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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,150
BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90 (https://dejure.org/1990,150)
BayObLG, Entscheidung vom 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90 (https://dejure.org/1990,150)
BayObLG, Entscheidung vom 11. April 1990 - BReg. 2 Z 7/90 (https://dejure.org/1990,150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Behandlung von Mitgliedern einer sog. faktischen oder werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft wie Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    WEG § 43 Abs. 1

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten (IBR 1990, 478)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3216
  • NJW-RR 1991, 216 (Ls.)
  • BayObLGZ 1990, 101
 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88

    Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb …

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90
    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof am 18.5.1989 entschieden, daß der werdende Wohnungseigentümer auch nicht in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 WEG für Verbindlichkeiten hafte, die noch vor seinem Eigentumserwerb begründet und fällig geworden sind (BGHZ 107, 285 = NJW 1989, 2697).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im …

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90
    Am 1.12.1988 hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der Erwerber einer Eigentumswohnung vor der Umschreibung im Wohnungsgrundbuch in der Eigentümerversammlung einer vollständig und rechtlich in Vollzug gesetzten Gemeinschaft auch dann kein eigenes Stimmrecht habe, wenn sein Übereignungsanspruch durch eine Vormerkung gesichert und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr auf ihn übergegangen seien (BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087).
  • BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68

    Einzelrichter; Zivilprozeßverfahren; Streitverfahren; Freiwillige …

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90
    2 Z 41/85">WuM 1986, 29); außerdem wurde ihm ein eigenes Antragsrecht gemäß § 43 Abs. 1 WEG zugestanden (BayObLGZ 1968, 233/236 f.).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90
    Wird die sofortige weitere Beschwerde zurückgewiesen, handelt es sich um eine Sachentscheidung, die rechtskräftig für und gegen alle Beteiligten im Sinn des § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG (vgl. § 45 Abs. 2 BGB) festlegt, daß der Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung 1987 hinsichtlich des Postens Heizungs- und Warmwasserkosten gültig, also auch nicht nichtig ist (vgl. BayObLGZ 1980, 29/36 f.).
  • BayObLG, 11.09.1985 - BReg. 2 Z 63/85

    Anspruch auf Entfernung einer Markise gegen einen Wohnungseigentümer einer …

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90
    Im Fall der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft wird insbesondere auch die Anwendung der §§ 43 ff. WEG bejaht (BayObLG NJW-RR 1986, 178).
  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem …

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90
    Den Geschäftswert bemißt der Senat mit jeweils etwa 20 % der Gesamtausgaben, also mit 50 000 DM (vgl. BayObLGZ 1979, 312/315).
  • BayObLG, 19.04.1963 - BReg. 1 Z 155/62
    Auszug aus BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90
    Sie können damit auch nicht zum Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens gemacht werden (BayObLGZ 1963, 105/106;… Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. § 25 Rn. 3).
  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86

    Wohnungseigentum; Zahlung; Wohngeld; Wohnanlage; Fertigstellung; Unfertig; …

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90
    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen und eine entsprechende Anwendung von Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes auf den noch nicht im Grundbuch eingetragenen Erwerber einer Eigentumswohnung in einer voll eingerichteten Gemeinschaft nicht für zwingend erforderlich gehalten (BayObLGZ 1989, 351/353).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von …

    Diese setze sich dann aber aus den Volleigentümern und den werdenden Eigentümern zusammen (vgl. BayObLGZ 1987, 78, 83; 1990, 101; NJW-RR 1986, 178; WuM 1998, 178; OLG Frankfurt ZMR 1993, 125; OLG Zweibrücken NZM 1999, 322; OLG Hamm WuM 2000, 319; ZMR 2007, 712; OLG Jena WuM 2001, 504; KG WuM 2002, 683, 684; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374; OLG Düsseldorf ZMR 2007, 126; OLG Köln NJW-RR 2006, 445 ;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., Vor § 43 Rdn. 6;… Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., Nach § 10 Rdn. 5 a.E.;… Staudinger/Rapp, BGB [2005], § 8 WEG Rdn. 26a;… Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., Einl vor § 1 WEG Rdn. 7 a.E.;… Bamberger/Roth/Hügel, BGB, 2. Aufl., § 8 WEG Rdn. 8 ff.;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 10 Rdn. 8 ff.;… Jennißen/Grziwotz, WEG, § 10 Rdn. 97;… Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 10 Rdn. 27 f;… Deckert/Drabert, ETW, Stand Juni 2007, Gruppe 5 Rdn. 176; Wenzel, Der Fachverwalter (2), S. 28, 31 ff.; Gottschalg, NZM 2005, 88, 90;… teilweise aA: Schmidt/Kahlen, WEG, § 10 Rdn. 34).

    Beides ist mit der inzwischen ganz überwiegenden Meinung anzunehmen, wenn ein wirksamer, auf die Übereignung von Wohnungseigentum gerichteter Erwerbsvertrag vorliegt, der Übereignungsanspruch durch eine Auflassungsvormerkung gesichert ist und der Besitz an der Wohnung auf den Erwerber übergegangen ist (vgl. BayObLGZ 1990, 101, 102; OLG Frankfurt ZMR 1993, 125; OLG Hamm ZMR 2007, 712, 713; ZMR 2003, 776, 777; OLG Jena WuM 2001, 504; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374; OLG Köln NJW-RR 2006, 445;… Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., Nach § 10 Rdn. 3;… Jennißen/Grziwotz, WEG, § 10 Rdn. 95;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., Vor § 43 Rdn. 5;… Wenzel, aaO, S. 32 f.).

    Würde bereits ab der Eintragung des ersten Erwerbers der allgemeine, für voll eingerichtete Gemeinschaften geltende Grundsatz eingreifen, wonach nur der eingetragene Eigentümer Träger von Rechten und Pflichten nach dem Wohnungseigentumsgesetz sein kann (so BayObLGZ 1990, 101, 104; ZMR 2005, 462;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 WEG Rdn. 11 a.E.), endete die angestrebte zügige Verteilung der Stimmrechtsmacht des teilenden Eigentümers auf die künftigen Eigentümer zu einem - bezogen auf das "Demokratisierungsinteresse" der Erwerber (…vgl. Heismann, aaO) - zufälligen Zeitpunkt.

  • BGH, 24.07.2015 - V ZR 275/14

    Wohnungseigentum: Rechtliche Stellung des Zweiterwerbers bei Veräußerung einer …

    Schon dies spricht dafür, die Veräußerung wie einen Zweiterwerb zu behandeln, zumal der Einzelrechtsnachfolger eines werdenden Wohnungseigentümers andernfalls eine stärkere Rechtsstellung erlangte als der eines eingetragenen Eigentümers (so bereits BayObLGZ 1990, 101, 106).
  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06

    Stimmrecht des Wohnungseigentumsanwärters in der Eigentümerversammlung einer …

    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. Senat FGPrax 2000, 1i m.w.N. aus dem Schrifttum; BayObLGZ 1990, 101 = NJW 1990, 3216; KG FGPrax 2004, 112 = NZM 2004, 511; OLG Frankfurt DWE 1998, 48;… OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163, Staudinger/Wenzel, BGB, 12 Aufl., § 43 Rn. 8;… Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., Anh. § 10 Rn.3ff.).

    Diese Begründung kann jedoch nicht ohne weiteres auf das Stadium der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft vor ihrer rechtlichen Invollzugsetzung übertragen werden, weil dem dringenden praktischen Bedürfnis der entsprechenden Anwendung zentraler Vorschriften des WEG in diesem Stadium der Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayObLGZ 1990, 101; Senat FGPrax 2000, 11).

    Ihren Status als werdende Wohnungseigentümer mit eigenem Stimm- und Antragsrecht sowie dem Recht, zu den Versammlungen geladen zu werden, haben die Beteiligten zu 10) auch nach der rechtlichen Invollzugsetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft am 02.08.1999 behalten (BayObLG NJW 1990, 3216).

    Denn das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft steht der Annahme eines vorübergehenden Verlustes der Rechtsstellung des (werdenden) Wohnungseigentümers entgegen (BayObLGZ 1990, 101, 105 = NJW 1990, 3216, 3218; ebenso BayObLG NJW-RR 1997, 1443, 1444 sowie WuM 1998, 178, 179).

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