Rechtsprechung
| BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Arbeitsverhältnis - Fristlose Kündigung - Zeugenaussage - Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren - Rechtsstaatsprinzip
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Zeugenaussage im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen den Arbeitgeber verletzt GG Art. 2 Abs. 1 i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren
- Techniker Krankenkasse
- arbeitsrecht-hessen.de
Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung: Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Zeugenaussage in einem gegen den Arbeitgeber geführten Ermittlungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren
- 123recht.net (Pressemeldung)
Anschwärzung des Chefs berechtigt nicht zur Kündigung // Kündigung wegen belastender Aussage gegen Chef nicht rechtens
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kündigungsschutz; Belastung des Arbeitgebers in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Strafverfahren - Belastung des Arbeitgebers in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3474
- MDR 2001, 1119
- NZA 2001, 888
- WM 2001, 1808
- DB 2001, 1622
Wird zitiert von ... (62) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85
Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser …
Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Rn. 10 a) Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche verfassungsrechtliche Frage ist durch das Bundesverfassungsgericht bereits hinreichend entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 74, 257 ).Die Beachtung des Gesichtspunkts, dass der Beschwerdeführer mit seinen Aussagen bei der Staatsanwaltschaft und der Übergabe von Unterlagen von der Rechtsordnung aufgestellte Pflichten erfüllt hat, war von Verfassungs wegen gefordert (vgl. BVerfGE 74, 257 ).
Ein derart substanzloser Vorwurf kann nicht als Grund für zivilrechtliche Nachteile dienen, die im Hinblick auf bestehende Pflichten und Rechte des Bürgers im Rahmen der Strafverfolgung grundsätzlich unzulässig sind (vgl. BVerfGE 74, 257 ).
- LAG Hamm, 02.02.2000 - 3 Sa 1463/99
Frislose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines ehemaligen …
Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
gegen a) den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2000 - 2 AZN 509/00 -, b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Februar 2000 - 3 Sa 1463/99 - .Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Februar 2000 - 3 Sa 1463/99 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes).
- BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …
Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Nur wenn die Gerichte die Bedeutung und Tragweite der Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Vorschriften - hier § 626 BGB - grundsätzlich verkannt haben oder die Anwendung einfachen Rechts objektiv willkürlich ist, kann dies zu einer Aufhebung der Entscheidungen führen (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 96, 189 ).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Nur wenn die Gerichte die Bedeutung und Tragweite der Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Vorschriften - hier § 626 BGB - grundsätzlich verkannt haben oder die Anwendung einfachen Rechts objektiv willkürlich ist, kann dies zu einer Aufhebung der Entscheidungen führen (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 96, 189 ). - BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86
Lappas
Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Gerade die Zeugenpflicht ist eine allgemeine Staatsbürgerpflicht (vgl. BVerfGE 76, 363 ). - BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77
Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter
Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Nur so kann die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, eine funktionsfähige Strafrechtspflege im Interesse der Allgemeinheit zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 46, 214 ), erfüllt werden. - BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von …
Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung kann für sich genommen noch nicht zur Aufhebung einer Entscheidung als verfassungswidrig führen (vgl. BVerfGE 34, 384 ; 76, 93 ). - BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung kann für sich genommen noch nicht zur Aufhebung einer Entscheidung als verfassungswidrig führen (vgl. BVerfGE 34, 384 ; 76, 93 ).
- EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines …
In einer Entscheidung vom 2. Juli 2001 (1 BvR 2049/00) befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit einem Fall, bei dem ein Arbeitnehmer auf Anforderung der Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren, das von Amts wegen gegen seine Arbeitgeberin eingeleitet worden war, als Zeuge aussagte und Unterlagen übergab.Der Gerichtshof stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 1. Juli 2001 darauf hingewiesen hat, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus rechtsstaatlichen Gründen im Regelfall selbst dann nicht gerechtfertigt sei, wenn ein Arbeitnehmer von sich aus bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen seinen Arbeitgeber erstattet habe, es sei denn, der Arbeitnehmer habe wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben gemacht (1 BvR 2049/00).
- ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12
Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?
zum (fehlenden) Strafcharakter der Kündigung statt vieler BVerfG2.7.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP § 626 BGB Nr. 170 = NZA 2001, 888 = MDR 2001, 1119 [II.1 a.]: "Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist streng genommen zwar keine Sanktion für Verhalten in der Vergangenheit, sondern nur die Möglichkeit, sich von einem Dauerschuldverhältnis zu lösen, an dem man für die Zukunft zumutbar nicht festhalten kann"; BAG 23.6.2009 (Fn. 49) [I.1 b.]: "Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das Prognoseprinzip.Sie ist ihrer Funktion nach das Mittel, das für den Vertragspartner untragbar gewordene und ihm auch für die Dauer Kündigungsfrist nicht mehr zumutbare Arbeitsverhältnis zu beenden, mag sie auch ggf. für das gesellschaftliche Ansehen des Betroffenen nachteilige Folgen haben"; s. zum Fachschrifttum anschaulich Wolfhard Kohte, II. Anm. BAG [20.5.1988 - 2 AZR 682/87] AP § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung Nr. 9 [I.]".S. zum (fehlenden) Strafcharakter der Kündigung statt vieler BVerfG2.7.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP § 626 BGB Nr. 170 = NZA 2001, 888 = MDR 2001, 1119 [II.1 a.]: "Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist streng genommen zwar keine Sanktion für Verhalten in der Vergangenheit, sondern nur die Möglichkeit, sich von einem Dauerschuldverhältnis zu lösen, an dem man für die Zukunft zumutbar nicht festhalten kann"; BAG 23.6.2009 (Fn. 49) [I.1 b.]: "Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das Prognoseprinzip.
54) S. zum (fehlenden) Strafcharakter der Kündigung statt vieler BVerfG2.7.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP § 626 BGB Nr. 170 = NZA 2001, 888 = MDR 2001, 1119 [II.1 a.]: "Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist streng genommen zwar keine Sanktion für Verhalten in der Vergangenheit, sondern nur die Möglichkeit, sich von einem Dauerschuldverhältnis zu lösen, an dem man für die Zukunft zumutbar nicht festhalten kann"; BAG 23.6.2009 (Fn. 49) [I.1 b.]: "Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das Prognoseprinzip.
- BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Kündigung wegen Strafanzeige
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2001 (- 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188) könne eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder Vorgesetzten eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur sozial rechtfertigen, wenn die Strafanzeige wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben enthalte.a) Ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2001 (- 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188) hat das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen, dass den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitnehmers durch das Verfassungsrecht Grenzen gesetzt werden.
Zeigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber "freiwillig" bei der Strafverfolgungsbehörde an, so kann die darin liegende Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren regelmäßig nicht zu einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten führen und eine deswegen erklärte Kündigung sozial rechtfertigen (BVerfG 2. Juli 2001 aaO; davor bereits BAG 4. Juli 1991 - 2 AZR 80/91 - RzK I 6 a Nr. 74).
Dementsprechend nimmt der Arbeitnehmer mit der Erstattung einer Strafanzeige ein von der Rechtsordnung eingeräumtes Grundrecht (Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG) wahr (BVerfG 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188).
Ob der Schutzbereich des Art. 17 GG berührt ist (siehe Senat 18. Juni 1970 - 2 AZR 369/69 - AP KSchG § 1 Nr. 82; Colneric AiB 1987, 260, 265; Graser Whistleblowing - Arbeitnehmeranzeigen im US-amerikanischen und deutschen Recht (2000) S. 126 ff.; Wendeling-Schröder Autonomie im Arbeitsrecht 1994 S. 192; zuletzt Deiseroth AuR 2002, 161, 166), kann im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen dahingestellt bleiben (offen gelassen auch BVerfG 2. Juli 2001- 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188).
- BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags
Rn. 14 a) Die Einschaltung der Staatsanwaltschaft durch einen Arbeitnehmer wegen eines vermeintlich strafbaren Verhaltens des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten stellt als Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte - soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden - im Regelfall keine eine Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung dar (BVerfG 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - zu II 1 b cc bbb der Gründe). - BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 30/01
Lohnfortzahlung bei Zeugenaussage vor Gericht - MTArb
So nennt das Bundesverfassungsgericht die Zeugenpflicht eine "allgemeine Staatsbürgerpflicht" (2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NZA 2001, 888, 889; 1. Oktober 1987 - 2 BvR 1165/86 - BVerfGE 76, 363, 383; 10. Oktober 1978 - 2 BvL 3/78 - BVerfGE 49, 280, 284; 8. Oktober 1974 - 2 BvR 747/73 - BVerfGE 38, 105, 118). - BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10
Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers
Rn. 23 Zutreffend verweist der Beklagte darauf, dass ihm aus rechtsstaatlichen Gründen keine zivil- oder arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen dürfen, wenn er - jedenfalls soweit er keine wissentlich unwahren oder leichtfertig falschen Angaben macht - staatsbürgerliche Rechte im Rahmen eines Straf- oder behördlichen Ermittlungsverfahrens wahrnimmt (BVerfG 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - zu II 1 b cc bbb der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 Nr. 188; zu den sog. Whistleblowern jetzt auch: EGMR 21. Juli 2011 - 28274/08 - [Heinisch] NZA 2011, 1269). - BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04
Verfassungsrechtliche Grenzen der Untersagung ehrverletzender Behauptungen; …
Rn. 17 a) Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist es unvereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu straf- oder zivilrechtlichen Nachteilen führen, weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder unaufklärbar erweist (vgl. BVerfGE 74, 257 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29;… 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Oktober 2001 - 1 BvR 1372/01 - NZM 2002, S. 61;… 25. September 2006 - 1 BvR 1898/03 - NJW-RR 2007, S. 840 ).Rn. 18 Nicht geschützt sind freilich missbräuchliche Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang mit dem verfolgten berechtigten Anliegen stehen oder wissentlich unwahre oder leichtfertig unhaltbare Behauptungen aufstellen (vgl. BVerfGE 74, 257 ;… Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29;… 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 - NJW 2000, S. 3196 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02 - NJW 2004, S. 354 ).
- LAG Hessen, 27.11.2001 - 15 Sa 411/01 Eine Strafanzeige eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber oder einen Vorgesetzten ist dann nicht als Kündigungsgrund geeignet, wenn in der Strafanzeige nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben enthalten sind (Anschluss an BVerfG Beschluss vom 02. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, 3474 [BVerfG 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00]).
Es ist nämlich in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 02. Juli 2001 1 BvR 2049/00NJW 2001, 3474 [BVerfG 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00]) davon auszugehen, dass eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder hier einen Vorgesetzten dann nicht als Kündigungsgrund geeignet ist, wenn in der Strafanzeige nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben enthalten sind.
Das Bundesverfassungsgericht (im Beschluss vom 02. Juli 2001, a.a.O.) stellt dies auch in Beziehung zur einer funktionsfähigen Strafrechtspflege im Interesse der Allgemeinheit (dazu auch BVerfGE 46, 214, 222 = NJW 1977, 2355 [BVerfG 20.10.1977 - 2 BvR 631/77]), was man angesichts der vielfältig zu Tage tretenden Korruption nur unterstreichen kann, und verweist im Beschluss vom 25. Februar 1987 1 BvR 1086/85 (BVerfGE 74, 257 ff., 261) auch darauf, dass mit einer Anzeige eine von der Rechtsordnung erlaubte und gebilligte Möglichkeit wahrgenommen wird.
Eine Kündigung stellt sich nach der gleichfalls zutreffenden Sichtweise des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 02. Juli 2001 (a.a.O.) für den betroffenen Arbeitnehmer als zivilrechtlicher Nachteil dar, der der möglichen Schadensersatzpflicht gleichzusetzen ist.
Dies führt dann dazu, dass Anzeigen und Beschwerden bei Behörden gegen Arbeitgeber oder auch Vorgesetzte einen Kündigungsgrund darstellen können, wenn es sich um haltlose Vorwürfe aus verwerflichen Motiven handelt (ausdrücklich so BVerfG, Beschluss vom 02. Juli 2001 1 BvR 2049/00NJW 2001, 3474, [BVerfG 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00] zu II. 1. b bb der Gründe), nicht jedoch Anzeigen, in denen nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden.
Das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens sagt diesbezüglich hier nichts, ebenso wie in dem Fall, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02. Juli 2001 (a.a.O.) zu Grunde lag.
- ArbG Berlin, 25.05.2012 - 28 Ca 4449/12
Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Äußerung in …
Sie ist ihrer Funktion nach das Mittel, das für den Vertragspartner untragbar gewordene und ihm auch für die Dauer der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbare Arbeitsverhältnis zu beenden, mag sie auch ggf. für das gesellschaftliche Ansehen des Betroffenen nachteilige Folgen haben"; s. dazu auch BVerfG2.7.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP § 626 BGB Nr. 170 = NZA 2001, 888 = MDR 2001, 1119 [II.1 a.]: "Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist streng genommen zwar keine Sanktion für Verhalten in der Vergangenheit, sondern nur die Möglichkeit, sich von einem Dauerschuldverhältnis zu lösen, an dem man für die Zukunft zumutbar nicht festhalten kann".S. dazu aus jüngerer Zeit etwa BAG 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.1 b.]: "Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das Prognoseprinzip.Sie ist ihrer Funktion nach das Mittel, das für den Vertragspartner untragbar gewordene und ihm auch für die Dauer der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbare Arbeitsverhältnis zu beenden, mag sie auch ggf. für das gesellschaftliche Ansehen des Betroffenen nachteilige Folgen haben"; s. dazu auch BVerfG2.7.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP § 626 BGB Nr. 170 = NZA 2001, 888 = MDR 2001, 1119 [II.1 a.]: "Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist streng genommen zwar keine Sanktion für Verhalten in der Vergangenheit, sondern nur die Möglichkeit, sich von einem Dauerschuldverhältnis zu lösen, an dem man für die Zukunft zumutbar nicht festhalten kann".
Sie ist ihrer Funktion nach das Mittel, das für den Vertragspartner untragbar gewordene und ihm auch für die Dauer der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbare Arbeitsverhältnis zu beenden, mag sie auch ggf. für das gesellschaftliche Ansehen des Betroffenen nachteilige Folgen haben"; s. dazu auch BVerfG2.7.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP § 626 BGB Nr. 170 = NZA 2001, 888 = MDR 2001, 1119 [II.1 a.]: "Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist streng genommen zwar keine Sanktion für Verhalten in der Vergangenheit, sondern nur die Möglichkeit, sich von einem Dauerschuldverhältnis zu lösen, an dem man für die Zukunft zumutbar nicht festhalten kann".
- BVerfG, 02.10.2001 - 1 BvR 1372/01
Vereinbarkeit einer Verurteilung zur Räumung mit dem Rechtsstaatsprinzip
Aus den gleichen Gründen ist auch die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, wenn der Arbeitnehmer mit seinen Aussagen bei der Staatsanwaltschaft und der Übergabe von Unterlagen nur von der Rechtsordnung aufgestellte Pflichten erfüllt hat (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 -). - VG Ansbach, 02.11.2022 - AN 14 K 21.01431
Datenschutzrecht - Recht der Volkszählung
- BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
Verfassungsmäßige Anforderungen an die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses …
- ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung
- ArbG Berlin, 23.11.2012 - 28 Ca 15060/12
Anfechtung einer Eigenkündigung wegen rechtswidriger Drohung mit einer fristlosen …
- LAG Hamm, 21.07.2011 - 11 Sa 2248/10
Anonyme Briefe an Angehörige verstorbener Patienten - Schadensersatzforderung in …
- LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12
Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen; …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 172/22
Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Auflösungsantrag des …
- ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14
Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag - …
- BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1962/01
Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - …
- LAG Köln, 21.01.2008 - 14 TaBV 44/07
Betriebsratsschulung über die Strafvorschriften des BetrVG
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten - …
- LAG Düsseldorf, 17.01.2002 - 11 Sa 1422/01
Keine außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 691/08
Außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2019 - 3 Sa 411/18
Korruptionsverdacht eines Arbeitnehmers - Strafanzeige des Arbeitgebers - …
- BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06
- ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11
Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip" …
- OLG Frankfurt, 18.01.2019 - 8 U 223/12
Haftung eines Zahntechnikers für das Beschleifen einer Prothese
- BAG, 18.05.2004 - 9 AZN 653/03
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz
- ArbG Berlin, 10.05.2013 - 28 Ca 15881/12
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung
- LAG Hamm, 22.03.2002 - 10 Sa 1062/00
Außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen den Arbeitgeber, Aussage im …
- LAG Hamm, 22.03.2002 - 10 Sa 1062/01
Außerordentliche Kündigung, wegen Strafanzeige gegen den Arbeitgeber, Aussage im …
- ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07
Kündigung wegen Strafanzeige
- ArbG Berlin, 17.05.2013 - 28 Ca 3997/13
Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten
- LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Erstatttung einer Strafanzeige …
- LAG Schleswig-Holstein, 17.08.2011 - 3 Sa 196/11
Eigenkündigung, Kündigung, fristlos, außerordentlich, Androhung einer …
- OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2022 - 2 Sa 19/22
Freistellung von Rechtsanwaltskosten - beendetes Arbeitsverhältnis
- LAG Köln, 14.08.2007 - 13 Sa 317/07
Fristlose Kündigung; Strafanzeige
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 5 Sa 504/05
Strafanzeige gegen Arbeitgeber
- LAG Hessen, 27.10.2014 - 16 Sa 674/14
Auflösungsantrag; Fristlose Kündigung wegen Erstattung einer Strafanzeige
- LAG Berlin, 02.04.2004 - 6 Sa 2209/03
Abmahnung
- OLG Bamberg, 09.01.2006 - 4 U 186/05
Verfahrensrecht - Streitverkündung an Sachverständigen
- ArbG Gelsenkirchen, 14.06.2017 - 2 Ca 2166/16
Außerordentliche fristlose Kündigung, Whistleblowing, Vermögensdelikt
- LAG Nürnberg, 25.11.2014 - 1 Sa 52/14
Kündigung - Vorwurf sexueller Nötigung - Strafanzeige
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14
Außerordentliche Kündigung - Erstattung einer Anzeige gegen den Arbeitgeber bei …
- LAG Hamm, 15.03.2013 - 13 TaBV 10/13
Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- VG Meiningen, 22.01.2018 - 3 P 50004/16
Ersetzung der Zustimmung der Personalvertretung zu einer außerordentlichen …
- LAG München, 01.04.2010 - 4 Sa 391/09
Außerordentliche Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2004 - 8 Sa 2120/03
Vergütungsfortzahlung eines Schulelternsprechers
- LAG Hessen, 02.05.2003 - 12 Sa 992/01
Fristlose Kündigung; Verweigerung von Schuldeingeständnis; Falschauskunft …
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZN 588/12
- VG Minden, 14.12.2010 - 10 K 1890/10
Unterlassen der Mitwirkungspflicht aus § 10 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) …
- LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 708/11
Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige gegenüber Arbeitgeber
- ArbG Duisburg, 31.07.2024 - 4 Ca 110/24
- ArbG Frankfurt/Main, 28.01.2004 - 2 Ca 7114/03
Abmahnungsobliegenheit des Arbeitgebers bei eigenmächtiger Selbstbeurlaubung des …
- OLG München, 30.07.2009 - 23 U 5706/08
Urkundenprozess: Vergütungsanspruch eines wegen Erstattung einer Strafanzeige …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2002 - 3 Sa 724/02
- BSG, 08.05.2014 - B 11 AL 16/14 B
- ArbG Mannheim, 22.06.2006 - 13 Ca 86/06
Ruhendes Arbeitsverhältnis bei Bestellung zum GmbH Geschäftsführer im …
- LAG Sachsen, 27.05.2004 - 5 Sa 250/03
Rechtswirksamkeit außerordentlicher Kündigungen; Verletzung arbeitsvertraglicher …
- ArbG Karlsruhe, 22.06.2006 - 13 Ca 86/06
Vorliegen eines ruhenden Arbeitsverhältnisses bei Bestellung zum …
- LAG Hessen, 06.01.2006 - 17 Sa 1343/04
Strafanzeige gegen Arbeitgeber aus Rache; Rechtmäßige Kündigung bei überzogener …
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