Rechtsprechung
| BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07 |
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Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 176 GVG
Rundfunkfreiheit; Bericht über ein Strafverfahren; sitzungspolizeiliche Anordnung (Beschränkung von Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach der mündlichen Verhandlung und in den Sitzungspausen; Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten; ... - lexetius.com
- DFR
Gerichtsfernsehen
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Ton- und Bildaufnahmen aus dem Gerichtsaal - Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheitdes Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- undBildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.
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Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG
Fernsehberichterstattung im Gericht außerhalb der mündlichen Verhandlung bei gewichtigem öffentlichem Informationsinteresse grundsätzlich zulässig - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Kanzlei Prof. Schweizer
Ton- und Bildaufnahmen bei Gericht
- Wolters Kluwer
- kanzlei.biz
Sitzungspolizeiliche Anordnungen über Bild- und Tonaufnahmen
- recht.help (Kurzinformation und Volltext)
Recht am eigenen Bild in einem strafrechtlichen Gerichtsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; GVG § 176
Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Filmaufnahmen im Sitzungssaal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Fernsehberichterstattung im Gericht außerhalb der mündlichen Verhandlung bei gewichtigem öffentlichem Informationsinteresse grundsätzlich zulässig
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
BVerfG lässt Fernsehaufnahmen aus dem Gerichtssaal unter Bedingungen zu
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Fernseh-Berichterstattung im Gericht grundsätzlich zulässig
- beck.de (Kurzinformation)
Fernsehberichterstattung im Gericht bei gewichtigem öffentlichem Informationsinteresse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fernseh-Berichterstattung im Gericht grundsätzlich zulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fernsehberichterstattung im Gericht außerhalb der mündlichen Verhandlung bei gewichtigem öffentlichem Informationsinteresse grundsätzlich zulässig - Grundsatzentscheidung über die Rechte der Medien bei der Berichterstattung über Prozesse
Besprechungen u.ä.
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Rekruten-Fall
Art. 5 Abs. 2 Satz 2; §§ 169, 176 GVG
Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Umfeld der Hauptverhandlung; Grenzen des Ermessens des Vorsitzenden bei sitzungspolizeilichen Maßnahme; Rundfunkfreiheit; Verhältnismäßigkeit
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Münster, 22.12.2005 - 8 KLs 25/05
- OLG Hamm, 25.07.2006 - 4 Ws 172/06
- LG Münster, 21.02.2007 - 8 KLs 25/05
- LG Münster, 21.02.2007 - 8 KLs 81 Js 1837/04
- BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 620/07
- LG Münster, 27.08.2007 - 8 KLs 33/07
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
- LG Münster, 12.03.2008 - 8 KLs 25/05
- BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08
- BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08
- BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09
- LG Münster, 26.05.2011 - 2 KLs 1/09
- BGH, 19.12.2012 - 1 StR 158/08
Papierfundstellen
- BVerfGE 119, 309
- NJW 2008, 977
- MMR 2008, 231
- MIR 2008, Dok. 040
- K&R 2008, 172
- ZUM 2008, 221
- afp 2008, 156
- JR 2008, 119
Wird zitiert von ... (110) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Zu berücksichtigen sind bei der Ermessensausübung auch der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beteiligten, namentlich der Angeklagten und der Zeugen, aber auch der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung (vgl. BVerfGE 103, 44, 64).Personen, die im Gerichtsverfahren infolge ihres öffentlichen Amtes oder in anderer Position als Organ der Rechtspflege im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, haben nicht in gleichem Ausmaße einen Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte wie eine von dem Verfahren betroffene Privatperson (vgl. BVerfGE 103, 44, 69) oder wie anwesende Zuhörer.
Speziell auf Seiten der Angeklagten sind auch mögliche Prangerwirkungen oder Beeinträchtigungen des Anspruchs auf Achtung der Vermutung seiner Unschuld und von Belangen späterer Resozialisierung zu beachten, die durch eine identifizierende Medienberichterstattung bewirkt werden können (vgl. BVerfGE 35, 202, 226 ff.; 103, 44, 68).
Auch hat die Beschwerdeführerin unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein verfassungsrechtlich anerkennenswertes Interesse an der Prüfung, ob die angegriffene Anordnung verfassungsgemäß war (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ).
Die Nutzung rundfunkspezifischer Mittel der Informationsaufnahme, insbesondere von Ton- und Bewegtbildaufnahmen, wird demgegenüber von der insoweit spezielleren Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erfasst (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
Zu deren Schutzbereich gehört das Recht, für die Berichterstattung die dem Rundfunk eigenen Darstellungsmittel zu nutzen, darunter Töne und Bilder, mit deren Hilfe insbesondere der Eindruck der Authentizität und des Miterlebens vermittelt werden kann (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
Ein gegen den Staat gerichtetes Recht auf Zugang besteht aber in Fällen, in denen eine im staatlichen Verantwortungsbereich liegende Informationsquelle aufgrund rechtlicher Vorgaben zur öffentlichen Zugänglichkeit bestimmt ist, der Staat den Zugang aber in nicht hinreichender Weise eröffnet (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
a) Folgt aus Verfassungsrecht, dass allgemein oder im konkreten Fall der Zugang zu einer Sitzung oder Verhandlung des Gerichts als solcher oder hinsichtlich der Modalitäten der Aufnahme von Informationen weiter als geschehen hätte eingeräumt werden müssen, kann dies vom Träger des Grundrechts der Informationsfreiheit, hinsichtlich des Ausschlusses rundfunkspezifischer Aufnahme- und Verbreitungstechniken vom Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit, geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
Die mündliche Verhandlung selbst ist nach § 169 Satz 2 GVG in verfassungsgemäßer Weise den Ton- und Bildaufnahmen verschlossen (vgl. BVerfGE 103, 44 ); insoweit erfolgt die öffentliche Kontrolle von Gerichtsverhandlungen durch die Saalöffentlichkeit und die Berichterstattung darüber.
Die Verwendung dieser Techniken erfolgt im Schutzbereich der Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
Dazu gehören insbesondere der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beteiligten, namentlich der Angeklagten und der Zeugen, aber auch der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
(a) Zu den Schutzinteressen gehört das Persönlichkeitsrecht der Beteiligten (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
Speziell auf Seiten der Angeklagten sind auch mögliche Prangerwirkungen oder Beeinträchtigungen des Anspruchs auf Achtung der Vermutung seiner Unschuld und von Belangen späterer Resozialisierung zu beachten, die durch eine identifizierende Medienberichterstattung bewirkt werden können (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 103, 44 ).
Personen, die im Gerichtsverfahren infolge ihres öffentlichen Amtes oder in anderer Position als Organ der Rechtspflege im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, haben nicht in gleichem Ausmaße einen Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte wie eine von dem Verfahren betroffene Privatperson (vgl. BVerfGE 103, 44 ) oder wie anwesende Zuhörer.
- BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Überwiegt das Interesse an einer Berichterstattung unter Nutzung von Ton- und Bewegtbildaufnahmen andere bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Interessen, ist der Vorsitzende verpflichtet, eine Möglichkeit für solche Aufnahmen zu schaffen (vgl. BVerfGE 91, 125, 138 f.).Ein zumutbar zu beschreitender Rechtsweg vor den Fachgerichten war der Beschwerdeführerin gegen die Anordnung des Vorsitzenden nicht eröffnet (vgl. BVerfGE 91, 125 ).
Ein Rechtsschutzinteresse an der verfassungsgerichtlichen Klärung besteht jedoch auch bei nachträglichem Wegfall der Beschwer fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird oder der Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein anerkennenswertes Interesse an der Feststellung hat, ob die angegriffene Maßnahme verfassungsgemäß war (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 97, 298, 103, 44 ).
Die Frage, in welchem Umfang die Anfertigung von Ton-, Foto- und Bewegtbildaufnahmen des Geschehens am Rande der Hauptverhandlung einer Beschränkung durch den Vorsitzenden unterworfen werden darf, war in der bisherigen Rechtsprechung des Senats allein für eine Berichterstattung über das Geschehen am Rande einer Hauptverhandlung gegen Angeklagte von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung zu behandeln (vgl. BVerfGE 91, 125 ) und bot daher keine Gelegenheit zur verfassungsrechtlichen Klärung im Hinblick auf Verfahren mit Angeklagten ohne diese besondere Bedeutung.
Auch hat die Beschwerdeführerin unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein verfassungsrechtlich anerkennenswertes Interesse an der Prüfung, ob die angegriffene Anordnung verfassungsgemäß war (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ).
Die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) schützt die Beschaffung der Informationen und die Erstellung der Programminhalte bis hin zu ihrer Verbreitung (vgl. BVerfGE 91, 125 ; stRspr).
Es können aber Beschränkungen durch sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden gemäß § 176 GVG vorgesehen werden (vgl. BVerfGE 91, 125 ).
Überwiegt das Interesse an einer Berichterstattung unter Nutzung von Ton- und Bewegtbildaufnahmen andere bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Interessen, ist der Vorsitzende verpflichtet, eine Möglichkeit für solche Aufnahmen zu schaffen (vgl. BVerfGE 91, 125 ).
Gerichtsverhandlungen, auf die ein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerichtet ist, sind Ereignisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte; der Schutz des Persönlichkeitsrechts der daran Beteiligten fordert daher kein völliges Filmverbot (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 91, 125 ).
Bei der Anordnung einer Beschränkung des Informationszugangs zum Geschehen am Rande der Sitzung ist insbesondere dem Grundsatz der Erforderlichkeit Rechnung zu tragen (vgl. beispielsweise BVerfGE 50, 234 ; 91, 125 ).
Diese können weitergehende Beschränkungen wie ein vollständiges Verbot von Aufnahmen entbehrlich machen (vgl. BVerfGE 91, 125 ).
Beeinträchtigungen des äußeren Ablaufs der Sitzung, die etwa durch die Enge des Saals bedingt sind, kann dadurch entgegengewirkt werden, dass nicht mehrere Kamerateams zugelassen werden, sondern eine so genannte Pool-Lösung gewählt wird (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 91, 125 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).
d) Den vom Vorsitzenden angeführten Problemen, die aus der räumlichen Enge des Sitzungssaals resultieren könnten, hätte durch geeignete Vorkehrungen Rechnung getragen werden können, etwa durch die Beschränkung der Aufnahmen im Rahmen einer Pool-Lösung (vgl. dazu BVerfGE 91, 125 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Speziell auf Seiten der Angeklagten sind auch mögliche Prangerwirkungen oder Beeinträchtigungen des Anspruchs auf Achtung der Vermutung seiner Unschuld und von Belangen späterer Resozialisierung zu beachten, die durch eine identifizierende Medienberichterstattung bewirkt werden können (vgl. BVerfGE 35, 202, 226 ff.; 103, 44, 68).Das Informationsinteresse wird regelmäßig umso stärker sein und in der Abwägung an Gewicht gewinnen, je mehr die Straftat sich von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt, etwa aufgrund der Art der Begehung oder der Besonderheit des Angriffsobjekts (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
Die für die einwilligungslose Verbreitung von Personenbildnissen durch die Massenmedien entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstäbe (vgl. dazu BVerfGE 35, 202 ; 101, 361 ) sind auch zu beachten, wenn über die Anfertigung bestimmter Personenbildnisse am Rande der Hauptverhandlung mit dem Ziel der Verbreitung in den Massenmedien zu entscheiden ist.
Speziell auf Seiten der Angeklagten sind auch mögliche Prangerwirkungen oder Beeinträchtigungen des Anspruchs auf Achtung der Vermutung seiner Unschuld und von Belangen späterer Resozialisierung zu beachten, die durch eine identifizierende Medienberichterstattung bewirkt werden können (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 103, 44 ).
- BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00
Zulässigkeit von Film- und Tonaufnahmen in einem Strafverfahren vor der …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Aber auch den als Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten oder Justizbediensteten am Verfahren Mitwirkenden steht ein Anspruch auf Schutz zu, der das Veröffentlichungsinteresse überwiegen kann, etwa wenn Veröffentlichungen von Abbildungen eine erhebliche Belästigung oder eine Gefährdung ihrer Sicherheit durch Übergriffe Dritter bewirken können (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07 -, NJW-RR 2007, S. 1416).Beeinträchtigungen des äußeren Ablaufs der Sitzung, die etwa durch die Enge des Saals bedingt sind, kann dadurch entgegengewirkt werden, dass nicht mehrere Kamerateams zugelassen werden, sondern eine so genannte Pool-Lösung gewählt wird (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 91, 125 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).
d) Den vom Vorsitzenden angeführten Problemen, die aus der räumlichen Enge des Sitzungssaals resultieren könnten, hätte durch geeignete Vorkehrungen Rechnung getragen werden können, etwa durch die Beschränkung der Aufnahmen im Rahmen einer Pool-Lösung (vgl. dazu BVerfGE 91, 125 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
(aa) Die Befugnis der Medien zur Gewinnung und Veröffentlichung visueller Aufzeichnungen der bei einer Verhandlung anwesenden Personen ist insbesondere an dem Recht am eigenen Bild als Konkretisierung des Persönlichkeitsrechts zu messen, das dem Einzelnen Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten nicht nur über die Verwendung, sondern auch für die Anfertigung von Fotografien und Aufzeichnungen seiner Person durch andere bietet (vgl. BVerfGE 101, 361 ).Die für die einwilligungslose Verbreitung von Personenbildnissen durch die Massenmedien entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstäbe (vgl. dazu BVerfGE 35, 202 ; 101, 361 ) sind auch zu beachten, wenn über die Anfertigung bestimmter Personenbildnisse am Rande der Hauptverhandlung mit dem Ziel der Verbreitung in den Massenmedien zu entscheiden ist.
- BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92
Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das uneingeschränkte Verbot von …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Gerichtsverhandlungen, auf die ein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerichtet ist, sind Ereignisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte; der Schutz des Persönlichkeitsrechts der daran Beteiligten fordert daher kein völliges Filmverbot (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 91, 125 ).Beeinträchtigungen des äußeren Ablaufs der Sitzung, die etwa durch die Enge des Saals bedingt sind, kann dadurch entgegengewirkt werden, dass nicht mehrere Kamerateams zugelassen werden, sondern eine so genannte Pool-Lösung gewählt wird (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 91, 125 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).
- BGH, 27.10.1969 - 2 StR 636/68
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes - Anfertigung von Tonaufnahmen, …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Dementsprechend gehen die Fachgerichte von einer grundsätzlichen Öffnung des Zeitraums vor Beginn und nach Schluss einer mündlichen Verhandlung sowie in den Verhandlungspausen für Medien unter Einschluss der Möglichkeit des Einsatzes von rundfunkspezifischen Aufnahme- und Verbreitungstechniken aus (vgl. - für das Strafverfahren - BGHSt 23, 123).b) Das Gerichtsverfassungsrecht schließt die Berichterstattung durch Rundfunk in dem zwar zur Sitzung, aber nicht zur Verhandlung im Sinne des Gerichtsverfassungsrechts gehörenden Zeitraum vor Beginn und nach Schluss einer mündlichen Verhandlung sowie in den Verhandlungspausen nicht aus (vgl. BGHSt 23, 123 ).
- BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77
Kontaktsperre-Gesetz
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Die Aufzeichnung des Geschehens am Rande der Verhandlung kann den Angeklagten in seinem von § 148 Abs. 1 StPO verbürgten Recht auf ungehinderten Verkehr mit seinem Verteidiger beeinträchtigen und damit gegebenenfalls den Anspruch auf ein faires Verfahren tangieren (vgl. BVerfGE 49, 24, 55).Ebenso kann die Aufzeichnung des Geschehens am Rande der Verhandlung den Angeklagten in seinem von § 148 Abs. 1 StPO verbürgten Recht auf ungehinderten Verkehr mit seinem Verteidiger beeinträchtigen und damit gegebenenfalls den Anspruch auf ein faires Verfahren tangieren (vgl. BVerfGE 49, 24 ).
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
(bb) Vor Aufzeichnungen von Äußerungen der Anwesenden bietet ebenfalls das Recht am eigenen Wort als Konkretisierung des Persönlichkeitsrechts verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 54, 148 ; 106, 28 ). - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
(bb) Vor Aufzeichnungen von Äußerungen der Anwesenden bietet ebenfalls das Recht am eigenen Wort als Konkretisierung des Persönlichkeitsrechts verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 54, 148 ; 106, 28 ). - BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
- BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05
Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
Gerichtspresse
- BVerfG, 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Untersagung von Lichtbildern und …
- BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 14.90
Abwehr von Tonaufnahmen in Ratssitzungen
- BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
'extra-radio'
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
Eine Begrenzung der Presse auf eine anonymisierte Berichterstattung bedeutet eine gewichtige Beschränkung von Informationsmöglichkeiten der Öffentlichkeit, die eine Rechtfertigung voraussetzt (vgl. BVerfGE 119, 309 ). - BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
Ein Rechtsschutzbedürfnis ist insbesondere dann gegeben, wenn die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung andernfalls unterbleibt und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 99, 129 ; 119, 309 ; 139, 148 ). - BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15
Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit …
Für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde besteht das Rechtsschutzbedürfnis trotz eines erledigenden Ereignisses auch im Fall des Todes des Beschwerdeführers fort (vgl. BVerfGE 124, 300 ; vgl. allgemein BVerfGE 81, 138 ; 96, 288 ; 98, 218 ; 119, 309 ).
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
Außerdem ist eine mögliche Prangerwirkung zu berücksichtigen, die durch die Medienberichterstattung bewirkt werden kann (vgl. BVerfGE 119, 309, 323;… BVerfG, aaO). - BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Das Rechtsschutzinteresse besteht schon deshalb fort, weil die Bayerische Staatsregierung in der mündlichen Verhandlung bekundet hat, das Landesgesetz bald anpassen zu wollen (…vgl. nunmehr zu Art. 15 Abs. 3 BayVSG auch BayLTDrucks 18/21537, S. 4), wodurch sich die von den Beschwerdeführern behaupteten Beeinträchtigungen wiederholen würden (vgl. dazu BVerfGE 103, 44 ; 116, 69 ; 119, 309 ). - BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08
Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung" …
Dies ist vorliegend - jedenfalls in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung der angegriffenen Anordnung (vgl. BVerfGE 119, 309 ) - nicht der Fall.Die Rundfunkfreiheit umschließt daher das Recht, sich über Vorgänge in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung in einer dem Medium eigentümlichen Form unter Verwendung der dazu erforderlichen technischen Vorkehrungen zu informieren und hierüber zu berichten (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 119, 309 ).
Ein gegen den Staat gerichtetes Recht auf Zugang besteht aber in Fällen, in denen eine im staatlichen Verantwortungsbereich liegende Informationsquelle aufgrund rechtlicher Vorgaben zur öffentlichen Zugänglichkeit bestimmt ist, der Staat den Zugang aber nicht in hinreichender Weise eröffnet (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 119, 309 ).
Vor dem Beginn und nach Schluss der Hauptverhandlung und in Verhandlungspausen ist die Erstellung von Bild- und Tonaufnahmen unter Verwendung der hierzu erforderlichen technischen Mittel im Gerichtssaal jedoch vom Schutzbereich der Rundfunkfreiheit umfasst (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 119, 309 ).
Dieses wird umso stärker sein, je mehr sich die Straftat durch ihre besondere Begehungsweise oder die Schwere ihrer Folgen von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 119, 309 ).
Auch in der Anordnung einer solchen Anonymisierung kann aber eine gewichtige Beschränkung von Informationsmöglichkeiten der Öffentlichkeit liegen (vgl. BVerfGE 119, 309 ).
Dies gilt nicht nur, aber mit besonderer Intensität für den Schutz der Angeklagten im Strafverfahren, die sich unfreiwillig der Verhandlung und damit der Öffentlichkeit stellen müssen (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 119, 309 ).
Außerdem ist eine mögliche Prangerwirkung zu berücksichtigen, die durch eine identifizierende Medienberichterstattung bewirkt werden kann (vgl. BVerfGE 119, 309 ).
Im Rahmen der hier anzustellenden Folgenabwägung unerheblich ist, ob die Begründung der angegriffenen sitzungspolizeilichen Anordnung hinreichend erkennen lässt, dass im Rahmen der gebotenen Abwägung alle dafür erheblichen Umstände eingestellt worden sind (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 119, 309 ).
- BVerfG, 14.09.2011 - 2 BvR 449/11
Strafverteidiger; Akteneinsicht (Aktenübersendung); Vollmacht (Zweifel an der …
Im Falle der Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens besteht das Rechtsschutzbedürfnis jedoch fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (BVerfGE 33, 247 ; 52, 42 ; 81, 138 ; 91, 125 ; 103, 44 ; 119, 309 ). - OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3-14/12
Körperverletzung zum Nachteil eines Pressefotografen: Notwehr des Angeklagten …
Zugunsten des betroffenen Angeklagten ist dabei zu berücksichtigen, dass er sich in einem Strafverfahren regelmäßig in einer für ihn ungewohnten und belastenden Situation befindet, weil er etwa zur Anwesenheit verpflichtet ist und es gerade für ihn durchaus zu möglichen Prangerwirkungen oder Beeinträchtigungen seines Anspruchs auf Vermutung der Unschuld sowie auch einer späteren Resozialisierung kommen kann (…KG, Urt. v. 17.09.2010 Abs. 18 - juris; BVerfG NJW 2008, 977). - BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13
Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren; …
Es hat hierbei ausgesprochen, dass Richter, Verteidiger und Staatsanwälte kraft des ihnen übertragenen Amtes bzw. ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege anlässlich ihrer Teilnahme an Gerichtsverhandlungen im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen und ein berechtigtes Interesse dieser Personen, nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren regelmäßig nicht anzunehmen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 - DVBl 2000, 1778 und vom 7. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07 - NJW-RR 2007, 1416; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07 - BVerfGE 119, 309 ; Kammerbeschluss vom 30. März 2012 - 1 BvR 711/12 - NJW 2012, 2178 ).Ein Vorrang der Persönlichkeitsrechte von mitwirkenden Verteidigern und Staatsanwälten gegenüber dem Informationsinteresse der Presse ist bei Zugrundelegung der genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann anzunehmen, sofern diese Personen erhebliche Belästigungen oder eine Gefährdung ihrer Sicherheit durch Übergriffe Dritter zu befürchten haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. S. 324;… Kammerbeschluss vom 21. Juli 2000 a.a.O.).
- BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09
"Koma-Saufen"
Anordnungen des Vorsitzenden nach § 176 GVG, mit denen die Anfertigung von Bild- und Fernsehaufnahmen vom Geschehen im Sitzungssaal am Rande der Hauptverhandlung Beschränkungen unterworfen wird, stellen Eingriffe in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 119, 309 ).Beim Erlass solcher Anordnungen hat der Vorsitzende der Bedeutung der Rundfunkfreiheit Rechnung zu tragen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 119, 309 ).
Nicht nur die Untersagung der Bildberichterstattung am Rande der Hauptverhandlung - wie hier in Pausen und am Ende der Sitzungen - kann die Rundfunkfreiheit berühren, sondern auch die Art der Verhandlungsführung, soweit sie auf die Verwirklichung der Pressefreiheit und die Möglichkeit der Befriedigung eines Informationsinteresses der Öffentlichkeit zurückwirkt (vgl. BVerfGE 119, 309 ) wie hier die Ermöglichung des Zugangs des Angeklagten und seines Verteidigers durch einen besonderen Zugang nach Eröffnung der Hauptverhandlung.
Darüber hinaus kann in der Anordnung einer Anonymisierung gefertigter Fernsehbilder vom Angeklagten eine gewichtige Beschränkung von Informationsmöglichkeiten der Öffentlichkeit liegen (vgl. BVerfGE 119, 309 ;… BVerfG, Beschluss der der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. November 2008 - 1 BvQ 46/08 - NJW 2009, S. 350 ).
Die öffentliche Aufmerksamkeit wird umso stärker sein, je mehr sich die Straftat durch ihre besondere Begehungsweise oder die Schwere ihrer Folgen von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 119, 309 ).
Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit ist aber regelmäßig nicht allein auf diesen und die ihm zur Last gelegten Taten, sondern auch auf diejenigen Personen gerichtet, die in dem der besonderen Aufmerksamkeit unterliegenden Fall als Mitglieder des Spruchkörpers, als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft oder als zur Mitwirkung an der Verhandlung berufener Rechtsanwalt an der Rechtsfindung mitwirken (vgl. BVerfGE 119, 309 ).
Dies gilt nicht nur, aber mit besonderer Intensität für den Schutz der Angeklagten im Strafverfahren, die sich unfreiwillig der Verhandlung und damit der Öffentlichkeit stellen müssen (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 119, 309 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. November 2008 - 1 BvQ 46/08 - NJW 2009, S. 350 ).
Dies gilt nicht nur für die Mitglieder des Spruchkörpers, in deren Person ein Interesse, allein von den in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Strafverfahren regelmäßig nicht anzuerkennen ist (vgl. BVerfGK 10, 435 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ), sondern auch für die mitwirkenden Rechtsanwälte (vgl. BVerfGE 119, 309 ).
Personen, die im Gerichtsverfahren infolge ihres öffentlichen Amtes oder als Organ der Rechtspflege im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, haben nicht in gleichem Maße einen Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte wie eine von dem Verfahren betroffene Privatperson (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 119, 309 ).
Zwar steht auch den als Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten oder Justizbediensteten am Verfahren Mitwirkenden ein Anspruch auf Schutz zu, der das Veröffentlichungsinteresse überwiegen kann, etwa wenn die Veröffentlichung von Abbildungen eine erhebliche Belästigung oder eine Gefährdung ihrer Sicherheit durch Übergriffe Dritter bewirken kann (vgl. BVerfGE 119, 309 ).
- BVerfG, 31.07.2014 - 1 BvR 1858/14
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche …
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Bildveröffentlichung und sitzungspolizeiliche Verfügung
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- BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05
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Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Seitenstreifens auf …
- BVerfG, 09.09.2016 - 1 BvR 2022/16
Eilantrag gegen die sitzungspolizeiliche Anordnung im Strafverfahren gegen Müslüm …
- BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von …
- BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12
Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund; …
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Sitzungspolizeiliche Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
- VG Saarlouis, 25.03.2011 - 3 K 501/10
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Einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Rundfunkfreiheit; Fernsehaufnahmen; …
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Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine …
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Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise …
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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL zur …
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- BVerfG, 22.03.2013 - 1 BvR 791/12
Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang der Beschwerdebefugnis des Insolvenzverwalters …
- BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 19.12
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- BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09
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- BVerfG, 20.12.2011 - 1 BvR 3048/11
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- EGMR, 21.09.2017 - 51405/12
Deutsche Medien scheitern
- BVerwG, 09.11.2023 - 10 A 2.23
Auskünfte über Hintergrundgespräche beim Bundesnachrichtendienst
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
- BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 979/10
Briefgeheimnis im Strafvollzug (Postkontrolle; Verteidigerpost; Sichtkontrolle); …
- KG, 29.03.2021 - 5 Ws 230/19
Sitzungspolizeiliche Anordnung zur Beendigung von Bild- und Fotoaufnahmen im …
- BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine Unterbringung zur Begutachtung nach …
- BVerfG, 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16
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- BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15
Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter; …
- OLG Düsseldorf, 29.05.2018 - 2 Ws 260/18
Reichweite einer sitzungspolizeilichen Anordnung
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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Nichtgewährung von Akteneinsicht
- BVerfG, 14.10.2009 - 1 BvR 2436/09
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Beschränkung des Rechts auf …
- OLG Karlsruhe, 11.03.2020 - 2 Ws 49/20
Sitzungspolizeiliche Anordnung der Einschränkung von Ton - und Bildaufnahmen im …
- BGH, 09.05.2018 - 1 StR 159/17
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Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses hinsichtlich der …
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- BVerfG, 04.08.2023 - 2 BvR 54/19
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
- BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2017 - 2 B 11451/17
Privatsender SAT.1 vorläufig zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige …
- VGH Bayern, 20.08.2025 - 7 CE 25.1263
Keine Auskunft an die Presse über den Namen eines Strafverteidigers in einem …
- BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 2001/16
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Sitzungspolizeiliche Anordnung über …
- OLG Hamm, 26.09.2017 - 2 Ws 127/17
Beschwerde; sitzungspolizeiliche Anordnung; Begründung der Anordnung; …
- VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 437/22
Corona-Krise; Anfechtbarkeit einer sitzungspolizeilichen Anordnung - 3G-Regel …
- OLG Oldenburg, 21.07.2015 - 13 U 51/14
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Polizeibeamten durch die …
- BVerfG, 09.12.2025 - 1 BvR 584/25
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL zur …
- OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 196/18
- VG Saarlouis, 08.06.2010 - 11 L 502/10
Rundfunkfreiheit und Kommunalrecht
- BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20
Telefonate im Strafvollzug (Gestattung nur in dringenden Fällen; Wegfall des …
- OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16
Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Statthaftigkeit der Beschwerde …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2008 - 13a F 11/08
Im Vorfeld stattfindende Sitzungen der Bundesländer von Entscheidungen über …
- StGH Hessen, 05.05.2021 - P.St. 2729
- BVerfG, 04.05.2016 - 1 BvR 701/16
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rundfunkfreiheit durch …
- KG, 17.09.2010 - 9 U 178/09
Abbildung einer Person im Rahmen eines gegen sie geführten Strafverfahrens: …
- BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15
Nichtannahmebeschluss: Mangelndes Rechtsschutzinteresse bei bloßer Wiederholung …
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
- BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 661/06
Zur Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Aufhebung …
- OVG Hamburg, 05.06.2026 - 3 Bs 70/26
- BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels …
- BVerfG, 09.11.2015 - 1 BvR 3460/13
Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie und Versagung sozialgerichtlichen …
- BVerfG, 05.06.2024 - 2 BvR 1177/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde und Wahlprüfungsbeschwerde wegen des …
- BVerfG, 29.05.2008 - 1 BvR 1438/07
- LG Hamburg, 19.02.2026 - 324 O 2/26
Unterlassungsanspruch wegen Video-Berichterstattung über laufendes Strafverfahren
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
- LG Karlsruhe, 09.10.2024 - 22 O 6/24
Unterlassungsanspruch gegen einen privaten Fernsehsender: Veröffentlichung eines …
- VG Köln, 05.05.2011 - 6 K 947/10
Städtische Oper muss keine Pressefotografen zulassen
- LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 982/08
- LG Frankfurt/Main, 20.10.2022 - 3 O 127/22
- OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 39/18
Unterlassunganspruch bzgl. der Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen; …
- OLG Hamburg, 11.08.2009 - 7 U 37/09
Recht am eigenen Bild: Unterlassungsanspruch gegen eine identifizierende …
- OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19
Ermessensausübung bei sitzungspolizeilicher Beschränkung der Medienarbeit
- BVerfG, 29.09.2011 - 1 BvR 2377/11
Nichtannahme einer mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) …
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09
Soweit HwO § 28 die Befugnis der Handwerkskammer eröffnet, Daten an Dritte zu …
- BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 1565/11
Nichtannahmebeschluss: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Prüfung der …
- VG Düsseldorf, 14.03.2014 - 1 K 3924/13
Anspruch eines Journalisten auf Erteilung der Ergebnisse der Prüfmitteilung zum …
- VG Gelsenkirchen, 02.03.2020 - 20 K 5442/19
Informationszugang, Qualifikation, Familienrichter, personenbezogene Daten, …
- VG Gelsenkirchen, 15.10.2018 - 20 K 2276/18
Informationszugang Verhinderungszeiten Dienstalter Lebensalter
- BVerfG, 03.12.2014 - 2 BvR 1956/13
Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses - Zu den …
- OLG Köln, 29.08.2017 - 15 U 180/16
Unterlassungsansprüche der Hinterbliebenen eines im Zusammenhang mit einem gegen …
- KG, 14.10.2010 - 10 U 79/09
Anwalt muss Berichterstattung hinnehmen
- LG Hamburg, 19.11.2013 - 705 Ns 60/12
- VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 60/12
Unverletzlichkeit der Wohnung; Rechtsschutzbedürfnis; Kosteninteresse; …
- VG Gelsenkirchen, 23.10.2018 - 20 K 4635/18
Informationszugang Verhinderungszeiten Dienstalter Lebensalter
- VerfGH Berlin, 20.04.2016 - VerfGH 188/14
Wegen Erledigung und nicht gegebener Wiederholungsgefahr unzulässige …
- LG Leipzig, 19.06.2008 - 8 O 1796/08
Heimliches Filmen durch TV-Sender in Kaufhäusern ist unzulässig
- VerfGH Sachsen, 04.07.2014 - 39-IV-14
- LG Berlin, 12.02.2009 - 27 O 1016/08
Persönlichkeitsverletzung bei Veröffentlichung eines vom mutmaßlichen Opfer …
- VG Gelsenkirchen, 15.10.2018 - 20 K 2852/18
Informationszugang; Verhinderungszeiten; Dienstalter; Lebensalter
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2015 - 4 E 243/15
Gerichtliche Zuständigkeit für eine sitzungspolizeiliche Maßnahme anlässlich …
- LG Berlin, 04.09.2008 - 27 O 632/08
Fotoaufnahmen bei Gerichtsverhandlungen
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