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Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9
BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00 (https://dejure.org/2000,9)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2000 - IX ZB 105/00 (https://dejure.org/2000,9)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00 (https://dejure.org/2000,9)
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Volltextveröffentlichungen (15)

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  • lexetius.com

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 3, § 22, § 63, § 165 ff.; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1, § 2, § 3, § 10, § 11 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    InsO § 22; ; InsO § 165 ff.; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 3; ; InsO § 63; ; InsVV § 10; ; InsVV § 11 Abs. 1; ; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; InsVV § 2; ; InsVV § 3

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 21 Abs. 2 Nr. 3, 22, 63, 165 ff.; InsVV §§ 10, 11 Abs. 1, § 1 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3
    Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessungsgrundlage und Satz der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters - Berücksichtigung der Vermögensgegenstände einschließlich der Aus- und Absonderungsrechte bei der Vergütungsgrundlage - Verfügungs- und Verwertungsrechte des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer

    Vorläufiger Insolvenzverwalter - Verwertung von Schuldnervermögen - Vergütung des Insolvenzverwalters - Wert des Vermögens - Aussonderungsrecht - Absonderungsrecht

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 44 (Leitsatz)

    §§ 21 Abs. 2 Nr. 3, 22, 63, 165 ff. InsO; § 1 Abs. 2 Nr. 1, §§ 2, 3, 10, 11 Abs. 1 InsVV
    Vorläufige Insolvenzverwaltung/Vergütung

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Klar strukturierte Maßstäbe des BGH zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Papierfundstellen

  • BGHZ 146, 165
  • NJW 2001, 1496
  • ZIP 2000, 1839
  • ZIP 2001, 165
  • ZIP 2001, 296
  • MDR 2001, 592
  • NZI 2001, 19
  • NZI 2001, 191
  • NJ 2001, 207 (Ls.)
  • WM 2001, 430
  • BB 2001, 438 (Ls.)
  • DB 2001, 864 (Ls.)
  • Rpfleger 2001, 255
 
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Wird zitiert von ... (150)Zitiert selbst (16)

  • OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    An einer solchen Entscheidung sieht sich das vorlegende Gericht durch einen Beschluß des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 23. Mai 2000 (abgedruckt in ZIP 2000, 1306 ff. = NZI 2000, 314 = ZInsO 2000, 398 ff.) gehindert.

    § 568 Abs. 3 ZPO wird insoweit jedenfalls durch diese Sonderregelung verdrängt (OLG Stuttgart NJW 2000, 1344 f.; OLG Celle NZI 2000, 226 f.; OLG Zweibrücken ZInsO 2000, 398, 399; OLG Naumburg ZInsO 2000, 349 Leitsatz; Keller ZIP 2000, 689 f.).

    Insoweit stimmt der Senat dem vorlegenden Oberlandesgericht zu (ebenso BayObLG ZIP 2000, 2122, 2123; a.M. OLG Zweibrücken ZInsO 2000, 398, 400 f).

    Folglich sind in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ungekürzt auch Gegenstände einzubeziehen, die mit Aus- oder Absonderungsrechten belastet sind, soweit der Verwalter mit bezug auf diese Rechte tätig geworden ist (ebenso OLG Zweibrücken ZInsO 2000, 398, 400; BayObLG ZIP 2000, 2122, 2123; LG Chemnitz ZInsO 2000, 509, 510; vgl. LG Bonn NZI 2000, 550 f; a.M. LG Karlsruhe ZInsO 2000, 230).

  • BGH, 29.09.1988 - IX ZR 39/88

    Sorgfalts- und Obhutspflichten des Sequesters; Haftung des Sequesters bei …

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    Andererseits sind mit Bezug auf entbehrliche Gegenstände unnötige Kosten zu vermeiden, vor allem, wenn diese im Hinblick auf § 55 Abs. 2 InsO oder öffentlich-rechtliche Pflichten zu Masseverbindlichkeiten führen würden; die Freigabe auch von fremdem Gut aus der verwalteten Masse - mindestens in Form einer Anregung an das Insolvenzgericht, den Sicherungsauftrag entsprechend einzuschränken (vgl. BGHZ 105, 230, 238 f) - kann deshalb zu prüfen sein (…vgl. Heidelberger Kommentar/Kirchhof, aaO § 22 Rn. 4 a.E., 26).

    Gebäude sind im nötigen Umfang auch zugunsten der Grundpfandgläubiger versichert zu halten (BGHZ 105, 230, 237 f).

  • OLG Celle, 08.03.2000 - 2 W 23/00

    Tragung der Kosten des Verfahrens der vorläufigen Insolvenzverwaltung; …

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    § 568 Abs. 3 ZPO wird insoweit jedenfalls durch diese Sonderregelung verdrängt (OLG Stuttgart NJW 2000, 1344 f.; OLG Celle NZI 2000, 226 f.; OLG Zweibrücken ZInsO 2000, 398, 399; OLG Naumburg ZInsO 2000, 349 Leitsatz; Keller ZIP 2000, 689 f.).

    Anwaltszwang besteht nicht (§ 569 Abs. 2 Satz 2, § 78 Abs. 3 ZPO; ebenso OLG Celle NZI 2000, 226 f.; OLG Köln WM 2000, 1116, 1117).

  • BayObLG, 18.10.2000 - 4Z BR 18/00

    Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    Insoweit stimmt der Senat dem vorlegenden Oberlandesgericht zu (ebenso BayObLG ZIP 2000, 2122, 2123; a.M. OLG Zweibrücken ZInsO 2000, 398, 400 f).

    Folglich sind in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ungekürzt auch Gegenstände einzubeziehen, die mit Aus- oder Absonderungsrechten belastet sind, soweit der Verwalter mit bezug auf diese Rechte tätig geworden ist (ebenso OLG Zweibrücken ZInsO 2000, 398, 400; BayObLG ZIP 2000, 2122, 2123; LG Chemnitz ZInsO 2000, 509, 510; vgl. LG Bonn NZI 2000, 550 f; a.M. LG Karlsruhe ZInsO 2000, 230).

  • OLG Braunschweig, 22.03.2000 - 2 W 269/99

    Bemessung der Vergütung für den vorläufigen Insolvenzverwalter; Festsetzung der …

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    Zwar dürfte es nicht systemkonform sein, einzelne Zuschläge von unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen - teils mit, teils ohne Berücksichtigung belasteten Schuldnervermögens - zu bemessen (zweifelnd OLG Braunschweig NZI 2000, 321, 322).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    c) Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gemäß § 63 Satz 1 i.V.m. § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO angemessen zu vergüten (vgl. BVerfG ZIP 1993, 838, 841).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98

    Rechtsfolge einer Sicherungsabtretung

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    Hierbei hat der vorläufige Insolvenzverwalter jeweils seine Berechtigung gerade im Verhältnis zu den Sicherungsnehmern zu prüfen und die vertraglichen sowie gesetzlichen Grenzen genau zu wahren (vgl. BGH, Urt. v. 6. April 2000 - IX ZR 422/98, ZIP 2000, 895, 896 ff, z.V.b. in BGHZ).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    Anwaltszwang besteht nicht (§ 569 Abs. 2 Satz 2, § 78 Abs. 3 ZPO; ebenso OLG Celle NZI 2000, 226 f.; OLG Köln WM 2000, 1116, 1117).
  • OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 97/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    Deshalb ist im Ansatz eine entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsO geboten, jedoch nur, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter sich tatsächlich mit den Aus- oder Absonderungsrechten in nennenswertem Umfang befaßt hat; dies hat er im einzelnen darzulegen (OLG Köln ZIP 2000, 1993, 1995 f; vgl. § 8 Abs. 2 InsVV).
  • OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 291/00

    Vorläufige Verwaltung; Verwaltervergütung

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    Das Oberlandesgericht (sein Beschluß ist abgedruckt in ZInsO 2000, 554 f. = ZIP 2000, 1839 ff. = NZI 2000, 533 ff.) hat das Rechtsmittel dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Naumburg, 31.03.2000 - 5 W 25/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des …

  • LG Chemnitz, 12.04.2000 - 11 T 5255/99

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nach Wert des …

  • LG Bonn, 13.03.2000 - 2 T 8/00

    Berechnungsgrundlage für Vergütung des vorläufigen Verwalters

  • LG Düsseldorf, 23.11.1999 - 25 T 937/99

    Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Verwalters; Zuständigkeit des …

  • LG Frankfurt/Main, 21.06.1999 - 9 T 401/99

    Rechtspfleger als vorläufiger Insolvenzverwalters

  • LG Kleve, 17.07.2000 - 4 T 570/99

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 110/17

    Ersatzaussonderungs- und absonderungsrechte im Insolvenzverfahren über das …

    Rn. 39 Der vorläufige Insolvenzverwalter ist grundsätzlich zudem nur zur Sicherung, nicht zur Verwertung von Sicherungsgut berechtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00, BGHZ 146, 165, 172 f; Urteil vom 20. Februar 2003 - IX ZR 81/02, BGHZ 154, 72, 79;… Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, BGHZ 168, 321 Rn. 22).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung …

    Gegebenenfalls ist sie nicht über die Erhöhung der Berechnungsgrundlage, sondern durch Gewährung eines Zuschlags zur Regelvergütung zu berücksichtigen (Änderung von BGHZ 146, 165).

    Vielmehr sei regelmäßig ein Abschlag im Sinne von § 3 Abs. 2 InsVV geboten, wenn die Bearbeitung nur einen unerheblichen Teil der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ausgemacht habe (BGHZ 146, 165, 176 f; BGH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX ZB 215/03, NZI 2004, 665).

    Sollte bereits in diesem Stadium des Verfahrens jemand die Aus- oder Absonderung begehren, braucht der vorläufige Insolvenzverwalter regelmäßig nur darauf hinzuweisen, dass die Klärung dieser Frage nach Verfahrenseröffnung dem Insolvenzverwalter vorbehalten bleiben müsse (BGHZ 146, 165, 173;… MünchKomm-InsO/Ganter, § 47 Rn. 454 und vor §§ 49-52 Rn. 138).

    Die Verwertung von Sicherungsgut, das nach Verfahrenseröffnung der abgesonderten Befriedigung unterliegt, durch den vorläufigen Insolvenzverwalter kommt nur ausnahmsweise in Betracht, insbesondere wenn ein Notverkauf leicht verderblicher Ware geboten ist (vgl. BGHZ 146, 165, 172;… Kübler/Prütting/Pape, InsO § 22 Rn. 78;… HK-InsO/Kirchhof, 3. Aufl. § 22 Rn. 14).

    Sie sind Bestandteil der "Ist-Masse" (vgl. hierzu BGHZ 146, 165, 173;… MünchKomm-InsO/Ganter, § 47 Rn. 3;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 22 Rn. 230), die er gemäß § 22 Abs. 2 InsO zu sichern und erhalten hat.

    Demgemäß hat der Senat eine vergütungsrelevante "Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten" schon dann angenommen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter das gesamte Vermögen des Schuldners einschließlich fremder Sachen in dessen Besitz sichert und erhält (BGHZ 146, 165, 173).

    Die Verwaltung eines aussonderungsfähigen, weil vom Schuldner nur gemieteten oder gepachteten Grundstücks mag den vorläufigen Insolvenzverwalter weniger belasten, als wenn das Grundstück der abgesonderten Befriedigung durch einen Grundpfandgläubiger unterläge (BGHZ 146, 165, 175).

    Davon abgesehen würde eine Trennung von Aus- und Absonderungsrechten das Vergütungsverfahren in diesem frühen Stadium der Insolvenz praktisch erheblich erschweren (BGHZ 146, 165, 175).

    Insbesondere darf es für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Rolle spielen, ob für einen von ihm verwalteten Gegenstand später, nach Insolvenzeröffnung, ein Verwertungserlös in die Masse gelangt (BGHZ 146, 165, 174 f).

    (1) Die Absenkung der Vergütungspflicht durch die Einführung der Schwelle der bloß "nennenswerten" Tätigkeit (BGHZ 146, 165, 171, 176) unterschied sich von der früheren Praxis zur Sequestervergütung.

    (4) Der vorläufige Insolvenzverwalter ist im Ergebnis vergütungsrechtlich nicht besser zu stellen als der endgültige (BGHZ 146, 165, 176).

    Die Befassung mit Aussonderungsrechten wurde dadurch gegenüber derjenigen mit Absonderungsrechten begünstigt, obwohl diese im Allgemeinen belastender ist (vgl. BGHZ 146, 165, 175).

    Dass diese Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht allein durch Zu- oder Abschläge entsprechend § 3 InsVV auf der Grundlage der "Soll-Masse" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 InsVV abgegolten werde, wurde mit dem fehlenden Bezug zur Tätigkeit gerade des vorläufigen Verwalters begründet (BGHZ 146, 165, 174).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Zwar kann nach § 22 Abs. 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Schuldnervermögen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergehen und in diesem Fall auch ein Unternehmen fortgeführt werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 InsO), eine Verwertung des Schuldnervermögens "im technischen Sinne" nach § 159 InsO scheidet indessen aus (vgl. BGHZ 146, 165 ).
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