Rechtsprechung
| BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- DFR
Rückwirkung Gewerbesteuergesetz
- openjur.de
§§ 36 Abs. 4, 8 Nr. 5 GewStG
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung - Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zur Reichweite des Vertrauensschutzes gegenüber einer den laufenden Veranlagungs- bzw Erhebungszeitraum betreffenden Änderung von Steuergesetzen - partielle Nichtigkeit des § 36 Abs 4 GewStG idF vom 20.12.2001 - Enttäuschung berechtigten Vertrauens nicht gerechtfertigt, ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 8 Nr 5 GewStG vom 20.12.2001, § 9 Nr 2a GewStG, § 9 Nr 7 GewStG
Zur Reichweite des Vertrauensschutzes gegenüber einer den laufenden Veranlagungs- bzw Erhebungszeitraum betreffenden Änderung von Steuergesetzen - partielle Nichtigkeit des § 36 Abs 4 GewStG idF vom 20.12.2001 - Enttäuschung berechtigten Vertrauens nicht gerechtfertigt, ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 8 Nr 5 GewStG vom 20.12.2001, § 9 Nr 2a GewStG, § 9 Nr 7 GewStG
Zur Reichweite des Vertrauensschutzes gegenüber einer den laufenden Veranlagungs- bzw Erhebungszeitraum betreffenden Änderung von Steuergesetzen - partielle Nichtigkeit des § 36 Abs 4 GewStG idF vom 20.12.2001 - Enttäuschung berechtigten Vertrauens nicht gerechtfertigt, ... - Wolters Kluwer
Vorliegen einer Zerstörung des Vertrauens in den zukünftigen Bestand der bisherigen Rechtslage zur gewerbesteuerlichen Freistellung von Erträgen i.S.d. § 8b Abs. 1 KStG aus Streubesitzbeteiligungen durch Einfügung des § 8 Nr. 5 in das GewStG
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 20 Abs. 3; GewStG i.d.F. des UntStFG v. 20.12.2001 § 8 Nr. 5; GewStG i.d.F. des UntStFG v. 20.12.2001 § 36 Abs. 4
Zulässigkeit rückwirkender Gesetzesänderungen im Steuerrecht - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GewStG § 8 Nr. 5; GewStG § 9 Nr. 2a; GewStG § 9 Nr. 7; GewStG § 36 Abs. 4; KStG § 8b
Reichweite des Vertrauensschutzes bei Gesetzesänderungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen einer Zerstörung des Vertrauens in den zukünftigen Bestand der bisherigen Rechtslage zur gewerbesteuerlichen Freistellung von Erträgen i.S.d. § 8b Abs. 1 KStG aus Streubesitzbeteiligungen durch Einfügung des § 8 Nr. 5 in das GewStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
- nrw.de
, S. 3 (Pressemitteilung)
Vertrauen des Bürgers ab Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses nicht mehr geschützt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vertrauensschutz im heutigen Steuerrecht
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Hinzurechnung von Dividenden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Das rückwirkende Inkraftsetzen des § 8 Nr. 5 GewStG war verfassungswidrig
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Eingriff ins laufende Steuerjahr - Karlsruhe stärkt Gesetzgeber
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Vertrauensschutz in Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
- pwc.de (Kurzinformation)
Steuerpflichtige müssen auf Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung vertrauen können
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Hinzurechnung von Dividenden
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Unechte Rückwirkung von Steueränderungen: Gesetzgeber nur begrenzt vertrauenswürdig
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Münster, 02.03.2007 - 9 K 5772/03
- FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Papierfundstellen
- BVerfGE 132, 302
- NJW 2013, 145
- WM 2012, 2254
- DB 2012, 2614
- DÖV 2013, 119
- BStBl II 2012, 932
- NZG 2013, 834
Wird zitiert von ... (358) Zitiert selbst (39)
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Entgangene Einnahmen
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Rn. 23 c) Bei der verfassungsrechtlichen Würdigung geht das vorlegende Gericht in seinem neuen Vorlagebeschluss nun von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) aus.Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt einer zugeflossenen Gewinnausschüttung unterscheide sich in seinen relevanten Merkmalen nicht von dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall einer zugeflossenen Arbeitnehmerabfindung (BVerfGE 127, 31).
Die Steuerpflichtigen dürften bei ihren Entscheidungen über Sparen, Konsum oder Investition der erzielten Einnahmen darauf vertrauen, dass der Steuergesetzgeber nicht ohne sachlichen Grund von hinreichendem Gewicht die Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend zu ihren Lasten verändere und dadurch den Nettoertrag der Einkünfte erheblich mindere (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Rn. 31 Das Bundesverfassungsgericht habe dies mit seiner neueren Rechtsprechung (Hinweis auf BVerfGE 127, 31) bestätigt.
Insofern unterscheide sich der vorgelegte Fall von dem Ausgangsfall zu BVerfGE 127, 31.
Zwar habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen unter anderem insoweit gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstoße, als die Entschädigung vor der Verkündung des neuen Rechts ausgezahlt worden sei (Hinweis auf BVerfGE 127, 31 ).
Rn. 44 b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Freilich ist auch in diesem Fall eine unechte Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Soweit daher an zurückliegende Sachverhalte innerhalb des nicht abgeschlossenen Veranlagungs- oder Erhebungszeitraums angeknüpft wird, ist diese unechte Rückwirkung mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Hier muss der Normadressat eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
Rn. 54 bb) Berechtigtes Vertrauen für den die Ausschüttung entgegennehmenden Minderheitsgesellschafter besteht danach vorrangig im Hinblick auf die Gewährleistungsfunktion der Rechtsordnung (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Deshalb können Steuerpflichtige regelmäßig nicht mehr darauf vertrauen, das gegenwärtig geltende Recht werde auch in Zukunft, insbesondere im Folgejahr, unverändert fortbestehen; es ist ihnen vielmehr grundsätzlich möglich, ihre wirtschaftlichen Dispositionen durch entsprechende Anpassungsklauseln auf mögliche zukünftige Änderungen einzustellen (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Der Gesetzgeber kann deshalb berechtigt sein, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Norm sogar im Sinne einer echten Rückwirkung auch auf den Zeitraum von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 272 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 127, 31 ).
Diese Zuordnung hat das Bundesverfassungsgericht als den "verhältnismäßig besten Ausgleich" zwischen den denkbaren Positionen - Abstellen auf die Einbringung des Gesetzentwurfs einerseits und die Verkündung der Neuregelung andererseits - bezeichnet (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 127, 31 ).
BVerfGE 127, 31 ).
Da es insoweit schon an einem schutzwürdigen Vertrauen auf das Nichtbestehen einer solchen Hinzurechnungsvorschrift fehlt, kommt eine Abwägung, ob das Interesse der Allgemeinheit an dem rückwirkenden Inkraftsetzen des § 8 Nr. 5 GewStG bis zum 11. Dezember 2001 dem Vertrauen Einzelner auf die Fortgeltung der Rechtslage über diesen Zeitpunkt hinaus unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (zu diesem Maßstab vgl. BVerfGE 127, 31 und oben I 3 c) vorgeht, nicht in Betracht.
Rn. 65 Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seinem Beschluss vom 7. Juli 2010 zur sogenannten "Fünftel-Regelung" des § 34 Abs. 1 EStG (BVerfGE 127, 31 ) die Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Betroffenen in die Gewährleistungsfunktion des geltenden Rechts unabhängig von der Schutzwürdigkeit ihrer Dispositionen zum Zeitpunkt der zugrunde liegenden Vereinbarungen für den Fall bejaht, dass der Mittelzufluss vor Verkündung der Neuregelung erfolgt ist.
Die Vorhersehbarkeit einer möglichen zukünftigen Gesetzesänderung bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Entschädigungsvereinbarung und zum Zeitpunkt der Erfüllung des materiellen steuerbegründenden Tatbestands durch den Zufluss des Abfindungsbetrags stehe der Anerkennung grundrechtlich geschützten Vertrauens in geltendes Recht zum Zeitpunkt der Erfüllung nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Selbst wenn der Geldzufluss erst nach dem endgültigen Gesetzesbeschluss über die beabsichtigte Steuererhöhung erfolgt sei und die Betroffenen sich deshalb grundsätzlich schon auf die Neuregelung hätten einstellen können, bleibe in diesen Fällen des Mittelzuflusses vor Verkündung der Neuregelung das berechtigte Vertrauen der Steuerpflichtigen in die Gewährleistungsfunktion des Rechts, das nur durch überwiegende Gemeinwohlinteressen an einer rückwirkenden Neuregelung überwunden werden könne (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Er verliert seine Rechte zwar nicht ohne seinen Willen, gibt sie aber doch unter einem erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Druck auf (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
In dieser besonderen Situation verdient das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt des verfügbaren Werts einer solchen Vereinbarung in weitergehendem Umfang Schutz, selbst wenn sie erst nach der Zustimmung des Bundestages zu einem Steuererhöhungsgesetz geschlossen wurde, sofern die Abfindung noch vor der Verkündung des Gesetzes ausgezahlt wurde (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Selbst bei Abwicklung dieses Beschlusses vor der Verkündung des Gesetzes am 24. Dezember 2001 ändert der dadurch erreichte "gesteigerte Grad an Abgeschlossenheit" (vgl. BVerfGE 127, 31 ) nichts am Fehlen schutzwürdigen Vertrauens in den Bestand der noch geltenden Steuerrechtslage für die Vorabausschüttung.
Erst der in Umsetzung des Gesellschafterbeschlusses erfolgte Zufluss der Ausschüttung beim Empfänger verschafft dem Sachverhalt einen gesteigerten Grad an Abgeschlossenheit, der Schutz gegen eine rückwirkende Änderung der Rechtslage bietet (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Rn. 73 Die allgemeinen Ziele der Umgestaltung des Steuerrechts und der Erhöhung des Steueraufkommens rechtfertigen die rückwirkende Steuerbelastung nicht (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Rn. 23 c) Bei der verfassungsrechtlichen Würdigung geht das vorlegende Gericht in seinem neuen Vorlagebeschluss nun von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) aus.Den Beschlüssen vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ) sei auch darin zu folgen, dass es nicht auf die konkrete Motivations- und Entscheidungslage der einzelnen Steuerpflichtigen bei der Disposition und ihrer Umsetzung ankomme, sondern für die Frage der Verfassungsmäßigkeit die generalisierende Sicht des Gesetzgebers maßgeblich sei.
Es würde Einzelne in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"; vgl. BVerfGE 127, 1 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), müssen von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass ihre auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Rn. 43 3. a) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ).
Rn. 44 b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Freilich ist auch in diesem Fall eine unechte Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Soweit daher an zurückliegende Sachverhalte innerhalb des nicht abgeschlossenen Veranlagungs- oder Erhebungszeitraums angeknüpft wird, ist diese unechte Rückwirkung mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Hier muss der Normadressat eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
Andernfalls wäre das Vertrauen in die Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit der Rechtsordnung als Garanten einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 126, 369 ; 127, 1 ).
Die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, genießt zwar, sofern keine besonderen Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 127, 1 ).
Hier ist eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinzunehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ).
Rn. 73 Die allgemeinen Ziele der Umgestaltung des Steuerrechts und der Erhöhung des Steueraufkommens rechtfertigen die rückwirkende Steuerbelastung nicht (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde Einzelne in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), müssen von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass ihre auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Rn. 43 3. a) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ).
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt des Kalenderjahres (§ 25 Abs. 1 EStG; vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).
Der Gesetzgeber kann deshalb berechtigt sein, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Norm sogar im Sinne einer echten Rückwirkung auch auf den Zeitraum von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 272 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 127, 31 ).
Diese Zuordnung hat das Bundesverfassungsgericht als den "verhältnismäßig besten Ausgleich" zwischen den denkbaren Positionen - Abstellen auf die Einbringung des Gesetzentwurfs einerseits und die Verkündung der Neuregelung andererseits - bezeichnet (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 127, 31 ).
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (BVerfGE 101, 239 ).Rn. 42 2. Eine Rechtsnorm entfaltet "echte" Rückwirkung, wenn sie nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ).
Normen mit echter Rückwirkung sind grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 101, 239 ).
Rn. 43 3. a) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ).
Diese Grenzen sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 101, 239 ; 122, 374 ; stRspr).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde Einzelne in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), müssen von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass ihre auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Rn. 43 3. a) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ).
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt des Kalenderjahres (§ 25 Abs. 1 EStG; vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).
Der Gesetzgeber kann deshalb berechtigt sein, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Norm sogar im Sinne einer echten Rückwirkung auch auf den Zeitraum von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 272 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 127, 31 ).
- BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Es würde Einzelne in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ).Rn. 43 3. a) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ).
Die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde andernfalls den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 125, 104 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen der Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, genießt zwar, sofern keine besonderen Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 127, 1 ).
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde Einzelne in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), müssen von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass ihre auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Rn. 43 3. a) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ).
Die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde andernfalls den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Beteiligungsquote
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Rn. 23 c) Bei der verfassungsrechtlichen Würdigung geht das vorlegende Gericht in seinem neuen Vorlagebeschluss nun von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) aus.Den Beschlüssen vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ) sei auch darin zu folgen, dass es nicht auf die konkrete Motivations- und Entscheidungslage der einzelnen Steuerpflichtigen bei der Disposition und ihrer Umsetzung ankomme, sondern für die Frage der Verfassungsmäßigkeit die generalisierende Sicht des Gesetzgebers maßgeblich sei.
Rn. 44 b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Freilich ist auch in diesem Fall eine unechte Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Soweit daher an zurückliegende Sachverhalte innerhalb des nicht abgeschlossenen Veranlagungs- oder Erhebungszeitraums angeknüpft wird, ist diese unechte Rückwirkung mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Versorgungsänderungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Es würde Einzelne in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ).Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), müssen von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass ihre auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde andernfalls den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen der Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 125, 104 ).Andernfalls wäre das Vertrauen in die Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit der Rechtsordnung als Garanten einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 126, 369 ; 127, 1 ).
Die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, genießt zwar, sofern keine besonderen Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 127, 1 ).
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68
Doppelbesteuerung Schweiz
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
- BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05
Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der …
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
- BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07
Betriebsausgabenabzugsverbot
- BFH, 06.03.2013 - I R 14/07
Rückwirkende Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. …
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Fremdrentengesetz
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74
Allgemeinverbindlicherklärung I
- BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
Ersatzerbschaftsteuer
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Eintritt in den Ruhestand
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
Beruf des Rechtsbeistandes
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
- BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79
Heilfürsorgeansprüche der Soldaten
- BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Schuldzinsen
- BVerfG, 26.04.1988 - 2 BvL 13/86
Verfassungswidrigkeit des § 23 AGBGB Schleswig-Holstein
- BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von …
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60
Steuererhöhung im Veranlagungszeitraum
- BFH, 09.11.2011 - I B 62/11
Nichtzulassungsbeschwerde: Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg
- FG Köln, 01.06.2006 - 15 K 5537/03
Rückwirkende Anwendung des § 8 Nr. 5 GewStG
- FG Berlin, 13.02.2004 - 6 B 6314/03
Hinzurechnungen von Ausschüttungen verfassungsgemäß?
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
Die Prüfung ist deshalb - auch mit Rücksicht auf die Befriedungsfunktion der Normenkontrollentscheidung (vgl. BVerfGE 44, 322 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 139, 285 ) - auf § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu erstrecken. - BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
Demgegenüber ist von einer "unechten" Rückwirkung in Form einer tatbestandlichen Rückanknüpfung auszugehen, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ; 148, 217 ), etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ; 132, 302 ; 148, 217 ).Dieses grundsätzliche Verbot der Rückbewirkung von Rechtsfolgen schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 156, 354 ).
- BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16
Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten …
Knüpfen künftige Rechtsfolgen aber an zurückliegende Sachverhalte an, muss das betätigte Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes berücksichtigt werden (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 46 m.w.N.).
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Geschützt ist das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 132, 302 ; 135, 1 ).Zwar kann die förmliche Einbringung des Entwurfs einer Gesetzesänderung bereits das Vertrauen in die bestehende Rechtslage zerstören (oben C I 3 c cc (2) (b) (bb) (α), Rn. 336 und BVerfGE 132, 302 ); berechtigtes Vertrauen auf eine neue Rechtslage jedoch, dessen spätere Enttäuschung gegebenenfalls mit einem Entschädigungsanspruch kompensiert werden müsste, kann erst mit dem Beschluss des Parlaments über das neue Gesetz begründet werden.
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
Die Vorlagefrage bedarf weder der Auslegung noch der Präzisierung (vgl. BVerfGE 76, 130 ; 78, 104 ; 78, 232 ; 85, 176 ; 108, 186 ; 120, 56 ; 132, 302 ).a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 127, 1 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ).
Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände im Nachhinein ohne Weiteres belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ).
Demgegenüber ist von einer "unechten' Rückwirkung in Form einer tatbestandlichen Rückanknüpfung auszugehen, wenn die Rechtsfolgen eines Gesetzes erst nach Verkündung der Norm eintreten, deren Tatbestand aber Sachverhalte erfasst, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 39, 128 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 101, 239 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 114, 258 ; 122, 374 ; 123, 186 ; 127, 1 ; 128, 90 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 148, 217 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 916/11, 2 BvR 636/12 -, Rn. 235 f.).
b) Grundsätzlich ist eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte' Rückwirkung) verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 101, 239 ; 122, 374 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 141, 56 ).
Dieses grundsätzliche Verbot der Rückbewirkung von Rechtsfolgen schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 132, 302 ; 135, 1 ).
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
Im Einkommensteuerrecht liegt deshalb eine echte Rückwirkung/Rückbewirkung von Rechtsfolgen erst dann vor, wenn der Gesetzgeber die mit dem jeweiligen Ende des Veranlagungszeitraums entstandene Einkommensteuerschuld nachträglich ändert (§ 38 der Abgabenordnung i.V.m. § 36 Abs. 1 EStG; vgl. BVerfG-Beschlüsse in DStR 2014, 520, HFR 2014, 359, Rz 40 ff., m.w.N.; vom 7. Juli 2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1, < 18 f.>, BStBl II 2011, 76; vom 10. Oktober 2012 1 BvL 6/07, BVerfGE 132, 302, < 319>, BStBl II 2012, 932). - BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Rn. 40 1. Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet bei rückwirkenden Gesetzen in ständiger Rechtsprechung zwischen Gesetzen mit echter Rückwirkung, die grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 101, 239 ; 132, 302 ; 135, 1 ; jeweils m.w.N.), und solchen mit unechter Rückwirkung, die grundsätzlich zulässig sind (vgl. BVerfGE 132, 302 ; 135, 1 ).Rn. 41 a) Eine Rechtsnorm entfaltet echte Rückwirkung, wenn sie nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift (BVerfGE 132, 302 ; 135, 1 ; vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"; BVerfGE 132, 302 ; 135, 1 ).
Rn. 42 b) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ; 132, 302 ), so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; BVerfGE 132, 302 ).
Rn. 53 Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine echte Rückwirkung im Steuerrecht nur vorliegt, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ; 135, 1 ), ist auf die vorliegenden Sachverhalte nicht übertragbar.
Rn. 55 bb) (1) Gesetze mit echter Rückwirkung sind grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 101, 239 ; 132, 302 ; 135, 1 ; stRspr).
Denn diese unechte Rückwirkung stünde einer echten Rückwirkung jedenfalls im Ergebnis nahe, weshalb an ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung im Verhältnis zu sonstigen Fällen unechter Rückwirkung gesteigerte Anforderungen zu stellen wären (vgl. BVerfGE 132, 302 ).
Dieser Fall steht dem einer echten Rückwirkung jedenfalls im Ergebnis nahe (vgl. BVerfGE 132, 302 ).
Rn. 65 bb) Bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe andererseits (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ) hat der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz der Beschwerdeführerinnen nicht in hinreichendem Maß Rechnung getragen.
Rn. 66 Das allgemeine Ziel der Umgestaltung des Abgabenrechts sowie fiskalische Gründe - nämlich das öffentliche Interesse an der Refinanzierung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage - rechtfertigen die rückwirkende Abgabenbelastung hier nicht (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 ).
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Dies ist beim endgültigen Beschluss des Bundestages über einen Gesetzentwurf der Fall (vgl. BVerfGE 126, 369 ; 132, 302 jeweils m.w.N.).Darüber hinaus können sich ab der Einbringung eines Gesetzentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ die Betroffenen nicht mehr auf ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand der Rechtslage berufen (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 m.w.N.).
Schon mit dem Zustandekommen eines Staatsvertrages ist mit einer Neuregelung durch entsprechende Landesgesetze ernsthaft zu rechnen (vgl. BVerfGE 126, 369 ), so dass geplante Gesetzesänderungen öffentlich und mögliche zukünftige Gesetzesänderungen damit in konkreten Umrissen vorhersehbar werden (vgl. BVerfGE 132, 302 ).
Denn bereits in diesem Fall sind mögliche zukünftige Gesetzesänderungen in konkreten Umrissen allgemein vorhersehbar (vgl. BVerfGE 132, 302 ).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (stRspr; vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.).Eine Rechtsnorm entfaltet "echte" Rückwirkung, wenn sie nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift (vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.).
Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.; ferner BVerfGE 127, 1 m.w.N.; "tatbestandliche Rückanknüpfung").
Für den Bereich des Gewerbesteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Erhebungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist (vgl. BVerfGE 132, 302 unter Verweisung auf §§ 14, 18 GewStG; entsprechend für den Veranlagungszeitraum im Einkommensteuerrecht vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.).
Insbesondere muss der Normadressat hier eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 m.w.N.).
Das gilt vor allem dann, wenn auf der Grundlage des geltenden Rechts vor Verkündung des rückwirkenden Gesetzes bereits Leistungen zugeflossen waren (vgl. BVerfGE 127, 31 ; einschränkend insoweit BVerfGE 132, 302 ).
Besonders schutzwürdig ist das Vertrauen der Betroffenen zudem dann, wenn diese vor der Einbringung des neuen Gesetzes in den Bundestag verbindliche Festlegungen getroffen hatten (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ).
Damit entfaltet § 7 Satz 2 GewStG nach der Rechtsprechung über den Erhebungszeitraum unechte Rückwirkung, weil die Gewerbesteuer erst mit dessen Ablauf entsteht (vgl. BVerfGE 132, 302 ).
Rn. 151 (1) Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngerer Zeit bereits mehrfach entschieden, dass die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag das Vertrauen der Betroffenen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage zerstören kann und deshalb eine darin vorgesehene Neuregelung ohne Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes unechte Rückwirkung entfalten darf (vgl. dazu BVerfGE 127, 31 ; 143, 246 ; BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 199; in BVerfGE 132, 302 offen gelassen, weil in jenem Fall jedenfalls der Vorschlag des Vermittlungsausschusses das Vertrauen zerstört hatte).
Sie nimmt aber unter Umständen dem Vertrauen darauf die Grundlage, die jetzige Gesetzeslage in einem Regelungsbereich werde auf absehbare Zeit bestehen bleiben (zur Gewährleistungsfunktion des geltenden Rechts vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ).
Gewinne aus Dispositionen, die erst vorgenommen wurden, nachdem ein ordnungsgemäß in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachter und damit auch veröffentlichter Gesetzentwurf etwaiges Vertrauen zerstört hat, hindern den Gesetzgeber nicht an einer unecht rückwirkenden Steuerbelastung, selbst wenn die Erträge vor der Verkündung des Gesetzes zugeflossen sind (so bereits BVerfGE 132, 302 ).
Elemente besonderer Schutzwürdigkeit, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur sogenannten "Fünftel-Regelung" des § 34 Abs. 1 EStG mit Rücksicht auf damals betroffene Abfindungsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden Arbeitnehmern angenommen hat (vgl. BVerfGE 127, 31 sowie dazu wiederum BVerfGE 132, 302 ), sind hier nicht erkennbar.
- BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der …
Rn. 61 1. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gebot der Rechtssicherheit als wesentlichem Bestandteil des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Rechtsstaatsprinzips schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfGE 132, 302 ; 133, 143 ). - BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15
Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit …
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
Rückwirkende Klarstellung
- BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der …
- BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
- BVerfG, 15.04.2026 - 1 BvL 5/21
Asylbewerbergrundleistungen - Grundleistungen nach dem …
- BVerfG, 12.07.2023 - 2 BvR 482/14
Nichtannahmebeschluss: Echte Rückwirkung der Regelung des § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 …
- BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17
Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig
- BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17
Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch …
- BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21
Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden …
- BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvL 7/13
Körperschaftsteuerliche Regelungen zur Behandlung vororganschaftlicher …
- BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im …
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11
Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in …
- BGH, 08.05.2015 - V ZR 62/14
Grundstücksnutzung durch einen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter: Bindung …
- BVerfG, 17.09.2025 - 2 BvL 20/17
Beamtenbesoldung Berlin - Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung …
- BFH, 23.10.2019 - XI R 43/18
Vorlage an das BVerfG: BFH hält rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 …
- BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
- BFH, 22.02.2017 - I R 2/15
Nachversteuerung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997/StBereinG 1999; Abzug sog. …
- BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im …
- BVerfG, 26.11.2024 - 1 BvL 1/24
Krankenhausvorbehalt - Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen …
- SG München, 25.06.2020 - S 12 KR 1865/18
Vorlage an das BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit des § 301 Abs. 2 S. 4 SGB V
- BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12
Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters
- BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
- BVerfG, 22.07.2026 - 2 BvR 319/26
Aufnahmeprogramm Afghanistan - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen pauschale …
- BVerwG, 17.10.2023 - 9 CN 3.22
Vertrauensschutz auf Grund hypothetischer Festsetzungsverjährung des …
- BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.01.2017 - LVG 1/16
Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt zur …
- BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 408/21
Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung
- BFH, 23.10.2013 - X R 3/12
Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind …
- BVerfG, 02.07.2026 - 2 BvR 886/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Bemessung von Einkommensteuer 2012 für …
- BSG, 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer …
- BFH, 07.02.2024 - I R 36/23
Verfassungsmäßigkeit der Geltung des § 8 Nr. 5 GewStG für Auslandsdividenden aus …
- BFH, 06.06.2013 - I R 38/11
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …
- BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 2.18
Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen …
- BGH, 18.12.2024 - VIII ZR 16/23
Rechtmäßigkeit der Zweiten Berliner Mietenbegrenzungsverordnung
- BFH, 27.11.2013 - I R 36/13
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …
- FG München, 05.02.2020 - 7 K 3182/17
Steuerfreiheit von Ausschüttungen von Altveräußerungsgewinnen
- AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20
Ausgefallenes Konzert von "Die Fantastischen Vier" - Beschränkung der …
- BVerfG, 11.08.2020 - 1 BvR 2654/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der …
- BFH, 10.06.2015 - I R 79/13
Besteuerungsrecht für Abfindung an einen in die Schweiz verzogenen, zuvor im …
- BGH, 09.05.2014 - V ZB 123/13
Zwangsversteigerungsverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Behandlung …
- BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- OLG Düsseldorf, 25.08.2021 - 3 Kart 211/20
Nord Stream 2 gegen Bundesnetzagentur
- BFH, 14.06.2018 - III R 35/15
Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen
- BFH, 07.02.2024 - I R 36/23 (I R 5/18)I R 36/23I R 5/18
- VG Köln, 01.12.2015 - 14 K 7974/13
Polnische Fuhrunternehmerin kann keine Erstattung für gezahlte Maut verlangen
- VG Düsseldorf, 07.12.2018 - 21 K 13577/16
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- VG Düsseldorf, 07.12.2018 - 21 K 11634/16
- BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und …
- FG Niedersachsen, 25.01.2018 - 6 K 145/16
Vorliegen eines Verstoßes gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit bei …
- LSG Hessen, 27.03.2017 - L 9 AS 331/15
§ 103 Abs. 1 SGB X bietet keine Anspruchsgrundlage für ein Erstattungsbegehren …
- OVG Saarland, 17.09.2026 - 1 A 45/25
Mindestabstand zwischen Wettvermittlungsstellen und Einrichtungen, die …
- BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser …
- BFH, 24.02.2022 - III R 9/20
Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen
- BFH, 29.09.2021 - I R 40/17
Wirtschaftliches Eigentum und Bilanzierung bei Wertpapierdarlehen - Berechnung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - L 16 R 134/13
Arbeitslosengeld II - rückwirkende Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung - …
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 4/18 R
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Beitragszuschlags in der gesetzlichen …
- BFH, 05.09.2023 - IV R 24/20
Zur Mitunternehmerstellung einer GbR; Abfärbung gewerblicher …
- BVerfG, 12.02.2019 - 1 BvR 2914/17
Nichtannahmebeschluss: § 46a Abs 1 S 1 EEG 2017 (juris: EEG 2014 idF vom …
- OVG Bremen, 22.10.2014 - 2 D 106/13
Normenkontrolle gegen Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die …
- BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1299/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur …
- SG Gießen, 30.03.2015 - S 29 AS 871/13
1. Erstattungsansprüchen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende …
- BVerfG, 02.07.2026 - 2 BvR 1202/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Bemessung von Einkommensteuer für …
- VGH Bayern, 28.08.2013 - 10 CE 13.1414
Auch mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § …
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 30.15
Anschlussrevision; Ausgestaltung; Bundesrechnungshof; Bundestag; …
- FG Köln, 14.03.2024 - 7 V 10/24
Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite …
- BFH, 25.03.2021 - VIII R 16/18
Verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung durch §§ 15b, 20 Abs. 2b Satz …
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 10/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragszuschlagsverfahren gem § …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BGH, 10.07.2019 - IV ZB 22/18
Wirksamkeit der Wahl des deutschen Errichtungsstatuts in einem Erbvertrag; …
- BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20
Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer …
- FG Schleswig-Holstein, 10.02.2021 - 5 K 199/18
Dividende im Sinne das DBA-Luxemburg - Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten …
- VGH Baden-Württemberg, 06.09.2016 - 2 S 2168/14
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen bei Schwerbehinderung mit Merkmal "RF"
- BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R
Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge …
- FG Saarland, 20.05.2020 - 2 K 1251/17
Umfang der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in doppelter Haushaltsführung
- BFH, 11.04.2018 - I R 34/15
Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung; keine …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BFH, 12.08.2015 - XI R 6/13
Rückwirkend zum 1. Juli 2004 geänderte Bemessungsgrundlage für unentgeltliche …
- BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 11/16 R
Risikostrukturausgleich: Zuschüsse für AOK Rheinland gestrichen
- BFH, 26.03.2021 - IX B 45/20
Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 EStG, …
- FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 13 K 13374/09
Erwerb von Eigentumswohnungen: Stichtagsregelung zur Anwendung des § 4 Abs. 3 …
- SG Fulda, 23.02.2018 - S 4 KR 255/16
- BFH, 30.06.2022 - IV R 42/19
Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen …
- FG Niedersachsen, 29.10.2015 - 5 K 80/15
Begründung einer Änderungsmöglichkeit der Steuerfestsetzung beim Leistenden gem. …
- BFH, 28.10.2015 - I R 65/13
Körperschaftsteuererhöhung: Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2025 - 10 A 10446/24
Öffentliche Bereitstellung geologischer Fachdaten sowie deren …
- BFH, 23.10.2013 - X R 33/10
Austrittsleistung einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse ist …
- VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen
- LSG Bayern, 28.02.2018 - L 2 U 200/15
Beitragsausgleichsverfahren - Beitragszuschlag ist rechtmäßig erhoben worden
- BVerwG, 30.04.2025 - 10 C 2.24
Einsicht in Unterlagen des Bundeskartellamts zu Entgelten für electronic …
- BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvQ 152/20
Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des …
- FG Münster, 27.11.2019 - 13 K 2898/16
Körperschaftsteuer - Ist die Übergangsvorschrift des zur rückwirkenden …
- FG Nürnberg, 27.11.2014 - 6 K 866/12
Hinzurechnung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 für in den …
- VGH Bayern, 28.08.2013 - 10 CE 13.1416
Glücksspielrecht: Übergangsregelungen für Spielhallen verfassungsgemäß
- BVerwG, 19.02.2015 - 9 C 10.14
Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Telefax; Übermittlung; Einlegung; …
- BVerfG, 21.07.2016 - 1 BvR 3092/15
Die Ausrichtung der Steuerfestsetzungsfrist am Zeitpunkt der Schlussbesprechung …
- BFH, 20.11.2025 - II R 7/23
Zulässige Rückwirkung der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den 01.07.2016
- OLG Düsseldorf, 29.09.2021 - 3 Kart 210/20
1. Preisnachlässe nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KAV (sog. Kommunalrabatt) dürfen nur …
- LSG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - L 11 KR 2249/20
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Aufrechnung durch die Krankenkasse - …
- BVerwG, 14.04.2021 - 3 C 4.19
Vereinbarkeit von § 4 Abs. 2a Satz 8 KHEntgG a.F. (Geltung des für das Jahr 2013 …
- BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1387/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur …
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2025 - 9 S 1124/25
Ablehnungsgesuch nach Bekanntgabe des Tenors; Verpflichtung der Schulverwaltung …
- BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 3.18
Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen …
- BFH, 23.08.2017 - VI R 70/15
Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen - …
- BFH, 16.12.2014 - VIII R 30/12
Folgeänderungen nach § 32a KStG bei festsetzungsverjährten …
- BVerfG, 27.01.2026 - 1 BvR 2637/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Fremdpersonal- und Kooperationsverbot im …
- OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 115/11
Ausscheiden eines Arbeitgebers aus einer Beteiligungsvereinbarung mit der …
- BVerwG, 14.04.2021 - 3 C 5.19
Verlängerung der Geltungsdauer des Mehrleistungsabschlags nach § 4 Abs. 2a Satz 8 …
- AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
COVID-19-Gutscheinlösung gültig
- BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 10.20
Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer …
- OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18
Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag; …
- BSG, 30.07.2019 - B 1 A 2/18 R
Krankenversicherung - Aufsichtsbehörde - Ermessen - Genehmigung eines …
- OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 8 KN 128/15
Ledigenzuschlag; Normenkontrolle; Ärztekammer; Ärzteversorgung
- BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 10/13 R
Vertragsärztliche Versorgung - Sicherstellung der Altersversorgung der …
- BVerfG, 11.05.2015 - 1 BvR 741/14
Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung eines …
- BFH, 17.01.2013 - VI R 32/12
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i. d. F. des JStG 2007
- FG Münster, 09.03.2023 - 10 K 1726/18
Gewinnerhöhende außerbilanzielle Hinzurechnung eines sog. besitzzeitanteiligen …
- BFH, 23.11.2021 - I R 5/18
Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen …
- LSG Bayern, 23.01.2018 - L 3 U 29/15
Schwere eines Arbeitsunfalls
- BFH, 06.03.2013 - I R 14/07
Rückwirkende Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. …
- FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 1553/15
Eingeschränkter Vertrauensschutz für Bauleistende
- BFH, 10.12.2014 - I R 76/12
Körperschaftsteuererhöhung: Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des …
- VG Cottbus, 22.09.2020 - 4 K 1787/14
Beiträge
- BFH, 06.03.2013 - I R 10/11
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im …
- OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11
VBL-modifiziertes Erstattungsmodell II
- BVerwG, 26.01.2022 - 9 C 5.20
Grundwasserentnahmeentgelt für die Hebung von Grubenwasser im Saarland rechtmäßig
- OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 8 LC 31/16
Absenkung des Ledigenzuschlags von 20 % auf 10 % in der Satzung des …
- VGH Hessen, 18.07.2019 - 5 A 506/18
- VG Karlsruhe, 17.03.2026 - 8 K 7290/25
Tagespflege; Kostenbeitrag; Satzung; Änderung; Kostenbeitragspflicht; …
- VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 2062/16
Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht
- BFH, 02.04.2014 - V R 62/10
Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das …
- BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13
Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch …
- FG München, 08.02.2023 - 4 K 2771/21
Feststellung des Wert eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft
- FG Köln, 08.11.2018 - 7 K 3022/17
Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer
- VG Trier, 09.09.2014 - 1 K 711/14
Beamtenalimentation - Professorenbesoldung -; Zulässigkeit der "Umwidmung" von …
- BFH, 13.12.2012 - IV R 51/09
Keine Kürzung von im Jahr 2000 geleisteten Aufwendungen aufgrund von erstmals …
- FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19
Passive Entstrickung führt nicht zur Besteuerung
- VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 8449/09
LKW-Maut ist rechtmäßig
- BFH, 11.08.2021 - I R 38/19
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Ausschüttungen eines Wertpapierfonds im …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2020 - 6 A 5.18
Vergütung von Tagespflegepersonen im Landkreis Märkisch-Oderland unzureichend
- VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5220/14
Erstattungsanspruch eines Speditionsunternehmens von zu viel gezahlten …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2023 - 1 K 1472/13
Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des § 1 Abs. 1 AStG 2003 - § 1 AStG 2003 …
- BVerfG, 07.04.2021 - 1 BvR 176/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit …
- OVG Niedersachsen, 17.02.2020 - 2 MN 379/19
Gesamtnote; Modulprüfung; Normenkontrollantrag; Normenkontrolleilantrag; …
- OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LC 33/11
Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot durch die …
- BFH, 21.05.2015 - IV R 15/12
Wertaufholungsgebot verstößt nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG - Kein erhöhter …
- FG Nürnberg, 13.12.2016 - 1 K 1214/14
Zur Teilwertabschreibung von Rückübertragungsforderungen aus Wertpapierdarlehen - …
- BSG, 19.03.2015 - B 12 KR 16/14 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung der …
- OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 894/18
- VG Oldenburg, 25.04.2017 - 7 A 1271/16
Altersrente; offenes Deckungsplanverfahren; Eigentumsgarantie; …
- BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 8/20 R
Vertragsärztliche Versorgung - Veröffentlichung von Beschlüssen des …
- OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 3 Kart 25/21
1. Die unter Tenorziffer 3 der Festlegung vom 12.2020 (BK4-12-656A02) …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2016 - 2 A 11124/15
Neuregelung der Professorenbesoldung in Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß
- OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 8 ME 90/17
Härte; Rückwirkung; Wohnsitzbeschränkung; Wohnsitzverpflichtung
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 9 B 31.14
Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag für die Trinkwasserversorgung; Rückwirkung …
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 8 S 2135/21
Rechtswidrige Untersagung der Errichtung zweier ihr im vereinfachten Verfahren …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 2 LA 216/17
Ausbaubeitrag für Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg hat Bestand
- BVerfG, 26.04.2015 - 1 BvR 1420/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Systemwechsel bei der Versorgungsanstalt …
- BFH, 07.08.2024 - IV R 22/23
Rückwirkende Änderung des § 7 Satz 3 GewStG ab dem Erhebungszeitraum 2009 …
- VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5222/13
Anforderungen an die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung …
- BFH, 23.10.2013 - X R 21/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 10. 2013 X R 3/12 - Steuerpflicht …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11
Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Vorteilsabschöpfung nach § 7a Satz 2 bis 4 …
- VerfGH Bayern, 21.04.2021 - 85-VII-20
Erfolglose Popularklage gegen besoldungsrechtliche Übergangsvorschrift
- VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
Mehrfachkonzession; Mehrfachspielhalle; Spielhallenerlaubnis; Stichtag; …
- VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 1650/16
Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht
- FG Münster, 10.01.2013 - 5 K 4513/09
Abziehbarkeit von Stillhalterprämien und Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der …
- VG Trier, 03.12.2025 - 8 K 5461/25
Einbürgerung eines polnischen Staatsbürgers
- BFH, 24.08.2016 - X R 11/15
Keine Altersvorsorgezulage für Angehörige eines ausländischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2024 - 4 A 2279/22
Keine Wettvermittlungsstellen in der Nähe von Schulen sowie Kinder- und …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2016 - L 7 KA 100/13
Arzneimittel-Richtlinie - (auch rückwirkende) Streichung eines Medizinprodukts - …
- VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966
Untersagungsverfügung für drei Spielhallen in einem Gebäudekomplex; Neue …
- OVG Niedersachsen, 23.09.2020 - 2 KN 378/19
Gesamtnote; Modulprüfung; Normenkontrollantrag; Prüfungsordnung; unechte …
- BFH, 06.08.2019 - VIII R 26/17
Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a.F. für nach dem 31.12.2007 angeschaffte …
- FG Köln, 23.10.2014 - 10 K 3473/12
Steuerfalle bei der Ausübung von Bezugsrechten aus "Altanteilen" geschlossen
- VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 1017/10
Rückwirkende Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge …
- VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 1018/10
Verpflichtung zur Entrichtung der festgesetzten Mautsätze für die i.R.d. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2015 - 20 A 1488/13
Einbeziehung der tätigkeitsbezogenen Anforderungen bei der Prüfung der …
- OVG Hamburg, 24.06.2014 - 4 Bs 279/13
Erlaubnispflicht für bereits bestehende Spielhalle
- FG Düsseldorf, 15.04.2013 - 6 K 4270/10
Körperschaftsteuererhöhung durch vororganschaftliche Mehrabführungen - Saldierung …
- VG Cottbus, 18.07.2024 - 6 K 476/22
Abwassergebühren, Stadt Cottbus, Vertrauensschutz nach hypothetischer …
- FG Köln, 20.04.2016 - 4 K 2717/09
§ 32a KStG teilweise verfassungswidrig
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2020 - 2 L 463/16
Heranziehung zur Kreisumlage nach Haushaltssatzungsänderung; Verstoß gegen die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2017 - 1 A 661/16
Verfallen der aus Vorjahren angesparten Urlaubsansprüche eines Bundesbeamten
- FG Köln, 26.06.2020 - 4 K 3437/11
Vorliegen eines Gewerbebetriebs beim Bezug von Einkünften aus der Beteiligung an …
- BFH, 10.01.2017 - VII R 26/14
Zum Umfang des Entlastungsanspruchs beim Verbringen von Biokraftstoffen in andere …
- VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19
Sanierungsausgleichsbetrag: Zeitliche Grenze für die Erhebung einer Vorauszahlung
- BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16
Altersteilzeit; Arbeitsphase; Beamter; Blockmodell; Dienstleistungsphase; …
- VG Stade, 10.12.2014 - 6 A 2797/13
Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle
- FG Sachsen, 13.11.2014 - 2 K 1399/14
Scheidungskosten keine außergewöhnlichen Belastungen
- OLG Nürnberg, 14.05.2013 - 1 Kart 1518/12
Befreiung von den Netznutzungsentgelten: Rückwirkende Anwendbarkeit der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2025 - L 16 KR 896/22
- BFH, 15.07.2025 - IX R 13/24
Rückwirkende Anwendung von § 6e EStG
- BFH, 17.07.2024 - I R 12/20
Verfassungsmäßigkeit von § 43 Abs. 14 Satz 2 und 3 KAGG i.d.F. des UntStFG: …
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2022 - L 5 R 968/19
- FG Münster, 20.06.2018 - 10 K 3981/16
Hinzurechnung von Aktienverlusten im Jahr 2003 ist keine unzulässige Rückwirkung
- VG Hamburg, 03.04.2013 - 15 K 2113/09
Ausstellung eines Sportküstenschifferscheins ohne Prüfung; Stichtagsregelung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 19 A 702/11
Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig
- FG München, 25.06.2019 - 6 K 1543/16
Besteuerungsgrundlage für Gewerbesteuer
- OVG Hamburg, 12.02.2019 - 3 Bf 116/15
Inhalt und Reichweite von § 8 DSchG
- VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17
Asylantrag; Asylgesuch; Beschäftigungserlaubnis; Beschäftigungsverbot; sicherer …
- FG Köln, 19.03.2024 - 4 K 2717/09
Anwendbarkeit der Vorschrift zur Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung nach § …
- LSG Baden-Württemberg, 02.10.2024 - L 5 KR 1577/24
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Aufrechnung als Geltendmachung von …
- OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 895/18
Höhe der Vergütung für Redispatch-Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber
- FG Hamburg, 08.01.2020 - 6 V 270/19
Aufhebung der Vollziehung: Gewerbesteuerliche Kürzung bei Schifffahrtsunternehmen
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 3 A 5.14
Schülerbeförderung Brandenburg; Kosten; Satzung; Landkreis; Änderung; …
- LSG Hessen, 01.03.2013 - L 6 AS 42/12
Arbeitslosengeld II - Streichung des befristeten Zuschlages - unechte Rückwirkung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2025 - 4 A 1.25
Normenkontrolle gegen die Neuregelung des Verfahrens zur Aufnahme in den …
- VG Cottbus, 18.07.2024 - 6 K 972/23
Schmutzwassergebühren, Stadt Cottbus, wie 6 K 476/22
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2022 - 1 S 690/22
Corona-Krise; einstweiliger Rechtsschutz; Ausstellung eines Genesenennachweises
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
Luftverkehrsteuer ist verfassungsgemäß
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2014 - 3 S 46.14
Rückwirkungsverbot durch die Geschwisterkinderregelung in § 56 Abs. 6 SchulG
- VGH Bayern, 23.10.2018 - 3 BV 16.382
Verfassungsgemäßheit der Verringerung der Leistungsbezüge bei der …
- FG Düsseldorf, 11.04.2025 - 3 K 1094/23
Festsetzung der Höhe des Zinssatzes für Erstattungszinsen
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 14 K 14008/19
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Festsetzung von Erbschaftsteuer bei einem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Heranziehung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Umlage des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 2 A 11055/14
Anrechnung von Leistungsbezügen auf das Grundgehalt von Professoren
- VGH Bayern, 15.03.2023 - 12 ZB 21.2983
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Festsetzung des …
- VG Köln, 28.10.2022 - 12 L 1172/22
- VGH Bayern, 15.01.2020 - 3 ZB 18.1697
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes
- VG Potsdam, 29.03.2019 - 1 K 996/18
Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschl. hochschulrechtliche Abgaben
- FG Baden-Württemberg, 29.11.2017 - 4 K 3397/15
Gerechtfertigte unechte Rückwirkung des § 40a Abs. 1 S. 2 KAGG auf den …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 11059/14
Übernahme von Versorgungsleistungen durch Gemeinde im Fall des Antragsruhestandes …
- OVG Sachsen, 25.03.2014 - 2 A 520/12
Nachträgliche Verleihung des akademischen Grades "Diplom-Jurist" durch Ablegung …
- FG Schleswig-Holstein, 27.04.2022 - 5 K 48/21
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 27.04.2022 …
- VG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 5 K 1270/18
EEG 2014: Kein Verstoß gegen Rückwirkungsverbot durch Ausschluss des Abzugs der …
- SG Aachen, 10.07.2018 - S 14 KR 515/17
Erstattungsanspruch der Krankenkasse von gezahlten Aufwandspauschalen auf …
- FG Köln, 10.11.2015 - 10 K 410/14
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Steuerbesitzdividenden in Falle der …
- ArbG Düsseldorf, 03.05.2024 - 11 Ca 5609/23
- VG Berlin, 06.12.2018 - 8 K 449.16
Bestätigung der Dauer der Nachwirkungsfrist der öffentlichen Förderung von …
- FG Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 10 K 201/17
Vorliegen eines Steuerstundungsmodells bzw. einer modellhaften Gestaltung i.S. …
- VG Düsseldorf, 16.01.2025 - 29 K 3117/22
- FG Hamburg, 24.11.2022 - 6 K 68/21
Vorlage an das BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung von Neuregelungen …
- VG Halle, 28.04.2021 - 6 A 116/19
- FG Köln, 05.08.2020 - 3 K 3319/17
Materielle Verfassungsmäßigkeit des Verbots Verbot des Abzugs der tatsächlichen …
- OLG Karlsruhe, 12.03.2015 - 12a W 3/15
Spruchverfahren: Statthaftigkeit des Verfahrens bei Abfindungsangebot im Rahmen …
- OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 46/12
Keine Befreiung von den Stromnetzentgelten für 2011
- FG Hamburg, 29.08.2023 - 3 K 181/20
Gewerbesteuer: Keine Kürzung hinzugerechneter Unterschiedsbeträge nach § 9 Nr. 3 …
- BVerwG, 25.11.2020 - 8 C 21.19
Härteausgleich zwischen kreisangehörigen Gemeinden für Aufwendungen im …
- OVG Niedersachsen, 25.02.2020 - 13 LA 50/19
Antrag auf Zulassung der Berufung; Berufsausübungsfreiheit; Eigentum; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2014 - 3 S 47.14
Berlin; Aufnahme in die Oberschule; rückwirkende Einführung einer sog. …
- VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224
Bestandsschutz bei erst während der Vorbereitung des neuen …
- FG Niedersachsen, 16.05.2013 - 1 K 166/12
Abziehbarkeit von Zahlungen i.R.e. schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs als …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 14 K 14009/19
Inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 19.05.2021 14 K 14008/19 - …
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1077/13
Verlängerung der Frist des § 49 Abs. 2 GewO für eine vor dem 30.06.2012 und "auf …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 10 VE 4/16
Anspruch auf Berufsschadensausgleich nach dem BVG; Verfassungsmäßigkeit der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 19 A 820/11
Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 19 A 2620/11
Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1341/13
Verhältnis von glückspielrechtlicher Übergangsregelung zur gewerberechtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 12 A 1277/12
Anspruch eines weißrussischen Staatsangehörigen auf Bewilligung von Leistungen …
- EGMR, 25.10.2005 - 58453/00
Rechtssache N. gegen DEUTSCHLAND
- VG Berlin, 03.12.2025 - 38 K 427.24
Härtefallregelung hinsichtlich eines Visums zum Zwecke des Ehegattennachzugs
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 173/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - rückwirkende Einführung des …
- VGH Bayern, 27.09.2018 - 3 BV 15.2710
Verringerung von Hochschulleistungsbezügen
- BVerwG, 24.11.2014 - 9 BN 3.14
Rechtmäßigkeit einer Aussetzungsregelung bezüglich einer Erhebung der Jagdsteuer
- FG München, 03.06.2014 - 13 K 1443/11
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG
- VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 1266/13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle: …
- VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477
Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29 …
- LAG Hessen, 11.03.2024 - 17 Sa 974/22
Zulässigkeit der Absenkung der Übergangsversorgung in Zusammenhang mit der …
- FG Schleswig-Holstein, 27.04.2022 - 5 K 46/21
Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen an einer …
- VG Augsburg, 31.10.2013 - Au 5 K 13.262
Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen; …
- VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008
Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen an …
- VG Karlsruhe, 31.10.2024 - 12 K 2977/23
Anspruch auf Ausstellung eines unbefristeten Ersatzführerscheins
- LAG Hessen, 11.03.2024 - 17 Sa 999/22
Zulässigkeit der Absenkung der Übergangsversorgung in Zusammenhang mit der …
- VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715
Betriebseinstellungsverfügung; mehrere Spielhallen in einem Spielcenter; neue …
- OLG Düsseldorf, 03.12.2025 - 3 Kart 613/24
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2023 - 4 A 325/21
Zustehen eines Anspruchs eines Betroffenen auf Eintragung in die Liste der …
- OVG Niedersachsen, 25.03.2021 - 1 LB 171/18
Amtshandlung; antragsgebunden; Antragstellung; Beendigung; Bestimmtheit; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2014 - 3 S 43.14
Brandenburg; Zulassung zur Nichtschülerprüfung im Bildungsgang Sozialwesen; sog. …
- VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1802
Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 12 A 1252/12
Anspruch eines Schülers auf Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 12 A 1276/12
Anspruch eines italienischen Staatsangehörigen auf Bewilligung von Leistungen der …
- LG Regensburg, 24.03.2026 - 45 O 42/26
Einstweilige Verfügung, Verfügungsanspruch, Energiespeicheranlagen, unechte …
- FG Köln, 19.02.2014 - 13 K 3955/09
Keine Feststellung "finaler Verluste" in den Verlustentstehungsjahren
- VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 976/13
Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Feststellung der Vereinbarkeit einer …
- VGH Baden-Württemberg, 16.01.2026 - 9 S 1782/25
Aufnahme in die Eingangsklasse eines Gymnasiums in Baden-Württemberg; …
- VG Berlin, 03.12.2025 - 38 K 529.24
Visum zum Nachzug zum subsidiär schutzberechtigten Ehegatten; Aussetzung des …
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 - 8 K 58/21
Berechnung der Höhe der Beteiligungseinkünfte an einer KG
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2019 - 1 N 56.18
Schornsteinfegerrecht; Bezirksschornsteinfegermeister; allgemeine Berufspflichten …
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 363/14
Anordnung der Schließung einer Spielhalle
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1501/13
Spielhallenerlaubnisse zum Betrieb zweier Spielhallen
- VG Freiburg, 25.04.2013 - 5 K 212/13
Zusätzliche Erlaubnis für bestehende Spielhalle - zur Übergangsregelung in § 51 …
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 - 8 K 43/21
Keine verfassungswidrige Verletzung schutzwürdigen Vertrauens durch die …
- FG Münster, 23.08.2022 - 15 K 791/19
Streit über über die Besteuerung einer Abfindungszahlung; Nachforderung von …
- VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 339/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 74/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 410/16
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Greifswald, 17.03.2015 - 4 A 721/13
Gültigkeit der Übergangsfrist des § 29 Abs 4 S 2 GlüStV (juris: GlüStVtr MV) nur …
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 2109/13
Anordnung der Schließung einer Spielhalle
- VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 5 K 13.1539
Untersagung des Betriebs einer Spielhalle; baulicher Verbund mehrerer …
- VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 5 K 13.990
Feststellungsklage; Verpflichtungsklage; Verfassungskonformität des GlüStV; …
- VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.1568
Betrieb einer Spielhalle ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis
- VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834
Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 1572/12
Rechtmäßigkeit des Wegfalls des Kinderteilerlasses im Zusammenhang mit der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 1994/11
Gewährung eines Kinderteilerlasses nach § 18b Abs. 5 BAföG über den 31. Dezember …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2025 - 3 S 154.25
Normenkontrollverfahren; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; allgemeine …
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 - 8 K 57/21
Keine verfassungswidrige Verletzung schutzwürdigen Vertrauens durch die …
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 - 8 K 59/21
Keine verfassungswidrige Verletzung schutzwürdigen Vertrauens durch die …
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 - 8 K 41/21
Keine verfassungswidrige Verletzung schutzwürdigen Vertrauens durch die …
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 - 8 K 42/21
Keine verfassungswidrige Verletzung schutzwürdigen Vertrauens durch die …
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 - 8 K 109/21
Keine verfassungswidrige Verletzung schutzwürdigen Vertrauens durch die …
- VG Würzburg, 27.04.2016 - W 6 K 15.1167
Entzug der Fahrerlaubnis
- VG Gießen, 27.01.2016 - 6 K 1343/14
Gewerbliche Rechte bei einer Segelflugzeugpilotenlizenz nach der Verordnung (EU) …
- VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13
Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Feststellung der Vereinbarkeit von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 12 A 1275/12
Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung gegenüber einer polnischen …
- BSG, 24.08.2016 - B 1 KR 69/16 B
- VGH Bayern, 18.01.2016 - 11 CS 15.2598
Keine Beanstandung des Fahreignungs-Bewertungssystems
- VG München, 27.03.2014 - M 15 K 13.2854
Ausbildungsförderung für den Besuch einer privaten Realschule mit Internat, die …
- VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.1573
Betrieb einer Spielhalle ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis; …
- VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.1571
Betrieb einer Spielhalle ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis; …
- VG Augsburg, 31.10.2013 - Au 5 K 13.604
Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen; …
- VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1534
Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29 …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - L 9 AL 82/12
- VG Ansbach, 09.08.2013 - AN 4 E 13.01186
(Kein) Anspruch auf einstweilige Anordnung, die Schließung von Spielhallen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2013 - 14 A 1763/12
Rechtmäßigkeit der Anordnung der rückwirkenden Inkraftsetzung der Satzung bzgl. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 1790/12
Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung ab dem 1. Januar 2010 für den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2012 - 6 A 1307/12
Antrag des Direktors der aufgelösten Zentralstelle für die Vergabe von …
- VG Aachen, 26.10.2012 - 9 K 2372/10
Anspruch einer anerkannten Ersatzschule auf höhere Refinanzierung der …
- VG Berlin, 05.05.2025 - 41 L 315.25
Eilantrag auf Ermöglichung einer Anmeldung an einem bestimmten Gymnasium; …
- LG Kaiserslautern, 17.04.2023 - 5 T 2/23
Rückwirkende Unpfändbarkeit von Energiepreispauschale
- VG Frankfurt/Oder, 21.11.2019 - 5 K 2765/16
- VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CE 13.1710
Mehrere Spielhallen in einem Spielcenter; neue glücksspielrechtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - 12 A 1020/12
Gewährung eines weiteren Kinderteilerlasses i.R.e. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 962/11
Anspruch auf Gewährung eines sog. Kinderteilerlasses wegen Kinderbetreuung bei …
- VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
- VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01154
Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag; …
- VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01265
Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag; …
- VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01263
Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag; …
- VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 1292/13
Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach dem Übergangsrecht; …
- VG Ansbach, 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180
(Kein) Anspruch auf einstweilige Anordnung, die Rechtmäßigkeit des Betriebs von …
- VG Arnsberg, 26.02.2016 - 5 K 3317/15
Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Albanien als sicherem …
- VG Ansbach, 29.08.2013 - AN 4 E 13.01291
(Kein) Anspruch auf Feststellung, dass Spielhallen einstweilen als mit den §§ 24 …
- FG Köln, 13.11.2012 - 13 K 539/04
Keine Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug
- VG Karlsruhe, 13.01.2022 - 5 K 3293/19
Versorgungsabgabe; unechte Rückwirkung; Duldungs- und Anscheinsvollmacht
- VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 5 K 13.975
Feststellungsklage; neue glücksspielrechtliche Anforderungen; …
- VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.572
Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen; …
- VG Berlin, 05.09.2024 - 20 L 164.24
- VG Berlin, 03.09.2024 - 20 L 138.24
- VG Berlin, 03.09.2024 - 20 L 142.24
- VG Berlin, 03.09.2024 - 20 L 191.24
- VG Berlin, 11.09.2024 - 20 L 81.24
- VG Berlin, 11.09.2024 - 20 L 108.24
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".