Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   EuGH, 09.11.2000 - C-387/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1879
EuGH, 09.11.2000 - C-387/98 (https://dejure.org/2000,1879)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.2000 - C-387/98 (https://dejure.org/2000,1879)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 2000 - C-387/98 (https://dejure.org/2000,1879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Brüsseler Übereinkommen - Artikel 17 - Gerichtsstandsklausel - Formerfordernisse - Wirkung

  • Judicialis

    Brüsseler Übereinkommen Art. 17 Abs. 1

  • Europäischer Gerichtshof

    Coreck Maritime

    "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 17 - Gerichtsstandsklausel - Formerfordernisse - Wirkung"

  • EU-Kommission PDF

    Coreck Maritime

    Bereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 17
    1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Vereinbarung über die Zuständigkeit - Gerichtsstandsklausel - Willenseinigung zwischen den Parteien - Kriterien - Kein Erfordernis, die Klausel so zu formulieren, ...

  • EU-Kommission

    Coreck Maritime

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 17 Abs. 1 des genannten Übereinkommens in der Fassung des Übereinkommens vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland ; Anforderungen an eine wirksame Formulierung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Brüsseler Übereinkommen Art. 17 Abs. 1
    1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Vereinbarung über die Zuständigkeit - Gerichtsstandsklausel - Willenseinigung zwischen den Parteien - Kriterien - Kein Erfordernis, die Klausel so zu formulieren, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung von Artikel 17 des Brüsseler Übereinkommens - In einem Konnossement vereinbarte Gerichtsstandsklausel - Voraussetzungen in bezug auf die Klarheit einer Klausel, die dem späteren Inhaber des Konnossementes ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 501
  • ZIP 2001, 213
  • EuZW 2001, 122
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.06.1984 - 71/83

    Tilly Russ / Nova

    Auszug aus EuGH, 09.11.2000 - C-387/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung im Hinblick auf Artikel 17 des Übereinkommens im Verhältnis zwischen den Parteien des ursprünglichen Vertrages zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 1984 in der Rechtssache 71/83, Tilly Russ, Slg. 1984, 2417, Randnr. 24, und vom 16. März 1999 in der Rechtssache C-159/97, Castelletti, Slg. 1999, I-1597, Randnrn.

    Insoweit genügt der Hinweis darauf, dass der Gerichtshof festgestellt hat, dass die in einem Konnossement enthaltene Gerichtsstandsklausel, soweit sie im Verhältnis zwischen dem Befrachter und dem Verfrachter im Sinne von Artikel 17 des Übereinkommens gültig ist, dem Drittinhaber des Konnossements entgegengehalten werden kann, soweit der Inhaber des Konnossements nach dem anwendbaren nationalen Recht in die Rechte und Pflichten des Befrachters eingetreten ist (Urteile Tilly Russ, Randnr. 24, und Castelletti, Randnr. 41).

    Auf den Drittinhaber gehen auf diese Weise alle Rechte und Pflichten aus dem Konnossement, einschließlich derjenigen aus der Gerichtsstandsvereinbarung, über (Urteil Tilly Russ, Randnr. 25).

  • EuGH, 16.03.1999 - C-159/97

    Castelletti - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 17 - Gerichtsstandsvereinbarung …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2000 - C-387/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung im Hinblick auf Artikel 17 des Übereinkommens im Verhältnis zwischen den Parteien des ursprünglichen Vertrages zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 1984 in der Rechtssache 71/83, Tilly Russ, Slg. 1984, 2417, Randnr. 24, und vom 16. März 1999 in der Rechtssache C-159/97, Castelletti, Slg. 1999, I-1597, Randnrn.

    Insoweit genügt der Hinweis darauf, dass der Gerichtshof festgestellt hat, dass die in einem Konnossement enthaltene Gerichtsstandsklausel, soweit sie im Verhältnis zwischen dem Befrachter und dem Verfrachter im Sinne von Artikel 17 des Übereinkommens gültig ist, dem Drittinhaber des Konnossements entgegengehalten werden kann, soweit der Inhaber des Konnossements nach dem anwendbaren nationalen Recht in die Rechte und Pflichten des Befrachters eingetreten ist (Urteile Tilly Russ, Randnr. 24, und Castelletti, Randnr. 41).

  • EuGH, 20.02.1997 - C-106/95

    MSG / Les Gravières Rhénanes

    Auszug aus EuGH, 09.11.2000 - C-387/98
    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass Artikel 17 des Übereinkommens für die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsklausel eine "Vereinbarung" zwischen den Parteien verlangt und das erkennende Gericht deshalb in erster Linie prüfen muss, ob die seine Zuständigkeit begründende Klausel tatsächlich Gegenstand einer Willenseinigungzwischen den Parteien war, die klar und deutlich zum Ausdruck gekommen ist; die Formerfordernisse des Artikels 17 sollen gewährleisten, dass die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht (vgl. insbesondere Urteile vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 24/76, Estasis Salotti, Slg. 1976, 1831, Randnr. 7, und vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-106/95, MSG, Slg. 1997, I-911, Randnr. 15).
  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus EuGH, 09.11.2000 - C-387/98
    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass Artikel 17 des Übereinkommens für die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsklausel eine "Vereinbarung" zwischen den Parteien verlangt und das erkennende Gericht deshalb in erster Linie prüfen muss, ob die seine Zuständigkeit begründende Klausel tatsächlich Gegenstand einer Willenseinigungzwischen den Parteien war, die klar und deutlich zum Ausdruck gekommen ist; die Formerfordernisse des Artikels 17 sollen gewährleisten, dass die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht (vgl. insbesondere Urteile vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 24/76, Estasis Salotti, Slg. 1976, 1831, Randnr. 7, und vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-106/95, MSG, Slg. 1997, I-911, Randnr. 15).
  • EuGH, 09.11.1978 - 23/78

    Meeth / Glacetal

    Auszug aus EuGH, 09.11.2000 - C-387/98
    Artikel 17 beruht nämlich auf der Anerkennung der Parteiautonomie im Bereich von Vereinbarungen über die gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen von Rechtsstreitigkeiten, die in den Geltungsbereich des Übereinkommens fallen und die nicht gemäß Artikel 17 Absatz 4 ausdrücklich von solchen Vereinbarungen ausgenommen sind (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1978 in der Rechtssache 23/78, Meeth, Slg. 1978, 2133, Randnr. 5).
  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor …

    Nur wenn der Dritte nach dem in der Sache anwendbaren nationalen Recht, wie es in Anwendung der Bestimmungen des internationalen Privatrechts des angerufenen Gerichts bestimmt wurde, in alle Rechte und Pflichten der ursprünglichen Vertragspartei eingetreten ist, könnte nämlich eine Gerichtsstandsvereinbarung, der dieser Dritte nicht zugestimmt hat, ihm dennoch entgegengehalten werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Coreck, C-387/98, EU:C:2000:606, Rn. 24, 25 und 30).
  • BGH, 08.11.2017 - IV ZR 551/15

    Besonderer Gerichtsstand des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers: Anwendbarkeit …

    Im Übrigen hat der Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorgängervorschrift des Art. 23 EuGVVO 2001 entschieden, dass diese nicht auf eine Klausel angewandt werden könne, die als zuständiges Gericht das Gericht eines Drittstaats bezeichnet, sondern insoweit die lex fori des angerufenen Gerichts anwendbar sei (ZIP 2001, 213 Rn. 19 - "Coreck Maritime" unter Bezugnahme auf den Bericht von Prof. Dr. Schlosser zu dem Übereinkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof, ABl. 1979 C 59 S. 71 Nr. 176).
  • EuGH, 27.02.2025 - C-537/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und …

    Diese Kriterien, die so genau sein müssen, dass das angerufene Gericht feststellen kann, ob es zuständig ist, können gegebenenfalls durch die besonderen Umstände des von diesem Gericht geprüften Falles konkretisiert werden (Urteile vom 9. November 2000, Coreck, C-387/98, EU:C:2000:606, Rn. 15, …und vom 7. Juli 2016, Hőszig, C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 43).

    Rn. 43 Darüber hinaus hat der Gerichtshof im Wesentlichen entschieden, dass Art. 17 Abs. 1 Satz 1 des Brüsseler Übereinkommens, um die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen zu erleichtern, ein Genauigkeitserfordernis enthält, dem eine Gerichtsstandsvereinbarung genügen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2000, Coreck, C-387/98, EU:C:2000:606, Rn. 17).

    Rn. 64 Art. 25 der Brüssel-Ia-Verordnung beruht nämlich ebenso wie das Brüsseler Übereinkommen sowie die Brüssel-I-Verordnung auf dem Grundsatz der Parteiautonomie (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 2000, Coreck, C-387/98, EU:C:2000:606, Rn. 14…, vom 7. Februar 2013, Refcomp, C-543/10, EU:C:2013:62, Rn. 26, …und vom 18. November 2020, DelayFix, C-519/19, EU:C:2020:933, Rn. 38).

  • BGH, 16.09.2015 - VIII ZR 17/15

    Bestimmung des international zuständigen Gerichts für eine Kaufpreiszahlungsklage …

    Dass der Kläger, der aus dem lange vor Einleitung des Insolvenzverfahrens in nicht anfechtbarer Weise geschlossenen Integrationsvertrag von der Beklagten Erfüllung begehrt, in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter an die darin getroffene Gerichtsstandsvereinbarung gebunden ist, steht ebenfalls außer Frage (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1957 - VII ZR 204/56, BGHZ 24, 15, 18; vom 10. Juli 2003 - IX ZR 119/02, BGHZ 155, 371, 376 f.;… Musielak/Voit/Heinrich, aaO, § 19a Rn. 6;… Gottwald/Eckardt, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 32 Rn. 34; jeweils mwN; ferner auch EuGH, Urteile vom 9. November 2000 - C-387/98, NJW 2001, 501 Rn. 22 ff. - Coreck;… vom 21. Mai 2015 - C-352/13, juris Rn. 65 - CDC Hydrogen Peroxide).
  • BGH, 17.06.2026 - KZR 29/25

    VISA

    Rn. 12 bb) Art. 25 Brüssel-Ia-VO ist auf den Streitfall aber deshalb nicht anzuwenden, weil die Vorschrift nur Gerichtsstandsvereinbarungen erfasst, die die Zuständigkeit eines Gerichts oder der Gerichte eines Mitgliedstaats der Union begründen (vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2000 - C-387/98, EuZW 2001, 122 Rn. 19 - Coreck, zu Art. 17 Brüsseler Übereinkommen; BGH…, Urteil vom 8. November 2017 - IV ZR 551/15, BGHZ 216, 358 Rn. 10;… KG, NJW 2026, 1679 Rn. 29).

    Das sekundäre Unionsrecht weist danach der Vertragsfreiheit im Grundsatz Vorrang vor anderen Gesichtspunkten zu und schränkt sie nach Art. 25 Abs. 4 Brüssel-Ia-VO nur ausnahmsweise im Hinblick auf einzelne Schutzinteressen ein (EuGH, EuZW 2001, 122 Rn. 14 - Coreck;… EuGH, Urteile vom 7. Februar 2013 - C-543/10, EuZW 2013, 316 Rn. 26 - Refcomp;… vom 18. November 2020 - C-519/19, EuZW 2021, 398 Rn. 38 - DelayFix;… vom 27. Februar 2025 - C-537/23, EuZW 2025, 396 Rn. 64 f. - Società Italiana Lastre).

  • BGH, 15.06.2021 - II ZB 35/20

    Geltung der Gerichtsstandsvereinbarung aus dem Darlehensvertrag für die Ansprüche …

    Es genügt, wenn die Klausel die objektiven Kriterien nennt, über die sich die Parteien bei der Bestimmung des Gerichts oder der Gerichte, die über ihre Rechtsstreitigkeiten entscheiden sollen, geeinigt haben (zu Art. 17 EuGVÜ EuGH, Urteil vom 9. November 2000 - C-387/98, Slg. 2000, I-9337 Rn. 15 = ZIP 2001, 213 Rn. 15 - Coreck Maritime GmbH mwN).
  • EuGH, 20.04.2016 - C-366/13

    Profit Investment SIM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. …

    Rn. 27 Überdies ist Art. 23 Abs. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 nach ständiger Rechtsprechung dahin auszulegen, dass mit dieser Bestimmung - entsprechend dem mit Art. 17 Abs. 1 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen verfolgten Ziel - sichergestellt werden soll, dass eine echte Willenseinigung der Parteien vorliegt (…vgl. insbesondere Urteil vom 7. Februar 2013, Refcomp, C-543/10, EU:C:2013:62, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung) und dass das erkennende Gericht deshalb prüfen muss, ob die in Rede stehende Klausel tatsächlich Gegenstand einer Willenseinigung zwischen den Parteien war, die klar und deutlich zum Ausdruck gekommen ist (vgl. insbesondere Urteile vom 9. November 2000, Coreck, C-387/98, EU:C:2000:606, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 7. Februar 2013, Refcomp, C-543/10, EU:C:2013:62, Rn. 27).

    So ist das Konnossement ein übertragbares Wertpapier, das es dem Eigentümer gestattet, die Ladung während ihrer Beförderung an einen Erwerber zu veräußern, der Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten des Befrachters gegenüber dem Verfrachter wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 1984, Russ, 71/83, EU:C:1984:2017, Rn. 24…, vom 16. März 1999, Castelletti, C-159/97, EU:C:1999:142, Rn. 41, vom 9. November 2000, Coreck, C-387/98, EU:C:2000:606, Rn. 23 bis 27, …und vom 7. Februar 2013, Refcomp, C-543/10, EU:C:2013:62, Rn. 34 bis 36).

  • OLG München, 17.12.2015 - 14 U 3409/14

    Gerichtsstand des § 215 Abs. 1 VVG: Zeitlicher und persönlicher Anwendungsbereich

    Geregelt werden jedoch in der Bestimmung allein Gerichtsstandsvereinbarungen, die eine Prorogation zugunsten eines mitgliedstaatlichen Gerichtes anordnen (s. nur EuGH, Urt. v. 9.11.2000 - Rs. C-387/98 [Coreck Maritime GmbH], zit. nach juris Rn. 21, wonach die Vorläuferregelung von Art. 23 EuGVVO a. F., i.e. Art. 17 Abs. 1 Brüsseler Übereinkommen, "nur dann Anwendung findet, wenn mindestens eine der Parteien des ursprünglichen Vertrages ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats hat und die Parteien vereinbart haben, ihre Rechtsstreitigkeiten vor einem Gericht oder den Gerichten eines Vertragsstaats auszutragen").
  • EuGH, 07.07.2016 - C-222/15

    Hőszig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtsstandsklausel - Justizielle …

    Diese Kriterien, die so genau sein müssen, dass das angerufene Gericht feststellen kann, ob es zuständig ist, können gegebenenfalls durch die besonderen Umstände des jeweiligen Falles konkretisiert werden (Urteil vom 9. November 2000, Coreck, C-387/98, EU:C:2000:606, Rn. 15).
  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 228/17

    Internationale Zuständigkeit bei Rückgewähr darlehensfinanzierter …

    Rn. 31 Zwar kann eine Gerichtsstandsvereinbarung ausnahmsweise auch im Verhältnis zu einem Dritten Anwendung finden, sofern er, was die nationalen Gerichte zu entscheiden haben, nach dem anwendbaren - hier nach deutschem - Recht in die Rechte und Pflichten der ursprünglichen Vertragspartei eingetreten ist und die Möglichkeit hatte, von der Gerichtsstandsvereinbarung Kenntnis zu erlangen (vgl. EuGH, Slg. 2000, I-9337 Rn. 24 f. und 30 ["Coreck"];… ZIP 2015, 2043 Rn. 65 ["CDC Hydrogen Peroxide"];… ZIP 2016, 1747 Rn. 31 ff. ["Profit Investment SIM"]).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 40/04

    Vereinbarung des Verfrachters im Konnossement; Vorrang der Individualvereinbarung …

  • EuGH, 25.04.2024 - C-345/22

    Maersk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivil- …

  • BGH, 30.03.2006 - VII ZR 249/04

    Gerichtsstand für Ansprüche aus einem Architektenvertrag bei im EG-Ausland zu …

  • EuGH, 07.02.2013 - C-543/10

    Im Rahmen einer Kette von Verträgen, die zwischen in verschiedenen …

  • BGH, 11.11.2010 - VII ZR 44/10

    Internationales Privatrecht: Anwendbares Recht auf den Beitritt der Partei eines …

  • KG, 03.12.2020 - 2 W 1009/20

    EU-Zivilprozessrecht: Aussetzung eines Klageverfahrens wegen gegenläufiger …

  • OLG Celle, 14.08.2002 - 9 U 67/02

    Erstattung von Einlagen aus stillen Beteiligungen an einer "Limited" (Ltd.); …

  • OLG Frankfurt, 22.04.2025 - 11 U 68/23

    Derogierende Gerichtsstandsvereinbarungen zugunsten britischer Gerichte; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen können die durch ein rechtswidriges …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-112/03

    Société financière und industrielle du Peloux - Brüsseler Übereinkommen von 1968 …

  • KG, 15.05.2018 - 7 U 112/17

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei abweichender …

  • BGH, 02.04.2025 - VII ZR 248/23

    Handelsvertretervertrag: Internationale Zuständigkeit für Ausgleichsanspruch …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-366/13

    Profit Investment SIM - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 7 TaBV 2744/10

    Internationale Zuständigkeit im Beschlussverfahren

  • OLG Bamberg, 20.08.2015 - 1 U 106/14

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen …

  • LG Kiel, 24.08.2023 - 13 O 188/21
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-339/22

    BSH Hausgeräte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2025 - U (Kart) 2/24

    Feststellung von Schadensersatzverpflichtungen wegen vorsätzlichen …

  • LG Koblenz, 07.05.2019 - 1 O 38/19

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Bindung des Insolvenzverwalters …

  • KG, 08.01.2026 - 2 U 20/25

    Internationale Zuständigkeit: Auslegung und Wirkung einer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-345/22

    Maersk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivil- …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15

    Hőszig - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche …

  • OLG München, 12.12.2024 - 19 U 1449/24

    Asymmetrische Gerichtsstandsvereinbarung, Gerichtsstandklauseln, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-116/02

    Gasser

  • OLG Hamburg, 21.12.2007 - 12 U 11/05

    Internationale Zuständigkeit bei Schuldübernahme: Bindung des Übernehmers an die …

  • LG Frankfurt/Main, 01.12.2020 - 9 O 78/18
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-185/07

    Allianz (früher Riunione Adriatica di Sicurtà) - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …

  • EuG, 19.09.2012 - T-168/10

    Kommission / SEMEA und Commune de Millau - Schiedsklausel - Subventionsvertrag …

  • OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03

    Gerichtsstandsvereinbarung in einem Unternehmenskaufvertrag

  • OLG Köln, 13.12.2023 - 19 U 25/23

    Zahlungsanspruch eines Handelsvertreters auf ausstehende Provisionen i.R.e. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2023 - C-566/22

    Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • OLG Köln, 03.08.2023 - 19 U 25/23
  • OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 19 U 48/00

    Gerichtsstandsvereinbarung - Bestellformular mit Verweis auf Geschäftsbedingungen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-543/10

    Refcomp - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung …

  • OLG Saarbrücken, 30.05.2007 - 1 U 652/03

    Internationale Zuständigkeit bei Honorarprozess

  • LG Hamburg, 28.06.2013 - 404 HKO 23/12
  • OLG Celle, 26.11.2003 - 7 U 104/03

    Ausreichende Bestimmtheit; ausschließliche Zuständigkeit; Ausschließlichkeit; …

  • LG Frankenthal, 30.04.2008 - 6 O 339/07

    Bestimmung des Erfüllungsortes bei Parteien mit nur vorübergehendem Wohnsitz im …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht