Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.04.1973

Rechtsprechung
   BGH, 26.01.1973 - V ZR 2/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,215
BGH, 26.01.1973 - V ZR 2/71 (https://dejure.org/1973,215)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1973 - V ZR 2/71 (https://dejure.org/1973,215)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1973 - V ZR 2/71 (https://dejure.org/1973,215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Vorlage - Vorlage von Urkunden - Vorlagepflicht im Prozeß - Vorlegungsantrag - Vorlegungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 422
    Rechtspflicht der Gemeinde zur Vorlage von Urkunden im Prozeß

Papierfundstellen

  • BGHZ 60, 275
  • NJW 1973, 1278
  • MDR 1973, 659
  • DNotZ 1973, 603
  • ZMR 1973, 268
  • DVBl 1973, 790
  • BauR 1973, 297
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (15)

  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 20 U 2/14

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Isolierte Anfechtung der Ablehnung …

    Ein solcher setzte voraus, dass konkret die Vorlage einer bestimmten Urkunde zu einem bestimmten Beweisthema beantragt wird (vgl. BGH V ZR 2/71, WM 1973, 644, juris Rn. 45;… Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 432 Rn. 2).
  • BGH, 15.06.2023 - V ZB 5/22

    Dingliches Vorkaufsrecht an einem Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung …

    Lediglich in dem hier nicht vorliegenden Fall der Übertragung des Eigentums durch den vorkaufspflichtigen Eigentümer aufgrund eines Vorkaufsfalls schon vor Vertragsschluss beginnt der Schutz nach dem Sinn und Zweck der dinglichen Belastung nach § 1098 Abs. 2 BGB bereits mit der Begründung des Vorkaufsrechts (vgl. Senat, Urteil vom 26. Januar 1973 - V ZR 2/71, BGHZ 60, 275, 294).

    Eine Erstreckung des Vormerkungsschutzes auf die Zeitspanne, in der das Vorkaufsrecht noch nicht ausübbar gewesen ist, würde zu einer nicht gerechtfertigten Sperre des Grundbuchs aller mit einem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücke bzw. Wohnungseigentumsrechte führen (vgl. Senat, Urteil vom 26. Januar 1973 - V ZR 2/71, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2016 - 21 U 109/15

    Begriff der Rechtsnachfolge i.S. von § 266 Abs. 1 S. 1

    Selbst wenn berücksichtigt wird, dass in Ausnahmefällen, wie dem, der der von der Beklagten im Berufungsverfahren angeführten Entscheidung des BGH vom 26.01.1973 (BGH Urteil, Az.: V ZR 2/71, zitiert nach juris) zugrunde lag (in jenem Verfahren hatte der vorkaufsverpflichtete Eigentümer sein Eigentum bereits vor Abschluss des Kaufvertrages übertragen), der Vormerkungsschutz schon vor dem Abschluss des Kaufvertrages als Vorkaufsfall bestehen kann, ändert dies nichts an der Reichweite des Vormerkungsschutzes.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1996 - 3 S 13/94

    Zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts: Ausübungsvoraussetzungen zB …

    Der Gemeinde ist der Inhalt des Vertrags unter Hinweis auf das Vorkaufsrecht und den Zweck der Vorlage mitzuteilen, insbesondere wenn die Vorlage in anderem Zusammenhang an eine nicht zur Ausübung des Vorkaufsrechts zuständige Dienststelle erfolgt (BGH, Urt. v. 26.01.1973, BGHZ 60, 275 = NJW 1973, 1278;… Roos a.a.O. § 28 RdNrn.

    Dies gilt auch dann, wenn die für die Erteilung der Genehmigung zuständige Behörde eine Dienststelle der vorkaufsberechtigten Gemeinde ist, da diese insoweit keine eigenen Ermittlungen anzustellen braucht (vgl. zu alledem BGH, Urt. v. 20.02.1957, BGHZ 23, 342 = NJW 1957, 830; vom 15.06.1960, BGHZ 32, 375 = NJW 1960, 1805 (1808); vom 29.09.1972, BRS 25 Nr. 100; vom 03.06.1966, WM 1966, 891; vom 26.01.1973 BGHZ 60, 275 = NJW 1973, 1278 sowie Beschluß vom 30.06.1994, NVwZ 1995, 101; Roos a.a.O. § 28 RdNrn.

  • OLG Stuttgart, 18.12.2024 - 4 U 94/24

    Anspruch auf Schadensersatz aus Amtshaftung im Zusammenhang mit einem …

    Der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz, dass durch die Stellung der Anträge und anschließendes Verhandeln der gesamte, bis zum Termin angefallene Akteninhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist, betrifft die Hauptakten, nicht dagegen Akten anderer Behörden, die nach §§ 273 Abs. 2 Nr. 432 ZPO beigezogen worden sind (BGH NJW 1994, 3295 [3296]; BGH NJW 1985, 1159 [1160]; BGHZ 60, 275 [291] = NJW 1973, 1278; BGH DRiZ 1963, 61 = NJW 1963, 37; BGH NJW 1956, 1878).
  • VG Würzburg, 23.08.2012 - W 5 K 11.841

    Vorkaufsrecht; Frist; Mitteilung des Käufers; mündliche Mitteilung; Ermessen

    Auch der BGH, auf dessen Grundsatzentscheidungen vom 8. April 1959 Nr. V ZR 136/57 (MDR 59, 649) und vom 26. Januar 1973 Nr. V ZR 2/71 (NJW 73, 1278) in der Literatur verwiesen wird, geht nicht davon aus, dass an eine mündliche Mitteilung keine Anforderungen gestellt werden müssten.

    Im Urteil vom 26. Januar 1973 (a.a.O.) stellt der BGH fest, die Vorlage eines Grundstückskaufvertrags im Zusammenhang mit anderweitiger Bearbeitung des Vertrages an eine nicht zur Ausübung des Vorkaufsrechts befugte Dienststelle der Gemeinde sei keine Mitteilung i.S. des seinerzeitigen § 24 Abs. 4 BBauG, wenn diese Dienststelle nicht zugleich auf das Vorkaufsrecht und den weiteren Zweck der Vorlage hingewiesen wird.

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2002 - 8 LA 136/02

    Ausübung; Bundesland; Frist; Grundstück; Grundstückskaufvertrag; …

    Eine Mitteilung im Sinne des § 510 Abs. 1 BGB liegt nämlich dann nicht vor, wenn für den Vorkaufsberechtigten nicht erkennbar ist, dass der Kaufvertrag auch wegen des Vorkaufsrechts vorgelegt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1973 - V ZR 2/71 - BGHZ 60, 275 (288);… Münchener Kommentar, BGB, 2. Aufl., § 510 Rn. 5).

    Daher kann die Übersendung eines Kaufvertrags zum Zwecke der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung nur dann als Mitteilung im Sinne des § 510 Abs. 1 BGB angesehen werden, wenn darauf hingewiesen wird, dass der Vertrag auch wegen des Vorkaufsrechts vorgelegt wird (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1973, a.a.O.).

    Dafür spricht nicht zuletzt, dass ohne einen derartigen Hinweis für das Fachamt des Beklagten, das mit der Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung befasst ist, keine Veranlassung besteht, den Vertrag an die untere Naturschutzbehörde, die das Vorkaufsrecht für das Land Niedersachsen nach § 48 Abs. 3 Satz 1 NNatSchG ausübt, weiterzuleiten (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1973, a.a.O.).

  • BGH, 17.11.1987 - IVa ZR 105/86

    Kündigung der Feuerversicherung wegen Eintritts mehrerer Großschäden

    Diese Ablehnung der Aussetzung ist grundsätzlich nicht revisibel (BGH Urteile vom 1. April 1954, III ZR 296/54 = LM ZPO § 252 Nr. 1; vom 26. Januar 1973, V ZR 2/71 = ZMR 1973, 268, 269).

    Der Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit sind in der Revisionsinstanz aber enge Grenzen gesetzt (RGZ 121, 166, 167; BGH LM ZPO § 148 Nr. 4 und 5; Urteil vom 26. Januar 1973 aaO).

  • VG Sigmaringen, 18.11.2016 - 6 K 2177/14

    Anspruch auf Erteilung eines Negativzeugnisses und Untersagung des …

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 26. Januar 1973 - V ZR 2/71 -, BGHZ 60, 275) reicht die Vorlage des Vertrags an eine zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht befugte Dienststelle zum Zwecke anderweitiger Bearbeitung, wie hier der landwirtschaftsrechtlichen Genehmigung, jedenfalls dann nicht aus, wenn diese Dienststelle auf das Vorkaufsrecht und den weiteren Zweck der Vorlage des Vertrags nicht hingewiesen wurde.
  • BGH, 05.10.1973 - V ZR 163/71

    Beweislastregeln - Beurteilung des Verschuldens - Verschulden - Sorgfaltspflicht …

    Der Rüge ist indessen schon deshalb der Erfolg zu versagen, weil die Ablehnung eines Aussetzungsantrages, wie sich aus den §§ 252, 548, 567 Abs. 3 ZPO ergibt, keiner Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, und zwar auch dann nicht, wenn sie, wie hier, nicht durch besonderen Beschluß, sondern erst im Berufungsurteil ausgesprochen wird (Urteile des Senats vom 26. Januar 1973, V ZR 2/71, S. 8, in BGHZ 60, 275 insoweit nicht abgedruckt, und vom 2. März 1973, V ZR 57/71, S. 16 f, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Soweit die Revision den Rechtsstreit jetzt in der Revisionsinstanz ausgesetzt haben möchte, kann dahinstehen, ob und unter welchen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen eine solche Maßnahme zulässig wäre (vgl. dazu das angeführte Urteil vom 26. Januar 1973, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 10.05.2012 - 2 A 340/11

    Ausübungsfrist; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Kenntnis; Naturschutzgebiet; …

  • BGH, 11.10.1984 - IX ZR 80/83

    Teilnahme des Bürgen am Konkurs über das Vermögen des Hauptschuldners

  • VG Stade, 21.09.2022 - 1 A 1240/19
  • BGH, 30.06.2000 - V ZR 116/99

    Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechts

  • VG Karlsruhe, 11.07.2023 - 6 K 1258/21

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht; untere Naturschutzbehörde; …

  • OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05

    Fristablauf: Übermittlungsrisiko bei Versendung eines Schriftsatzes

  • BGH, 07.03.1975 - V ZR 92/73

    Fortgelten vorkonstitutioneller Ermächtigungen nach Inkrafttreten des …

  • BayObLG, 01.08.2000 - 2Z BR 57/00

    Eintragung eines Vorkaufsrechts nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz im …

  • VGH Bayern, 28.10.2019 - 14 ZB 18.2060

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

  • VG Würzburg, 19.05.2026 - W 4 K 25.702

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet, Wohl der …

  • OLG München, 01.02.2013 - 34 Wx 453/12

    Grundbuchverfahren: Eintragungshindernis bei fehlender Zustimmung des Dritten zur …

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 3/98

    Antrag auf Aufhebung eines Bescheids zur Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem …

  • BGH, 23.03.1976 - 5 StR 82/76

    Wirtschaftlicher Wert eines auf öffentlichem Recht beruhenden gesetzlichen …

  • BVerwG, 20.09.1988 - 1 B 122.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfahrensrüge betreffend …

  • BGH, 10.07.1985 - IVa ZR 112/84

    Erklärung der Erledigung der Hauptsache im Revisionsrechtszug - Kostenverteilung …

  • AG Lörrach, 27.12.1979 - UR II 31/79

    Kostenübernahme durch die Staatskasse; Ausübung des Vorkaufsrechts ; …

  • LG Düsseldorf, 11.03.2009 - 2b O 217/08
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 05.04.1973 - II ZR 45/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1511
BGH, 05.04.1973 - II ZR 45/71 (https://dejure.org/1973,1511)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1973 - II ZR 45/71 (https://dejure.org/1973,1511)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1973 - II ZR 45/71 (https://dejure.org/1973,1511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter - Vertragliche Verpflichtungen einer Gesellschaft unmittelbar durch einen Beschluss ihrer Gesellschafter - Anfechtung eines von einem Gesellschafter für die Gesellschaft geschlossenen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1278 (Ls.)
  • MDR 1973, 653
  • WM 1973, 637
  • DB 1973, 1117
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (107)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 209/61

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus BGH, 05.04.1973 - II ZR 45/71
    Handelt der Geschäftsführer alsdann auf Grund eines solchen Beschlusses, wird dieser aber rückwirkend dadurch hinfällig, daß ein Gesellschafter seine Stimmabgabe wirksam anficht, so hat der Geschäftsführer ohne Vertretungsmacht gehandelt (Ergänzung zu BGHZ 38, 26, 32 ff).

    Das gilt jedoch nicht für vertragliche Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter, wie sie hier unter Nr. 3 der Urkunde niedergelegt sind (BGHZ 38, 26, 34).

  • RG, 19.12.1934 - V 200/34

    Wie wirkt bei einem einheitlichen (einfachen) Rechtsgeschäft und wie bei einem …

    Auszug aus BGH, 05.04.1973 - II ZR 45/71
    Eine solche Teilanfechtung ist begrifflich nur möglich, wenn der nach Wegfall des angefochtenen Teils verbleibende Rest bei objektiver, vom Willen der Beteiligten absehender Betrachtung als selbständiges, unabhängig von den anderen Teilen bestehendes Rechtsgeschäft denkbar ist (RGZ 146, 234, 236;… Soergel/Hefermehl BGB 10. Aufl. § 142 Anm. 6 m. w. N.).

    Ist diese, wie hier, zu bejahen, so bestimmen sich die Folgen einer begründeten Teilanfechtung allerdings gemäß § 139 BGB ohne Rücksicht auf das von dem Anfechtenden verfolgte Ziel danach, ob die Beteiligten das Rechtsgeschäft auch ohne den angefochtenen Teil vorgenommen hätten (RGZ 146, 234, 239).

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage - …

    Dabei kommt es für die Frage, ob eine Teilanfechtung begrifflich möglich ist, nicht auf den Willen der am Rechtsgeschäft Beteiligten, sondern allein auf die objektive (gedankliche) Zerlegbarkeit des Rechtsgeschäfts an (BGH 5. April 1973 - II ZR 45/71 - WM 1973, 637; 5. November 1982 - V ZR 166/81 - WM 1983, 92).
  • BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft

    Dem kann die Revision nicht mit Erfolg entgegenhalten, mindestens für diesen Fall sei die in § 5 des Gesellschaftsvertrags liegende Beschränkung der Vertretungsmacht zu beachten, die für den Rechtsverkehr zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter wirksam bestimmt werden könne (vgl. BGHZ 36, 26, 34; Urt. d. Sen. v. 5.4.73 - II ZR 45/71, LM HGB § 119 Nr. 10).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6a U 1/21

    Kommanditgesellschaft: Auslegung und Umfang einer Mehrheitsklausel im …

    Rn. 55 Da der Beklagte zu 2 bei Beschlussfassung jedenfalls - unabhängig davon, ob die Liquidatorin und die Ausgestaltung der Liquidation wie beschlossen vom Gesetz abweichend zu wählen waren - zur Auflösung der Gesellschaft entschlossen war, hängt die Wirksamkeit des Beschlusses (aa) nicht etwa entsprechend § 139 BGB (siehe dazu BGH, Urteil vom 5. April 1973 - II ZR 45/71, WM 1973, 637;… MHdB GesR/Schmitz-Herscheidt, Bd. VII, § 52 Rn. 26 mwN) davon ab, ob insbesondere die Entscheidung, den Schadensersatzanspruch und das verbliebene Grundstück jeweils zu versteigern, Bestand hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht