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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 10.07.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1930
OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03 (https://dejure.org/2003,1930)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.07.2003 - 1 U 26/03 (https://dejure.org/2003,1930)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 1 U 26/03 (https://dejure.org/2003,1930)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • kanzlei-bornemann.de PDF
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Gutglaubensschutz Dritter bei Unwirksamkeit (Nichtigkeit) der einem Treuhandvertrag zugrundeliegenden Vollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darlehensrecht - Rechtsfolgen bei nichtigem Geschäftsbesorgungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 134, 139, 172 Abs. 1; RBerG Art. 1 § 1
    Rechtsschein der Vollmachtsurkunde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit einer Bevollmächtigung mit dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG); Wirksamkeit einer im Innenverhältnis nichtigen Bevollmächtigung eines Teuhänders; Rechtsschein der Vollmacht durch Vorlage der Vollmachtsurkunde; Schutz des Gutgläubigen bei sich aus der Urkunde ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2690
  • WM 2004, 176
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    (2) Der Verstoß gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG führt nach dem Schutzzweck des Gesetzes zur Nichtigkeit der Vollmacht (BGH NJW 2003, 2088, 2089; NJW 2003, 2091, 2092).

    (1) Allerdings sind die §§ 171 und 172 BGB sowie die Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht nach Auffassung des Bundesgerichtshofs, die das erkennende Gericht teilt, auch dann anwendbar, wenn die Bevollmächtigung gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und deshalb nichtig ist (BGH NJW 2003, 2091, 2092).

    Die §§ 171 bis 173 BGB sind Anwendungsfälle des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dass derjenige, der einem gutgläubigen Dritten gegenüber zurechenbar den Rechtsschein einer Bevollmächtigung setzt, sich so behandeln lassen muss, als habe er die Vollmacht wirksam erteilt (BGH NJW 2003, 2091, 2092 m.w.N.).

    Eine Duldungsvollmacht ist nur gegeben, wenn der Vertretene es - in der Regel über einen längeren Zeitraum - wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn ohne eine Bevollmächtigung als Vertreter auftritt und der Vertragspartner dieses bewusste Dulden dahin versteht und nach Treu und Glauben verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGH NJW 2003, 2091, 2092 m.w.N.).

  • BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00

    Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    Eine Anweisung durch einen vollmachtlosen Vertreter vermag einen solchen Rechtsschein indes nicht zu erzeugen (BGHZ 147, 145, 150).

    § 267 BGB ist nicht anwendbar, weil die Bank in dieser Konstellation nicht als Dritter zahlt, sondern auf (vermeintliche) Anweisung des Kontoempfängers (BGHZ 147, 145, 150).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    Entsprechendes gilt auch dann, wenn die Vollmacht Teil eines gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßenden Rechtsgeschäfts und deshalb gemäß § 139 BGB nichtig ist (BGH NJW 2001, 3774; NJW 2002, 2325).

    Solange ein Beteiligter die Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nicht erkennen konnte, kann sein vertragskonformes Verhalten nicht als konkludente Genehmigung angesehen werden (BGH NJW 2002, 2325, 2327).

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    Diese Tätigkeit erforderte eine umfassende Rechtsbetreuung auf einem Teilgebiet des Rechts (vgl. BGH NJW 2001, 3774, 3775).

    Entsprechendes gilt auch dann, wenn die Vollmacht Teil eines gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßenden Rechtsgeschäfts und deshalb gemäß § 139 BGB nichtig ist (BGH NJW 2001, 3774; NJW 2002, 2325).

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    Ist dies geschehen, wird ein Dritter, dem die Urkunde vorgelegt worden ist, davor geschützt, dass sich die Vollmacht aus anderen Gründen als unwirksam erweist, etwa deshalb, weil sie im Innenverhältnis widerrufen wurde, weil sie als Teil eines Haustürgeschäfts widerrufen werden kann (vgl. BGHZ 144, 223, 230 f.; BGH NJW 2000, 2270) oder weil sie als Teil eines umfassenderen Geschäfts der notariellen Form bedurft hätte (vgl. BGHZ 102, 60, 62; BGH NJW 1997, 312; BGH NJW 1985, 730).
  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    Ist dies geschehen, wird ein Dritter, dem die Urkunde vorgelegt worden ist, davor geschützt, dass sich die Vollmacht aus anderen Gründen als unwirksam erweist, etwa deshalb, weil sie im Innenverhältnis widerrufen wurde, weil sie als Teil eines Haustürgeschäfts widerrufen werden kann (vgl. BGHZ 144, 223, 230 f.; BGH NJW 2000, 2270) oder weil sie als Teil eines umfassenderen Geschäfts der notariellen Form bedurft hätte (vgl. BGHZ 102, 60, 62; BGH NJW 1997, 312; BGH NJW 1985, 730).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    (2) Der Verstoß gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG führt nach dem Schutzzweck des Gesetzes zur Nichtigkeit der Vollmacht (BGH NJW 2003, 2088, 2089; NJW 2003, 2091, 2092).
  • BGH, 22.10.1996 - XI ZR 249/95

    Rechtsscheinhaftung bei nicht wirksam beurkundeter Vollmacht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    Ist dies geschehen, wird ein Dritter, dem die Urkunde vorgelegt worden ist, davor geschützt, dass sich die Vollmacht aus anderen Gründen als unwirksam erweist, etwa deshalb, weil sie im Innenverhältnis widerrufen wurde, weil sie als Teil eines Haustürgeschäfts widerrufen werden kann (vgl. BGHZ 144, 223, 230 f.; BGH NJW 2000, 2270) oder weil sie als Teil eines umfassenderen Geschäfts der notariellen Form bedurft hätte (vgl. BGHZ 102, 60, 62; BGH NJW 1997, 312; BGH NJW 1985, 730).
  • BGH, 08.11.1984 - III ZR 132/83

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Betreuungsvertrages im Rahmen eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    Ist dies geschehen, wird ein Dritter, dem die Urkunde vorgelegt worden ist, davor geschützt, dass sich die Vollmacht aus anderen Gründen als unwirksam erweist, etwa deshalb, weil sie im Innenverhältnis widerrufen wurde, weil sie als Teil eines Haustürgeschäfts widerrufen werden kann (vgl. BGHZ 144, 223, 230 f.; BGH NJW 2000, 2270) oder weil sie als Teil eines umfassenderen Geschäfts der notariellen Form bedurft hätte (vgl. BGHZ 102, 60, 62; BGH NJW 1997, 312; BGH NJW 1985, 730).
  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99

    Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03
    Ist dies geschehen, wird ein Dritter, dem die Urkunde vorgelegt worden ist, davor geschützt, dass sich die Vollmacht aus anderen Gründen als unwirksam erweist, etwa deshalb, weil sie im Innenverhältnis widerrufen wurde, weil sie als Teil eines Haustürgeschäfts widerrufen werden kann (vgl. BGHZ 144, 223, 230 f.; BGH NJW 2000, 2270) oder weil sie als Teil eines umfassenderen Geschäfts der notariellen Form bedurft hätte (vgl. BGHZ 102, 60, 62; BGH NJW 1997, 312; BGH NJW 1985, 730).
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03

    Wirksamkeit eines im Jahre 1995 zur Finanzierung eines Fondsbeitritts durch einen …

    Es ist kein Anhaltspunkt ersichtlich, dass entsprechend dem Wortlaut der Formulierung der Treuhänderin Befugnisse eingeräumt werden sollten, die im Jahr 1995 wegen der damals noch geltenden beschränkten Postulationsfähigkeit nicht einmal einem Rechtsanwalt zugebilligt werden konnten (im Ergebnis a.A.: OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.07.2003 - 1 U 26/03 = NJW 2003, 2690).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 23 U 11/04

    Nichtigkeit einer Treuhändervollmacht; Wirksamkeit eines Darlehensvertrages nach …

    Auch die weiteren Handlungen wie Abtretung von Bezügen und Lebensversicherung dienten lediglich der Vorbereitung bzw. Ergänzung des eigentlichen Darlehensvertragsschlusses (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe NJW 2003, 2690, sowie OLG Bamberg, Az.: 4 U 240/01, Bl. 241 ff. d. A.).

    Nach einer neueren, im Vordringen befindlichen Auffassung, auf die sich die Klägerin stützt, soll aber die Überwindung der Nichtigkeit der Vollmacht durch § 172 Abs. 1 BGB voraussetzen, dass durch die Vorlage der betreffenden Vollmachtsurkunde dem Dritten gegenüber ein hinreichender Rechtsschein für die Wirksamkeit der Vollmacht gesetzt wird, was nach dieser Meinung dann von vornherein nicht gegeben ist, wenn sich die Nichtigkeit der Vollmacht bereits aus der Urkunde selbst ergibt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.7.2003, NJW 2003, 2690; OLG Celle, Urteil vom 10.3.2004, Az.: 3 U 145/03, OLGR 2004, 331).

  • LG Mannheim, 11.01.2005 - 9 O 524/03

    Nichtigkeit der Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Die Kammer verkennt nicht, dass diese Frage in der Rechtsprechung hoch kontrovers diskutiert wird (wie hier u.a. OLG Bamberg, Urteil v. 7.4.2003, 4 U 204/01; OLG Celle VuR 2003, 181 - 184; OLG Dresden NJOZ 2003, 3426; wohl auch OLG Karlsruhe NJW 2003, 2690; a.A. jedoch u.a. OLG Karlsruhe, Urteil v. 20.1.2004, 17 U 53/03 m.w.Nachw.; OLG Köln, Urteil v. 5.3.2003, 13 U 77/07; OLG Bamberg, Urteil v. 19.2.2003, 8 U 125/01; LG Dessau, Urteil v. 23.1.2004, Az. 6 O 1090/03; LG Coburg, Urteil vom 11.02.2003 Az. 13 O 287/03).

    Rn. 51 e) Soweit das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 29.07.2003, 1 U 26/03 im Einklang mit der früheren Rechtsprechung der Kammer ausführt, dass es - in einem vergleichbaren Fall - an einem tauglichen Rechtsschein fehle, wenn sich die Umstände, die zur Nichtigkeit einer Vollmacht führen, schon aus der Vollmachtsurkunde selbst ergeben (sog. "Evidenz"), wurde die Entscheidung durch das Urteil des BGH vom 03.06.2003 - XI ZR 289/02) überholt.

  • OLG Stuttgart, 23.11.2004 - 6 U 76/04

    Kreditfinanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Widerruflichkeit …

    Weil im vorliegenden Fall eine Rückabwicklung nach dem HWiG zu erfolgen hat, kommt es auch nicht darauf an, ob eine fehlerhafte Vollmacht eventuell nach §§ 171, 172 BGB oder den Grundsätzen der Rechtsscheinvollmacht geheilt werden kann (gegen die Auffassung der übrigen BGH-Senate, z.B. BGH NJW 2001, 3774; BGH NJW 2002, 2325; BGH WM 2003, 1064; BGH WM 2003, 1710, nunmehr vom II. Zivilsenat, der in der Entscheidung BGH NJW 2003, 1252 noch auf die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft rekurriert hat, in den Urteilen vom 14.06.2004 in den Verfahren II ZR 393/02, WM 2004, 1529, und II ZR 407/02, WM 2004, 1536, verneint; ähnlich auch OLG Karlsruhe OLGR 2003, 452, 453; nach OLG Karlsruhe OLGR 2004, 405 verjähren allerdings insoweit Bereicherungsansprüche nach § 197 BGB a.F. in vier Jahren, Revision unter dem Aktenzeichen XI ZR 275/04).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2005 - 1 U 22/05

    Kreditfinanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds: Einwendungsdurchgriff wegen …

    Rn. 21 Das Berufungsgericht hat die Berufung mit Urteil vom 29.07.2003 (1 U 26/03) zurückgewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 52/03

    Zustandekommen eines Darlehensvertrages im Rahmen eines finanzierten Beitritts zu …

    Es ist kein Anhaltspunkt ersichtlich, dass entsprechend dem Wortlaut der Formulierung der Treuhänderin Befugnisse eingeräumt werden sollten, die im Jahr 1994 wegen der damals noch geltenden beschränkten Postulationsfähigkeit nicht einmal einem Rechtsanwalt zugebilligt werden konnten (im Ergebnis a.A.: OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.07.2003 - 1 U 26/03 = NJW 2003, 2690 ).
  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 307/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorlegens einer zum Widerruf …

    Eine Zulassung der Revision ist deshalb auch unter Berücksichtigung der abweichenden Entscheidung des OLG Karlsruhe NJW 2003, 2690 zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht geboten.
  • OLG Nürnberg, 10.03.2004 - 12 U 3873/03

    Zur Wirksamkeit eines Darlehensvertrags zum Zwecke der Finanzierung einer …

    Hinsichtlich der Frage der Duldungsvollmacht befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit dem von den Klägern vorgelegten Urteil des ersten Zivilsenates des Oberlandesgerichtes Karlsruhe vom 29.7.2003 (AZ: 1 U 26/03).
  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 302/03

    Ablehnung der Zulassung einer Revision zur Sicherung einer einheitlichen …

    Eine Zulassung der Revision ist deshalb auch unter Berücksichtigung der abweichenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe NJW 2003, 2690 ff. zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht veranlaßt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 8 U 60/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12348
OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 8 U 60/03 (https://dejure.org/2003,12348)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.07.2003 - 8 U 60/03 (https://dejure.org/2003,12348)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 8 U 60/03 (https://dejure.org/2003,12348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 707 § 719 Abs. 1
    Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Zwangsvollstreckung gegen das Land Argentinien

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Argentinien ohne Sicherheitsleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2690
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03

    Erledigung verfassungsgerichtlicher Verfahren betreffend den Staatsnotstand der …

    II. Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juli 2003 (8 U 60/03) -, .
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