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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.02.1993 - 2Z BR 6/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6381
BayObLG, 26.02.1993 - 2Z BR 6/93 (https://dejure.org/1993,6381)
BayObLG, Entscheidung vom 26.02.1993 - 2Z BR 6/93 (https://dejure.org/1993,6381)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Februar 1993 - 2Z BR 6/93 (https://dejure.org/1993,6381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 15, 20; BGB § 181; HGB § 123, 161
    Erklärung der Auflassung durch einen von beiden Vertragsparteien Bevollmächtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die wirksame Bevollmächtigung im Rahmen einer Grundstücksauflassung von einer GmbH & Co. KG auf eine andere im Hinblick auf die Eintragungsfähigkeit im Handelsregister; Fehlen der wirksamen Bevollmächtigung eines Notariatsangestellten hinsichtlich dessen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 746
  • DB 1993, 928
  • Rpfleger 1993, 441
  • MittBayNot 1993, 150
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89

    Zur Löschung einer Grunddienstbarkeit in der Form eines Wasserleitungsrechts …

    Auszug aus BayObLG, 26.02.1993 - 2Z BR 6/93
    Der Notar hat weder ein eigenes Antragsrecht noch ein eigenes Beschwerderecht; er konnte daher sowohl den Eintragungsantrag nur für einen Antragsberechtigten stellen als auch die Erinnerung nur in seinem Namen einlegen (BayObLG NJW-RR 1989, 1495 [BayObLG 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89] ;… Horber/Demharter GBO 19. Aufl. § 15 Anm. 4, 6 b).
  • OLG Frankfurt, 22.01.1974 - 20 W 810/73
    Auszug aus BayObLG, 26.02.1993 - 2Z BR 6/93
    Ein Vertreter kann aber bei einer Bevollmächtigung seinerseits nur dann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien, wenn er selbst davon befreit ist, weil sonst die Schutzbestimmung des § 181 BGB durch Bestellung eines gemeinsamen Unterbevollmächtigten umgangen würde (…Palandt/Heinrichs BGB 52. Aufl. Rn. 18, Erman/Brox BGB 8. Aufl. Rn. 25, Staudinger/Dilcher BGB 12. Aufl. Rn. 27, 33, jeweils zu § 181 BGB ; Horber/Demharter § 19 Anm. 17 b aa; vgl. KG DR 1941, 997; OLG Frankfurt OLGZ 1974, 347).
  • KG, 04.11.2014 - 1 W 247/14

    Grundbucheintragung: Formgerechter Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht für …

    Rn. 19 bb) Den erforderlichen grundbuchlichen Nachweis der Vertretungsmacht der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beteiligten zu 2 für die Erwerberin (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26. Februar 1993 - 2Z BR 6/93 - juris) im Zeitpunkt der Beurkundung vom 26. August 2013 hat die Beteiligte zu 1 bislang nicht erbracht.

    Die Vertretungsverhältnisse könnten sich, da die Erwerberin am selben Tag gegründet worden sein soll, aus einem entsprechenden Gesellschaftsvertrag ergeben (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26. Februar 1993 - 2Z BR 6/93 - juris), der zur Verwendung gegenüber dem Grundbuchamt allerdings der notariellen Form bedürfte, § 29 Abs. 1 S. 2 GBO (DNotI-Report 24/2002, 185, 187).

  • KG, 16.12.1997 - 1 W 5694/97

    Umgehung des Verbots des Selbstkontrahierens bei Grundstücksauflassung

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  • OLG Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Wx 66/11

    Grundbuchrecht: Berichtigung des Grundbuchs; Antragsberechtigung des fehlerhaft …

    Ob etwa eine Ausnahme vom Verbot des Selbstkontrahierens oder ein Fall des Vollmachtsmissbrauchs vorliegt, hat das Grundbuchamt im Rahmen des § 20 GBO zwar zu prüfen (BayObLG Rpfleger 1993, 441, 442; Rpfleger 2004, 563; KG NJW-RR 1999, 168), ist dabei aber auf die im Eintragungsverfahren zulässigen Beweismittel beschränkt.
  • BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 19/03

    Prüfung der Wirksamkeit der Einigung nach § 20 GBO - Beschwerde gegen Eintragung …

    Ob ein Verbot gegen das Selbstkontrahieren vorliegt, hat das Grundbuchamt im Rahmen des § 20 GBO zu prüfen (BayObLG Rpfleger 1993, 441/442; KG NJW-RR 1999, 168).
  • KG, 04.11.2014 - 1 W 248/14

    Nachweis der Vertretungsmacht einer nicht eingetragenen KG

    bb) Den erforderlichen grundbuchlichen Nachweis der Vertretungsmacht der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beteiligten zu 2 für die Erwerberin (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26. Februar 1993 - 2Z BR 6/93) im Zeitpunkt der Beurkundung vom 26. August - hat die Beteiligte zu 1 bislang nicht erbracht.

    Die Vertretungsverhältnisse könnten sich, da die Erwerberin am selben Tag gegründet worden sein soll, aus einem entsprechenden Gesellschaftsvertrag ergeben (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26. Februar 1993 - 2Z BR 6/93), der zur Verwendung gegenüber dem Grundbuchamt allerdings der notariellen Form bedürfte, § 29 Abs. 1 S. 2 GBO (DNotI-Report 24/2002, 185, 187).

  • OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 5 Wx 119/11

    Grundbuchrecht: Berichtigung des Grundbuchs; Antragsberechtigung des fehlerhaft …

    Ob etwa eine Ausnahme vom Verbot des Selbstkontrahierens oder ein Fall des Missbrauchs der Vertretungsmacht vorliegt, hat das Grundbuchamt im Rahmen des § 20 GBO zwar zu prüfen (BayObLG Rpfleger 2004, 563; Rpfleger 1993, 441, 442; KG NJW-RR 1999, 168), ist dabei aber auf die im Eintragungsverfahren zulässigen Beweismittel beschränkt.
  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 106/92

    Antrags- und Beschwerderecht eines Notars

    Hinweis zu A Im gleichen Sinne entschied das BayObLG mit Beschluß vom 26.2.1993 - 2Z BR 6/93 - in DB 1993, 928.
  • OLG München, 28.08.2013 - 34 Wx 223/13

    Verkauf einer noch aufzumessenden Grundstücksteilfläche an eine Stadt in Bayern: …

    Erklärt deshalb die Auflassung eines Grundstücks ein sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber bestellter Vertreter, so hat das Grundbuchamt selbständig die Wirksamkeit der Vollmacht und den Umfang der Vertretungsmacht im Hinblick auf § 181 BGB zu prüfen (BayObLG Rpfleger 1993, 441;… Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. Einl I Rn. 268).
  • OLG Nürnberg, 01.06.2016 - 15 W 338/16

    Änderung der Teilungserklärung nach Erklärung der Auflassung

    Weil der Notar den Antragsberechtigten, für den er den Antrag mit seinem Schreiben vom 07.07.2015 stellte, nicht ausdrücklich benannt hatte, ist davon auszugehen, dass der Eintragungsantrag im Namen aller antragsberechtigten Beteiligten (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GBO) gestellt wurde (BayObLG, Beschluss vom 26.02.1993 - 2Z BR 6/93, juris Rn. 10).
  • OLG München, 19.09.2013 - 34 Wx 156/13

    Grundbuchverfahrensrecht: Befugnis zur Unterbevollmächtigung eines staatlichen …

    Aus diesem Grund kann der am Selbstkontrahieren gehinderte Vertreter nicht über die Bestellung eines Unterbevollmächtigten seine eigene Vertretungsmacht erweitern (…MüKo/Schramm § 181 Rn. 24), da sonst die Schutzbestimmung des § 181 BGB umgangen werden könnte (BayObLG Rpfleger 1993, 441).
  • OLG Brandenburg, 23.04.2012 - 5 Wx 127/11

    Grundbuchrecht: Berichtigung des Grundbuchs; Antragsberechtigung des fehlerhaft …

  • LG Saarbrücken, 15.03.2000 - 5 T 140/00

    Keine Anwendung von § 181 BGB bei Genehmigung vollmachtloser Vertretung

  • OLG Brandenburg, 23.04.2012 - 5 Wx 112/11

    Grundbuchrecht: Berichtigung des Grundbuchs; Antragsberechtigung des fehlerhaft …

  • OLG Brandenburg, 23.04.2012 - 5 Wx 104/11

    Grundbuchrecht: Berichtigung des Grundbuchs; Antragsberechtigung des fehlerhaft …

  • BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 76/93

    Bestimmtheit einer Reallast

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