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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9641
OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03 (https://dejure.org/2004,9641)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.10.2004 - 1 Ss 76/03 (https://dejure.org/2004,9641)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 1 Ss 76/03 (https://dejure.org/2004,9641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ladendiebstahl: Aufforderung zur Zahlung eines Geldbetrags als Gegenleistung zum Fallenlassen einer Strafanzeige begründet Strafbarkeit wegen Erpressung für Kaufhausdetektiv - Kaufhausdetektiv erhielt Geldstrafe von 2.800 €

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 253 § 331; StPO § 354 Abs. 1a S. 2
    Abgrenzung von Erpressung und Bestechung bei Entgegennahme einer Gegenleistung durch einen Kaufhausdetektiv für die Nichtverfolgung eines Ladendiebstahls; Entscheidung des Revisionsgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erpressung eines Ladendiebes durch den Kaufhausdetektiv; Nichterhebung einer Anzeige auf Grund eines Angebotes des Ladendiebes; Forderung einer bestimmten Gegenleistung durch den Kaufhausdetektiv; Möglichkeit des Revisionsgerichts zur Fällung einer eigenen Entscheidung; ...

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kaufhausdetektiv-Fall

    § 240 Abs. 2 StGB; § 253 Abs. 1 StGB; § 240 Abs. 1 StGB; § 253 Abs. 2 StGB
    Erpressung; Drohung auf Initiative des Opfers; Empfindlichkeit des Übels; Vermögensschaden im Falle der Vermeidung einer Geldstrafe

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3724
  • StV 2005, 11 (Ls.)
  • JR 2005, 157
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81

    Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03
    Unabhängig davon, dass der Senat vorliegend bereits von einer Nötigung durch aktives Tun - der Angeklagte hatte den Durchschlag der gefertigten Strafanzeige bereits aus dem üblichen Geschäftsgang genommen - ausgeht, würde ein empfindliches Übel auch in der Ankündigung liegen, ein rechtlich nicht gebotenes Handeln zu unterlassen (vgl. BGHSt 31, 195 ff. = NStZ 1983, 311 ff. m. Anm. Schubarth = JR 1983, 331 ff. m. Anm. Roxin;… Tröndle, a.a.O., § 253 Rn. 6a).

    Eine Weigerung wäre für die Zeugen auch nicht folgenlos i.S.d. einer Beibehaltung des bisherigen Zustandes gewesen, da sie andernfalls mit der Übersendung der Strafanzeigen an die Polizei und damit einer erheblichen Verschlechterung ihrer bisherigen Situation hätten rechnen müssen, so dass sie in ihrer Entscheidung - auch bei Annahme einer Nötigung durch Unterlassen - nicht wirklich frei waren und der Geldforderung des Angeklagten in besonnener Selbstbehauptung hätten Stand halten können (vgl. BGHSt 31, 195 ff = JR 1983, 331 ff., mit Anm. Roxin a.E.).

  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98

    Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03
    Dass die Initiative ursprünglich von den Geschädigten ausging, ist bezüglich der Tatbestandserfüllung rechtlich unerheblich (BGHSt 44, 68 ff.; BGH bei Dallinger MDR 1952, 408).

    Der Umstand, dass die Geschädigten auch unabhängig vom Verhalten des Angeklagten die Zahlung eines Geldbetrages erwogen hatten, rechtfertigt keine andere Beurteilung, zumal sich das Missverhältnis zwischen Mittel und Zweck nicht nur an den Rechtsgütern der Betroffenen, sondern auch an den Wertungen der Gesamtrechtsordnung orientiert (BGHSt 44, 68 ff.;… LK Träger, 11. Aufl. 1994, § 240 Rn. 82; Horn NStZ 1983 497 ff., 499), welche das rechtlich erhebliche und nicht nur im gesellschaftlichen Bereich liegende oder als sozial adäquat (vgl. hierzu Senat JZ 2004, 101 ff.: Versendung von Mahnschreiben mit der Ankündigung der Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen aus Telefonsexgesprächen) anzusehende Verhalten des Angeklagten nicht zu billigen vermag.

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03

    Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03
    Bei seiner Entscheidung hat der Senat dabei von Amts wegen berücksichtigt, dass seit der letzten tatrichterlichen Entscheidung ein Zeitraum vom etwa 18 Monaten verstrichen ist und der Angeklagte diese erhebliche Verzögerung nicht zu vertreten hat (vgl. ausführlich hierzu Senat NZV 2004, 421 f. m.w.N. = StV 2004, 431 f. = NJW 2004, 1887 f.).
  • BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03
    Aufgrund der eingetretenen Verfahrensverzögerung hat der Senat von der durch das am 01.09.2004 in Kraft getretene Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz vom 22.08.2004 (BGBl. 2004, 2198 ff.) in § 354 Abs. 1a StPO n.F. nicht eingeschränkten und zur Verhinderung weiterer Verfahrensverzögerungen weiterhin gebotenen Möglichkeit einer eigenen Sachentscheidung des Revisionsgerichts Gebrauch gemacht, von der Verhängung einer aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr unerlässlichen Freiheitsstrafe (§ 47 StGB) abgesehen und nach Anhörung des Verteidigers des Angeklagten unter Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 42 StGB) auf eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je EUR 40 erkannt (vgl. BGH StV 1997, 409; NStZ-RR 1996, 317 f.;… Meyer-Goßner, StPO, 47 Auflage 2004, Art. 6 MRK, Rn. 9a).
  • BGH, 19.03.1997 - 2 StR 80/97

    Auswirkungen der Verzögerung des Verfahrens durch das Landgericht sowie die …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03
    Aufgrund der eingetretenen Verfahrensverzögerung hat der Senat von der durch das am 01.09.2004 in Kraft getretene Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz vom 22.08.2004 (BGBl. 2004, 2198 ff.) in § 354 Abs. 1a StPO n.F. nicht eingeschränkten und zur Verhinderung weiterer Verfahrensverzögerungen weiterhin gebotenen Möglichkeit einer eigenen Sachentscheidung des Revisionsgerichts Gebrauch gemacht, von der Verhängung einer aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr unerlässlichen Freiheitsstrafe (§ 47 StGB) abgesehen und nach Anhörung des Verteidigers des Angeklagten unter Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 42 StGB) auf eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je EUR 40 erkannt (vgl. BGH StV 1997, 409; NStZ-RR 1996, 317 f.;… Meyer-Goßner, StPO, 47 Auflage 2004, Art. 6 MRK, Rn. 9a).
  • OLG Jena, 14.02.2006 - 1 Ss 301/05

    Verhängung einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe bei Ladendiebstahl; Belastung des …

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  • OLG Celle, 12.05.2005 - 21 Ss 122/04

    Rechtsfolgenentscheidung in der Revisionsinstanz bei rechtsstaatswidriger …

    Dies gilt sowohl für die Bestätigung der schließlich verhängten Rechtsfolge nach Satz 1 dieser Regelung als auch für eine angemessene Herabsetzung nach Satz 2 (BGH, 3. Senat, Beschluss vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 3724 ).
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