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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 29.06.1992 | OLG Karlsruhe, 18.09.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91   

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BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91 (https://dejure.org/1992,1734)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1992 - 2 C 18.91 (https://dejure.org/1992,1734)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1992 - 2 C 18.91 (https://dejure.org/1992,1734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Versorgungsbezügen - Gesetzesimmanenter Vorbehalt beim Versorgungsausgleich - Rückforderung von Versorgungsbezügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 66
  • NJW 1993, 1282
  • NVwZ 1993, 588 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 323
  • DVBl 1993, 393
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst - …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91
    Eine solche Ausnahme nimmt das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung für den Fall einer rückwirkenden Ruhensregelung wegen rückwirkender Gewährung oder nachträglichen Bekanntwerdens anzurechnender anderweitiger Bezüge oder sonst anzurechnenden anderweitigen Einkommens des Versorgungsempfängers (§§ 53 ff. BeamtVG) an (vgl. Urteile vom 25. November 1985 - BVerwG 6 C 37.83 - und vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 16.84 - <BVerwGE 71, 77, 8l f.>).

    Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch auf die Besonderheiten abgestellt, daß die Ruhensberechnungen jedenfalls in der Regel keine endgültigen Bescheide sind und den Vorbehalt einer späteren Änderung in sich tragen, und vor allem, daß im Fall der Ruhensregelung dem Versorgungsempfänger als Empfänger beider Bezüge die Änderung der anzurechnenden Bezüge typischerweise bekannt ist und er deshalb aufgrund der bei ihm vorausgesetzten Kenntnisse davon auszugehen hat, daß die Änderung der einen Bezüge eine Änderung der anderen Bezüge zur Folge haben kann (Urteil vom 28. Februar 1985, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91
    Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1977 (BVerfGE 46, 97, 114) [BVerfG 11.10.1977 - 2 BvR 407/76] ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 71/84

    Schadensersatzhaftung - Schadensersatzanspruch - Sittenwidrigkeit - Unrichtiger …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91
    Der Versorgungsempfänger kann lediglich von seinem geschiedenen Ehegatten, grundsätzlich im Abstand von mindestens zwei Jahren, Auskunft über dessen Einkünfte verlangen (§§ 1580, 1605 BGB); in besonderen Fällen nimmt die Rechtsprechung auch eine Verpflichtung des geschiedenen Ehegatten zur unaufgeforderten Information an (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1986 - IV b ZR 71/84 - <NJW 1986, 1751, 1753 f. [BGH 19.02.1986 - IVb ZR 71/84] = LM § 826 BGB Nr. 27>).
  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77

    doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung, …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91
    In Fällen, in denen ein solcher Anspruch rechtlich besteht und auch tatsächlich realisierbar ist, ist trotz des Abflusses der erhaltenen Gelder die Bereicherung nicht weggefallen, vielmehr der Empfänger gemäß § 818 Abs. 2 BGB zum Wertersatz in voller Höhe des Anspruchs verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1978 <BGHZ 72, 9, 13> [BGH 29.05.1978 - II ZR 166/77];… Palandt-Thomas, BGB , § 812 Rz. 39).
  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 358/81

    Unterhaltsbedürftigkeit während eines noch laufenden Bewilligungsverfahrens auf …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91
    Die überzahlten Versorgungsbezüge sind dadurch sogleich wieder aus dem Vermögen des Klägers abgeflossen, daß er in Unkenntnis zuerst der Rentenanantragstellung und sodann der Rentengewährung Unterhaltszahlungen leistete, die höher als die ihm zugeflossene Überzahlung waren; objektiv war er dagegen - nach Maßgabe näherer Berechnung - nach Gewährung der Rente nicht mehr zu diesen Unterhaltszahlungen verpflichtet und konnte zwischen Beantragung und Gewährung der Rente seinen Verpflichtungen durch das Angebot entsprechender Darlehen nachkommen (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 23. März 1983 - IV b ZR 358/81 - <NJW 1983, 1481 = LM § 1569 BGB Nr. 12> …und vom 15. Februar 1989 - IV b ZR 41/88 - <NJW 1989, 1990 = LM a.a.O. Nr. 32>).
  • BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89

    Unterhaltsrechtlicher Ausgleich der nachträglichen Bewilligung von …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91
    Durch die weiter erbrachten Unterhaltsleistungen kann der Kläger allerdings gegen seine geschiedene Ehefrau, die für die gleiche Zeit Rente erhalten hat, nach Treu und Glauben Anspruch auf Ausgleich erlangt haben; dies hat der Bundesgerichtshof unter näherer Darlegung der Voraussetzungen und Grenzen ausgesprochen (vgl. Urteile vom 15. Februar 1989 und vom 19. Dezember 1989 <NJW 1990, 709 = LM § 1569 BGB Nr. 35>).
  • BVerwG, 25.11.1985 - 6 C 37.83

    Kein gesetzlicher Vorbehalt der richtigen Anwendung einschlägiger …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91
    Eine solche Ausnahme nimmt das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung für den Fall einer rückwirkenden Ruhensregelung wegen rückwirkender Gewährung oder nachträglichen Bekanntwerdens anzurechnender anderweitiger Bezüge oder sonst anzurechnenden anderweitigen Einkommens des Versorgungsempfängers (§§ 53 ff. BeamtVG) an (vgl. Urteile vom 25. November 1985 - BVerwG 6 C 37.83 - und vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 16.84 - <BVerwGE 71, 77, 8l f.>).
  • BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung des Führens von …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91
    Den insoweit vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten tatsächlichen Umständen sind die Beteiligten in ihrem weiteren Vorbringen und auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat nicht entgegengetreten, sondern haben lediglich unterschiedliche Folgerungen daraus gezogen, so daß auch der Senat von diesem Sachverhalt ausgehen kann (vgl. Urteil vom 14. Februar 1968 <BVerwGE 29, 127, 130> [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]; Beschluß vom 19. Juni 1990 - BVerwG 6 P 3.87 - ).
  • BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 41/88

    Berücksichtigung einer nachträglich bewilligten Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91
    Die überzahlten Versorgungsbezüge sind dadurch sogleich wieder aus dem Vermögen des Klägers abgeflossen, daß er in Unkenntnis zuerst der Rentenanantragstellung und sodann der Rentengewährung Unterhaltszahlungen leistete, die höher als die ihm zugeflossene Überzahlung waren; objektiv war er dagegen - nach Maßgabe näherer Berechnung - nach Gewährung der Rente nicht mehr zu diesen Unterhaltszahlungen verpflichtet und konnte zwischen Beantragung und Gewährung der Rente seinen Verpflichtungen durch das Angebot entsprechender Darlehen nachkommen (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 23. März 1983 - IV b ZR 358/81 - <NJW 1983, 1481 = LM § 1569 BGB Nr. 12> und vom 15. Februar 1989 - IV b ZR 41/88 - <NJW 1989, 1990 = LM a.a.O. Nr. 32>).
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses - …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91
    Den insoweit vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten tatsächlichen Umständen sind die Beteiligten in ihrem weiteren Vorbringen und auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat nicht entgegengetreten, sondern haben lediglich unterschiedliche Folgerungen daraus gezogen, so daß auch der Senat von diesem Sachverhalt ausgehen kann (vgl. Urteil vom 14. Februar 1968 <BVerwGE 29, 127, 130> [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]; Beschluß vom 19. Juni 1990 - BVerwG 6 P 3.87 - ).
  • BVerwG, 02.04.1990 - 2 B 182.89

    Versorgungsausgleich unter Mitwirkung des Beklagten bei der Berechnung der …

  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 711/81

    Ausgleich von Anwartschaften auf Beamtenversorgung im Wege des Quasi-Splitting

  • BVerwG, 15.11.2016 - 2 C 9.15

    Verjährung bei der Rückforderung überzahlter beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

    Nach ständiger Rechtsprechung steht die Festsetzung und Zahlung von Versorgungsbezügen unter dem gesetzesimmanenten Vorbehalt, dass die Bezüge infolge späterer Anwendung von Ruhensvorschriften gekürzt und die Überzahlungen zurückgefordert werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. November 1985 - 6 C 37.83 - Buchholz 238.41 § 49 SVG Nr. 4 S. 5 f. = juris Rn. 20 und vom 24. September 1992 - 2 C 18.91 - BVerwGE 91, 66 ).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Die Zahlung der Versorgungsbezüge steht unter dem gesetzesimmanenten Vorbehalt der Kürzung wegen rückwirkender Gewährung oder nachträglichen Bekanntwerdens anzurechnender anderweitiger Bezüge gemäß §§ 53 ff. BeamtVG (vgl. u.a. BVerwGE 71, 77 ; Urteil vom 24. September 1992 BVerwG 2 C 18.91 ).
  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 C 7.19

    Kürzung und Rückforderung von Dienstbezügen wegen der Anrechnung anderweitiger …

    Einen gesetzesimmanenten Vorbehalt enthalten die Regelungen über das Ruhen von Versorgungsbezügen im Hinblick auf anderweitiges Erwerbseinkommen oder nach Erreichen der Altersgrenze im Hinblick auf sog. Verwendungseinkommen (vgl. §§ 53 ff. BeamtVG, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. November 1985 - 6 C 37.83 - Buchholz 238.41 § 49 SVG Nr. 4 S. 5 f., vom 24. September 1992 - 2 C 18.91 - BVerwGE 91, 66 , vom 15. November 2016 - 2 C 9.15 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 30 Rn. 22 …und vom 8. Juni 2017 - 2 C 46.16 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 33 Rn. 29), die Regelung des § 8 BBesG über die Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtungen (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 26.95 - Buchholz 240 § 8 BBesG Nr. 10 S. 10) und die Regelung des § 9 BBesG, wonach der Anspruch auf die im Voraus gezahlten Dienstbezüge unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Feststellung ihres Verlustes wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst steht (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 19.92 - BVerwGE 95, 94 ).
  • OVG Bremen, 24.08.2026 - 2 LA 222/24

    Besoldung und Versorgung - Anspruchsentstehung; Betriebsrente; …

    Einen gesetzesimmanenten Vorbehalt enthalten die Regelungen über das Ruhen von Versorgungsbezügen im Hinblick auf anderweitiges Erwerbseinkommen oder nach Erreichen der Altersgrenze im Hinblick auf sog. Verwendungseinkommen wie Renten (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 25.11.1985 - 6 C 37.83, juris Rn. 20, Urt. v. 24.09.1992 - 2 C 18.91, BVerwGE 91, 66 = juris Rn. 15, Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9.15, juris Rn. 22 …und Urt. v. 08.06.2017 - 2 C 46.16, juris Rn. 29).
  • OVG Saarland, 17.04.2019 - 1 A 28/18

    Voraussetzungen eines gesetzesimmanenten Rückforderungsvorbehalts im Besoldungs- …

    Ausnahmen hiervon bedürfen einer besonderen Rechtfertigung und dürfen nicht zur Umkehrung der gesetzlichen Regel führen.(BVerwG, Urteil vom 24.9.1992 - 2 C 18/91 -, juris Rdnr. 19 m.w.N.).

    Ruhensberechnungen tragen den Vorbehalt einer späteren Änderung in sich, wobei der Versorgungsempfänger im Falle der Ruhensregelung als Empfänger beider Bezüge die Änderung der anzurechnenden Bezüge typischerweise kennt und er deshalb aufgrund der bei ihm vorausgesetzten Kenntnisse davon auszugehen hat, dass die Änderung der einen Bezüge eine Änderung der anderen Bezüge zur Folge haben kann.(BVerwG, Urteil vom 24.9.1992, a.a.O., Rdnr. 19).

    Dass finanzielle Risiken aus rückwirkenden oder erst nachträglich bekannt werdenden Veränderungen im Einzelfall auch zu Lasten des Dienstherrn gehen können, ist kein Grund zur Abweichung von der gesetzlichen Regel, sondern im Gegenteil deren notwendige Folge.(BVerwG, Urteil vom 24.9.1992, a.a.O., Rdnr. 19) Diese als notwendig bezeichnete Folge realisiert sich immer dann, wenn der normativen Regelung ein Rückforderungsvorbehalt nicht immanent ist, ein einzelfallbezogener Rückforderungsvorbehalt nicht ausgesprochen worden ist und der Beamte sich nach Maßgabe der bereicherungsrechtlichen Voraussetzungen und mangels Eingreifen der §§ 52 Abs. 2 Satz BeamtVG bzw. 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG auf den Wegfall der Bereicherung berufen kann.

  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 19.90

    Beurlaubung anlässlich einer Entsendungsverfügung zur NATO; Ruhen des deutschen …

    Das Bundesverwaltungsgericht nimmt in ständiger Rechtsprechung bei Regelungen über das Ruhen von Versorgungsbezügen gemäß §§ 53 ff. BeamtVG einen gesetzlichen Vorbehalt des Inhalts an, daß Rubensberechnungen keine endgültigen Bescheide darstellen und damit den Vorbehalt einer späteren - auch rückwirkenden - Änderung in sich tragen (vgl. Urteile vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 16.84 - <BVerwGE 71, 77, 81 f.> [BVerwG 28.02.1985 - 2 C 16/84]; vom 25. November 1985 - BVerwG 6 C 37.83 - und vom 24. September 1992 - BVerwG 2 C 18.91 - ).

    Er haftet vielmehr gegenüber dem Rückforderungsbegehren der Beklagten gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG i.V.m. §§ 820 Abs. 1 Satz 2 und 818 Abs. 4 BGB verschärft, d.h. ohne die Möglichkeit, sich auf den Wegfall der Bereicherung zu berufen (vgl. hierzu Urteile vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 16.84 - <BVerwGE 71, 77, 81 f.> [BVerwG 28.02.1985 - 2 C 16/84]; vom 25. November 1985 - BVerwG 6 C 37.83 - und vom 25. September 1992 - BVerwG 2 C 18.91 - ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2015 - 7 B 16.14

    Beamtenversorgungsrecht; Versorgungsbezüge; Rückforderungsbescheid; …

    Nach ständiger Rechtsprechung steht die Festsetzung und Zahlung von Versorgungsbezügen unter dem gesetzesimmanenten Vorbehalt, dass die Bezüge infolge späterer Anwendung von Ruhensvorschriften gekürzt und die Überzahlungen zurückgefordert werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. November 1985 - 6 C 37.83 - juris Rn. 20 und vom 24. September 1992 - 2 C 18.91 - juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 141/14

    Aktenführung; Aktenverfälschung; Billigkeitsentscheidung; Entreicherung; grobe …

    Rn. 82 Die Zahlung der Versorgungsbezüge des Klägers stand zwar nicht unter einem gesetzesimmanenten Rückforderungsvorbehalt in dem Sinne, dass er gemäß § 820 Abs. 1, § 818 Abs. 4 BGB für die Rückzahlung verschärft, das heißt ohne die Möglichkeit der Berufung auf einen Wegfall der Bereicherung, haftet (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.1992 - BVerwG 2 C 18.91 -, juris Rn 18 f.).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2007 - 5 LB 105/05

    Wegfall der Entreicherungseinrede wegen des Bestehens eines gesetzesimmanenten …

    Aus diesen Gründen besteht der allgemein anerkannte gesetzesimmanente Vorbehalt bei der Festsetzung von Versorgungsbezügen und Ruhensberechnungen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.10.1977 - 2 BvR 407/76 -, BVerfGE 46, 97, 113; BVerwG, Urt. v. 24.09.1992 - 2 C 18.91 -, ZBR 93, 87;… OVG Lüneburg, Urt. v. 30.07.1991 - 5 L 2467/91 -, jeweils m.w.N.).

    Die Rechtfertigung des Vorbehalts bei nachträglichem Bekanntwerden von Änderungen besteht darin, dass im Fall der Ruhensregelung dem Versorgungsempfänger als Empfänger beider Bezüge (hier: eigene Besoldung als Realschulkonrektorin/Realschulrektorin und Witwengeld) die Änderung der anzurechnenden Bezüge typischerweise bekannt ist und er deshalb aufgrund der bei ihm vorausgesetzten Kenntnisse davon auszugehen hat, dass die Änderung der einen Bezüge (hier: Versorgung statt Besoldung als Realschulkonrektorin) eine Änderung der anderen Bezüge (hier: Witwengeld) zur Folge haben kann (BVerwG, Urt. v. 24.09.1992 - 2 C 18.91 -, ZBR 1993, 87).

    Eine fehlende Einschlägigkeit des gesetzesimmanenten Vorbehalts kann auch nicht im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1992 (- 2 C 18.91 -, ZBR 1993, 87) angenommen werden.

  • OVG Saarland, 28.07.2010 - 1 A 113/10

    Auslegung des § 57 Abs. 5 BeamtVG; Bekanntwerden der Rentengewährung an den …

    Rn. 62 Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 24.9.1992 - 2 C 18.91 -, BVerwGE 91, 66, 69 ff.) in Fällen des nachträglichen Bekanntwerdens des Bezugs einer im Wege des Versorgungsausgleichs erworbenen Rente die Annahme eines gesetzesimmanenten Rückforderungsvorbehalts verneint und dies mit der mangelnden Vergleichbarkeit der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten begründet.

    Die vorliegend in Rede stehenden Versorgungsbezüge gehören zu der Gruppe von Bezügen, bei denen auf Dauer Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse zu erwarten sind und hinsichtlich der das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 24.9.1992, a.a.O., S. 69 f.) klargestellt hat, dass die finanziellen Risiken bei rückwirkendem oder erst nachträglichem Bekanntwerden einer tatsächlichen Veränderung je nach Fallgestaltung durchaus auch zu Lasten des Dienstherrn gehen können.

  • VG Hannover, 12.10.2012 - 2 A 917/11

    Billigkeitsentscheidung; fiktive Rente; Fürsorgepflicht; gesetzesimmanenter …

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 2/00 R

    Arbeitgeberausgleich bei der Entgeltfortzahlung

  • OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 291/12

    Geltung des gesetzesimmanenten Vorbehalts der Rückforderung von …

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 5 LA 84/16

    Besoldungsvorbehalt

  • BVerwG, 08.06.2017 - 2 C 46.16

    Arbeitslosengeld; Billigkeitsentscheidung; Durchsetzung des Anspruchs auf …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2014 - 2 A 10834/13

    Rückforderungsvorbehalt bei Versorgungsâ€" neben Rentenbezügen; Einwand des …

  • VG Regensburg, 15.01.2016 - RO 1 S 15.2115

    Ruhensberechnung und Rückforderung überzahlterBezüge

  • VG Schleswig, 23.08.2019 - 12 A 157/17

    Rückforderung der überzahlten Bezüge eines Soldaten wegen Entfernung aus dem …

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12

    Unter dem gesetzlichen Vorbehalt der endgültigen Stufenzuordnung stehende Bezüge …

  • VG Bayreuth, 09.12.2025 - B 5 K 23.538

    Rückwirkende Anrechnung von Rentenansprüchen des Beamten aus angestellter, …

  • VG Gießen, 27.10.2011 - 5 K 45/11

    Rückforderung zu viel gezahlter Versorgungsbezüge

  • VG Schleswig, 16.08.2019 - 12 A 157/17

    Rückforderung der überzahlten Bezüge eines Soldaten wegen Entfernung aus dem …

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2020 - 4 Sa 339/19

    Angemessene Ratenzahlung für überzahlte Versorgungsbezüge

  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 14 ZB 18.544

    Kürzung der Ruhestandsbezüge wegen Versorgungsausgleichs bei …

  • VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 CS 16.411

    Anrechnung einer Altersrente für Schwerbehinderte auf Beamtenversorgung

  • VG Saarlouis, 28.04.2009 - 3 K 92/08

    Rückforderung von Versorgungsbezügen nach Versorgungsausgleich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2004 - 6 A 1867/02

    Rückforderung zu viel gezahlter Versorgungsbezüge; Gewährung von einemaliger …

  • VG Düsseldorf, 06.05.2022 - 13 K 8134/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - 1 A 1482/12

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Rückforderung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 3 A 1539/11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2012 - 1 E 1052/12

    Anforderungen an eine Verweigerung von Prozesskostenhilfe bei offensichtlich …

  • VG Minden, 12.07.2018 - 4 K 2591/16
  • OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 55/12

    Rückforderung von Versorgungsbezügen

  • VG Bremen, 26.10.2011 - 2 V 769/11

    Ruhegehalt - Aufrechnung; Eilrechtsschutz; überzahlte Versorgungsbezüge

  • VGH Bayern, 19.05.2011 - 14 ZB 10.2102

    Keine ernstlichen Zweifel.

  • VG München, 26.04.2013 - M 21 K 11.4308

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

  • VG Kassel, 07.06.2004 - 7 E 1310/01

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen nach Scheidung des Empfängers.

  • VG Sigmaringen, 18.03.2026 - 5 K 248/24

    Anrechnung von Renten auf Versorgungsbezüge nach § 108 LBeamtVGBW.

  • VG Aachen, 03.12.2015 - 1 K 1977/14

    Rückforderung; Versorgungsbezüge; Versorgungsausgleich; Kürzung; Vorbehalt

  • VG Oldenburg, 21.05.2003 - 6 A 1783/01

    Aufrechnung; Billigkeit; gesetzesimmanenter Vorbehalt; Ruhensberechnung; …

  • VG Augsburg, 10.12.2009 - Au 2 K 09.327

    Anrechnung einer nach dem Tod des aus dem Versorgungsausgleich berechtigten …

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   BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92   

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BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92 (https://dejure.org/1992,681)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1992 - 6 C 11.92 (https://dejure.org/1992,681)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1992 - 6 C 11.92 (https://dejure.org/1992,681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Wegfall der Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, anstelle der zuständigen Verwaltungsbehörde die Feststellung über die Berechtigung zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe zu treffen - keine Feststellung der Berechtigung zur Verweigerung des Kriegsdienstes ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 265
  • NJW 1993, 1282 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 270
 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79

    Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92
    Zu einer solchen unmittelbaren Feststellung - und zwar anstelle der für diese Verwaltungsentscheidung eigentlich zuständigen Behörde der Beklagten bzw. des zuständigen Prüfungsgremiums - waren die Verwaltungsgerichte deshalb in der Lage, weil § 113 Abs. 2 VwGO in der bis zum Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG geltenden Fassung vorsah: "Betrifft der angefochtene Verwaltungsakt eine Leistung in Geld oder anderen vertretbaren Sachen oder eine Feststellung, so kann das Gericht die Leistung in anderer Weise festsetzen oder die Feststellung durch eine andere ersetzen." Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthielt diese Regelung unter anderem die Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, im Falle der Anfechtung einer ablehnenden Entscheidung der für die Anerkennung der Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung zuständigen Verwaltungsbehörde bzw. des zuständigen Prüfungsgremiums dann, wenn das Verwaltungsgericht die Berechtigung des Wehrpflichtigen zur Kriegsdienstverweigerung als gegeben ansah, anstelle der eigentlich zuständigen Verwaltungsbehörde diese Berechtigung unmittelbar selbst festzustellen, d.h. im Sinne von § 113 Abs. 2 VwGO (alter Fassung) die ablehnende Entscheidung der hierfür zuständigen Verwaltungsbehörde durch die positive Feststellung der Berechtigung des Wehrpflichtigen zu ersetzen (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - BVerwGE 65, 287 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130 m.Nw.).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht für möglich und im Hinblick auf den das Recht der Kriegsdienstverweigerung beherrschenden Grundsatz der Beschleunigung des Entscheidungsverfahrens dann auch für geboten erachtete Anwendung des § 113 Abs. 2 VwGO (alter Fassung) basierte wesentlich auf der Annahme, daß es sich bei der Anerkennung der Berechtigung eines Wehrpflichtigen, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, um eine rechtlich strikt gebundene Entscheidung handelt, die sich bereits unmittelbar aus dem Gesetz - Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG i.V.m. § 25 WPflG bzw. § 1 KDVG - ergibt (so schon BVerwGE 7, 242 = Buchholz 448.O § 25 WPflG Nr. 1; vgl. dazu auch BVerwGE 65, 287 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130).

    So hat es insbesondere entschieden, daß es sich bei der Feststellung der Berechtigung eines Wehrpflichtigen, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, um eine nach zwingendem Recht zu treffende Entscheidung handele mit der Folge, daß sich Fehler im Verwaltungsverfahren nicht im Sinne von § 46 VwVfG auf die Entscheidung in der Sache auswirken könnten (vgl. Urteile vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - BVerwGE 61, 45 = Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 18 sowie vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - a.a.O.).

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92
    Vielmehr ist nach dem Wegfall der Sonderregelung des früheren § 113 Abs. 2 VwGO für das Begehren eines Wehrpflichtigen, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG , § 1 KDVG als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden, im Hinblick darauf, daß den vollen Schutz des Grundrechts des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG nur derjenige Wehrpflichtige für sich in Anspruch nehmen kann, dessen Berechtigung in dem vom Gesetz dafür vorgesehenen Verfahren förmlich festgestellt worden ist (vgl. Urteil vom 17. August 1988 - BVerwG 6 C 36.86 - BVerwGE 80, 62 = Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 9 im Anschluß an BVerfGE 69, 1 ff., 24/25), die Verpflichtungsklage die richtige Klageart; sie schließt die Anfechtung der vorausgegangenen, ablehnenden Verwaltungsentscheidung mit ein und zugleich gemäß § 43 Abs. 2 VwGO eine allgemeine Feststellungsklage aus.
  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92
    So hat es insbesondere entschieden, daß es sich bei der Feststellung der Berechtigung eines Wehrpflichtigen, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, um eine nach zwingendem Recht zu treffende Entscheidung handele mit der Folge, daß sich Fehler im Verwaltungsverfahren nicht im Sinne von § 46 VwVfG auf die Entscheidung in der Sache auswirken könnten (vgl. Urteile vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - BVerwGE 61, 45 = Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 18 …sowie vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - a.a.O.).
  • BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86

    Rechtsschutzbedürfnis - Anfechtungsklage - Ablehnungsbescheid - …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92
    Mit der entsprechenden Begründung hat es die Änderungen des Anerkennungsverfahrens durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes - KDVNG - (vom 28. Februar 1983, BGBl. I S. 203, in Kraft seit dem 1. Januar 1984), nämlich die grundlegende Unterscheidung zwischen dem schriftlichen, weitgehend formalisierten Behörden- Verfahren für "ungediente Wehrpflichtige« vor dem Bundesamt für den Zivildienst (vgl. §§ 4 ff. KDVG ) und dem gerichtsähnlichen Verfahren insbesondere für Soldaten und gediente Wehrpflichtige vor den Ausschüssen und Kammern für Kriegsdienstverweigerung (vgl. §§ 9 ff. und 18 KDVG ) sowie auch die besonders geregelte Zusammensetzung der Prüfungsgremien (vgl. § 9 Abs. 2 KDVG ), als für die in der Sache nach zwingendem Recht zu treffende Entscheidung über das Anerkennungsbegehren letztlich unerheblich angesehen (vgl. insbesondere Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2).
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92
    Die vom Bundesverwaltungsgericht für möglich und im Hinblick auf den das Recht der Kriegsdienstverweigerung beherrschenden Grundsatz der Beschleunigung des Entscheidungsverfahrens dann auch für geboten erachtete Anwendung des § 113 Abs. 2 VwGO (alter Fassung) basierte wesentlich auf der Annahme, daß es sich bei der Anerkennung der Berechtigung eines Wehrpflichtigen, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, um eine rechtlich strikt gebundene Entscheidung handelt, die sich bereits unmittelbar aus dem Gesetz - Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG i.V.m. § 25 WPflG bzw. § 1 KDVG - ergibt (so schon BVerwGE 7, 242 = Buchholz 448.O § 25 WPflG Nr. 1; vgl. dazu auch BVerwGE 65, 287 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130).
  • BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 36.86

    Arzt - Medizinstudent - Wehrpflicht - Sanitätsdienst - Kriegsdienstverweigerung - …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92
    Vielmehr ist nach dem Wegfall der Sonderregelung des früheren § 113 Abs. 2 VwGO für das Begehren eines Wehrpflichtigen, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG , § 1 KDVG als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden, im Hinblick darauf, daß den vollen Schutz des Grundrechts des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG nur derjenige Wehrpflichtige für sich in Anspruch nehmen kann, dessen Berechtigung in dem vom Gesetz dafür vorgesehenen Verfahren förmlich festgestellt worden ist (vgl. Urteil vom 17. August 1988 - BVerwG 6 C 36.86 - BVerwGE 80, 62 = Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 9 im Anschluß an BVerfGE 69, 1 ff., 24/25), die Verpflichtungsklage die richtige Klageart; sie schließt die Anfechtung der vorausgegangenen, ablehnenden Verwaltungsentscheidung mit ein und zugleich gemäß § 43 Abs. 2 VwGO eine allgemeine Feststellungsklage aus.
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 26.73

    Zulässigkeit des Erlasses eines Widerspruchsbescheids bei bereits ergangener …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92
    Bei dieser Auffassung konnten sich insbesondere auch Fehler im Verwaltungsverfahren in der Sache nicht auswirken mit der Folge, daß selbst dann, wenn die Entscheidung der Verwaltungsbehörde verfahrensfehlerhaft zustande gekommen war, immer eine Ersetzung der Verwaltungsentscheidung unmittelbar durch das Verwaltungsgericht gemäß § 113 Abs. 2 VwGO (alter Fassung) zulässig und geboten war (vgl. etwa Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 26.73 - Buchholz 448.O § 32 WPflG Nr. 10).
  • BVerwG, 18.01.1978 - 8 C 9.77

    Abänderungsfeststellung - Verpflichtungsklagen - Öffentliche Wohnungsbaudarlehn - …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92
    Daß im übrigen eine Abänderungsfeststellung aufgrund der früheren Fassung des § 113 Abs. 2 VwGO nicht nur bei Anfechtungsklagen, sondern auch bei Verpflichtungsklagen zulässig war, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 55, 170).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht; …

    Der klare Wortlaut des Gesetzes bildet jedoch die äußerste Grenze jeder Gesetzesauslegung (vgl. Urteil vom 29. Juni 1992 - BVerwG 6 C 11.92 - BVerwGE 90, 265 ).
  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 25.15

    Abschnitt; Beitrittsgebiet; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; Gebot der …

    Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Norm, der die äußerste Grenze jeder Gesetzesauslegung bildet (vgl. Urteil vom 29. Juni 1982 - 6 C 11.92 - BVerwGE 90, 265 ), ist bei der Frage der endgültigen Herstellung einheitlich auf den Stichtag 3. Oktober 1990 abzustellen.
  • LG Stuttgart, 06.12.2017 - 22 AR 2/17
    56 Soweit die Musterbeklagte für die thematische Begrenzung der Feststellungziele auf materiellrechtliche Anspruchsgrundlagen demgegenüber die Maßgeblichkeit des Gesetzgebungswillens anführt, wonach "[ein] Feststellungsziel ... die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens mehrerer sowohl anspruchsbegründender als auch anspruchsausschließender Voraussetzungen einschließlich der Klärung von Rechtsfragen beinhalten könne" (BT-Drs 15/5695 S. 23 - Hervorhebung gerichtsseits), übersieht sie ferner, dass auch nach Auffassung des BVerfG der Wille des Gesetzgebers "nur insoweit berücksichtigt werden kann, als er im Gesetz einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden [habe]" (BVerfGE 11, 126 [130]; ebenso das BVerwG in BVerwGE 90, 265).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.09.1992 - 2 Ss 131/92   

Zitiervorschläge
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OLG Karlsruhe, 18.09.1992 - 2 Ss 131/92 (https://dejure.org/1992,3752)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.09.1992 - 2 Ss 131/92 (https://dejure.org/1992,3752)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. September 1992 - 2 Ss 131/92 (https://dejure.org/1992,3752)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1282 (Ls.)
  • NZV 1993, 117
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2016 - 1 RVs 93/16

    Beruhen der konkreten Gefährdung auf der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit bei …

    Für die Annahme vorsätzlicher Tatbegehung bedarf es vielmehr der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Täterpersönlichkeit, der Trinkgewohnheiten - namentlich in zeitlichem Zusammenhang mit dem Fahrtantritt - sowie des Täterverhaltens während und nach der Trunkenheitsfahrt (Senatsbeschluss vom 5. November 2009 [III-2 Ss 220/09-149/09 I]; vgl. ferner OLG Zweibrücken DAR 1999, 132f.; OLG Koblenz NZV 1993, 444; OLG Karlsruhe NZV 1993, 117, 118; OLG Hamm VM 1998, 68f.;… Fischer, a.a.O., § 316 Rdnr. 46 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.02.1998 - 4 Ss 87/98

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

    Einen solchen Erfahrungssatz gibt es aber nicht (vgl. OLG Zweibrücken, NZV 1993, 240f.; OLG Karlsruhe, NZV 1993, 117; OLG Koblenz, ZfS 1993, 246, 247 m.w.Nachw.; OLG Frankfurt, ZfS 1995, 232;… Cramer, in: Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 316 Rdnr. 26;… Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 316 Rdnr. 9, jew. m.w.Nachw.; st. Rspr. des beschließenden Senats, z.B. Beschl. v. 24.10.1996 - 4 Ss 1174/96, v. 14.11.1996 - 4 Ss 1297/96, v. 14.1.1997 - 4 Ss 1509/96 und v. 27.11.1997 - 4 Ss 1310/97).
  • OLG Celle, 10.07.1997 - 21 Ss 138/97
    Zwar hat die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt, daß auch aus der von einer vorangehenden einschlägigen Bestrafung ausgehenden Warnwirkung auf ein vorsätzliches Handeln des Täters bei der neuen Trunkenheitsfahrt geschlossen werden kann (vgl. Senatsurteil NZV 1996, 204, 205; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1996, 85, 86; OLG Koblenz NZV 1993, 444, 445; OLG Karlsruhe NZV 1993, 117, 118).
  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 4 Ss 922/98

    Aufhebung, Blutalkoholkonzentration, Fahrlässigkeit, Höhe der BAK, Trunkenheit im …

    Rn. 22 gerichts gibt es einen solchen Erfahrungssatz indessen nach wie vor nicht (vgl. OLG Köln, DAR 1987, 157 ff.; OLG Y, NZV 1993, 240 f.; OLG Karlsruhe, NZV 1993, 117;… Kramer in Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 316 Anm. 10 und Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 316 Anm. 9, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen auf die obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. auch die ständige Rechtsprechung des Senats in den Beschlüssen vom 5. Dezember 1995 - 4 Ws 1298/95 -, von demselben Tage in 4 Ss 1290/95, vom 14. März 1996 in 4 Ss 236/96; vom 14. November 1996 in 4 Ss 1279/96 sowie vom 27.11.1997 in 4 Ss 310/97).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2010 - 1 RVs 59/10

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich einer …

    Für die Annahme vorsätzlicher Tatbegehung bedarf es vielmehr der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Täterpersönlichkeit, der Trinkgewohnheiten - namentlich in zeitlichem Zusammenhang mit dem Fahrtantritt - sowie des Täterverhaltens während und nach der Trunkenheitsfahrt (Senatsbeschluss vom 5. November 2009 [III-2 Ss 220/09-149/09 I]; vgl. ferner OLG Zweibrücken DAR 1999, 132f.; OLG Koblenz NZV 1993, 444; OLG Karlsruhe NZV 1993, 117, 118; OLG Hamm VM 1998, 68f.;… Fischer, StGB, 57. Auflage [2010], § 316 Rdnr. 46 m.w.N.).
  • AG Frankenthal, 03.08.2022 - 4b Gs 1682/22

    Anordnung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer BAK unter 1,1 …

    Das ist rechtsfehlerhaft; denn es gibt, wie das OLG Koblenz mehrfach mit zutreffender Begründung entschieden hat (VRS 70, 11 = BA 1986, 151 = StVE § 316 StGB Nr. 71; OLG Koblenz, Urteil vom 27.05.1993 - 1 Ss 77/93), keinen Erfahrungssatz des Inhalts, daß ein Kraftfahrer bei einer hohen BAK - rund 2 Promille oder mehr - seine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit erkennt oder jedenfalls für möglich hält (vgl. etwa OLG Köln, DAR 1987, 157; OLG Hamm, NStE § 316 StGB Nr. 11; KG, VRS 80, 448 (449) = BA 1991, 186 (187); OLG Karlsruhe, NZV 1993, 117 (118) = NJW 1993, 1282 L; Hentschel/Born, Rdnrn. 346 bis 348;… Cramer, in: Schönke/Schröder, StGB, 24. Aufl., § 316 Rdnr. 10;… Rüth, in: LK, 10. Aufl., § 316 Rdnr. 95).
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