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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.11.1994

Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,170
BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93 (https://dejure.org/1994,170)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1994 - X ZR 16/93 (https://dejure.org/1994,170)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1994 - X ZR 16/93 (https://dejure.org/1994,170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patent - Schutzbereich - Lizenzvertrag - Verwirkung von Ansprüchen - Revision - Rechtsfehler - Warenzeichen - Schützenswerter Besitzstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; PatG (1981) § 14
    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung lizenzvertraglicher Ansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 125, 303
  • NJW 1995, 463 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 106
  • MDR 1995, 64
  • GRUR 1994, 597
 
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Wird zitiert von ... (85)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung …

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn das durch die Erfindung gelöste Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird, die der Durchschnittsfachmann mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in den Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (BGHZ 112, 140, 148 [BGH 12.07.1990 - X ZR 121/88] - Befestigungsvorrichtung II; s.a. BGHZ 98, 12, 19 - Formstein).

    Die Frage einer abhängigen Erfindung, hier im deutschen Patent 35 14 892 der Beklagten vom Vertragspatent der Klägerin, stellt sich nur dann, wenn die Beklagte von der Lehre des Vertragspatents Gebrauch macht und zugleich eine erfinderische weitere Ausgestaltung verwirklicht (BGHZ 112, 140 [BGH 12.07.1990 - X ZR 121/88] - Befestigungsvorrichtung II).

    Es ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht möglich, unter Zugrundelegung der Entscheidung des Senats in BGHZ 112, 140 [BGH 12.07.1990 - X ZR 121/88] - Befestigungsvorrichtung II eine abhängige Erfindung der Beklagten über den Gesichtspunkt der Äquivalenz zu bejahen.

    Für die Annahme einer abhängigen Erfindung nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHZ 112, 140 ff. [BGH 12.07.1990 - X ZR 121/88] - Befestigungsvorrichtung II - ist in den bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts keine Grundlage erkennbar.

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung …

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn das durch die Erfindung gelöste Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird, die der Durchschnittsfachmann mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in den Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (BGHZ 112, 140, 148 [BGH 12.07.1990 - X ZR 121/88] - Befestigungsvorrichtung II; s.a. BGHZ 98, 12, 19 - Formstein).

    Maßgeblich für diese Rechtsprechung ist, wie der Senat in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat (etwa BGHZ 98, 12, 18 f. = BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; BGHZ 105, 1, 10 [BGH 14.06.1988 - X ZR 5/87] = BGH GRUR 1988, 896, 898 f. - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; BGH GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur), daß bei der Bemessung des Schutzbereichs eines Patents nach § 14 PatG 1981 der durch Auslegung zu ermittelnde Inhalt der Patentansprüche zugrunde zu legen ist und zu deren Verständnis die Beschreibung und die Zeichnungen heranzuziehen sind.

    Darüber hinaus kann eine Benutzung der unter Schutz gestellten Erfindung vorliegen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (BGHZ 105, 1, 10 [BGH 14.06.1988 - X ZR 5/87] - Ionenanalyse; BGHZ 98, 12, 19 - Formstein).

  • BGH, 12.06.1956 - I ZR 118/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Dafür konnte der Erfinder keinen Lohn beanspruchen (etwa BGH GRUR 1969, 534, 536 - Skistiefelverschluß; BGH GRUR 1960, 478, 479 f. - Blockpedale; BGH GRUR 1957, 20, 22 - Leitbleche; BGH GRUR 1953, 112, 113 - Feueranzünder; s.a. RGZ 70, 319, 320 f.).

    Bezüglich des nach dem früheren Recht anerkannten allgemeinen Erfindungsgedankens wurde ebenfalls gefordert, daß er für den Fachmann in der Patentschrift überhaupt offenbart war, d.h., daß der Fachmann in der Lage war, ihn ohne erfinderisches Bemühen der Patentschrift zu entnehmen und auszuführen (so BGH GRUR 1957, 20, 22 - Leitbleche; BGH GRUR 1960, 478, 479 f. - Blockpedale).

  • BGH, 10.05.1960 - I ZR 9/59
    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Dafür konnte der Erfinder keinen Lohn beanspruchen (etwa BGH GRUR 1969, 534, 536 - Skistiefelverschluß; BGH GRUR 1960, 478, 479 f. - Blockpedale; BGH GRUR 1957, 20, 22 - Leitbleche; BGH GRUR 1953, 112, 113 - Feueranzünder; s.a. RGZ 70, 319, 320 f.).

    Bezüglich des nach dem früheren Recht anerkannten allgemeinen Erfindungsgedankens wurde ebenfalls gefordert, daß er für den Fachmann in der Patentschrift überhaupt offenbart war, d.h., daß der Fachmann in der Lage war, ihn ohne erfinderisches Bemühen der Patentschrift zu entnehmen und auszuführen (so BGH GRUR 1957, 20, 22 - Leitbleche; BGH GRUR 1960, 478, 479 f. - Blockpedale).

  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Maßgeblich für diese Rechtsprechung ist, wie der Senat in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat (etwa BGHZ 98, 12, 18 f. = BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; BGHZ 105, 1, 10 [BGH 14.06.1988 - X ZR 5/87] = BGH GRUR 1988, 896, 898 f. - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; BGH GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur), daß bei der Bemessung des Schutzbereichs eines Patents nach § 14 PatG 1981 der durch Auslegung zu ermittelnde Inhalt der Patentansprüche zugrunde zu legen ist und zu deren Verständnis die Beschreibung und die Zeichnungen heranzuziehen sind.

    Vor diesem Hintergrund ist nichts ersichtlich, was für eine Ausdehnung des Schutzbereichs eines Patents sogar noch gegenüber der vormals anerkannten Rechtslage sprechen könnte (hierzu etwa Ballhaus/Sikinger, GRUR 1986, 337, 338 ff.; von Falck, GRUR 1988, 1, 3; BGH GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur).

  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für …

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Maßgeblich für diese Rechtsprechung ist, wie der Senat in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat (etwa BGHZ 98, 12, 18 f. = BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; BGHZ 105, 1, 10 [BGH 14.06.1988 - X ZR 5/87] = BGH GRUR 1988, 896, 898 f. - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; BGH GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur), daß bei der Bemessung des Schutzbereichs eines Patents nach § 14 PatG 1981 der durch Auslegung zu ermittelnde Inhalt der Patentansprüche zugrunde zu legen ist und zu deren Verständnis die Beschreibung und die Zeichnungen heranzuziehen sind.

    Darüber hinaus kann eine Benutzung der unter Schutz gestellten Erfindung vorliegen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (BGHZ 105, 1, 10 [BGH 14.06.1988 - X ZR 5/87] - Ionenanalyse; BGHZ 98, 12, 19 - Formstein).

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Schon dieser Umstand erhellt, daß die etwa in der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichenrecht entwickelte Rechtsprechung wegen eines schützenswerten Besitzstandes des in Anspruch Genommenen nicht greifen kann (hierzu etwa BGHZ 1, 31; 5, 189; 16, 82; 21, 66; BGH GRUR 1992, 45 - Cranpool; BGHZ 119, 237 - Universitätsemblem).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Soweit er aber die Allgemeinheit nicht aufgrund eindeutig bestimmbarer eigener geistiger Leistung "bereichert", besteht kein Anlaß zu einer Entlohnung (grundlegend in diesem Zusammenhang BVerfGE 31, 229, 240 ff.; 49, 382, 392 ff.; 79, 29, 40 ff.; 81, 208) [BVerfG 23.01.1990 - 1 BvR 306/86].
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe …

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Soweit er aber die Allgemeinheit nicht aufgrund eindeutig bestimmbarer eigener geistiger Leistung "bereichert", besteht kein Anlaß zu einer Entlohnung (grundlegend in diesem Zusammenhang BVerfGE 31, 229, 240 ff.; 49, 382, 392 ff.; 79, 29, 40 ff.; 81, 208) [BVerfG 23.01.1990 - 1 BvR 306/86].
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Kunsturheberrecht als Eigentum

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Soweit er aber die Allgemeinheit nicht aufgrund eindeutig bestimmbarer eigener geistiger Leistung "bereichert", besteht kein Anlaß zu einer Entlohnung (grundlegend in diesem Zusammenhang BVerfGE 31, 229, 240 ff.; 49, 382, 392 ff.; 79, 29, 40 ff.; 81, 208) [BVerfG 23.01.1990 - 1 BvR 306/86].
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von …

  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 177/89

    Warenzeichenübertragung bei Mitübertragung des Geschäftsbetriebs - Verwirkung des …

  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53

    Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung

  • BGH, 24.04.1969 - X ZR 54/66

    Patentverletzung durch Verwendung eines Äquivalents - Allgemeiner …

  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

  • BGH, 28.10.1952 - I ZR 108/51

    Rechtsmittel

  • RG, 01.02.1909 - I 100/08

    Ist die Regel, daß sich der Patentschutz nicht auf die konkrete Ausführungsform …

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des …

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat hierzu entwickelt hat, dient die Auslegung der Patentansprüche nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (BGHZ 98, 12, 18 f. - Formstein; 105, 1, 10 - Ionenanalyse; 125, 303, 309 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme;… Sen.Urt. v. 5.5.1992 - X ZR 9/91, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin [Zeitmoment] bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt [Umstandsmoment] (BGHZ 25, 47, 52; 26, 52, 65; 67, 56, 68; 84, 280, 281;… BGH, Urt. v. 26.5.1992 - VI ZR 230/91, NJW-RR 1992, 1240, 1241; v. 10.2.1993 - VIII ZR 48/92, NJW-RR 1993, 682, 684; Sen.Urt. v. 17.3.1994 - X ZR 16/93, GRUR 1994, 597, 602 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme).

    Das Revisionsgericht hat jedoch nachzuprüfen, ob der Tatrichter alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (BGHZ 122, 308, 314; Sen.Urt. v. 17.3.1994 - X ZR 16/93, GRUR 1994, 597, 601 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat hierzu entwickelt hat, dient die Auslegung der Patentansprüche nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (BGHZ 98, 12, 18 f. - Formstein; 105, 1, 10 - Ionenanalyse; 125, 303, 309 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme;… Sen.Urt. v. 5.5.1992 - X ZR 9/91, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1994 - V ZR 276/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2950
BGH, 11.11.1994 - V ZR 276/93 (https://dejure.org/1994,2950)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1994 - V ZR 276/93 (https://dejure.org/1994,2950)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1994 - V ZR 276/93 (https://dejure.org/1994,2950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 463
  • MDR 1995, 740
  • MDR 1995, 741
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

    Nach alledem konnte der Kläger das Angebot der Beklagten durch ein "einfaches Ja" annehmen (vgl. auch BGH 11. November 1994 - V ZR 276/93 - NJW 1995, 463).
  • VGH Bayern, 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549

    Gebietsbewahrungsanspruch; (Hobby-)Pferdehaltung im faktischen Dorfgebiet; …

    Bei der Prüfung, ob ein Betrieb zu den nicht wesentlich störenden, wohnverträglichen Gewerbebetrieben im Sinn von § 5 Abs. 1 (und § 6 Abs. 1) BauNVO zählt, ist in der Regel nicht auf die konkreten Verhältnisse des jeweiligen Vorhabens abzustellen, sondern von einer typisierenden Betrachtungsweise auszugehen (BVerwG vom 10.7.1964 BRS 15 Nr. 17; vom 3.1.1973 BRS 27 Nr. 123; BayVGH vom 22.7.2004 - 26 B 04.931 - Juris; vom 2.11.2004 BayVBl 2005, 696; OVG MV vom 25.10.1994 MDR 1995, 741; vom 23.6.1998 LKV 1999, 66).
  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 2 CS 07.1702

    Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme - aufschiebende Wirkung

    Ob und unter welchen Voraussetzungen die Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung eine vertretbare Handlung darstellt, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. Linke NVwZ 2005, 535 m.w.N.; verneinend BayVGH vom 8.2.1982 NJW 1982, 2275 - gewerberechtliche Verpflichtung zur Abmeldung eines Telefonanschlusses und Streichung aus dem Telefonbuch; vom 7.11.2006 Az. 25 CS 06.2619 und vom 14.3.2008 Az. 9 CS 07.3231, juris RdNr. 3 - jeweils tierschutzrechtliche Verpflichtung zur Auflösung eines Tierbestands; BGH vom 11.11.1994 Az. V ZR 276/93, juris RdNr. 7 = NJW 1995, 463 - Verpflichtung zur Erteilung einer Prozessvollmacht an einen Rechtsanwalt).
  • LAG Hamm, 24.09.2026 - 9 Ta 68/26

    Bucheinsicht, Zwangsvollstreckung, Ersatzvornahme, Titel, Bestimmtheitsgebot, …

    Aus Sicht des Gläubigers muss es wirtschaftlich gleichgültig sein, durch wen die Handlung vorgenommen wird und vom Standpunkt des Schuldners aus rechtlich zulässig, dass ein anderer als er selbst die Handlung vornimmt (vgl. statt aller: BGH 11. November 1994 - V ZR 276/93)..
  • LAG Köln, 08.04.2021 - 9 Ta 24/21

    Lohnsteuerbescheinigung - Vollstreckung - unvertretbare Handlung

    Sondern es muss auch vom Standpunkt des Schuldners aus rechtlich zulässig sein, dass ein anderer die geschuldete Handlung bewirkt (BGH, Urteil vom 11. November 1994 - V ZR 276/93 -, Rn. 7, juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 16. Juli 1991 - 3 W 75/91 -, Rn. 10, juris;… Zöller/Seibel, 33. Aufl. 2020, § 887 ZPO, Rn. 2).
  • OLG Koblenz, 02.01.2014 - 3 W 648/13

    Zwangsvollstreckung: Anspruch auf Ersatzvornahme bei titulierter Pflicht zur …

    Der nach § 887 ZPO zu vollstreckende Anspruch muss in der Verpflichtung bestehen, eine vertretbare Handlung vorzunehmen, die weder in einer Geldzahlung noch in der Herausgabe oder Leistung von Sachen oder Abgabe einer Willenserklärung besteht (in Anknüpfung an BGH, 11. November 1994, V ZR 276/93, NJW 1995, 463).

    Der zu vollstreckende Anspruch muss in der Verpflichtung bestehen, eine vertretbare Handlung vorzunehmen, die weder in einer Geldzahlung noch in der Herausgabe oder Leistung von Sachen (§ 887 Abs. 3 ZPO) oder Abgabe einer Willenserklärung (§ 894 ZPO) besteht (BGH, Urteil vom 11.11.1994 - V ZR 276/93 - NJW 1995, 463, 464 = MDR 1995, 740 ff.;… Zöller/Stöber, ZPO, 30. Auflage 2014, § 887 Rn.2;… Thomas/Putzo-Seiler, aaO, § 887 1-2).

  • OLG Dresden, 08.10.2001 - 3 W 1411/01

    Vollstreckung von Handlungspflichten des Vermieters

    Es muss vom Standpunkt des Gläubigers aus wirtschaftlich gleichgültig sein, durch wen die Handlung vorgenommen wird und vom Standpunkt des Schuldners aus rechtlich zulässig sein, dass ein anderer, als er selbst die Handlung vornimmt (BGH in: NJW 1995, 463, 464).
  • OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08

    Voraussetzungen der Anordnung der Ersatzvornahme für die Verpflichtung zur …

    Aus Sicht des Gläubigers muss es wirtschaftlich gleichgültig sein, durch wen die Handlung vorgenommen wird und vom Standpunkt des Schuldners aus rechtlich zulässig, dass ein anderer als er selbst die Handlung vornimmt (BGH, NJW 1995, 463;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 887 Rn. 2).
  • OLG Bamberg, 25.11.1999 - 2 UF 124/99

    Umstellung eines in erster Instanz verfolgten bezifferten Leistungsantrags auf …

    Entscheidendes Kriterium hierfür ist die Möglichkeit, unter Verwertung des bisherigen Prozeßstoffes den Streit endgültig zu beheben und einen neuen Prozeß zu vermeiden, wobei in zweiter Instanz - auch im Hinblick auf den dann eintretenden Instanzverlust - eine strengere Prüfung veranlaßt ist (vgl. BGH MDR 1995, Seite 741; NJW 1975, Seite 1229; NJW-RR 1987, Seite 58;… Zöller/Greger a.a.O., § 263 Rdnr. 13 f.).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2008 - 35 O 128/05

    Rechtsgrundlage eines Auskunftsanspruchs nach einer Umwandlung des …

    Hier hält die Kammer die Klageänderung für sachdienlich, weil sie geeignet ist, den Rechtsstreit unter Verwertung des bisherigen Prozessstoffes endgültig zu beheben und somit ein neuer Prozess vermieden wird (vgl. BGH MDR 1995, 741; NJW-RR 1987, 58, NJW 1975, 1229).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2024 - 5 W 27/24

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines Wertgutachtens im …

  • ArbG Dortmund, 12.03.2026 - 10 Ca 2990/22
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