Rechtsprechung
| BFH, 30.01.1985 - II R 6/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
GrEStG NW § 11 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 133
- Wolters Kluwer
Grundstückskauf - Gemeinde - Erschließungsbeitrag - Gegenleistung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BFHE 143, 161
- NJW 1985, 3096 (Ls.)
- BB 1985, 1118
- BStBl II 1985, 373
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82
Beitragspflicht - Grundstück - Bebaubarkeit - Gemeinde
Auszug aus BFH, 30.01.1985 - II R 6/83
In der Person der Stadt A. konnte weder ein Erschließungsbeitrag noch eine Verpflichtung zur Vorausleistung entstehen; denn die Stadt A. konnte nicht ihr eigener Schuldner sein (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 21. Oktober 1983 8 C 29.82, Deutsches Verwaltungsblatt 1984, 188). - BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81
Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit …
Auszug aus BFH, 30.01.1985 - II R 6/83
Der Unterschied zu den durch Verwaltungsakt angeforderten Vorausleistungen besteht im wesentlichen nur darin, daß lediglich im letzteren Falle mit dem Erlaß des Bescheides eine öffentliche Last i. S. des § 134 Abs. 2 BBauG entsteht (vgl. hierzu das Urteil des BVerwG vom 28. Oktober 1981 8 C 8.81, Kommunale Steuer-Zeitschrift 1982, 109). - BFH, 11.03.1981 - II R 77/78
Erschließungskosten als Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung
Auszug aus BFH, 30.01.1985 - II R 6/83
Aus dem Urteil des Senats vom 11. März 1981 II R 77/78 (BFHE 133, 230, BStBl II 1981, 537) können keine anderen Schlußfolgerungen gezogen werden. - BFH, 27.06.1968 - II 112/64
Verpflichtung des Grundstückskäufers - Stadt - Nachzahlung - Wertansatz - …
Auszug aus BFH, 30.01.1985 - II R 6/83
Die Revision könnte nur dann Erfolg haben, wenn die Vorausleistungen der Kläger auf die Erschließungskosten von ihnen als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder von der Stadt A. als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfangen worden wären (vgl. die Urteile des Senats vom 27. Juni 1968 II 112/64, BFHE 93, 183, 187, BStBl II 1968, 690, und vom 10. November 1970 II 188/65, BFHE 101, 300, BStBl II 1971, 252). - BFH, 10.11.1970 - II 188/65
Grundstückserschließungskosten - Enstehung der Zahlungsverpflichtung - …
Auszug aus BFH, 30.01.1985 - II R 6/83
Die Revision könnte nur dann Erfolg haben, wenn die Vorausleistungen der Kläger auf die Erschließungskosten von ihnen als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder von der Stadt A. als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfangen worden wären (vgl. die Urteile des Senats vom 27. Juni 1968 II 112/64, BFHE 93, 183, 187, BStBl II 1968, 690, und vom 10. November 1970 II 188/65, BFHE 101, 300, BStBl II 1971, 252).
- BFH, 23.09.2009 - II R 20/08
Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und …
Das BFH-Urteil vom 30. Januar 1985 II R 6/83 (BFHE 143, 161, BStBl II 1985, 373), das zu Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag ergangen ist, ist im Streitfall ebenfalls nicht einschlägig. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.1996 - 2 K 185/95 Die Verpflichtung des Erwerbers, kraft öffentlichen Rechts entstandene Erschließungskosten zu tragen, erhöht nur dann den Wert der Gegenleistung, wenn die Beitragspflicht (§ 133 Abs. 2 des Baugesetzbuches - BBauG -) vor dem grunderwerbsteuerlichen Vorgang schon entstanden war (…vgl. BFH Urt. v. 11. November 1970 - II 188/65 - BStBl. II 1971, 252; Urt. v. 30. Januar 1995 - II R 6/83 - BStBl. II 1985, 373).
Sind im Fall des § 123 Abs. 3 BBauG die Erschließungskosten noch nicht entstanden, so gehört die vom Erwerber übernommene Verpflichtung, sie zu tragen, grundsätzlich nicht zur Gegenleistung; denn Grundstücke werden regelmäßig in dem Zustand veräußert, in dem sie sich bei der Veräußerung befinden (…vgl. BFH Urt. v. 11. November 1970 - II 188/65 - BStBl. II 1971, 252; Urt. v. 30. Januar 1985 - II R 6/83 - BStBl. II 1985, 373).
Ist das Grundstück in unerschlossenem Zustand Gegenstand des Erwerbsvorgangs, und übernimmt der Erwerber im Kaufvertrag die Verpflichtung zur Übernahme der Erschließungskosten für zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertig erstellte Erschließungsanlagen, so liegt darin keine Gegenleistung (…vgl. BFH Urt. v. 27. Juni 1968 - II 112/64 - BStBl. II 1968, 690;… v. 10. November 1970, a.a.O.;… v. 9. Mai 1979, a.a.O.; v. 30. Januar 1985 - II R 6/83 - BStBl. II 1985, 373).
- BFH, 23.09.2009 - II R 21/08
Einbeziehung von Erschließungskosten in die Gegenleistung
Das BFH-Urteil vom 30. Januar 1985 II R 6/83 (BFHE 143, 161, BStBl II 1985, 373), das zu Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag ergangen ist, ist im Streitfall ebenfalls nicht einschlägig.
- FG Hessen, 24.08.2020 - 5 K 1373/19
Veräußert eine Gemeinde ein unerschlossenes Grundstück zu einem einheitlichen …
Dem steht auch nicht entgegen, dass vor dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages - selbst wenn die Erschließungsmaßnahmen (anders als im Streitfall) bereits abgeschlossen wären - noch keine sachliche Erschließungsbeitragspflicht entstanden war, denn eine solche konnte für die Gemeinde als eigener Schuldner nicht entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1985 II R 6/83, BStBl II 1985, 373;… Loose in Boruttau, GrEStG, 19. Aufl., 2019, § 9, Rdnr. 300) - (im Übrigen waren die Erschließungsmaßnahmen hier noch nicht abgeschlossen, so dass auch deswegen (noch) keine sachliche Beitragspflicht bestand, § 133 Abs. 2 BauGB). - FG Hessen, 24.08.2020 - 5 K 1394/19
Einbeziehen des auf die Erschließungskosten entfallenden Kaufpreisanteils in die …
Dem steht auch nicht entgegen, dass vor dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages - selbst wenn die Erschließungsmaßnahmen (anders als im Streitfall) bereits abgeschlossen wären - noch keine sachliche Erschließungsbeitragspflicht entstanden war, denn eine solche konnte für die Gemeinde als eigener Schuldner nicht entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1985 II R 6/83, BStBl II 1985, 373;… Loose in Boruttau, GrEStG, 19. Aufl., 2019, § 9, Rdnr. 300) - (im Übrigen waren die Erschließungsmaßnahmen hier noch nicht abgeschlossen, so dass auch deswegen (noch) keine sachliche Beitragspflicht bestand, § 133 Abs. 2 BauGB). - FG Rheinland-Pfalz, 06.03.2008 - 4 K 2637/04
Bemessungsgrundlage für die Festsetzung von Grunderwerbsteuer; Ermittlung von …
Die Klägerseite habe sich mit der Zahlung der Erschließungsbeiträge nur zu einer Leistung verpflichtet, die sie kraft öffentlichen Rechts nach § 133 Abs. 2 i.V.m. § 134 Abs. 1 BauGB ohnehin hätte erbringen müssen Damit sei eine mit der kaufvertraglich eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung des Erschließungsbeitrages lediglich ohnehin vorhandene gesetzliche und bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages noch nicht in der Person der Veräußerin entstandene Beitragsschuld anerkannt worden (BFH-Urteil vom 30. Januar 1985 II R 6/83 BStBl II 1985, 373). - FG Hessen, 23.11.1998 - 4 K 1309/97
Sponsoringaufwendungen als Betriebsausgaben
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.07.1990 - VIII R 45/85
Abschlußgebühr für Bausparvertrag als Werbungskosten bei Einkünften aus …
Für die Abzugsfähigkeit einer Betriebsausgabe sei ausreichend, wenn ein allgemeiner Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit "durch Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen" gegeben sei (BFH-Urteil vom 18.09.1984, BStBl 1985 II S. 373). - BFH, 30.01.1985 - II R 6/63
Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag
9. Steuerrecht/Grunderwerbsteuer - Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag (BFH-Urteil vom 30.1.1985 - II R 6/83 - BStBI. 1985, 373) GrEStG NW § 11 Abs. 1 Nr. 1 BBauG § 133 Erwirbt jemand von einer Gemeinde ein Grundstück zur Bebauung und zahlt er neben dem Kaufpreis als zukünftiger Eigentümer an die Gemeinde Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag, so gehören diese auch dann nicht zur Gegenleistung, wenn die Erschließungsanlage bei Abschluß des Kaufvertrages schon weitgehend fertiggestellt Ist.9. Steuerrecht/Grunderwerbsteuer äEURVorauszahlungen auf den ErschlieBungsbeitrag (BFH-Urteil vom 30.1.1985 äEUR II R 6/83 äEUR BStBI. 111985, 373) GrEStG NW§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BBauG§ 133 Erwirbt jemand von einer Gemeinde ein Grundstock zur Bebauung und zahlt er neben demç´°uf preis als zukonftiger Eiãƒ" gentomer an die Gemeinde Vorauszahlungen auf den ErschlieBungsbeitrag, so geh6ren diese auch dann nicht zur Gegenleistung, wenn die ErschlieBungsanlage bei AbschluB des Kaufvertrages schon weitgehend fertiggestellt ist.
- FG Rheinland-Pfalz, 06.03.2008 - 4 K 2635/04
Ermittlung der Bemessungsgrundlage für einen Grunderwerbsteuerbescheid ohne …
Die Klägerseite habe sich mit der Zahlung der Erschließungsbeiträge nur zu einer Leistung verpflichtet, die sie kraft öffentlichen Rechts nach § 133 Abs. 2 i.V.m. § 134 Abs. 1 BauGB ohnehin hätte erbringen müssen Damit sei eine mit der kaufvertraglich eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung des Erschließungsbeitrages lediglich ohnehin vorhandene gesetzliche und bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages noch nicht in der Person der Veräußerin entstandene Beitragsschuld anerkannt worden (BFH-Urteil vom 30. Januar 1985 II R 6/83 BStBl II 1985, 373). - BFH, 03.08.1988 - II R 210/85
Grunderwerb - Sanierungsgebiet - Besteuerungsgrundlage - Gesonderte Ausweisung - …
- FG Münster, 14.08.2003 - 8 K 6709/01
Grundsätzlich keine Einbeziehung der Erschließungskosten in die …
- FG Hessen, 16.12.1998 - 5 K 4832/98
Begriff der Gegenleistung im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz …
- FG Hessen, 28.10.1999 - 5 K 3537/96
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheides; Ermittlung …
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Rechtsprechung
| BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
"Noch bestehendes" Kleingartenpachtverhältnis - Gesetzliche Verlängerung befristeter Pachtverträge - Verfassungswidrigkeit der Übergangsregelung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84
- OLG Hamm, 20.05.1987 - 30 U 21/86
- OLG Hamm, 26.06.1987 - 30 U 21/86
- BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85
- BGH, 23.04.1993 - V ZR 11/84
Papierfundstellen
- NJW 1985, 3096 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (23)
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84
Im Rahmen des früheren Regelungssystems des Kleingartenrechts war § 1 Abs. 1 Satz 2 der KSchVO mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (BVerfGE 52, 1, 40 [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76] = NJW 1980, 985 [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76]).Nach dem angeführten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1979 ging das Regelungssystem des Kleingartenrechts in seiner damaligen Ausgestaltung, die einerseits keine Befristung der Vertragsdauer zuließ, andererseits die Kündigungsmöglichkeiten eng begrenzte und gleichzeitig zu einem ungewöhnlich niedrigen Pachtzins führte, über den Rahmen einer nach Art. 14 Abs. 1 und 2 GG zulässigen Inhaltsbestimmung hinaus; es führte vielmehr zu einer übermäßigen, mit der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums nicht zu vereinbarenden Belastung des privaten Verpächters (BVerfGE 52, 1, 30, 40) [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76].
Einschränkungen der Eigentümerbefugnisse dürfen nicht weiter gehen, als der jeweilige Regelungszweck reicht (BVerfGE 52, 1, 29 f [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76]; 55, 249, 258; ähnlich BVerfGE 58, 137, 147 f [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvL 24/78]; 62, 169, 183) [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79].
Schließlich ist auch die Pachtpreisbindung, durch welche die Wirkungen des Kündigungsschutzes erheblich verstärkt werden (BVerfGE 52, 1, 11, 39 f [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76]), im Grundsatz nicht aufgehoben worden.
Wie das Bundesverfassungsgericht aufgezeigt hat (BVerfGE 52, 1, 35 f) [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76], ist der Besitz eines Kleingartens für die meisten Kleingärtner zwar noch von beachtlichem Wert, aber nicht mehr von existentieller Bedeutung.
- BGH, 14.12.1978 - III ZR 77/76
Zeitlicher Umfang der entschädigungslosen Duldung von Veränderungssperren
Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84
Der Bundesgerichtshof hält allerdings eine Veränderungssperre bis zu vier Jahren gemäß §§ 14, 17, 18 BBauG mit der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) für grundsätzlich vereinbar (BGHZ 73, 161, 173 f [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76]; 78, 152, 163 f;… BGH Urt. v. 17. Dezember 1981, III ZR 72/80, LM VwGO § 47 Nr. 2 = WM 1982, 299, 300/301).Darüber hinaus sind Veränderungssperren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot nur so lange vereinbar (und damit rechtmäßig), als sie für eine zügige und sachgerechte Planung erforderlich sind (BGHZ 73, 161, 173 [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76] m.w.N.).
- BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78
Kinderzuschuß für Enkel
Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84
Stellt das Bundesverfassungsgericht in dieser Weise die Unvereinbarkeit einer gesetzlichen Regelung mit dem Grundgesetz fest, so ist der Gesetzgeber gehalten, wenn nicht bereits für die Vergangenheit (vgl. BVerfGE 15, 46, 76; 23, 1, 11; 55, 100, 111; 61, 319, 357;… s. hierzu Maurer, Festschrift für Werner Weber 1974, 345, 365; Heußner, NJW 1982, 257, 258), so doch zumindest für die Zukunft alsbald eine verfassungsmäßige Rechtslage zu schaffen, selbst wenn das Bundesverfassungsgericht dafür keine Frist gesetzt hat.Das gilt nicht nur für die unter der Herrschaft des neuen Rechts erst entstehenden Rechtsbeziehungen, sondern in gleicher Weise auch für die Überleitung der von der ursprünglichen, verfassungswidrigen Regelung betroffenen Altfälle (vgl. BVerfGE 37, 217, 263 f; 48, 327, 340 f; 55, 100, 110 f).
- BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82
Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung
Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84
Diese Voraussetzung zügiger und sachgerechter Planung gilt z.B. auch für die Beschränkung der Grundstücksnutzung durch eine einstweilige Sicherstellung im Rahmen der Planung des Natur- und Landschaftsschutzes (BGHZ 90, 17, 28 m.w.N.). - BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
Zulässigkeit, Erneuerung und
Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84
Im Grundsatz stimmt hiermit auch das Bundesverwaltungsgericht überein, wenngleich nach seiner Auffassung nicht schon der Planaufstellungsbeschluß (einschließlich seiner Anlagen) selbst Aussagen über den Inhalt der beabsichtigten Planung zu machen braucht; ausreichend sei vielmehr, daß im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre der Stand der Planung insgesamt ein Mindestmaß dessen erkennen lasse, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplanes werden solle (BVerwG NJW 1977, 400 [BVerwG 10.09.1976 - IV C 39/74]/401 = BVerwGE 51, 121). - BGH, 10.02.1972 - III ZR 188/69
Enteignungsentschädigung bei faktischer Bausperre
Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84
Er verweist aber darauf, daß § 14 Abs. 1 BBauG für den Erlaß einer solchen Veränderungssperre den Beschluß der Gemeinde verlangt, einen Bebauungsplan aufzustellen (zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben), und schließt hieraus, daß eine Veränderungssperre nur für den Bereich erlassen werden darf, in dem die Planungsabsichten schon ausreichend konkretisiert sind; der Beschluß der Gemeinde in Verbindung mit seinen Anlagen müsse den künftigen Planbereich und die künftige Planung inhaltlich aufzeigen, erst dann ließen sich Umfang und Intensität der notwendigen Sicherungsmaßnahmen beurteilen (BGHZ 58, 124, 128 m.w.N.). - BGH, 25.09.1980 - III ZR 18/79
Enteignungsentschädigung bei Veränderungssperre; Rechtswidrigkeit einer …
Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84
Der Bundesgerichtshof hält allerdings eine Veränderungssperre bis zu vier Jahren gemäß §§ 14, 17, 18 BBauG mit der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) für grundsätzlich vereinbar (BGHZ 73, 161, 173 f [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76]; 78, 152, 163 f;… BGH Urt. v. 17. Dezember 1981, III ZR 72/80, LM VwGO § 47 Nr. 2 = WM 1982, 299, 300/301). - BGH, 17.12.1981 - III ZR 72/80
Voraussetzungen der Versagung der Genehmigung
Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84
Der Bundesgerichtshof hält allerdings eine Veränderungssperre bis zu vier Jahren gemäß §§ 14, 17, 18 BBauG mit der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) für grundsätzlich vereinbar (BGHZ 73, 161, 173 f [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76]; 78, 152, 163 f; BGH Urt. v. 17. Dezember 1981, III ZR 72/80, LM VwGO § 47 Nr. 2 = WM 1982, 299, 300/301). - BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78
Pflichtexemplar
Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84
Einschränkungen der Eigentümerbefugnisse dürfen nicht weiter gehen, als der jeweilige Regelungszweck reicht (BVerfGE 52, 1, 29 f [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76]; 55, 249, 258; ähnlich BVerfGE 58, 137, 147 f [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvL 24/78]; 62, 169, 183) [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79]. - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
Auszug aus BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84
Stellt das Bundesverfassungsgericht in dieser Weise die Unvereinbarkeit einer gesetzlichen Regelung mit dem Grundgesetz fest, so ist der Gesetzgeber gehalten, wenn nicht bereits für die Vergangenheit (vgl. BVerfGE 15, 46, 76; 23, 1, 11; 55, 100, 111; 61, 319, 357;… s. hierzu Maurer, Festschrift für Werner Weber 1974, 345, 365; Heußner, NJW 1982, 257, 258), so doch zumindest für die Zukunft alsbald eine verfassungsmäßige Rechtslage zu schaffen, selbst wenn das Bundesverfassungsgericht dafür keine Frist gesetzt hat. - BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
- BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52
Notaufnahme
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Filmeinfuhrverbote aus der DDR
- BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 436/78
Anstandszahlung - Verhältnismäßigkeit - Zweckentfremdung - Wohnraumschaffung
- BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77
Familiennamen
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
Devisenbewirtschaftung
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
Besoldungsrecht
- BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57
Wahlklage
- BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60
Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das …
- BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
- BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im …
- BGH, 19.11.1984 - GSZ 1/84
Anträge nach §§ 566, 515 Abs. 3 Satz 2 ZPO durch nicht beim BGH zugelassenen …
- BGH, 19.01.1954 - V ZR 7/54
Rechtsmittel
- BGH, 25.01.1991 - V ZR 116/90
Kündigung eines Kleingartenpachtvertrages
Aus dem Vorlagebeschluß des Senats vom 24. Mai 1985 (V ZR 11/84, NJW 1985, 3096 Ls.) läßt sich ein anderes Ergebnis nicht herleiten. - BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85
Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes
Das gilt zumindest dann, wenn es sich - wie hier - um ein umstrittenes Rechtsgebiet handelt, das schon seit längerem als reformbedürftig angesehen wird und auf dem es bereits Reformversuche und Neuregelungen (vgl. dazu näher BVerfGE 52, 1, 4 [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76], ff.; s. ferner das erwähnte Bundeskleingartengesetz, das dem BGH allerdings auch schon Anlaß zu einem Vorlagebeschluß vom 24. Mai 1985 - V ZR 11/84 = LS NJW 1985, 3096 gab) gegeben hat. - BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85
Pachtzins für Kleingärten
in den Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung 1. des § 16 Abs. 3 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), soweit danach ein vor dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes von einem privaten Verpächter geschlossener und bis zu einem Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten des Gesetzes befristeter Pachtvertrag über Kleingärten, die keine Dauerkleingärten sind, erst mit dem Ablauf des 31. März 1987 endet, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 1985 (V ZR 11/84) - 1 BvL 15/85 -, 2. a) des § 16 Abs. 3 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), soweit danach ein vor dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes von einem privaten Verpächter geschlossener und bis zu einem Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten des Gesetzes befristeter Pachtvertrag über Kleingärten, die keine Dauerkleingärten sind, erst mit dem Ablauf des 31. März 1987 endet, b) des § 16 Abs. 4 Satz 1 BKleingG, soweit danach in den vorgenannten Fällen der Pachtvertrag auf unbestimmte Zeit weiter verlängert wird, wenn die Gemeinde vor Ablauf der in § 16 Abs. 3 BKleingG bestimmten Frist einen Bebauungsplan aufstellt und darin die Pachtfläche für Dauerkleingärten festsetzt, - Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. Juni 1987 und 6. März 1992 (30 U 21/86) - 1 BvL 36/87 -.
- OLG München, 18.02.1994 - 21 U 5772/90 Mit Schreiben vom 10.4.1987 und 27.5.1987 (Anlage zu Bl. 61 der Akten des Bundesgerichtehofs V ZR 11/84, Band 2) teilte die Landeshauptstadt dem Bundesverfassungsgericht mit, daß der Bebauungsplan Nr. 1524 vom 16.3.1987 die streitgegenständlichen Flächen als Dauerkleingartenanlage ausgewiesen habe und der Bebauungsplan am 30.3.1987 bekannt gemacht worden sei.
Mit Beschluß vom 24.5.1985 (V ZR 11/84) setzte der Bundesgerichtshof das Verfahren aus und legte die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Prüfung des § 16 Absatz 3 BKleingG vor.
Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Klägerin mit Urteil vom 23.4.1993 (V ZR 11/84) zurück.
- BGH, 23.04.1993 - V ZR 11/84
Vereinbarkeit des BKleingG mit dem Grundgesetz - Kündigung eines …
- OLG München, 17.05.1991 - 21 U 5772/90
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Rechtsprechung
| BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf - Widerrufsgründe
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 03.02.1982 - 4 Ca 628/81
- LAG Nürnberg, 30.06.1983 - 5 Sa 36/82
- BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Papierfundstellen
- BAGE 48, 337
- NJW 1985, 3096 (Ls.)
- NZA 1986, 63
- BB 1985, 2239
- BB 1985, 930
- JR 1986, 352
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (11)
- BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit - …
Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Diese Auffassung entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats (statt aller: Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 705/76 - AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B I 2 a der Gründe; zuletzt Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - NZA 1985, 22 = EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 105, zu IV 1 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung .in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen ).Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein solcher Vorbehalt in der betrieblichen Altersversorgung nur die Bedeutung eines generellen Widerrufsrechts hat, das an sachliche Gründe gebunden ist (zu letzt Urteil des Senats vom 5 Juni 1984 - 3 AZR 33/84 -, aaO, zu IV 1 der Gründe).
.Als "triftigen ;Grund" betrachtet der Senat wirtschaftliche Schwierigkeiten, die es dem Arbeitgeber erlauben würden, eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten gemäß § 16 BetrAVG abzulehnen, weil langfristig die Gefahr bestünde, daß die Unternehmenssubstanz ausgezehrt würde (Urteil vom 5. Juni 1984 -.3 AZR 33/84 -, aaO, zu V 3 a der Gründe und näher in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil des Senats vom 23 April 1985 - 3 ÄZR 156/83 - zu II 3 a der Gründe m .w .N .).
- BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80
Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen …
Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Er hat gefordert, daß auch Insoweit die Besitzstände beachtet und dem Vertrauensschutz durch Abwägung der Snderungsgründe und der Belange der Arbeitnehmer Rechnung getragen wird (BAG 22, 252 = AP Nr'. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und BAG 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung).Der Erste, Zweite und Dritte Senat haben ablösende Betriebsvereinbarungen für grundsätzlich zulässig gehalten: Das Günstigkeitsprinzip gelte nicht, wenn vertragliche Einheitsregelungen durch Betriebsvereinbarungen er setzt werden (BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG; 23, 257, 274 f. = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG, zu III 2 c der Gründe; 22, 252, 260 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B III der Gründe; 36, 327, 335 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II der Gründe).
- BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68
Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Er hat gefordert, daß auch Insoweit die Besitzstände beachtet und dem Vertrauensschutz durch Abwägung der Snderungsgründe und der Belange der Arbeitnehmer Rechnung getragen wird (BAG 22, 252 = AP Nr'. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und BAG 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung).Der Erste, Zweite und Dritte Senat haben ablösende Betriebsvereinbarungen für grundsätzlich zulässig gehalten: Das Günstigkeitsprinzip gelte nicht, wenn vertragliche Einheitsregelungen durch Betriebsvereinbarungen er setzt werden (BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG; 23, 257, 274 f. = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG, zu III 2 c der Gründe; 22, 252, 260 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B III der Gründe; 36, 327, 335 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II der Gründe).
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81
Unterstützungskasse
Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Auffassung gebilligt (Beschluß vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196, 210 = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C II der Gründe).Die Einzelheiten und die Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht bei sogenannten "Altfällen" (BVerfGE 65, 196 ff. r AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG UnterstUtzungskassen) können hier unerörtert bleiben, weil es Im vorliegenden Fall nur um die Kürzung von Versorgungsanwartschaften geht.
- BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des …
Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Durch Urteil vom 17. April 1985 ( - 3 AZR 72/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat diese Rechtsprechung er gänzt und präzisiert: Erhöhten Besitzstandsschutz genießt nicht nur der grundsätzlich unantastbare, vom Arbeitnehmer in der Vergangenheit erdiente Teilbetrag der Anwartschaft. - BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83
Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60. …
Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Die Einzelheiten und die Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht bei sogenannten "Altfällen" (BVerfGE 65, 196 ff. r AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG UnterstUtzungskassen) können hier unerörtert bleiben, weil es Im vorliegenden Fall nur um die Kürzung von Versorgungsanwartschaften geht. - BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79
Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Der Sechste Senat hat die Auffassung vertreten, im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung könne eine Betriebsvereinbarung sogar einzelvertragliche Abreden verdrängen; Betriebsvereinbarungen seien nicht wie Tarifverträge an das Günstigkeitsprinzip gebunden (BAG 39, 295, 299 ff. = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 4 der Gründe). - BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81
Betriebsvereinbarung - Zubiläumszuwendung
Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Der Fünfte Senat hat bereits mit Beschluß vom 8. Dezember 1982 (BAG 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972) gemäß § 45 At>s. 2 Satz 1 ArbGG den Großen Senat angerufen, weil es sich um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung handele, deren Beantwortung zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei. - BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76
Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Widerruf - Rechtsanspruch - …
Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Diese Auffassung entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats (statt aller: Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 705/76 - AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B I 2 a der Gründe; zuletzt Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - NZA 1985, 22 = EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 105, zu IV 1 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung .in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen ). - BAG, 13.07.1978 - 3 ABR 108/77
Unterstützungskasse - Sozialeinrichtung - Leistung - Kürzung - Dotierungsrahmen - …
Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Sie verwalten ein zweckgebundenes Sondervermögen, mit dessen Hilfe der Arbeitgeber Versorgungsleistungen erbringt (BAG 31, 11, 14 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II A 1 der Gründe). - BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 195/55
Betriebsvereinbarungen über Kurzarbeit von Schwerbeschädigten
- BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich bereits mehrfach mit dem Schutz von Besitzständen bei der Ablösung von Versorgungsordnungen befaßt und dabei allgemeine Regeln entwickelt (vgl. BÄG 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAG 37, 217 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; zuletzt Vorlagebeschluß vom 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung). - BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
In eine solche Dynamik, die eine Rentensteigerung nach dienstzeitunabhängigen Bezugsmerkmalen vorsieht, kann nur aus einem "triftigen" Grund eingegriffen werden (vgl. BAG 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 48, 337). - BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84
Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung
Wie der Senat bereits für Unterstützungskassen entschieden hat (zuletzt BAGE 48, 337, 342 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 1 der Gründe lassen sich Versorgungsbesitzstände und die für entsprechende Eingriffe erforderlichen Änderungsgründe wie folgt abstufen: a. Der bereits erdiente und nach den Grundsätzen des § 2 BetrAVG errechnete Teilbetrag darf nur in seltenen Ausnahmefällen gekürzt werden.Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Betriebsvereinbarungen einer Billigkeitskontrolle unterworfen sind, soweit sie bereits begründete Rechte einschränken (BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; 37, 217 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; 48, 337 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung).
Demgegenüber hat der Senat darauf hingewiesen, daß bei dynamischen Versorgungsanwartschaften auch diejenigen Steigerungen als erdient gelten müssen, die erst später anwachsen, jedoch nicht auf dienstzeitabhängigen Steigerungsraten beruhen, sondern sich aufgrund variabler Bezugsgrößen auch für den bereits erdienten Teilbetrag ergeben (Urteil vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (2) der Gründe; BAGE 48, 337, 342 f.).
- BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
Rn. 49 (2) Rentensteigerungen in der Zukunft, die nicht von der weiteren Betriebszugehörigkeit abhängen (erdiente Dynamik), können aus triftigen Gründen geschmälert werden (vgl. BAG 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 48, 337). - BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
Rn. 47 bb) Rentensteigerungen in der Zukunft, die nicht von der weiteren Betriebszugehörigkeit abhängen (erdiente Dynamik), können aus triftigen Gründen geschmälert werden (vgl. BAG 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 48, 337). - BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
In eine solche Dynamik, die eine Rentensteigerung nach dienstzeitunabhängigen Bezugsmerkmalen vorsieht, kann nur aus einem "triftigen" Grund eingegriffen werden (vgl. BAG 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 48, 337). - BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
Rn. 64 bb) Rentensteigerungen in der Zukunft, die nicht von der weiteren Betriebszugehörigkeit abhängen (erdiente Dynamik), können aus triftigen Gründen geschmälert werden (vgl. BAG 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 48, 337). - BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
In eine solche Dynamik, die eine Rentensteigerung nach dienstzeitunabhängigen Bezugsmerkmalen vorsieht, kann nur aus einem "triftigen" Grund eingegriffen werden (vgl. BAG 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 48, 337). - BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
Rn. 64 bb) Rentensteigerungen in der Zukunft, die nicht von der weiteren Betriebszugehörigkeit abhängen (erdiente Dynamik), können aus triftigen Gründen geschmälert werden (vgl. BAG 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 48, 337). - BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
In eine solche Dynamik, die eine Rentensteigerung nach dienstzeitunabhängigen Bezugsmerkmalen vorsieht, kann nur aus einem "triftigen" Grund eingegriffen werden (vgl. BAG 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 48, 337). - BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 248/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
Abbau der Überversorgung bei der GEZ
- BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 501/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
- BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 1045/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
- BAG, 19.09.1985 - 2 AZR 188/83
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigung desArbeitsverhältnisses
- LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 451/13
Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage
- LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03
Zulässige Systemumstellung bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von …
- BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 432/89
Wirksamkeit einer Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung - Ablösung durch …
- BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89
Ablösung einer betrieblichen Ruhegeldordnung durch eine Betriebsvereinbarung - …
- LG Karlsruhe, 29.07.2005 - 6 O 689/03
- LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04
- BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90
Widerruf und Einschränkung einer Versorgungsanwartschaft - Beachtung des …
- OLG Köln, 23.05.2006 - 18 U 50/05
Aufsichtsrat; Vertretung
- LAG Hessen, 15.03.2017 - 6 Sa 657/14
Bestimmung der für einen Arbeitnehmer geltenden Versorgungsordnung
- LG Karlsruhe, 02.07.2004 - 6 O 1000/03
Eingriff in eine erdiente Rentenanwartschaft eines im öffentlichen Dienst …
- BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 38/95
Betriebliche Altersversorgung: Änderung von Versorgungsrichtlinien
- BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 560/89
Ablösung einer betrieblichen Ruhegeldordnung durch eine Betriebsvereinbarung - …
- LAG Hamm, 13.12.1985 - 16 Sa 963/85
Schichtarbeit; Arbeitszeit; Arbeitsvertrag; Vergütungsanspruch; …
- BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 481/90
Widerruf und Einschränkung einer Versorgungsanwartschaft - Beachtung des …
- LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Unangemessene Benachteiligung der …
- ArbG Düsseldorf, 16.11.2018 - 14 Ca 2737/18
- ArbG Düsseldorf, 11.06.2018 - 14 Ca 2737/18
- BAG, 24.03.1992 - 1 AZR 267/91
Rechtsgründe für die Gewährung betrieblicher Sozialleistungen - Kündigung einer …
- BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 482/90
Ablösung einer vertraglichen Versorgungsordnung durch Widerruf - Anspruch auf …
- BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 483/90
Anspruch auf unverfallbare Versorgungsanwartschaft - Vorliegen einer …
- BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 99/90
Insolvenz nach verschlechternder ablösender Betriebsvereinbarung - Berechnung des …
- BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 185/90
Insolvenz nach verschlechternder ablösender Betriebsvereinbarung - Berechnung des …
- BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 187/90
Insolvenz nach verschlechternder ablösender Betriebsvereinbarung - Berechnung des …
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