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   BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98   

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BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98 (https://dejure.org/1999,884)
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BAG, Entscheidung vom 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 (https://dejure.org/1999,884)
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Geknicktes Zeugnis

§§ 630, 126 BGB

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1060
  • NZA 2000, 257
  • BB 1999, 2143
  • BB 2000, 411
  • DB 1999, 2011
  • DB 2000, 282
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92

    Äußere Form eines Zeugnisses

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98
    Es muß deshalb nicht nur inhaltlich zutreffen, sondern auch in gehöriger Form erteilt sein (vgl. BAG 3. März 1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20 = EzA BGB § 630 Nr. 17).

    Der Arbeitnehmer werde in Wahrheit anders, nämlich ungünstiger als im Zeugnis bescheinigt, beurteilt (vgl. BAG 9. September 1992 - 5 AZR 509/91 - und 3. März 1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 19 und Nr. 20 = EzA BGB § 630 Nr. 15 und Nr. 17).

  • BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 848/93

    Arbeitspapiere (Zeugnis) - Holschuld - Schickschuld

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98
    Seine Pflicht beschränkt sich darauf, das Arbeitszeugnis im Betrieb für den Arbeitnehmer zum Abholen bereit zu halten (BAG 8. März 1995 - 5 AZR 848/93 - AP BGB § 630 Nr. 21 = EzA BGB § 630 Nr. 19).

    Im Einzelfall kann der Arbeitgeber im Interesse des Arbeitnehmers auch verpflichtet sein, das Zeugnis dem Arbeitnehmer zu schicken (BAG 8. März 1995 - 5 AZR 848/93 - AP BGB § 630 Nr. 21 = EzA BGB § 630 Nr. 19).

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.12.1997 - 5 Ta 97/96

    Aufhebung des Zwangsgeldbeschlusses wegen Erfüllung der Anordnung; Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98
    Der Arbeitnehmer, der mit einem "geknickten" Zeugnis auf Stellensuche gehen müsse, vermittle den Eindruck beachtlicher Sorglosigkeit beim Umgang mit derart wichtigen Dokumenten (Schleßmann, Das Arbeitszeugnis, 15. Aufl., S. 36; Red. Anm. zu LAG Schleswig-Holstein, 9. Dezember 1997 - 5 Ta 97/96 - BB 1998, 275).
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 983/94

    Haftung des Arbeitgebers: Schadensersatz wegen verspäteter und fehlerhafter

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98
    Das Vertretungsverhältnis und die Funktion sind regelmäßig anzugeben, weil die Person und der Rang des Unterzeichnenden Aufschluß über die Wertschätzung des Arbeitnehmers und die Kompetenz des Ausstellers zur Beurteilung des Arbeitnehmers und damit über die Richtigkeit der im Zeugnis getroffenen Aussagen gibt (vgl. BAG 16. November 1995 - 8 AZR 983/94 - EzA BGB § 630 Nr. 20).
  • RG, 27.06.1910 - VI 297/08

    Ist der Vorschrift in § 126 Abs. 1 BGB. genügt, wenn bei gesetzlich

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98
    Eigenhändig iS der Vorschrift ist als "handschriftlich" zu verstehen (st. Rspr. seit RG 27. Juni 1910 - VI 297/08 -RGZ 74, 69 ).
  • BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 509/91

    Zeugnisdatum

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98
    Der Arbeitnehmer werde in Wahrheit anders, nämlich ungünstiger als im Zeugnis bescheinigt, beurteilt (vgl. BAG 9. September 1992 - 5 AZR 509/91 - und 3. März 1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 19 und Nr. 20 = EzA BGB § 630 Nr. 15 und Nr. 17).
  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98
    Die Frage, ob der Arbeitnehmer, der die "Berichtigung" eines erteilten Zeugnisses verlangt, den Erfüllungsanspruch verfolgt, oder einen Anspruch aus Schlechterfüllung (vgl. BAG 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - AP BGB § 630 Nr. 17 = EzA BGB § 630 Nr. 12), ist hierfür ohne Bedeutung.
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Mit seiner Unterschrift machte sich der gesetzliche Vertreter der früheren Arbeitgeberin den entworfenen Zeugnisinhalt für die Gesellschaft zu Eigen, ohne sich erkennbar von ihm zu distanzieren (zu dem Problem der Distanzierung Senat 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - Rn. 17 und 31, AP BGB § 630 Nr. 23 = EzA BGB § 630 Nr. 22).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 507/04

    Zeugnis - Unterschrift - Ausschlussfrist - Verwirkung

    Fachliche Zuständigkeit und Rang in der Hierarchie geben Aufschluss über die Kompetenz des Ausstellers und ermöglichen dem Zeugnisleser eine Einschätzung der Richtigkeit der im Zeugnis zur Beurteilung des Arbeitnehmers getroffenen Aussagen (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - AP BGB § 630 Nr. 23 = EzA BGB § 630 Nr. 22).
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20

    Arbeitszeugnis - Beurteilung in Tabellenform

    Auch seiner äußeren Form nach muss ein Zeugnis den Anforderungen entsprechen, wie sie im Geschäftsleben an ein Arbeitszeugnis gestellt und vom Leser als selbstverständlich erwartet werden (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 392/00

    Arbeitszeugnis

    Ist der Arbeitnehmer direkt der Geschäftsleitung unterstellt gewesen, so ist das Zeugnis von einem Mitglied der Geschäftsleitung auszustellen, das auf seine Position als Mitglied der Geschäftsleitung hinweisen muß (Bestätigung und Fortführung von BAG 16. November 1995 - 8 AZR 983/94 - EzA BGB § 630 Nr. 20; 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - AP BGB § 630 Nr. 23 = EzA BGB § 630 Nr. 22).

    In einem solchen Fall sind aber das Vertretungsverhältnis und die Funktion des Unterzeichners anzugeben, weil die Person und der Rang des Unterzeichnenden Aufschluß über die Wertschätzung des Arbeitnehmers und die Kompetenz des Ausstellers zur Beurteilung des Arbeitnehmers und damit über die Richtigkeit der im Zeugnis getroffenen Aussagen gibt (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - AP BGB § 630 Nr. 23 = EzA BGB § 630 Nr. 22).

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    "Falsch" ist ein Zeugnis auch dann, wenn es Merkmale enthält, die den Zweck haben, den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen und denen entnommen werden muß, der Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärungen, der Arbeitnehmer werde in Wahrheit anders beurteilt, nämlich ungünstiger als im Zeugnis bescheinigt (vgl. BAG 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - AP BGB § 630 Nr. 23 = EzA BGB § 630 Nr. 22 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 5 Sa 314/17

    Form eines Arbeitszeugnisses

    durch Schwärzungen (vgl. BAG 21.09.1999 - 9 AZR 893/98).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2023 - 5 Sa 35/23

    Arbeitszeugnis - Äußere Form des Zeugnisses

    Ein Arbeitnehmer hat zwar grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Übersendung des Zeugnisses, da es sich um eine Holschuld handelt (BAG, Urteil vom 8. März 1995 - 5 AZR 848/93 - Rn. 13, juris = ZTR 1995, 416; BAG, Urteil vom 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - Rn. 19, juris = NZA 2000, 257).

    Im Einzelfall kann sogar ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Übersendung des Zeugnisses bestehen, wenn beispielsweise die Abholung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist (BAG, Urteil vom 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - Rn. 20, juris = NZA 2000, 257).

    Das Fehlen dieser Angaben kann sich als nachteilig für den Arbeitnehmer erweisen (BAG, Urteil vom 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - Rn. 31, juris = NZA 2000, 257; BAG, Urteil vom 26. Juni 2001 - 9 AZR 392/00 - Rn. 17, juris = NZA 2002, 33).

    Das ist nicht gewährleistet, wenn sich z. B. die Falzungen auf den Kopien durch quer über den Bogen verlaufende Schwärzungen abzeichnen (BAG, Urteil vom 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - Rn. 24, juris = NZA 2000, 257).

  • LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18

    Zeugnisberichtigungsanspruch - Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit -

    Ein Arbeitszeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit sowie Leistung und Verhalten (§ 109 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GewO) dient dem Arbeitnehmer als Bewerbungsunterlage (BAG, 21. September 1999 - 9 AZR 893/98, zitiert nach Juris).

    Der Arbeitgeber hat die von ihm geforderte Leistung im Sinne des § 362 BGB erst bewirkt, wenn das Arbeitszeugnis nicht mehr zu beanstanden ist (BAG, 21. September 1999 - 9 AZR 893/98, zitiert nach Juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14

    Streitwertfestsetzung - Zeugnisberichtigung - Erteilung eines qualifizierten

    a) Ein Arbeitszeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit sowie Leistung und Verhalten (§ 109 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GewO) dient dem Arbeitnehmer als Bewerbungsunterlage (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - AP BGB § 630 Nr. 23 = EzA BGB § 630 Nr. 22 = NZA 2000, 257).

    Der Arbeitgeber hat die von ihm geschuldete Leistung im Sinne des § 362 BGB erst bewirkt, wenn das Zeugnis auch nicht wegen äußerlicher Mängel zu beanstanden ist (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - aaO.).

  • LAG Nürnberg, 11.07.2019 - 3 Sa 58/19

    Zeugnis - Geheimzeichen - gelochtes Papier

    Bereits mit Urteil vom 21.09.1999 (Az.: 9 AZR 893/98) hat das BAG entschieden, dass der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses auch mit einem Zeugnis erfüllt wird, das der Arbeitgeber zweimal faltet, um den Zeugnisbogen in einen Geschäftsumschlag üblicher Größe unterzubringen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 2 Sa 332/17

    Zeugnis - Ausstellungsdatum - Unterschrift

  • LAG Hamm, 09.12.2013 - 14 Ta 347/13

    Unbedingter Antrag auf Weiterbeschäftigung und Prozesskostenhilfe

  • LAG Sachsen, 30.11.2006 - 6 Sa 963/05

    Bedeutung der inhaltlichen Wahrheit eines Arbeitszeugnisses im Rahmen der

  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2002 - 20 Sa 75/01

    Abwerbung von Arbeitskollegen während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses als

  • ArbG Herford, 26.06.2019 - 1 Ca 791/18

    Ein tabellarisches Zeugnis genügt seiner Form nach nicht den Anforderungen des §

  • ArbG Kiel, 06.03.2018 - 1 Ca 1712c/17

    Anspruch auf nicht gefaltetes Zeugnis - Zusendung des Zeugnisses

  • ArbG München, 18.08.2010 - 21 Ca 12890/09

    Zeugnisberichtigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2013 - 1 Ta 148/13

    Zwangsvollstreckung, Vergleich, Ausbildungszeugnis, Form, äußere, Form, gehörige,

  • ArbG Hamm, 24.10.2016 - 3 Ca 1338/15
  • LAG Hessen, 30.11.2014 - 12 Ta 486/14

    Zur Erfüllung eines Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten

  • LAG Hamburg, 20.10.2003 - 8 Ta 6/03

    Kostenpflicht des Schuldners bei Erledigung wegen Erfüllung nach Zwangsgeld

  • ArbG Gießen, 04.06.2021 - 1 Ca 171/20

    Arbeitszeugnis - Wo muss die Unterschrift erfolgen?

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.02.1999 - 3 CS 98.2773   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1060 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 222
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VGH Bayern, 15.11.2002 - 3 CS 02.2258

    Beamtenrecht; Verbot für Polizisten, im Dienst einen sog. "Karl-Lagerfeld-Zopf"

    (Vgl. zur Umdeutung eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO in einen solchen nach § 123 VwGO hinsichtlich einer Anordnung gegen einen Beamten, die unmissverständlich in die Form eines Verwaltungsakts gekleidet worden war, in der aber unter Anwendung des Rechtsgedankens des Art. 47 BayVwVfG zugleich auch eine innerdienstliche Weisung ohne Verwaltungsaktsqualität gesehen werden konnte, die Entscheidung des erkennenden Senats vom 1.2.1999, Az. 3 CS 98, 2773, NVwZ 2000, 222).
  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 3 B 13.1069

    Rechtmäßige Versetzung eines Polizeibeamten auf andere Dienststelle nach

    Dabei dürfte der Ersetzung einer Umsetzung durch eine Versetzung nicht entgegenstehen, dass es sich bei dieser um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. BayVGH, B. v. 1.2.1999 - 3 CS 98.2773 - juris Rn. 39 zur Umdeutung eines Verwaltungsakts in eine Weisung entsprechend dem Rechtsgedanken des Art. 47 BayVwVfG).
  • VG Ansbach, 14.04.2008 - AN 1 S 08.00242

    Anordnung, jede krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit durch polizeiärztliches

    Bezüglich der mit Bescheid vom 11. Dezember 2007 verfügten Anordnung zur Vorlage polizeiärztlicher Atteste im Krankheitsfalle dürfte es sich zwar - mangels Außenwirkung - inhaltlich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine dienstliche Weisung handeln (vgl. BVerwG, B. v. 19.6.2000, 1 DB 13/00, BVerwGE 111, 246 ff. = BayVBl 2001, 246 ff. = DVBl 2001, 125 ff.; BayVGH, B. v. 22.4.2005, 15 CS 05.806; B. v. 1.2.1999, 3 CS 98.2773, NVwZ 2000, 222 f.; a. A. Weiss / Niedermaier / Summer / Zängl, BayBG, Art. 81, Erl.

    Sie ist hinsichtlich der angeordneten Vorlage polizeiärztlicher Atteste unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Anordnung ohne weiteres durch - per se - sofort wirksame innerdienstliche Weisung hätte ausgesprochen werden dürfen (vgl. BayVGH, B. v. 1.2.1999, 3 CS 98.2773, a. a. O.) mit dem Hinweis auf mögliche weitere krankheitsbedingte Fehlzeiten des Klägers während der Dauer des Rechtsschutzverfahrens, in den Gründen des Widerspruchsbescheides - zulässiger Weise (da vor Stellung des Antrags gemäß § 80 Abs. 5 VwGO bei Gericht erfolgt) - mit dem Hinweis auf die Gefahr einer nach Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens nicht mehr möglichen Überprüfung der geltend gemachten Dienstunfähigkeit ergänzt, insgesamt ausreichend im Sinne des § 80 Abs. 3 VwGO begründet.

    Gemessen an diesen Grundsätzen ist die Anordnung vom 11. Dezember 2007 zumindest im Rahmen der gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Überprüfung jedenfalls im Ergebnis rechtmäßig, auch wenn im Hinblick auf die der äußeren Form nach unmissverständlich als Verwaltungsakt erlassene Anordnung unter dem Gesichtspunkt des "Formenmissbrauchs" erhebliche rechtliche Bedenken bestehen (vgl. BayVGH, B. v. 1.2.1999, 3 CS 98.2773, a.a.O.), in der getroffenen Anordnung aber auch entsprechend dem Rechtsgedanken des Art. 47 BayVwVfG eine entsprechende innerdienstliche Weisung ohne Verwaltungsaktsqualität gesehen werden kann (vgl. BayVGH, B. v. 1.2.1999, 3 CS 98.2773, a. a. O.), deren Rechtmäßigkeit ebenfalls an der Rechtsgrundlage des Art. 81 Abs. 1 BayBG i. V. m. § 21 Abs. 2 UrlV zu messen ist.

  • VGH Bayern, 05.03.2014 - 3 CE 13.2549

    Beamtenrecht; Dienstunfähigkeit; Verpflichtung zur Wiederherstellung der

    Danach sind Beamtinnen und Beamte zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung ihrer Gesundheit verpflichtet und können durch dienstliche Weisung angehalten werden, sich einer notwendigen und zumutbaren Heilbehandlung zu unterziehen (st. Rspr., vgl. BVerwG U.v. 26.7.1983 - 1 D 98/82; B.v. 9.5.1990 - 2 B 48/90; BayVGH B.v. 1.2.1999 - 3 CS 98.2773; U.v. 20.4.2005 - 16a D 04.531; B.v. 14.6.2011 - 3 ZB 10.2232 - jeweils juris).
  • VG Minden, 14.03.2008 - 10 L 34/08
    - vgl. BayVGH, Beschluss vom 01. Februar 1999 - 3 CS 98.2773 -, NVwZ 2000, 222, 22311. Sp. -.

    - vgl. dazu, dass in einem solchen Verwaltungsakt zusätzlich eine dienstiiche Weisung "stecken" kann, BayVGH, Beschluss vom 01. Februar 1999 -3 05 98.2273 -, NVwZ 2000, 222, 223 (li. Sp.: "... kann... zugleich auch eine innerdienstliche Weisung ohne Verwaltungsaktsqualität gesehen werden"); zu entsprechenden Erwägungen im Zusammenhang mit einer durch Verwaltungsakt verfügten Aufrechnung siehe BayVGH, Beschluss vom 31. Mai 1995 - 12 CE 94.3906 -, BayVBl 1995, 565 -.

  • VG Berlin, 12.11.2020 - 5 K 186.16
    Die Rechtsordnung sieht für dienstliche Anordnungen, die nur Auswirkungen auf die dienstliche Stellung des Beamten haben, keine gesonderte zum Erlass eines Verwaltungsakts ermächtigende Rechtsgrundlage vor (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Februar 1999 - 3 CS 98.2773 - Rn. 38; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. September 2003 - 2 B 11357.03 - Rn. 9, jeweils juris und zu dienstlichen Weisungen, welche die Haarlänge von Polizisten betrafen; vgl. zum Streitstand allg.: Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, § 35 VwVfG Rn. 15-19; vgl. zur behördlichen Konkretisierung von Pflichten mittels Verwaltungsaktes als rechtsstaatliche Funktion: BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 - Rn. 119 ff., juris).

    Damit dürfte hier fraglich sein, ob die Klägerin ein Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung der Therapieauflage hätte, das allein auf den Formenfehler gestützt wäre (vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Februar 1999 - 3 CS 98.2773 - Rn. 39, juris).

  • VG München, 07.04.2011 - M 5 S 11.961

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs; Weisung; stationäre

    Auch im Fall der sofortigen Vollziehbarkeit einer Weisung wäre das Disziplinargericht, das einen Verstoß hiergegen als Dienstvergehen zu beurteilen hätte, gehindert, deren Rechtmäßigkeit in Frage zu stellen (vgl. zum Ganzen: BayVGH vom 1.2.1999, NVwZ 2000, 222 unter Hinweis auf BVerwG vom 9.5.1990, NJW 1991, 766 und OVG NRW vom 14.2.1990, NJW 1990, 2950 zur Aufforderung an einen Beamten, sich einer Operation zu unterziehen; vgl. auch BayVGH vom 30.3.2004, 3 CS 03.3385).

    Eine unter dem Gesichtspunkt der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gebotene Auslegung eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO erweiternd auch als Antrag nach § 123 VwGO (vgl. BayVGH vom 1.2.1999, a.a.O.; vom 30.3.2004, a.a.O.) kommt vorliegend nicht in Betracht.

  • VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 CE 11.2345

    Innerdienstliche Weisung, sich einer stationären Behandlung in einer

    Bei der Anordnung gegenüber der Beamtin, sich zur Gesunderhaltung einer stationären Behandlung in einer psychotherapeutischen (psychosomatischen) Klinik zu unterziehen und anschließend eine langfristig angelegte ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung durchzuführen, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, da diese Anordnung keine unmittelbare Außenwirkung i.S.v. Art. 35 Satz 1 BayVwVfG entfaltet (so der Senat in ständiger Rspr. vgl. Beschluss vom 1.2.1999 - 3 CS 98.2773, NVwZ 2000, 222; vom 16.3.2009 - 3 CS 08.3414 RdNr. 20 zur Anordnung gegenüber einem Beamten, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit amtsärztlich untersuchen zu lassen; zu letzterem vgl. auch BVerwG vom 26.4.2012 - 2 C 17/10 ).
  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 BV 03.2888

    Beamtenrecht, Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

    Um diese vom Gericht prüfen zu lassen, könnte der Kläger nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa zu der insofern vergleichbaren Lage beim Begehren vorläufigen Rechtsschutzes den Beschluss vom 15.11.2002, Az. 3 CS 02.2258, insbes. S. 15 ff. des Beschlussabdrucks; ferner Beschluss vom 1.2.1999, Az. 3 CS 98.2773, NVwZ 2000, 222) zum anderen seine Rechtsverfolgung aber auch danach ausrichten, in welcher Weise die Behörde in der rechtlich gebotenen Form hätte handeln müssen.
  • OVG Sachsen, 17.12.2010 - 2 B 260/10

    An einen Hochschullehrer gerichtete Anordnung der ärztlichen Untersuchung zur

    Bei den rein innerdienstlichen Weisungen ohne Außenwirkung - wie hier die zur Untersuchung - schließen dagegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und die speziellen Regelungen desBeamtenrechts eine Regelung durch Verwaltungsakt aus, solange keine spezielle - zum Erlass eines Verwaltungsaktes ermächtigende - Befugnisnorm im Beamtenrecht existiert (vgl. im Ergebnis ebenso: BayVGH, Beschl. v. 1.2.1999 - 3 CS 98.2773 -, juris Rn. 40; a. A. wohl: OVG LSA, Beschluss vom 28.1.2009 - 1 M 164/08 -, juris).
  • VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 2 E 13.1445

    Dienstliche Weisung zur Aufnahme einer Behandlung bei einem Hausarzt und einem

  • VG München, 26.07.2016 - M 5 K 15.5658

    Polizeidiensttauglichkeit

  • VG Wiesbaden, 12.07.2006 - 8 G 1373/05
  • VG München, 31.05.2010 - M 5 E 10.2406

    Führen eines Dienst-Kfz; Dienstfahrerlaubnis: innerdienstliche Weisung

  • VG München, 25.05.2011 - M 5 E 11.2185
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