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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 12.05.2005 | VGH Hessen, 02.12.2005

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3117
OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05 (https://dejure.org/2005,3117)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2005 - 8 S 93.05 (https://dejure.org/2005,3117)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2005 - 8 S 93.05 (https://dejure.org/2005,3117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    Verordnung EG Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 Art. 14 Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subventionsrecht: Beihilfe, Gewährung im Rahmen einer Privatisierung, Vertrag, Negativentscheidung der Kommission, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, Rückforderung durch sofort vollziehbaren Verwaltungsakt, Interessenabwägung bei offenen Erfolgsaussichten, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen für sofort vollziehbar erklärten Verwaltungsakt der Antragsgegnerin über die Rückforderung einer gemeinschaftswidrigen Beihilfe; Rechtmäßigkeit der dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Kommissionsentscheidung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 460 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 104
  • EuZW 2006, 91
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05
    Der Europäische Gerichtshof (Urt. v. 9. November 1995 - Rs. C-465/93 - Atlanta, zitiert nach eur-lex) hat zwar entschieden, dass das nationale Gericht wegen des Erfordernisses der Kohärenz des Systems des Rechtsschutzes durch die europäische und die nationale Gerichtsbarkeit nicht gehindert ist, in Bezug auf einen (hier in der Gestalt des Bescheides vom 11. Mai 2005 vorliegenden) nationalen Verwaltungsakt, der auf einer Gemeinschaftsverordnung beruht, deren Gültigkeit Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens (Art. 234 EGV) ist, einstweilige Anordnungen zur vorläufigen Gestaltung oder Regelung der streitigen Rechtspositionen oder -verhältnisse zu treffen.

    Allerdings ist der letztgenannte Unterschied zu vernachlässigen, weil die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für den Erlass einstweiliger Anordnungen herausgearbeiteten Kriterien ohne weiteres auf einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO übertragen werden können, zumal da der Europäische Gerichtshof in seinem grundlegenden Urteil vom 9. November 1995 (a.a.O. - Atlanta) beide in Art. 242 Satz 2 und Art. 243 EGV angesprochenen Arten des einstweiligen Rechtsschutzes wegen ihrer vergleichbaren Auswirkungen auf die Gemeinschaftsrechtsordnung gleich behandelt.

    Ein Überwiegen des öffentlichen Interesses, das hier wegen des europarechtlichen Bezuges auch das Gemeinschaftsinteresse an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung umfasst (vgl. dessen Anerkennung durch das BVerfG, Kammerbeschl. v. 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210.98 - zitiert nach juris = DVBl. 2000, 900), ist wegen des vom Europäischen Gerichtshof betonten Erfordernisses der Kohärenz des Systems des Rechtsschutzes durch die europäische und die nationale Gerichtsbarkeit (EuGH, Urt. v. 9. November 1995 - Rs. C-465/93 - Atlanta, zitiert nach eur-lex = NJW 1996, 1333) nur dann zu verneinen, wenn die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erforderlich wäre, um zu vermeiden, dass die Antragstellerin einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden erleidet, und wenn das Interesse der Gemeinschaft angemessen berücksichtigt wird (…zu dessen hoher Bedeutung vgl. auch EuGH, Urt. v. 20. September 1990 - Rs. C-5/89 - Leitsatz 4, zitiert nach eur-lex = NVwZ 1990, 1161 und EuG, Beschl. v. 3. Dezember 2002 - T-181/02 - Erba Lautex , zitiert nach eur-lex).

    Dabei wird ein reiner Geldschaden grundsätzlich nicht als nicht wieder gutzumachen angesehen (EuG, Beschl. v. 15. Juni 1987 - Rs. T-142/87 - Tz. 23 - Tubemeuse;… EuGH, Urt. v. 21. Februar 1991 - Rs. C-143/88 und Rs. C-92/89 - Tz. 28 - 31 - Zuckerfabriken Süderdithmarschen und Soest; v. 9. November 1995, a.a.O., Tz. 32, 39 - 42 und 51 - Atlanta, jeweils zitiert nach eur-lex; vgl. zur innerstaatlichen Anwendung dieser Grundsätze OVG NRW, Beschl. v. 18. Juli 1996 - 13 B 1210/96 - NJW 1996, 3291 und v. 26. November 2001 - 13 B 942.01 - NVwZ 2002, 612).

  • EuGH, 20.09.1990 - C-5/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05
    Nach der vor Inkrafttreten der BVVO ergangenen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 20. September 1990, EUGHE 1990, 3453 = NVwZ 1990, 1161 Tz. 12) muss das nationale Recht so angewandt werden, dass die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung nicht praktisch unmöglich und das Gemeinschaftsinteresse voll berücksichtigt wird.

    Ein Überwiegen des öffentlichen Interesses, das hier wegen des europarechtlichen Bezuges auch das Gemeinschaftsinteresse an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung umfasst (vgl. dessen Anerkennung durch das BVerfG, Kammerbeschl. v. 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210.98 - zitiert nach juris = DVBl. 2000, 900), ist wegen des vom Europäischen Gerichtshof betonten Erfordernisses der Kohärenz des Systems des Rechtsschutzes durch die europäische und die nationale Gerichtsbarkeit (…EuGH, Urt. v. 9. November 1995 - Rs. C-465/93 - Atlanta, zitiert nach eur-lex = NJW 1996, 1333) nur dann zu verneinen, wenn die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erforderlich wäre, um zu vermeiden, dass die Antragstellerin einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden erleidet, und wenn das Interesse der Gemeinschaft angemessen berücksichtigt wird (zu dessen hoher Bedeutung vgl. auch EuGH, Urt. v. 20. September 1990 - Rs. C-5/89 - Leitsatz 4, zitiert nach eur-lex = NVwZ 1990, 1161 und EuG, Beschl. v. 3. Dezember 2002 - T-181/02 - Erba Lautex , zitiert nach eur-lex).

  • EuGH, 27.06.2000 - C-404/97

    Kommission / Portugal - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05
    Die Annahme, dass das Rückforderungsverhältnis zum Beihilfeempfänger öffentlich-rechtlicher Natur sein kann, entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 27. Juni 2000, Rs. C-404/97 - Kommission/Portugiesische Republik, NVwZ 2001, 310 Tz 38 und 46).

    Dem Umstand, dass es hier nicht um die Gültigkeit einer dem innerstaatlichen Verwaltungsakt zugrunde liegenden europarechtlichen Norm, sondern um die Wirksamkeit einer Einzelfallentscheidung geht, dürfte in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 27. Juni 2000, a.a.O. - Kommission/Portugal, Tz. 35) Rechnung getragen werden können.

  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05
    Dabei wird ein reiner Geldschaden grundsätzlich nicht als nicht wieder gutzumachen angesehen (EuG, Beschl. v. 15. Juni 1987 - Rs. T-142/87 - Tz. 23 - Tubemeuse; EuGH, Urt. v. 21. Februar 1991 - Rs. C-143/88 und Rs. C-92/89 - Tz. 28 - 31 - Zuckerfabriken Süderdithmarschen und Soest;… v. 9. November 1995, a.a.O., Tz. 32, 39 - 42 und 51 - Atlanta, jeweils zitiert nach eur-lex; vgl. zur innerstaatlichen Anwendung dieser Grundsätze OVG NRW, Beschl. v. 18. Juli 1996 - 13 B 1210/96 - NJW 1996, 3291 und v. 26. November 2001 - 13 B 942.01 - NVwZ 2002, 612).
  • BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05
    Ein Überwiegen des öffentlichen Interesses, das hier wegen des europarechtlichen Bezuges auch das Gemeinschaftsinteresse an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung umfasst (vgl. dessen Anerkennung durch das BVerfG, Kammerbeschl. v. 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210.98 - zitiert nach juris = DVBl. 2000, 900), ist wegen des vom Europäischen Gerichtshof betonten Erfordernisses der Kohärenz des Systems des Rechtsschutzes durch die europäische und die nationale Gerichtsbarkeit (…EuGH, Urt. v. 9. November 1995 - Rs. C-465/93 - Atlanta, zitiert nach eur-lex = NJW 1996, 1333) nur dann zu verneinen, wenn die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erforderlich wäre, um zu vermeiden, dass die Antragstellerin einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden erleidet, und wenn das Interesse der Gemeinschaft angemessen berücksichtigt wird (…zu dessen hoher Bedeutung vgl. auch EuGH, Urt. v. 20. September 1990 - Rs. C-5/89 - Leitsatz 4, zitiert nach eur-lex = NVwZ 1990, 1161 und EuG, Beschl. v. 3. Dezember 2002 - T-181/02 - Erba Lautex , zitiert nach eur-lex).
  • EuG, 03.12.2002 - T-181/02

    Neue Erba Lautex / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05
    Ein Überwiegen des öffentlichen Interesses, das hier wegen des europarechtlichen Bezuges auch das Gemeinschaftsinteresse an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung umfasst (vgl. dessen Anerkennung durch das BVerfG, Kammerbeschl. v. 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210.98 - zitiert nach juris = DVBl. 2000, 900), ist wegen des vom Europäischen Gerichtshof betonten Erfordernisses der Kohärenz des Systems des Rechtsschutzes durch die europäische und die nationale Gerichtsbarkeit (…EuGH, Urt. v. 9. November 1995 - Rs. C-465/93 - Atlanta, zitiert nach eur-lex = NJW 1996, 1333) nur dann zu verneinen, wenn die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erforderlich wäre, um zu vermeiden, dass die Antragstellerin einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden erleidet, und wenn das Interesse der Gemeinschaft angemessen berücksichtigt wird (zu dessen hoher Bedeutung vgl. auch EuGH, Urt. v. 20. September 1990 - Rs. C-5/89 - Leitsatz 4, zitiert nach eur-lex = NVwZ 1990, 1161 und EuG, Beschl. v. 3. Dezember 2002 - T-181/02 - Erba Lautex , zitiert nach eur-lex).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 13 B 942/01

    Ausgestaltung der Anwendbarkeit der vom Europäischen Gerichtshof für …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05
    Dabei wird ein reiner Geldschaden grundsätzlich nicht als nicht wieder gutzumachen angesehen (EuG, Beschl. v. 15. Juni 1987 - Rs. T-142/87 - Tz. 23 - Tubemeuse;… EuGH, Urt. v. 21. Februar 1991 - Rs. C-143/88 und Rs. C-92/89 - Tz. 28 - 31 - Zuckerfabriken Süderdithmarschen und Soest;… v. 9. November 1995, a.a.O., Tz. 32, 39 - 42 und 51 - Atlanta, jeweils zitiert nach eur-lex; vgl. zur innerstaatlichen Anwendung dieser Grundsätze OVG NRW, Beschl. v. 18. Juli 1996 - 13 B 1210/96 - NJW 1996, 3291 und v. 26. November 2001 - 13 B 942.01 - NVwZ 2002, 612).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.1996 - 13 B 1210/96

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Schottischer Rindfleisch-Exporteur; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05
    Dabei wird ein reiner Geldschaden grundsätzlich nicht als nicht wieder gutzumachen angesehen (EuG, Beschl. v. 15. Juni 1987 - Rs. T-142/87 - Tz. 23 - Tubemeuse;… EuGH, Urt. v. 21. Februar 1991 - Rs. C-143/88 und Rs. C-92/89 - Tz. 28 - 31 - Zuckerfabriken Süderdithmarschen und Soest;… v. 9. November 1995, a.a.O., Tz. 32, 39 - 42 und 51 - Atlanta, jeweils zitiert nach eur-lex; vgl. zur innerstaatlichen Anwendung dieser Grundsätze OVG NRW, Beschl. v. 18. Juli 1996 - 13 B 1210/96 - NJW 1996, 3291 und v. 26. November 2001 - 13 B 942.01 - NVwZ 2002, 612).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97

    Rücknahme einer gemeinschaftsrechtswidrigen Subventionsbewilligung; Rückforderung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05
    Die Kommission hat auf Grund der Art. 87 Abs. 1, 88 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) in der Fassung des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997, der durch Zustimmungsgesetz vom 8. April 1998 (BGBl. 1998 II S. 386 ff., ber. BGBl. 1999 II S. 416) innerstaatliche Rechtsverbindlichkeit erlangt hat (…vgl. dazu EuGH, Urt. v. 21. November 1991 - Rs. C-354/90 - NJW 1993, 49 und v. 11. Juli 1996 Rs. C-39/94; BVerwG, Urt. v. 23. April 1998 - 3 C 15.97 - zitiert nach juris = NJW 1998, 3728), eine an Deutschland gerichtete Entscheidung getroffen.
  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05
    Die Kommission hat auf Grund der Art. 87 Abs. 1, 88 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) in der Fassung des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997, der durch Zustimmungsgesetz vom 8. April 1998 (BGBl. 1998 II S. 386 ff., ber. BGBl. 1999 II S. 416) innerstaatliche Rechtsverbindlichkeit erlangt hat (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 21. November 1991 - Rs. C-354/90 - NJW 1993, 49 und v. 11. Juli 1996 Rs. C-39/94;… BVerwG, Urt. v. 23. April 1998 - 3 C 15.97 - zitiert nach juris = NJW 1998, 3728), eine an Deutschland gerichtete Entscheidung getroffen.
  • EuGH, 21.11.1991 - C-354/90

    Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires u.a. / …

  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 342/02

    Ausscheiden des Staatshaftungsanspruchs wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeiten; …

  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75

    Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien, …

  • EuGH, 12.12.2002 - C-209/00

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Deutschland die Entscheidung der Kommission, …

  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

  • OVG Berlin, 22.01.1991 - 8 S 6.91

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges gem. § 40 …

  • EuG, 06.12.1996 - T-155/96

    Stadt Mainz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Vorläufiger …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2006 - 8 S 42.06

    Missachtung einer für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen …

    Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 7. November 2005 (OVG 8 S 93.05) im Wesentlichen ausgeführt, dass zwar die Erfolgsaussichten des Widerspruchs offen seien, indes das öffentliche Vollzugsinteresse gegenüber dem auf eine drohende Insolvenz abhebenden Aussetzungsinteresse der Antragstellerin im Hinblick auf das vorrangige Gemeinschaftsrecht und ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Interessenabwägung überwiege.

    Es hat vielmehr unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 7. November 2005 (OVG 8 S 93.05; NVwZ 2006, 104 = EuZW 2006, 91) ausgeführt, es schließe sich der dortigen Rechtsauffassung insoweit an, als danach die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs offen seien.

    Der Senat hat indes in dem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss vom 7. November 2005 (a.a.O.) in einem parallel gelagerten Fall die Rechtmäßigkeit des Bescheides unter den auch hier maßgeblichen Aspekten beleuchtet und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erfolgsaussichten des dagegen eingelegten Rechtsbehelfs offen sind.

    Erst recht gilt dies für die Zinsforderung, deren Grundlage nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 7. November 2005, a.a.O.) die Kommissionsentscheidung ist.

    b) Aus den vorstehenden Erwägungen hält der Senat auch an seiner in dem Beschluss vom 7. November 2005 (a.a.O.) geäußerten und begründeten Rechtsauffassung fest, dass es der gemeinschaftsrechtliche Bezug in Fällen der vorliegenden Art gebieten dürfte, von der nach nationalem Recht grundsätzlich erforderlichen Verwaltungsaktbefugnis ausnahmsweise abzusehen.

    Erweist sich der angefochtene Bescheid mithin aus den von der Antragstellerin angeführten Gründen nicht als offensichtlich rechtswidrig, so dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens zumindest offen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 7. November 2005, a.a.O.), hängt die Entscheidung über den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz von der Abwägung der gegenläufigen Interessen der Beteiligten ab.

  • OVG Thüringen, 29.06.2010 - 3 KO 524/08

    Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen durch Verwaltungsakt nach …

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus Art. 14 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 (EGV 659/1999) (…ABl. L 83 vom 27.03.1999, S. 3), wonach die Rückforderung unverzüglich und nach den Verfahren des betreffenden Mitgliedstaats zu erfolgen hat, sofern hierdurch die sofortige und tatsächliche Vollstreckung der Kommissionsentscheidung ermöglicht wird (a. A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.11.2005 - OVG 8 S 93.05 -, NVwZ 2006, 104 und juris).

    Rn. 35 Sie - die Beklagte - weise ergänzend auf zwei Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg vom 07.11.2005 - OVG 8 S 93.05 - und vom 29.12.2006 - OVG 8 S 42.06 - hin.

    Rn. 54 Soweit demgegenüber das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Auffassung vertreten (und daran später - ebenfalls in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - festgehalten) hat, es fehle für die Geltendmachung des (dort angenommenen) Erstattungsanspruchs durch (sofort vollziehbaren) Verwaltungsakt zwar an einer an sich erforderlichen nationalen gesetzlichen Grundlage, dies sei aber im Hinblick auf Art. 14 Abs. 3 der genannten Verordnung unschädlich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 07.11.2005 - OVG 8 S 93.05 -, NVwZ 2006, 104 und juris sowie vom 29.12.2006 - OVG 8 S 42.06 - juris), folgt der Senat dem nicht.

  • FG Münster, 01.08.2011 - 9 V 357/11

    Verstoß der Sanierungsklausel gegen Gemeinschaftsrecht?

    Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass nicht klar ersichtlich ist, wie genau sich die vorstehend angeführten Entscheidungen des EuGH zu einer vorherigen Entscheidung von diesem verhalten, die möglicherweise nahelegen könnte, dass nationale Gericht nicht befugt sind, vorläufigen Rechtsschutz aus Gründen zu gewähren, die die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Unvereinbarkeits- bzw. Rückforderungsentscheidung der Europäischen Kommission betreffen (Urteil des EuGH vom 5.6.2006 C-323/05 "Kommission/Frankreich", DVBl 2007, 369 Tz 49 - 60; unter Berufung auf diese Entscheidung eine AdV nach § 69 FGO aus solchen Gründen für ausgeschlossen haltend Linn, IStR 2011, 481, 483; ebenso aus Sicht der VwGO Verlage, WRP 2007, 1165 ff.; den Maßstab für den vorläufigen Rechtsschutz letztlich nicht entscheidend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.11.2005 OVG 8 S 93/05, EuZW 2006, 91, unter II.1.
  • VG Darmstadt, 21.10.2009 - 9 K 1230/07

    Konkurrentenklage; kommunale Förderung einer Pflegeeinrichtung; …

    Dabei muss das nationale Recht so angewandt werden, dass die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung nicht praktisch unmöglich und das Gemeinschaftsinteresse voll berücksichtigt wird (vgl. EuGH, Rs. C-39/94, SFEI/La Poste, Slg. 1996, I-3547; Rs. C- 34/01, Enirisorse, Slg. 2003, I-14243; BVerwG, Urteil v. 23.04.1998 - 3 C 15/97 -, NJW 1998, 3728 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 07.11.2005 - 8 S 93.05 -, NVwZ 2006, 104 ff.;… v. Wallenberg in Grabitz/Hilf, a.a.O., Art. 88 Rdnr. 93;… Geiger, a. a. O. Art. 88 Rdnr. 22;… Beljin in Scholz/Zuleeg, a.a.O., § 28 Rdnr. 201).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12

    Kommission / Deutschland - Klage nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Staatliche Beihilfen …

    {FN:11} - Beschluss vom 7. November 2005 (8 S 93/05).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 45.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16521
BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 45.04 (https://dejure.org/2005,16521)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.2005 - 1 WB 45.04 (https://dejure.org/2005,16521)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 1 WB 45.04 (https://dejure.org/2005,16521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • lexetius.com

    WBO § 12 Abs. 1 Satz 3, § 17 Abs. 4 Satz 1, 2; VwZG § 3 Abs. 3; ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festlegung des Geschäftsraumes eines Zustellungsadressaten; Wirksamkeit einer Zustellung durch Postzustellungsurkunde; Rechtsmittel gegen einen Bescheid des Bundesministers der Verteidigung (BMVg)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 460 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1331
  • DVBl 2005, 1275 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Frankfurt, 30.12.2013 - 21 U 23/11

    Gerichtsstand bei Schadenersatzklage des Anleger gegen ausländische …

    Der Zustellungsadressat muss dabei den Geschäftsraum für seine Berufs- und Gewerbeausübung unterhalten, und dieser muss als Geschäftsraum auch von Unbeteiligten objektiv erkennbar sein (vgl. BVerwG, NVwZ 2005, 1331; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - OVG 1 N 2.10, Juris).
  • OLG München, 15.10.2014 - 7 U 371/14

    Anforderungen an die Angabe der Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    13 aa) Richtig ist lediglich, dass nach ständiger Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes und der Obergerichte die Angabe der vollständigen Anschrift des Klägers in der Klage ein zwingendes Erfordernis darstellt, dass also die Verweisung des §§ 253 Abs. 4 ZPO auf die Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze, insbesondere auf die Soll-Vorschrift des § 130 Nr. 1 ZPO (Wohnort) nicht in dem Sinne zu verstehen ist, dass die Angabe der vollständigen ladungsfähigen Anschrift des Klägers entbehrlich wäre (Bundesgerichtshof…, Urteil vom 09.12.1987 - IVb ZR 4/87, NJW 1988, 2114, juris Rn. 7, 8;… Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 107/02, NJW-RR 2004, 1503 juris Rn. 9;… Urteil vom 11.10.2005 - XI ZR 398/04, NJW 2005, 3773 juris Rn. 11;… Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 183/10, NJW-RR 2012, 429 Rn. 4;… Urteil vom 19.03.2013 - VI ZR 93/12, NJW 2013, 1681 Rn. 12; OLG Hamm…, Urteil vom 03.02.2005, 22 U 81/04, MDR 2005, 1247 juris Rn. 22; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 WB 45/04, NVwZ 2005, 1331 juris Rn. 4; Bundesfinanzhof…, Urteil vom 19.10.2000, NJW 2001, 1158 juris Rn. 16 und 17).
  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 23.06

    Militärischer Abschirmdienst; Weisungsbefugnis; Vorgesetzter; Rechtsweg.

    Den dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluss vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 45.04 - als unzulässig verworfen.

    Die Beschwerdeakte des BMVg - PSZ I 7 - 122/06 -, die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 45.04 sowie die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Dieses Schreiben war Gegenstand des abgeschlossenen Verfahrens BVerwG 1 WB 45.04 .

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.12.2011 - 1 N 2.10

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Widerspruchsbescheid; Klagefrist; Zustellung; …

    Der Zustellungsadressat muss den Raum für seine Berufs- und Gewerbeausübung unterhalten und dieser muss als Geschäftsraum auch von Unbeteiligten objektiv erkennbar sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 WB 45/04 - NVwZ 2005, 1331 f., juris Rn. 4;… Zöller, ZPO, 26. Aufl., 2007, § 178 Rn. 15), er muss nicht notwendig dem Bürodienst dienen (…Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., 2011, § 178 Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2026 - 12 LC 99/24

    Kein Anspruch des Journalisten auf Informationszugang zu unveröffentlichten …

    Ebenso wenig ist sichergestellt, dass dem Kläger an seinem Arbeitsplatz gerichtliche Schreiben stets zugestellt werden können, da eine Ersatzzustellung in fremden Geschäftsräumen nach § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (…vgl. Häublein/Müller, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 7. Auflage 2025, § 178, Rn. 21, m. w. N. in Fn. 108; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 12.5.2005 - 1 WB 45/04 -, juris, Rn. 4) und damit auch nach § 180 Satz 1 ZPO durch Niederlegung nicht möglich ist - so dass hier im Übrigen der Widerspruchbescheid des Beklagten vom 31. Juli 2022 dem Kläger nicht wirksam durch Niederlegung zugestellt werden konnte.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2024 - L 2 R 216/24

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Ordnungsgeldbeschluss gegen einen …

    Indes muss es sich für die Wirksamkeit der Ersatzzustellung gem. § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO um einen Geschäftsraum des Zustellungsadressaten handeln, d.h. der Zustellungsadressat muss Inhaber des Geschäftsraums sein bzw. diesen unterhalten (…vgl. Bundesgerichtshof [BGH] Beschluss vom 22.10.2009 - IX ZB 248/08 -, juris Rn. 15;… BGH Urteil vom 19.03.1998 - VII ZR 172/97 -, juris Rn. 11; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] Beschluss vom 12.05.2005 - 1 WB 45/04 - juris Rn. 4;… Schultzky in Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 178 Rn. 16, Wolff-Dellen in Fichte/Jüttner, SGG, § 63 Rn. 37).
  • LSG Thüringen, 18.05.2020 - L 1 U 459/19
    Geschäftsräume sind diejenigen Räumlichkeiten, in denen der Adressat zurzeit der Zustellung regelmäßig seinen gewerblichen oder beruflichen Erwerbsgeschäften nachgeht und der als Geschäftsraum auch von Unbeteiligten erkennbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 WB 45/04 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 80.08
    Rn. 20 Die vom Antragsteller vorsorglich beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sieht die Wehrbeschwerdeordnung nicht vor (vgl. Beschluss vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 45.04 - Buchholz 311 § 12 WBO Nr. 1 = NZWehrr 2005, 253 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 02.12.2005 - 3 TJ 3004/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33141
VGH Hessen, 02.12.2005 - 3 TJ 3004/05 (https://dejure.org/2005,33141)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.12.2005 - 3 TJ 3004/05 (https://dejure.org/2005,33141)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 3 TJ 3004/05 (https://dejure.org/2005,33141)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 460
  • NVwZ 2006, 614 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2012 - 1 O 125/11

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten

    Dies wird vielmehr im Kostenfestsetzungsverfahren geprüft (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 18.04.1996 - 2 S 928/96 -, juris;… Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 162 Rn. 112;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 15.95 -, BayVBl. 1996, 571 - zitiert nach juris; VGH Kassel, Beschl. v. 02.12.2005 - 3 TJ 3004/05 -, NJW 2006, 460 - zitiert nach juris; VG Schwerin, Beschl. v. 28.12.2009 - 4 A 817/04 -, juris;… Hk-VerwR/Just, 2. Aufl., § 162 VwGO Rn. 33).

    Dabei ist das Verfahren gerichtsgebührenfrei (vgl. Nr. 5502 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG; vgl. hierzu VGH Kassel, Beschl. v. 02.12.2005 - 3 TJ 3004/05 -, NJW 2006, 460 - zitiert nach juris).

  • VG Saarlouis, 29.09.2014 - 1 K 713/14

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren über eine …

    Ein Anspruch auf die Zuziehung eines bestimmten Bevollmächtigten lässt sich den gesetzlichen Bestimmungen jedoch nicht entnehmen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 02.12.2005 - 3 TJ 3004/05, juris Rn. 6).
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