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   BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79   

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BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79 (https://dejure.org/1980,56)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1980 - 3 AZR 160/79 (https://dejure.org/1980,56)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 (https://dejure.org/1980,56)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsveräußerung - Konkursverfahrens - Haftung des Betriebserwerbers - Verteilungsgrundsätze des Konkursverfahrens - Betriebliche Altersversorgung - Übernommene Versorgungsanwartschaften - Betriebsrente - Konkurseröffnung - Erwerber eines notleidenden Betriebes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 613a, § 426; BetrAVG § 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 613a, § 426 ; BetrAVG § 7 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 326
  • NJW 1980, 1124
  • ZIP 1980, 117
  • MDR 1980, 523
  • VersR 1980, 661
  • BB 1980, 319
  • DB 1980, 308
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79
    Die daraus erwachsenden Abfindungsansprüche sind im Range vor allen anderen Konkursforderungen des § 61 Abs. 1 KO zu befriedigen (vgl. den zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Beschluß des Großen Senats vom 13. Dezember 1978 -- GS 1/77 -- AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972 (Teil IV: Rechtsfortbildung)).

    Es sind die Ansprüche der Belegschaft teilweise bevorzugt zu befriedigen (mit Rang vor § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO; Beschluß des Großen Senats vom 13. Dezember 1978 -- GS 1/77 -- aaO), teilweise sind sie durch das Konkursausfallgeld gesichert (§§ 141 a ff. AFG).

  • BAG, 29.04.1966 - 3 AZR 208/65

    Handelsgeschäft - Erwerb aus Konkursmasse - Betriebsübernahme -

    Auszug aus BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79
    Für § 25 HGB hat der erkennende Senat versucht, eine Harmonisierung dadurch zu erreichen, daß er einen rechtsgeschäftlichen Ausschluß der haftungsrechtlichen Folgen annahm (BAG 18, 286 (289) = AP Nr. 7 zu § 419 BGB Betriebsnachfolge (zu 2 der Gründe)).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.11.1976 - 1a Sa 49/76
    Auszug aus BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79
    Der Schutz der Arbeitsplätze sei auf diesem Wege nicht erreichbar (LAG Baden-Württemberg, DB 1977, 826; Böhle-Stamschräder, KO, 12. Aufl., § 1 Anm. 3; Grub, KTS 1978, 129 (131); Martens, DB 1977, 495 ff.; Mentzel-Kuhn-Uhlenbruck, KO, 9. Aufl., § 1 Anm. 80 a; § 134 Anm. 5 (a.E.); Mohrbutter, Handbuch des gesamten Vollstreckungs- und Insolvenzrechts, 2. Aufl., S. 658 zu Fußnote 25; Riedel, NJW 1975, 765 (767); Baur, Konkurs- und Vergleichsrecht, 1979, § 4 III 5 d S. 39; Schönke-Baur, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht, 10. Aufl., § 55 III S. 290; mit etwas abweichender Begründung auch Uhlenbruck, KTS 1974, 1 ff.; KTS 1975, 253; NJW 1975, 897 (903 zu Fußnote 75)).
  • RG, 21.05.1904 - I 85/04

    Schuldenhaftung bei Erwerb eines Handelsgeschäfts im Konkurse.

    Auszug aus BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79
    Aus den gleichen Erwägungen will die herrschende Lehre auch die §§ 419 BGB und 25 HGB im Konkurs nicht anwenden (vgl. RGZ 58, 166; RAG ARS 19, 176 (179 f.); Jaeger-Henckel, KO, 9. Aufl., § 1 Anm. 16; Mentzel-Kuhn-Uhlenbruck, KO, 9. Aufl., § 1 Anm. 80 a; § 134 Anm. 5 (a.E.); Schlegelberger-Hildebrandt-Steckhan, HGB, 5. Aufl., § 25 Anm. 8, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79
    In diesem Falle erschien dem Gesetzgeber der Schutz ausreichend, den § 613 a BGB gewährt (BAG 27, 291 (297) = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB (zu 1 b der Gründe)).
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 649/76

    Ruhegehalt - Betriebsinhaberwechsel - Übernahme von Versorgungsanwartschaften -

    Auszug aus BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79
    a) Der Betriebserwerber tritt in die Versorgungsanwartschaften der übernommenen Belegschaft ein (BAG 24.3.1977 - 3 AZR 649/76 - AP Nr. 6 zu § 613a BGB; BAG 22.6.1978 - 3 AZR 832/76 - AP Nr. 12 zu § 613a BGB); er schuldet jedoch im Versorgungsfall nicht die volle Betriebsrente.
  • BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 832/76

    Veräußerung eines Betriebes - Versorgungsanwartschaften - Fortbestehen des

    Auszug aus BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79
    a) Der Betriebserwerber tritt in die Versorgungsanwartschaften der übernommenen Belegschaft ein (BAG 24.3.1977 - 3 AZR 649/76 - AP Nr. 6 zu § 613a BGB; BAG 22.6.1978 - 3 AZR 832/76 - AP Nr. 12 zu § 613a BGB); er schuldet jedoch im Versorgungsfall nicht die volle Betriebsrente.
  • BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 806/78

    Versorgungsanwartschaft - Ratierliche Methode - Versorgungsplan für

    Auszug aus BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79
    Maßgebend ist also nicht die betriebliche Leistungsordnung, sondern das Verhältnis der bereits zurückgelegten Dienstzeit zur Dienstzeit bis zur Altersgrenze (§ 2 Abs. 1 BetrAVG; vgl. Urteil des Senats vom 21. Juni 1979 -- 3 AZR 806/78 -- AP Nr. 1 zu § 2 BetrAVG).
  • BAG, 26.01.1977 - 5 AZR 302/75

    Gemeinschuldner - Veräußerung eines Betriebes - Konkursverwalter -

    Auszug aus BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79
    Wenn ein ausreichender sachlicher Grund vorliegt, kann der Erwerber eines notleidenden Betriebes mit den übernommenen Arbeitnehmern wirksam vereinbaren, daß die betrieblichen Versorgungsgrundsätze für die Zukunft eingeschränkt oder aufgehoben sein sollen (im Anschluß an BAG 26.1.1977 - 5 AZR 302/75 - AP Nr. 5 zu § 613a BGB).
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    aa) Bereits unter der Geltung der Konkursordnung war anerkannt, dass der konkursrechtliche Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung eine Haftung des Erwerbers ausschließt, soweit Ansprüche der Arbeitnehmer oder Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung betroffen sind, die bereits vor der Konkurseröffnung entstanden sind (st. Rspr. seit BAG 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - zu II der Gründe, BAGE 32, 326) .

    Deshalb beanspruchte § 613a BGB nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei einer Betriebsveräußerung im Konkurs insoweit keine Geltung, als bei Konkurseröffnung bereits entstandene Ansprüche oder Versorgungsanwartschaften betroffen waren (vgl. etwa BAG 13. Juli 1994 - 7 ABR 50/93 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 77, 218; 13. November 1986 - 2 AZR 771/85 - zu II 2 a der Gründe; 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - zu II 3 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Der Zweck des § 613 a Abs. 1 BGB, mit dem die EG Richtlinie Nr. 77/187 vom 14. Februar 1977 (ABl. EG L 61 vom 5. März 1977) umgesetzt wurde, besteht neben der Gewährleistung der Kontinuität des Betriebsrats und der Klärung der Haftung des Betriebsveräußerers und -erwerbers in erster Linie in der Schließung einer Lücke im Kündigungsschutzrecht bei bestehenden Arbeitsverhältnissen (ausführlich BAG 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - BAGE 32, 326 = AP BGB § 613 a Nr. 18; Richardi RdA 1976, 56; Erman/Hanau BGB 10. Aufl. § 613 a Rn. 3 - 5).
  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

    Der Wortlaut des § 613 a Abs. 4 BGB enthalte keine Einschränkung, obwohl dem Gesetzgeber bekannt gewesen sei, daß der bisherige § 613 a Abs. 1 BGB schon einen Bestandsschutz enthielt und in der Literatur vor allem zwischen Konkursrechtlern und Arbeitsrechtlern ein heftiger Streit darüber geführt werde, ob § 613 a BGB auch im Insolvenzverfahren Geltung beanspruchen könne und dies vom Bundesarbeitsgericht für die Bestandsschutzfunktion positiv entschieden worden sei (BAG 32, 326 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB).

    Daneben sollte die Kontinuität der Betriebsratsarbeit gewährleistet und schließlich die Haftung von Erwerber und Übernehmer geregelt werden (BAG 26, 301 = AP Nr. 1 zu § 613 a BGB und BAG 32, 326 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB).

    Nach einer differenzierenden Lösung hat § 613 a BGB a.F. hinsichtlich seiner Bestandsschutzfunktion und betriebsverfassungsrechtlichen Intention auch im Konkurs gegolten (BAG 32, 326, aaO; Henckel, ZIP 1980, 1 ff. und in Jaeger, KO, 9. Aufl., 1977, § 1 Rz 16; Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck, KO, 9. Aufl., 1970, § 1 Rz 80 a und Wiedemann/Willemsen, RdA 1979, 418 f. Von dieser insbesondere vom Dritten Senat (BAG 32, 326) von Wiedemann/Willemsen (aaO) und von Henkel (ZIP 1980, 1 ff.) überzeugend begründeten Auslegung des § 613 a BGB a.F. geht auch der erkennende Senat bei der Ermittlung des Regelungsgehaltes des § 613 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 BGB in der nunmehr geltenden Fassung aus.

    Wie Willemsen (ZIP 1983, 411, 418) zutreffend beanstandet, hat das Landesarbeitsgericht Hamm zwischen den verschiedenen Funktionen des § 613 a BGB nicht hinreichend differenziert und das Urteil des Dritten Senates vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 326) nicht richtig gewürdigt.

    Es erscheint ausgeschlossen, daß der Gesetzgeber in Kenntnis des dargestellten heftigen Meinungsstreites im Schrifttum über den Anwendungsbereich des § 613 a BGB und der Entscheidung des Dritten Senates vom 17. Januar 1980 (aaO), der die Anwendbarkeit des § 613 a BGB a.F. hinsichtlich des Bestandsschutzes im Konkurs bejaht hat, einen Ausschluß der Anwendbarkeit des erst am 13. August 1980 in Kraft getretenen § 613 a Abs. 4 BGB im Insolvenzverfahren zu normieren beabsichtigte, ohne dies auch nur im Gesetz irgendwie anzudeuten.

    Dann soll er aber nicht, ohne § 1 Abs. 3 KSchG berücksichtigen zu müssen, sich für die jungen, unverbrauchten gegen die langjährig beschäftigten und verschlissenen, kurzum, die besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmer entscheiden dürfen (so schon BAG vom 17. Januar 1980, aaO; Willemsen, aaO, S. 417; MünchKomm-Schaub, BGB, Ergänzungsband 1982, § 613 a Rz 64; Soergel/Kraft, BGB,11. Aufl., Nachträge Stand Januar 1982 i.V.m. 11. Aufl. 1980, § 613 a Rz 18; Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, 1982, Rz 113).

    Gerade das ist ein Versuch, § 613 a Abs. 1 BGB zu umgehen, was mit § 613 a Abs. 4 BGB verhindert werden soll (vgl. für die alte Rechtslage BAG vom 17. Januar 1980, aaO; für die neue Rechtslage Willemsen, aaO, S. 413).

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