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   BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07   

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https://dejure.org/2009,105
BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07 (https://dejure.org/2009,105)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2009 - VIII ZR 191/07 (https://dejure.org/2009,105)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 191/07 (https://dejure.org/2009,105)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer üblichen Beschaffenheit i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Gebrauchtfahrzeugen; Bestimmung der üblichen Beschaffenheit durch Empfängerhorizont eines Durchschnittskäufers und damit nach der objektiv berechtigten Käufererwartung; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Gebrauchtwagen ist nicht mangelhaft, wenn er nicht mehr orginal lackiert ist.

  • Betriebs-Berater

    Zur üblichen Beschaffenheit eines Gebrauchtfahrzeugs

  • Judicialis

    BGB § 295; ; BGB § 297; ; BGB § 433 Abs. 2; ; BGB § 434 Abs. 1

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschaffenheit der Kaufsache i. S. von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 275 Abs. 1; BGB § 295; BGB § 320; BGB § 323; BGB § 326 Abs. 5; BGB § 433 Abs. 2; BGB § 434 Abs. 1
    Neulackierung eines Gebrauchtwagens stellt übliche Beschaffenheit i. S. v. § 434 BGB nicht infrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer üblichen Beschaffenheit i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB bei Gebrauchtfahrzeugen; Bestimmung der üblichen Beschaffenheit durch Empfängerhorizont eines Durchschnittskäufers und damit nach der objektiv berechtigten Käufererwartung; Unmöglichkeit der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übliche Beschaffenheit bei Gebrauchtfahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    3-Jahre-alter Mercedes-Cabrio: Kein Mangel, wenn der nicht mehr die beim Kaufvertrag noch vorhandene Originallackierung hat!

  • drbuecker.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Bei vierjährigem GW kein Anspruch auf Originallackierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlende Originallackierung beim Gebrauchtwagen

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    § 434 BGB
    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

  • rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beschädigung der Originallackierung kein Rücktrittsgrund

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtes Cabrio beim Händler zerkratzt - Wird es fachgerecht neu lackiert, kann der Käufer den Kauf nicht rückgängig machen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende Originallackierung kein Mangel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur üblichen Beschaffenheit eines Gebrauchtfahrzeugs

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fehlende Originallackierung kein Mangel bei Gebrauchtfahrzeug

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Neuwagen: Lack ist Lack

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fehlende Originallackierung stellt bei Gebrauchtfahrzeug keinen Mangel dar

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Neuwagen: Lack ist Lack

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht - Gebrauchtwagenkauf: Die Frage der Beschaffenheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mängeln eines gebrauchten Kraftfahrzeugs - "Originallackierung"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Gebrauchtwagen keine Originallackierung geschuldet

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.5.2009)

    Fehlende Original-Lackierung an Gebrauchtwagen ist kein Mangel // BGH weist Klage von Autokäufer zurück

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenkauf - Fehlende Originallackierung bei Gebrauchtwagen ist kein Mangel

  • rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Die übliche Beschaffenheit einer Kaufsache richtet sich nach der berechtigten Erwartung eines objektiven Durchschnittskäufers

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Käufer muss Neulackierung akzeptieren - Kein Rücktritt nach Beseitigung eines Lackschadens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 181, 170
  • NJW 2009, 2807
  • MDR 2009, 1037
  • NZV 2009, 494
  • VersR 2009, 1239
  • BB 2009, 1193
  • BB 2009, 1593
  • BB 2009, 1943
  • DB 2009, 1593
 
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Wird zitiert von ... (82)

  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 211/15

    Zum Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Lieferung eines Neuwagens mit einem

    Denn dem Beklagten stand bis zur Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs ein die gesamte Forderung erfassendes Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB zu (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 191/07, BGHZ 181, 170 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines

    Nicht entscheidend ist, welche Beschaffenheit der Käufer tatsächlich erwartet und wie er auf eine hiervon abweichende Beschaffenheit reagiert (Senatsurteile vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 266/06, NJW 2007, 1351 Rn. 21 mwN; vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 191/07, BGHZ 181, 170 Rn. 14; vgl. auch Senatsurteil vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10, NJW 2011, 2872 Rn. 12).

    Hat er in der Kaufsituation höhere Erwartungen, muss er eine entsprechende Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB individuell vereinbaren (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 191/07, aaO; vom 15. September 2010 - VIII ZR 61/09, NJW 2010, 3710 Rn. 20).

    Wie aber bereits unter II 2 b aa ausgeführt, ist nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB nicht maßgebend, welche Beschaffenheit ein Käufer tatsächlich erwartet, sondern welche Erwartung nach der Art der Sache objektiv berechtigt ist (Senatsurteil vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 266/06, aaO mwN; vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 191/07, aaO; vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10, aaO).

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Pflicht des Käufers zur Einräumung der

    Insbesondere kann die für eine Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Willensübereinstimmung auch konkludent in der Weise erzielt werden, dass der Käufer dem Verkäufer bestimmte Anforderungen an den Kaufgegenstand zur Kenntnis bringt und dieser zustimmt (Senatsurteil vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 191/07, BGHZ 181, 170 Rn. 9 unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/6040, S. 213).
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