Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.04.1999

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.10.1999 - 2 Ss 250/99   

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https://dejure.org/1999,5444
OLG Koblenz, 11.10.1999 - 2 Ss 250/99 (https://dejure.org/1999,5444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.10.1999 - 2 Ss 250/99 (https://dejure.org/1999,5444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Oktober 1999 - 2 Ss 250/99 (https://dejure.org/1999,5444)
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Vergessene Monatskarte

§ 265a StGB, Pflicht zum Beisichführen lediglich zur Beweisführung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Erschleichen der Beförderungsleistung bei Vergessen der Monatskarte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Strafbarkeit nach § 265 Strafgesetzbuch (StGB); Nichtbeisichführen einer zuvor bezahlten übertragbaren Monatskarte bei einer Fahrscheinkontrolle; Vergehen nach § 265a StGB als Vermögensdelikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Monatskarte vergessen - Straftat?

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Keine Strafbarkeit bei Vergessen des Monatsfahrausweises

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Schwarzfahrt bei Nichtmitführen einer übertragbaren Monatskarte - Keine Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265 a StGB)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vergessene Monatskarten (nicht übertragbar)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 86
  • NStZ 2001, 90 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 18.07.1985 - RReg. 5 St 112/85

    Leistungserschleichung; Lösung; Entwertung; Verkehrsmittel; Tagesfahrkarte

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.1999 - 2 Ss 250/99
    Hingegen kann die bloße Nichteinhaltung einer derartigen Regelung eine Vermögensstraftat nicht begründen (vgl. BayObLG, NJW 1986, 1504).
  • KG, 15.01.2013 - 121 Ss 113/12

    Fahren ohne Mitführen der Monatskarte

    Diese Ansicht, wonach bereits der objektive Tatbestand des Erschleichens von Leistungen nicht erfüllt ist, entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Koblenz NJW 2000, 86; BayObLG …

    Ob anders zu entscheiden ist, wenn die Monatskarte übertragbar ist (dagegen OLG Koblenz aaO; dafür mit beachtlicher Argumentation Kudlich NStZ 2001, 90f.), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.

  • BayObLG, 27.05.2020 - 205 StRR 2332/19

    Voraussetzungen des Erschleichens von Leistungen bei übertragbarem Fahrschein

    Wird gegen sie verstoßen, so begründet allein dies keine Vermögensstraftat und vermag eine tatsächlich bezahlte Fahrt nicht zu einer ohne Entgelt erbrachten Leistung herabzustufen (vgl. BayObLG a.a.O.; ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 11.10.1999, AZ. 2 Ss 250/99, NJW 2000, 86, Rn. 2 bei juris; KG, Beschluss vom 15.03.2012, Az. (4) 121 Ss 113/12 (149/12), Rn. 5 bei juris; aus der Kommentarliteratur LK/Tiedemann a.a.O. Rn. 19; Schönke/Schröder/Perron, 30. Aufl. 2019, § 265a StGB Rn. 11; Fischer, 67. Aufl. 2020, § 265a StGB Rn. 9; MüKo-StGB/Hefendehl, 3. Aufl. 2019, § 265a StGB Rn. 96; NKStGB/Uwe Hellmann, 5. Aufl. 2017, § 265a StGB Rn. 38; SSW-StGB/Saliger, 4. Aufl. 2019, § 265a StGB Rn. 4).

    Entsprechend habe das Verkehrsunternehmen ein berechtigtes Interesse daran, dass der seine übertragbare Zeitkarte nicht bei sich führende Erwerber einen neuen Einzelfahrschein löst (Kudlich, NStZ 2001, 90, 91).

  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 3 RVs 4/12

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung; Feststellungen

    Der Vorsatz fehlt jedoch, wenn der Täter beim Einsteigen in ein Verkehrsmittel annimmt, er sei im Besitz eines gültigen Fahrausweises (vgl. Fischer, a.a.O., wie vor; Koblenz NJW 2000, 86 f).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99   

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https://dejure.org/1999,2150
BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99 (https://dejure.org/1999,2150)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1999 - 4 StR 93/99 (https://dejure.org/1999,2150)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99 (https://dejure.org/1999,2150)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 57a StGB; § 211 StGB;
    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Strafaussetzung zur Bewährung bei lebenslanger Freiheitsstrafe;

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Hemmungsvermögen des alkoholisierten Täters bei Tötungsdelikten; Objektive und subjektive Kriterien zur Bestimmung der Alkoholisierung des Täters; Prüfungsmaßstab der Revisionsinstanz bezüglich des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums; Merkmale ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § 337 Abs. 1; ; StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; StGB § 211; ; StGB § 21; ; StGB § 49; ; StGB § 57a; ; StGB § 57b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 a Abs. 1 Nr. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 86 (Ls.)
  • NStZ 1999, 501
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Abgesehen davon, daß die Rechtsprechung ohnedies bei Tötungsdelikten besonders hohe Anforderungen an das Hemmungsvermögen auch des alkoholisierten Täters stellt (BGHSt 37, 231, 235 BGHR StGB § 21 BAK 9, 16), durfte das Landgericht bei seiner Bewertung auch berücksichtigen, daß der Angeklagte den Entschluß, seinen Sohn zu töten, bereits am Nachmittag des Tattages zu einem Zeitpunkt gefaßt hatte, als er "lediglich drei Bier zu je 0, 5 Liter zu sich genommen" hatte (UA 23).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Doch kann der Senat aufgrund der Erwägungen zur objektiven und subjektiven Alkoholisierung beim Angeklagten und zu den weiteren psychodiagnostischen Kriterien, mit denen das Landgericht - sachverständig beraten - im Rahmen seines Beurteilungsspielraums (vgl. BGHSt 43, 66, 77-1 BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13 a.E., BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 606/98) eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB verneint hat, ausschließen, daß das Landgericht zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, wenn es eine um 0, 4 0/00 höhere Tatzeit-Blutalkoholkonzentration angenommen hätte.
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Das Zusammentreffen mehrerer Mordqualifikationen führt aber nicht schematisch zur Bejahung der besonderen Schuldschwere, vielmehr bedarf es auch insoweit jeweils einer Gesamtwürdigung anhand der Umstände des Einzelfalles (st. Rspr.; BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 10, 15, 16, 18, 20).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Soweit darüber hinaus das Schwurgericht dem Angeklagten "egozentrische Motive" und ferner "als besonders verwerflich" anlastet, daß er sein Kind tötete, "um dessen Mutter zu treffen" (UA 29), hat es Umstände herangezogen, die bereits Voraussetzungen für die Annahme des mordqualifizierenden Merkmals niedriger Beweggründe waren (vgl. UA 21 oben), Dies begegnet unter dem Gesichtspunkt der entsprechenden Anwendung des § 46 Abs. 3 StGB Bedenken, (BGHSt 42, 226, 228 f., zumal das Landgericht keine Feststellungen getroffen hat, die ein besonders (vgl. BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 19 a.E.) gesteigertes Maß an verwerflicher Gesinnung ergeben.
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Das Zusammentreffen mehrerer Mordqualifikationen führt aber nicht schematisch zur Bejahung der besonderen Schuldschwere, vielmehr bedarf es auch insoweit jeweils einer Gesamtwürdigung anhand der Umstände des Einzelfalles (st. Rspr.; BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 10, 15, 16, 18, 20).
  • BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98

    Beweiswürdigung; Beweisantrag (Fehlende Eignung bei Polygraph);

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Zwar können bei der Schuldschwerebeurteilung grundsätzlich auch als selbständige Delikte strafbare "Vortaten" Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 460/98).
  • BGH, 12.03.1998 - 1 StR 708/97

    Weiteres Urteil gegen "Augsburger Disko-Mafia" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Das Zusammentreffen mehrerer Mordqualifikationen führt aber nicht schematisch zur Bejahung der besonderen Schuldschwere, vielmehr bedarf es auch insoweit jeweils einer Gesamtwürdigung anhand der Umstände des Einzelfalles (st. Rspr.; BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 10, 15, 16, 18, 20).
  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95

    Unmittelbares Ansetzten - Versuch - Vorbereitungshandlung - Gefährdung - Raub -

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Soweit darüber hinaus das Schwurgericht dem Angeklagten "egozentrische Motive" und ferner "als besonders verwerflich" anlastet, daß er sein Kind tötete, "um dessen Mutter zu treffen" (UA 29), hat es Umstände herangezogen, die bereits Voraussetzungen für die Annahme des mordqualifizierenden Merkmals niedriger Beweggründe waren (vgl. UA 21 oben), Dies begegnet unter dem Gesichtspunkt der entsprechenden Anwendung des § 46 Abs. 3 StGB Bedenken, (BGHSt 42, 226, 228 f., zumal das Landgericht keine Feststellungen getroffen hat, die ein besonders (vgl. BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 19 a.E.) gesteigertes Maß an verwerflicher Gesinnung ergeben.
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 606/98

    Natürliche Handlungseinheit (Äußerlicher Anschein eines abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Doch kann der Senat aufgrund der Erwägungen zur objektiven und subjektiven Alkoholisierung beim Angeklagten und zu den weiteren psychodiagnostischen Kriterien, mit denen das Landgericht - sachverständig beraten - im Rahmen seines Beurteilungsspielraums (vgl. BGHSt 43, 66, 77-1 BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13 a.E., BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 606/98) eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB verneint hat, ausschließen, daß das Landgericht zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, wenn es eine um 0, 4 0/00 höhere Tatzeit-Blutalkoholkonzentration angenommen hätte.
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88

    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Abgesehen davon, daß die Rechtsprechung ohnedies bei Tötungsdelikten besonders hohe Anforderungen an das Hemmungsvermögen auch des alkoholisierten Täters stellt (BGHSt 37, 231, 235 BGHR StGB § 21 BAK 9, 16), durfte das Landgericht bei seiner Bewertung auch berücksichtigen, daß der Angeklagte den Entschluß, seinen Sohn zu töten, bereits am Nachmittag des Tattages zu einem Zeitpunkt gefaßt hatte, als er "lediglich drei Bier zu je 0, 5 Liter zu sich genommen" hatte (UA 23).
  • BGH, 11.08.1993 - 2 StR 384/93

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in den Urteilsgründen, nicht aber

  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 249/87

    Zulässigkeit der Berücksichtigung von Resorptionsverlusten

  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87

    Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim

  • BGH, 18.05.1995 - 4 StR 698/94

    Tatzeit-BAK - Alkohol - Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Verminderte

  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 304/93

    Indizien für eine besondere Schwere der Schuld bei einem nicht vorbestraften

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Wurde der Tatentschluß zu einer Zeit gefaßt, in der eine erhebliche Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens noch nicht vorlag, wird deshalb zumeist für eine Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB kein Raum sein (vgl. BGHSt 34, 29, 33; BGH, Beschluß vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99, zitiert bei Detter NStZ 1999, 495; BGHR StGB § 20 actio libera in causa 3).
  • BGH, 07.06.2000 - 2 StR 135/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Fortwährende Geltung der Grundsätze der actio libera

    Jedenfalls eine weitergehende Einschränkung des Anwendungsbereichs der Grundsätze der actio libera in causa ist nicht anzuerkennen (vgl. BGHR StGB § 20 actio libera in causa 2; BGH NStZ 1999, 448, 449; BGH, Urteil vom 8. Februar 2000 - 5 StR 421/99; vgl. auch Beschluß des 4. Strafsenats vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99 - insoweit nicht in BGH NStZ 1999, 501 f. abgedruckt).
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Beruht bei einem Angeklagten der Hang i.S.v. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. BGH NStZ 1999, 501, 502) allein auf Umständen, die als "Störung" Grundlage der Maßregel gemäß § 63 StGB sind, wird nach deren Beseitigung durch erfolgreiche Behandlung in der Psychiatrie kein - weitergehender - Hang zur Begehung von Straftaten mehr bestehen.

    Da bei diesem Angeklagten der Hang i.S.v. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. BGH NStZ 1999, 501, 502) allein auf Umständen beruht, die als "Störung" Grundlage der Maßregel gemäß § 63 StGB sind, wird nach deren Beseitigung durch erfolgreiche Behandlung in der Psychiatrie kein - weitergehender - Hang zur Begehung von Straftaten mehr bestehen.

  • BGH, 24.07.2019 - 1 StR 185/19

    Hinweispflicht bei gegenüber der Anklage veränderter Sachlage (Anlass für einen

    Dasselbe gilt für die Frage, ob die vom Landgericht vorgenommene Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit unter Berücksichtigung seiner Vorverurteilungen die Feststellung einer besonderen Schuldschwere im Sinne von § 57a Abs. 1 Satz 1 StGB hätte tragen können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2015 - 1 StR 152/15, NStZ 2015, 635 und vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 22).
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Ungeachtet des dem Tatrichter insoweit eröffneten Beurteilungsspielraums (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13 a.E.; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1998 4 StR 606/98 = BA 1999, 179, 180 und vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99 = BA 1999, 303, insoweit in NStZ 1999, 501 nicht mitabgedruckt), war es dem Landgericht zwar nicht verwehrt, die hochgradige Alkoholgewöhnung des Angeklagten und seine genaue, auch die Motivationslage einschließende Erinnerung für die Annahme uneingeschränkter Steuerungsfähigkeit heranzuziehen (BGH NStZ-RR 1999, 297 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke"; "niedrige Beweggründe"; Besondere Schwere der

    Es obliegt dem Tatrichter, unter Würdigung aller hierfür erheblichen Umstände die Schuld des Angeklagten im Sinne des § 57a StGB abzuwägen; das Revisionsgericht darf seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen, sondern hat nur zu prüfen, ob dieser alle maßgeblichen Umstände bedacht hat (vgl. BGHSt 41, 57, 62 und BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 22 jew. m.w.N.).
  • LG Siegen, 18.12.2020 - 31 Ks 4/20
    Die Kammer hat auch berücksichtigt, dass die Tatbegehung eng mit der Persönlichkeitsstörung des Angeklagten verknüpft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99 -, Rn. 6, juris).
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