Rechtsprechung
| BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 S. 1
Verfassungsmäßigkeit der berufsrechtlichen Sanktionierung der Meinungsäußerung eines Arztes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Meinungsäußerungsfreiheit und ärztliche Gutachtertätigkeit
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 7 (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit des ärztlichen Gutachters
Verfahrensgang
- BerG Heilberufe Schleswig, 27.05.1997 - BG 26/96
- BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98
Papierfundstellen
- NJW 2003, 961
- VersR 2003, 1517
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98
Das Verhältnis von Meinungsfreiheit und den ihre Ausübung beschränkenden Rechten und Rechtsgütern wie beispielsweise dem Ehrenschutz ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 248 ; 93, 266 ).Der Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit wird verkannt, wenn die Gerichte sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen ohne Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; stRspr).
Liegt Schmähkritik vor, muss die Meinungsfreiheit allerdings stets zurücktreten (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98
Das Verhältnis von Meinungsfreiheit und den ihre Ausübung beschränkenden Rechten und Rechtsgütern wie beispielsweise dem Ehrenschutz ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 248 ; 93, 266 ).Diese haben jedoch das eingeschränkte Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG zu beachten; dessen wertsetzende Bedeutung muss auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 7, 198 ).
- BVerfG, 14.02.2000 - 1 BvR 390/95
Rechtmäßigkeit einer berufsgerichtlichen Maßnahme
Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98
In die Abwägung mit der Meinungsfreiheit ist daher das Schutzgut des Vertrauenserhalts einzubeziehen (vgl. dazu auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3413 ;… BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1864 ).Rn. 20 Zu der Frage, in welchem Maße durch die Äußerungen das notwendige Vertrauen der Patienten zu ärztlichem Tun konkret beeinträchtigt werden könnte, enthält das angegriffene Urteil keine Ausführungen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3413 ).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt allerdings nicht die erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptung (BVerfGE 61, 1 ). - BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98
Schmähkritik ist eine Äußerung nur dann, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer oder überstürzter Kritik die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; stRspr). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98
Das Verhältnis von Meinungsfreiheit und den ihre Ausübung beschränkenden Rechten und Rechtsgütern wie beispielsweise dem Ehrenschutz ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 248 ; 93, 266 ). - BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00
"Zahnarztsuchservice" nicht standeswidrig
Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98
In die Abwägung mit der Meinungsfreiheit ist daher das Schutzgut des Vertrauenserhalts einzubeziehen (…vgl. dazu auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3413 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1864 ).
- OLG Hamm, 24.01.2023 - 4 U 131/22 Ein Unternehmen muss sich kritische Meinungsäußerungen u.a. über sein Geschäftsgebaren bis an die Grenze der sog. Schmähkritik gefallen lassen (dazu grdl. BGHZ 45, 296 (310) = NJW 1966, 1617 (1619) - sog. "Höllenfeuer-Entscheidung";… für den heutigen Stand vgl. BGH NJW 2015, 773 Rn. 18 ff; BVerfGE 66, 116 (151) - Mephisto; BVerfGE 93, 266 (293 f.); BVerfG NJW 2003, 961 (962);… 2012, 3712 Rn. 30; BGHZ 65, 325 (333) - Warentest; BGH NJW 1987, 1082 (1083); 2000, 1036 (1038); 2002, 1192 (1193); 2008, 2110 Rn. 29; 2009, 1872 Rn. 17; 2009, 3580 Rn. 10; insgesamt dazu: Wagner a.a.O. Rn. 389 m.w.N.).
- VG Minden, 30.06.2005 - 7 K 818/04
Zahnarzt darf Meinung frei äußern
Rn. 35 Das BVerfG hat in einem Beschluss vom 18.12.2002 - 1 BvR 244/98 -, NJW 2003, 961 f., (ähnlich Beschluss vom 14.02.2000 - 1 BvR 390/05 -, NJW 2000, 3413) Folgendes ausgeführt:.Rn. 52 Vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 18.12.2002 - 1 BvR 244/98 -, a.a.O. zum inhaltlich ähnlichen § 19 der Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
- BayObLG, 14.02.2024 - 301 LBG-Z 1/23
Berufsgerichtliches Verfahren wegen Verletzung zahnärztlicher Berufspflichten
Rn. 35 b. Wie das Berufsgericht bereits rechtsfehlerfrei dargelegt hat, ist bei der Abwägung der betroffenen Rechtsgüter ferner von Belang, dass die Beurteilungen des Antragsgegners nur eine äußerst beschränkte Außenwirkung entfalteten (…vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. Februar 2007 - 1 BvR 2520/05 -, juris Rn. 28; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2002 - 1 BvR 244/98 -, juris Rn. 19;… BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Februar 2000 - 1 BvR 390/95 -, juris Rn. 48).
- OLG Hamm, 13.09.2007 - 4 Ss 389/07
Beleidigung; Aufhebung; Freispruch; Mißachtung; Nichtachtung; Ermittlung des …
3 St 54/76">3 St 54/76 - Bezug nimmt, ergibt sich heraus nichts anderes, denn zwischenzeitlich hat die Rechtsprechung des BVerfG (vgl. beispielsweise BVerfGE 93, 266, 293; 94, 1, 8 = NJW 1996, 1529, BVerfGE 61, 1, 12 = NJW 1983, 1415; BVerfGE 82, 43, 51 = NJW 1990, 1980; BVerfGE 93, 266, 294 NJW 1995, 3303 = NStZ 1996, 26; NJW 2000, 199, NJW 2002, 3315, NJW 2003, 961, NJW 2003, 3760) zur Meinungsäußerungsfreiheit zu einer weitgehenden Einschränkung des Ehrenschutzes geführt. - BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvR 2520/05
Grenzen der Meinungsfreiheit
Schmähkritik ist eine Äußerung nur dann, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer oder überspitzter Kritik die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; s. auch den von der Bundesärztekammer herangezogenen Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 1 BvR 244/98 -, NJW 2003, S. 961). - KG, 01.04.2003 - 9 U 13/03 Bei einer solchen Sachlage würde der Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit verkannt werden, wenn die Gerichte unter mehreren objektiv möglichen Deutungen sich für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfG NJW 2003, 961, 962 m. w. Nachw.; NJW 2002, 3767; NJW 2001, 3613, 3614).
Eine Schmähkritik liegt nur dann vor, wenn in der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer oder überstürzter Kritik die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfG NJW 2003, 961, 962 m. w. Nachw.).
- OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07 Die Meinungsfreiheit muss allerdings gegenüber dem Ehrschutz dann zurücktreten, wenn sich die umstrittene Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbeleidigung oder als Schmähkritik darstellt, das heißt wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache gesucht wird, sondern allein die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272,283 f. [BVerfG 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89] ; NJW 2003, 961,962; NJW-RR 2007, 840, 841 [BVerfG 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03] ; BGH NJW 2007, 2558, 2559;… Bamberger a.a.O., Rn. 183).
- VG Berlin, 10.09.2025 - 90 K 6.25
Durchführung eines berufgerichtlichen Verfahrens bei außerberuflichem …
Sie sollen nicht dadurch in ihrem notwendigen Vertrauen zu ärztlichem Tun verunsichert werden, dass vorschnell in unsachlicher Form Kritik geübt wird (…vgl. Spickhoff/Scholz, 4. Aufl. 2022, MBO § 29 Rn. 2; BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 1 BvR 244/98 - NJW 2003, 961, und Beschluss vom 14. Februar 2000 - 1 BvR 390/95 - NJW 2000, 3413). - BayObLG, 08.04.2003 - LBG-Ing 1/02
Umfang der Meinungsfreiheit in einer standespolitischen Auseinandersetzung
Denn Schmähkritik ist eine Äußerung nur dann, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer oder überstürzter Kritik die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG NJW 2003, 961/962 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 31.05.2006 - 15 U 216/05 Schmähkritik ist eine Äußerung nur dann, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG NJW 1995, 3303, 3304;… BGH Urt. v. 10.11.1994,1 ZR216/92, www.jurisweb.de S. 6 = NJW-RR 1995, 301 ff;… BGH, Urt. v. 09.12.1999, VI ZR 51/99, www.jurisweb.de = NJW 2000, 1036, 1038; BVerfG Beschl v. 17.12.2002, a.a.O., Beschl. v. 18.12.2002, 1 BvR 244/98, www.jurisweb.de S. 3 = NJW 2003, 961;… Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 91;… Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage 2003, Kap. 5 Rz. 97).
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Rechtsprechung
| BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; StGB § 266 a; ; SGB IV § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; SGB IV § 7 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Arbeitgeber - Arbeitsentgelt - Vorenthalten - Veruntreuen - Gewinnerzielungsabsicht - Ehrenamt - Schutzzweck - Sozialversicherung - Beitragszahlung - Sozialbeiträge
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 20.11.2001 - 8 Ns 103 Js 10653/00
- OLG Dresden, 05.03.2002 - 3 Ss 49/02
- BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 961
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfGE 1, 14 ; stRspr, vgl. etwa BVerfGE 89, 132 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvL 17/99 -, BGBl I 2002 S. 1305). - BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfGE 1, 14 ; stRspr, vgl. etwa BVerfGE 89, 132 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvL 17/99 -, BGBl I 2002 S. 1305). - BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
Rn. 2 Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ).
- BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
Die Norm schützt in erster Linie das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung (vgl. BGHZ 144, 311 ff.;… Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage, § 266 a Rn. 2 m.w.N.). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
Rn. 2 Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ). - BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
Konkursausnahme
Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfGE 1, 14 ; stRspr, vgl. etwa BVerfGE 89, 132 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvL 17/99 -, BGBl I 2002 S. 1305). - BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88
Gewerkschaftliche Beratungshilfe
Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
Rn. 2 Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ).
- BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und …
Rn. 9 § 266a StGB schützt in erster Linie das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung (vgl. BT-Drs. 10/5058 S. 31; BVerfG, NJW 2003, 961; BGH, NJW 2000, 2993, 2994; Martens, wistra 1986, 154, 155). - OLG Köln, 28.03.2003 - 1 Zs 120/03
Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens bei fehlendem Ermittlungsverfahren …
Denn die Bestimmung des § 266a StGB dient in ihrem hier ausschließlich in Betracht kommenden Absatz 1 - Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung - nicht dem Schutz der einzelnen Arbeitnehmer, sondern des Interesses der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung (vgl. BVerfG NJW 2003, 961; BGHZ 144, 311 (321( = NJW 2000, 2993 (2995(;… Graalmann-Scheerer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 172 Rdnr. 92;… Lenckner/Perron in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 266a Rdnr. 2;… Tröndle/Fischer a. a. O. § 266a Rdnr. 2; jw. m. w. N.). - BGH, 17.12.2025 - 5 StR 358/25
Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Für das von § 266a Abs. 1 und Abs. 2 StGB geschützte Rechtsgut des Interesses der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2002 - 2 BvR 562/02, NJW 2003, 961) ist es jedenfalls unerheblich, ob der Angriff darauf von einem Verhalten als Arbeitgeber oder als Unterstützer des Arbeitgebers ausgeht.
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