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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,402
BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00 (https://dejure.org/2001,402)
BVerfG, Entscheidung vom 26.03.2001 - 1 BvR 383/00 (https://dejure.org/2001,402)
BVerfG, Entscheidung vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 (https://dejure.org/2001,402)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; Bayerische Verfassung Art. 91 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Bundesarbeitsgericht - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Kündigungsschutzklage - Verspätete Urteilsabsetzung - Gebot auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Frist zur Abfassung eines arbeitsgerichtlichen Urteils ("5-Monats-Frist")

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Frist zur Abfassung eines arbeitsgerichtlichen Urteils ("5-Monats-Frist")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereitelung wirkungsvollen Rechtsschutzes - Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip - durch Erschwerung des Zugangs zu einer weiteren Instanz - hier: Nichtzulassungsbeschwerde - durch erheblich verspätete Absetzung des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtsverfahren; verspätete Urteilsbegründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2161
  • NZA 2001, 982
 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Rn. 14 Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ).

    Damit wird der unterlegenen Partei durch das verspätete Absetzen der Urteilsgründe der Zugang zu einer in der Prozessordnung vorgesehenen Instanz in unzumutbarer Weise erschwert (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ); faktisch wird die Nichtzulassungsbeschwerde vereitelt.

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Rn. 14 Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ).

    Damit wird der unterlegenen Partei durch das verspätete Absetzen der Urteilsgründe der Zugang zu einer in der Prozessordnung vorgesehenen Instanz in unzumutbarer Weise erschwert (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ); faktisch wird die Nichtzulassungsbeschwerde vereitelt.

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Rn. 21 cc) Seit der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluss vom 27. April 1993, AP Nr. 21 zu § 551 ZPO) ist davon auszugehen, dass ein Urteil, das nicht innerhalb von fünf Monaten nach der Verkündung in vollständiger Form unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben wird, als nicht mit Gründen versehen anzusehen ist (vgl. für die Arbeitsgerichtsbarkeit: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. August 1993, AP Nr. 22 zu § 551 ZPO).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Allerdings bedarf aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht jede Entscheidung einer Begründung, insbesondere wenn es sich um letztinstanzliche Entscheidungen handelt, die den Rechtsweg abschließen und keinem ordentlichen Rechtsmittel mehr unterliegen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Impliziter Einspruch

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Gleichzeitig gebietet die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Herstellung von Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Gleichzeitig gebietet die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Herstellung von Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Vielmehr ist es grundsätzlich von den Umständen des einzelnen Verfahrens abhängig, wann von einer überlangen Verfahrensdauer auszugehen ist (vgl. dazu beispielsweise BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997, 1 BvR 711/96, NJW 1997, S. 2811 f. und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 1999, 1 BvR 1708/99, NJW 2000, S. 797).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Auf die Verletzung landesverfassungsrechtlicher Normen kann eine Verfassungsbeschwerde nicht gestützt werden (vgl. BVerfGE 2, 237 ; 41, 88 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Allerdings bedarf aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht jede Entscheidung einer Begründung, insbesondere wenn es sich um letztinstanzliche Entscheidungen handelt, die den Rechtsweg abschließen und keinem ordentlichen Rechtsmittel mehr unterliegen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Auf die Verletzung landesverfassungsrechtlicher Normen kann eine Verfassungsbeschwerde nicht gestützt werden (vgl. BVerfGE 2, 237 ; 41, 88 ).
  • BVerfG, 17.11.1999 - 1 BvR 1708/99

    Strittige Rechtsverhältnisse müssen in angemessener Zeit geklärt werden

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 584/99

    Urteil ohne Gründe - nachträgliche Zustellung

  • BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch verspätete …

  • BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94

    Beginn der Frist zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei offensichtlich …

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Zwar ist es unzulässig, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG 1. Senat 2. Kammer 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - AP GG Art. 20 Nr. 33 = EzA ZPO § 551 Nr. 9).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZB 39/06

    Einbeziehung der Kosten eines vorprozessual eingeholten …

    Das Berufungsgericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Klägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 ff.; 41, 332, 334 ff.; 69, 381, 385; BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; NJW 2001, 2161, 2162; BGHZ 151, 221, 227).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 ff; 41, 332, 334 ff; 44, 302, 305 ff; 69, 381, 385; BVerfG, NJW 1993, 720; 1995, 249; 1999, 3701, 3702; 2001, 2161, 2162).

    Demgemäß dürfen bei der Auslegung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung zu erlangen, insbesondere beim "ersten Zugang" zum Gericht (vgl. BVerfGE 25, 158, 166; 38, 35, 38; 40, 88, 91; 67, 208, 212 ff), aber auch beim Zugang zu einer weiteren Instanz (vgl. BVerfGE 44, 302, 305 ff; 62, 334, 336; 69, 381, 385; BVerfG, NJW 1995, 249; 1996, 2857; 1999, 3701, 3702; 2001, 2161, 2162) nicht überspannt werden.

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