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   BGH, 25.02.2016 - VII ZR 156/13   

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https://dejure.org/2016,5522
BGH, 25.02.2016 - VII ZR 156/13 (https://dejure.org/2016,5522)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2016 - VII ZR 156/13 (https://dejure.org/2016,5522)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - VII ZR 156/13 (https://dejure.org/2016,5522)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 433 BGB, § 437 Nr 1 BGB, § 439 BGB, § 10 Abs 6 S 3 WoEigG, § 21 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentum: Gerichtliche Durchsetzung von kaufvertraglichen Nacherfüllungsansprüchen der Erwerber gegen den Bauträger durch die Wohnungseigentümergemeinschaft; Sachmängelhaftung nach Kaufvertragsrecht

  • IWW

    § 634a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB, §§ ... 307 ff. BGB, § 308 Nr. 5 BGB, § 307 Abs. 1, 2 BGB, § 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2, § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG, § 437 Nr. 1, § 439 BGB, § 564 Satz 1 ZPO, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 438 Abs. 1 Nr. 2 a), § 306 Abs. 2 BGB, § 204 Nr. 1 BGB, § 16 Abs. 2 WEG, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 433, 437 Nr. 1, 439; WEG §§ 10 Abs. 6 S. 3, 21 Abs. 1 u. 5 Nr. 2
    Gemeinschaftliche gerichtliche Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen am Gemeinschaftseigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die gemeinschaftliche gerichtliche Durchsetzung von kaufvertraglichen Nacherfüllungsansprüchen der Erwerber gegen den Bauträger ; Durchsetzung von Ansprüchen betreffend die Beseitigung der Mängel am Gemeinschaftseigentum

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 433, 437 Nr. 1, § 439; WEG § 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2, § 10 Abs. 6 Satz 3
    Ansichziehen der WEG kaufvertraglicher Nacherfüllungsansprüche/Kaufvertragliche Sachmängelhaftung bei drei Jahre nach Errichtung veräußerter Eigentumswohnung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, kaufvertragliche Nacherfüllungsansprüche der Erwerber gegen den Bauträger geltend zu machen, wenn diese Ansprüche auf Beseitigung der Mängel am Gemeinschaftseigentum gerichtet sind; Sachmängelhaftung nach Kaufvertragsrecht ...

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Gerichtliche Durchsetzung von kaufvertraglichen Nacherfüllungsansprüchen der Erwerber gegen den Bauträger durch die Wohnungseigentümergemeinschaft; Sachmängelhaftung nach Kaufvertragsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die gemeinschaftliche gerichtliche Durchsetzung von kaufvertraglichen Nacherfüllungsansprüchen der Erwerber gegen den Bauträger; Durchsetzung von Ansprüchen betreffend die Beseitigung der Mängel am Gemeinschaftseigentum

  • rechtsportal.de

    Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die gemeinschaftliche gerichtliche Durchsetzung von kaufvertraglichen Nacherfüllungsansprüchen der Erwerber gegen den Bauträger; Durchsetzung von Ansprüchen betreffend die Beseitigung der Mängel am Gemeinschaftseigentum

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnung drei Jahre nach Errichtung veräußert: Mängelhaftung richtet sich nach Kaufrecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Durchsetzung von Ansprüchen betreffend die Beseitigung der Mängel am Gemeinschaftseigentum

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    WEG: Gewährleistung nach Kaufrecht

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Kaufrecht anwendbar bei Veräußerung von Eigentumswohnungen drei Jahre nach Errichtung!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Durchsetzung von Ansprüchen betreffend die Beseitigung der Mängel am Gemeinschaftseigentum

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mängel am Gemeinschaftseigentum der WEG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nacherfüllungsanspruch beim Kauf gebrauchter Immobilien vom Bauträger

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Mängelansprüche von Nachzüglern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Bauträger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Bauträgers für Mängel

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Gebrauchtes" Wohnungseigentum: Mängelansprüche können vergemeinschaftet werden! (IBR 2016, 289)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnung drei Jahre nach Errichtung veräußert: Mängelhaftung richtet sich nach Kaufrecht! (IBR 2016, 288)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnung drei Jahre nach Errichtung veräußert: Mängelhaftung richtet sich nach Kaufrecht! (IMR 2016, 210)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Gebrauchtes" Wohnungseigentum: Mängelansprüche können vergemeinschaftet werden! (IMR 2016, 212)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1575
  • MDR 2016, 706
  • DNotZ 2016, 525
  • NZBau 2016, 353
  • NZM 2016, 366
  • ZMR 2016, 474
  • WM 2016, 1789
  • BauR 2016, 1017
  • NZG 2016, 940
  • ZfBR 2016, 455
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • LG Tübingen, 26.01.2018 - 4 O 187/17

    Negativzinsen für Sparkonten nicht zulässig (AGB-Kontrolle)

    Bei dieser Betrachtung kann dahinstehen, ob darüber hinaus ein Verstoß gegen das Transparenzgebot (BGH NJW 2014, 1658; BGH NJW 2016, 1575) oder eine unangemessene Benachteiligung entgegen dem Gebot von Treu und Glauben gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB anzunehmen ist.
  • BGH, 13.03.2020 - V ZR 33/19

    Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?

    So wird der Erwerb einer Eigentumswohnung von dem errichtenden Bauträger jedenfalls dann nach Kaufrecht beurteilt, wenn die Wohnung etwa drei Jahre nach der Errichtung veräußert wird und vermietet war (BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 156/13, NJW 2016, 1575 Rn. 25); das Überschreiten dieser zeitlichen Grenze dürfte an der Gefahr einer "Überkompensation" nichts ändern.
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15

    AGB - Kündigungsfrist in der Probezeit - Auslegung

    Selbst wenn man der stillschweigenden Annahme des Landesarbeitsgerichts folgte, die Deutungsspielräume, die der Arbeitsvertrag der Parteien belässt, könnten nicht durch Auslegung geschlossen werden (zum Vorrang der Auslegung vor der Prüfung der Intransparenz vgl.: BGH 25. Februar 2016 - VII ZR 156/13 - Rn. 32; 9. März 2005 - VIII ZR 17/04 - zu II 2 der Gründe; Staudinger/Coester (2013) § 307 Rn. 172; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. § 307 BGB Rn. 344) , wäre die Klage begründet.

    Ist das nicht der Fall und hat das die Folge, dass die Vertragsgestaltung objektiv dazu geeignet ist, den Arbeitnehmer hinsichtlich seiner Rechtsstellung irrezuführen, ist das Transparenzgebot verletzt (BGH 25. Februar 2016 - VII ZR 156/13 - Rn. 31; 29. April 2015 - VIII ZR 104/14 - Rn. 11 ff.) .

    Dann gölte grundsätzlich gemäß § 306 Abs. 2 BGB die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB (vgl. BGH 25. Februar 2016 - VII ZR 156/13 - Rn. 33; 29. April 2015 - VIII ZR 104/14 - Rn. 26 f.; aA ausgehend von der Anwendbarkeit des § 305c BGB auf widersprüchliche Klauseln innerhalb eines AGB-Werks für die Unbeachtlichkeit nur der Klausel, die sich typischerweise ungünstiger für den Arbeitnehmer auswirkt, und für Anwendbarkeit des § 306 Abs. 2 BGB nur, wenn sich keine Günstigkeit feststellen lässt: Staudinger/Schlosser (2013) § 305c Rn. 124; Ulmer/Schäfer in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. § 305c BGB Rn. 88; vgl. auch Däubler/Bonin/Deinert/Däubler 4. Aufl. § 305c Rn. 33; ebenso für die Rechtslage nach § 5 AGBG BGH 21. März 2002 - VII ZR 493/00 - zu II 2 b (1) der Gründe, BGHZ 150, 226) .

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