Rechtsprechung
| OLG Celle, 10.02.1987 - 2 W 3/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 294 BGB; § 299 BGB; § 887 Abs. 1 ZPO
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 05.08.1986 - 531 C 7804/85
- LG Hannover, 18.11.1986 - 9 T 211/86
- OLG Celle, 10.02.1987 - 2 W 3/87
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1466
- NJW 1990, 262
- NJW 1990, 262 (Volltext mit red. LS)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 20.01.1983 - BReg. 2 Z 20/82
Auszug aus OLG Celle, 10.02.1987 - 2 W 3/87
Im vorliegenden Verfahren nach § 887 ZPO geht es lediglich um die Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Titel nach dem Abschluß des Erkenntnisverfahrens, so daß die sofortige weitere Beschwerde im Rahmen des § 568 Abs. 2 ZPO auch zulässig ist (vgl. BayObLGZ 1983, S. 14, 17). - BGH, 27.05.1960 - V ZB 8/60
Auszug aus OLG Celle, 10.02.1987 - 2 W 3/87
Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, daß es einen allgemeinen Grundsatz, wonach der Beschwerderechtszug niemals weitergehen dürfe als der Rechtszug in der Hauptsache, in der Zivilprozeßordnung nicht gibt (vgl. BGH NJW 1960, S. 1574).
- OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 26 W 128/96
Anspruch des Mieters gegen Vermieter auf Gewährung des Zugangs zum Garten und …
Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur (KG NJW 91, 989; OLG Frankfurt, NJW 92, 501 f; NJW-RR 94, 715 f; Pentz, NJW 1990, 1466 f, jeweils m.w.N.) hält die Entscheidung eines Landgerichts als Beschwerdegericht im Vollstreckungsverfahren für unanfechtbar. - BGH, 08.11.2001 - IX ZB 44/01
Rechtsmittel gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes
Wenn hier nach Ansicht des Oberlandesgerichts die Gleichlaufregel einer weiteren Beschwerde an das Oberlandesgericht nach § 793 Abs. 2 ZPO nicht entgegen steht (ebenso OLG Hamm NJW 1973, 1135; OLG Celle NJW 1990, 262; OLG Frankfurt [12. ZS] NJW 1996, 1219; KG [18. ZS] MDR 1998, 1117; zum ähnlich gelagerten Problem, wenn im Erkenntnisverfahren nach § 27 FGG nur die Rechtsbeschwerde stattfindet, diese aber ohne die Beschränkung des § 568 Abs. 2 ZPO, vgl. … - KG, 23.07.1990 - 8 W 6610/89
Zwangsvollstreckung durch das Prozessgericht des ersten Rechtszuges; Beschränkung …
Auf die zutreffenden Ausführungen von Pentz (Keine Divergenz des Rechtsmittelzuges von Hauptsache und Beschwerde bei der Zwangsvollstreckung nach §§ 887, 888 und 890 ZPO , in NJW 1990, 1466, 1467), kann verwiesen werden.Ebensowenig vermag sich der Senat dem Oberlandesgericht Celle (Beschluß vom 10. Februar 1987 in NJW 1990, 262) anzuschließen, das die weitere sofortige Beschwerde in einem Verfahren nach den §§ 887, 888 ZPO jedenfalls dann für zulässig hält, wenn es lediglich um die Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Titel nach dem Abschluß des Erkenntnisverfahrens geht.
- OLG Celle, 02.04.1998 - 13 W 29/98
Begrenzung zivilrechtlicher Abwehransprüche gegen verletzende Äußerungen …
Da das Landgericht den Beschluß des Amtsgerichts vom 8. Dezember 1997 geändert und den Ordnungsmittelantrag zurückgewiesen hat, liegt für die Beschwerdeführerin ein neuer selbständiger Beschwerdegrund vor (…vgl. Zöller/Gummer, 20. Aufl., § 568, Rdn. 7; zur Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Ordnungsmittelverfahren: Senat, NJW 1990, 262; OLG Frankfurt, NJW 1996, 1219 m. Nachw.).
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Rechtsprechung
| LG Münster, 06.07.1989 - 22 O 112/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwendung der Bezeichnung "Fachanwalt für Europarecht"; Verbot der irreführenden Werbung durch Standesrichtlinien der Rechtsanwaltschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1752 (Ls.)
- NJW 1990, 2408 (Ls.)
- NJW 1990, 262
- NJW-RR 1990, 178 (Ls.)
- AnwBl 1990, 520
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