Rechtsprechung
| BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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§ 332 StGB; § 331 StGB; Art. 5 Abs. 3 GG
Abgrenzung von Bestechlichkeit und Vorteilsannahme bei der Einwerbung von Drittmitteln (hochschulrechtliches Anzeigeverfahren / Genehmigungsverfahren; Kongressreisen und betriebsinterne Feiern der Forschungseinrichtungen; Pflichtwidrigkeit; Diensthandlung; ... - lexetius.com
StGB § 332
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 332
- IWW
- Wolters Kluwer
Zuwendungen und Leistungen an Universitätsprofessor - Beeinflusste Beschaffungsentscheidung - Bündelvereinbarung - Sichbereitzeigen - Abgrenzung von Bestechlichkeit und Vorteilsannahme - Einwerbung von Drittmitteln
- ra.de
- RA Kotz
Bestechlichkeit eines Mediziners - Herzklappen
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Vorteilsannahme bei der Einwerbung von Drittmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 332
Abgrenzung der Bestechlichkeit von der Vorteilsannahme bei der Einwerbung von Drittmitteln - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik
- IWW (Kurzinformation)
Bestechlichkeit und Vorteilsannahme: Worauf Sie im Umgang mit Pharmaunternehmen achten müssen!
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Urteil gegen Chefarzt: Verringertes Strafmaß
- 123recht.net (Pressemeldung)
"Bloße Annahmen von Vorteilen" ist noch keine Bestechlichkeit // Definition "Geschenke" für Klinik-Ärzte
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Amtsdelikte, "Sich-bereit-Zeigen" zu pflichtwidriger Ermessensausübung
Papierfundstellen
- BGHSt 48, 44
- NJW 2003, 763
- NStZ 2003, 158
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (13)
- BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01
Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01
Zur Abgrenzung der Bestechlichkeit von der Vorteilsannahme bei der Einwerbung von Drittmitteln (Fortführung des Senatsurteils vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01 -).Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01 (= NJW 2002, 2801, 2804 f.) zusammenfassend hervorgehoben: Wesentlich für die Annahme eines solchen Beziehungsverhältnisses ist nach der zur Tatzeit geltenden engeren Fassung des Tatbestandes die - ausdrücklich oder konkludent getroffene -Vereinbarung, in der Amtsträger und Vorteilsgeber sich über die Gewährung eines Vorteils an den Empfänger als Gegenleistung für eine von ihm vorzunehmende oder vorgenommene Diensthandlung einig werden.
Schließlich kann die pflichtwidrige Diensthandlung nicht bereits in der Annahme des Vorteils gesehen werden; vielmehr muß sich die Vorteilsannahme auf eine schon an sich und als solche pflichtwidrige Diensthandlung beziehen (vgl. BGHSt 15, 239, 241/242; Senat, Urt. vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01 - Abdruck S. 32 f. = NJW 2002, 2801, 2806;… vgl. auch Jescheck in LK 11. Aufl. § 332 Rdn. 7 m.w.Nachw.; Geppert Jura 1981, 42, 50).
Rn. 41 a) Der Tatbestand der Vorteilsannahme unterliegt nach dem Senatsurteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01 - (NJW 2002, 2801, 2803 ff.) zwar einer Einschränkung des Anwendungsbereichs für diejenigen Fälle, in denen es die hochschulrechtlich verankerte Dienstaufgabe des Amtsträgers ist, sog. Drittmittel für Lehre und Forschung - und damit zugleich auch Vorteile im Sinne des Tatbestandes - einzuwerben.
Voraussetzung für eine solche Einschränkung des Tatbestandes der Vorteilsannahme ist aber, daß es sich bei den einzutreibenden Drittmitteln nicht nur der Sache nach um Fördermittel für Forschung und Lehre handelt, sondern daß diese auch dem im Drittmittelrecht vorgeschriebenen Verfahren unterworfen werden (Anzeige und Genehmigung; vgl. Senat aaO S. 20 f. = NJW 2002, 2801, 2804).
Der Angeklagte hätte sich gegen den Schuldspruch Wegen Vorteilsannahme erkennbar auch nicht anders als geschehen verteidigen können, zumal die Vorteilsannahme das Grunddelikt zur Qualifikation der Bestechlichkeit darstellt (…vgl. Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 332 Rdn. 1) und auch die Revision die Erfüllung des Tatbestandes der Vorteilsannahme - im Anschluß an das Senatsurteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01 - (NJW 2002, 2801) - nicht ernstlich in Frage stellt.
Ein darin liegender etwaiger immaterieller Vorteil dürfte kaum nach objektiven Gesichtspunkten meßbar sein (s. dazu Senatsurteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01 - S. 22 = NJW 2002, 2801, 2804).
- BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch …
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01
Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt, in gewissem Umfang übliche und deshalb sozialadäquate Vorteile von der Strafbarkeit auszunehmen, können allenfalls gewohnheitsmäßig anerkannte, relativ geringwertige Aufmerksamkeiten aus gegebenen Anlässen vom Tatbestand ausgenommen sein (…Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 331 Rdn. 25 m.w.Nachw.; siehe auch BGHSt 15, 239, 251 f.).Bei Ermessungsentscheidungen handelt der Amtsträger pflichtwidrig, wenn er sachwidrig entscheidet, aber auch dann, wenn er sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten, sondern sich durch den Vorteil beeinflussen läßt, diesen also mit in die Waagschale legt (vgl. nur BGHSt 15, 88, 92; 15, 239, 242, 247).
Schließlich kann die pflichtwidrige Diensthandlung nicht bereits in der Annahme des Vorteils gesehen werden; vielmehr muß sich die Vorteilsannahme auf eine schon an sich und als solche pflichtwidrige Diensthandlung beziehen (vgl. BGHSt 15, 239, 241/242; Senat…, Urt. vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01 - Abdruck S. 32 f. = NJW 2002, 2801, 2806;… vgl. auch Jescheck in LK 11. Aufl. § 332 Rdn. 7 m.w.Nachw.; Geppert Jura 1981, 42, 50).
Ihrzufolge handelt der Amtsträger nicht nur dann pflichtwidrig, wenn er sachwidrig entscheidet, sondern auch, wenn er sich tatsächlich durch den Vorteil beeinflussen läßt, ihn also gleichsam mit in die Waagschale legt und mit berücksichtigt, mag die Entscheidung auch sachlich zu rechtfertigen sein (vgl. BGHSt 15, 88, 92; 15, 239, 242, 247;… Jescheck in LK aaO § 332 Rdn. 7).
- BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - …
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01
Bei Ermessungsentscheidungen handelt der Amtsträger pflichtwidrig, wenn er sachwidrig entscheidet, aber auch dann, wenn er sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten, sondern sich durch den Vorteil beeinflussen läßt, diesen also mit in die Waagschale legt (vgl. nur BGHSt 15, 88, 92; 15, 239, 242, 247).Ihrzufolge handelt der Amtsträger nicht nur dann pflichtwidrig, wenn er sachwidrig entscheidet, sondern auch, wenn er sich tatsächlich durch den Vorteil beeinflussen läßt, ihn also gleichsam mit in die Waagschale legt und mit berücksichtigt, mag die Entscheidung auch sachlich zu rechtfertigen sein (vgl. BGHSt 15, 88, 92; 15, 239, 242, 247;… Jescheck in LK aaO § 332 Rdn. 7).
- BGH, 08.05.1951 - 1 StR 91/51
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01
Werden im Verhandlungswege günstige Konditionen, etwa auch eine Art "Draufgabe" für die Anstellungskörperschaft und damit zugleich bessere Wirkungsmöglichkeiten für den Verhandelnden erreicht, so ist der darin liegende Vorteil nicht eine Gegenleistung für die Diensthandlung des Abschlusses der Vereinbarung; der Vorteil ergibt sich vielmehr aus dem günstigen Abschluß selbst und ist Teil dessen (vgl. BGHSt 1, 182). - BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82
Ludwig Poullain
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01
Soweit gerade im Blick auf eine berufliche Stellung ein solcher Vorteil immaterieller Art in Betracht zu ziehen ist, muß dieser allerdings einen objektiv meßbaren Inhalt haben (vgl. dazu nur BGH NJW 1985, 2654, 2656; BGHSt 31, 264, 279 f.; 35, 128, 133 f.). - BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85
Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins - …
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01
Soweit gerade im Blick auf eine berufliche Stellung ein solcher Vorteil immaterieller Art in Betracht zu ziehen ist, muß dieser allerdings einen objektiv meßbaren Inhalt haben (vgl. dazu nur BGH NJW 1985, 2654, 2656; BGHSt 31, 264, 279 f.; 35, 128, 133 f.). - BGH, 03.12.1987 - 4 StR 554/87
Annahme von Geldzuwendungen, welche zur Weiterleitung an politische Parteien …
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01
Soweit gerade im Blick auf eine berufliche Stellung ein solcher Vorteil immaterieller Art in Betracht zu ziehen ist, muß dieser allerdings einen objektiv meßbaren Inhalt haben (vgl. dazu nur BGH NJW 1985, 2654, 2656; BGHSt 31, 264, 279 f.; 35, 128, 133 f.). - BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83
Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01
Nach der alten Fassung des Tatbestandes würde einem Schuldspruch wegen Vorteilsannahme allerdings dann der Boden entzogen, wenn Zuwendungen an den Amtsträger, denen keine konkrete Vereinbarung in diesem Sinne (Gegenleistung für eine bestimmte Diensthandlung) zugrunde liegt, nur mit Rücksicht auf die Dienststellung des Empfängers, aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung oder lediglich deshalb erfolgten, um das allgemeine Wohlwollen des Amtsträgers zu erlangen (vgl. nur BGHSt 32, 290, 291; BGH NStZ 1984, 24; 1994, 277; BGH, Beschl. vom 28. April 1994 - 1 StR 173/94). - OLG Hamburg, 14.01.2000 - 2 Ws 243/99
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01
Soll der Qualifikationstatbestand der Bestechlichkeit von demjenigen der Vorteilsannahme in den Fällen des Sichbereitzeigens abgrenzbar bleiben, so bedarf es bei der in Rede stehenden Fallgestaltung weiterer hinzutretender Umstände, aus denen sich die Bekundung der Beeinflußbarkeit ergibt (so schon OLG Hamburg StV 2001, 277, 281;… siehe auch Cramer in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 332 Rdn. 18). - BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82
Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und …
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01
Nach der alten Fassung des Tatbestandes würde einem Schuldspruch wegen Vorteilsannahme allerdings dann der Boden entzogen, wenn Zuwendungen an den Amtsträger, denen keine konkrete Vereinbarung in diesem Sinne (Gegenleistung für eine bestimmte Diensthandlung) zugrunde liegt, nur mit Rücksicht auf die Dienststellung des Empfängers, aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung oder lediglich deshalb erfolgten, um das allgemeine Wohlwollen des Amtsträgers zu erlangen (vgl. nur BGHSt 32, 290, 291; BGH NStZ 1984, 24; 1994, 277; BGH, Beschl. vom 28. April 1994 - 1 StR 173/94). - BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93
Mitarbeiter - Amerikanische Streitkräfte - Bestimmtheit - Unrechtsvereinbarung - …
- BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60
Vorliegen schwerer Bestechlichkeit eines so genannten Ermessensbeamten - …
- BGH, 28.04.1994 - 1 StR 173/94
Amtsträgereigenschaft - Bestechung - Unrechtsvereinbarung - Diensthandlung - …
- BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung …
Eine Ermessensentscheidung eines Amtsträgers ist bereits dann pflichtwidrig, wenn dieser sich dabei von dem Vorteil beeinflussen lässt, selbst wenn die Entscheidung innerhalb seines Ermessensspielraums liegt (dazu BGH, Urteile vom 27. Oktober 1960 - 2 StR 177/60, BGHSt 15, 239, 249; vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 263 und vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 50;… MüKo-StGB/Korte, 2. Aufl., § 332 Rn. 30). - BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08
Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der …
Ferner sollte die Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung auf von den Vorschriften in der bisherigen Fassung nicht erfasste Fälle (vgl. BGHSt 47, 295, 307; BGH NJW 2003, 763, 765 m.w.N. (insoweit in BGHSt 48, 44 nicht abgedr.)) erstreckt werden, in denen durch einen Vorteil nur das generelle Wohlwollen und die Geneigtheit des Amtsträgers erkauft (vgl. BTDrucks. 13/8079 S. 15) bzw. "allgemeine Klimapflege" betrieben wird (BGHSt 49, 275, 281; BGH NStZ 2008, 216, 217; NStZ-RR 2007, 309, 310).So können etwa dienstliche Berührungspunkte zwischen Vorteilsgeber und Amtsträger ebenso in Ausschlag gebender Weise für eine Unrechtsvereinbarung sprechen, wie die Heimlichkeit des Vorgehens (BGH NStZ 2008, 216, 218; NStZ-RR 2007, 309, 310 f.; im Hinblick auf dienstliche Berührungspunkte im Ergebnis auch BGH NStZ 2005, 334, 335; zur Heimlichkeit vgl. ferner BGHSt 48, 44, 51).
- BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03
Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger
Rn. 31 aa) Das Landgericht hat seine Rechtsauffassung an die - nicht entscheidungstragenden - Erwägungen in Urteilen des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 47, 295, 303 ff.; BGH NJW 2003, 763, 766, insoweit in BGHSt 48, 44 nicht abgedruckt) zur Einwerbung von Drittmitteln für Lehre und Forschung im Hochschulbereich angelehnt (vgl. auch - 5. Strafsenat - BGH NStZ-RR 2003, 171).
- BGH, 26.05.2011 - 3 StR 492/10
Schulfotograf; Bestechung; Bestechlichkeit; Beweiswürdigung (lückenhafte); …
b) Da § 334 Abs. 3 Nr. 2 StGB bereits den Versuch unter Strafe stellt, durch das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils auf eine derartige Ermessensentscheidung Einfluss zu nehmen, und es daher für die Strafbarkeit ohne Belang bleibt, ob die Diensthandlung tatsächlich vorgenommen und durch den (in Aussicht gestellten) Vorteil beeinflusst wird (BTDrucks. 7/550, 276; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 46;… Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 334 Rn. 3), hängt die Frage, ob der Täter einen Vorteil zu gewähren beabsichtigt und den Abschluss einer Unrechtsvereinbarung erstrebt, maßgeblich von seiner Motivation ab (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 16 f. zu § 333 Abs. 1 StGB). - LG Regensburg, 04.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16
Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung, …
Bei gebundenen Entscheidungen handelt ein Amtsträger pflichtwidrig, wenn er gegen ein Gesetz, eine Rechtsverordnung, eine Verwaltungsvorschrift oder eine dienstliche Weisung verstößt (BGH NJW 2003, 763, 765).Bei Ermessensentscheidungen ist eine Verletzung dienstlicher Pflichten anzunehmen, wenn der Amtsträger sich nicht ausschließlich an sachlichen Gesichtspunkten orientiert, sondern sich durch den Vorteil beeinflussen lässt, diesen also mit in die Waagschale legt (BGH NJW 1961, 469, 470; NJW 2003, 763, 765).
Bei Ermessensentscheidungen ist eine Verletzung dienstlicher Pflichten zwar bereits dann anzunehmen, wenn der Amtsträger sich nicht ausschließlich an sachlichen Gesichtspunkten orientiert, sondern sich durch den Vorteil beeinflussen lässt, diesen also mit in die Waagschale legt (BGH NJW 1961, 469, 470; NJW 2003, 763, 765).
- BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22
Revisionen der Staatsanwaltschaft führen zur Urteilsaufhebung in der sogenannten …
aa) Eine Diensthandlung ist pflichtwidrig im Sinne des § 332 Abs. 1 Satz 1 StGB, wenn sie gegen ein Gesetz, eine Rechtsverordnung, eine Verwaltungsvorschrift oder eine allgemeine oder konkrete dienstliche Weisung verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 46).Steht dem Amtsträger ein Ermessens- oder Gestaltungsspielraum zu, kann die Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung darin bestehen, dass der Amtsträger sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern auch die ihm zugewandten oder bereits zugesagten Vorteile in die Abwägung einfließen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 46; vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 262 f.).
Entscheidend ist der von ihm nach außen erweckte Eindruck (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 46).
Entscheidend für die Tatbestandsverwirklichung ist der nach außen bewirkte Eindruck der Käuflichkeit (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, aaO; vom 25. Juli 1960 - 2 StR 91/60, BGHSt 15, 88, 97).
- BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20
Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen …
Es hätte sich aber auch hierbei um eine Stellenbesetzung gehandelt, bei der sich der Angeklagte durch sexuelle Zuwendungen und damit sachwidrige Gesichtspunkte hätte beeinflussen lassen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 46).Durch den Bundesgerichtshof ist noch nicht abschließend geklärt, unter welchen Voraussetzungen immaterielle Zuwendungen dem Vorteilsbegriff der Bestechungsdelikte unterfallen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1987 - 4 StR 554/87, BGHSt 35, 128, 134;… vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, aaO S. 304 f.; vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, NJW 2003, 763, 764 (insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 48, 44);… zur Abgrenzung immaterieller und materieller Vorteile s. auch König, Strafbarer Organhandel, 1999, S. 166 f. mwN).
- BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19
Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung …
Der von ihr aus den abgehörten Gesprächen, dem unzweifelhaften Bezug zur Tätigkeit des Angeklagten, der beabsichtigten Heimlichkeit der dann observierten Übergabe (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 51;… vom 21. Juni 2007 - 4 StR 99/07, NStZ 2008, 216, 218 Rn. 13 und 4 StR 69/07, NStZ-RR 2007, 309, 311) und der Auffindesituation des Bargelds im Rucksack in einer Gesamtschau gezogene Schluss, der Angeklagte H. habe das Einlegen des Geldscheins in seinen Rucksack gesehen und - wie von den Mitangeklagten gemeinschaftlich auch so beabsichtigt - zumindest stillschweigend als Gegenleistung für das pflichtwidrige Einschmuggeln der ihm übergegebenen Gegenstände in die Justizvollzugsanstalt angenommen, ist rechtsfehlerfrei. - LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22
Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt
Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er sich bei seiner Entscheidung nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern der Rücksicht auf den Vorteil Raum gibt und damit den Vorteil mit in die Waagschale für die Entscheidung legt (BGH, Urteil vom 27.10.1960 - 2 StR 177/60, NJW 1961, 469; BGH, Urteil vom 23.10.2002 - 1 StR 541/01, NJW 2003, 763, 765; BGH…, Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06 - juris Rn. 10 m.w.N.).Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er sich bei seiner Entscheidung nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern der Rücksicht auf den Vorteil Raum gibt und damit den Vorteil mit in die Waagschale für die Entscheidung legt (BGH, Urteil vom 27.10.1960 - 2 StR 177/60, NJW 1961, 469; BGH, Urteil vom 23.10.2002 - 1 StR 541/01, NJW 2003, 763, 765; BGH…, Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06 - juris Rn. 10 m.w.N.).
- BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08
Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des …
Bei Ermessensentscheidungen handelt der Amtsträger pflichtwidrig, wenn er sachwidrig entscheidet, aber auch dann, wenn er sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten, sondern sich durch den Vorteil beeinflussen lässt, diesen also mit in die Waagschale legt (BGHSt 15, 88, 92; 15, 239, 242, 247; 48, 44, 46; BGH NStZ-RR 2008, 13). - BGH, 02.02.2005 - 5 StR 168/04
Vorteilsannahme (Begriff des Vorteils; Unrechtsvereinbarung; Vorsatz; Irrelevanz …
- BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06
Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung; …
- VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18
Aberkennung des Ruhegehalts
- BGH, 21.06.2007 - 4 StR 99/07
Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch …
- BGH, 03.04.2019 - 5 StR 20/19
Pflichtwidrige Diensthandlung bei Bestechung und Bestechlichkeit (Amtsträger; …
- BGH, 25.02.2003 - 5 StR 363/02
Vorteilsannahme (Drittmittel; nebenamtliche Tätigkeiten; hochschulrechtliches …
- BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07
Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch …
- BGH, 27.07.2017 - 3 StR 490/16
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; Nachteil; gegenseitige Verträge; Unkenntnis …
- LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04
Amtsträger; Bestechlichkeit; Bestechung; Dienstausübung; Diensthandlung; Dritter; …
- BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19
Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat …
- LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15
Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt
- LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07
Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter …
- VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19
Unerlaubte Zuwendung im Sinne der Berufsordnung der Ärztekammer -hier im Falle …
- OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14
Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus …
- BGH, 19.12.2018 - 4 StR 58/18
Bestechung (Konkurrenzen bei mehreren Vorteilsgewährungen bzw. Deliktsserien)
- LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11
World Conference Center Bonn
- LG Hamburg, 17.07.2020 - 630 KLs 5/16
Besonders schwere Fälle der Bestechung im ausländischen Wettbewerb und …
- LG Köln, 14.06.2018 - 118 KLs 6/14
- AG Brühl, 01.10.2007 - 51 Cs 708/06
Verurteilung wegen Vorteilsannahme bei finanzierten Reisen als kommunaler …
- LG Duisburg, 20.04.2010 - 34 KLs 17/08
- LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs 1/15
Bestechlichkeit in Mittäterschaft als Amtsträger; Durchführung von sog. …
- LG Duisburg, 15.03.2010 - 34 KLs 17/08
Vorteilsannahme eines beurlaubten Beamten wegen Entgegennahme einer …
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Rechtsprechung
| BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
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§ 464 b Satz 3 StPO; § 310 Abs. 2 StPO; § 135 GVG
Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel gegen Kostenfestsetzung in Strafsachen - Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof - Entsprechende Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) auf das Strafverfahren
- Owlit
- rechtsportal.de
GVG § 135; StPO § 464b S. 3 § 310 Abs. 2
Keine Rechtsbeschwerde im Strafverfahren - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 48, 106
- NJW 2003, 763
- NStZ 2003, 322
- StV 2003, 176 (Ls.)
- Rpfleger 2003, 209
Wird zitiert von ... (63) Zitiert selbst (2)
- LG Bielefeld, 04.07.2002 - Qs 146/02
Gebührenrechtliche Eigenständigkeit des Verfahrens nach dem DNA-IfG
Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts vom 4. Juli 2002 (Qs 146/02 II LG) wird als unzulässig verworfen.Rn. 2 Auf sofortige Beschwerde hat das Landgericht durch Beschluß vom 4. Juli 2002 (Qs 146/02 II LG) den Kostenfestsetzungsbeschluß des Amtsgerichts unter Verwerfung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert.
- OLG Karlsruhe, 15.11.1999 - 3 Ws 132/99
Frist für Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Rechtsanwaltsvergütung: …
Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02
Rn. 10 Demgemäß werden für das Beschwerdeverfahren - auch für den Ausschluß einer weiteren Beschwerde (§ 310 Abs. 2 StPO) - überwiegend die §§ 304 ff. StPO und nicht die entsprechenden Vorschriften der ZPO für anwendbar erachtet (vgl. u.a. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 254 ff.; KG Rechtspfleger 2000, 38 f.; OLG Düsseldorf Rechtspfleger 2000, 126; OLG Düsseldorf NStE Nr. 2 zu § 464 b StPO; OLG Stuttgart MDR 1975, 248; OLG Saarbrücken Rechtspfleger 1960, 342;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 464 b Rdn. 6 ff.;… KMRStöckel StPO § 464 b Rdn. 4 und 25 jeweils auch mit Nachweisen zur Gegenmeinung).
- OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
Formularmäßige Strafverteidigervollmacht: Unwirksamkeit der Abtretung des …
Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, NJW 2003, 763 Rdn. 9 nach juris), wonach gemäß § 464 b Satz 3 StPO auf das Verfahren (§§ 103 ff. ZPO) und die Vollstreckung (§§ 794 ff. ZPO) der Kostenfestsetzung die Vorschriften der Zivilprozessordnung lediglich insoweit Anwendung finden, als sie strafprozessualen Prinzipien nicht widersprechen. - OLG Hamm, 03.12.2009 - 2 Ws 270/09
Terminsgebühr; Terminsdauer, Bemessung, kurzer Termin
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats, die der vom Bundesgerichtshof vertretenen Auffassung folgt (vergleiche dazu: BGH, NJW 2003, 763), finden die Vorschriften der Zivilprozessordnung auf das Beschwerdeverfahren gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss über die Verweisung in § 464b Satz 3 StPO nur insoweit Anwendung, als sie nicht in Widerspruch zu strafprozessualen Prinzipien stehen.Danach sind für das Beschwerdeverfahren die §§ 304 ff. StPO und nicht die entsprechenden Vorschriften der Zivilprozessordnung anzuwenden (vergleiche dazu: BGH, NJW 2003, 763; Senatsbeschlüsse vom 07. Mai 2009 in 2 Ws 71/09 und vom 01. Oktober 2007 in 2 Ws 252/07; OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenats vom 05. Juni 2007 in 3 Ws 226/07).
- LG Potsdam, 09.01.2014 - 24 Qs 151/13
Kostenfestsetzung in Bußgeldverfahren: Gebühren- und Auslagenanspruch bei …
Die gemäß den §§ 464b Satz 3 StPO, 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO, 11 Abs. 1 RPflG gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin statthafte sofortige Beschwerde, über welche die Kammer in der für das Strafverfahren vorgesehenen Besetzung zu entscheiden hatte (…vgl. Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 56. Auflage, § 464b, Rdn. 7; BGH NJW 2003, 763), ist zulässig.
- OLG Jena, 14.05.2007 - 1 Ws 122/07
Vergütung des Beistands im Auslieferungsverfahren, Begriff der Verhandlung
Dies gilt aber nur insoweit, als die Vorschriften der ZPO strafprozessualen Prinzipien nicht widersprechen (BGHSt 48, 106, 107). - LG Aachen, 26.05.2021 - 60 Qs 18/21
Kostenfestsetzung, Rechtsmittel, Beschwerde
Demgemäß sind für das Beschwerdeverfahren die §§ 304 ff. StPO - also auch § 311 Abs. 3 StPO - und nicht die entsprechenden Vorschriften der ZPO anwendbar (zutreffend BGH, Beschl. v. 27.11.2002 - 2 ARs 239/02, BGHSt 48, 106 = NJW 2003, 763;… KK-StPO/Gieg, 8. Aufl. 2019, § 464b Rn. 4 m.w.Nachw. zum Streitstand).Rn. 52 Die Kammer kann nicht gemäß § 464b Satz 3 StPO i.V. mit § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ZPO über die Zulassung der Rechtsbeschwerde entscheiden, da die Regelung aus den oben genannten Gründen in Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen keine Anwendung findet (vgl. BGH, Beschl. v. 27.11.2002 - 2 ARs 239/02, BGHSt 48, 106 = NJW 2003, 763).
- LG Aachen, 20.09.2021 - 60 Qs 46/21
Gerichtliche Auslagenentscheidung, Bindung des Rechtspflegers, Rahmengebühren, …
Demgemäß sind für das Beschwerdeverfahren die §§ 304 ff. StPO - also auch § 311 Abs. 3 StPO - und nicht die entsprechenden Vorschriften der ZPO anwendbar (zutreffend BGH, Beschl. v. 27.11.2002 - 2 ARs 239/02, BGHSt 48, 106 = NJW 2003, 763;… KK-StPO/Gieg, 8. Aufl. 2019, § 464b Rn. 4 m.w.Nachw. zum Streitstand).Rn. 61 Die Kammer kann nicht gemäß § 464b Satz 3 StPO i.V. mit § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ZPO über die Zulassung der Rechtsbeschwerde entscheiden, da die Regelung aus den oben genannten Gründen in Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen keine Anwendung findet (vgl. BGH, Beschl. v. 27.11.2002 - 2 ARs 239/02, BGHSt 48, 106 = NJW 2003, 763).
- LG Potsdam, 26.11.2012 - 24 Qs 118/11
Vergütungsfestsetzung für den Strafverteidiger in Bußgeldverfahren wegen einer …
Rn. 13 Das Beschwerdeverfahren richtet sich na h. M. (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 464 b Rn. 6 m. w. N.), der die Kammer folgt, nach den Grundsätzen der StPO, woraus folgt, dass die Wochenfrist des § 311 Abs. 2 S. 1 StPO gilt (BGHSt 48, 106, 107/108 m. w. N.) und im Beschwerdeverfahren in der für Strafverfahren vorgesehenen Besetzung entscheiden wird (…Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 464 b Rn. 7; a. M.: OLG Düsseldorf, NStZ 2003, 324; gemäß § 568 S. 1 ZPO stets der Einzelrichter). - OLG Saarbrücken, 10.11.2015 - 1 Ws 197/15
Umfang der Anrechnung gezahlter Pflichtverteidigergebühren bei einem …
a) Die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen richtet sich nach herrschender, vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung nach StPO -Grundsätzen (vgl. BGH NJW 2003, 763 ;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 58. Aufl., § 464b Rn. 6; z. B. Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2010 - 1 Ws 203/09 -, 6. März 2013 - 1 Ws 235/12 - und vom 1. Dezember 2014 - 1 Ws 167/14 -).b) Dies hat zur Folge, dass die - vorliegend eingehaltene - Wochenfrist des § 311 Abs. 2 Satz 1 StPO gilt (BGHSt 48, 106, 108 m.w.N.; Senatsbeschlüsse wie vor), eine Abhilfemöglichkeit - anders als im Zivilverfahren nach § 572 Abs. 1 Satz 1 ZPO - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall der Verletzung rechtlichen Gehörs (§ 311 Abs. 3 Satz 2 StPO ) nicht besteht (§ 311 Abs. 3 Satz 1 StPO ; Senatsbeschlüsse wie vor; OLG Hamm NJW 1999, 3726; Rpfleger 1999, 436 ; Rpfleger 2004, 732; OLG Brandenburg Rpfleger 1999, 174; OLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 176 ; OLG Karlsruhe MDR 1999, 321 ; OLG Frankfurt MDR 1990, 320 ;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 464b Rn. 7), das Beschwerdegericht in der für Strafverfahren vorgesehenen Besetzung und nicht gemäß § 568 Satz 1 ZPO durch den Einzelrichter zu entscheiden hat (Senatsbeschlüsse wie vor;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 464b Rn. 7) und für die Begrenzung des Beschwerdewerts die Regelung des § 304 Abs. 3 StPO , wonach gegen Entscheidungen über Kosten oder notwendige Auslagen die Beschwerde nur zulässig ist, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt, maßgeblich ist (Senatsbeschlüsse wie vor).
- OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 1 Ws 254/13
Rahmengebühren, Bemessung
a) Die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen richtet sich nach herrschender, vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung nach StPO-Grundsätzen (vgl. BGH NJW 2003, 763;… Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 464b Rn. 6; z. B. Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2010 - 1 Ws 203/09 - und zuletzt vom 4. Juni 2013 - 1 Ws '9/13 -).b) Dies hat zur Folge, dass die - vorliegend eingehaltene - Wochenfrist des § 311 Abs. 2 StPO gilt (BGHSt 48, 106, 108 m.w.N.; Senatsbeschlüsse wie vor), eine Abhilfemöglichkeit - anders als im Zivilverfahren nach § 572 Abs. 1 S. 1 ZPO - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall der Verletzung rechtlichen Gehörs (§ 311 Abs. 3 Satz 2 StPO) nicht besteht (§ 311 Abs. 3 Satz 1 StPO; Senatsbeschlüsse wie vor; OLG Hamm NJW 1999, 3726; Rpfleger 1999, 436; Rpfleger 2004, 732; OLG wie vor; OLG Hamm NJW 1999, 3726; Rpfleger 1999, 436; Rpfleger 2004, 732; OLG Brandenburg Rpfleger 1999, 174; OLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 176; OLG Karlsruhe MDR 1999, 321; OLG Frankfurt MDR 1990, 320;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 464b Rn. 7), das Beschwerdegericht in der für Strafverfahren vorgesehenen Besetzung und licht gemäß § 568 Satz 1 ZPO durch den Einzelrichter zu entscheiden hat (Senatsbeschlüsse wie vor;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 464b Rn. 7) und für die Begrenzung des Beschwerdewerts die Regelung des § 304 Abs. 3 StPO, wonach gegen Entscheidungen über Kosten oder notwendige Auslagen die Beschwerde nur zulässig ist, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt, maßgeblich ist (Senatsbeschlüsse wie vor).
- LG Potsdam, 15.08.2013 - 24 Qs 77/13
Mittelgebühr, Termingebühr, Bußgeldverfahren
1. Die gemäß den §§ 46 Abs. 1 OWiG, 464b Satz 3 StPO, 104 Abs. 3 Satz 1, 11 Abs. 1 RPflG gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers statthafte sofortige Beschwerde, über welche die Kammer in der für das Strafverfahren vorgesehenen Besetzung zu entscheiden hat (…vgl. Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 55. Auflage, § 464b, Rdn. 7; BGH, NJW 2003, 763), ist zulässig. - OLG Rostock, 20.04.2016 - 20 Ws 80/16
Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren gegen den Ansatz der vom Verurteilten an die …
- LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10
Verteidigervergütung: Gebührenanspruch bei teilweiser Ablehnung der Eröffnung vor …
- LG Aachen, 01.04.2021 - 60 Qs 7/21
Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einziehung, beratende Tätigkeit
- LG Potsdam, 12.05.2014 - 24 Qs 23/14
Kostenentscheidung im Jugendstrafverfahren: Absehen von der Auslagenüberbürdung …
- LG Stralsund, 25.09.2015 - 26 Qs 186/15
Rahmengebühr, Mittelgebühr, Bedeutung der Angelegenheit
- OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14
Wahlverteidigergebühren des Pflichtverteidigers: Geltendmachung gegen die …
- OLG Hamm, 05.07.2012 - 2 Ws 136/12
Über die aus der Staatskasse gezahlten Beträge hinausgehende Vergütung des …
- LG Potsdam, 27.02.2014 - 24 Qs 141/13
Kosten im Fortsetzungsfeststellungsverfahren nach erledigter Ermittlungsmaßnahme: …
- LG Koblenz, 12.05.2006 - 2 Qs 17/06
Kosten des Strafverfahrens: Wochenfrist für die Einlegung der sofortigen …
- OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - 3 Ws 62/05
Zweiwöchige Notfrist bei sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss …
- OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 2 Ws 567/10
Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen …
- OLG Hamm, 24.07.2014 - 1 Ws 305/14
Erstattung von Wahlverteidigerbegühren trotz der Bestellung eines …
- OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07
Beschwerde; Kostenentscheidung; Zuständigkeit; Differenztheorie
- KG, 08.06.2011 - 1 Ws 9/11
Strafprozessuales Kostenfestsetzungsverfahren: Abhilfebefugnis des Rechtspflegers …
- OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ws 71/09
- OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 269/09
- OLG Jena, 04.12.2007 - 1 Ws 413/07
Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Terminsgebühr, Berücksichtigung des …
- OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03
Kein Einzelrichter im strafprozessualen Beschwerdeverfahren
- OLG Hamm, 19.08.2014 - 2 Ws 140/14
Auslegung der Kostengrundentscheidung in einem Verfahren gegen einen …
- OLG Koblenz, 15.09.2004 - 1 Ws 562/04
Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) auf das …
- LG Hannover, 03.02.2014 - 48 Qs 79/13
Bußgeldsache - Mittelgebühr bei einfach gelagertem Sachverhalt mit geringer …
- LG Potsdam, 20.04.2012 - 24 Qs 64/11
Rechtsanwaltsvergütung: Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Aufhebung des …
- LG Aachen, 14.02.2020 - 60 Qs 5/20
Nichtabhilfebefugnis; zusätzliche Verfahrensgebühr
- LG Hagen, 31.05.2023 - 44 Qs 26/23
Einziehung, Beratung des Angeklagten, Erforderlichkeit der Beratung
- LG Halle, 13.07.2016 - 3 Qs 132/16
Rechtsanwaltsgebührenanspruch: "Bedeutung der Angelegenheit" in einem …
- OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 194/07
Freispruch; Anrechung; Pflichtverteidigergebühr
- LG Potsdam, 22.02.2013 - 24 Qs 177/12
Kostenerstattung im Bußgeldverfahren: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei …
- BGH, 11.06.2012 - ARAnw 1/11
"Außerordentliche weitere Beschwerde" gegen einen Beschluss des …
- LG Hildesheim, 22.12.2014 - 22 Qs 15/14
Kostenfestsetzung, Differenztheorie, falsche Sachbehandlung
- OLG Koblenz, 26.03.2007 - 1 Ws 153/07
Verteidigervergütung: Nichtberücksichtigung einer Rechtsanwaltsgebühr für das …
- LG Potsdam, 27.06.2013 - 24 Qs 184/12
Verteidigerkosten in Bußgeldsachen: Verfahrensverbindung bei gleichzeitiger …
- LG Zweibrücken, 29.06.2012 - Qs 56/12
Entstehen einer Terminsgebühr für die Teilnahme eines Verteidigers bei einem …
- BGH, 31.10.2025 - 2 ARs 287/25
Zuständigkeitsentscheidung
- OLG Dresden, 16.09.2014 - 3 Ws 27/14
Rahmengebühren, Strafverfahren, sexueller Missbrauch
- LG Potsdam, 05.09.2013 - 24 Qs 85/13
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Strafverteidigers bei Strafsache von geringer …
- OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 53 AuslA 43/10
Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr auf Grund der Teilnahme eines Beistands an …
- OLG Hamburg, 21.02.2003 - 2 VAs 1/03
Zulässigkeit einer Vorschussanforderung im Justizverwaltungsverfahren
- OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13
Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse: Kosten des …
- OLG Schleswig, 20.01.2011 - 2 Ws 20/11
- LG Aachen, 23.11.2020 - 60 Qs 55/20
Tätigkeit des Verteidigers; Vergütung nach Rücknahme der Berufung
- LG Detmold, 20.11.2017 - 21 Qs 98/17
Kostenfestsetzung im Strafverfahren - Erstattung nach Teilfreispruch - Anrechnung …
- OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 75/06
Gebühren und Kosten: Frist für Kostenbeschwerde, Wiedereinsetzung in den vorigen …
- LG Magdeburg, 14.02.2024 - 26 Qs 6/24
Auslegung einer Kosten- und Auslagengrundentscheidung in Bezug auf die …
- LG Flensburg, 27.08.2015 - I Qs 40/15
Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Umfang der Prüfungskompetenz des …
- OLG Hamm, 05.06.2007 - 3 Ws 226/07
Beschwerde; Kostenfestsetzung; Besetzungsfragen; Beschwerdefrist
- LG Hildesheim, 03.01.2007 - 25 Qs 16/06
Anklageerhebung; Auslagen; Beschwerdegericht; Besetzung; Drittbeteiligter; …
- LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10
Für ein von der angeklagten Person eingeholtes Privatgutachten geltend gemachten …
- OLG Jena, 08.05.2006 - 1 Ws 113/06
Gebühren und Kosten: Unanfechtbarkeit der landgerichtlichen …
- LG Koblenz, 22.05.2012 - 10 Qs 26/12
Rechtsanwaltsvergütung - Termindauer als Grundlage für die Bemessung der …
- LG Hagen, 16.10.2008 - 46 Qs 35/08
Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nach § …
- LG Osnabrück, 27.09.2004 - 2 Qs 82/04
Abweisung einer Beschwerde des Nebenklägers mangels Einhaltung der Wochenfrist; …
- LG Potsdam, 05.06.2013 - 24 Qs 114/12
Prüfung der Rechtmäßigkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses bzgl. der …
- OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 105/07
Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung geleisteter Pflichtverteidigervergütung auf …
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