Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.02.2000

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2000 - X ZR 197/97   

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https://dejure.org/2000,2071
BGH, 25.01.2000 - X ZR 197/97 (https://dejure.org/2000,2071)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2000 - X ZR 197/97 (https://dejure.org/2000,2071)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - X ZR 197/97 (https://dejure.org/2000,2071)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werklohnforderung - Aufrechenbare Schadensersatzansprüche - Rechtzeitigkeit der Herstellung des Werkes - Vertragstrafenabrede - Abwälzung auf den Schädiger - Adäquanzprinzip - Schadenszurechnung

  • Judicialis

    VOB/B § 6 Nr. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339; VOB/B § 6 Nr. 6
    Schadensersatzanspruch des Unternehmers gegen den Subunternehmer wegen Vertragsstrafe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Weitergabe einer Vertragsstrafe an Subunternehmer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Generalunternehmer hohe Vertragsstrafe an Subunternehmer weitergeben? (IBR 2000, 265)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1718 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 684
  • NZBau 2000, 195
  • BauR 2000, 1050
  • ZfBR 2000, 259
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1997 - VII ZR 342/96

    Abwälzung der Schadensersatzpflicht des Hauptunternehmers wegen verzögerter

    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - X ZR 197/97
    Wie der Bundesgerichtshof nach Erlaß des Berufungsurteils entschieden hat (Urt. v. 18.12.1997 - VII ZR 342/96, NJW 1998, 1493, 1494), kann ein Unternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Werks an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, seinen Subunternehmer nach § 6 Nr. 6 VOB/B auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Pflicht beruht.
  • OLG Dresden, 07.11.1996 - 7 U 1318/96

    Anspruch eines Bauunternehmers gegen seinen Subunternehmer auf Ersatz einer mit

    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - X ZR 197/97
    a) Zur aufrechnungsweisen Geltendmachung der von der Beklagten gegenüber der B. AG geschuldeten Vertragsstrafe in Höhe von 60.000,-- DM hat das Berufungsgericht in Anlehnung an eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (NJW-RR 1997, 83) ausgeführt, eine Vertragsstrafenabrede zwischen den Parteien ohne vertretbare Obergrenze wäre unwirksam gewesen.
  • OLG Köln, 17.12.2015 - 7 U 54/15

    Schadensersatzansprüche eines Fußballbundesligavereins gegen einen Zuschauer

    Danach kann ein Hauptunternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Werkes an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, seinen Subunternehmer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Pflicht beruht (vgl. BGH, VII ZR 342/96, Urteil vom 18.12.1997; X ZR 197/97, Urteil vom 25.01.2000).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2023 - 2 U 88/21

    Schadensersatz bei verspäteter Überlassung von Bahntrassen an private

    Ferner kann eine Vertragsstrafe grundsätzlich weitergegeben werden, wenn sie durch die schuldhafte Verletzung einer vertraglichen Pflicht des in Anspruch Genommenen verursacht worden ist (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 25.01.2000, Az.: X ZR 197/97, zit. n. juris Rn. 8 m.w.N).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2011 - 22 U 186/10

    Wirksamkeit Vertragsstrafenregelung zwischen Auftraggeber und Generalunternehmer

    Nach zutreffender ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zu vgl. BGH , NJW 1998, 1493, 1494; BGH , NZBau 2000, 195; zustimmend: OLG Jena , NJW-RR 2002, 1178; Kniffka , in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 7.
  • OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für die Überschreitung von

    a) Zwar ist grundsätzlich anerkannt - wie es auch das Landgericht zutreffend in seiner Entscheidung festgestellt hat - dass ein Unternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Werkes an seinen Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, diese von seinem Subunternehmer nach § 6 Nr. 6 VOB/B als Mindestschaden ersetzt verlangen kann, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten beruht (BGH, NJW-RR 2000, 684; NJW 1998, 1493; NJW 1975, 1701).
  • LG Krefeld, 08.10.2010 - 12 O 19/10

    Abgelehnte Vertragsstrafenregelung = Haftungsausschluss für verzugsbedingte

    aa) Hat ein General- oder Hauptunternehmer an seinen Auftraggeber eine Vertragsstrafe wegen nicht fristgerechter Fertigstellung zu zahlen, so kann er nach der - allerdings umstrittenen - Rechtsprechung des BGH seinen Nachunternehmer nach § 6 Abs. 6 VOB/B in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten beruht (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1997 - VII ZR 342/96 [z.B. BauR 1998, 330 ff.]; BGH, Urteil vom 25.01.2000 - X ZR 197/97 [z.B. BauR 2000, 1050 ff.]; Ingenstau/Korbion-Döring, a.a.O., Rn. 37 zu § 6 Abs. 6 VOB/B und Rn. 7 zu § 11 Abs. 2 VOB/B, jeweils m.w.N.).
  • KG, 08.04.2002 - 8 U 8/01

    Kosten der Schädlingsbekämpfung nur als laufende Betriebskosten umlagefähig

    Es kann dahin gestellt bleiben/ob die Beklagte gegen die Klägerin einen Anspruch auf Schadensersatz aus cic wegen schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht bei Vertragsabschluss hat (vgl. insoweit BGH in NJW 2000, 1718), denn gemäß § 5 des Mietvertrages ist sowohl die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes als auch die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen.
  • VK Bund, 26.02.2003 - VK 1-07/03

    Einführung eines durchgängigen Controlling

    Nach anderer Auffassung dient die Vorschrift ausschließlich dem Schutz der Vergabestelle, indem sie die Entstehung eines späteren Schadens bei der Vergabestelle verhindern soll (vgl. bejahend OLG Celle, Beschluss vom 30. April 1999, NZBau 2000, 195, Thüringer OLG, Beschluss vom 22. Dezember 1999, NZBau 2000, 349, 352, Daub/Eberstein-Kulartz, Kommentar zur VOL/A, 5. Auflage 2000, § 25 Rn. 41, verneinend BayObLG, Beschluss vom 12. September 2000, Verg 4/00, davon abweichend BayObLG, Beschluss vom 3. Juli 2002, VergbeR 2002, 637, 640, das die Frage des Drittschutzes jedoch offen lassen konnte; zum Überblick über den Sach- und Streitstand siehe auch Müller-Wrede/Noch, Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A, 1. Auflage 2001, § 25 Rn. 135 f. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.02.2000 - VI ZR 47/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,991
BGH, 29.02.2000 - VI ZR 47/99 (https://dejure.org/2000,991)
BGH, Entscheidung vom 29.02.2000 - VI ZR 47/99 (https://dejure.org/2000,991)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - VI ZR 47/99 (https://dejure.org/2000,991)
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Rohrgraben

§ 812 BGB, bei Rückforderung einer Vorschußzahlung hat der Empfänger die Beweislast für das Bestehen des Zahlungsanspruchs;

Leistungsbeziehung bei Zahlung durch eine Versicherung: Leistender i.S.v. § 812 BGB ist die Versicherung

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Bereicherungsrechtliche Dreipersonenverhältnisse: Bereicherungsausgleich bei Drittleistung i.S.v. § 267 BGB (Rechtsgrundlose Zahlung des Versicherers an den Geschädigten), Beweislast für das Fehlen des Rechtsgrundes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungskondiktion - Haftpflichtversicherung - Bereicherungsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 267; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 267; BGB § 812 Abs. 1 S. 1
    Bei Rückforderung eines Vorschusses des Haftpflichtversicherers trifft Empfänger die Beweislast für den Rechtsgrund der Leistung

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 267, 812 Abs. 1 S. 1
    Rückforderungsanspruch des Haftpflichtversicherers

  • ibr-online

    Rückforderungsanspruch des Haftpflichtversicherers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wer trägt bei Rückforderung eines Vorschusses die Beweislast? (IBR 2000, 317)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wer kann den Vorschuss auf einen tatsächlich nicht bestehenden Schadensersatzanspruch zurückfordern? (IBR 2000, 343)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1718
  • MDR 2000, 699
  • VersR 2000, 905
  • BB 2000, 951
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den

    Auszug aus BGH, 29.02.2000 - VI ZR 47/99
    Im Falle einer derartigen Drittzahlung durch einen Haftpflichtversicherer erwirbt, wenn - wie hier - die zu tilgende Schuld nicht bestand, der zahlende Versicherer und nicht sein Versicherungsnehmer den Anspruch auf Bereicherungsausgleich gegen den Scheingläubiger (BGHZ 113, 62, 69).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine

    Auszug aus BGH, 29.02.2000 - VI ZR 47/99
    In einem solchen Fall hat der Vorschußempfänger, hier also die Klägerin, zu beweisen, daß er das Geld zu beanspruchen hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 51/87 - NJW 1989, 161, 162; vom 9. März 1989 - IX ZR 64/88 - NJW 1989, 1606, 1607).
  • BGH, 09.03.1989 - IX ZR 64/88

    Rückforderungsanspruch des aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch

    Auszug aus BGH, 29.02.2000 - VI ZR 47/99
    In einem solchen Fall hat der Vorschußempfänger, hier also die Klägerin, zu beweisen, daß er das Geld zu beanspruchen hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 51/87 - NJW 1989, 161, 162; vom 9. März 1989 - IX ZR 64/88 - NJW 1989, 1606, 1607).
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 21/12 R

    Kostenerstattungsstreit zwischen einer privaten Krankenversicherung und einem

    Nachdem die Beklagte "die Entschädigung" des Unfalls abgelehnt hatte, war die Klägerin aufgrund des privatrechtlichen Krankenversicherungsvertrages verpflichtet, ihren Versicherungsnehmer G. von seinen Verbindlichkeiten gegenüber den Sachleistungserbringern freizustellen (vgl zur Haftpflichtversicherung BGH vom 29.2.2000 - VI ZR 47/99 - NJW 2000, 1718, 1719) .
  • BGH, 16.02.2017 - IX ZR 165/16

    Rechtsanwaltsvertrag: Vergütungsanspruch des Revisionsanwalts bei

    Im Falle einer derartigen Drittzahlung durch einen Versicherer erwirbt, wenn die zu tilgende Schuld nicht bestand, dieser und nicht sein Versicherungsnehmer den Anspruch auf Bereicherungsausgleich gegen den Zahlungsempfänger (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1990 - XII ZR 130/89, BGHZ 113, 62, 68 f; vom 29. Februar 2000 - VI ZR 47/99, NJW 2000, 1718, 1719).
  • BGH, 08.07.2004 - III ZR 435/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung einer Vorauszahlung

    Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn die Leistung des Schuldners lediglich als Abschlag oder Vorauszahlung in Erwartung einer Feststellung der Forderung erfolgt (BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 51/87, NJW 1989, 161, 162; Urteil vom 9. März 1989 - IX ZR 64/88, NJW 1989, 1606, 1607; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 812 Rn. 12; siehe auch BGH, Urteil vom 29. Februar 2000 - VI ZR 47/99, NJW 2000, 1718, 1719).
  • BGH, 17.10.2002 - III ZR 58/02

    Krankenhausrecht: Rückforderung von Wahlleistungsentgelten

    Es kann daher offenbleiben, ob der Klägerin ungeachtet dessen, daß mit ihrer Zahlung (auch) eine (vermeintliche) Verbindlichkeit des Patienten gegenüber dem behandelnden Arzt aus § 612 Abs. 2 BGB getilgt werden sollte, ein Kondiktionsanspruch nicht aus fremdem, sondern aus eigenem Recht zusteht, sei es, weil für die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von einer Drittzahlung des Krankenversicherers nach § 267 BGB auszugehen ist (wie die Rechtsprechung für den Fall der Zahlung des Haftpflichtversicherers an den Gläubiger des bei ihm versicherten Haftpflichtschuldners annimmt, vgl. BGHZ 113, 62, 68 ff; BGH, Urteil vom 29. Februar 2000 - VI ZR 47/99 - NJW 2000, 1718, 1719), sei es, weil unter dem Gesichtspunkt des "Doppelmangels in der Bereicherungskette" ausnahmsweise ein Durchgriff der Klägerin gegen den Beklagten zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2001 - VI ZR 36/00 - NJW 2001, 2880, 2881).
  • AG Karlsruhe, 28.02.2017 - 5 C 193/14

    Rückforderung durch ein Krankenhaus im Auftrag eines nicht

    Wer - wie hier der Kläger - gem. § 267 BGB auf fremde Schuld leistet, ist Bereicherungsgläubiger, wenn diese nicht besteht (BGH, Urt. v. 28.11.1990 - XII ZR 130/89, Tz. 21 ;ff. bei juris; BGH, Urt. v. 29.02.2000 - VI ZR 47/99 Tz. 9 bei juris; vgl. auch BGH, Urt. v. 17.10.2002 - III ZR 58/02 Tz. 9 bei juris).
  • OLG Saarbrücken, 03.08.2004 - 4 U 627/03

    Tilgung der durch Grundschuld gesicherten Forderung durch die

    Dann hat die Rückabwicklung ausschließlich im Verhältnis zwischen Gläubiger und Drittem zu erfolgen (vgl. BGH, NJW 2000, 1718; Palandt-Sprau, aaO., § 814 BGB, Rdnr. 62).
  • OLG Stuttgart, 28.03.2018 - 3 U 168/17

    Insolvenzanfechtung der Begleichung von Mietzinsforderungen gegen eine insolvente

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende "schlichte" Drittzahlung von der Leistung eines Versicherers, welcher in Erfüllung seiner Freistellungspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer eine fremde Schuld nach § 267 BGB tilgt und damit eine eigene Tilgungsbestimmung trifft (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.1990 - XII ZR 130/89, BGHZ 113, 62, 68 f.; vom 29.02.2000 - VI ZR 47/99, NJW 2000, 1718, 1719; vom 16.02.2017 - IX ZR 165/16, NJW 2017, 3376 Rn. 11).
  • LG Bonn, 05.09.2007 - 5 S 193/06

    Autokauf - Beweislastumkehr hilft dem Käufer nicht immer

    Gleiches gilt bei Leistung als Vorschuss oder Sicherheit (BGH, Urteil vom 29.02.2000, NJW 2000, 1718-1719) oder bei der Geltendmachung eines Anspruchs aus Eingriffskondiktion.
  • AG Bremen, 11.03.2016 - 4 C 93/14

    Rückforderung geleisteter Zahlungen Kfz-Haftpflichtversicherung

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 29. Februar 2000 - Aktenzeichen VI ZR 47/99 folgt nichts anderes.
  • OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00

    VOB-Vertrag über Erdaushubarbeiten: Risikoverteilung bzgl des sog.

    d) Da dieser Abzugsposten als Bereicherungsanspruch des Beklagten, für welchen vorliegend wegen des vorläufigen Zahlungscharakters die Beweislast bei der Klägerin liegt (BGH NJW 00, 1718, 1719, vgl. auch Senatsbeschluss Bl. 412), vorliegend in Höhe von.
  • LG Ravensburg, 16.08.2013 - 2 O 104/12

    Beweislast für unfallbedingte Primärverletzungen und Kausalität eines

  • OLG Dresden, 21.08.2001 - 2 U 673/01

    Nebenintervention; Amortisationsbeschluss; Ladungsmangel

  • OLG München, 17.06.2009 - 15 U 3926/08

    Beginn der Verjährung eines bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruchs:

  • OLG Köln, 30.05.2000 - 22 U 246/99

    Mündliche Anhörung des Sachverständigen)

  • KG, 25.03.2004 - 8 U 331/03

    Rechtsanwaltskosten: Rückforderung eines aufgrund einer unwirksamen

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