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Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 28.03.2007

Rechtsprechung
   BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1011
BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06 (https://dejure.org/2007,1011)
BAG, Entscheidung vom 17.07.2007 - 9 AZR 819/06 (https://dejure.org/2007,1011)
BAG, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 (https://dejure.org/2007,1011)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

  • openjur.de

    Teilzeit; Lage der Arbeitszeit; Weisungsrecht; Revisionsbegründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3739
  • NZA 2008, 118
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (18)

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04

    Verringerung der Arbeitszeit - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06
    Dadurch soll ua. sichergestellt werden, dass der Prozessbevollmächtigte des Revisionsklägers das angefochtene Urteil auf das Rechtsmittel hin überprüft und die Rechtslage genau durchdenkt (…st. Rspr. vgl. BAG 14. Juli 2005 - 8 AZR 300/04 - Rn. 23, AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 242 Nr. 1; Senat 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - Rn. 24, AP BErzGG § 15 Nr. 43 = EzA BErzGG § 15 Nr. 14;… 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - Rn. 26, BAGE 109, 145;… BAG 16. April 2003 - 4 AZR 367/02 - Rn. 19, BAGE 106, 46).

    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik an dem an gegriffenen Urteil zur richtigen Rechtsfindung des Revisionsgerichts beitragen (Senat 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - aaO;… 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - aaO).

    Dem steht nicht entgegen, dass ein Teilurteil nur ergehen darf, wenn eine eindeutige Abgrenzung des durch Teilurteil vorab entschiedenen Streitstoffs von dem übrigen Prozessstoff möglich ist, der noch anhängig bleibt (Senat 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - Rn. 26, AP BErzGG § 15 Nr. 43 = EzA BErzGG § 15 Nr. 14).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 525/05

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06
    Das Revisionsgericht hat die in der Klageschrift enthaltene Parteibezeichnung als prozessuale Willenserklärung selbst auszulegen (BAG 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 16, EzA-SD 2007 Nr. 12 S. 6).

    Auch bei offenkundig unrichtigen Benennungen ist grundsätzlich diejenige Rechtspersönlichkeit als Partei angesprochen, die durch die Parteibezeichnung erkennbar betroffen werden soll (BAG 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12, aaO;… 12. Februar 2004 - 2 AZR 136/03 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 50 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 66;… 27. November 2003 - 2 AZR 692/02 - Rn. 33, BAGE 109, 47).

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06
    Dadurch soll ua. sichergestellt werden, dass der Prozessbevollmächtigte des Revisionsklägers das angefochtene Urteil auf das Rechtsmittel hin überprüft und die Rechtslage genau durchdenkt (…st. Rspr. vgl. BAG 14. Juli 2005 - 8 AZR 300/04 - Rn. 23, AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 242 Nr. 1;… Senat 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - Rn. 24, AP BErzGG § 15 Nr. 43 = EzA BErzGG § 15 Nr. 14; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - Rn. 26, BAGE 109, 145;… BAG 16. April 2003 - 4 AZR 367/02 - Rn. 19, BAGE 106, 46).

    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik an dem an gegriffenen Urteil zur richtigen Rechtsfindung des Revisionsgerichts beitragen (…Senat 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - aaO; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - aaO).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Die Revisionsbegründung soll durch ihre Kritik an dem angefochtenen Urteil außerdem zur richtigen Rechtsfindung des Revisionsgerichts beitragen (…st. Rspr., vgl. etwa BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 912/07 - Rn. 11; Senat 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 31 mwN, AP ZPO § 50 Nr. 17 = EzA TzBfG § 8 Nr. 17).

    Bezieht sich die Revision auf mehrere Streitgegenstände im prozessualen Sinn, muss sie den Angriff auf jeden Streitgegenstand ausreichend begründen (…Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 144/07 - Rn. 28, AP GewO § 106 Nr. 2; 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 32 mwN, AP ZPO § 50 Nr. 17 = EzA TzBfG § 8 Nr. 17).

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Die Vertragsparteien können das für eine Vertragsänderung vereinbarte Schriftformerfordernis jederzeit schlüssig und formlos aufheben (Senat 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 25, EzA TzBfG § 8 Nr. 17).
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Das ist sogar dann möglich, wenn die Vertragsparteien bei ihrer mündlichen Abrede an die Schriftform überhaupt nicht gedacht haben (…BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - Rn. 17, BAGE 126, 364 [betriebliche Übung]; vgl. 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 25, AP ZPO § 50 Nr. 17 = EzA TzBfG § 8 Nr. 17 [konkludente Vertragsänderung]).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06   

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https://dejure.org/2007,3788
VGH Hessen, 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06 (https://dejure.org/2007,3788)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06 (https://dejure.org/2007,3788)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. März 2007 - 1 UZ 2770/06 (https://dejure.org/2007,3788)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Besoldung und Versorgung: Frühbereitschaft von Lehrern: Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Frühbereitschaft, Mehrarbeit, Vergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mehrarbeit - Frühbereitschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Frühbereitschaft für Lehrer im Sinne einer Anwesenheitsverpflichtung zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde als Bereitschaftsdienst; Einbettung der Arbeitszeit von Lehrern in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitleistung; Erfordernis einer gesonderten Rechtsgrundlage ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3739 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2007, 765
  • DVBl 2007, 916 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06
    Zwar trifft es zu, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 3. Oktober 2000 (Rs C-303/98) betreffend die Arbeitszeit der Ärzte in den spanischen Gesundheitszentren festgestellt hat, dass der Bereitschaftsdienst dieser Ärzte in den Teams zur medizinischen Grundversorgung insgesamt als Arbeitszeit und ggf. als Überstunde im Sinne der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 anzusehen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2005 - 6 A 2650/03

    Bestehen einer Vergütungspflicht für den Bereitschaftsdienst eines Lehrers im …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06
    Insoweit teilt der Senat die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 8. November 2005 - 6 A 2650/03 -), wonach es ohne weiteres zulässig ist, dass Lehrkräfte nach mündlicher Anordnung der Schulleitung Bereitschaftsdienst durch Anwesenheit im Schulgebäude zwecks kurzfristiger Übertragung möglichen Vertretungsunterrichts leisten.
  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06
    Allerdings ist dem Kläger zuzugestehen, dass die Arbeitszeit der Lehrer entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u. a. Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 NB 2.89 - NVwZ 1990, 771 f.) und auch des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (u.a. Beschluss vom 22. August 2000 - 1 N 2320/96 -) in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet ist und die den Lehrern abverlangte Arbeitszeitleistung unter Berücksichtigung der jährlichen Gesamtarbeitszeit im Rahmen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der übrigen Beamten bleiben muss.
  • VGH Hessen, 22.08.2000 - 1 N 2320/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenregelung für Lehrer an Abendgymnasien in Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06
    Allerdings ist dem Kläger zuzugestehen, dass die Arbeitszeit der Lehrer entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u. a. Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 NB 2.89 - NVwZ 1990, 771 f.) und auch des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (u.a. Beschluss vom 22. August 2000 - 1 N 2320/96 -) in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet ist und die den Lehrern abverlangte Arbeitszeitleistung unter Berücksichtigung der jährlichen Gesamtarbeitszeit im Rahmen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der übrigen Beamten bleiben muss.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97

    Zulassung der Beschwerde

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06
    Auch aus dem Umstand, dass keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen, ist regelmäßig und auch hier abzuleiten, dass die Rechtssache keine besonderen Schwierigkeiten im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aufweist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 8 S 375/07 - VBlBW 1997, 219).
  • VG Darmstadt, 31.08.2006 - 1 E 2043/05

    Zur Verpflichtung eines Lehrers zu einer Frühbereitschaft im Sinne einer …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 31. August 2006 - 1 E 2043/05 - wird abgelehnt.
  • VGH Hessen, 14.07.2006 - 1 UE 1712/05
    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06
    Außerdem wird bei einer eventuellen Heranziehung zur Frühbereitschaft ebenso wie bei der Beauftragung mit Vertretungsunterricht der verfassungsrechtlich normierte Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten sein, d. h. alle Lehrkräfte müssen gleichmäßig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeitverpflichtung herangezogen werden, so dass eine reduzierte Arbeitszeit auch zu einer reduzierten Teilnahme an der Frühbereitschaft führt (vgl. zu diesem Problemkreis bei Klassenfahrten bereits Hess. VGH, Beschluss v. 14.07.2006, 1 UE 1712/05).
  • VGH Bayern, 10.10.2012 - 12 CE 12.2170

    Kindertageseinrichtung; Benutzungsverhältnis

    Insoweit bedarf es vielmehr einer hoheitlichen Regelung in der Gestalt eines (Widerrufs-) Verwaltungsakts (vgl. hierzu näher BayVGH, Urteil vom 22.11.2006 - 7 B 05.2273 -, NVwZ-RR 2007, 765 [466]; Beschluss vom 31.8.1999 - 7 ZS 99.2168 -, DÖV 2000, 646; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.9.2003 - 24 L 3143/03 -, NWVBl 2004, 33 [34]).
  • VGH Hessen, 05.05.2009 - 1 A 2098/08

    Vergütung von Vertretungs- und Bereitschaftsstunden bei Teilzeitbeschäftigung

    Eine allenfalls kurzfristige Anwesenheitsverpflichtung während zweier Springstunden pro Woche führt nicht zu einer unzulässigen Erhöhung der Lehrerarbeitszeit und ist regelmäßig nicht gesondert zu vergüten (Fortführung von Hess. VGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06 -).

    Wie sich aus dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28. März 2007 (1 UZ 2770/06) ergebe, stelle die Vertretungsbereitschaft auch keine Mehrarbeit im Sinne der Mehrarbeitsvergütungsverordnung, sondern eine sonstige vom Lehrer zu erbringende Tätigkeit dar.

    Insofern hält der Senat an seiner im Beschluss vom 28. März 2007 (1 UZ 2770/06) bereits geäußerten Auffassung fest.

  • VG Frankfurt/Main, 03.03.2008 - 9 E 2044/07

    Mehrarbeitsvergütung für geleistete zusätzliche Unterrichtsstunden einer …

    Die Kammer folgt damit jedenfalls im Ergebnis dem Urteil des VG Darmstadt vom 31.8.2006 (1 E 2043/05) und dem dazu ergangenen Beschluss des HessVGH vom 28.3.2007 (1 UZ 2770/06).

    Die Berufung ist auch deshalb zuzulassen, weil die Kammer von der im Beschluss des HessVGH vom 28.3.2007 (1 UZ 2770/06) vertretenen Auffassung abweicht, dass die individuelle Überschreitung der Arbeitszeit einer Teilzeitkraft bereits als Mehrarbeit i. S. d. § 85 Abs. 2 HBG einzustufen sei (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 VwGO).

  • VG Köln, 20.11.2019 - 3 K 4611/17
    Rn. 37 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.12.1989 - 2 NB 2.89 -, RiA 1990, 194; Urteil vom 15.06.1971 - II C 17.70 -, BVerwGE 38, 191; OVG NRW, Urteil vom 08.11.2005 - 6 A 2650/03 -, juris Rn. 23 ff. m. w. N.; ähnlich Hess. VGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06 -, juris, und Urteil vom 05.05.2009 - 1 A 2098/08 -, juris.

    Rn. 44 Vgl. zu Bereitschafts-Stunden, die in die "weiche" Dienstzeit fallen und das Zumutbare nicht überschreiten: OVG NRW, Urteil vom 08.11.2005 - 6 A 2650/03 -, juris Rn. 23 ff. m. w. N.; Hess. VGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06 -, juris, und Urteil vom 05.05.2009 - 1 A 2098/08 -, juris.

  • VG Augsburg, 31.08.2016 - Au 3 K 16.819

    Ausschluss aus Kindergarten

    Insoweit bedarf es vielmehr einer hoheitlichen Regelung in der Gestalt eines (Widerrufs-)Verwaltungsakts (vgl. hierzu näher BayVGH, U. v. 22.11.2006 - 7 B 05.2273 - NVwZ-RR 2007, 765; B. v. 31.8.1999 - 7 ZS 99.2168 - DÖV 2000, 646; VG Düsseldorf, B. v. 10.9.2003 - 24 L 3143/03 - NWVBl 2004, 33;… vgl. zum Ganzen: BayVGH, B. v. 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - juris Rn. 42).
  • VG Darmstadt, 15.01.2009 - 1 K 518/08

    Besoldung; Lehrer; Teilnahme an Klassenfahrt; Ausgleich bei Teilzeitbeschäftigung

    Ob diese Rechtsauffassung auch heute noch Gültigkeit verlangen kann, nachdem die tatsächliche Belastung der Lehrkräfte an hessischen Schulen in den letzten Jahren insbesondere durch zusätzliche Verwaltungsaufgaben deutlich angestiegen ist, was Veranlassung zur Prüfung geben kann, ob diese nicht quantifizierbaren Tätigkeiten der Lehrer letztlich nicht zu einer mit Blick auf die Arbeitszeit der übrigen Beamtengruppen unzulässigen Erhöhung der Arbeitszeit der Lehrer führt, (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06 -, zitiert nach juris), mag hier dahingestellt bleiben, da das Begehren der teilzeitbeschäftigten Klägerin darauf beschränkt ist, in Bezug auf ihre Teilnahme an der Klassenfahrt im Jahr 2004 besoldungsmäßig nicht schlechter gestellt zu werden als eine vollzeitbeschäftigte Lehrkraft.
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