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Rechtsprechung
   BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,76
BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91 (https://dejure.org/1993,76)
BSG, Entscheidung vom 24.11.1993 - 6 RKa 70/91 (https://dejure.org/1993,76)
BSG, Entscheidung vom 24. November 1993 - 6 RKa 70/91 (https://dejure.org/1993,76)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Abrechnungsprüfung - Erstellen Sie Ihre Kassenabrechnung "peinlich genau"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 73, 234
  • NJW 1995, 1636
 
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Wird zitiert von ... (203)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 28/88

    Entziehung der Zulassung des Arztes bei gröblicher Verletzung der

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91
    Die Rechtsprechung hat aber die Kann-Regelung des § 368a Abs. 6 Reichsversicherungsordnung (RVO) in dem Sinne verstanden, daß bei Erfüllung des Tatbestandes einer gröblichen Pflichtverletzung die Zulassung zu entziehen ist (dazu Urteil des Senats in BSGE 66, 6, 7 f = SozR 2200 § 368a Nr. 24).

    Eine gröbliche Pflichtverletzung iS des § 95 Abs. 6 SGB V liegt vor, wenn durch sie das Vertrauen der KÄV und der KKn insbesondere in die ordnungsgemäße Behandlung der Versicherten und in die Rechtmäßigkeit der Abrechnungen durch den Arzt so gestört ist, daß diesen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Arzt nicht zugemutet werden kann (s zuletzt eingehend BSGE 66, 6, 8 = SozR aaO; BVerfGE 69, 233, 234 = SozR 2200 § 368a Nr. 12).

    Insbesondere die Verpflichtung zur peinlich genauen Abrechnung gehört daher zu den Grundpflichten des Arztes (BSGE 43, 250, 252 = SozR aaO; BSGE 66, 6, 8 = SozR aaO; BVerfGE 69, 233, 244 = SozR aaO).

    Der erkennende Senat hat bereits früher ausgeführt, daß eine nicht rechtzeitige Reaktion einer KÄV auf Pflichtverletzungen eines Arztes nicht dessen Eignung begründen kann (BSGE 66, 6, 8 = SozR aaO).

  • BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 4/76
    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91
    16 3.1973 - 6 RKa 17/71 = USK 7353; BSGE 43, 250, 253 = SozR 2200 § 368a Nr. 3; Urteil vom 8. Juli 1980 - 6 RKa 10/78 = USK 80102; Urteil vom 19. Dezember 1984 - 6 RKa 34/83 = USK 84272; Urteil vom 29. Oktober 1986 - 6 RKa 32/86 = USK 86179).

    Insbesondere die Verpflichtung zur peinlich genauen Abrechnung gehört daher zu den Grundpflichten des Arztes (BSGE 43, 250, 252 = SozR aaO; BSGE 66, 6, 8 = SozR aaO; BVerfGE 69, 233, 244 = SozR aaO).

    Dazu zählt insbesondere der Umstand, ob der Vertragsarzt die durch eine gröbliche Pflichtverletzung verlorene Eignung zur weiteren Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Laufe des - möglicherweise lange dauernden - Rechtsstreits wiedererlangt hat, wobei allerdings einem Wohlverhalten des betreffenden Arztes während des Prozesses weniger Gewicht zukommt als seinem vorwerfbaren Verhalten in der Zeit vor der Zulassungsentziehung (vgl zB BSGE 43, 250, 253 = SozR aaO).

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91
    Zwar ist bei der reinen Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 S 1 SGG) bei Prüfung der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes in der Regel die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zugrunde zu legen (s zuletzt BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18, mwN).

    Diese Fallgestaltung gleicht derjenigen bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkungen, deren Rechtmäßigkeit ebenfalls unter Berücksichtigung nachträglicher Änderungen der Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist (BSGE 61, 203, 205 = SozR 4100 § 186a Nr. 21; BSGE 68, 228, 231 [BSG 17.04.1991 - 1 RR 2/89] = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18).

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91
    Eine gröbliche Pflichtverletzung iS des § 95 Abs. 6 SGB V liegt vor, wenn durch sie das Vertrauen der KÄV und der KKn insbesondere in die ordnungsgemäße Behandlung der Versicherten und in die Rechtmäßigkeit der Abrechnungen durch den Arzt so gestört ist, daß diesen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Arzt nicht zugemutet werden kann (s zuletzt eingehend BSGE 66, 6, 8 = SozR aaO; BVerfGE 69, 233, 234 = SozR 2200 § 368a Nr. 12).

    Insbesondere die Verpflichtung zur peinlich genauen Abrechnung gehört daher zu den Grundpflichten des Arztes (BSGE 43, 250, 252 = SozR aaO; BSGE 66, 6, 8 = SozR aaO; BVerfGE 69, 233, 244 = SozR aaO).

  • BSG, 28.03.1958 - 6 RKa 1/57
    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91
    Eine Ausnahme hiervon gilt aber nach der Rechtsprechung des Senats bei Entziehung der Zulassung zur kassen- bzw vertragsärztlichen Tätigkeit in den Fällen, in denen die Entziehung mangels Anordnung eines Sofortvollzuges oder aufgrund der gerichtlichen Aussetzung des Sofortvollzuges Rechtswirkungen noch nicht entfaltet hat, der angegriffene Verwaltungsakt mithin noch nicht vollzogen worden ist (so bereits Senatsurteil vom 28. März 1958 - BSGE 7, 129, 136 = SozR Nr. 41 zu § 54 Sozialgerichtsgesetz (SGG) - nur Leitsatz); denn durch den Nichtvollzug der Zulassungsentziehung wirkt die Zulassung über den Zeitpunkt des Erlasses des Entziehungsbescheides mit der Folge fort, daß der Arzt weiterhin berechtigt ist, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen.

    Im Einklang hiermit hat der Senat insbesondere im Hinblick auf ein sogenanntes "Wohlverhalten" des betroffenen Arztes in Zulassungsentziehungsverfahren wiederholt ausgesprochen, daß Änderungen des Sachverhalts bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht zu berücksichtigen sind (BSGE 7, 129, 136 = SozR aaO; BSGE 33, 161, 163 = SozR Nr. 35 zu § 368a RVO; Urteil vom.

  • BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89

    Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91
    Diese Fallgestaltung gleicht derjenigen bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkungen, deren Rechtmäßigkeit ebenfalls unter Berücksichtigung nachträglicher Änderungen der Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist (BSGE 61, 203, 205 = SozR 4100 § 186a Nr. 21; BSGE 68, 228, 231 [BSG 17.04.1991 - 1 RR 2/89] = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18).
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90

    Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91
    Eine Beweisführung aufgrund indizieller Beweise ist, wie der Senat schon für den Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung dargelegt hat, grundsätzlich nur dann zulässig, wenn Möglichkeiten zur unmittelbaren Feststellung beweiserheblicher Tatsachen nicht bestehen oder mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden sind (BSGE 70, 246, 252 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 10).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91
    Gegenstand der - hier erhobenen - reinen Anfechtungsklage sind der Bescheid des - nach seiner Anrufung ausschließlich funktionell zuständigen (s Urteil des Senats vom 27. Januar 1993 - SozR 3-2500 § 96 Nr. 1) - Berufungsausschusses und der Bescheid der früher für die vertragsärztliche Beteiligung zuständig gewesenen Berufungskommission, den der Berufungsausschuß nunmehr ebenfalls zu vertreten hat.
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91
    Nach der Beseitigung der Aufteilung der ambulanten Versorgung in einen kassen- und vertragsärztlichen Bereich durch das Gesundheits-Strukturgesetz (GSG) vom 21. Dezember 1992 - BGBl I 2266 (vgl § 72 Abs. 1, 2 SGB V idF des GSG) folgt daraus in organisatorischer Hinsicht, daß die Zulassungsausschüsse und - auf ihre Anrufung hin - die Berufungsausschüsse, an deren Errichtung die Verbände der ErsKn mitwirken, einheitlich über die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung entscheiden (dazu Senatsurteil vom 14. Juli 1993 - BSGE 73, 25 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4).
  • BGH, 19.03.1992 - IX ZR 203/91

    Auslegung einer Mietanpassungsklausel

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91
    Die Beweisführung mit Tagesprofilen ist dem Indizienbeweis zuzuordnen (ebenso: Weber/Droste, NJW 1992, 2281, 2286); denn mit ihnen wird über den Beweis von Hilfstatsachen auf das Vorliegen beweiserheblicher Tatsachen geschlossen.
  • BSG, 11.03.1987 - 10 RAr 5/85

    Winterbauförderung - Umlagepflicht

  • BSG, 29.10.1986 - 6 RKa 32/86
  • BSG, 19.12.1984 - 6 RKa 34/83
  • BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 39/83
  • BSG, 19.10.1971 - 6 RKa 15/70

    Widerruf einer Beteiligung an einer Ersatzkassenpraxis als Facharzt -

  • BSG, 08.07.1980 - 6 RKa 10/78
  • BSG, 16.03.1973 - 6 RKa 17/71
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    a) Eine gröbliche Pflichtverletzung liegt nach der Rechtsprechung des Senats vor, wenn die Verletzung ein Ausmaß erreicht, dass das Vertrauen der vertragsärztlichen Institutionen in die ordnungsgemäße Behandlung des Versicherten und/oder in die Richtigkeit der Leistungsabrechnung so stark zerstört ist, dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann (vgl hierzu zB BSGE 73, 234, 237 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 12 f; BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 13; BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37; BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13) .

    Da also bei der Honorierung die Angaben der Leistungserbringer grundsätzlich als zutreffend zugrunde gelegt werden, muss auf deren Richtigkeit vertraut werden können: Dies ist ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung (sog Pflicht zur peinlich genauen Leistungsabrechnung, vgl dazu ausführlich zB BSGE 73, 234, 237 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 12 f; darauf Bezug nehmend zB BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10) .

    Demgegenüber berücksichtigt der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu Zulassungsentziehungen gemäß § 95 Abs. 6 Satz 1 SGB V - jedenfalls soweit sie bisher nicht sofort vollzogen worden waren - für den Betroffenen günstige Veränderungen auch noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht: Bei Zulassungsentziehungen ist - abweichend vom Grundsatz der maßgeblichen Sachlage im Zeitpunkt nach der letzten Verwaltungsentscheidung - zu überprüfen, ob sich die Sachlage während des Prozesses durch ein Wohlverhalten des Leistungserbringers in einer Weise zu seinen Gunsten geändert hat, dass eine Grundlage für eine erneute Vertrauensbasis zwischen dem Betroffenen und den vertragsarztrechtlichen Institutionen wieder aufgebaut worden ist (zu dieser Ausnahme vom sonst maßgeblichen Zeitpunkt vgl zB BSGE 73, 234, 236 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 11 f; BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 13, 15 f) .

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Gebot der persönlichen Leistungserbringung -

    Nach der Rechtsprechung des Senats können Tages- und Quartalsprofile ein geeignetes Beweismittel sein (BSGE 73, 234, 238 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 13 f; BSG Beschluss vom 17.8.2011 - B 6 KA 27/11 B - Juris RdNr 9) .

    Die auf dieser Grundlage erfolgten allgemeinen Festlegungen sind einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich (BSGE 73, 234, 239 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 14 f) .

    Bei den im Anhang 3 zum EBM-Ä mit dem Titel "Angaben für den zur Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand des Vertragsarztes gemäß § 87 Abs. 2 S 1 SGB V in Verbindung mit § 106a Abs. 2 SGB V" ausgewiesenen Prüfzeiten handelt es sich um durchschnittliche Zeiten, die auch von erfahrenen und zügig arbeitenden Ärzten für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung benötigt werden (vgl BSGE 73, 234, 239 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 14 f) .

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

    Eine gröbliche Pflichtverletzung liegt nach der Rechtsprechung des Senats vor, wenn die Verletzung ein Ausmaß erreicht, dass das Vertrauen der vertragsärztlichen Institutionen in die ordnungsgemäße Behandlung des Versicherten und/oder in die Richtigkeit der Leistungsabrechnung so gestört ist, dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann (stRspr, vgl BSGE 73, 234, 237 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 12 f; BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10; BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 23 mwN) .
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Rechtsprechung
   BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 462/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,970
BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 462/92 (https://dejure.org/1994,970)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1994 - 9 AZR 462/92 (https://dejure.org/1994,970)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1994 - 9 AZR 462/92 (https://dejure.org/1994,970)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Urlaub und Wiedereingliederungsverhältnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB V § 74; BAT i.d.F. des 55. ÄnderungsTV vom 9.1.1987 § 47 Abs. 7, § 48 Abs. 1; BGB § 249 Satz 1, § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2; BUrlG § 7 Abs. 3; IAO Übereink. Nr. 132 v. 24.6.1970
    Kein Urlaub im Wiedereingliederungsverhältnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1636 (Ls.)
  • NZA 1995, 123
  • BB 1994, 1360
  • DB 1994, 1880
  • JR 1995, 88
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 462/92
    Besteht nach einer ärztlichen Bescheinigung die Arbeitsunfähigkeit fort und wird zum Zweck der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben auf Veranlassung des Arztes die Tätigkeit teilweise wieder aufgenommen, so ruhen während dieser Zeit im allgemeinen die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten (Anschluß an BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91).

    Vielmehr diente die Beschäftigung der stufenweisen Wiedereingliederung im Sinne von § 74 SGB V (vgl. BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - AP Nr. 1 zu § 74 SGB V, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 462/92
    Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruches wäre jedoch gewesen, daß für die Zeit des Urlaubswunsches eine arbeitsvertragliche Arbeitspflicht bestanden hätte (vgl. BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87

    Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 462/92
    Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruches wäre jedoch gewesen, daß für die Zeit des Urlaubswunsches eine arbeitsvertragliche Arbeitspflicht bestanden hätte (vgl. BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 462/92
    Dies hat der erkennende Senat zuletzt in seinem Urteil vom 7. Dezember 1993 (- 9 AZR 683/92 - BB 1994, 723 - LS -, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) eingehend ausgeführt.
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 462/92
    Der Arbeitgeber hat für den während seines Verzuges eingetretenen Untergang des Urlaubsanspruches einzustehen (BAGE 49, 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub; BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG; BAGE 68, 362 = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986).
  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82

    Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 462/92
    Der Arbeitgeber hat für den während seines Verzuges eingetretenen Untergang des Urlaubsanspruches einzustehen (BAGE 49, 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub; BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG; BAGE 68, 362 = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84

    Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 462/92
    Der Arbeitgeber hat für den während seines Verzuges eingetretenen Untergang des Urlaubsanspruches einzustehen (BAGE 49, 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub; BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG; BAGE 68, 362 = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 462/92
    Der Arbeitgeber hat für den während seines Verzuges eingetretenen Untergang des Urlaubsanspruches einzustehen (BAGE 49, 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub; BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG; BAGE 68, 362 = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986).
  • BAG, 28.11.1990 - 8 AZR 570/89

    Urlaubsanspruch - Befristung

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 462/92
    Der grundsätzlich auf das Kalenderjahr befristete Urlaubsanspruch für 1990 ist mit Ablauf des Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG) am 31. März 1991 erloschen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAGE 66, 288 [BAG 28.11.1990 - 8 AZR 570/89] = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

    Darüber, wie der Plan in den betrieblichen Alltag umzusetzen ist, haben sich die Parteien unter Berücksichtigung der aktuellen Leistungsfähigkeit jeweils zu verständigen (vgl. Senat 27. Mai 1997 - 9 AZR 325/96 - EEK I/1219; 19. April 1994 - 9 AZR 462/92 - AP SGB V § 74 Nr. 2 = EzA SGB V § 74 Nr. 2).
  • OVG Hamburg, 22.05.2018 - 5 Bs 80/18

    Urlaubsanspruch des Beamten während der Wiedereingliederung

    Eine Urlaubsgewährung würde voraussetzen, dass für die Zeit des Urlaubswunsches eine arbeitsvertragliche Arbeitspflicht besteht (BAG, Urt. v. 19.4.1994, 9 AZR 462/92, juris Rn. 27, Urt. v. 29.1.1992, 5 AZR 37/91, juris Rn. 19 ff.).
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 328/07

    Feiertagsvergütung - Regenerationskur

    Während einer Rehabilitation ruhen im Allgemeinen die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten, Arbeit im Sinne des Arbeitsrechts wird nicht verrichtet (Senat 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - BAGE 69, 272, 276 f.; BAG 19. April 1994 - 9 AZR 462/92 - AP SGB V § 74 Nr. 2 = EzA SGB V § 74 Nr. 2, zu I 1 d der Gründe).
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Rechtsprechung
   BAG, 21.07.1993 - 5 AZR 550/92   

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https://dejure.org/1993,2610
BAG, 21.07.1993 - 5 AZR 550/92 (https://dejure.org/1993,2610)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1993 - 5 AZR 550/92 (https://dejure.org/1993,2610)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - 5 AZR 550/92 (https://dejure.org/1993,2610)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem Oberarzt und einem Chefarzt - Entstehen arbeitsvertraglicher Beziehungen - Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Zuwendungen von liquidationsberechtigten Chefärzten an nachgeordnete Ärzte - Liquidationsrecht des ...

  • info-krankenhausrecht.de

    Medizinrecht Oberarzt gegen Chefarzt Beteiligung Liquidation

  • hensche.de

    Vergütung, Chefarzt

  • rechtsportal.de

    Kein Arbeitgeberstellung eines Chefarztes gegenüber seinem nachgeordneten Arzt, der bei privater Nebentätigkeit mitarbeitet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1636 (Ls.)
  • NZA 1994, 1002
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 626/88

    Arbeitsverhältnis zwischen nachgeordnetem Arzt und Chefarzt, wenn ersterer die

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 5 AZR 550/92
    Wie der Senat bereits mehrfach ausgeführt hat, kommt bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden zwischen Chefarzt und nachgeordnetem Arzt kein Arbeitsverhältnis zustande (Urteil vom 14. Januar 1981 - 5 AZR 853/78 - AP Nr. 29 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I der Gründe; BAGE 43, 232, 237 = AP Nr. 36 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 626/88 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 der Gründe).

    Der Kläger könnte sich im Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen nicht auf die Berufsordnung stützen; denn diese ist Standesrecht und unterliegt gemäß §§ 2, 48 des Heil-Berufsgesetzes für Nordrhein-Westfalen vom 9. März 1989 (GVBl. 1989 S. 169 ff.) der Berufsgerichtsbarkeit (vgl. auch BAG Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 626/88 - nicht veröffentlicht, zu III der Gründe).

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 5 AZR 550/92
    Ganz abgesehen davon, daß diese Bestimmung nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 1980 (- 2 BvR 208/76 - AP Nr. 6 zu Art. 140 GG) keine Anwendung findet auf Krankenhäuser, die von Religionsgemeinschaften oder ihren Einrichtungen betrieben werden, war sie für den streitbefangenen Zeitraum auch insgesamt nicht mehr in Kraft; die Neufassung des KHG NW vom 3. November 1987 (GVBl. S. 392) kennt jedoch keinen dem § 25 KHG NW vergleichbaren Anspruch nachgeordneter Ärzte.
  • BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 306/81

    Krankenhaus - Mitarbeiterfonds - Fondsabgabe - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 5 AZR 550/92
    Wie der Senat bereits mehrfach ausgeführt hat, kommt bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden zwischen Chefarzt und nachgeordnetem Arzt kein Arbeitsverhältnis zustande (Urteil vom 14. Januar 1981 - 5 AZR 853/78 - AP Nr. 29 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I der Gründe; BAGE 43, 232, 237 = AP Nr. 36 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 626/88 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 14.01.1981 - 5 AZR 853/78

    Konfessionell geführte Krankenhäuser - Nachgeordneter Arzt - Krankenhausträger -

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 5 AZR 550/92
    Wie der Senat bereits mehrfach ausgeführt hat, kommt bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden zwischen Chefarzt und nachgeordnetem Arzt kein Arbeitsverhältnis zustande (Urteil vom 14. Januar 1981 - 5 AZR 853/78 - AP Nr. 29 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I der Gründe; BAGE 43, 232, 237 = AP Nr. 36 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 626/88 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 10.08.1992 - 19 Sa 467/92

    Privatliquidationserlös; Arbeitsverhältnis; Nachgeordneter Arzt

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 5 AZR 550/92
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. August 1992 - 19 Sa 467/92 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19

    Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter

    Insbesondere besteht zwischen diesen Parteien regelmäßig kein Arbeitsverhältnis, aus dem Vergütungsansprüche des nachgeordneten Arztes resultieren könnten (BAG 21. Juli 1993 - 5 AZR 550/92 - zu II 1 der Gründe) .

    Aus der steuerlichen Behandlung können demnach keine Rückschlüsse auf die privatrechtliche Rechtsgrundlage dieser Zahlung gezogen werden (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 5 AZR 550/92 - zu II 3 der Gründe) .

  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 570/03

    Krankenhausarzt - leitender Arzt - Privatpraxis

    aa) Der Ausschluss einer gesonderten Vergütung wird regelmäßig angenommen, wenn der nachgeordnete Arzt seine Leistungen auf Grund des mit dem Krankenhausträger geschlossenen Arbeitsvertrags erbringt (BAG 14. Januar 1981 - 5 AZR 853/78 - AP BGB § 611 Ärzte, Gehaltsansprüche Nr. 29; 3. August 1983 - 5 AZR 306/81 - BAGE 43, 232; 21. Juli 1993 - 5 AZR 550/92 - NZA 1994, 1002).

    Das sind die stationär aufgenommenen Patienten und die Patienten in einer vom Krankenhausträger selbst unterhaltenen Ambulanz (vgl. BAG 14. Januar 1981 - 5 AZR 853/78 - AP BGB § 611 Ärzte, Gehaltsansprüche Nr. 29; 3. August 1983 - 5 AZR 306/81 - BAGE 43, 232; 21. Juli 1993 - 5 AZR 550/92 - NZA 1994, 1002; Genzel in Laufs/Uhlenbruck Handbuch des Arztrechts 2. Aufl. § 91 Rn. 64).

  • LAG München, 24.06.2004 - 4 Sa 1384/03

    Tragung des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge bei freiwilliger

    Handelt es sich bei der Mitarbeiterbeteiligung nicht um Trinkgeld im rechtlichen Sinne, sondern um deshalb zwangsläufig sozialversicherungspflichtiges Entgelt im Sinn des § 14 SGB IV (siehe auch BAG, B. v. 05.03.2003, 5 AZB 76/02, aaO - II. 2. der Gründe -, nachdem die Klägerin arbeitsvertraglich gegenüber dem Beklagten auch zur Mitarbeit bei der privatärztlichen Nebentätigkeit des Chefarztes verpflichtet ist, s.u.), verstößt die Entnahme auch der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung hieraus gegen §§ 32 Abs. 1 SGB 1, 28d f SGB IV. Nachdem bei/durch Tätigkeiten der Klägerin im liquidationsrelevanten Nebentätigkeitsbereich des Chefarztes Vertragsbeziehungen mit diesem nicht bestehen/entstehen, sondern die Klägerin auch insoweit allein ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zum Beklagten als Arbeitgeber erfüllt - Bestandteil dieser Pflichten auch die Tätigkeit im privatliquidationsberechtigenden Nebentätigkeitsbereich des Chefarztes ist (etwa BAG, U.V. 21.07.1993, NZA 1994, S. 1002 f, m.w.N.; BAG, U.v. 14.01.1981, AP Nr. 29 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche - 1. a) der Gründe - ; U.v. 16.06.1998, AP Nr. 92 zu § 87 BetrVG Lohngestaltung - B.II.2.b) aa) der Gründe - ; vgl. auch MünchHand-buchArbR-Richardi, Bd. 2., 2. Aufl. 2000, § 204 Rz. 54) -, ist der Beklagte auch insoweit Arbeitgeber der Klägerin und damit als solcher verpflichtet - was er jeweils auch nachträglich ausführt -, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil - an die Beitragseinzugstelle zu zahlen (§§ 28 e Abs. 1 Satz 1, 28 h Abs. 1, 28 i SGB IV), wobei er gegenüber dem Beschäftigten, der Klägerin, lediglich einen Anspruch auf Übernahme des von diesem zu tragenden Teils des Gesamtsozialversicherungsbeitrages, also grundsätzlich der Hälfte der jeweiligen Einzelbeiträge zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen, hat (§ 28 g Satz 1 SGB IV), welcher Anspruch nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden kann {und ein zunächst unterbliebener Abzug im Regelfall nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden kann: § 28 g Satz 2 bis Satz 4 SGB IV; vgl. zum Verfahren grundsätzlich auch etwa BAG, U.v. 18.11.1988, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis, sowie BAG, U.v. 6.9.1990, AP Nr. 47 zu § 615 BGB - V.2.b) der Gründe -).
  • LAG Hamm, 17.02.2000 - 17 Sa 1772/99

    Verpflichtung zur Rechnungslegung und Auskunftserteilung ; Auslegung von

    In Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 der SR 2 c zum BAT ist jedoch ausdrücklich bestimmt, dass jeder Arzt vom Arbeitgeber auch verpflichtet werden kann, im Rahmen einer zugelassenen Nebentätigkeit des leitenden Arztes und sogar für einen Belegarzt innerhalb des Anstaltsbereichs ärztlich tätig zu werden, weswegen dann aber auch der Kläger - wie alle anderen in der vom Beklagten zu 1) geleiteten Augenklinik beschäftigten Ärzte - seine obigen ärztlichen Tätigkeiten im Rahmen der schon zwischen dem Beklagten zu 1) sowie der Stadt B...... vereinbarten ärztlichen Nebentätigkeit des Beklagten zu 1) ausschließlich aufgrund seiner diesbezüglichen Verpflichtung aus seinem Arbeitsverhältnis zur Stadt B...... dienstplanmäßig erbracht hat, da ja nach Vorstehendem ein zusätzliches Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger sowie dem Beklagten zu 1) weder im allgemeinen noch speziell in Bezug auf die obigen ärztlichen Tätigkeiten des Klägers im Rahmen der ärztlichen Nebentätigkeit des Beklagten zu 1) vereinbart worden ist (BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 5 AZR 550/92 - NZA 1994, 1002, 1003).
  • LAG Hamm, 15.11.1994 - 7 Sa 1403/94

    Anspruch auf Vergütung für Bereitschaftsdienste; Feststellung des Bestehens oder

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