Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.11.1978

Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,280
BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78 (https://dejure.org/1978,280)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1978 - 2 StR 323/78 (https://dejure.org/1978,280)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1978 - 2 StR 323/78 (https://dejure.org/1978,280)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,280) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem - Bindung bei teilrechtskräftiger Verurteilung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    1. Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem. 2. Bindung bei teilrechtskräftiger Verurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 3 ; StPO § 264, § 343 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 119
  • NJW 1979, 54
  • MDR 1978, 1039
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht - …

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
    Der Senat hält es nicht für angängig, für den hier gegebenen Fall der Teilrechtskraft im Rahmen einer einheitlichen Tat im Sinne des Verfahrensrechts (§ 264 StPO), in dem nach den Feststellungen des ersten Tatrichters eine Begrenzung des Rechtsmittels auf eine von zwei selbständigen Taten und Verurteilungen im Sinne des § 52 StGB statthaft war (BGHSt 24, 185), etwas anderes gelten zu lassen.
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen …

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
    Im Falle einer teilrechtskräftigen Verurteilung darf sich der neuerlich mit der Sache befaßte Tatrichter nicht zu Feststellungen in Widerspruch setzen, welche dem in Teilrechtskraft erwachsenen Urteilsspruch zugrunde lagen (BGHSt 7, 283; 10, 71; 24, 274).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als …

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
    Im Falle einer teilrechtskräftigen Verurteilung darf sich der neuerlich mit der Sache befaßte Tatrichter nicht zu Feststellungen in Widerspruch setzen, welche dem in Teilrechtskraft erwachsenen Urteilsspruch zugrunde lagen (BGHSt 7, 283; 10, 71; 24, 274).
  • BGH, 19.12.1956 - 4 StR 524/56
    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
    Im Falle einer teilrechtskräftigen Verurteilung darf sich der neuerlich mit der Sache befaßte Tatrichter nicht zu Feststellungen in Widerspruch setzen, welche dem in Teilrechtskraft erwachsenen Urteilsspruch zugrunde lagen (BGHSt 7, 283; 10, 71; 24, 274).
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Daran fehlt es, wenn über die Tat noch nicht abschließend entschieden worden und das Gericht seiner Kognitionspflicht noch nicht umfassend nachgekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 1978 - 2 StR 323/78, BGHSt 28, 119, 121).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2009 - 2a Kart 2/08

    Verhängung von Bußgeldern wegen unzulässiger Preisabsprachen auf dem Zementmarkt

    Das Verbot des Art. 103 Abs. 3 GG setzt ein vollständig abgeschlossenes Verfahren voraus und greift nicht ein, wenn über den Vorwurf noch nicht abschließend sachlich entschieden worden ist (BGHSt 28, 119 = NJW 1979, 54 unter I.).

    Soweit auch bei horizontal beschränkter oder - innerhalb derselben Tat im prozessualen Sinne - vertikal beschränkter Anfechtung von einer Teilrechtskraft die Rede ist, handelt es sich der Sache nach nicht um eine Rechtskraft im üblichen Sinne, sondern nur um eine Bindung an die unangefochten gebliebenen Feststellungen im nachfolgenden Verfahren (vgl. BGHSt 28, 119 = NJW 1979, 54; BGH NJW 1980, 1807;… Gössel, a.a.O.;… Brunner, a.a.O., Fischer, a.a.O.).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …

    Die Vorschrift soll den Bürger davor schützen, daß er wegen einer bestimmten Tat, derentwegen er schon strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden ist, nochmals in einem neuen Verfahren verfolgt wird (BGHSt 28, 119, 121) [BGH 30.08.1978 - 2 StR 323/78].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1978 - StB 160/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,3632
BGH, 02.11.1978 - StB 160/78 (https://dejure.org/1978,3632)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1978 - StB 160/78 (https://dejure.org/1978,3632)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1978 - StB 160/78 (https://dejure.org/1978,3632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,3632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 169
  • NJW 1979, 54
  • MDR 1979, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung einer Sache an ein Oberlandesgericht - …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Diese sind allerdings nicht eindeutig abgegrenzt, erfassen teilweise auch in der Rechtsprechung als natürliche Handlungseinheit oder als Dauerstraftaten gewertete Sachverhalte (vgl. BGHSt 28, 169, 171 f. zu § 99 StGB) und werden begrifflich von der fortgesetzten Handlung unterschieden.
  • BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24

    Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …

    aa) Die gesetzlich normierte pauschalisierende Handlungsbeschreibung "sich an einer (...) Vereinigung als Mitglied beteiligt" bewirkt die Zusammenfassung von typischerweise mehreren, unter Umständen völlig unterschiedlichen Verhaltensweisen zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit (s. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1960 - 3 StR 26/59, BGHSt 15, 259, 261 f.; Beschlüsse vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97, BGHSt 43, 312, 314 f.;… vom 15. Februar 2007 - StB 19/06, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 5 Rn. 6; ähnlich für die geheimdienstliche Agententätigkeit nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB BGH, Beschlüsse vom 27. September 1978 - StB 160/78, BGHSt 28, 169, 173; vom 7. August 1996 - 3 StR 318/96, BGHSt 42, 215, 217 f.; Urteil vom 26. Februar 1997 - 3 StR 525/96, BGHSt 43, 1, 4 ff.;… allgemein El-Ghazi, Revision der Konkurrenzlehre, 2020, S. 441 ff.).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte …

    Die innerhalb dieses Bezugsrahmens aufeinanderfolgenden Teilakte - wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerung - sind nicht etwa mehrfache Verwirklichungen desselben Tatbestands, deren Verhältnis zueinander erst noch bestimmt werden müßte; vielmehr werden sie schon vom gesetzlichen Tatbestand selbst in dem pauschalierenden, verschiedenartige Tätigkeiten zusammenfassenden Begriff des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit verbunden (…vgl Stree in Schönke/Schröder aaO Vorbem zu §§ 52ffRdn 15f;… Vogler in LK StGB aaO vor § 52 Rdn 30, 35;… Jescheck, Strafrecht AT 3. Aufl S 580f;… zuletzt Werle NJW 1980, 2671 (2674) unter Hinweis auf BGH GA 1965, 373; vgl auch BGHSt 15, 259, 262; 28, 169, 171).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

    Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt

    Das Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist kein Dauerdelikt (teilweise Aufgabe von BGH, 2. November 1978, 4 StE 2/77, StB 160/78, BGHSt 28, 169).

    Nunmehr ist in Fortentwicklung der Erwägungen des Senats in BGHSt 28, 169 unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 40, 138; 40, 195; BGH NStZ 1994, 494; 1995, 92; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95 - zum Abdruck in BGHSt 41, 385 bestimmt) und Literatur (vgl. Geppert NStZ 1996, 57) festzustellen, daß es sich bei den gegen § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB verstoßenden Verhaltensweisen nicht um ein Dauerdelikt handelt.

    In teilweiser Abkehr von der in BGHSt 28, 169 vertretenen Auffassung begründet also nicht allein der Umstand, daß die nach langjähriger Unterbrechung neu aufgenommene Agententätigkeit an die früher eingegangene Beziehung zu dem fremden Geheimdienst anknüpft, eine tatbestandliche Bewertungseinheit.

  • BGH, 21.04.1983 - 3 StR 80/83

    Strafbarkeit wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Anforderungen an die …

    Die Senatsentscheidung vom 2. November 1978 (BGHSt 28, 169 [BGH 02.11.1978 - StB 160/78] = NJW 1979, 54), auf welche die Revision hinweist, besagt nichts anderes.

    Von der Befreiung des Tatbestands vom Begriff des Staatsgeheimnisses, dessen Verwendung in § 100 e StGB aF die Auslegung der Landesverratsvorschriften insgesamt belastet hatte, abgesehen, ging es dem Gesetzgeber hauptsächlich darum, Personen, die lediglich Objekt der Ausforschungsbemühungen eines fremden Geheimdienstes sind, von dem Tatbestand auszunehmen und Beziehungen, die sich aus normalen Kontakten mit Stellen und Personen in der DDR und in anderen Staaten des Ostblocks ergeben, von strafrechtlichem Risiko freizuhalten (BGHSt 24, 369, 370 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71]/371; 28, 169, 171/172; 30, 294, 297/298).

    Mit § 99 StGB wollte der Gesetzgeber einen bewußt weit gefaßten zentralen Spionagetatbestand als wirksames Instrument zur Abwehr fremder Agententätigkeit schaffen (BGHSt 24, 369, 377 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71]; 28, 169, 172 [BGH 02.11.1978 - StB 160/78]; 29, 325, 328) [BGH 22.09.1980 - StB 25/80].

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95

    Geheimdienstliche Agententätigkeit - Einzige Tat im Rechtssinne - Letztes …

    Der Senat braucht sich nicht rechtsgrundsätzlich dazu zu äußern, inwieweit nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen zur fortgesetzten Handlung (BGHSt 40, 138) und sich daran anschließenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Erwägungen des Senats in BGHSt 28, 169 [BGH 02.11.1978 - StB 160/78] aufrechtzuerhalten sind.

    Den Rechtsbegriff der fortgesetzten Handlung hat der Senat zur Annahme, daß es sich bei der geheimdienstlichen Agententätigkeit nur um eine Tat handelt, nicht zugrundegelegt (BGHSt 28, 169, 171) [BGH 02.11.1978 - StB 160/78].

  • BGH, 14.08.1991 - StB 15/91

    Nur ein Haftbefehl gegen einen Beschuldigten bei einer Tat im prozessualen Sinne

    Der Umstand, daß dem Beschuldigten im vorliegenden Verfahren möglicherweise über die Abhörmaßnahmen hinaus noch weitere - weder im Haftbefehl noch im Haftbefehlsantrag näher konkretisierte - organisatorische oder leitende Maßnahmen gemäß § 99 StGB zur Last gelegt werden, steht dem nicht entgegen; wird die geheimdienstliche Agententätigkeit im Rahmen "derselben Beziehung" (vgl. BGHSt 28, 169, 171) [BGH 02.11.1978 - StB 160/78] zu demselben Nachrichtendienst über eine gewisse Zeit ausgeübt, so verbindet sie als Dauerdelikt die verschiedene Tätigkeitsakte zu einer Tat.
  • BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94
    Die Dauerstraftat (BGHSt 28, 169/173) der geheimdienstlichen Agententätigkeit im Sinn des § 99 StGB ist im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren bedroht und unterliegt somit der fünfjährigen Verjährungsfrist gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 4 StGB .

    Die Beendigung der Tat bestimmt sich im Fall der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB ) nach dem endgültigen Abbruch der Beziehung zum fremden Geheimdienst (BGHSt 28, 169/173; BGH NStZ 1984, 309/310 = StV 1984, 188/189; Schmidt NStZ 1995, 262/263).

  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 21/84

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Preisgabe wichtiger …

    Der Senat hat in BGHSt 28, 169, 173 [BGH 02.11.1978 - StB 160/78] dargelegt, daß die von einem Agenten im Rahmen eines Agentenverhältnisses für den fremden Geheimdienst vorgenommenen Handlungen auch dann, wenn die Voraussetzungen der natürlichen Handlungseinheit oder der fortgesetzten Tat nicht erfüllt sind, kraft der Eigenart des in § 99 StGB umschriebenen Verhaltens als eine Dauerstraftat zu werten sind, deren Verjährung erst mit dem endgültigen Abbruch der Beziehungen beginnt.
  • AG Halle/Saale, 02.04.2001 - 320 Ds 1203 Js 35156/97

    Abgrenzung zwischen Untreue und Bankrott; Tatbestand des vorsätzlichen Bankrotts; …

    Nach dieser Theorie soll im Rahmen des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine Zurechnung der Eigenschaften der GmbH an den Geschäftsführer gemäß § 14 StGB nur dann möglich sein, wenn der Geschäftsführer bei der Begehung der Tathandlung des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Beiseiteschaffen, Verheimlichen etc.) im wirtschaftlichen Interesse der GmbH handelte, nicht jedoch, wenn der Geschäftsführer im eigenen Interesse handelte (BGHSt 6, 314 ff.; 28, 171 ff. [BGH 02.11.1978 - StB 160/78] ; 30, 127 ff. [BGH 20.05.1981 - 2 StR 666/80] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht