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Rechtsprechung
   BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1224
BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07 (https://dejure.org/2009,1224)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2009 - XII ZB 169/07 (https://dejure.org/2009,1224)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2009 - XII ZB 169/07 (https://dejure.org/2009,1224)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Brüssel I-VO (EGVVO) Artt. 34 Nr. 1, 45; HUVÜ 73 Artt. 5 Nr. 1, 12; ZPO § 329 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    Brüssel I-VO (EGVVO) Art. 34 Nr. 1; ; Brüssel I-VO (EGVVO) Art. 45; ; HUVÜ 73 Art. 5 Nr. 1; ; HUVÜ 73 Art. 12; ; AVAG § ... 4 Abs. 1; ; AVAG § 4 Abs. 2; ; ZPO § 184; ; ZPO § 329 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    Brüssel I-VO (EGVVO) Artt. 34 Nr. 1, 45; HUVÜ 73 Artt. 5 Nr. 1, 12; ZPO § 329 Abs. 1
    Anerkennung von Vaterschaftsfeststellung durch ausländisches Gericht; Verstoß gegen ordre public; Auswirkungen auf Vollstreckbarkeit des gleichzeitig errichteten Unterhaltstitels

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer durch ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens festgestellten Vaterschaft; Vollstreckbarkeit einer Entscheidung über die neben einer Vaterschaftsfeststellung zugleich ausgesprochene ...

  • unalex.eu

    Art. 1, 40, 5 Nr. 2, 34 Nr. 1 Brüssel I-VO
    Sachlicher Anwendungsbereich - Aus dem Anwendungsbereich der Brüssel I-VO ausgeschlossene Rechtsgebiete - Personenstand, Rechts- und Handlungsfähigkeit, eheliches Güterrecht, Erbrecht - Personenstand, Rechts- und Handlungsfähigkeit - Gerichtsstand in Unterhaltssachen - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer durch ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens festgestellten Vaterschaft; Vollstreckbarkeit einer Entscheidung über die neben einer Vaterschaftsfeststellung zugleich ausgesprochene ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vaterschaftsgutachten und der ordre public

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    AVAG § 1; AVAG § ... 4; AVAG § 6; AVAG § 15; EUGVVO 44/2001 Art. 1; EUGVVO 44/2001 Art. 22 ff.; EUGVVO 44/2001 Art. 23; EUGVVO 44/2001 Art. 31; EUGVVO 44/2001 Art. 33; EUGVVO 44/2001 Art. 34; EUGVVO 44/2001 Art. 36; EUGVVO 44/2001 Art. 38 f.; EUGVVO 44/2001 Art. 40; EUGVVO 44/2001 Art. 41; EUGVVO 44/2001 Art. 71; FamGB 1964 (Polen) Art. 72; FamGB 1964 (Polen) Art. 84 ff.; FamGB 1964 (Polen) Art. 85; GG Art. 103; GVG § 177; HUntÜ 2007 Art. 1; HUntÜ 2007 Art. 4; HUntÜ 2007 Art. 5; HUntÜ 2007 Art. 12; HUntÜ 2007 Art. 13; HUntÜ 2007 Art. 23; LugÜ Art. 27; StPO § 114a; ZPO § 184; ZPO § 296; ZPO § 328; ZPO §§ 530 f.; ZPO § 574; ZPO § 577; ZPO § 640; ZPO § 834; ZPO § 921; ZVGB 1964 (Polen) Art. 1135; ZVGB 1964 (Polen) Art. 1144
    Anerkennung und Vollstreckung --> Ehe- und Kindschaftssachen; Anerkennung und Vollstreckung --> Unterhaltssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 182, 188
  • NJW 2009, 3306
  • MDR 2009, 1278
  • FamRZ 2009, 1816
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 145/66

    Contempt of court und rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07
    Art. 103 Abs. 1 GG ist ferner nicht verletzt, wenn der Beteiligte gemäß § 177 GVG wegen eines die Ordnung störenden Verhaltens aus dem Sitzungszimmer entfernt werden muss und deshalb kein rechtliches Gehör mehr finden konnte; er hat dann die an sich gegebene Gelegenheit zur Äußerung durch sein eigenes Verhalten verloren (BGHZ 48, 327, 332) .

    Auch insoweit ist also auf die Grundwerte abzustellen, die Art. 103 Abs. 1 GG schützen will (BGHZ 48, 327, 332 f.) .

    Das Gebot der Achtung der Menschenwürde ist allerdings auch im Verfahren der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung verletzt, wenn einem Verfahrensbeteiligten nicht die Rolle eines Verfahrenssubjekts eingeräumt würde, das aktiv die Gestaltung des Verfahrens beeinflussen kann, sondern nur die Rolle eines - passiven - Verfahrensobjekts, mit dem im gerichtlichen Verfahren etwas geschieht (BGHZ 118, 312, 321 und 48, 327, 333).

  • BGH, 22.01.1997 - XII ZR 207/95

    Vaterschaftsfeststellung durch DDR-Gericht ohne Abstammungsgutachten nicht …

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07
    a) Hat ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren die Vaterschaft ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens und nur gestützt auf die Aussage einer Zeugin vom Hörensagen festgestellt, obwohl der Antragsgegner jeden geschlechtlichen Verkehr mit der Mutter geleugnet und angeboten hatte, an der Erstellung eines von ihm angeregten Vaterschaftsgutachtens mitzuwirken, kann diese Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public nicht in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 9. April 1986 - IVb ZR 28/85 - FamRZ 1986, 665, 667 und vom 22. Januar 1997 - XII ZR 207/95 - FamRZ 1997, 490, 491 f.).

    Auf dieser rechtlichen Grundlage hat der Senat bereits wiederholt entschieden, dass ein die Anerkennung eines ausländischen Urteils ausschließender Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public nicht vorliegt, wenn das ausländische Gericht allein aufgrund der Aussage der Mutter eine Vaterschaft festgestellt hat, weil eine Begutachtung des mutmaßlichen Vaters nicht möglich war (Senatsurteile vom 9. April 1986 - IVb ZR 28/85 - FamRZ 1986, 665, 667 und vom 22. Januar 1997 - XII ZR 207/95 - FamRZ 1997, 490, 491 f.).

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Vater eingeräumt hatte, mit der Mutter während der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt zu haben (Senatsurteil vom 22. Januar 1997 - XII ZR 207/95 - FamRZ 1997, 490 Tz. 29; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 694 ).

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07
    Ferner verlangt das Gebot der Achtung der Menschenwürde, dass ein Beteiligter in der Lage sein muss, auf den Verfahrensablauf aktiv Einfluss zu nehmen (BVerfGE 63, 332, 337 und BGHZ 118, 312, 321 jeweils m.w.N.;… Rauscher/Leible Europäisches Zivilprozessrecht Bd. 1 Art. 34 Brüssel I-VO Rdn. 13 ff.;… Kropholler Europäisches Zivilprozessrecht 7. Aufl. Art. 34 EuGVVO Rdn. 13 ff.).

    Das Gebot der Achtung der Menschenwürde ist allerdings auch im Verfahren der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung verletzt, wenn einem Verfahrensbeteiligten nicht die Rolle eines Verfahrenssubjekts eingeräumt würde, das aktiv die Gestaltung des Verfahrens beeinflussen kann, sondern nur die Rolle eines - passiven - Verfahrensobjekts, mit dem im gerichtlichen Verfahren etwas geschieht (BGHZ 118, 312, 321 und 48, 327, 333).

  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 28/85

    Rechtsfolgen einer ausländischen Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07
    a) Hat ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren die Vaterschaft ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens und nur gestützt auf die Aussage einer Zeugin vom Hörensagen festgestellt, obwohl der Antragsgegner jeden geschlechtlichen Verkehr mit der Mutter geleugnet und angeboten hatte, an der Erstellung eines von ihm angeregten Vaterschaftsgutachtens mitzuwirken, kann diese Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public nicht in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 9. April 1986 - IVb ZR 28/85 - FamRZ 1986, 665, 667 und vom 22. Januar 1997 - XII ZR 207/95 - FamRZ 1997, 490, 491 f.).

    Auf dieser rechtlichen Grundlage hat der Senat bereits wiederholt entschieden, dass ein die Anerkennung eines ausländischen Urteils ausschließender Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public nicht vorliegt, wenn das ausländische Gericht allein aufgrund der Aussage der Mutter eine Vaterschaft festgestellt hat, weil eine Begutachtung des mutmaßlichen Vaters nicht möglich war (Senatsurteile vom 9. April 1986 - IVb ZR 28/85 - FamRZ 1986, 665, 667 und vom 22. Januar 1997 - XII ZR 207/95 - FamRZ 1997, 490, 491 f.).

  • BGH, 14.02.2007 - XII ZR 163/05

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer slowenischen Entscheidung über den …

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07
    b) Hat das ausländische Gericht neben der Vaterschaftsfeststellung zugleich eine Unterhaltspflicht ausgesprochen, ist die Entscheidung wegen dieses Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public nicht in der Bundesrepublik Deutschland für vollstreckbar zu erklären (im Anschluss an BGHZ 64, 19, 22 = FamRZ 1975, 273, 274 und das Senatsurteil vom 14. Februar 2007 - XII ZR 163/05 - FamRZ 2007, 717).

    Das ist zwar hinsichtlich eines Scheidungsurteils nicht der Fall, weil die Unterhaltspflicht für ein Kind unabhängig von der Ehescheidung der Eltern besteht (Senatsurteil vom 14. Februar 2007 - XII ZR 163/05 - FamRZ 2007, 717 Tz. 17 f.).

  • BGH, 21.03.1990 - XII ZB 71/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Abweichung von einer Entscheidung des …

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07
    Wie im Rahmen des früheren Brüsseler EWG-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 in der Fassung des 4. Beitrittsübereinkommens vom 29. November 1996 (EuGVÜ; BGBl. II 1998 S. 1412; vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 21. März 1990 - XII ZB 71/89 -FamRZ 1990, 868, 869) und der Brüssel I-VO ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs auch im Rahmen der Vollstreckbarkeit nach dem HUVÜ 73 insoweit gewährleistet, als das verfahrenseinleitende Schriftstück ordnungsgemäß und so rechtzeitig zugestellt worden sein muss, dass der Beklagte sich hinreichend verteidigen konnte.

    Ein Versagungsgrund ist vielmehr nur dann gegeben, wenn das Urteil des ausländischen Gerichts aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundsätzen des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass es nicht als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (EuGH Urteil vom 11. Mai 2000 - C-38/98 - veröffentlicht bei [...]; Senatsbeschluss vom 21. März 1990 - XII ZB 71/89 - FamRZ 1990, 868, 869 Tz. 12).

  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 90/73

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über das Sorgerecht eines Kindes im …

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07
    b) Hat das ausländische Gericht neben der Vaterschaftsfeststellung zugleich eine Unterhaltspflicht ausgesprochen, ist die Entscheidung wegen dieses Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public nicht in der Bundesrepublik Deutschland für vollstreckbar zu erklären (im Anschluss an BGHZ 64, 19, 22 = FamRZ 1975, 273, 274 und das Senatsurteil vom 14. Februar 2007 - XII ZR 163/05 - FamRZ 2007, 717).

    Insoweit ist über die Vaterschaft dann als Vorfrage in dem Vollstreckbarkeitsverfahren hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs mit zu entscheiden (BGHZ 64, 19, 22 = FamRZ 1975, 273, 274).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Italienisches Abwesenheitsverfahren

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07
    Ferner verlangt das Gebot der Achtung der Menschenwürde, dass ein Beteiligter in der Lage sein muss, auf den Verfahrensablauf aktiv Einfluss zu nehmen (BVerfGE 63, 332, 337 und BGHZ 118, 312, 321 jeweils m.w.N.;… Rauscher/Leible Europäisches Zivilprozessrecht Bd. 1 Art. 34 Brüssel I-VO Rdn. 13 ff.;… Kropholler Europäisches Zivilprozessrecht 7. Aufl. Art. 34 EuGVVO Rdn. 13 ff.).
  • BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97

    Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte; …

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07
    Darüber hinaus hat in erster Linie jede Partei selbst nach besten Kräften für ihre eigene ordnungsgemäße Vertretung in einem ihr bekannten Gerichtsverfahren zu sorgen (BGHZ 141, 286, 297 f.) .
  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85

    Verweigerung der Blutentnahme zum Vaterschaftsnachweis; Beweisvereitelndes …

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07
    Auch nach deutschem Recht ist eine Vaterschaftsfeststellung allein aufgrund der Aussage der Kindesmutter jedenfalls dann denkbar, wenn der als Vater in Anspruch genommene Mann die medizinische Begutachtung vereitelt (Senatsurteil vom 9. April 1986 - IVb ZR 27/85 - FamRZ 1986, 663, 664 f.).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 3 W 418/97

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Unterhaltstitels - Verstoß gegen ordre …

  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01

    Wahrung der Anfechtungsfrist bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • EuGH, 11.05.2000 - C-38/98

    Renault - "Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung von Entscheidungen - Rechte …

  • OLG Hamm, 26.04.2005 - 29 W 18/04

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils zu Vaterschaftsfeststellung

  • OLG Hamm, 08.07.2003 - 29 W 34/02

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Unterhaltsurteils zu Gunsten eines …

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Maßgeblich ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts im konkreten Fall zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint (BGHZ 138, 331, 334 = NJW 1998, 2358; BGHZ 123, 268, 270 = NJW 1993, 3269, 3270; BGHZ 118, 312, 330 = NJW 1992, 3096, 3101; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 182, 204 = FamRZ 2009, 2069 Rn. 22 ff. und Senatsbeschlüsse BGHZ 182, 188 = FamRZ 2009, 1816 Rn. 24 ff. und BGHZ 189, 87 = FamRZ 2011, 788 Rn. 25 - jeweils zum verfahrensrechtlichen ordre public).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist daher § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG (zuvor § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO bzw. § 16 a Nr. 4 FGG) im Interesse eines internationalen Entscheidungseinklangs restriktiv auszulegen (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 189, 87 = FamRZ 2011, 788 Rn. 25 und BGHZ 182, 188 = FamRZ 2009, 1816 Rn. 14, 23), so dass die Versagung der Anerkennung wegen Verstoßes gegen den ordre public auf Ausnahmefälle beschränkt bleibt.

    Rn. 51 Die Menschenwürde der Leihmutter kann dagegen verletzt sein, wenn die Leihmutterschaft unter Umständen durchgeführt wird, die eine freiwillige Mitwirkung der Leihmutter in Frage stellen, oder wesentliche Umstände im Unklaren bleiben, etwa Angaben zur Person der Leihmutter, zu den Bedingungen, unter denen sie sich zum Austragen der Kinder bereiterklärt hat, und zu einer getroffenen Vereinbarung fehlen (…vgl. BVerfG NJW-RR 2013, 1 Rn. 15) oder wenn im ausländischen Gerichtsverfahren grundlegende verfahrensrechtliche Garantien außer Acht gelassen worden sind (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 182, 188 = FamRZ 2009, 1816 Rn. 24 ff.).

  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 54/18

    Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Volljährigenadoption

    Der deutsche ordre public wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst dann berührt, wenn das Verfahren im Erststaat derart von wesentlichen Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts abweicht, dass die ausländische Entscheidung nicht mehr als Ergebnis eines geordneten, rechtsstaatlichen Verfahrens angesehen werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. März 2010 - XII ZB 193/07 - FamRZ 2010, 966 Rn. 19 und BGHZ 182, 188 = FamRZ 2009, 1816 Rn. 25).

    Rn. 65 cc) Es braucht deshalb nicht weiter erörtert zu werden, ob sich der Umstand, dass den Kindern des Annehmenden im texanischen Verfahren kein rechtliches Gehör gewährt worden ist, auf die Adoptionsentscheidung ausgewirkt hat oder dies zumindest nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. dazu Senatsbeschlüsse BGHZ 182, 204 = FamRZ 2009, 2069 Rn. 40 und BGHZ 182, 188 = FamRZ 2009, 1816 Rn. 44).

  • KG, 25.03.2024 - 3 UF 89/23

    Vollstreckbarkeit eines schweizerischen Unterhaltstitels in der Bundesrepublik …

    Insoweit ist über die Vaterschaft dann als Vorfrage in dem Vollstreckbarkeitsverfahren hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs mit zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26. August 2009 - XII ZB 169/07 - NJW 2009, 3306 Rz. 13).

    Im Hinblick auf das Verbot der révision au fond darf die Vorfrage der Abstammung daher nur bei besonders gravierenden Verstößen gegen den ordre public überprüft werden (BGH, Beschluss vom 26. August 2009 - XII ZB 169/07 - NJW 2009, 3306 Rz. 14).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts im konkreten Fall zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint (BGHZ 138, 331 [334] = NJW 1998, 2358 ; BGHZ 123, 268 [270] = NJW 1993, 3269 [3270] = EuZW 1994, 29 ; BGHZ 118, 312 [330] = NJW 1992, 3096 [3101]; vgl. auch Senat, BGHZ 182, 204 = NJW 2010, 153 = FamRZ 2009, 2069 Rn. 22 ff., und BGHZ 182, 188 = NJW 2009, 3306 = FamRZ 2009, 1816 Rn. 24 ff., und BGHZ 189, 87 = NJW-RR 2011, 721 = FamRZ 2011, 788 Rn. 25 - jew. zum verfahrensrechtlichen ordre public).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist daher § 109 1 Nr. 4 FamFG (zuvor § 328 1 Nr. 4 ZPO bzw. § 16a Nr. 4 FGG ) im Interesse eines internationalen Entscheidungseinklangs restriktiv auszulegen (vgl. Senat, BGHZ 189, 87 = NJW-RR 2011, 721 = FamRZ 2011, 788 Rn. 25, und BGHZ 182, 188 = NJW 2009, 3306 = FamRZ 2009, 1816 Rn. 14, 23 ), so dass die Versagung der Anerkennung wegen Verstoßes gegen den ordre public auf Ausnahmefälle beschränkt bleibt.".

    Ferner hat der BGH in seinem Beschluss vom 26. August 2009 - XII ZB 169/07 - (FPR 2009, 589 , beck-online) Folgendes ausgeführt:.

    Dem Beklagten muss ausreichend Zeit verbleiben, um seine Verteidigung vorzubereiten und die zur Vermeidung einer Versäumnisentscheidung erforderlichen Schritte einzuleiten (BGH, Beschluss vom 26. August 2009 - XII ZB 169/07 -, BGHZ 182, 188 -204, Rn. 24).

    (3) Ein die Anerkennung des schweizerischen Urteils ausschließender Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public ist auch nicht darin zu sehen, dass das schweizerische Gericht allein auf Grund der Aussage der Mutter die Vaterschaft festgestellt hat, weil eine Begutachtung des mutmaßlichen Vaters nicht möglich war (BGH, Beschluss vom 26. August 2009 - XII ZB 169/07, NJW 2009, 3306 Rn. 30).

    Deshalb ist der ordre public nicht verletzt, wenn eine ausländische Vaterschaftsfeststellung allein auf der Aussage der Mutter beruht (BGH, Beschluss vom 26. August 2009 - XII ZB 169/07, NJW 2009, 3306 Rn. 30; Urteil vom 22. Januar 1997 - XII ZR 207/95, NJW 1997, 2051, 2053).

    Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass dem Schuldner im Vollstreckbarkeitsverfahren keine Verfahrensrüge zustehen soll, die er mit einem Rechtsmittel im Erkenntnisverfahren hätte vorbringen können und auf die er in Kenntnis des ausländischen Titels verzichtet hatte (BGH, Beschluss vom 26. August 2009 - XII ZB 169/07, NJW 2009, 3306 Rn. 40).

  • BGH, 10.09.2015 - IX ZB 39/13

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zivilurteils: Hinderung wegen Verstößen …

    Rn. 16 (1) Nachdem der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 26. August 2009 (XII ZB 169/07, BGHZ 182, 188 Rn. 14) diese Frage noch offengelassen und lediglich festgestellt hatte, dass Art. 1135 § 2 ZVGB das durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Recht nicht unerheblich beeinträchtige, hat der erkennende Senat im Beschluss vom 14. Juni 2012 (IX ZB 183/09, WM 2012, 1445) einen Verstoß gegen den deutschen verfahrensrechtlichen ordre public international verneint (…vgl. im Einzelnen aaO Rn. 8 ff), weil die dortige Antragsgegnerin entsprechend der vorgeschriebenen Belehrungen in der ersten Zustellung entweder selbst oder durch ihren Anwalt einen in Polen wohnhaften Anwalt als Unterbevollmächtigten hätte bestellen oder einen Zustellungsbevollmächtigten hätte benennen können.
  • BFH, 30.07.2020 - VII B 73/20

    Zur Beitreibung nach dem EUBeitrG unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens …

    Rn. 79 Ein Versagungsgrund gemäß § 14 Abs. 1 EUBeitrG kann etwa dann gegeben sein, wenn der Vollstreckungstitel aus einem Verfahren hervorgegangen ist, das von den Grundsätzen des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maß abweicht, dass er nicht als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (BFH-Urteil in BFHE 231, 500, BStBl II 2011, 401; BGH-Beschluss vom 26.08.2009 - XII ZB 169/07, BGHZ 182, 188, m.w.N.).
  • BGH, 03.08.2011 - XII ZB 187/10

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarkeit bei …

    Grundsätzlich ist die Rüge eines Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public dann ausgeschlossen, wenn der Antragsgegner des Vollstreckbarkeitsverfahrens im Erkenntnisverfahren nicht alle nach dem Recht des Ursprungsstaates statthaften, zulässigen und zumutbaren Rechtsmittel ausgeschöpft hat (im Anschluss an den Senatsbeschluss, 26. August 2009, XII ZB 169/07, BGHZ 182, 188 = FamRZ 2009, 1816).

    Rn. 23 Grundsätzlich ist die Rüge eines Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public dann ausgeschlossen, wenn der Antragsgegner des Vollstreckbarkeitsverfahrens im Erkenntnisverfahren nicht alle nach dem Recht des Ursprungsstaates statthaften, zulässigen und zumutbaren Rechtsmittel ausgeschöpft hat (Senatsbeschluss BGHZ 182, 188 = FamRZ 2009, 1816 Rn. 40 mwN).

    Anhaltspunkte dafür, dass dem Antragsgegner nach Art. 1135 § 1 und 2 ZVGB keine weiteren Zustellungen zugegangen sind und ihm auch das Urteil des Amtsgerichts nicht zugestellt wurde, liegen nicht vor (vgl. insoweit Senatsbeschluss BGHZ 182, 188 = FamRZ 2009, 1816 Rn. 41 ff.).

  • BGH, 08.04.2015 - XII ZB 148/14

    Brüssel IIa-VO Art. 23; IntFamRVG § 14 Nr. 2; FamFG §§ 158, 159

    Dieser setzt voraus, dass die Entscheidung des ausländischen Gerichts aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundprinzipien des Verfahrensrechts des Anerkennungsstaats in einem solchen Maße abweicht, dass die Entscheidung nicht als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangene angesehen werden kann (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 182, 188 = FamRZ 2009, 1816 Rn. 25 mwN u.a. zu § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO;… NK-BGB/Andrae 2. Aufl. Art. 22 EheVO 2003 Rn. 5 sowie Art. 23 EheVO 2003 Rn. 3; s. auch Helms FamRZ 2001, 257, 264, nach dem die Anforderungen für die Bestellung eines Verfahrensbeistandes nicht unbesehen auf die Anerkennung ausländischer Entscheidungen übertragen werden sollten).
  • BVerfG, 09.06.2025 - 1 BvR 422/24

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe …

    Rn. 23 (bb) Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, alleine der Umstand, dass eine ausländische Entscheidung die - positiv festgestellte - Vaterschaft ohne Einholung eines Gutachtens ausschließlich auf die Aussage der Kindesmutter stützt, führe noch nicht zu einem Verstoß gegen den ordre public (vgl. BGH…, Urteil vom 9. April 1986 - IVb ZR 28/85 -, Rn. 30; BGHZ 182, 188 ; siehe dazu auch Brandenburgisches OLG…, Urteil vom 10. November 1994 - 9 U 10/94 -, FamRZ 1995, S. 503 f.;… Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 9. Aufl. 2024, S. 1198 Fn. 642).

    Die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe BGH…, Urteil vom 9. April 1986 - IVb ZR 28/85 -, Rn. 30;… Urteil vom 22. Januar 1997 - XII ZR 207/95 -, Rn. 27 ff.; BGHZ 182, 188 ) lässt erkennen, dass es für die Beurteilung der Vereinbarkeit einer (positiven) Statusentscheidung mit dem ordre public in den einschlägigen Konstellationen auf eine Gesamtbetrachtung ankommt.

    Vielmehr sind nach dieser Rechtsprechung verschiedene, sich wechselseitig beeinflussende Kriterien - etwa die unterbliebene medizinische Begutachtung; die Möglichkeit des Gerichts, eine solche durchzuführen; die Verfahrensmitwirkung beziehungsweise Verfahrensverweigerung des Putativvaters; das Vorhandensein und der Wert weiterer für die Vaterschaft sprechender Beweismittel; die Durchführung sonstiger Ermittlungen durch das Gericht - zu würdigen (vgl. BGHZ 182, 188 ).

  • KG, 04.07.2017 - 1 W 153/16

    Geburtenregisterrechtssache: Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen …

    Maßgeblich ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts im konkreten Fall zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint (vgl. BGHZ 138, 331, 334; 123, 268, 270; 118, 312, 330; 182, 204; 182, 188; 189, 87 zum verfahrensrechtlichen ordre public).

    § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG ist im Interesse eines internationalen Entscheidungseinklangs restriktiv auszulegen (vgl. BGHZ 189, 87; 182, 188), so dass die Versagung der Anerkennung wegen Verstoßes gegen den ordre public auf Ausnahmefälle beschränkt bleibt.

  • OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 279/11

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Unterhaltstitels

    Ein Versagungsgrund ist vielmehr nur dann gegeben, wenn das Urteil des ausländischen Gerichts aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundsätzen des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass es nicht als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (BGH FamRZ 2009, 1816, EuGH Urteil vom 11. Mai 2000 - C-38/98 - veröffentlicht bei Juris).

    Schließlich schützt der ordre public auch vor willkürlichen Entscheidungen, die in dem Vortrag der Beteiligten und den weiteren Feststellungen keine Grundlage finden (BGH FamRz 2009, 1816).

    Wenn eine ausländische Entscheidung der Aussage der Kindesmutter mangels abweichender Anhaltspunkte sogar so viel Gewicht beimisst, dass es sie als Grundlage einer Vaterschaftsfeststellung ausreichen lässt, gerät allein dies noch nicht in unerträglichen Gegensatz zu den Grundsätzen des deutschen Verfahrensrechts (BGH FamRZ 2009, 1816).

    Entgegen dem der BGH-Entscheidung FamRZ 2009, 1816 zugrunde liegenden Sachverhalt ist die Einlassung des Antragsgegners hierbei nicht unberücksichtigt geblieben.

    Rn. 24 Hinzu kommt, dass die Rüge eines Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public dann ausgeschlossen ist, wenn der Antragsgegner des Vollstreckbarkeitsverfahrens im Erkenntnisverfahren nicht alle nach dem Recht des Ursprungsstaates statthaften, zulässigen und zumutbaren Rechtsmittel ausgeschöpft hat (BGH FamRZ 2009, 1816).

  • BFH, 03.11.2010 - VII R 21/10

    Verstoß gegen den ordre public bei Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen …

  • BGH, 24.03.2010 - XII ZB 193/07

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Trennungsunterhaltstitels: Begrenzung …

  • OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 1 UF 93/18

    Ausländische Adoptionsentscheidung ohne Eignungsprüfung der Adoptionsbewerber …

  • ArbG Köln, 28.11.2013 - 15 Ca 3879/13

    Mindestgröße für Pilotinnen und Piloten - Mittelbare Diskriminierung durch einen …

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 5/17

    Vollstreckbarerklärung bei fehlerhafter Zustellvorschriftenanwendung

  • OLG Köln, 03.02.2017 - 21 UF 94/16

    Vollstreckbarerklärung eines türkischen Unterhaltstitels

  • LG Krefeld, 09.05.2019 - 5 O 141/18

    Rückzahlung des Kaufpreises wegen Mangelhaftigkeit eines Fahrzeugs durch …

  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 24 WF 558/10

    Vaterschaft; Feststellung; Eltern-Kind-Verhältnis

  • VG Köln, 28.02.2023 - 7 K 2885/19
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 3 W 157/15
  • OLG Celle, 23.04.2013 - 17 W 17/12

    IPR; Rüge eines Verstoßes gegen Grundsätze deutschen Verfahrensrechts im …

  • FG München, 30.01.2020 - 10 K 1105/17

    Verstoß gegen den ordre public bei Vollstreckung von Forderungen

  • AG Nürnberg, 14.12.2020 - UR III 106/20

    Deutsche Staatsangehörigkeit, Internationale Zuständigkeit, Ausländische …

  • LG Bremen, 03.04.2020 - 3 O 1581/18

    Republik Aserbaidschan und Bundesrepublik Deutschland: Gegenseitige …

  • OLG Karlsruhe, 06.12.2011 - 8 W 34/11

    Familiensache: Anerkennung eines Unterhaltsurteils eines ungarischen Gerichts

  • OLG Hamm, 12.11.2013 - 25 W 89/13

    Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Versäumnisurteils

  • VG Köln, 15.01.2019 - 7 K 5732/16
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2013 - 3 W 254/12
  • OLG Oldenburg, 29.06.2010 - 13 WF 92/10

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Klage auf Zahlung des Mindestunterhalts …

  • OLG Stuttgart, 06.05.2020 - 17 UF 25/19

    Vollstreckbarerklärung eins ausländischen Unterhaltstitels: Einwendung des …

  • VG Köln, 15.01.2019 - 7 K 5671/16
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - 3 W 53/12

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung ; Rüge …

  • VG Köln, 08.09.2020 - 7 K 15733/17
  • FG Münster, 30.03.2011 - 7 V 814/11

    Eine "Ausfertigung einer Rückstandsanzeige" kann aufgrund des Gesetzes zur …

  • VG Köln, 21.04.2020 - 7 K 1772/18
  • VG Köln, 16.04.2019 - 7 K 10686/16
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