Rechtsprechung
| BGH, 17.06.1997 - XI ZR 239/96 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtswidrigkeit der Wertstellung von Bareinzahlungen auf Girokonten erst einen Bankarbeitstag nach Einzahlung - Unangemessene Benachteiligung von Kunden im kaufmännischen Geschäftsverkehr - Anforderungen an die Valutierung von Kontobelastungen im Lastschriftverfahren
- andrehink.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 9 Abs. 1
Formularmäßige Vereinbarung einer abweichenden Wertstellung von Bareinzahlungen auf einem Girokonto; Wertstellung von Kontobelastungen im Lastschriftverfahren; Formularmäßige Vereinbarung eines Wertstellungszeitpunkts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- aerzteblatt.de (Pressemeldung)
Zahlungsverkehr: Taggleiche Buchung bei Geschäftskonten
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Wertstellung von Bareinzahlungen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Bankrecht; Wertstellung von Bareinzahlungen im kaufmännischen Verkehr
Papierfundstellen
- NJW 1997, 3168
- ZIP 1997, 1540
- MDR 1997, 961
- VersR 1997, 1493
- WM 1997, 1661
- BB 1997, 1809
- DB 1997, 1866
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88
Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen …
Auszug aus BGH, 17.06.1997 - XI ZR 239/96
Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, daß die Wertstellung von Bareinzahlungen auf Girokonten erst einen Bankarbeitstag nach Einzahlung erfolgt, benachteiligt die Kunden auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr unangemessen und ist deshalb unwirksam (vgl. BGHZ 106, 259 = NJW 1989, 582 = LM § 8 AGBG Nr. 14).*).Erst mit der Wertstellung, also der Festlegung des Kalendertages, für den der gutzuschreibende Betrag in den für die Zinsberechnung maßgebenden - fiktiven - Zwischensaldo des Girokontos eingeht (BGHZ 106, 259 (263) = NJW 1989, 582 = LM § 8 AGBG Nr. 14), kann sich der Betrag zinsmäßig auswirken.
Die Verzinsung für ein debitorisch geführtes Girokonto endet nach dem Grundsatz der Zivilkomputation in Höhe des gutzuschreibenden Betrags in entsprechender Anwendung der §§ 187 1, 188 I BGB mit dem Ablauf des Tages der Wertstellung auf dem Empfängerkonto; die etwaige Verzinsung eines Guthabens beginnt am Kalendertag danach (…Schimansky, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, BankR-Hdb. I, 1997, § 47 Rdnr. 33; Pleyer/Huber, DB 1989, 1857 (1859)).
In einem Urteil vom 17.1.1989 (BGHZ 106, 259 (264ff.) = NJW 1989, 582 = LM § 8 AGBG Nr. 14) hat der erkennende Senat ausgeführt, daß eine Regelung in AGB, nach der bei Bareinzahlungen die Wertstellung erst einen Bankarbeitstag nach der Einzahlung erfolgt, inhaltlich unangemessen ist, weil dem Kunden eine Zinspflicht für einen in Wahrheit nicht bestehenden Schuldsaldo auferlegt und er so behandelt wird, als nähme er einen Kredit in Höhe der Einzahlung in Anspruch mit der Folge, daß er insoweit für sein eigenes Kapital gegenüber der Bank zinspflichtig ist.
- BGH, 06.05.1997 - XI ZR 208/96
Grundsatzentscheidung zur Wertstellung von Überweisungs- und Scheckgutschriften
Auszug aus BGH, 17.06.1997 - XI ZR 239/96
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 6.5.1997 (NJW 1997, 2042 = LM H. 10/1997 § 8 AGBG Nr. 27, z. Veröff. in BGHZ vorgesehen) ausgeführt hat, ist die kontoführende Bank aufgrund des Girovertrags verpflichtet, eingehende Überweisungsbeträge für ihren Kunden entgegenzunehmen und dessen Konto gutzuschreiben. - BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung an Erklärungen …
Auszug aus BGH, 17.06.1997 - XI ZR 239/96
Unter Darlegung der tatsächlichen Voraussetzungen haben die Bekl. unter Hinweis auf diesen Anspruch Klagabweisung beantragt und damit konkludent die Aufrechnung erklärt (vgl. dazu BVerfG, NJW-RR 1993, 764 (765)); außerdem haben sie sich auf eine vorprozessual erklärte Aufrechnung berufen (vgl. dazu Senat, NJW-RR 1994, 1203 = LM H. 1/1995 § 388 BGB Nr. 4 = WM 1994, 2215 (2216)). - BGH, 14.06.1994 - XI ZR 127/93
Zulässigkeit der Aufrechnung bei einer Teilklage
Auszug aus BGH, 17.06.1997 - XI ZR 239/96
Unter Darlegung der tatsächlichen Voraussetzungen haben die Bekl. unter Hinweis auf diesen Anspruch Klagabweisung beantragt und damit konkludent die Aufrechnung erklärt (vgl. dazu BVerfG, NJW-RR 1993, 764 (765)); außerdem haben sie sich auf eine vorprozessual erklärte Aufrechnung berufen (vgl. dazu Senat, NJW-RR 1994, 1203 = LM H. 1/1995 § 388 BGB Nr. 4 = WM 1994, 2215 (2216)). - BGH, 14.11.1989 - XI ZR 97/88
Rechte einer Sparkasse an einem zum Einzug eingereichten Scheck
Auszug aus BGH, 17.06.1997 - XI ZR 239/96
Da die Empfängerbank eingehende Zahlungen nach §§ 675, 667, 271 I BGB sofort an den Kontoinhaber herauszugeben hat, hat die Wertstellung nach dispositivem Gesetzesrecht für den Tag zu erfolgen, an dem der Betrag bei der Bank eingeht und der Empfänger deshalb einen Anspruch auf Gutschrift hat (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 366 = LM § 662 BGB Nr. 41 = WM 1990, 6 (7); Pleyer/Huber, ZIP 1987, 424 (430); Schimansky, in: Festschr.
- BGH, 28.01.2021 - IX ZR 64/20
Insolvenzanfechtung: Eintritt der rechtlichen Wirkungen einer Rechtshandlung; …
Das entspricht dem Tag der Wertstellung (vgl. § 675t Abs. 1 Satz 2 BGB; BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - XI ZR 239/96, NJW 1997, 3168). - OLG Stuttgart, 21.05.2014 - 9 U 75/11
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Wirksamkeit einer …
Rn. 16 Bareinzahlungen sind am Tag der Bareinzahlung dem betreffenden Konto den Beklagten gutzuschreiben (BGH, Urteil vom 17.06.1997, XI ZR 239/96, NJW 1997, 3168).Rn. 17 Überweisungen, Lastschrifteinzige, Daueraufträge zu Lasten des Kontos sind taggenau auf den Tag des Geldflusses wertzustellen, insbesondere dürfen derartige Kontobewegungen zu Lasten des Kontos nicht früher als der Buchungstag wertgestellt werden (BGH, Urteil vom 17.06.1997, XI ZR 239/96, NJW 1997, 3168).
Den Parteien des Giroverhältnisses steht es jedoch unter Umständen frei, zur Verwaltungsvereinfachung bei Inkassovereinbarungen eine pauschale Wertstellungsregelung zu treffen, die der durchschnittlichen Dauer bis zum Zufluss der Deckung entspricht (BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - XI ZR 239/96; Urteil vom 06. Mai 1997 - XI ZR 208/96, BGHZ 135, 316-323).
- OLG Hamm, 24.02.2021 - 31 U 140/19 Bei der Buchung muss die Bank den erhaltenen Betrag ggf. auf den Eingangstag zurückvalutieren (vgl. BGH…, Urteil vom 06.05.1997 - XI ZR 208/96, BGHZ 135, 316-323 Rn. 12; BGH, Urteil vom 17.06.1997 - XI ZR 239/96, juris Rn. 14).
Lediglich bei Bareinzahlungen beim Empfängerinstitut, die ein Unternehmer vornimmt, muss die Wertstellung nach § 675t Abs. 2 BGB in Abweichung von der früheren Rechtslage (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.1997 - XI ZR 239/96, juris Rn. 15) spätestens an dem auf die Entgegennahme folgenden Geschäftstag erfolgen.
Für Belastungsbuchungen ist gemäß § 675f Abs. 3 BGB wie schon in der Zeit vor Geltung dieser Regelung (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.1997 - XI ZR 239/96, juris Rn. 17) die Wertstellung zu dem Zeitpunkt vorzunehmen, zudem das Zahlungskonto mit dem Betrag belastet wird (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 23.03.2016 - 17 U 101/15, juris Rn. 105;… Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 5. Aufl. 2017, § 47 Rn. 58-61).
- OLG Frankfurt, 23.03.2016 - 17 U 101/15
Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel im Kreditvertrag
Die Verzinsung endet in Höhe des gutzuschreibenden Betrages in entsprechender Anwendung der §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf des Tages der Wertstellung auf dem Empfängerkonto (BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - XI ZR 239/96 - Rn. 13, juris).Bei der Buchung muss die Bank den erhaltenen Betrag ggf. auf den Eingangstag zurückvalutieren (BGH…, Urteil vom 06. Mai 1997 - XI ZR 208/96 -, BGHZ 135, 316-323, Rn. 12; BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - XI ZR 239/96 -, Rn. 14, juris).
Lediglich bei Bareinzahlungen beim Empfängerinstitut, die ein Unternehmer vornimmt, muss die Wertstellung nach § 675t Abs. 2 BGB in Abweichung von der früheren Rechtslage (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - XI ZR 239/96 -, Rn. 15, juris) spätestens an dem auf die Entgegennahme folgendem Geschäftstag erfolgen.
Für Belastungsbuchungen ist gem. § 675f Abs. 3 BGB wie schon in der Zeit vor Geltung dieser Regelung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - XI ZR 239/96 -, Rn. 17, juris) die Wertstellung zu dem Zeitpunkt vorzunehmen, zu dem das Zahlungskonto mit dem Betrag belastet wird.
- LG Stuttgart, 19.09.2013 - 6 O 1/13 Der BGH hat diese Rechtsprechung ausdrücklich auch auf den kaufmännischen Verkehr erstreckt (BGH NJW 1997, 3168).
- LG Saarbrücken, 18.04.2011 - 1 O 299/06
Kontokorrentkonto - Verjährung der Saldoforderung
Unter Darlegung der tatsächlichen Voraussetzungen hat der Kläger unter Hinweis auf diesen Anspruch Abweisung der Widerklage beantragt und damit konkludent die Aufrechnung erklärt (vgl. dazu BGH Urt. V. 17.6.1997, XI ZR 239/96 zit. n. juris unter Hinweis auf BVerfG NJW-RR 93, 764 (765)). - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2003 - L 6 (16) P 40/02
Pflegeversicherung
Als diese Praxis durch die Fortschritte im Zahlungsverkehr und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur taggleichen Gutschrift von Überweisungen (BGH, Urteil vom 06.05.1997, XI ZR 208/96 = NJW 1997, 2042 f.; Urteil vom 17.06.1997, XI ZR 239/96 = NJW 1997, 3168 f.) teilweise von den Banken aufgegeben wurde, hat sich der Gesetzgeber mit dem Rentenauszahlungsgesetz vom 27.06.2000 durch die Neufassung der § 118 Abs. 1 SGB VI und § 96 Abs. 1 SGB VII klar für eine Vorauszahlung bei den für die Lebensführung benötigten Renten ausgesprochen. - KG, 12.01.2007 - 7 U 53/06
Schuldnerverzug: Verzugseintritt bei vereinbarter Zahlungsverpflichtung acht …
- LG Köln, 23.03.2004 - 3 O 355/02
Aufrechterhaltung eines Vorbehalts-Anerkenntnisurteils; Aufrechnung mit …
Richtig ist zwar, dass jeder Buchung ein Geschäftsvorfall (z.B. Überweisungsauftrag, Lastschriftauftrag, Scheckeinreichung) vorausgehen muss; weder das Buchungsdatum noch das Datum des Geschäftsvorfalls sind jedoch entscheidend für die Frage, wie die Wertstellung (also die Festlegung des Kalendertages, für den der gutzuschreibende oder zu belastende Betrag in den für die Zinsberechnung maßgebenden - fiktiven - Zwischensaldo des Girokontos eingeht) vorzunehmen ist; das Wertstellungsdatum ist unabhängig vom Buchungstag (BGHZ 135, 315; BGH, NJW 1997, 3168). - BPatG, 01.12.2011 - 30 W (pat) 544/10
Markenbeschwerdeverfahren - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur …
Rn. 18 Die von den Anmeldern angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1979, 1461; BGH NJW 1989, 582; BGH NJW 1997, 2042; BGH NJW 1997, 3168) rechtfertigen keine andere Beurteilung. - OLG Köln, 09.01.2002 - 13 U 53/01
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