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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 30.08.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.08.2007 - 20 W 153/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5327
OLG Frankfurt, 30.08.2007 - 20 W 153/07 (https://dejure.org/2007,5327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2007 - 20 W 153/07 (https://dejure.org/2007,5327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2007 - 20 W 153/07 (https://dejure.org/2007,5327)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 133 BGB, § 1804 BGB, § 1821 BGB, § 1829 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
    Grundstücksübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge durch einen demenzkranken Grundeigentümer: Falschbezeichnung des Grundbesitzes im notariellen Vertrag; vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer klarstellenden Neubeurkundung unter Mitwirkung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 1804; ; BGB § 1821; ; BGB § 1829; ; BGB § 1908 i Abs. 2

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1804; 1821; 1829; 1908 i; FGG § 12
    "Falsa demonstratio" bei Bezeichnung des übertragenen Grundbesitzes

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitwirkung eines Ergänzungsbetreuers an Korrektur eines notariellen Vertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Falsa demonstratio non nocet bei notariell beurkundeter Grundstücksübertragung - Zum Schenkungsverbot des Ergänzungsbetreuers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übereinstimmende Fehlvorstellung der Urkundsbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1003
  • NJW-RR 2008, 601 (Ls.)
  • FGPrax 2008, 6
  • FamRZ 2008, 542
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2007 - 20 W 153/07
    Wie der Bundesgerichtshof gerade in seiner neueren Rechtsprechung klargestellt hat, gilt dies nach dem Rechtsgrundsatz falsa demonstratio non nocet uneingeschränkt auch für notariell beurkundeter Verträge und gerade auch soweit es um die Bezeichnung des Auflassungsgegenstandes geht (vgl. BGH NJW 2002, 1038 und 2102; BayObLG 96, 215).
  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2007 - 20 W 153/07
    Deshalb geht bei der Auslegung von Verträgen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein übereinstimmender Wille der Parteien sowohl dem Wortlaut des Vertrages als auch jeder anderweitigen Auslegung vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen abweichenden Vertragswortlaut durch (vgl. BGH NJW 78, 1050 und 94, 850 und 1528 sowie NJW-RR 96, 1458).
  • BGH, 15.03.1978 - VIII ZR 180/76

    Globalzession

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2007 - 20 W 153/07
    Deshalb geht bei der Auslegung von Verträgen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein übereinstimmender Wille der Parteien sowohl dem Wortlaut des Vertrages als auch jeder anderweitigen Auslegung vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen abweichenden Vertragswortlaut durch (vgl. BGH NJW 78, 1050 und 94, 850 und 1528 sowie NJW-RR 96, 1458).
  • BGH, 13.08.1996 - XI ZR 218/95

    Erforderliche Auslegung einer Urkunde trotz an sich eindeutigen Inhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2007 - 20 W 153/07
    Deshalb geht bei der Auslegung von Verträgen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein übereinstimmender Wille der Parteien sowohl dem Wortlaut des Vertrages als auch jeder anderweitigen Auslegung vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen abweichenden Vertragswortlaut durch (vgl. BGH NJW 78, 1050 und 94, 850 und 1528 sowie NJW-RR 96, 1458).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2024 - 3 Wx 131/23

    Zurückweisung des Antrags auf Berichtigung des Grundbuchs nach § 22 GBO ; …

    Dies gilt uneingeschränkt auch für notariell beurkundete Verträge und gerade auch, soweit es um die Bezeichnung des Auflassungsgegenstandes geht (vgl. BGH…, Urteil vom 7.12.2001 - V ZR 65/01, Rn. 12, 14, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2007 - 20 W 153/07, FGPrax 2008, 6, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 20 W 186/12

    Grundbuch: Inhalt einer Zwischenverfügung

    Sie beruht eventuell auf der wohl als herrschend zu bezeichnenden Rechtsauffassung, dass für die Feststellung des Inhalts der materiell-rechtlichen Erklärung (hier: einer erklärten Auflassung) zwar der Rechtssatz "falsa demonstratio non nocet" auch beim beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäft herangezogen werden kann - worauf die Antragsteller auch hinweisen -, eine entsprechende Falschbezeichnung (vgl. § 28 Satz 1 GBO) jedoch zur verfahrensrechtlichen Unverwendbarkeit der Erklärung führt, es sei denn, die unrichtige Bezeichnung ist erkennbar nur ein Schreib- bzw. Erklärungsfehler, dessen Richtigstellung eindeutig nur auf eine, mit den Erkenntnismitteln des Grundbuchamts klar feststellbare Weise möglich ist (…vgl. dazu die Nachweise bei Bauer/von Oefele/Kössinger, GBO, 2. Aufl., § 20 Rz. 167, § 28 Rz. 58;… Hügel in BeckOK GBO, Stand 01.06.2012, § 20 Rz. 33, 50 ff., 93;… Wilsch, ebenda, § 28 Rz. 97 ff.;… Meikel/Böhringer, GBO, 10. Aufl., § 28 Rz. 52;… Einleitung G Rz. 44, 121;… Demharter, a.a.O., § 20 Rz. 31, je m. w. N.; OLG München FGPrax 2009, 11; vgl. auch Senat NJW 2008, 1003).

    Die vorangegangene Bezugnahme auf die §§ 873, 925 BGB und die Aufforderung, sich an "einen Notar" zu wenden, lässt als nächstliegende Bedeutung darauf schließen, dass das Grundbuchamt die Einreichung einer neuen oder "ergänzenden" Auflassung verlangen wollte, die auch den Tiefgaragenstellplatz umfasst (vgl. dazu auch Senat NJW 2008, 1003;… Demharter, a.a.O., § 20 Rz. 31).

  • OLG München, 23.09.2008 - 34 Wx 76/08

    Grundbucheintragungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Aufklärungsverfügung und …

    b) Ergänzend ist noch anzuführen, dass auch die von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Grundsätze der "falsa demonstratio" (BGH NJW 2002, 1038; ferner BGH NZM 2008, 331; OLG Frankfurt NJW 2008, 1003) nicht weiterhelfen.
  • OLG Oldenburg, 04.12.2019 - 2 U 243/19

    Rechte des Käufers einer Eigentumswohnung bei Zuweisung von drei Parkplatzflächen …

    Deshalb geht bei der Auslegung von Verträgen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein übereinstimmender Wille der Parteien sowohl dem Wortlaut des Vertrags als auch jeder anderweitigen Auslegung vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen abweichenden Vertragswortlaut durch (vgl. BGH, NJW 1978, 1050; OLG Frankfurt, Beschluss v. 30.08.2007 - 20 W 153/07 m.w.N.).
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   OLG Frankfurt, 30.08.2007 - 2 W 153/07   

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OLG Frankfurt, 30.08.2007 - 2 W 153/07 (https://dejure.org/2007,38452)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2007 - 2 W 153/07 (https://dejure.org/2007,38452)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2007 - 2 W 153/07 (https://dejure.org/2007,38452)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Übertragung von Grundbesitz im Wege der vorweggenommenen Erbfolge; Einräumung eines Wohnungsrechts und Verpflichtung zur Zahlung von Abfindungszahlungen; Unzulässigkeit unentgeltlicher Vermögensverfügungen eines Ergänzungsbetreuers; Amtsermittlungsgrundsatz in Verfahren ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1003
  • FamRZ 2008, 542
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2007 - 2 W 153/07
    Wie der Bundesgerichtshof gerade in seiner neueren Rechtsprechung klargestellt hat, gilt dies nach dem Rechtsgrundsatz falsa demonstratio non nocet uneingeschränkt auch für notariell beurkundeter Verträge und gerade auch soweit es um die Bezeichnung des Auflassungsgegenstandes geht (vgl. BGH NJW 2002, 1038 [BGH 07.12.2001 - V ZR 65/01] und 2102; BayObLG 96, 215).
  • BGH, 15.03.1978 - VIII ZR 180/76

    Globalzession

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2007 - 2 W 153/07
    Deshalb geht bei der Auslegung von Verträgen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein übereinstimmender Wille der Parteien sowohl dem Wortlaut des Vertrages als auch jeder anderweitigen Auslegung vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen abweichenden Vertragswortlaut durch (vgl. BGH NJW 78, 1050 [BGH 15.03.1978 - VIII ZR 180/76] und 94, 850 und 1528 sowie NJW-RR 96, 1458 [BGH 13.08.1996 - XI ZR 218/95] ).
  • BGH, 13.08.1996 - XI ZR 218/95

    Erforderliche Auslegung einer Urkunde trotz an sich eindeutigen Inhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2007 - 2 W 153/07
    Deshalb geht bei der Auslegung von Verträgen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein übereinstimmender Wille der Parteien sowohl dem Wortlaut des Vertrages als auch jeder anderweitigen Auslegung vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen abweichenden Vertragswortlaut durch (vgl. BGH NJW 78, 1050 [BGH 15.03.1978 - VIII ZR 180/76] und 94, 850 und 1528 sowie NJW-RR 96, 1458 [BGH 13.08.1996 - XI ZR 218/95] ).
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