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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,909
BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97 (https://dejure.org/1998,909)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97 (https://dejure.org/1998,909)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 1998 - 1 BvR 2008/97 (https://dejure.org/1998,909)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1, 3; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 und 3, Art. 20 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1; VermG § 1 Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Eigentumsgarantie; Erbausschlagung; Kettenerbausschlagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Scheitern von Restitutionsansprüche nach § 1 Abs. 2 des Vermögensgesetzes wegen Unvollständigkeit einer Kettenerbausschlagung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an Unvollständigkeit einer "Kettenerbausschlagung"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2583
  • NJ 1998, 364
  • FamRZ 1998, 949
  • WM 1998, 1340
  • WM 1999, 1340
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97
    Zwar verpflichtet das Gebot des rechtlichen Gehörs das Gericht, die Ausführungen von Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97
    Rn. 25 Ein solcher Verstoß liegt aber nur dann vor, wenn die angegriffene Entscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 89, 1 ).

    Die Rechtslage muß in krasser Weise verkannt worden sein (vgl. BVerfGE 89, 1 ).

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97
    Art. 143 Abs. 3 GG verleiht vielmehr auch solchen Rechtssätzen verfassungsrechtliche Bestandskraft, die erst im Wege der Gesetzesauslegung als Inhalt des jeweiligen Regelungswerks erkannt werden (vgl. BVerfGE 95, 48 ).

    Vielmehr sichert Art. 143 Abs. 3 GG - im Einklang mit Art. 79 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 95, 48 ) - den verfassungsrechtlichen Bestand auch solcher Rechtsnormen, die die Rückgängigmachung eines jedenfalls faktisch eingetretenen Eigentumsverlusts ausschließen und damit zum Verlust eventuell noch vorhandener formaler Rechtspositionen führen (…vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 221 ).

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96

    Vorrang des Vermögensrechts vor dem Erbrecht bei der Rückgabe überschuldeter …

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97
    vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 -,.

    Die Revision der Beschwerdeführer hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen, im wesentlichen aus folgenden Gründen (vgl. NJW 1998, S. 255 = VIZ 1997, S. 641):.

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97
    Nicht jede, sondern nur die im jeweiligen Zusammenhang wesentliche Abweichung im tatsächlichen Bereich kann eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung erfordern (vgl. dazu etwa BVerfGE 84, 133 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97
    Rn. 24 2. Die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Entscheidungen wäre allerdings anders zu beurteilen, wenn das Bundesverwaltungsgericht - wie von den Beschwerdeführern geltend gemacht - bei Auslegung des § 1 Abs. 2 VermG gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hätte (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97
    Rn. 23 Das hat das Bundesverfassungsgericht gerade für Rückübertragungsfälle nach dem Vermögensgesetz entschieden, das zur Umsetzung der gemäß Art. 41 Abs. 1 EV zum Bestandteil des Einigungsvertrags gewordenen Gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Regierungen zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 und damit zur Durchführung des Art. 41 EV geschaffen worden ist (vgl. BVerfGE 94, 12 ;… BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, a.a.O.).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 3.93

    Rückübertragungsansprüche nach Kettenerbausschlagung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97
    Nach dem Verständnis des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt sie für den Fall der sogenannten Kettenerbausschlagung, daß von mehreren Ausschlagenden grundsätzlich der erstausschlagende Erbe vorrangig rückübertragungsberechtigt ist (vgl. BVerwGE 95, 106).
  • VG Leipzig, 02.10.1996 - 3 K 624/96

    Restitution und unzutreffendes Staatserbrecht

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97
    vom 2. Oktober 1996 - 3 K 624/96 -,.
  • BVerfG, 22.09.1997 - 1 BvR 677/94
    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97
    Vielmehr sichert Art. 143 Abs. 3 GG - im Einklang mit Art. 79 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 95, 48 ) - den verfassungsrechtlichen Bestand auch solcher Rechtsnormen, die die Rückgängigmachung eines jedenfalls faktisch eingetretenen Eigentumsverlusts ausschließen und damit zum Verlust eventuell noch vorhandener formaler Rechtspositionen führen (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 221 ).
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