Rechtsprechung
| BVerwG, 15.08.2002 - 2 AV 3.02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VwGO § 99 Abs. 2
Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; geheimhaltungsbedürftige Behördenakten; Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde. - Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 99 Abs. 2
Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde; Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; geheimhaltungsbedürftige Behördenakten
- Judicialis
VwGO § 99 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Aktenvorlage - In-camera-Verfahren - Beiladung - Oberste Aufsichtsbehörde - Behördenbeteiligung - Geheimhaltung
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Zwischenverfahren über die Verweigerung der Aktenvorlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 99 Abs. 2
Verwaltungsprozessrecht - Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; geheimhaltungsbedürftige Behördenakten; Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.05.2002 - G 02.1
- BVerwG, 15.08.2002 - 2 AV 3.02
- BVerwG, 13.11.2002 - 2 AV 3.02
Papierfundstellen
- BVerwGE 117, 42
- NJW 2002, 455
- NJW 2003, 455 (Ls.)
- NVwZ 2002, 1504
- DVBl 2002, 1559
- DÖV 2003, 377
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
Auszug aus BVerwG, 15.08.2002 - 2 AV 3.02
Die ausschließlich für das selbständige Zwischenverfahren vorgesehene lediglich als "Beiladung" bezeichnete unmittelbare Beteiligung der obersten Aufsichtsbehörde trägt allein den Besonderheiten des aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 101, 106 ) eingeführten "in camera"-Verfahrens Rechnung. - BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82
Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung
Auszug aus BVerwG, 15.08.2002 - 2 AV 3.02
Für eine Beiladung aufgrund dieser Vorschrift ist kein Raum, weil eine beklagte Körperschaft grundsätzlich bereits mit allen ihren Behörden am Rechtsstreit beteiligt ist (vgl. u.a. Beschluss vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 25.82 - BVerwGE 72, 165 m.w.N.; stRspr).
- BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
Geschäftsgeheimnisse
Vielmehr ist die oberste Aufsichtsbehörde - ähnlich wie ein Zeuge im Zwischenstreit über das Zeugnisverweigerungsrecht (vgl. § 387 ZPO) - zu beteiligen (vgl. BVerwGE 117, 42 ;… Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2003, § 99 Rn. 20;… Kothe, in: Redeker/von Oertzen, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2004, § 99 Rn. 24). - BVerfG, 27.03.2006 - 1 BvR 347/98
Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit
Vielmehr ist die oberste Aufsichtsbehörde ? ähnlich wie ein Zeuge im Zwischenstreit über das Zeugnisverweigerungsrecht (vgl. § 387 ZPO) ? zu beteiligen (vgl. BVerwGE 117, 42 ;… Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2003, § 99 Rn. 20;… Kothe, in: Redeker/von Oertzen, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2004, § 99 Rn. 24). - OVG Thüringen, 19.12.2003 - 10 SO 905/02
Sonstiges ; Sperrerklärung durch einen Rechtsanwalt, Verwaltungsprozessrecht; …
Wenn ein Verfahrensbeteiligter durch den Leiter der obersten Aufsichtsbehörde - wie im vorliegenden Fall der Beklagte durch den Chef der Staatskanzlei - vertreten wird, besteht kein Grund mehr für eine besondere Beteiligung der Aufsichtsbehörde selbst (vgl. andererseits: BVerwG, Beschluss vom 15. August 2002 - 2 AV 3.02 - DVBl. 2002, 1559 = NVwZ 2002, 1504).Dem entspricht das grundsätzliche Erfordernis, die oberste Aufsichtsbehörde, der nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO die Entscheidung über Abgabe einer Sperrerklärung obliegt, selbst dann zum Zwischenverfahren gemäß § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO beizuladen und damit ihre unmittelbare Beteiligung an diesem Verfahren zu gewährleisten, wenn sie Behörde der beklagten Körperschaft ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2002 - 2 AV 3.02 - DVBl. 2002, 1559 = NVwZ 2002, 1504).
Über die Kosten des Zwischenverfahrens ist im Hinblick auf dessen Selbständigkeit gesondert zu befinden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 - NVwZ 2003, 348).
Anhaltspunkte für eine anderweitige Bestimmung als nach dem Auffangstreitwert sind nicht erkennbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 - a. a. O.).
- OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01
Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht; Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht, …
Diese Form der Beiladung nach § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO trägt den Besonderheiten des Zwischenverfahrens Rechnung, das auch dann die Beiladung erfordert, wenn das Landesamt für Verfassungsschutz organisatorisch - wie hier - in die oberste Dienstbehörde als obere Landesbehörde eingegliedert ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2002 -2AV3.02- NVwZ 2002, 1504 = DVBl. 2002, 1559). - BVerwG, 05.12.2011 - 20 F 23.10
Gegenstandswert in Beschwerdeverfahren nach § 99 Abs. 2 Satz 12 VwGO
- BVerwG, 11.06.2010 - 20 F 12.09
Entbehrliche Äußerung zur Entscheidungserheblichkeit bei Konkurrentenklage
Rn. 12 6. Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO; § 162 Abs. 3 VwGO kommt nicht zur Anwendung, weil es sich bei der Beiladung nach § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO nicht um eine Beiladung i.S.d. § 65 VwGO handelt (Beschluss vom 15. August 2002 - BVerwG 2 AV 3.02 - BVerwGE 117, 42 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 28). - BVerwG, 01.02.2024 - 20 F 20.22
Entbehrlichkeit der Beiladungsnachholung der obersten Aufsichtsbehörde
Rn. 9 1. Im Beschwerdeverfahren war die von § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO vorgeschriebene Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde ausnahmsweise nicht nachzuholen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. August 2002 - 2 AV 3.02 - BVerwGE 117, 42 f., vom 12. September 2022 - 20 F 7.22 - juris Rn. 6 …und vom 28. November 2022 - 20 F 2.22 - juris Rn. 6), weil sie bereits als Vertretungsbehörde beteiligt ist (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 2. Januar 2009 - 13a F 31/07 - NVwZ 2009, 794, Jacob, in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 5. Aufl. 2023, O.VI.1.c) Rn. 137). - BVerwG, 20.12.2006 - 20 F 3.05
Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 S. …
- BVerwG, 28.11.2022 - 20 F 2.22
Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten; Feststellung der …
Im Beschwerdeverfahren war die von § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO vorgeschriebene Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15. August 2002 - 2 AV 3.02 - BVerwGE 117, 42 f.) nachzuholen. - BVerwG, 12.09.2022 - 20 F 7.22
Erschweren der künftigen Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden …
Im Beschwerdeverfahren war die von § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO vorgeschriebene Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15. August 2002 - 2 AV 3.02 - BVerwGE 117, 42 f.) nachzuholen.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Wolters Kluwer
Approbation als Zahnarzt - Ausbildung im Ausland - Sachverhaltsaufklärung - Sachkunde des Gerichts - Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes - Ausbildungsgang - Besondere Sachkunde - Gleichwertigkeitsprüfung - Verfahrensfehler
- rechtsportal.de
VwGO § 86 Abs. 1; ZHG § 2 Abs. 2; BAFöG § 5 Abs. 4
Approbation als Zahnarzt; Ausbildung im Ausland; Sachverhaltsaufklärung; eigene Sachkunde des Tatsachengerichts - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2002, 455
- NVwZ 2002, 736 (Ls.)
- DÖV 2002, 875
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.06.2001 - 3 C 35.00
Approbation als Arzt; Arzt im Praktikum; Ausbildung im Ausland; Gleichwertigkeit …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00
Die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach § 2 Abs. 2 ZHG bemisst sich nach objektiven Umständen im Hinblick auf den vom Antragsteller absolvierten Ausbildungsgang, nicht nach seinen - durch Prüfung zu ermittelnden - Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BVerwG; vgl. zuletzt Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00).Es gibt Fälle, in denen die Diskrepanz zwischen der ausländischen und der deutschen Ausbildung so deutlich zu Tage liegt, dass zur Verneinung der Gleichwertigkeit eine besondere Sachkunde nicht erforderlich ist (vgl. Urteil vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88, 92; zum umgekehrten Fall vgl. Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00 - noch nicht veröffentlicht).
Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach objektiven Umständen zu bemessen ist; maßgeblich ist insoweit der Ausbildungsstand, der sich aufgrund des vom Antragsteller absolvierten konkreten Ausbildungsgangs ergibt (vgl. zuletzt Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00 -).
- BVerwG, 18.02.1993 - 3 C 64.90
Arztrecht - Approbation - Nachschulung - Ausbildungsgang - Gleichwertigkeit des …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00
Es gibt Fälle, in denen die Diskrepanz zwischen der ausländischen und der deutschen Ausbildung so deutlich zu Tage liegt, dass zur Verneinung der Gleichwertigkeit eine besondere Sachkunde nicht erforderlich ist (vgl. Urteil vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88, 92; zum umgekehrten Fall vgl. Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00 - noch nicht veröffentlicht).Darüber hinaus spricht nach wie vor entscheidend gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die zur Feststellung der subjektiven Kenntnisse und Fertigkeiten erforderliche Prüfung einer normativen Regelung bedürfte (vgl. Urteil vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88, 95).
- BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00
Die Klägerin rügt zu Recht, dass dem Berufungsgericht die ausreichende Sachkunde fehle, die entscheidungstragende Frage der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes der Klägerin mit dem durch eine zahnärztliche Ausbildung in Deutschland vermittelten Ausbildungsstand auf der Grundlage des dem Gericht zur Verfügung stehenden Tatsachenmaterials ohne Zuziehung eines Sachverständigen selbst zu beurteilen (vgl. zu den Anforderungen an die gerichtliche Sachkunde sowie deren Begründung in Asylverfahren: Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH…, Urteil vom 20. Februar 1997 - VII ZR 231/95 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 27 m.w.N.). - BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98
Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00
Die Klägerin rügt zu Recht, dass dem Berufungsgericht die ausreichende Sachkunde fehle, die entscheidungstragende Frage der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes der Klägerin mit dem durch eine zahnärztliche Ausbildung in Deutschland vermittelten Ausbildungsstand auf der Grundlage des dem Gericht zur Verfügung stehenden Tatsachenmaterials ohne Zuziehung eines Sachverständigen selbst zu beurteilen (vgl. zu den Anforderungen an die gerichtliche Sachkunde sowie deren Begründung in Asylverfahren: Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH…, Urteil vom 20. Februar 1997 - VII ZR 231/95 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 27 m.w.N.). - BGH, 20.02.1997 - VII ZR 231/95
Voraussetzung eigener Sachkunde des Gerichts
Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00
Die Klägerin rügt zu Recht, dass dem Berufungsgericht die ausreichende Sachkunde fehle, die entscheidungstragende Frage der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes der Klägerin mit dem durch eine zahnärztliche Ausbildung in Deutschland vermittelten Ausbildungsstand auf der Grundlage des dem Gericht zur Verfügung stehenden Tatsachenmaterials ohne Zuziehung eines Sachverständigen selbst zu beurteilen (vgl. zu den Anforderungen an die gerichtliche Sachkunde sowie deren Begründung in Asylverfahren: Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - VII ZR 231/95 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 27 m.w.N.).
- BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03
Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung, …
Sieht das Gericht von der Einholung eines Sachverständigengutachtens ab, obwohl sie sich ihm aufdrängen musste, gilt nichts anderes; auch in diesem Fall muss das Gericht seine Sachkunde in einer Weise dartun und belegen, dass seine Bewertung von den Beteiligten und von der Rechtsmittelinstanz nachvollzogen werden kann (Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 134.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 316). - BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 33.07
Approbation als Arzt, sowjetisches Diplom, Anerkennung, Gleichwertigkeit, …
Das deckt sich mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 85 , vom 27. April 1995 - BVerwG 3 C 23.93 - BVerwGE 98, 180 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 88 , vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 19.95 - BVerwGE 102, 44 = Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 23 und vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 106; Beschlüsse vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 134.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 316 , vom 22. September 2005 - BVerwG 3 B 46.05 - [...] und vom 25. Juni 2007 - BVerwG 3 B 108.06 - [...]).Die Verwaltungsgerichte sind bei der Prüfung der Gleichwertigkeit nicht generell verpflichtet, einen Sachverständigen beizuziehen, sondern nur soweit diese Prüfung eine besondere Sachkunde erfordert ( Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 134.00 - a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 13.03.2014 - 8 LB 73/13
Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruch auf Erteilung einer …
Rn. 62 Nach diesen Maßstäben hat die Klägerin zur Überzeugung des Senats - ohne dass es der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedurft hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001 - BVerwG 3 B 134.00 -, juris Rn. 8 m.w.N.) - nachgewiesen, dass die sich aus den festgestellten bedeutenden Abweichungen hinsichtlich der Dauer der Ausbildung in den Fächern Radiologie, Zahnärztliche Prothetik, Zahnerhaltung, Kieferorthopädie und Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten ergebenden wesentlichen Unterschiede durch die zahnärztliche Berufspraxis und die hierdurch erworbenen Kenntnisse beseitigt sind.
- BVerwG, 25.06.2007 - 3 B 108.06
Merkmal der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei einer im Ausland …
Dies deckt sich mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zum gleichlautenden Merkmal der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei einer im Ausland absolvierten ärztlichen oder zahnärztlichen Ausbildung (vgl. Urteil vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88 = Buchholz 418.0 Ärzte Nr. 85; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 134.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 316 = NJW 2002 S. 455).Es kommt hinzu, dass der beschließende Senat des Berufungsgerichts aus einer Vielzahl von Verfahren zur Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen ärztlichen Ausbildungen die Möglichkeiten und die Notwendigkeit, die Gleichwertigkeit eines Ausbildungsstandes aufzuklären, kannte (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 134.00 - a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - 13 A 1667/05
Anerkennung eines außerhalb der Europäischen Union erworbenen Zahnarztdiploms …
Dies hat das VG mit zutreffenden Erwägungen unter Beachtung der von der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.2001 - 3 B 134.00 -, NJW 2002, 455, Urteile vom 14.6.2001 - 3 C 35.00 -, NJW 2002, 456, vom 29.8.1996 - 3 C 19.95 -, NJW 1997, 1650, und vom 18.2.1993 - 3 C 64.90 -, NJW 1993, 3005, entwickelten Maßstäbe ausgeführt.BVerwG, Beschluss vom 15.10.2001 - 3 B 134.00 -, a. a. O.
- VG Karlsruhe, 21.01.2020 - 1 K 7705/18
Vergleich des Ausbildungsstandes der Zahnmedizin in der Russische Föderation mit …
Anhand dieser Unterlagen ist der Studiengang des Antragstellers in eine wertende Relation zu den Studieninhalten nach der ZÄPrO zu setzen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11.12.2008 - 3 C 33.07 -, juris Rn. 22 und Beschluss vom 15.10.2001 - 3 B 134.00 -, juris Rn. 9; VG Düsseldorf…, Urteil vom 01.04.2015 - 7 K 40.../14 -, juris Rn. 89 f.). - VG Karlsruhe, 21.08.2018 - 1 K 4390/17
Gleichwertigkeitsprüfung einer ungarischen Ausbildung - Krankenpfleger; …
Maßgeblich ist insoweit der Ausbildungsstand, der sich aufgrund des vom Antragsteller absolvierten konkreten Ausbildungsgangs ergibt (BVerwG, Beschlüsse vom 15.10.2001 - 3 B 134.00 -, juris Rn. 14 …und vom 25.06.2007 - 3 B 108.06 -, juris Rn. 12). - BVerwG, 22.09.2005 - 3 B 46.05
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; …
An diesen Grundsätzen hat das Gericht in der Folgezeit festgehalten (vgl. Urteile vom 27. April 1995 - BVerwG 3 C 23.93 - BVerwGE 98, 180, 183 und vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 19.95 - BVerwGE 102, 44, 47; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 134.00 - Buchholz 310 § 68 Abs. 1 VwGO Nr. 316 = MedR 2002, 364). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2010 - 13 A 23/08
Anspruch eines Tierarztes mit niederländischer Staatsangehörigkeit auf Erteilung …
Rn. 32 Vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1993 - 3 C 64.90 -, BVerwGE 92, 88, und vom 29. August 1996 - 3 C 19.95 -, BVerwGE 102, 44; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 3 B 134.00 - NJW 2002, 455. - VG Karlsruhe, 30.01.2020 - 12 K 7332/18
Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Ausbildungsstandes als Gesundheits- …
Maßgeblich ist insoweit der Ausbildungsstand, der sich aufgrund des vom Antragsteller absolvierten konkreten Ausbildungsgangs ergibt (BVerwG, Beschluss vom 15.10.2001 - 3 B 134.00 -, juris Rn. 14; VG Karlsruhe…, Urteil vom 21.08.2018 - 1 K 4390/17 -, juris Rn. 35 ). - VG Bremen, 15.02.2024 - 5 K 1159/21
Ausbildung eines Zahnarztes in Jemen ist nicht gleichwertig mit der eines …
- VG Karlsruhe, 20.07.2020 - 6 K 6925/18
Anerkennung ausländischer Ausbildung zur Führung der Berufsbezeichnung …
- VG Lüneburg, 22.11.2006 - 5 A 469/05
Voraussetzungen für die Anerkennung der Zusatzbezeichnung "physikalische …
- VG Minden, 07.04.2005 - 7 K 2736/03
- VG Düsseldorf, 01.04.2015 - 7 K 4097/14
Approbation als Zahnarzt zahnärztliche Prüfung in Libyen Gleichwertigkeit …
- VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 209/03
Abschluss; Approbation; Auslandsausbildung; berufsqualifizierender Abschluss; …
- VG Hamburg, 16.05.2006 - 10 K 4943/04
Zahnarztausbildung in der ehemaligen Sowjetunion nicht gleichwertig mit der …
- VG Hamburg, 16.05.2006 - 10 K 4943/03
D (A), Zahnarzt, Approbation, Sowjetunion, Gleichwertigkeit, Ausbildung, Diplom, …
- OVG Sachsen, 19.01.2006 - A 3 B 346/03
- VG Augsburg, 31.03.2009 - Au 3 K 08.930
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Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 26.11.2002 - 3 G 2481/02 (01) |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entfernung eines Kreuzes aus dem Sitzungssaal des Kreistags; Sicherstellung der Möglichkeit zur unbeeinträchtigten Wahrnehmung der Mandate durch sitzungsleitende Maßnahmen; Verpflichtung des Gremiums zum Eingriff in die Sitzungsleitung des Vorsitzenden mittels ...
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 26.11.2002 - 3 G 2481/02 (01)
- VGH Hessen, 04.02.2003 - 8 TG 3476/02
Papierfundstellen
- NJW 2002, 455
- NJW 2003, 2480 (Ls.)
- NJW 2003, 455
- NVwZ 2003, 500 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.02.1988 - 7 B 123.87
Kommunalrecht - Ratssitzung - Aufrechterhaltung der Ordnung - Freie …
Auszug aus VG Darmstadt, 26.11.2002 - 3 G 2481/02
Insoweit müssen sie vielmehr dann Einschränkungen hinnehmen, wenn dies die Funktionsfähigkeit des jeweiligen unmittelbar oder mittelbar dem Staat zuzurechnenden Organs, dem sie angehören, verlangt (vgl. insoweit BVerwG, NVwZ 1988, 837; NJW 2002, 3344 [3345]).Dementsprechend muss unter Umständen ein Mandatsträger auf das demonstrative Tragen von Aufklebern ungeachtet seines grundsätzlichen Rechts zur freien Meinungsäußerung gem. Art. 5 I 1 GG verzichten, wenn dies die innere Ordnung der Sitzung des kommunalen Organs stört, weil dort deshalb nicht mehr eine Atmosphäre der Ruhe und Sachlichkeit gegeben ist (vgl. zu einem solchen Fall BVerwG, NVwZ 1988, 837 [838]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1982 - 15 A 1223/80
Rauchen in Ratssitzungen
Auszug aus VG Darmstadt, 26.11.2002 - 3 G 2481/02
Zur "inneren Ordnung der Gemeindevertretung", die der Ag. als Kreistagsvorsitzender gem. § 32 S. 2 HessKreisO i.V. mit § 58 IV 1 HessGO zu gewährleisten hat, gehören nicht nur die den Verfahrensablauf regelnden normativen Bestimmungen der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung des Kreistags, sondern darüber hinaus auch der Gesamtbestand der innerorganisatorischen Verhaltensregeln, die für einen reibungslosen Geschäftsablauf notwendig sind (vgl. OVG Münster, NVwZ 1983, 485 [486]).Zu den Leitungspflichten des Vorsitzenden eines kommunalen Beschlussgremiums gehört die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs der der Beratung und Beschlussfassung zu einzelnen Tagesordnungspunkten dienenden Sitzungen, in der eine Vielzahl divergierender Individualwillen zu einem organschaftlichen Gesamtwillen zusammengefasst werden müssen (hierzu OVG Münster, NVwZ 1983, 485 [486]).
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus VG Darmstadt, 26.11.2002 - 3 G 2481/02
Im Gegenteil: Bei seinen sitzungsleitenden Maßnahmen hat der Ag. darauf zu achten, dass aus der verfassungsrechtlich umfassend gewährleisteten Glaubensfreiheit das Gebot staatlicher Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen folgt und staatliche Gremien in Glaubensfragen Neutralität bewahren und alles vermeiden müssen, was den religiösen Frieden und eine gedeihliche Koexistenz in der Gesellschaft gefährden kann, um in einer pluralistischen Gesellschaft ein friedliches Zusammenleben der Anhänger unterschiedlicher oder sogar gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 93, 1 [16f.] = NJW 1995, 2477, ebenso BVerwG, NJW 2002, 3344 [3345]). - VGH Hessen, 04.02.2003 - 8 TG 3476/02
Entfernung eines Kreuzes aus Sitzungssaal des Kreistags
Auszug aus VG Darmstadt, 26.11.2002 - 3 G 2481/02
Hinweis der KirchE-Redaktion: Der VGH Kassel hat die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Darmstadt mit Beschluss vom 04.02.2003 zurückgewiesen (8 TG 3476/02).
- VGH Hessen, 04.02.2003 - 8 TG 3476/02
Entfernung eines Kreuzes aus Sitzungssaal des Kreistags
8 TG 3476/02 VG Darmstadt 3 G 2481/02(1) .Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 26. November 2002 - 3 G 2481/02 (1) - wird zurückgewiesen.
- VG Darmstadt, 26.09.2003 - 3 E 2482/02
Kreuz im Sitzungssaal muss entfernt werden
Rn. 5 Am 28.10.2002 hat die Klägerin Klage erhoben und gleichzeitig vorläufigen Rechtsschutz beantragt (Az.: 3 G 2481/02).Rn. 12 Durch Beschluss vom 26.11.2002, NJW 2003, 455, hat das Gericht dem Beklagten im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, das im Sitzungssaal des Kreistages angebrachte Kreuz während der Sitzungen des Kreistages, an denen die Klägerin teilnimmt, bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu entfernen.
Rn. 14 Zur Ergänzung des Tatbestandes in Einzelheiten wird auf die beigezogene Gerichtsakte 3 G 2481/02(1) Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist.
- OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14
Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten; …
Insofern unterscheidet sich der hier eingenommene Rechtsstandpunkt letztlich kaum von der auf den ersten Blick restriktiveren Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 31.1.2003 - NC 9 S 45/02 -, NVwZ 2003, 500, u. Beschl. v. 12.5.2009 - NC 9 S 240/09 -, ESVGH 60, 119; Sächs. OVG, Beschl. v. 2.8.2010 - NC 2 B 350/09 -, juris). - OVG Niedersachsen, 18.11.2014 - 2 NB 391/13
Besetzungsliste; Besetzungsrüge; Curricularanteil; Curriculareigenanteil; …
Insofern unterscheidet sich der hier eingenommene Rechtsstandpunkt letztlich kaum von der auf den ersten Blick restriktiveren Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 31.1.2003 - NC 9 S 45/02 -, NVwZ 2003, 500, u. Beschl. v. 12.5.2009 - NC 9 S 240/09 -, ESVGH 60, 119; Sächs. OVG, Beschl. v. 2.8.2010 - NC 2 B 350/09 -, juris).
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