Rechtsprechung
| BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 22 Abs. 1, 46 Abs. 1 Satz 2
Entsprechende Anwendbarkeit von § 22 Abs. 1 WEG auf Zustimmung zur Unterschreitung des öffentlich-rechtlichen Bauwichs durch Nachbarn der Wohnungseigentümergemeinschaft - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) durch eine Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft; Nachholung der Angabe des Verwalters und namentliche Bezeichnung der richtigerweise zu verklagenden übrigen Mitglieder der Gemeinschaft bis ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 46 Abs. 1 Satz 2, § 22 Abs. 1
Unschädliche Angabe der Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch die Verwalterin, als Beklagte, bei Angabe der Namen und Anschriften der Mitglieder der Gemeinschaft vor Schluss der mündlichen Verhandlung - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Parteiwechsel bei einer Anfechtungsklage auch außerhalb der Klage- und Begründungsfrist möglich §§ 46 Abs. 1 S. 2, 44 Abs. 1 WEG
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Anfechtungsklage gegen die WEG-Gemeinschaft
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 46 Abs. 1 Satz 2, 22 Abs. 1
Wahrung der Klagefrist durch Benennung des Verwalters; Unterschreitung des Bauwichs durch Nachbarn einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abstandsflächen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) durch eine Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft; Nachholung der Angabe des Verwalters und namentliche Bezeichnung der richtigerweise zu verklagenden übrigen Mitglieder der Gemeinschaft ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wahrung der Klagefrist trotz Bezeichnung des falschen Gegners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Anfechtungsklage beim Wohnungseigentum
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zustimmung bei Grenzabstandsunterschreitung
- gevestor.de (Kurzinformation)
Sie haben nur eine kurze Klagefrist
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentum / Rechtsprechung aus dem Jahr 2010
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beschlussanfechtungsklage gegen Verband: Fristwahrung durch Klageänderung? (IMR 2010, 33)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Beeinträchtigende Unterschreitung des Bauwichs: Nur mit einstimmiger Zustimmung! (IMR 2010, 21)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2010, 446
- MDR 2010, 98
- NZBau 2010, 239
- NZM 2010, 46
- ZMR 2010, 210
Wird zitiert von ... (58) Zitiert selbst (22)
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08
Begründung der Anfechtungsklage
Auszug aus BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Das wäre zwar der Fall, wenn die Klägerin die Klagefrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG versäumt hätte (vgl. Senat, BGHZ 179, 230, 233 f.).Innerhalb dieser Frist hat die Klägerin einen Schriftsatz eingereicht, der trotz seiner fehlerhaften Bezeichnung und des nicht auf eine Beschlussanfechtung zugeschnittenen Antrags, die Ungültigkeit des angegriffenen Beschlusses festzustellen, inhaltlich den Anforderungen der Vorschrift an die Erhebung der Anfechtungsklage (dazu Senat, BGHZ 179, 230, 235) genügt.
Was dazu erforderlich ist, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Verfahrensrecht (Senat, BGHZ 179, 230, 235).
Kann die Klagefrist auch gewahrt werden, ohne dass überhaupt ein Beklagter genannt wird, muss diese bei dem gewählten Regelungsansatz auch durch rechtzeitige Einreichung einer den inhaltlichen Anforderungen (dazu: Senat BGHZ 179, 230, 235;… Urt. v. 27. März 2009, V ZR 196/08, NJW 2009, 2132, 2133;… Urt. v. 2. Oktober 2009, V ZR 235/08, [...]) genügenden Klage gegen den Verband gewahrt werden können, wenn in der Frist des § 44 Abs. 1 WEG - wie hier - ein Parteiwechsel auf die übrigen Mitglieder des Verbands erfolgt.
- BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08
Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist
Auszug aus BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Zur Wahrung der Klagefrist kommt es nicht auf die Bezeichnung als Klageschrift oder die technisch zutreffende Formulierung des Antrags, sondern darauf an, dass mit dem Antrag das Rechtsschutzziel zum Ausdruck gebracht wird, eine verbindliche Klärung der Gültigkeit des zur Überprüfung gestellten Beschlusses herbeizuführen (Senat, Urt. v. 2. Oktober 2009, V ZR 235/08, [...], für BGHZ vorgesehen;… Jennißen/Suilmann, WEG, § 46 Rdn. 88).Kann die Klagefrist auch gewahrt werden, ohne dass überhaupt ein Beklagter genannt wird, muss diese bei dem gewählten Regelungsansatz auch durch rechtzeitige Einreichung einer den inhaltlichen Anforderungen (dazu: Senat BGHZ 179, 230, 235;… Urt. v. 27. März 2009, V ZR 196/08, NJW 2009, 2132, 2133; Urt. v. 2. Oktober 2009, V ZR 235/08, [...]) genügenden Klage gegen den Verband gewahrt werden können, wenn in der Frist des § 44 Abs. 1 WEG - wie hier - ein Parteiwechsel auf die übrigen Mitglieder des Verbands erfolgt.
- BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08
Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft; …
Auszug aus BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Kann die Klagefrist auch gewahrt werden, ohne dass überhaupt ein Beklagter genannt wird, muss diese bei dem gewählten Regelungsansatz auch durch rechtzeitige Einreichung einer den inhaltlichen Anforderungen (dazu: Senat BGHZ 179, 230, 235; Urt. v. 27. März 2009, V ZR 196/08, NJW 2009, 2132, 2133;… Urt. v. 2. Oktober 2009, V ZR 235/08, [...]) genügenden Klage gegen den Verband gewahrt werden können, wenn in der Frist des § 44 Abs. 1 WEG - wie hier - ein Parteiwechsel auf die übrigen Mitglieder des Verbands erfolgt.Mit dieser will der Gesetzgeber erreichen, dass die übrigen Wohnungseigentümer möglichst rasch Klarheit darüber erlangen, welcher Beschluss aus welchen Gründen angefochten werden soll (Senat, Urt. v. 27. März 2009, V ZR 196/08, a.a.O.).
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Nach dem maßgeblichen (vgl. Senat, BGHZ 139, 288, 291 f.; 156, 192, 197;… Urt. v. 25. September 2009, V ZR 33/09, [...]) Wortlaut und dem Sinn dieser Regelung, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergibt, dürfen die begünstigten Wohnungseigentümer nur die ihren Wohnungen jeweils zugeordneten Bodenräume in Wohnraum umwandeln und die dazu nötige baulichen Maßnahmen auch am Dach des Hauses vornehmen. - BGH, 19.09.2008 - V ZR 164/07
Rechtsstellung des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit und des Eigentümers des …
Auszug aus BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Etwas anderes ergibt sich weder aus § 2 (7) MO noch aus § 2 (8) MO, deren Auslegung in vollem Umfang der Nachprüfung durch den Senat unterliegt (st. Rechtspr., vgl. Senat BGHZ 37, 147, 149; 92, 351, 355; Urt. v. 19. September 2008, V ZR 164/07, NJW 2008, 3703). - BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83
Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht
Auszug aus BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Etwas anderes ergibt sich weder aus § 2 (7) MO noch aus § 2 (8) MO, deren Auslegung in vollem Umfang der Nachprüfung durch den Senat unterliegt (st. Rechtspr., vgl. Senat BGHZ 37, 147, 149; 92, 351, 355;… Urt. v. 19. September 2008, V ZR 164/07, NJW 2008, 3703). - BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03
Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer …
Auszug aus BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Nach dem maßgeblichen (vgl. Senat, BGHZ 139, 288, 291 f.; 156, 192, 197;… Urt. v. 25. September 2009, V ZR 33/09, [...]) Wortlaut und dem Sinn dieser Regelung, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergibt, dürfen die begünstigten Wohnungseigentümer nur die ihren Wohnungen jeweils zugeordneten Bodenräume in Wohnraum umwandeln und die dazu nötige baulichen Maßnahmen auch am Dach des Hauses vornehmen. - BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09
Übertragung der Erhaltungskosten für Terrassenfenster und -türen auf die …
Auszug aus BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Nach dem maßgeblichen (vgl. Senat, BGHZ 139, 288, 291 f.; 156, 192, 197; Urt. v. 25. September 2009, V ZR 33/09, [...]) Wortlaut und dem Sinn dieser Regelung, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergibt, dürfen die begünstigten Wohnungseigentümer nur die ihren Wohnungen jeweils zugeordneten Bodenräume in Wohnraum umwandeln und die dazu nötige baulichen Maßnahmen auch am Dach des Hauses vornehmen. - BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60
Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden
Auszug aus BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Etwas anderes ergibt sich weder aus § 2 (7) MO noch aus § 2 (8) MO, deren Auslegung in vollem Umfang der Nachprüfung durch den Senat unterliegt (st. Rechtspr., vgl. Senat BGHZ 37, 147, 149; 92, 351, 355;… Urt. v. 19. September 2008, V ZR 164/07, NJW 2008, 3703). - OLG München, 05.10.2006 - 32 Wx 121/06
Auslegung des Eigentümerbeschlusses zur Genehmigung baulicher Veränderungen - …
Auszug aus BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Ein solcher Nachteil ist nicht hinzunehmen (vgl. OLG München ZMR 2007, 69;… Wenzel in Bärmann, a.a.O., § 14 Rdn. 9). - BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
- BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06
Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung
- BGH, 14.05.2009 - V ZB 172/08
Erstattung der durch die interne Unterrichtung ihrer Mitglieder über den …
- BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der …
- OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 75/02
Ansprüche bei Verletzung des Grenzabstandes; Notleitungsrecht
- BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76
Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe …
- OLG Koblenz, 17.12.1998 - 5 U 500/98
Überbau in den Bauwich
- OLG Karlsruhe, 09.09.1992 - 6 U 45/92
- OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 14 Wx 24/07
Bezeichnung des Antragsgegners bei Anfechtung eines Beschlusses einer …
- LG Düsseldorf, 05.09.2008 - 16 S 13/08
Klage gegen übrige Wohnungseigentümer: Beklagte?
- LG Itzehoe, 23.02.2009 - 11 S 37/08
Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtung
- LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2009 - 14 T 9452/08
Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung der Parteibezeichnung im …
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14
Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage
Rn. 7 b) Die Klage ist jedoch zulässig geworden, nachdem die Prozessbevollmächtigte der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat den erforderlichen (vgl. nur Senat, Urteil vom 6. November 2009- V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 11) Parteiwechsel auf der Klägerseite erklärt hat. - BGH, 08.07.2022 - V ZR 202/21
Beschlussersetzungsklage: Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Benennung der falschen Partei kann nicht durch eine Rubrumsberichtigung, sondern nur durch einen Parteiwechsel korrigiert werden (so schon zur letzten Reform des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 11;… zu weitgehend deshalb LG München I, ZWE 2022, 186 Rn. 35 f.;… MüKoBGB/Hogenschurz, 8. Aufl., § 44 WEG nF Rn. 49). - BGH, 24.02.2023 - V ZR 152/22
Streitwert bei Anfechtung eines Abrechnungsbeschlusses
Geklärt ist inzwischen auch, dass die bisherige Rechtsprechung des Senats zu § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG aF, wonach die Klagefrist durch eine irrtümlich gegen die Gemeinschaft erhobene Anfechtungsklage gewahrt werden konnte, wenn der Übergang zu einer Klage gegen die damals richtigerweise zu verklagenden übrigen Wohnungseigentümer nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG aF bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wurde (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 12 ff.), auf die Rechtslage nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes nicht übertragbar ist.
- BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22
Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung: Voraussetzungen einer …
Eine Beschlussanfechtungsklage, die nach dem 30. November 2020 eingeht und gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtet ist, wahrt die Klagefrist gemäß § 45 Satz 1 WEG nicht; eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 45 Satz 2 WEG i.V.m. §§ 233 ff. ZPO kommt bei einer anwaltlich vertretenen Partei nicht in Betracht (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446).Werden in einer nach dem 30. November 2020 bei Gericht eingegangenen Beschlussmängelklage entgegen § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG die übrigen Wohnungseigentümer als Beklagte bezeichnet, kann die Klage nur dann als gegen die GdWE gerichtet zu verstehen sein, wenn sich ein entsprechender Wille zweifelsfrei aus dem übrigen Inhalt der Klageschrift ergibt (vgl. schon zur letzten Reform des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 11).
Ausschlaggebend war für den Senat zudem die Überlegung, dass der Verwalter im Anfechtungsprozess gemäß § 45 Abs. 1 WEG aF Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer war und diese über den Eingang der Klage unterrichten musste, so dass der Zweck der Ausschlussfristen erreicht wurde, auch wenn mit der Gemeinschaft die falsche Partei verklagt war (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 16;… Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, WuM 2010, 256 Rn. 11;… Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10, WuM 2011, 186 Rn. 9).
- BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10
Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der …
Rn. 16 Der Bundesgerichtshof hat für eine Beschlussanfechtungsklage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG, die nicht gegen die Gemeinschaft als Verband, sondern gegen die übrigen Mitglieder des Verbands zu richten ist, entschieden, dass der Übergang von einer Klage gegen den Verband zu einer Klage gegen seine übrigen Mitglieder einen Parteiwechsel darstellt, wenn nach dem für die Auslegung der Parteibezeichnung maßgebenden übrigen Inhalt der Klageschrift nicht zweifelsfrei ist, dass die Klage nur gegen die übrigen Mitglieder des Verbands gerichtet werden sollte und die Nennung des Verbands als Beklagten eine versehentliche Falschbezeichnung war (BGH, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 11). - BGH, 21.01.2011 - V ZR 140/10
Wohnungseigentumsverfahren: Fristwahrende Klage auf Ungültigerklärung eines …
Die in § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelte Klagefrist wird auch durch eine innerhalb dieser Frist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage gewahrt, sofern die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG erfüllt sind und der Übergang zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 6. November 2009, V ZR 73/09, NJW 2010, 446 ff.; Urteil vom 5. März 2010, V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 f.; Urteil vom 17. September 2010, V ZR 5/10, NJW 2010, 3376 f.) 7 .Rn. 6 a) Im Ausgangspunkt hat das Berufungsgericht ohne Rechtsfehler festgestellt, dass keine Anhaltspunkte für eine versehentliche Falschbezeichnung vorlagen und sich die Klage damit zunächst gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft richtete (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 9-11).
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, wird die in § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelte Klagefrist auch durch eine innerhalb dieser Frist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage gewahrt, sofern die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG erfüllt sind und der Übergang zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt (Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 ff.; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 f.; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376 f.).
Dagegen hat er die materiell-rechtlichen Fristen wegen der in § 44 WEG enthaltenen gesetzlichen Wertung als gewahrt angesehen, sofern die in dieser Norm geregelten Voraussetzungen erfüllt sind (Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 ff.; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 f.; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376 f.; zust. Häublein, ZfIR 2010, 107 f.;… abl.
Rn. 9 Mit den Fristen zur Erhebung und Begründung der Klage nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG will der Gesetzgeber erreichen, dass die übrigen Wohnungseigentümer möglichst rasch darüber Klarheit erlangen, welcher Beschluss aus welchen Gründen angefochten wird (Senat
, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 16). - LG München I, 13.07.2022 - 1 S 2338/22
Teilanfechtung des Abrechnungsbeschlusses?
Sie verweist zudem auf die Entscheidung des BGH vom 06.11.2009, Az: V ZR 73/09, die nach ihrer Auffassung auf den vorliegenden Fall anwendbar ist.Denn durch eine nicht den Anforderungen des § 253 II ZPO genügende Klageschrift kann eine Frist i. S. des § 1, 167 ZPO nicht gewahrt werden (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2009, Az: V ZR 73/09, juris Rn 13; BGH, Urteil vom 17.03.2016, Az: III ZR 200/15, juris Rn 27).
Soweit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die materielle Ausschlussfrist des § 46 I Satz 2 WEG in der bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung (im Folgenden: aF) zur Erhebung einer Anfechtungsklage, die gem. § 46 I Satz 1 WEG aF gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten war, auch durch eine Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gewahrt werden konnte, wenn innerhalb der Klagefrist der Verwalter angegeben und die namentliche Bezeichnung der richtigerweise zu verklagenden übrigen Mitglieder der Gemeinschaft bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2009, Az: V ZR 73/09, juris Rn 7, 8, 12; BGH, Urteil vom 21.01.2011, Az: V ZR 140/10, juris Rn 7), ist diese Rechtsprechung nicht auf die seit dem 01.12.2020 geltenden Rechtslage in dem Sinne übertragbar, dass die Klagefrist des nunmehr geltenden § 45 WEG auch durch eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer eingehalten werden könnte (vgl. Elzer in BeckOK zum WEG, 48. Edition, Stand: 01.03.2022, Rn 24 zu § 45 WEG).
Denn die zum alten Recht ergangene Rechtsprechung wurde auf die Vorschrift des § 44 WEG aF gestützt, nach der für eine Klage gegen alle Wohnungseigentümer mit Ausnahme des Klägers zu deren näheren Bezeichnung in der Klageschrift die bestimmte Angabe des gemeinschaftlichen Grundstücks, des Verwalters und des gemäß § 45 II Satz 1 bestellten Ersatzzustellungsvertreters genügte (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2009, Az: V ZR 73/09, juris Rn 15; BGH, Urteil vom 21.01.2011, Az: V ZR 140/10, juris Rn 9) und darauf, dass sowohl die Klage gegen den Verband als auch die Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich dem Verwalter als gesetzlichen Vertreter des Verbands (§ 27 III Nr. 1, 2 WEG aF) bzw. Zustellungsbevollmächtigten der beklagten Wohnungseigentümer (§§ 27 II Nr. 1, 45 I WEG aF) zuzustellen war, der gem. § 27 I Nr. 7 WEG aF die Wohnungseigentümer unverzüglich über den anhängigen Rechtsstreit zu unterrichten hatte, so dass der durch die Klagefrist des § 46 I Satz 2 WEG aF verfolgte Zweck, den übrigen Wohnungseigentümern möglichst rasch Klarheit darüber zu verschaffen, welcher Beschluss aus welchen Gründen angefochten wird, auch durch eine Klage gegen den Verband erreicht werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2009, Az: V ZR 73/09, juris Rn 16; BGH, Urteil vom 21.01.2011, Az: V ZR 140/10, juris Rn 9).
- BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19
Wohnungseigentum: Ermittlung des angefochtenen Beschlusses aus Empfängerhorizont; …
Rn. 9 a) Nach der Rechtsprechung des Senats muss der Kläger, um die Klagefrist zu wahren, mitteilen, gegen welchen Beschluss aus welcher Eigentümerversammlung er sich wenden will (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 15).Die Fristen des § 46 WEG dienen in erster Linie der Information der übrigen Wohnungseigentümer, die möglichst rasch Klarheit darüber erlangen sollen, welcher Beschluss aus welchen Gründen angefochten werden soll (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 16;… Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 14), und welche Beschlüsse in Bestandskraft erwachsen sind.
- BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11
Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts …
Das ist aber unschädlich, weil der Senat die Teilungserklärung selbst auslegen kann (Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446, 449 Rn. 23). - BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14
Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die …
Ihr hätte sich dazu zumindest im wesentlichen Kern entnehmen lassen müssen, dass sie auch diesen Beschluss angreifen wollten (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 15), woran es fehlt. - BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der …
- BGH, 20.04.2018 - V ZR 202/16
Wohnungseigentumssache: Zustellung einer Klageschrift an den nicht mehr …
- BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch …
- BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von …
- BGH, 11.10.2024 - V ZR 261/23
Fehlen einer einfachen Signatur auf Klageschrift; Fristlauf für Behebung eines …
- BGH, 24.04.2026 - V ZR 124/25
Wann muss Kläger bei ausbleibender Vorschussanforderung nachfragen?
- BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10
Parteiwechsel durch Prozesserklärung in der mündlichen Verhandlung
- BFH, 18.09.2014 - VI R 80/13
(Teil) Einspruchsentscheidung - Erneuter Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist …
- LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21
Fehlerhafte Ladung: Beschlüsse ungültig?
- LG Berlin, 22.03.2022 - 55 S 37/21
Auslegung einer nach neuem Wohnungseigentümerrecht fehlerhaften Parteibezeichnung
- AG Berlin-Charlottenburg, 16.04.2021 - 73 C 8/21
Wahrung der Klagefrist bei einem Parteiwechsel im Rahmen einer …
- LG Düsseldorf, 01.06.2010 - 16 S 86/09
Einhaltung der Frist zur Anfechtung des Beschlusses einer …
- AG Konstanz, 06.05.2021 - 4 C 525/20
Verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozessunfähig!
- LG Köln, 26.08.2010 - 29 S 63/10
Richtige Bezeichnung des Klagegegners bei einer Klage gegen eine …
- VG Aachen, 18.05.2021 - 9 K 3029/20
Klageänderung; Klagefrist; Unzulässigkeit; Verfristung; Sachdienlichkeit; …
- LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212
- AG Wiesbaden, 12.03.2021 - 92 C 3284/20
Parteiwechsel nur während der Anfechtungsfrist, sonst droht Fristversäumung!
- LG Düsseldorf, 28.04.2011 - 16 S 142/09
Klage gegen Gemeinschaft oder einzelne Mitglieder?
- LG München I, 09.09.2021 - 36 T 6514/21
Rubrumsberichtigung in Beschlussanfechtungsklage gegen …
- LG Düsseldorf, 05.10.2010 - 16 S 142/09
Klage eines oder mehrerer Wohnungseigentümer auf Erklärung der Ungültigkeit eines …
- LG Itzehoe, 04.03.2022 - 11 S 40/21
"Übrige Eigentümer" ist nicht die Eigentümergemeinschaft!
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 230/10
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch Klage …
- LG Düsseldorf, 09.11.2010 - 16 S 128/09
Klage eines oder mehrerer Wohnungseigentümer auf Erklärung der Ungültigkeit eines …
- BGH, 28.10.2011 - V ZR 39/11
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei …
- LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 13 S 164/14
Berufung: Kein Wechsel von Klage gegen WEG auf Klage gegen übrige Eigentümer
- LG Frankfurt/Oder, 30.04.2010 - 6a S 138/09
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigwerden der Anfechtungsklage durch Nachreichen …
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.12.2011 - 9 C 128/11
Kündigung "wegen Eigenbedarfs": Ohne weitere Begründung unzulässig!
- LG Hamburg, 25.04.2022 - 318 S 65/21
Wohnungseigentumssache: Auslegung einer Klage gegen die übrigen …
- BFH, 20.05.2014 - III B 82/13
Wahrung der Klagefrist nach Auslandszustellung - Auslegung einer Klageschrift - …
- LG München I, 20.12.2010 - 1 S 8436/10
Wohnungseigentum: Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Untergemeinschaft …
- AG Beckum, 12.11.2010 - 19 C 10/10
Zustimmung aller Wohnungseigentümer ist für die Errichtung eines Unterstands auf …
- LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 77/10
Beschlussanfechtung: Untergemeinschaft als richtige Beklagte?
- AG Dortmund, 22.08.2017 - 512 C 18/17
Beschlüsse gelten bis zur ihrer Aufhebung fort
- OLG Düsseldorf, 01.07.2016 - 22 U 11/16
Architekt muss Planungswünsche des Bauherrn ermitteln - aber nicht grenzenlos!
- AG München, 02.05.2024 - 1294 C 10399/24
Sondernutzungsrecht, Sondereigentum, Prozeßführungsbefugnis, …
- AG Tostedt, 21.03.2023 - 5 C 123/22
Zwischenabrechnung bei Ausscheiden eines Wohnungseigentümers?
- LG Köln, 20.05.2010 - 29 S 178/09
Faxvollmachten als Grundlage für die Gültigkeit einer Abstimmung in einer …
- VG Würzburg, 11.09.2025 - W 5 K 23.1476
Anfechtungsklage gegen vereinsrechtlichen Sicherstellungsbescheid, subjektive …
- VG Würzburg, 11.09.2025 - W 5 K 23.1477
Anfechtungsklage gegen vereinsrechtlichen Sicherstellungsbescheid, subjektive …
- AG Berlin-Mitte, 19.04.2022 - 22 C 36/21
Übrige Eigentümer ≠ Verband!
- AG Saarbrücken, 17.06.2010 - 36 C 457/09
Verfahrensrecht - Beschlussanfechtung: Keine Klageerweiterung nach Fristablauf!
- AG Dortmund, 13.04.2010 - 512 C 39/08
Klageerweiterung zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand; Vorlage einer …
- AG Berlin-Mitte, 18.01.2024 - 29 C 33/23
Unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers macht Beschlüsse nicht nichtig!
- AG Hamburg-St. Georg, 22.12.2023 - 980a C 23/23
Klage muss Beklagten erkennen lassen - auch bei einem Laien
- AG Essen, 10.06.2020 - 196 C 143/19
Es gibt sie tatsächlich, die begründete Beschlussersetzungsklage gem. § 21 Abs. 8 …
- LG Düsseldorf, 01.03.2010 - 16 T 3/10
Frist zur Klage eines Wohnungseigentümers auf Erklärung der Ungültigkeit eines …
- AG Stadthagen, 15.04.2011 - 41 C 278/08
Wann kann die aktuelle Eigentümerliste vorgelegt werden?
- AG Viechtach, 15.04.2021 - 3 C 12/20
Wirksamkeit, Berichtigung, Kostenentscheidung, Klageschrift, Schriftsatz, …
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