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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,573
BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03 (https://dejure.org/2005,573)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2005 - X ZR 123/03 (https://dejure.org/2005,573)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - X ZR 123/03 (https://dejure.org/2005,573)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 123 Abs. 1

  • IWW
  • aufrecht.de

    Irreführung bei Internet-Firmeneinträgen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Täuschung bei der Übersendung eines Angebots "zur Aufnahme in ein bundesdeutsches Online-Firmenverzeichnis im Internet"; Anfechtung im Falle des Vorhandenseins von zur Irreführung geeigneten Angaben hinsichtlich der Entgeltlichkeit und der Laufzeit eines abzuschließenden ...

  • online-und-recht.de
  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Vorhandensein von Täuschungswillen; Irrelevanz des Mitverschuldens des Getäuschten; keine schadensersatzrechtliche Vertragsaufhebung wegen fahrlässiger Täuschung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 241 II, 311 II, 249 BGB) bei überwiegendem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1
    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme in ein Online-Firmenverzeichnis

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "irreführendes Angebotsschreiben"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • heise.de (Pressebericht, 12.07.2005)

    Trotz Irrtum besteht Zahlungspflicht für Einträge im Online-Branchenregister

  • heise.de (Pressebericht, 12.07.2005)

    Trotz Irrtum besteht Zahlungspflicht für Einträge im Online-Branchenregister

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Online-Branchenbuch-Falle: Unaufmerksamkeit kann teuer werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Täuschung bei Angebot für Online-Eintrag

  • beck.de (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung bei Angebot über Online-Firmenverzeichnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Täuschung bei Angebot für Online-Eintrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Branchenbuchabzocke: BGH stellt hohe Anforderungen an Nachweis der Arglist - Kaufleute und Unternehmer müssen sich vor Unterzeichnung eines Schriftstücks erschöpfend von dessen Inhalt überzeugen - auch hinsichtlich des Kleingedruckten

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Vorhandensein von Täuschungswillen; Irrelevanz des Mitverschuldens des Getäuschten; keine schadensersatzrechtliche Vertragsaufhebung wegen fahrlässiger Täuschung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 241 II, 311 II, 249 BGB) bei überwiegendem ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1082
  • MDR 2005, 1217
  • WM 2005, 1287
  • MMR 2005, 447
 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96

    Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
    Denn dann ist der - bereits bei bedingtem Vorsatz gegebene - Täuschungswille vorhanden, der die Arglist im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB kennzeichnet (vgl. Sen.Urt. v. 03.02.1998 - X ZR 18/96, GRUR 1998, 650, 651 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage).

    Enthält das Schreiben objektiv unrichtige Angaben, wird insoweit regelmäßig bereits hieraus auf den erforderlichen subjektiven Tatbestand geschlossen werden können (Sen.Urt. v. 03.02.1998 - X ZR 18/96, GRUR 1998, 650, 651 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage).

    So kann eine irreführende Darstellung beispielsweise auch auf einem bloß ungeschickten Vorgehen bei der Formulierung beruhen, das allein nicht Ausdruck einer arglistigen Täuschung ist (Sen.Urt. v. 03.02.1998 - X ZR 18/96, GRUR 1998, 650, 651 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage).

  • BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80

    Hartmetallkopfbohrer

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
    Das setzt voraus, daß er sich bei Abgabe seiner Willenserklärung über einen Umstand geirrt hat, weil ein anderer eine Täuschungshandlung begangen hat, sowie daß der Irrtum den Entschluß zur Abgabe der Willenserklärung veranlaßt hat, wobei es ausreicht, wenn die Täuschungshandlung eine von mehreren Ursachen ist und die Entschließung lediglich beeinflußt hat (BGHZ 83, 283, 291 - Hartmetallkopfbohrer; RGZ 77, 309, 314).

    Sofern sie nur geeignet ist, den entstandenen Irrtum hervorzurufen und hierdurch den Entschluß zur Abgabe der Willenserklärung zu beeinflussen, kommt als Täuschungshandlung aber auch jede andere Handlung in Betracht, wenn der Handelnde sich der Eignung bewußt ist (…BGH, Urt. v. 28.11.1984 - IV ZR 81/83, VersR 1985, 156) oder jedenfalls mit der Möglichkeit rechnet, der Gegner werde bei Kenntnis die Willenserklärung nicht oder nicht mit dem gewünschten Inhalt abgeben (BGHZ 83, 283, 291 - Hartmetallkopfbohrer, m.w.N.), und er gleichwohl die Handlung mit dem Willen vornimmt, den Irrtum hervorzurufen und den Gegner zur Abgabe der Willenserklärung zu veranlassen.

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
    Bei Aufmachung eines Angebotsschreibens in Art einer Rechnung (typische Rechnungsmerkmale; Angabe einer Zahlungsfrist), bei dem kleingedruckte Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, hat die Rechtsprechung das ebenfalls angenommen (BGHSt 47, 1; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2002, 47; AG Bückeburg …
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
    Die Abweisung der Klage begegnet auch nicht etwa deshalb rechtlichen Bedenken, weil die Rechtsprechung nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß eine Verantwortlichkeit bereits dann anerkennt, wenn eine Partei auch nur fahrlässig einen zum Vertragsschluß führenden Irrtum der anderen Partei veranlaßt hat (…vgl. z.B. BGH, Urt. v. 07.02.1968 - VIII ZR 139/66, NJW 1968, 985, 987; Urt. v. 26.09.1997 - V ZR 29/96, NJW 1998, 302, 303 ff.) und die Vertragserfüllung dann unter dem Gesichtspunkt eines Schadensersatzanspruchs verweigert werden kann (…vgl. z.B. BGH, Urt. v. 11.05.1979 - V ZR 75/78, NJW 1979, 1983 m.w.N.; Urt. v. 26.09.1997 aaO).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
    (4) Als tatrichterliche Würdigung ist die solchermaßen begründete Verneinung des erforderlichen Täuschungswillens bei der Beklagten nur daraufhin zu überprüfen, ob sie vollständig und rechtlich möglich sowie nicht gegen Denk-, Natur- oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., z.B. BGH, Urt. v. 11.02.1987 - IVb ZR 23/86, NJW 1987, 1557, 1558), wenn der Revisionsführer insoweit Mängel rügt (§§ 551 Abs. 3 Nr. 2 b, 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw; …

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
    Die hiermit vom Berufungsgericht angenommene Eignung, jedenfalls bestimmte Adressaten, zu denen auch die Klägerin gehört, zu täuschen und auf diese Weise zu beeinflussen, reicht aus, weil das Anfechtungsrecht nach § 123 Abs. 1 BGB nicht ausgeschlossen ist, wenn der dem Irrtum Unterlegene die wahre Sachlage aus Fahrlässigkeit nicht kannte (st. Rspr., z.B. BGH, Urt. v. 28.04.1971 - VIII ZR 258/69, NJW 1971, 1795, 1798 m.w.N.;… Urt. v. 28.09.1988 - VIII ZR 160/87, NJW 1989, 287, 288).
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages …

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
    Die Abweisung der Klage begegnet auch nicht etwa deshalb rechtlichen Bedenken, weil die Rechtsprechung nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß eine Verantwortlichkeit bereits dann anerkennt, wenn eine Partei auch nur fahrlässig einen zum Vertragsschluß führenden Irrtum der anderen Partei veranlaßt hat (…vgl. z.B. BGH, Urt. v. 07.02.1968 - VIII ZR 139/66, NJW 1968, 985, 987;… Urt. v. 26.09.1997 - V ZR 29/96, NJW 1998, 302, 303 ff.) und die Vertragserfüllung dann unter dem Gesichtspunkt eines Schadensersatzanspruchs verweigert werden kann (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 11.05.1979 - V ZR 75/78, NJW 1979, 1983 m.w.N.;… Urt. v. 26.09.1997 aaO).
  • BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87

    Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
    Die hiermit vom Berufungsgericht angenommene Eignung, jedenfalls bestimmte Adressaten, zu denen auch die Klägerin gehört, zu täuschen und auf diese Weise zu beeinflussen, reicht aus, weil das Anfechtungsrecht nach § 123 Abs. 1 BGB nicht ausgeschlossen ist, wenn der dem Irrtum Unterlegene die wahre Sachlage aus Fahrlässigkeit nicht kannte (…st. Rspr., z.B. BGH, Urt. v. 28.04.1971 - VIII ZR 258/69, NJW 1971, 1795, 1798 m.w.N.; Urt. v. 28.09.1988 - VIII ZR 160/87, NJW 1989, 287, 288).
  • BGH, 18.03.2003 - X ZR 19/01

    "Gehäusekonstruktion"; Anfechtung einer Vergütungsvereinbarung für eine …

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
    Die Täuschungshandlung kann in Angaben bestehen, die Tatsachen vorspiegeln, entstellen oder - bei Bestehen einer Aufklärungspflicht - verschweigen (vgl. Sen.Urt. v. 18.03.2003 - X ZR 19/01, GRUR 2003, 702, 703 - Gehäusekonstruktion).
  • BGH, 15.01.1985 - X ZR 16/83

    Arglistanfechtung eines Prozeßvergleichs; Offenbarungspflicht des …

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
    Auf das Wissen und Wollen des Anfechtungsgegners muß vielmehr in aller Regel aus den objektiv feststellbaren Umständen des jeweiligen Falls geschlossen werden (vgl. Sen.Urt. v. 15.01.1985 - X ZR 16/83, WM 1985, 673).
  • OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 2 Ws 106/01

    Betrug: Täuschung durch Versendung von als Rechnung gekennzeichneten Angeboten

  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei …

  • BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 139/66
  • RG, 15.11.1911 - I 512/10

    Irrtum. ; Arglistige Täuschung.

  • LG Frankfurt/Main, 01.10.1999 - 29 Qs 19/99
  • BGH, 26.07.2012 - VII ZR 262/11

    Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet - Branchenverzeichnis …

    Rn. 14 3. Dem steht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 2005 (X ZR 123/03, NJW-RR 2005, 1082 unter 4) nicht entgegen.

    Gegen diese im Rahmen des § 286 ZPO mögliche Wertung hatte die Revision des Kunden nichts vorgebracht (BGH, Urteil vom 22. Februar 2005 - X ZR 123/03, aaO).

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II - Valorenversicherung: Wirksamkeit eines im Voraus vereinbarten …

    Das ist dann der Fall, wenn diese Täuschung einen Irrtum des Erklärenden hervorgerufen und dadurch dessen Entschluss zur Willenserklärung beeinflusst hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2005 - X ZR 123/03, MMR 2005, 447 unter 1 a).
  • OLG Brandenburg, 20.04.2023 - 10 U 50/22

    Anfechtung eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug wegen arglistiger Täuschung; …

    Denn dann ist der - bereits bei bedingtem Vorsatz gegebene - Täuschungswille vorhanden, der die Arglist im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB kennzeichnet (BGH, Urteil vom 22. Februar 2005 - X ZR 123/03 -, Rn. 11, juris).
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