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Weitere Entscheidungen unten: BSG, 21.11.1969 | BSG, 23.09.1969

Rechtsprechung
   BAG, 10.10.1969 - 1 AZR 5/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,873
BAG, 10.10.1969 - 1 AZR 5/69 (https://dejure.org/1969,873)
BAG, Entscheidung vom 10.10.1969 - 1 AZR 5/69 (https://dejure.org/1969,873)
BAG, Entscheidung vom 10. Oktober 1969 - 1 AZR 5/69 (https://dejure.org/1969,873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteilsverfahren - Beschlußverfahren - Betriebsratsmitglied - Aufwandsersatz - Kosten des Urteilsverfahrens - Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelführer - Rechtsmitteleinlegung durch Telegramm

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 156
  • NJW 1970, 349 (Ls.)
  • MDR 1970, 270
  • DB 1969, 1900
  • DB 1970, 65
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.04.1957 - 1 AZR 289/55

    Fragen des Besitzrechts - Betriebsratsakten - Zuständigkeit der ArbG - …

    Auszug aus BAG, 10.10.1969 - 1 AZR 5/69
    Es entspricht der Regelung des § 8 Abs. 1 ArbGG und der Rechtsprechung des Senats, daß das Urteilsverfahren und das Beschlußverfahren einander ausschließen (BAG 4, 46 [48] = AP Nr0 46 zu § 2 ArbGG 1955; BAG 17, 84 [86 - 88] = AP Nr. 1 zu § 39 BetrVG mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat bereits früher darauf hingewiesen, daß das Beschlußverfahren mit Rücksicht auf seine Billigkeit und auf seine Beschleunigungstendenz das für die Beteiligten günstigere Verfahren ist (BAG 4, 46 [49] = AP Nr. 46 zu § 2 ArbGG).

  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54

    Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13 …

    Auszug aus BAG, 10.10.1969 - 1 AZR 5/69
    In dem nunmehr durchzuführenden Beschlußverfahren ist eine Kostenentscheidung nicht möglich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl" BAG 1, 46 [50] = AP Nr o 1 zu § 13 BetrVG; BAG 4, 268 [274] = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1953)o Auch ist die Kostenfrage zur Entscheidung reif, so daß analog § 5oo Abs" 1 ZPO die Kostenentscheiduhg durch den Senat getroffen werden muß; zudem bliebe andernfalls für das Arbeitsgericht kein Spielraum für eine Entscheidung" Analog § 276 Abs" 5 Satz 2 ZPO muß der Kläger die durch das Urteilsverfahren entstandenen Kosten tragen" gez" Wichmann Dr" Auffarth Wendel.
  • BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß - …

    Auszug aus BAG, 10.10.1969 - 1 AZR 5/69
    In dem nunmehr durchzuführenden Beschlußverfahren ist eine Kostenentscheidung nicht möglich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl" BAG 1, 46 [50] = AP Nr o 1 zu § 13 BetrVG; BAG 4, 268 [274] = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1953)o Auch ist die Kostenfrage zur Entscheidung reif, so daß analog § 5oo Abs" 1 ZPO die Kostenentscheiduhg durch den Senat getroffen werden muß; zudem bliebe andernfalls für das Arbeitsgericht kein Spielraum für eine Entscheidung" Analog § 276 Abs" 5 Satz 2 ZPO muß der Kläger die durch das Urteilsverfahren entstandenen Kosten tragen" gez" Wichmann Dr" Auffarth Wendel.
  • BAG, 23.07.1968 - 5 AZR 210/68

    Divergenzrevision - LArbG - Unbewußte Abweichung - Bundesarbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 10.10.1969 - 1 AZR 5/69
    Zwar muß im Palle der Einlegung eines Rechtsmittels grundsätzlich schon in der Rechtsmittelschrift angegeben werden für welche Partei das Rechtsmittel eingelegt wird (vgl. die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Bundesarbeitsgerichts bestimmte Entscheidung vom 27" März. 1969 5 AZR 210/68).
  • BAG, 12.02.1965 - 1 ABR 12/64

    Anspruch des Betriebsrates - Erstattung notwendiger Betriebsratskosten - …

    Auszug aus BAG, 10.10.1969 - 1 AZR 5/69
    Es entspricht der Regelung des § 8 Abs. 1 ArbGG und der Rechtsprechung des Senats, daß das Urteilsverfahren und das Beschlußverfahren einander ausschließen (BAG 4, 46 [48] = AP Nr0 46 zu § 2 ArbGG 1955; BAG 17, 84 [86 - 88] = AP Nr. 1 zu § 39 BetrVG mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.06.1989 - 2 AZB 5/89

    Berufung: Rechtsmittelführer - Unklarheit

    Zum notwendigen Inhalt der Berufungsschrift nach § 64 Abs. 6 ArbGG, § 518 Abs. 2 Nr. 1 ZPO gehört die Erklärung, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt wird (RGZ 96, 117, 118; 125, 240, 241; 144, 314, 315; BGHZ 21, 168, 170; 65, 114, 115; BGH Urteil vom 6. Februar 1985 - I ZR 235/83 - NJW 1985, 2651; BGH Beschluß vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85 - AP Nr. 52 zu § 518 ZPO; BAGE 9, 159 = AP Nr. 6 zu § 518 ZPO; 16, 204, 206 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB; 21, 368, 369 = AP Nr. 1 zu § 553 ZPO; BAGE 22, 156, 158 = AP Nr. 1 zu § 8 ArbGG 1953).

    Den Belangen der Rechtssicherheit des Verfahrens ist auch dann genügt, wenn eine verständige Würdigung des Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung jeden Zweifel an der Person des Rechtsmittelklägers ausschließt (BAGE 22, 156, 158 = AP aaO; BGH Beschluß vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 65/88 - NJW-RR 1988, 1528 f.; BGHZ 21, 168, 173).

  • BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 424/85
    4. Auf den Hilfsantrag der Klägerin, der auch noch in der Revisionsinstanz gestellt werden kann (vgl. BAG 22, 156, 161, 162 = AP Nr. 1 zu § 8 ArbGG 1953, zu 3 der Gründe; BAG 25, 23, 27 = AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972, zu 3 der Gründe), war deshalb die Sache unter Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidungen an das Arbeitsgericht zur Verhandlung und Entscheidung im Beschlußverfahren abzugeben.

    Da in dem nunmehr durchzuführenden Beschlußverfahren eine Kostenentscheidung nicht möglich ist (vgl. BAG 22, 156, 162 = AP Nr. 1 zu | 8 ArbGG 1953, zu 3 der Gründe) und die Kostenfrage zur Entscheidung reif ist, war nach § 300 Abs. 1 ZPO (analog) die Kostenentscheidung durch den Senat zu treffen (…BAG aaO; Lepke, RdA 1974, 226, 231).

  • BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81

    Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung - …

    Diese Ausnahme hat sich auf allen Rechtsgebieten durchgesetzt (vgl. für den Zivilprozeß; RGZ 139.45; 151, 82, 86; RG WaraLRspr. 1937 Nr. 122; BGH LM Nr. 3 zu § 518 Abs. 1 ZPO = JR 1955, 266; BGHZ 24, 297, 299; BGH NJW 1962, 1505, 1507; BGH VersR 1965, 852; BGH LM Nr. 63 zu § 519 ZPO = MDR 1971, 576; BGH NJW 1976, 966, 967; BGH VersR 1977, 1101; BGHZ 75, 340, 349 [BGH 30.04.1979 - GmS-OGB - 1/78]; BGH NJW 1980, 291 [BGH 25.09.1979 - VI ZR 79/79]; BGH VersR 1980, 331; für das arbeitsgerichtliche Verfahren: RAGE 3, 252; BAGE 3, 55; 13, 121, 123; 22, 156, 158; BAG NJW 1971, 2190; BAG DB 1973, 2148; BAG DB 1974, 1244; BAG NJW 1976, 1285; BAG NJW 1979, 233, 234; für das verwaltungsgerichtliche Verfahren: BVerwGE 1, 103; 2, 190, 192; 3, 56; BVerwG NJW 1962, 555; BVerwG NJW 1964, 831, 832; BVerwG NJW 1978, 2110; OVG Münster MDR 1970, 1042; BayVGH BB 1977, 568; für das sozialgerichtliche Verfahren: BSGE 1, 243, 245; 5, 3, 4; 7, 16, 17; für das finanzgerichtliche Verfahren: BFH BStBl. 1954 III S. 27; BFH BB 1973, 1517; jetzt ausdrücklich § 357 Abs. 1 Satz 3 AO; für die freiwillige Gerichtsbarkeit: BGH LM Nr. 1 zu § 31 LVO; BGH LM Nr. 1 zu § 5 Abs. 1 LVR = JZ 1953, 179; OLG Neustadt NJW 1952, 271; für den gewerblichen Rechtsschutz: BGH LM Nr. 4 zu § 42 PatG = GRUR 1955, 29; BGH NJW 1965, 1862, 1863; BGH NJW 1966, 1077; BGH NJW 1967, 2114; BGHZ 79, 314, 316 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80]; BPatGE 17, 244, 250; für die Verfassungsbeschwerde: BVerfGE 4, 7, 12; BayVerfGHE 17, 104).
  • BVerwG, 05.05.1976 - VII P 17.74

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte im Beschlussverfahren nach dem …

    Ob man dabei eine förmliche Abgabe oder eine Verweisung ausspricht (vgl. dazu BAG, Beschluß vom 10. Oktober 1969 - 1 AZR 5/69 - [AP Nr. 1 zu § 8 ArbGG 1953], wo die Sache in das Beschlußverfahren verwiesen worden ist; ferner Beschluß vom 9. November 1971 - 1 AZR 417/70 - [AP Nr. 2 zu § 8 ArbGG 1953] - hier spricht das BAG von Abgabe, was auch in der Anmerkung von Richardi gebilligt wird -), ist im Ergebnis gleichgültig, da einer förmlichen Abgabe im vorliegenden Fall dieselben Wirkungen zukommen würden wie der vom Senat ausgesprochenen Verweisung.

    Ob sich die Verweisung aus einer entsprechenden Anwendung des § 276 ZPO ergibt (so das BAG, Beschluß vom 10. Oktober 1969 - a.a.O. -), oder in entsprechender Anwendung des § 17 GVG vorzunehmen ist (so BGHZ 40, 1 [BGH 22.05.1963 - IV ZR 224/62] [6/7] für das Verhältnis zwischen streitiger und freiwilliger Gerichtsbarkeit bei echten Parteistreitsachen), bedarf im vorliegenden Fall keiner abschließenden Entscheidung.

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 32/84
    6. Auf den Hilfsantrag der Klägerin, der auch noch in der Revisionsinstanz gestellt werden kann (BAG 22, 156, 161, 162 = AP Nr. 1 zu ( 8 ArbGG 1953 mit Anm. von Rüthers; BAG 25, 23; Urteil vom 9. November 1971 - 1 AZR 417/70 -, AP Nr. 2 zu M ArbGG 1953)" war deshalb die Sache unter Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidungen an das Arbeitsgericht zur Verhandlung und Entscheidung im Beschlußverfahren abzugeben.

    7. Da in dem nunmehr durchzuführenden Beschlußverfahren eine Kostenentscheidung nicht möglich (vgl. BAG 22, 156, 161, 162 m.w.N.) und die Kostenfrage zur Entscheidung reif ist, war nach § 300 Abs. 1 ZPO (analog) die Kostenentscheidung durch den Senat zu treffen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 8 ArbGG 1953 mit Anm. von Rüthers; Lepke, RdA 197M, 226, 231 ).

  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 22/72

    Betriebsratsmitglied - Versäumnis der Arbeitszeit - Geltendmachung von …

    Nach der Rechtsprechung des Senats entfällt diese sich aus einem unzulässigen Verfahren ergebende Rechts folge dann, wenn die in der Revisionsinstanz von den Beteiligten gestellten Anträge als Anträge auf Abgabe in das Urteils verfahren ausgelegt werden können (vgl. BAG 22, 156 [161/162] = AP Nr. 1 zu § 8 ArbGG 1953; Entscheidung des Senats vom 9. November 1971 - 1 AZR 417/70 - [demnächst] AP Nr. 2 zu § 8 ArbGG 1953).
  • BAG, 18.04.1972 - 1 AZR 73/72

    Rechtsmittelschrift - Ende der Rechtsmittelfrist - Rechtsmittelführer - …

    10 Uhr den Auftrag zur Einlegung der Revision erteilt« Sein Prozeßbevollmächtigter habe die Revisionsschrift sogleich geschrieben und sodann persönlich zum Briefkasten gebracht« Auf diesem sei die nächste Leerung mit 16 Uhr angegeben gewesen« Es habe also darauf vertraut werden dürfen daß die Revisionsschrift rechtzeitig beim Revisionsgericht eingehen werde« Vorsorglich habe der- Prozeßbevollmächtigte des Beklagten amlA« Februar 1972 beim Revisionsgericht angerufen; es sei ihm gesagt worden daß die Revisionsschrift nicht eingegangen sei« Daraufhin sei das Telegramm aufgegeben worden« IIo Die Revision des Beklagten ist unzulässig« 1. Das Telegramm vom lA« Februar 1972 entsprach nicht der in nahezu ständiger Rechtsprechung vom Bundesarbeits- 57 gericht in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof für eine Rechtsmittelschrift geforderten Form (vgl, die Nachweise in der Entscheidung des Gerichts BAG 21 368 /369/ = AP Nr. 1 zu § 553 ZPO)o Es hätte angegeben werden müssen für wen das Rechtsmittel eingelegt werden sollte« Eine solche Angabe wurde nicht durch die Reihenfolge der Parteibezeichnungen im Telegramm vom 14. Februar 1972 ersetzt« Soweit der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Beschluß vom 20o Februar 1969 - 2 AZR 1 6 1 /6 7 - eine andere Auffassung vertreten haben sollte zwingt das nicht zur Anrufung des Großen Senats; denn die vom Zweiten Senat vertretene Auffassung wäre ausdrücklich auf den von ihm entschiedenen Fall beschränkt legt sich also deutlich erkennbar keine über jenen Fall hinausgehende Allgemein-Bedeutung bei" In dem vom erkennenden Senat gefällten Urteil vom 10« Oktober 1969 - 1 AZR 5/69 - (AP Nr« 1 zu § 8 ArbGG 1953s das ebenfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt ist) ist zwar insoweit im Gegensatz zu AP Nr« 15 zu § 518 ZPO auch auf die Reihenfolge der Parteibezeichnungen in der Rechtsmittelfrist hinge wiesen worden« Abgesehen davon daß es sich insoweit nur um eine Hilfsbegründung handelte hält der erkennende Senat die von der des Dritten Senats (vgl« Beschluß vom 11« April 1969 - 3 AZR 3 8 7 /6 7 -) abweichende Ansicht es komme auf die Reihenfolge der Parteibezeichnungen in der Rechtsmittelschrift an nicht aufrecht« 2« Dem Wiedereinsetzungsantrag konnte nicht entsprochen werden«.
  • OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 2371/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Mitglieder einer Personalvertretung; …

  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 P 67.78

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte nach dem Personalvertretungsrecht - Streit …

  • BAG, 25.11.1991 - 7 ABR 80/91

    Klage auf Feststellung des Bestehens von Dauerschuldverhältnissen zum Arbeitgeber …

  • BSG, 14.08.1986 - 2 RU 69/85

    Revisionsschrift - Angabe des angefochtenen Urteils

  • BAG, 03.02.1976 - 1 ABR 59/75

    Ausbildungsverhältnis: Auflösungsverfahren nach § 78a BetrVG

  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 7/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses

  • BGH, 27.04.1971 - IV ZR 11/69

    Revisionseinlegung - Richtige Klägerbezeichnung - Feststellung der Partei - …

  • GmSOGH, 05.04.2000 - GmS-OGH 1/98

    Schriftsätze per Telefax wirksam?

  • BAG, 17.12.1973 - 3 AZR 366/73

    Telegraphische Rechtsmitteleinlegung - Prüfungspflicht - Prozeßbevollmächtigter

  • BAG, 11.05.1973 - 1 ABR 3/73

    Wahlvorstandsmitglied - Lohnfortzahlungsanspruch - Betriebsratsmitglied - …

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Rechtsprechung
   BSG, 21.11.1969 - 12 RJ 128/69   

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https://dejure.org/1969,926
BSG, 21.11.1969 - 12 RJ 128/69 (https://dejure.org/1969,926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkosten - Lebenswichtiger Prozeß - Kostentragung durch die Kinder - Streitige Hinterbliebenenrente - Vorschußpflicht der Kinder - Armenrecht

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 352
  • NJW 1970, 830 (Ls.)
  • MDR 1970, 270
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
    Auszug aus BSG, 21.11.1969 - 12 RJ 128/69
    Soweit die Revision "Verletzung formellen Verfahrensrechts" rügt und die Gründe dafür vermißt, warum das LSG dem Gutachten des Dr° PCI:Q.der keine Blutzuckererkraikung erwähnte, den Vorzug vor dem "ärztlichen Gutachten" des Dr" Hâ- 1i3 worin eingehend sämtliche Blutzuckerwerte seit 1964 angegeben seien, gegeben hat, könnte daran gedacht werden, daß damit eine Verletzung des Rechts der freien richterlichen Beweiswürdigung (@ 128 Abs" 1 Satz 1 SGG) gemeint sein soll, zumal die Revision dem Berufungsgericht auch noch vorwirft, es hätte diesen Mangel erkennen, zumindest sich aber damit auseinandersetzen müssen, ehe es das Gutachten seiner Entscheidung zugrunde gelegt habe" Versteht man das Vorbringen der Revision zugunsten der Klägerin so und läßt man die Rüge nicht bereits daran scheitern, daß sie zu unklar und zu wenig substantiiert ist, um erkennen zu können, welche Verfahrensvorschrift als verletzt angesehen werden soll (BSG 1, 227 = SozR see 5 128 Nr" 9), greift diese Verfahrensrüge nicht durch° Sie entspricht nämlich nicht dem Formerfordernis des $ 164 Abs" 2 Satz 2 SGG, wonach die Revisionsbegründung bei der Rüge von Verfahrensmängeln außer der verletzten Rechtsnorm die Tatsachen und Beweismittel zu bezeichnen hat, die den" Mangel ergeben" Die Revision hätte angeben müssen, inwiefern im einzelnen das Berufungsgericht die ihm gesetzten Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung überschritten hat und zu welchem Ergebnis nach Ansicht der Revision eine gesetzmäßige Beweiswürdigung geführt hätte (BSG SOZR SGG @ 164 Nr° 28)" Die Revision hat derartiges aber nicht vorgetrageno.
  • BSG, 17.01.1958 - 9 RV 1126/55
    Auszug aus BSG, 21.11.1969 - 12 RJ 128/69
    16° Mai 1968 und die Entscheidungsgründe des Urteils des SG Duisburg vom 28° Mai 1968 stellt jedenfalls keine wirksame Revisionsbegründung dar° Die Revisionsbegründung soll nämlich aus sich heraus erkennen lassen, welche Rechtsnorm als verletzt angesehen und welche Rechtsprüfung vom Revisionsgericht des näheren erbeten wird (BSG 6, 269;… BSG SozR SGG @ 164 Nr° 27 und 53).
  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 13/05

    Vorschussansprüche volljähriger Kinder für die Kosten eines Rechtsstreits

    Aus der Vorschrift des § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB über privilegierte Volljährige lasse sich keine weitere Einschränkung herleiten, weil diese Norm lediglich die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und nicht den Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten betreffe (OLG Celle OLGR 1994, 223; OLG Nürnberg FamRZ 1996, 814; OLG Zweibrücken FamRZ 1996, 891; OLG Braunschweig OLGR 1999, 307; OLG Hamm FamRZ 2000, 255; OLG Köln FamRZ 2000, 757; OLG Bremen OLGR 2001, 321; KG KGR 2002, 184; OLG München FamRZ 2002, 1219; im Ergebnis ebenso BSG NJW 1970, 352 m. Anm. Lange NJW 1970, 830 und BVerwG FamRZ 1974, 370;… Dose aaO Rdn. 107;… Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 6 Rdn. 24;… Eschenbruch/Klinkhammer Der Unterhaltsprozeß 3. Aufl. Rdn. 5172;… Johannsen/Henrich/Thalmann Eherecht 4. Aufl. § 115 ZPO Rdn. 67;… Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Teil IV Rdn. 65 f.;… FA-FamR/Gerhardt 5. Aufl. 6. Kap. Rdn. 194).
  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 52/98 R

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen kein Einkommen …

    Der Begriff der "Erträgnisse" aus einer Erwerbstätigkeit ist dabei von der Rechtsprechung nicht nur auf die unmittelbaren Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit beschränkt worden, sondern umfaßte danach auch mittelbare Leistungen mit einkommensersetzendem Charakter (vgl BSGE Urteil vom 26. November 1970 - 12 RJ 128/69 - SozR Nr. 57 zu § 1265 - zum Krankengeld;… BSG Urteil vom 25. September 1975 - 12 RJ 316/74 - SozR 2200 § 1265 Nr. 9 - zu allen aus eigener Versicherung bezogenen Sozialversicherungsrenten).
  • OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86

    Prozesskostenvorschuß; Prozesskostenhilfe; Gewährung von Prozesskostenhilfe; …

    ( Ebenso: BSG NJW 1970, 352 - allgemein für Verwandtenunterhalt; BVerwG FamRZ 1974, 370; offengelassen von BGH FamRZ 1984, 148 (149) und 1964, 197; OLG Celle NdsRpfl.
  • OLG Frankfurt, 26.06.1981 - 22 W 18/81

    Prozesskostenvorschuß; Prozesskostenhilfe; Rückzahlungsraten

    Unbilligkeit ist nicht schon bei volljährigen Abkömmlingen gegeben (vgl. BVerwG FamRZ 1974, 370); vielmehr ist der Billigkeitsgrundsatz wie folgt zu umgrenzen: Der Rechtsstreit, für den ein Prozeßkostenvorschuß begehrt wird, muß eine persönliche, lebenswichtige Angelegenheit des Unterhaltsberechtigten betreffen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darf nicht mutwillig oder offensichtlich aussichtslos sein, und die Belastung mit dem Prozeßkostenvorschuß darf für den Unterhaltsverpflichteten nicht unzumutbar sein (vgl. BSG NJW 1970, 352; OLG Bamberg MDR 1953, 556;… Diederichsen, aaO § 1610 Anm. 3).
  • LSG Hessen, 25.05.1971 - L 2 An 702/70
    Der Senat vermag sich dieser Rechtsauffassung nicht anzuschließen, sondern hält die in ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erarbeiteten Rechtsgedanken für überzeugender (Urteil BSG: 19.6.1969 - 11 RA 138/68, 20.3.1969 - 12 RJ 118/68 - 26.11.1970 - 12 RJ 128/69;… BSG Bd. 22, S. 44).
  • KG, 13.03.1981 - 3 W 1081/81
    Da es sich hier um die Frage der Abstammung und damit um einen lebenswichtigen Prozeß handelt, stellen dessen Kosten Aufwendungen dar, die der künftigen Lebensstellung der Klägerin dienen, und deshalb von der Unterhaltspflicht mit umfaßt werden (vgl. BGH NJW 1964, 2151, 2152; BSG NJW 1970, 352; KG …
  • KG, 11.01.1980 - 3 U 2576/79
    Da es sich hier um die Frage der Abstammung und damit um einen lebenswichtigen Prozeß handelt, stellen dessen Kosten Aufwendungen dar, die der künftigen Lebensstellung des Kindes dienen, und deshalb von der Unterhaltspflicht mit umfaßt werden (vgl. BGH NJW 1964, 2151, 2152; BSG NJW 1970, 352; KG …
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Rechtsprechung
   BSG, 23.09.1969 - 6 RKa 35/68   

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BSG, 23.09.1969 - 6 RKa 35/68 (https://dejure.org/1969,11540)
BSG, Entscheidung vom 23.09.1969 - 6 RKa 35/68 (https://dejure.org/1969,11540)
BSG, Entscheidung vom 23. September 1969 - 6 RKa 35/68 (https://dejure.org/1969,11540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 270
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.02.1968 - 6 RKa 11/66

    Teilnahme an der erweiterten Honorarverteilung einer Kassenzahnärztlichen …

    Auszug aus BSG, 23.09.1969 - 6 RKa 35/68
    Möglichkeit gewährte, eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu errichten, ausdrücklich dahingestellt sein lassen, weil diese Bestimmung im Jahre 4956 für das Altersversorgungswerk der Beklagten keine Gültigkeit mehr gehabt habec Das LSG könne sich für seine Auffassung nicht auf die Entscheidung des BSG vom 200 Februar 4968 (BSG 28, 9) betreffend das Versorgungswerk der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein berufeno Dies Urteil betreffe einen anderen Sachverhalte Die Richtlinien der Kassenzahnärztlichen Vereinigung über die Errichtung eines Versorgungswerks für Kassenzahnärzte seien zu verbindlichem Satzungsrecht erklärt werden, das später durch "neu erlassene Rechtsnormen geändert worden sei° Für die " Richtlinien der Beklagten fehle eine solche Bestimmung" Bei Annahme des Satzungsrechts hätte das LSG außerdem} prüfen müssen, ob dieses eine landesrechtliche Regelung im Sinne des Art" 4 5 4 Abs° 2 Satz 2 GKARsei° Eine solche Prüfung sei nicht erfolgto.

    gewordenen KVD eingerückt ist und als selbständige Körperschaft deren Rechtsstellung so übernommen hat, wie sie durch die Verordnung über die KVD vom 2" August 4933 (BGBl I 567) und deren""Satzung bestimmt war" Gegenüber den Verwaltungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands, für die der Senat diese Frage bereits entschieden hat (vgl" BSG 28, 9), ergab sich für die Beklagte '.

    zur Errichtung einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung enthielt° Er hat dies für eine im Wortlaut ähnhche Vorschrift der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands" wonach diese Maßnahmen treffen konnte" die soziale Gesichtspunkte (Unterstützungen" Beihilfen) berücksichtigten" bejaht (vglo BSG 28, 9)° % 2 Abso 2 Satz 5 der Satzung der KVB ist" wie das LSG mit Recht.

  • LSG Hessen, 28.06.2006 - L 4 KA 35/05

    Erweiterte Honorarverteilung - keine Teilnahme von Psychologischen …

    Damit ist auch eingeschlossen, die erlassenen Regelungen in der Zukunft auch zu ändern, namentlich was die Höhe der zu gewährenden Leistungen betrifft (BSG, Urteile vom 20. Februar 1968, 6 RKa 11/66 und 23. September 1969, 6 RKa 35/68).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 1 KR 548/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Berufung eines Beigeladenen - …

    Rn. 36 Das BSG hat allerdings bereits mit Urteil vom 23. September 1969 (6 RKa 35/68) diesen Rechtssatz bereits dahingehend eingeschränkt, dass ein nicht notwendig Beigeladener unabhängig vom Kläger jedenfalls dann Rechtsmittel einlegen könne, wenn er zuvor Anträge im Sinne des Klagebegehrens gestellt haben.
  • SG Frankfurt/Main, 08.06.2004 - S 27 KA 3898/03
    Es sei vielmehr in Form einer Gegenüberstellung der alten und der neuen Bestimmungen zu prüfen, ob eine den Verhältnissen angepasste neue Regelung oder etwas völlig Neues vorliege (vgl. BSG, Urt. v. 23.09.1969 - 6 Rka 35/68 - SozR Nr. 3 zu Art. 4 § 1 GKAR S. Aa7).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2022 - L 4 BA 1210/20
    Zunächst resultiert aus dem Urteil des SG keine formelle Beschwer für den Beigeladenen zu 1. Denn er hat in erster Instanz keinen Sachantrag gestellt, erst recht nicht im Sinne des Klagebegehrens, und ist dementsprechend aufgrund der Klageabweisung prozessual auch nicht unterlegen (vgl. BSG, Urteil vom 23. September 1969 - 6 RKa 35/68 - juris, Rn. 31; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 8. März 2018 - a.a.O., juris, Rn. 38).
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