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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,486
BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98 (https://dejure.org/1998,486)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1998 - VI ZR 66/98 (https://dejure.org/1998,486)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 (https://dejure.org/1998,486)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Zulassung der Revision - Zerlegung des Verfahrens - Intergritätszuschlag - Gewerblich genutzte Fahrzeuge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; ZPO § 546
    Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für gewerblich genutzte Fahrzeuge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schadensrecht - Was gilt bei Haftpflicht, was bei Kasko?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Integritätszuschlag" bei Reparatur eines gewerblich genutzten Fahrzeugs

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 500
  • MDR 1999, 293
  • NZV 1999, 159
  • NZV 1999, 160
  • NJ 1999, 147
  • VersR 1999, 245
  • BB 1999, 178
  • DB 1999, 280
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98
    Der dem Geschädigten bei der Reparatur seines Kraftfahrzeugs zuzubilligende "Integritätszuschlag" von 30% gilt grundsätzlich auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge (Ergänzung zu BGHZ 115, 364 und 375).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Geschädigte, der nach einem Unfall sein Kraftfahrzeug reparieren läßt und damit sein Interesse an dessen Erhalt bekundet, gemäß § 249 Satz 2 BGB vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs belaufen (BGHZ 115, 364, 371 ff.; 115, 375, 380; Senatsurteil vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - VersR 1992, 710 f.).

    bb) Der Rechtsprechung des Senats liegt die Erwägung zugrunde, daß es sich zwar sowohl bei der Reparatur des beschädigten Fahrzeugs als auch bei einer statt dessen vorgenommenen Ersatzbeschaffung um Formen der Naturalrestitution handelt, daß aber die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeugs sein Integritätsinteresse regelmäßig in stärkerem Maße zu befriedigen vermag als eine Ersatzbeschaffung (BGHZ 115, 364, 371;… Senatsurteil vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - aaO; OLG Hamm NZV 1991, 351, 352 = DAR 1991, 333, 334;… siehe auch Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., Kap. 4 Rdn. 13; Lipp, NZV 1996, 7, 8 f.; Medicus, JuS 1973, 211, 212; Weber, DAR 1991, 11, 14).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 115, 364, 371 ff.;… Senatsurteil vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - aaO).

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Geschädigte, der nach einem Unfall sein Kraftfahrzeug reparieren läßt und damit sein Interesse an dessen Erhalt bekundet, gemäß § 249 Satz 2 BGB vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs belaufen (BGHZ 115, 364, 371 ff.; 115, 375, 380; Senatsurteil vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - VersR 1992, 710 f.).

    bb) Der Rechtsprechung des Senats liegt die Erwägung zugrunde, daß es sich zwar sowohl bei der Reparatur des beschädigten Fahrzeugs als auch bei einer statt dessen vorgenommenen Ersatzbeschaffung um Formen der Naturalrestitution handelt, daß aber die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeugs sein Integritätsinteresse regelmäßig in stärkerem Maße zu befriedigen vermag als eine Ersatzbeschaffung (BGHZ 115, 364, 371; Senatsurteil vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - aaO; OLG Hamm NZV 1991, 351, 352 = DAR 1991, 333, 334;… siehe auch Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., Kap. 4 Rdn. 13; Lipp, NZV 1996, 7, 8 f.; Medicus, JuS 1973, 211, 212; Weber, DAR 1991, 11, 14).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 115, 364, 371 ff.; Senatsurteil vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - aaO).

  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann das Berufungsgericht die Zulassung der Revision (§ 546 Abs. 1 Satz 2 ZPO) auf einen rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Streitstoffes beschränken, auf den auch die Partei selbst ihre Revision begrenzen könnte (BGHZ 53, 152, 155; 76, 397, 399).

    Insbesondere kann bei einem nach Grund und Betrag streitigen Klageanspruch die Revision auf Fragen beschränkt werden, die allein die Höhe der geltend gemachten Forderung berühren, da in solchem Fall der Rechtsstreit vom Tatrichter durch ein Zwischenurteil nach § 304 ZPO in ein Grund- und ein Höheverfahren zerlegt werden kann (BGHZ 76, 397, 399; Senatsurteil vom 30. September 1980 - VI ZR 213/79 - VersR 1981, 57, 58).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Geschädigte, der nach einem Unfall sein Kraftfahrzeug reparieren läßt und damit sein Interesse an dessen Erhalt bekundet, gemäß § 249 Satz 2 BGB vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs belaufen (BGHZ 115, 364, 371 ff.; 115, 375, 380; Senatsurteil vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - VersR 1992, 710 f.).
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98
    b) Das Berufungsgericht hat auch mit der insoweit gebotenen Klarheit (BGHZ 48, 134, 136; BGH, Urteil vom 7. Juli 1983 - III ZR 119/82 - VersR 1984, 38) die Revision nur zur Schadenshöhe zugelassen.
  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann das Berufungsgericht die Zulassung der Revision (§ 546 Abs. 1 Satz 2 ZPO) auf einen rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Streitstoffes beschränken, auf den auch die Partei selbst ihre Revision begrenzen könnte (BGHZ 53, 152, 155; 76, 397, 399).
  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 213/79

    Zur Zulassung der Revision beschränkt auf das Mitverschulden des Verletzten wegen …

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98
    Insbesondere kann bei einem nach Grund und Betrag streitigen Klageanspruch die Revision auf Fragen beschränkt werden, die allein die Höhe der geltend gemachten Forderung berühren, da in solchem Fall der Rechtsstreit vom Tatrichter durch ein Zwischenurteil nach § 304 ZPO in ein Grund- und ein Höheverfahren zerlegt werden kann (BGHZ 76, 397, 399; Senatsurteil vom 30. September 1980 - VI ZR 213/79 - VersR 1981, 57, 58).
  • OLG Hamm, 19.03.1998 - 6 U 192/97

    Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution); …

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98
    Auch bei einem solchen Eigentümer ist daher die "Opfergrenze" für eine Aufgabe des Fahrzeugs in der Regel erst dann erreicht, wenn die Kosten der Reparatur den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30% überschreiten (so auch OLG Düsseldorf, SP 1997, 194, 195; OLG Hamm MDR 1998, 1223, 1224 f.; LG Coburg, NJWE-VHR 1997, 130, 131; a.A. OLG Düsseldorf SP 1992, 271; Rischar, SP 1997, 288).
  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98
    b) Das Berufungsgericht hat auch mit der insoweit gebotenen Klarheit (BGHZ 48, 134, 136; BGH, Urteil vom 7. Juli 1983 - III ZR 119/82 - VersR 1984, 38) die Revision nur zur Schadenshöhe zugelassen.
  • OLG Düsseldorf, 10.03.1997 - 1 U 118/96
    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98
    Auch bei einem solchen Eigentümer ist daher die "Opfergrenze" für eine Aufgabe des Fahrzeugs in der Regel erst dann erreicht, wenn die Kosten der Reparatur den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30% überschreiten (so auch OLG Düsseldorf, SP 1997, 194, 195; OLG Hamm MDR 1998, 1223, 1224 f.; LG Coburg, NJWE-VHR 1997, 130, 131; a.A. OLG Düsseldorf SP 1992, 271; Rischar, SP 1997, 288).
  • OLG Hamm, 29.04.1991 - 13 U 193/90

    Kfz-Unfallschäden; Abrechnung auf Reperaturkostenbasis; …

  • BGH, 26.10.2017 - VII ZR 16/17

    Bauvertrag: Entschädigungsanspruch des Unternehmers bei Unterlassen einer dem …

    Von einer Beschränkung auf die Anspruchshöhe, die grundsätzlich möglich wäre (BGH…, Urteil vom 27. September 2011 - II ZR 221/09, ZIP 2011, 2491 Rn. 18; Urteil vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98, NJW 1999, 500, juris Rn. 8, jeweils m.w.N.), ist im Streitfall nicht auszugehen.
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Hiervon hat der Senat eine Ausnahme gemacht, wenn der Geschädigte bei einem besonderen Integritätsinteresse an dem Erhalt des ihm vertrauten Kraftfahrzeugs das Fahrzeug mit einem Aufwand bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts instandsetzen läßt (vgl. Senatsurteil, BGHZ 115, 364, 371 mit Anmerkung von Lipp, NZV 1992, 70 ff.; Senatsurteile vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - und vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - VersR 1999, 245).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …

    Denn bei der Entscheidung, ob und gegebenenfalls welchen Aufwand der Geschädigte für die Reparatur seines Fahrzeugs ersetzt verlangen kann, ist zum einen die Verhältnismäßigkeit des Reparaturaufwands zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu berücksichtigen (Senatsurteil BGHZ 115, 364, 367); zum anderen ist auch zu bedenken, daß nur die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeugs regelmäßig sein Integritätsinteresse zu befriedigen vermag (vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 371; vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - VersR 1999, 245 f. …und vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - aaO; OLG Hamm, NZV 1991, 351, 352 = DAR 1991, 333, 334; Medicus, Jus 1973, 211, 212; Weber, DAR 1991, 11).

    Ihm liegen durchaus wirtschaftliche Gesichtspunkte zugrunde (vgl. Senatsurteil BGHZ 115, 364, 371 mit Anm. von Lipp in NZV 1992, 70 ff.; Senatsurteile vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - …und vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - jeweils aaO; vom 18. Juni 1985 - VI ZR 168/84 - VersR 1985, 865, 866 …und vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - aaO).

    Daß ihnen ein wirtschaftlicher Wert zukommt, zeigt sich auch darin, daß bei dem Erwerb eines Kraftfahrzeugs aus "erster Hand" regelmäßig ein höherer Preis gezahlt wird (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - aaO).

    Der für die Zubilligung der "Integritätsspitze" von 30% ausschlaggebende weitere Gesichtspunkt, daß der Geschädigte besonderen Wert auf das ihm vertraute Fahrzeug lege (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - aaO), verliert bei einer unvollständigen und vor allem nicht fachgerechten Reparatur eines total beschädigten Fahrzeugs in entscheidendem Maß an Bedeutung.

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11

    Zum Reparaturkostenersatz bei Eigenreparatur durch Werkstattinhaber

    Die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeugs vermag aber regelmäßig sein Integritätsinteresse in stärkerem Maße zu befriedigen als eine Ersatzbeschaffung (vgl. BGH, NJW 1999, 500;… Geigel-Knerr, aaO., 3. Kap., Rdn. 21).

    Der Geschädigte weiß um Art und Weise der Benutzung, Wartung, Pflege und sonstigen Behandlung der Sache (vgl. BGH, NJW 1999, 500 f; OLG Dresden, NZV 2001, 346;… Geigel-Knerr, aaO., 3. Kap., Rdn. 29).

    Ist dagegen nicht ersichtlich, dass die Integrität der gewerblich genutzten Güter für einen Geschädigten eine besondere Bedeutung hat, was beispielsweise für die Beschädigung von Mietwagen gilt, so kann im Einzelfall lediglich Ausgleich des Wiederbeschaffungsaufwands beansprucht werden (…vgl. Geigel-Knerr, aaO., 3. Kap., Rdn. 29; offen gelassen von BGH, NJW 1999, 500 (501)).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …

    a) Bei der Frage, welchen Aufwand der Geschädigte für die Reparatur seines Fahrzeugs ersetzt verlangen kann, ist - wie der Senat im Urteil - VI ZR 70/04 - vom heutigen Tag (vorges. zur Veröff. in BGHZ) ausgeführt hat - zum einen das Verhältnis der Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu berücksichtigen (Senatsurteil, BGHZ 115, 364, 367); zum anderen ist zu bedenken, daß regelmäßig nur die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeugs sein Integritätsinteresse befriedigt (vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 371; vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - VersR 1999, 245 f. und vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - VersR 1992, 710; OLG Hamm, NZV 1991, 351, 352 = DAR 1991, 333, 334; Medicus, Jus 1973, 211, 212; Weber, DAR 1991, 11).

    Hingegen kommt in einem solchen Fall dem für den fraglichen Zuschlag maßgeblichen Gesichtspunkt, daß der Geschädigte besonderen Wert auf das vertraute Fahrzeug lege, weil dieses zuverlässig und gut gewartet sei, was er im Falle eines Gebrauchtwagenkaufs unter Umständen missen müßte (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - aaO), keine entscheidende Bedeutung mehr zu.

  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattungsanspruch des Geschädigten hinsichtlich vorgerichtlicher …

    Rn. 8 1. Das Berufungsgericht hat die Revision - worauf die Revisionserwiderung zutreffend hinweist - lediglich hinsichtlich der Frage zugelassen, ob eine einheitliche Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG vorliegt, und sie damit auf die Höhe des gegen die Beklagte bestehenden Zahlungsanspruchs beschränkt (vgl. Senat, Urteile vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98, NJW 1999, 500 unter II 1;… vom 3. August 2010 - VI ZR 113/09, NJW 2010, 3037 Rn. 7 ff.; BGH…, Urteil vom 27. September 2011 - II ZR 221/09, WM 2011, 2223 Rn. 18).
  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 89/07

    Voraussetzungen der Erstattung eines Reparaturschadens über den …

    Nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats kann der Geschädigte in einem solchen Fall unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz des Reparaturaufwandes bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs verlangen (Senatsurteile BGHZ 115, 363, 371; 162, 161, 166; vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - VersR 1999, 245, 246 …und vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - aaO; vgl. auch OLG Hamm, NZV 1991, 351, 352 = DAR 1991, 333, 334; Medicus, Jus 1973, 211, 212; Weber, DAR 1991, 11).

    Dass ihnen ein wirtschaftlicher Wert zukommt, zeigt sich auch darin, dass bei dem Erwerb eines Kraftfahrzeugs aus "erster Hand" regelmäßig ein höherer Preis gezahlt wird (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - aaO).

  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 146/07

    Abstellen auf den Kenntnisstand des gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafters …

    Eine beschränkte Zulassung der Revision ist nur möglich, wenn sie einen Teil des Streitgegenstandes betrifft, der Gegenstand eines Teilurteils sein könnte oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (BGHZ 101, 276, 278 m. w. N.; s. a. Senatsurteil BGHZ 153, 358, 362; BGH Urteil vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - NJW 1999, 500).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZR 258/15

    Berufungszurückweisung durch Beschluss: Nichtberücksichtigung von neuem …

    Rn. 23 a) Das Berufungsgericht kann die Revision allein wegen der Höhe des Anspruchs zulassen, wenn der Rechtsstreit in ein Grund- und ein Höheverfahren zerlegt werden könnte (BGH, Urteil vom 25. März 1980 - VI ZR 61/79, BGHZ 76, 397, 399; Urteil vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98, NJW 1999, 500;… Urteil vom 27. September 2011 - II ZR 221/09, WM 2011, 2223 Rn. 18).
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 56/07

    Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand nur bei sechsmonatiger …

    Nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats kann der Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz des Reparaturaufwandes bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs verlangen (Senatsurteile BGHZ 115, 363, 371; 162, 161, 166; 162, 170, 173 und vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - VersR 1999, 245, 246).

    Dass ihnen ein wirtschaftlicher Wert zukommt, zeigt sich auch darin, dass bei dem Erwerb eines Kraftfahrzeugs aus "erster Hand" regelmäßig ein höherer Preis gezahlt wird (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - aaO).

  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 237/09

    Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des …

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen

  • BGH, 08.11.2007 - III ZR 102/07

    Sittenwidrigkeit von Telefonsexdienstleistungen

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 1 U 132/00

    Anspruch bei Ausfall eines GmbH-Geschäftsführer-Wagens

  • BGH, 03.08.2010 - VI ZR 113/09

    Schadensersatzanspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten: …

  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 51/06

    Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen an einen Sanierer nach Eintritt der …

  • BGH, 02.02.2017 - III ZR 41/16

    Amtshaftung: Schadenersatzanspruch wegen des Erwerbs eines Grundstücks im …

  • BGH, 08.11.2018 - III ZR 191/17

    Gebühr des Strafverteidigers: Gegenstandswert für eine zusätzliche …

  • LG Bochum, 21.11.2006 - 9 S 108/06

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erstattung von Reparaturkosten bis zur …

  • BGH, 27.09.2011 - II ZR 221/09

    Revision: Beschränkung der Zulassung auf die Höhe des Anspruchs

  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 403/17

    Anspruch des Klägers auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

  • OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00

    Kfz-Unfallschaden - gewerblich genutztes Fahrzeug - Reparaturkosten - …

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00

    Kfz-Unfall-Schaden - Reparaturkostenabrechnung - Ersatzbeschaffung - Restwert - …

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00

    Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden …

  • OLG Oldenburg, 20.03.2000 - 11 U 92/99

    Kraftfahrzeug; Kfz; Integritätsinteresse; Schadensersatz; Instandsetzung; …

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 1 U 162/18

    Abrechenbarkeit von Reparaturkosten bei Versteigerung des reparierten Fahrzeugs …

  • OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98

    Krankenhaushaftung: Zeitnahe fachärztliche Eingangsuntersuchung eines neu …

  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 09.05.2023 - 530 Z - 2/23
  • KG, 14.12.2017 - 22 U 241/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit fiktiver Reparaturkosten bei …

  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 72/04

    Inanspruchnahme des Verfügungsberechtigten durch den Restitutionsberechtigten auf …

  • OLG Celle, 02.12.2009 - 14 U 123/09

    Ersatzfähigkeit den Wiederbeschaffungswert übersteigender Reparaturkosten bei …

  • BGH, 17.04.2012 - II ZR 152/10

    Kapitalanlagegesellschaft: Quotale Haftung der Gesellschafter eines in Form einer …

  • OLG Frankfurt, 10.12.2001 - 1 U 159/00

    Schadensersatz bei Kfz-Unfällen: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis nach …

  • LG Stuttgart, 18.07.2012 - 5 S 230/11

    Verkehrsunfall - Geltung der 130%-Grenze bei Reparatur mit Gebrauchtteilen

  • OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 15 U 123/01

    Schadensersatzanspruch beim Kfz-Unfall: Bestimmung der 130%-Grenze anhand der …

  • OLG Hamm, 19.01.2000 - 13 U 141/99

    Verkehrsunfall; Schuldhaftes Fehlverhalten; Schadensersatz; Anschlussberufung; …

  • LG Konstanz, 23.03.2012 - 11 S 112/11

    Reparatur mit Gebrauchtteilen im Rahmen der 130 %-Grenze zulässig

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - 1 U 140/02

    Zubilligung eines sogenannten Integritätszuschlags im Rahmen der Berechnung des …

  • LG Hechingen, 02.03.2020 - 1 O 227/18
  • KG, 29.06.2010 - 12 U 186/09

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Reparaturkostenersatz für den …

  • KG, 29.04.2002 - 12 U 7995/00

    Nachweis der Manipulation/Vortäuschung eines wegen Schadensersatzforderungen …

  • LG Hamburg, 21.12.2012 - 331 O 42/12

    Schadensersatz des durch Verkehrsunfall geschädigten Taxiunternehmers

  • LG Aurich, 17.02.2012 - 1 S 206/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Anspruch des …

  • KG, 14.06.2001 - 12 U 5931/00

    Schadensberechnung bei Beschädigung eines gebrauchten Fahrzeugs

  • OLG Karlsruhe, 29.04.1999 - 19 U 268/97

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Abrechnung auf …

  • OLG Hamm, 16.08.1999 - 6 U 63/99

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Abrechnung auf …

  • AG Bergheim, 02.12.2003 - 27 C 348/03

    Erstattung der Umsatzsteuer i.R.d. Erwerbs eines Ersatzfahrzeugs wegen …

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97   

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https://dejure.org/1998,620
BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97 (https://dejure.org/1998,620)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1998 - V ZR 377/97 (https://dejure.org/1998,620)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1998 - V ZR 377/97 (https://dejure.org/1998,620)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rechtliche Behandlung eines Wiederverkaufsrechts

Papierfundstellen

  • BGHZ 140, 218
  • NJW 1999, 941
  • ZIP 1999, 143
  • MDR 1999, 410
  • DNotZ 1999, 404
  • ZMR 1999, 235
  • NJ 1999, 147
  • WM 1999, 558
  • BB 1999, 438
  • DB 1999, 375
  • JR 2000, 113
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.11.1995 - V ZR 36/95

    Formbedürftigkeit nachträglicher Vereinbarungen im Rahmen eines …

    Auszug aus BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97
    Solche abändernden Vereinbarungen unterliegen grundsätzlich dem Beurkundungszwang (Senatsbeschl. v. 9. November 1995, V ZR 36/95, WM 1996, 181).

    Der Senat hat hiervon aber eine Ausnahme u.a. dann zugelassen, wenn die nachträgliche Vereinbarung nur dazu dient, unvorhergesehen aufgetretene Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung zu beheben, ohne die beiderseitigen Verpflichtungen wesentlich zu verändern (…Urt. v. 6. Juni 1986, V ZR 264/84, WM 1986, 1191; Senatsbeschl. v. 9. November 1995, V ZR 36/95, aaO).

  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 280/88

    Rechtsnatur einer Wiederverkaufsvereinbarung zwischen Leasinggeber und Lieferant …

    Auszug aus BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97
    b) Auf den Wiederverkauf eines Grundstücks ist weder § 498 Abs. 2 Satz 2 BGB noch § 498 Abs. 2 Satz 1 BGB entsprechend anwendbar (Weiterführung von BGHZ 110, 183).

    Abgesehen davon, daß die für den Rückverkauf vereinbarte Gewährleistungsklausel einen solchen Vorbehalt nicht enthält, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für das Wiederverkaufsrecht eine Haftungseinschränkung analog § 498 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht in Betracht, mit der Folge, daß dem Wiederkäufer bei einem zustandegekommenen Wiederverkauf die Rechte aus §§ 459 ff. BGB zustehen (…Urt. v. 21. April 1972, VIII ZR 121/70, NJW 1972, 1191, 1193; BGHZ 110, 183, 192).

  • BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60

    Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung

    Auszug aus BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97
    Sind sie nicht behebbar oder verweigern die Kläger ihre Beseitigung, steht den Klägern der Anspruch auf Abschluß eines Rückkaufvertrages im übrigen auch nach dem Grundsatz dolo facit qui petit quod statim redditurus est (vgl. BGHZ 110, 30, 33) nicht zu, weil der Beklagte einen (abgeschlossenen) Rückkaufvertrag noch vor Gefahrübergang (Senat, BGHZ 34, 32, 34, 35;… Urt. v. 10. März 1995, V ZR 7/94, NJW 1995, 1737, 1738) wieder wandeln könnte.
  • BGH, 28.06.1996 - V ZR 136/95

    Anforderungen an die Form der Ausübung eines Ankaufsrechts

    Auszug aus BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97
    Die Erklärung kann dann - wie die Ausübung eines entsprechenden Ankaufsrechts (Senatsurt. v. 28. Juni 1996, V ZR 136/95, WM 1996, 1734;… BGH, Beschl. v. 10. Oktober 1996, IX ZR 132/95, BGHR BGB § 313 Satz 1, Ankaufsrecht 2) - formfrei abgegeben werden.
  • BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89

    Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen

    Auszug aus BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97
    Sind sie nicht behebbar oder verweigern die Kläger ihre Beseitigung, steht den Klägern der Anspruch auf Abschluß eines Rückkaufvertrages im übrigen auch nach dem Grundsatz dolo facit qui petit quod statim redditurus est (vgl. BGHZ 110, 30, 33) nicht zu, weil der Beklagte einen (abgeschlossenen) Rückkaufvertrag noch vor Gefahrübergang (Senat, BGHZ 34, 32, 34, 35;… Urt. v. 10. März 1995, V ZR 7/94, NJW 1995, 1737, 1738) wieder wandeln könnte.
  • BGH, 10.03.1995 - V ZR 7/94

    Rechte des Grundstückskäufers nach Zerstörung des mitverkauften Gebäudes bei …

    Auszug aus BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97
    Sind sie nicht behebbar oder verweigern die Kläger ihre Beseitigung, steht den Klägern der Anspruch auf Abschluß eines Rückkaufvertrages im übrigen auch nach dem Grundsatz dolo facit qui petit quod statim redditurus est (vgl. BGHZ 110, 30, 33) nicht zu, weil der Beklagte einen (abgeschlossenen) Rückkaufvertrag noch vor Gefahrübergang (Senat, BGHZ 34, 32, 34, 35; Urt. v. 10. März 1995, V ZR 7/94, NJW 1995, 1737, 1738) wieder wandeln könnte.
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97
    Diese Auslegung kann der Senat selbst vornehmen, weil das Berufungsgericht sie unterlassen hat und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (BGHZ 65, 107, 112).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84

    Erweiterung von Sondereigentum

    Auszug aus BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97
    Der Senat hat hiervon aber eine Ausnahme u.a. dann zugelassen, wenn die nachträgliche Vereinbarung nur dazu dient, unvorhergesehen aufgetretene Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung zu beheben, ohne die beiderseitigen Verpflichtungen wesentlich zu verändern (Urt. v. 6. Juni 1986, V ZR 264/84, WM 1986, 1191;… Senatsbeschl. v. 9. November 1995, V ZR 36/95, aaO).
  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 132/95

    Formerfodernis der notariellen Beurkundung für die Verpflichtung zur Ausübung des …

    Auszug aus BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97
    Die Erklärung kann dann - wie die Ausübung eines entsprechenden Ankaufsrechts (Senatsurt. v. 28. Juni 1996, V ZR 136/95, WM 1996, 1734; BGH, Beschl. v. 10. Oktober 1996, IX ZR 132/95, BGHR BGB § 313 Satz 1, Ankaufsrecht 2) - formfrei abgegeben werden.
  • BGH, 21.04.1972 - VIII ZR 121/70

    Behandlung eines Sachverhalts mit Auslandsberührung nach den Grundsätzen des …

    Auszug aus BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97
    Abgesehen davon, daß die für den Rückverkauf vereinbarte Gewährleistungsklausel einen solchen Vorbehalt nicht enthält, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für das Wiederverkaufsrecht eine Haftungseinschränkung analog § 498 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht in Betracht, mit der Folge, daß dem Wiederkäufer bei einem zustandegekommenen Wiederverkauf die Rechte aus §§ 459 ff. BGB zustehen (Urt. v. 21. April 1972, VIII ZR 121/70, NJW 1972, 1191, 1193; BGHZ 110, 183, 192).
  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Rechtsfolgen eines Vorvertrages

    Ist dagegen ein durch die Optionsausübung aufschiebend bedingter Kaufvertrag geschlossen worden, muss die Erklärung, die den Bedingungseintritt bewirkt, nicht mehr beurkundet werden, weil der Schutzzweck von § 313 S. 1 BGB a.F. (jetzt § 311b Abs. 1 S. 1 BGB) durch die Beurkundung des bedingten Kaufvertrags gewahrt ist (st. Rspr.; vgl. Senat, BGHZ 140, 218, 220;… Urt. v. 28. Juni 1996, V ZR 136/95, NJW-RR 1996, 1167).
  • OLG Stuttgart, 26.09.2017 - 10 U 140/16

    Notarielle Beurkundung bei Änderungen eines Grundstücksübertragungsvertrags?

    Nicht vom Formerfordernis erfasst werden nach herrschender Meinung solche Vereinbarungen, die lediglich dazu dienen, unvorhergesehen aufgetretene Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung zu beheben, ohne die beiderseitigen Verpflichtungen wesentlich zu verändern (BGH, Urteil vom 6. November 1981 - V ZR 138/80, NJW 1982, 434 mit weiteren Nachw. d. älteren Rspr.; Urteil vom 11. Dezember 1998 - V ZR 377/97, BGHZ 140, 218).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 213/00

    Auslegung eines vertraglichen Rückgaberechts des Käufers

    Die Ausübung dieses gesetzlich nicht geregelten Rechts des Käufers, auf das das Wiederkaufsrecht des Verkäufers nach §§ 497 ff BGB nur eingeschränkt entsprechende Anwendung findet (BGHZ 110, 183, 191 f; Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - VIII ZR 261/88, NJW 1990, 3014 unter II 3; BGHZ 140, 218, 221 f), läßt den Ausgangskaufvertrag unberührt und erfaßt lediglich die vom Wiederverkäufer benannten Gegenstände.

    b) Durch die Ausübung des Wiederverkaufsrechts ist entsprechend § 497 Abs. 1 BGB ein Wiederverkauf zustande gekommen (vgl. BGHZ 140, 218, 220).

  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 386/98

    Beendigung eines Wiederkaufsverhältnisses

    Denn im Gegensatz zu der Vereinbarung des Wiederkaufsrechtes unterliegt die Wiederkaufserklärung im Hinblick auf den - auch nach der Änderung des § 313 BGB unverändert gebliebenen - eindeutigen Wortlaut des § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB und unter Berücksichtigung des Umstands, daß die wesentliche Bindung der Parteien schon mit dem der notariellen Beurkundungspflicht unterworfenen bedingten Abschluß des Wiederkaufvertrags begründet wird, nicht dem Formerfordernis des § 313 BGB (RGZ 121, 367, 369 ff; 126, 308, 312;… BGB-RGRK/Mezger, aaO § 497 Rdn. 6;… MünchKomm-BGB/Westermann, aaO § 497 Rdn. 10;… Soergel/Huber, aaO § 497 Rdn. 14;… Palandt/Putzo, aaO § 497 Rdn. 7; für den Fall gemeinderechtlicher Vorschriften vgl. BGHZ 29, 107, 111 ff; vgl. hierzu auch für den Fall eines Wiederverkaufsrechts BGHZ 140, 218, 221;… a.A. Staudinger/Mader, aaO § 497 Rdn. 18;… Staudinger/Wufka, BGB [1995] § 313 Rdn. 78; Wufka, DNotZ 1990, 339, 350 ff; Einsele, DNotZ 1996, 835, 859 ff).
  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 135/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Ersetzung der Besitzverschaffung durch Abtretung …

    Durch die Rückkaufvereinbarungen ist ein Wiederverkaufsrecht der Klägerin begründet worden, auf das die Vorschriften über den Wiederkauf im Sinne der §§ 497 ff. BGB a.F. (jetzt: §§ 456 ff. BGB n.F.) eingeschränkt entsprechende Anwendung finden (BGHZ 110, 183, 191 f.; 140, 218, 221 f.; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2001 - VIII ZR 213/00, WM 2002, 444 = NJW 2002, 506 unter II 1).
  • OLG Stuttgart, 18.07.2017 - 10 U 140/16

    Grundstückskauf: Beurkundungspflicht für Änderungen eines …

    Rn. 34 Nicht vom Formerfordernis erfasst werden nach herrschender Meinung solche Vereinbarungen, die lediglich dazu dienen, unvorhergesehen aufgetretene Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung zu beheben, ohne die beiderseitigen Verpflichtungen wesentlich zu verändern (BGH…, Urteil vom 6. November 1981 - V ZR 138/80, NJW 1982, 434, juris Rn. 14 mit weiteren Nachw. d. älteren Rspr.; Urteil vom 11. Dezember 1998 - V ZR 377/97, BGHZ 140, 218, juris Rn. 7).
  • BGH, 15.09.2000 - V ZR 420/98

    Aufklärungspflicht bei Wiederkaufsangebot zu unter dem Wert liegenden Preis

    Dies ist aber, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, mit der Vornahme der Gestaltungserklärung (vgl. Senat BGHZ 140, 218, 220) nach § 497 Abs. 1 BGB nicht gleichzusetzen.
  • OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 5 U 154/08

    Optionsrecht: Anspruch auf Feststellung der Verpflichtung zum Abschluss eines …

    Dadurch, dass - wie bereits ausgeführt - ein durch die Optionsausübung aufschiebend bedingter Kaufvertrag geschlossen worden ist und das eingeräumte Recht gerade nicht als befristetes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags zu qualifizieren ist, muss die Erklärung, die den Bedingungseintritt bewirkt, nicht mehr beurkundet werden, weil der Schutzzweck von § 313 S. 1 BGB a.F. (jetzt § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB) durch die Beurkundung des bedingten Kaufvertrags gewahrt ist (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 140, 218; BGH NJW-RR 1996, 1167; BGH NJW 2006, 2843 m.w.N).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98   

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BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98 (https://dejure.org/1998,1011)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1998 - VI ZB 29/98 (https://dejure.org/1998,1011)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1998 - VI ZB 29/98 (https://dejure.org/1998,1011)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Überprüfung der Telefaxnummer des Gerichts

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 583
  • MDR 1999, 190
  • NJ 1999, 147
  • VersR 1999, 638
  • DB 1999, 380
  • AnwBl 1999, 173
  • JR 2000, 243
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.06.1998 - XII ZB 47/98

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Übermittlung eines fristwahrenden …

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Dem steht nicht der von der Beschwerde vorgebrachte Umstand entgegen, daß sich ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf verlassen kann, daß die von seinem zuverlässigen Büropersonal notierte Telefaxnummer des Gerichts zutrifft (BGH, Beschlüsse vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94 - NJW 1995, 2105, 2106 und vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - NJW-RR 1998, 1361, 1362).

    Bei ordnungsgemäßer Büroorganisation (vgl. dazu auch den bereits genannten Beschluß vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - aaO), zu der hier vom Beklagten nichts vorgetragen worden ist, hätte sowohl wegen der in dem Büro vorhandenen Kenntnis als auch aufgrund der beiden gerichtlichen Mitteilungen vom 16. und 20. Juli 1998, die jeweils die richtige Telefaxnummer des Oberlandesgerichts auswiesen, die auf der Akte notierte Nummer geändert werden müssen.

    Hierzu hätte nach Lage der Dinge schon deshalb Anlaß bestanden, weil Telefaxnummern gelegentlich Veränderungen unterliegen (vgl. auch den mehrfach genannten Beschluß vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - aaO).

  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (Grundsatz der Meistbegünstigung; vgl. BGHZ 40, 265, 267; 90, 1, 3; 98, 362, 364 f.;… Stein/Jonas/Grunsky, aaO, § 338 Rdn. 2 und Einleitung vor § 511 Rdn. 38 f., 62;… Zöller/Gummer, aaO, Vor § 511 Rdn. 29 f.).
  • BGH, 03.12.1993 - V ZR 275/92

    Anfechtung eines zu Unrecht ergangenen Versäumnisurteils

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Eine solche Entscheidung ist dann zwar inhaltlich falsch; das Gericht hat bei ihr aber keinen Verlautbarungsfehler begangen und deshalb durch die Form seiner Entscheidung den Parteien auch keinen falschen Weg für die Art der Anfechtung gewiesen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1993 - V ZR 275/92 - NJW 1994, 665 f.; Beschluß vom 19. Dezember 1996 - IX ZB 108/96 - NJW 1997, 1448;… Stein/Jonas/Grunsky aaO, § 338 Rdn. 3).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94

    Sorgfaltsanforderungen bei fehlgeschlagener Übermittlung einer …

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Zum anderen hätte im Streitfall auch der Umstand, daß es Rechtsanwältin H. am 22. Juli 1998 trotz zahlreicher Versuche nicht gelang, eine Telefaxverbindung zum Oberlandesgericht herzustellen, bei ihr den Schluß nahelegen müssen, daß es dafür auch einen anderen Grund geben konnte als die etwaige Störung des Telefaxgerätes des Gerichts (zu den Anwaltspflichten im letztgenannten Fall siehe BAG, Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - NJW 1995, 743 f. und BGH, Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - VersR 1995, 1373, 1374).
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96

    Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Eine solche Entscheidung ist dann zwar inhaltlich falsch; das Gericht hat bei ihr aber keinen Verlautbarungsfehler begangen und deshalb durch die Form seiner Entscheidung den Parteien auch keinen falschen Weg für die Art der Anfechtung gewiesen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1993 - V ZR 275/92 - NJW 1994, 665 f.; Beschluß vom 19. Dezember 1996 - IX ZB 108/96 - NJW 1997, 1448;… Stein/Jonas/Grunsky aaO, § 338 Rdn. 3).
  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (Grundsatz der Meistbegünstigung; vgl. BGHZ 40, 265, 267; 90, 1, 3; 98, 362, 364 f.;… Stein/Jonas/Grunsky, aaO, § 338 Rdn. 2 und Einleitung vor § 511 Rdn. 38 f., 62;… Zöller/Gummer, aaO, Vor § 511 Rdn. 29 f.).
  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen …

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Dem steht nicht der von der Beschwerde vorgebrachte Umstand entgegen, daß sich ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf verlassen kann, daß die von seinem zuverlässigen Büropersonal notierte Telefaxnummer des Gerichts zutrifft (BGH, Beschlüsse vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94 - NJW 1995, 2105, 2106 und vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - NJW-RR 1998, 1361, 1362).
  • BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95

    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf die Übermittlung einer …

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Zum anderen hätte im Streitfall auch der Umstand, daß es Rechtsanwältin H. am 22. Juli 1998 trotz zahlreicher Versuche nicht gelang, eine Telefaxverbindung zum Oberlandesgericht herzustellen, bei ihr den Schluß nahelegen müssen, daß es dafür auch einen anderen Grund geben konnte als die etwaige Störung des Telefaxgerätes des Gerichts (zu den Anwaltspflichten im letztgenannten Fall siehe BAG, Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - NJW 1995, 743 f. und BGH, Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - VersR 1995, 1373, 1374).
  • BGH, 24.01.1984 - IX ZR 86/82

    Zulässigkeit der Revision in nicht als solche erkannter Güterrechtssache

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (Grundsatz der Meistbegünstigung; vgl. BGHZ 40, 265, 267; 90, 1, 3; 98, 362, 364 f.;… Stein/Jonas/Grunsky, aaO, § 338 Rdn. 2 und Einleitung vor § 511 Rdn. 38 f., 62;… Zöller/Gummer, aaO, Vor § 511 Rdn. 29 f.).
  • BGH, 26.05.1994 - III ZB 35/93

    Sofortig Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
    Wenn ihr schon nicht, wie es von der Rechtsprechung für erforderlich gehalten wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93 - NJW 1994, 2300 und vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96 - VersR 1997, 853), die Telefaxnummer des Oberlandesgerichts zuverlässig bekannt war, so wäre ihr jedenfalls, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, eine Überprüfung mit Hilfe des Telefonbuches der Deutschen Telekom unschwer möglich gewesen.
  • BGH, 06.10.1988 - VII ZB 17/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

  • BGH, 30.03.1994 - XII ZB 134/93

    Pflicht des Prozeßbevollmächtigten zur eigenständigen Überprüfung der Richtigkeit …

  • BGH, 19.03.1997 - IV ZB 14/96

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Ermittlung der Rufnummer eines …

  • BGH, 19.06.1974 - VIII ZB 14/74

    Versäumnisurteil - Kontradiktorisches Urteil - Inhaltsbestimmung - …

  • BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 4/88

    Möglichkeit der Berufung gegen einVerbundurteil, das teilweise als …

  • BGH, 28.01.1969 - VI ZR 195/67

    Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages durch echtes Versäumnisurteil - …

  • BGH, 22.10.1975 - IV ZB 36/75

    Versäumnisurteil - Kontradiktorisches Urteil - Berufung gegen eine ergangenes …

  • OLG Koblenz, 27.06.1991 - 5 W 370/91

    Briefkopf des LG; Angabe der Telefaxnummer; Stempelaufdruck; Verschulden; …

  • OLG München, 22.05.2019 - 15 U 148/19

    Zulässigkeit der Klage bei Fehlen der Anspruchsbegründung im Termin zur …

    Der Meistbegünstigungsgrundsatz greift auch ein, wenn ein nach dem Inhalt kontradiktorisches Urteil im Rubrum irrig als Versäumnisurteil bezeichnet wird (BGH NJW 99, 583) oder statt eines Versäumnisurteils ein Endurteil verkündet wird (OLG München FamRZ 89, 1204).
  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde

    Ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 90, 1, 3; 98, 362, 364 f; BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - VI ZB 29/98 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Es geht um die Beseitigung der Folgen von "Verlautbarungsfehlern" des Gerichts, das durch die Form seiner Entscheidung den Parteien einen falschen Weg für die Art der Anfechtung gewiesen hat (BGH, Beschluß vom 3. November 1998 aaO).

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans; …

    Dieses Prinzip besagt, daß Entscheidungen, die in unrichtiger oder nicht eindeutiger Form erlassen worden sind, sowohl mit dem Rechtsbehelf angefochten werden können, der ihrer Form entspricht, als auch mit demjenigen, der bei verfahrensrechtlich korrekter Entscheidung gegeben wäre (BGHZ 98, 362, 364; 140, 208, 217; BGH, Beschl. v. 3. November 1998 - VI ZB 29/98, NJW 1999, 583;… Musielak/Ball, ZPO 3. Aufl. vor § 511 Rn. 32;… Zöller/Gummer, ZPO 23. Aufl. vor § 511 Rn. 30 f).
  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 45/06

    EKU

    Ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (Grundsatz der "Meistbegünstigung"; vgl. BGHZ 40, 265, 267 BGH, Beschl. v. 3. November 1998 - VI ZB 29/98, NJW 1999, 583 f.;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO 28. Aufl. vor § 511 Rdn. 8 f.).
  • KG, 07.08.2015 - 8 U 244/14

    Meistbegünstigungsgrundsatz: Berufung gegen ein fälschlich als Versäumnisurteil …

    Rn. 10 Zwar handelte es sich bei der Entscheidung vom 11.11.2014 trotz ihrer Bezeichnung als "Versäumnisurteil" ausweislich der Entscheidungsgründe um ein streitiges und damit der Berufung unterliegendes Urteil; maßgebend ist der Inhalt der Entscheidung (BGH, Beschluss vom 3.11.1998 - VI ZB 29/98 - NJW 1999, 583, 584 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein lediglich eine Kostenentscheidung …

    Nach diesem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz dürfen die Parteien keinen Rechtsnachteil dadurch erleiden, daß das Gericht seine Entscheidung in einer falschen Form verlautbart; ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. nur BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - VI ZB 29/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen m.w.N.).
  • BGH, 06.06.2005 - II ZB 9/04

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener …

    a) Zur Vermeidung von Verwechslungen ist dem Büropersonal die Anweisung zu erteilen, bei der Versendung von Schriftsätzen mittels Telefax die Auswahl der richtigen Empfängernummer zu überprüfen (…BGH, Beschl. v. 24. April 2002 aaO; BGH, Beschl. v. 3. November 1998 - VI ZB 29/96, NJW 1999, 583 f.; BGH, Beschl. v. 3. Dezember 1996 - XI ZB 20/96, NJW 1997, 948; ebenso BAG 79, 379, 382;… BAG, Urt. v. 25. Januar 2001 - 8 AZR 525/00, NJW 2001, 1594 f.).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über …

    Der Streithelfer zu 4, der lediglich Berufung nach Ablauf der Beschwerdefrist eingelegt hat, hätte sich auch nicht auf den Meistbegünstigungsgrundsatz (BGHZ 40, 265, 267; 90, 1, 3; 98, 363, 364 f; BGH NJW 1999, 583, 584) berufen können, weil dieser nicht eingreift, wenn die an sich in einem Zwischenurteil zu treffende Entscheidung mit dem Endurteil in der Sache verbunden ist; denn das Gericht will dann nicht die Entscheidung über den Zwischenstreit fälschlicherweise als Endurteil ergehen lassen, sondern nur die doppelte Abfassung von Entscheidungen vermeiden.
  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 20 W 13/08

    Übernahmerechtliches Squeeze-Out: (Un-)Widerleglichkeit der Vermutung der …

    Den Parteien stehen jedenfalls die Rechtsbehelfe zu, die nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft sind (vgl. BGH, NJW 1999, 583 [juris Rn. 18]).
  • BGH, 10.01.2000 - II ZB 14/99

    Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Es entspricht anerkannter höchstrichterlicher Rechtsprechung, daß ein Rechtsanwalt, der sich zulässigerweise bei der Anbringung fristgebundener Schriftsätze des Telefax-Verkehrs bedient, gehalten ist, durch organisatorische Anweisungen sicherzustellen, daß die notierten gerichtlichen Telefax-Nummern überprüft und ggfs. korrigiert werden (BGH, Beschl. v. 3. November 1998 - VI ZB 29/98, LM Nr. 62 zu § 511 ZPO m.w.N.).
  • LAG München, 09.11.2023 - 3 Ta 170/23

    Streit- und Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

  • OLG Celle, 14.01.2026 - 14 W 19/25

    Erfolgreiche Beschwerde wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen, dass die …

  • BGH, 17.02.2022 - IX ZB 59/20

    Ermittlung des Vorliegens eines Versäumnisurteils oder eines kontradiktorischen …

  • LAG München, 26.01.2024 - 3 Ta 233/23

    Gegenstandswert, Prozesstrennung

  • OLG Köln, 11.04.2019 - 4 U 71/18

    Streitwert einer Klage auf Löschung einer Grundschuld

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 35/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unrichtiger Belehrung über den Beginn …

  • OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08

    Rechtsweg: Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Sachurteil, das ohne …

  • LAG München, 23.07.2003 - 10 Sa 904/02

    Berufungsbegründungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil; Fehlerhafte Faxbedienung …

  • OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 3 U 32/07
  • BPatG, 03.11.2004 - 9 W (pat) 701/04
  • LG Bochum, 03.09.2013 - 9 S 90/13

    Statthaftes Rechtsmittel bei fälschlicher Nichtbezeichnung eines Urteils als …

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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1998 - BLw 16/98   

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https://dejure.org/1998,700
BGH, 23.10.1998 - BLw 16/98 (https://dejure.org/1998,700)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1998 - BLw 16/98 (https://dejure.org/1998,700)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1998 - BLw 16/98 (https://dejure.org/1998,700)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de

    LPGG 1959 § 24; LwAnpG 1991 § 44 Abs. 1, 6
    LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch des Mitgliedserben; Berechnung des Abfindungsanspruchs nach dem abfindungsrelevanten Eigenkapital; Fiktion der Einbringung des Inventarbeitrag durch den Mitgliedserben

  • rechtsportal.de

    LPGG (1959) § 24; LwAnpG § 44 Abs. 1, Abs. 6
    Ermittlung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals; Beerbung des LPG -Mitglieds durch ein anderes sowie Nichtmitglieder

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • kuchs.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verletzung der Grundrechte und der Menschenrechte nach den Konventionen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verhindern dörflichen Frieden

Papierfundstellen

  • BGHZ 139, 394
  • ZIP 1999, 107
  • ZMR 1999, 228
  • NJ 1999, 147
  • FamRZ 1999, 377
  • WM 1999, 186
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 16/98
    a) Das abfindungsrelevante Eigenkapital ist nicht der betriebswirtschaftlich ermittelte "wahre Unternehmenswert", sondern das Eigenkapital, das sich bei einer an den Bilanzierungsvorschriften des DMBilG orientierten Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden unter Berücksichtigung etwaiger stiller Reserven und notwendiger Hinzurechnungen oder Kürzungen ergibt (Bestätigung und Fortführung des Senatsbeschl. v. 8. Mai 1998, BLw 18/97, WM 1998, 1643 = AgrarR 1998, 249).

    Dies ist rechtsfehlerfrei, wenn die Bilanz vorschriftsmäßig erstellt wurde, weil dann das ausgewiesene Kapital mangels entgegenstehender Anhaltspunkte das Mindesteigenkapital darstellt (Senatsbeschl. v. 8. Mai 1998, BLw 18/97, AgrarR 1998, 249 = WM 1998, 1643 m. Anm. Lohlein EWiR 1998, 659).

    Hieran ist trotz der Kritik von Köhne (AgrarR 1998, 310 ff) festzuhalten.

    Stehen zulässigerweise mehrere Bewertungsmethoden zur Verfügung, die zu unterschiedlichen Wertansätzen führen, so ist der "beizulegende" Wert unter Würdigung von deren Aussagefähigkeit in bezug auf die Verhältnisse auf dem Markt zu bestimmen (Senatsbeschl. v. 8. Mai 1998, BLw 18/97, aaO).

  • BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94

    Berufung von ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichtern; Berechnung der …

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 16/98
    b) Wie der Senat bereits durch Beschluß vom 4. November 1994 (BLw 47/94, AgrarR 1995, 25, 26) entschieden hat, ist die in der zweiten Stufe nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG geschuldete Nutzungsvergütung nicht wie die Arbeitsleistung an die Person des Anspruchsberechtigten geknüpft, sondern an den eingebrachten Sachwert und die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit.

    Der Senat hat es daher für richtig gehalten, die Mitgliedszeit eines vor dem 16. März 1990 verstorbenen Erblassers mit der des Mitglieds-erben selbst dann zusammenzurechnen, wenn der Erblasser auch von LPG-Nichtmitgliedern beerbt wurde (Senatsbeschl. v. 4. November 1994, BLw 47/94, aaO).

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 44/92

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Abfindungsanspruch ehemaliger LPG -Mitglieder

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 16/98
    Ohne einen solchen Vortrag mußte das Beschwerdegericht davon ausgehen, daß die Antragsgegnerin ihr günstige Tatsachen nicht vorzubringen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 44/92, AgrarR 1993, 260), die Position also als freie Rücklage Eigenkapital ausweist (Brandenburgisches OLG, OLG-NL 1997, 155, 157).
  • BGH, 16.06.2000 - BLw 12/99

    Rechtsstellung des Erben eines LPG -Mitglieds

    aa) Die nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG geschuldete Nutzungsvergütung knüpft - wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. Beschl. v. 4. November 1994, BLw 47/94, AgrarR 1995, 25, 26; BGHZ 139, 394, 396 f) - nicht an die Person des Anspruchsberechtigten an, sondern an den eingebrachten Sachwert und die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit.

    Gibt es hingegen Zweifel, muß der Wert unter Heranziehung eines landwirtschaftlichen Sachverständigen und/oder eines Wirtschaftsprüfers ermittelt werden (vgl. zu allem BGHZ 138, 371, 380 ff; 139, 394, 398 ff, jew. m.w.N.).

  • BGH, 19.02.2004 - BLw 30/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Abweichungsfalls

    a) Daß das Beschwerdegericht die für die Ermittlung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals von dem Sachverständigen angewendete Bewertungsmethode (modifizierte Zerlegungstaxe) für richtig hält, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats zum Auswahlermessen des Tatrichters (BGHZ 138, 371, 372; 139, 394, 400) und beinhaltet keine Divergenz.

    d) Daß das Beschwerdegericht nicht nachvollziehen kann, weshalb sich aus der Verpachtung eines Technikstützpunkts ein höherer als der von dem Sachverständigen angesetzte Wert ergeben soll, begründet ebenfalls keine Divergenz zu den Senatsbeschlüssen vom 8. Dezember 1995 (…BLw 28/95, aaO), 8. Mai 1998 (…BLw 18/97, aaO) und 23. Oktober 1998 (BLw 16/98, aaO).

  • BGH, 19.02.2004 - BLw 29/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Abweichungsfalls

    a) Daß das Beschwerdegericht die für die Ermittlung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals von dem Sachverständigen angewendete Bewertungsmethode (modifizierte Zerlegungstaxe) für richtig hält, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats zum Auswahlermessen des Tatrichters (BGHZ 138, 371, 372; 139, 394, 400) und beinhaltet keine Divergenz.

    d) Daß das Beschwerdegericht nicht nachvollziehen kann, weshalb sich aus der Verpachtung eines Technikstützpunkts ein höherer als der von dem Sachverständigen angesetzte Wert ergeben soll, begründet ebenfalls keine Divergenz zu den Senatsbeschlüssen vom 8. Dezember 1995 (…BLw 28/95, aaO), 8. Mai 1998 (…BLw 18/97, aaO) und 23. Oktober 1998 (BLw 16/98, aaO).

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 57/98

    Umwandlung eines Zusammenschlusses aus mehreren LPGs in eine Aktiengesellschaft

    Die angefochtene Entscheidung entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 16/98, AgrarR 1999, 54 = WM 1999, 186).
  • OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97

    Auswirkungen des krankheitsbedingten Ausscheidens aus dem Arbeitsleben einer LPG …

    Nach dem Tod des Vaters am 03.04.1961 galt die Mutter der Antragstellerin kraft Gesetzes als Einbringerin des Landes und des Inventars, denn sie war Mitgliedserbin gemäß § 24 Abs. 2 LPGG/59 (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.1998, BLw 16/98, ZIP 1999, 107, 109, 110).

    Ihre Auswahl ist im Streitfall Aufgabe des Tatrichters (BGH, Beschl. v. 08.05.1998, BLw 16/97, AgrarR 1998, 249 ff, und Beschl. v. 23.10.1998, AgrarR 1999, 54 ff.).

  • OLG Naumburg, 14.12.1999 - 2 Ww 36/97

    Wirksamkeit eines notariellen Grundstücksüberlassungsvertrags hinsichtlich des …

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  • BGH, 26.10.1999 - BLw 1/99

    Schadensersatzanspruch eines LPG -Mitglieds gegen die LP wegen Vernachlässigung …

    Der Senat hat in dem Verfahren gleichen Rubrums mit Beschluß vom 23. Oktober 1998 (BLw 16/98, Umdruck S. 4, vorgesehen für BGHZ 139, 394) entschieden, daß den Antragstellern als Erben nach ihrer Mutter H. K. gemäß § 51 a Abs. 1 LwAnpG Ansprüche nach diesem Gesetz zustehen können.
  • BGH, 05.03.1999 - BLw 45/98

    Wirksamkeit der Entscheidung der Bevollmächtigtenversammlung über die Umwandlung …

    Denn diese Bilanz spiegelt ein realistisches Bild der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens wider (Senatsbeschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 16/98, ZIP 1999, 107, 109), an der die Trägerbetriebe beteiligt sind.
  • OLG Dresden, 06.10.2000 - WLw 771/00

    Rückerstattung von Inventarbeiträgen; Boden- und Inventareinbringer; Eintritt in …

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist auf die genossenschaftsrechtliche Stellung in Bezug auf das eingebrachte Inventar abzustellen, wie sie sich nach der in der ehemaligen DDR geltenden Rechtslage darstellte (BGH-Beschluss vom 04.11.1994, BLw 47/94, WM 95, 540; BGH-Beschluss vom 23.10.1998, BLw 16/98, WM 99, 186 ff.; BGH-Beschluss vom 26.10.1999, BLw 58/98).

    Er galt dann auch als Inventareinbringer (BGH-Beschluss vom 04.11.1994, BLw 47/94, WM 95, 538 ff.; BGH-Beschluss vom 23.10.1998, BLw 16/98, WM 99, 186 ff.).

  • OLG Dresden, 17.10.2013 - 10 U 651/13

    Eigentumsverhältnisse an einer Meliorationsanlage

    Bis zu diesem Zeitpunkt war das Schicksal der von den ehemaligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften errichteten Meliorationsanlagen noch offen, so dass es dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip gemäß der §§ 6 Abs. 1 Nr. 3 DMBilG, 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB entsprochen haben dürfte, diese Anlagen unter dem Gesichtspunkt des "wahren Wertes" (grundlegend: BGH…, Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 18/97, AgrarR 1998, S. 249 ff; BGHZ 139, S. 394 ff, 400) in der Bilanz ohne Wert anzusetzen (vgl. insoweit die Beschlussvorlage der Agrargenossenschaft xxx e.G. für die Generalversammlung vom 5. Juli 1991, Anlage 1 zum Schriftsatz des Beklagten vom 6. April 2006, sowie das "Gutachten zum Unternehmenswert der Agrargenossenschaft xxx e.G. auf den 31. Dezember 1990 als Grundlage zur Bestimmung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals" vom 18. Mai 1999, Anlagen 6 zum Schriftsatz des Beklagten vom 29. Mai 2013).
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 58/98

    Zahlung einer Abfindung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Vererbung der …

  • OLG Naumburg, 19.11.1999 - 2 Ww 46/99

    Mitgliedschaft einer Erbengemeinschaft in einer LPG; Entscheidung des …

  • BGH, 10.09.2004 - BLw 1/04

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 28/98

    Anspruch auf Einsicht in die der Stichtagsbilanz nachfolgenden Bilanzen eines LPG …

  • BGH, 11.02.1999 - BLw 62/98

    Darlegung eines Abweichungsfalls bei Bestätigung der angefochtenen Entscheidung …

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 13/98

    Auseinandersetzung einer LPG

  • OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 5 W (Lw) 27/06

    Vermögensauseinandersetzung in der LPG: Abfindungsansprüche eines ausscheidenden …

  • BGH, 19.02.2004 - BLw 28/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Abweichungsfalls; Gewährung rechtlichen …

  • BGH, 13.09.2001 - BLw 18/01

    Darlegung eines Abweichungsfalls; Einrücken in die genossenschaftliche …

  • BGH, 09.11.2000 - BLw 15/00

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 14.10.1999 - BLw 11/99

    Keine Abweichungsrechtsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs

  • OLG Dresden, 14.03.2003 - W XV 799/02

    Feststellung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals nach § 44 Abs. 6 LwAnpG

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 56/98

    Umwandlung eines Zusammenschlusses aus mehreren LPGs in eine Aktiengesellschaft

  • OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 5 W Lw 27/06

    Rückübertragungspflicht bezüglich der vom ausscheidenden Mitglied in die LPG …

  • OLG Naumburg, 23.11.2001 - 2 Ww 2/01

    Zur Beendigung der Mitgliedschaft eines Genossen bei der LPG durch Aufnahme einer …

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 12/98

    Auseinandersetzung einer LPG Typ II

  • OLG Dresden, 24.04.2001 - WLw 1049/00
  • OLG Rostock, 27.04.2004 - 12 W 2/03

    Angemessenheit einer Barabfindung nach Umwandlung von landwirtschaftlichen …

  • OLG Naumburg, 28.04.2010 - 2 Ww 9/09

    Landwirtschaftsanpassung im Beitrittsgebiet: Kürzung des Abfindungsanspruch des …

  • OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 56/02

    Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungbeschlusses im Verfahren der …

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   BGH, 23.10.1998 - BLw 28/98   

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BGH, 23.10.1998 - BLw 28/98 (https://dejure.org/1998,3810)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1998 - BLw 28/98 (https://dejure.org/1998,3810)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1998 - BLw 28/98 (https://dejure.org/1998,3810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 147
  • WM 1999, 189
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 16/98

    Ermittlung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals; Beerbung des LPG -Mitglieds …

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 28/98
    Daneben kann in einem gerichtlichen Verfahren auch davon ausgegangen werden, daß es ihm günstige Umstände nicht vorzubringen hat, eine Wertberichtigung nach unten also nicht erfolgt ist und unspezifizierte Rückstellungen gegebenenfalls als freie Rücklagen Eigenkapital ausweisen (Senatsbeschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 16/98, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92

    Rechte des ausscheidenden Mitglieds zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs; …

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 28/98
    Zu Recht geht das Beschwerdegericht davon aus, daß der Senat die Frage, ob sich das umfassende Auskunfts- und Einsichtsrecht des ausgeschiedenen Mitglieds (BGHZ 124, 199 = AgrarR 1994, 158 m. Anm. Lohlein, EWiR 1994, 811; ders. AgrarR 1994, 177) über die nach § 44 Abs. 6 LwAnpG maßgebende Stichtagsbilanz und die dazu gehörenden Unterlagen hinaus auch auf Bilanzen der Folgejahre erstreckt, bisher noch nicht entschieden hat.
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 63/98

    Auskunftsansprüche eines LPG -Mitglieds

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 124, 199; Beschl. v. 29. November 1996, BLw 13/96, AgrarR 1997, 48, und v. 23. Oktober 1998, BLw 28/98, WM 1999, 189 = AgrarR 1999, 60).

    Zu Unrecht beruft sie sich dabei auf den Senatsbeschluß vom 23. Oktober 1998, BLw 28/98 (AgrarR 1999, 60).

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Auskunft und Einsicht in abfindungsrelevante …

    Noch nicht berücksichtigen konnte das Beschwerdegericht dabei die erst nach Verkündung seines Beschlusses ergangene Entscheidung des Senats vom 23. Oktober 1998 (BLw 28/98, AgrarR 1999, 60 = WM 1999, 189) zur Frage, ob sich dieses Recht über die nach § 44 Abs. 6 LwAnpG maßgebende Stichtagsbilanz und die dazugehörenden Unterlagen hinaus auch auf Bilanzen der Folgejahre erstreckt.
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 40/01

    Umfang des Auskunfts- und Einsichtsrechts des Mitglieds einer LPG beim Umwandlung …

    Um einen etwaigen Anspruch berechnen zu können, hat das Mitglied ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht in die für die Berechnung maßgebenden Unterlagen (vgl. Senat, BGHZ 124, 199, 202;… Beschl. v. 29. November 1996, BLw 13/96 aaO; Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 28/98, WM 1999, 189 = AgrarR 1999, 60).
  • OLG Dresden, 19.01.2004 - WLw 1226/00

    Verstoß einer Abfindungsvereinbarung zwischen einem Nachfolgeunternehmen einer …

    Dies vermag auch eine Berichtigung einer fehlerhaften Bilanz "nach unten" zu Gunsten des Unternehmens (vgl. BGH - Beschluss vom 23.10.1998 - BLw 28/98 - VIZ 1999, 120 f.) zu begründen.
  • BGH, 19.02.2004 - BLw 30/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Abweichungsfalls

    e) Schließlich weicht das Beschwerdegericht mit seiner Auffassung, für eine weitere Amtsermittlung fehle es an ausreichendem Vortrag des Antragstellers, nicht von den Senatsentscheidungen vom 24. November 1993 (BLw 32/93, AgrarR 1994, 159) und 23. Oktober 1998 (BLw 28/98, AgrarR 1999, 60) sowie der Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 23. April 1997 (2 Ww 50/95, OLG-Report Naumburg 1998, 112) ab.
  • BGH, 19.02.2004 - BLw 29/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Abweichungsfalls

    e) Schließlich weicht das Beschwerdegericht mit seiner Auffassung, für eine weitere Amtsermittlung fehle es an ausreichendem Vortrag des Antragstellers, nicht von den Senatsentscheidungen vom 24. November 1993 (BLw 32/93, AgrarR 1994, 159) und 23. Oktober 1998 (BLw 28/98, AgrarR 1999, 60) sowie der Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 23. April 1997 (2 Ww 50/95, OLG-Report Naumburg 1998, 112) ab.
  • OLG Dresden, 24.04.2001 - WLw 1049/00
    Grundsätzlich steht deshalb auch einem ausgeschiedenen LPG-Mitglied oder nach dessen Tod seinen Erben ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht hinsichtlich aller für die Berechnung eines Anspruchs auf Vermögensauseinandersetzung nach § 44 LwAnpG maßgeblichen Unterlagen zu (BGH, Beschluss vom 05.03.1999, BLw 52/98, AgrarR 1999, 248; BGH, Beschluss vom 23.10.1998, BLw 28/98, WM 1999, 189, 190).
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