Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.09.2013 - 13 LA 144/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 124a Abs. 5 S. 2 VwGO; § 46 Abs. 3 OWiG
Auskunftsanspruch und Bearbeitungsanspruch eines sich ohne schützenswerte Eigeninteressen ausschließlich als selbsternannter Hilfsermittler gerierender Anzeigeerstatter gegen die Bußgeldbehörde im Ordnungswidrigkeitenverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- spiegel.de (Pressebericht, 25.09.2013)
Frühpensionär gegen Verkehrssünder: Gericht bescheinigt "Knöllchen-Horst" Denunziantentum
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Parkverstöße: "Privat-Ermittler" haben gegenüber Bußgeldbehörde keinen Anspruch auf Bearbeitung und Auskunft von angezeigten Fällen - Fehlendes schützenswertes Eigeninteresse bei "selbsternannten Hilfsermittlern"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auskunftsanspruch und Bearbeitungsanspruch eines sich ohne schützenswerte Eigeninteressen ausschließlich als selbsternannter Hilfsermittler gerierender Anzeigeerstatter gegen die Bußgeldbehörde im Ordnungswidrigkeitenverfahren
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+5Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG Celle, 04.10.2017 - 3 Ss OWi 163/17
Unzulässige Aufzeichnung und Weitergabe von mittels einer sogenannten Dash-Cam
VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 170/16Andere Verkehrsteilnehmer; Bestimmtheit; Dashcam; Datenschutzrechtliche
AG Hannover, 10.04.2017 - 265 OWi 66/17Verfolgung, Verkehrsteilnehmer, Verarbeitung personenbezogener Daten
VG Göttingen, 12.10.2016 - 1 B 171/16Beobachtung; Dash-cam; Dashcam; Datenschutzrechtliche Anordnung; Onboard-Kamera;
BVerfG, 15.09.2014 - 2 BvR 1746/14Nichtannahmebeschluss: Zweckentfremdung der Verfassungsbeschwerde zu allgemeiner
OVG Niedersachsen, 23.09.2013 - 13 LA 144/12Auskunftsanspruch und Bearbeitungsanspruch eines sich ohne schützenswerte
Horst-Werner Nilges
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 09.05.2012 - 1 A 114/11
- OVG Niedersachsen, 23.09.2013 - 13 LA 144/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 3595
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2013 - 13 LA 144/12
Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, juris). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2013 - 13 LA 144/12
Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, juris). - BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05
Verfassungsmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Mobilfunksendeanlage
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2013 - 13 LA 144/12
Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2013 - 13 LA 144/12
Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris). - BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2013 - 13 LA 144/12
Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1982 - 4 A 2586/80
Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung des Abwehranspruchs von Anliegern gegen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2013 - 13 LA 144/12
Den objektiv-rechtlichen Verpflichtungen der Bußgeldbehörde bei Eingang einer Anzeige korrespondiert kein subjektives Recht des Anzeigeerstatters (vgl. auch OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 26.01.1982 - 4 A 2586/80 -, OVGE MüLü 36, 75 (79)).
- VG Oldenburg, 09.11.2016 - 5 A 3996/14
Einschreiten; Ermessen; Lärmimmissionen; Ordnungswidrigkeit; örtliche …
Auch sonst korrespondiert den objektiv-rechtlichen Verpflichtungen der Bußgeldbehörde bei Eingang einer Anzeige kein subjektives Recht des Anzeigeerstatters (Nds. OVG, Beschluss vom 23. September 2013 - 13 LA 144/12 -, juris). - LG Bonn, 07.01.2015 - 5 S 47/14
Private Fotos zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verboten
Rn. 12 Festzuhalten ist ferner, dass eine Bürgerin oder ein Bürger, die oder der eine Anzeige erstattet, keine eigenen subjektiven Rechte mit Blick auf die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten hat (vgl. insoweit OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.09.2013, Az.: 13 LA 144/12, zitiert nach juris). - VG Göttingen, 12.10.2016 - 1 B 171/16
Beobachtung; Dash-cam; Dashcam; Datenschutzrechtliche Anordnung; Onboard-Kamera; …
Die öffentliche Aufgabe der Gewährleistung eines gesetzeskonformen Straßenverkehrs obliegt ausschließlich den Straßenverkehrsbehörden und der Polizei, nicht aber privaten Dritten (so bereits Urteil der beschließenden Kammer vom 09.05.2012, Az. 1 A 114/11, Bl. 6 d. Urteilsabdruck, unveröffentlicht; Nds. OVG, Beschluss vom 23.09.2013 - 13 LA 144/12 -, juris, Rn. 10).
- OLG Celle, 04.10.2017 - 3 Ss OWi 163/17
Unzulässige Aufzeichnung und Weitergabe von mittels einer sogenannten Dash-Cam …
Der objektiv-rechtlichen Verpflichtung der Bußgeldbehörde, bei Eingang einer Anzeige tätig zu werden und zu prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und ob sie diese entsprechend den Opportunitätsprinzip verfolgt, korrespondiert auch kein subjektives Recht des Betroffenen auf ein entsprechendes Tätigwerden (grds. hierzu OVG Lüneburg v. 23.09.2013 - 13 LA 144712 (NJW 2013, 3595). - VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 170/16
Andere Verkehrsteilnehmer; Bestimmtheit; Dashcam; Datenschutzrechtliche …
Die öffentliche Aufgabe der Gewährleistung eines gesetzeskonformen Straßenverkehrs obliegt ausschließlich den Straßenverkehrsbehörden und der Polizei, nicht aber privaten Dritten (so bereits Urteil der beschließenden Kammer vom 09.05.2012, Az. 1 A 114/11, Bl. 6 d. Urteilsabdruck, unveröffentlicht; Nds. OVG, Beschluss vom 23.09.2013 - 13 LA 144/12 -, juris, Rn. 10). - VGH Bayern, 11.03.2014 - 10 C 14.58
Anspruch auf Einsichtnahme in Dienst- und Einsatzpläne der Polizei
Auch hat der Kläger als Erstatter einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Ruhestörung keinen Anspruch darauf, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, noch hat er einen darauf beruhenden Auskunftsanspruch (vgl. NdsOVG, B.v. 23.9.2013 - 13 LA 144/12 - juris Leitsatz). - OVG Saarland, 29.03.2018 - 2 D 5/18
Kein Anspruch gegenüber Bußgeldbehörde zum Tätigwerden bei Glockengeläut
Insbesondere gibt es kein dem strafrechtlichen Klageerzwingungsverfahren entsprechendes "Ahndungserzwingungsverfahren" (§ 46 Abs. 3 Satz 3 OWiG).2(Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.9.2013 - 13 LA 144/12 - sowie OVG Münster, Urteil vom 26.1.1982 - 4 A 2586/80 -, jeweils bei juris) Das Beschwerdevorbringen gibt zu keiner anderen Betrachtung Anlass. - VG Düsseldorf, 11.09.2025 - 6 K 8114/25
Anspruch auf repressives Einschreiten, Anspruch auf Erlass eines …
Rn. 12 Vgl. NdsOVG, Beschluss vom 23. September 2013 - 13 LA 144/12, NJW 2013, 3595; OVG NRW, Urteil vom 26. Januar 1982 - 4 A 2586/80, MDR 1982, 787.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 266a StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 53 Abs. 1 StGB; § 354 Abs. 1a StPO
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitgebers); Beihilfe (Tatmehrheit); Absehen von der Aufhebung des Strafausspruchs (angemessene Rechtsfolge; verfassungskonforme Auslegung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafbarkeit eines Baukolonnenführers wegen Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt bei Beschäftigung von Schwarzarbeitern sowie Strafbarkeit eines Mitwirkenden wegen Beihilfe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 27 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB, § 266a Abs 1 StGB
Strafbarkeit eines Baukolonnenführers wegen Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt bei Beschäftigung von Schwarzarbeitern sowie Strafbarkeit eines Mitwirkenden wegen Beihilfe - IWW
- Wolters Kluwer
Einstellung einer nicht von der zugelassenen Anklage umfassten Tat und Kolonnenführer als Arbeitgeber vor dem Hintergrund einer Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
- ra.de
- rechtsportal.de
Einstellung einer nicht von der zugelassenen Anklage umfassten Tat und Kolonnenführer als Arbeitgeber vor dem Hintergrund einer Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Haftung für Steuerschulden, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB
- wirtschaftsstrafrecht.de (Kurzinformation)
Bestimmung des (Schwarz-) Arbeitgebers
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.06.2012 - 29 KLs 5/11
- BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 3595
- NStZ 2013, 587
- NStZ 2014, 699
- NStZ-RR 2013, 278
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12
Für die Beurteilung, ob ein sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, sind allein die tatsächlichen Gegebenheiten maßgeblich (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, wistra 2010, 29; Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, NJW 2009, 528). - BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO; …
Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12
Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, erschöpfte sich die Hilfeleistung der Angeklagten nicht im Aufbau und der Aufrechterhaltung eines auf Straftaten ausgerichteten Betriebes ("uneigentliches Organisationsdelikt", vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11, wistra 2011, 344; und vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 343; Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184, …und vom 11. Dezember 1997 - 4 StR 323/97, BGHR StGB § 263 Täterschaft 1). - BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12
Die bei verfassungskonformer Auslegung erforderlichen Voraussetzungen für eine Entscheidung nach dieser Vorschrift (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05, BVerfGE 118, 212) sind hier gegeben.
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …
Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12
Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, erschöpfte sich die Hilfeleistung der Angeklagten nicht im Aufbau und der Aufrechterhaltung eines auf Straftaten ausgerichteten Betriebes ("uneigentliches Organisationsdelikt", vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11, wistra 2011, 344; und vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 343; Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184, …und vom 11. Dezember 1997 - 4 StR 323/97, BGHR StGB § 263 Täterschaft 1). - BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08
Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit"; …
Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12
Den Straftaten der Angeklagten kam angesichts ihrer zeitlichen und sachlichen Verschränkung Seriencharakter zu, so dass bereits bei der Zumessung der Einzelstrafen die Gesamtserie und der dadurch verursachte Gesamtschaden in den Blick zu nehmen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2011 - 1 StR 459/11, wistra 2012, 151; Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, BGHR StGB § 46 Begründung 1). - BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09
Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben; Arbeitgeber; …
Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12
Für die Beurteilung, ob ein sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, sind allein die tatsächlichen Gegebenheiten maßgeblich (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, wistra 2010, 29; Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, NJW 2009, 528). - BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97
Strafbarkeit eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH wegen Betruges zum …
Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12
Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, erschöpfte sich die Hilfeleistung der Angeklagten nicht im Aufbau und der Aufrechterhaltung eines auf Straftaten ausgerichteten Betriebes ("uneigentliches Organisationsdelikt", vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11, wistra 2011, 344; und vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 343; Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184, und vom 11. Dezember 1997 - 4 StR 323/97, BGHR StGB § 263 Täterschaft 1). - BGH, 14.06.2011 - 1 StR 90/11
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Lohnsteuer, von Umsatzsteuer und von …
Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12
Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, erschöpfte sich die Hilfeleistung der Angeklagten nicht im Aufbau und der Aufrechterhaltung eines auf Straftaten ausgerichteten Betriebes ("uneigentliches Organisationsdelikt", vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11, wistra 2011, 344; und vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 343; Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184, …und vom 11. Dezember 1997 - 4 StR 323/97, BGHR StGB § 263 Täterschaft 1). - BGH, 29.11.2011 - 1 StR 459/11
Umsatzsteuerhinterziehung (Scheinrechnungen; besonders schwerer Fall); …
Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12
Den Straftaten der Angeklagten kam angesichts ihrer zeitlichen und sachlichen Verschränkung Seriencharakter zu, so dass bereits bei der Zumessung der Einzelstrafen die Gesamtserie und der dadurch verursachte Gesamtschaden in den Blick zu nehmen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2011 - 1 StR 459/11, wistra 2012, 151;… Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, BGHR StGB § 46 Begründung 1). - BGH, 30.01.1987 - 2 StR 692/86
Geringes Gewicht eines zur Begründung für die Annahme eines minder schweren …
Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12
Den Straftaten der Angeklagten kam angesichts ihrer zeitlichen und sachlichen Verschränkung Seriencharakter zu, so dass bereits bei der Zumessung der Einzelstrafen die Gesamtserie und der dadurch verursachte Gesamtschaden in den Blick zu nehmen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2011 - 1 StR 459/11, wistra 2012, 151; Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, BGHR StGB § 46 Begründung 1).
- OLG Frankfurt, 07.03.2014 - 1 Ws 179/13
Zur Strafbarkeit nach § 266a StGB bei Beschäftigung von Pflegekräften auf der …
- BGH, 24.06.2015 - 1 StR 76/15
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitnehmers; …
Entscheidend sind hierbei allein die tatsächlichen Gegebenheiten (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 1 StR 626/12, NStZ-RR 2013, 278). - BGH, 16.01.2019 - 5 StR 249/18
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (doppelte Strafrahmenmilderung; …
Entscheidend sind hierbei die tatsächlichen, in eine Gesamtbetrachtung einzustellenden Gegebenheiten (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 1 StR 626/12, NStZ-RR 2013, 278;… vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13, BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 4;… vom 24. Juni 2015 - 1 StR 76/15, BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 5, und vom 13. Dezember 2018 - 5 StR 275/18; siehe auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 1 Ss 14/15 zur Arbeitgebereigenschaft in einem von einem faktischen Betriebsinhaber geleiteten Einzelunternehmen).
- LG Kiel, 29.08.2018 - 3 KLs 7/16
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung: …
Maßgeblich sind für die rechtliche Bewertung die tatsächlichen Gegebenheiten (vgl. BGH…, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 StR 76/15, Rn. 10; BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - 1 StR 626/12, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 11.08.2011 - 1 StR 295/11).Rn. 193 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.06.2013: Dort ist der Bundesgerichtshof zu der Bewertung gekommen, dass nicht der dortige Angeklagte, sondern dessen Kolonnenführer als Arbeitgeber im Sinne von § 266a StGB anzusehen waren, weil diese nach den Feststellungen im überprüften Urteil dafür Sorge zu tragen hatten, dass die für die Durchführung der Aufträge benötigten Arbeiter zur Verfügung standen; sie planten und überwachten auch die Durchführung der Bauarbeiten (BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - 1 StR 626/12, Rn. 6).
H… K… und möglicherweise andere Vermittler haben demgegenüber lediglich Arbeitskräfte an die H… N… GmbH vermittelt, ohne selbst nennenswert Einfluss auf deren Tätigkeiten zu haben (insoweit grundlegend anders: BGH, Urteil vom 05.06.2013 - 1 StR 626/12, Rn. 6).
- BGH, 18.07.2019 - 5 StR 649/18
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeber; Arbeitnehmer; …
Ob jemand bei Tätigkeiten, die sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch im Rahmen einer Selbständigkeit ausgeübt werden können, abhängig beschäftigt oder selbständig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr.; vgl. BSGE 119, 216, 218; 123, 50, 54; BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 1 StR 626/12, NStZ-RR 2013, 278;… vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13, BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 4;… vom 24. Juni 2015 - 1 StR 76/15, BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 5, …und vom 13. Dezember 2018 - 5 StR 275/18, aaO). - OLG Hamburg, 20.11.2023 - 1 Ws 67/23
Voraussetzungen für die Anordnung des Vermögensarrestes in einem …
Arbeitgeber ist danach derjenige, dem der Arbeitnehmer nicht selbständige Dienste gegen Entgelt leistet und zu dem er in einem Verhältnis persönlicher Abhängigkeit steht (BGH…, Urteil vom 14. Juni 2023 - 1 StR 74/22 -, juris, Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 StR 76/15 -, juris, Rn. 10; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 1 StR 626/12, NStZ-RR 2013, 278 ).Rn. 20 Zentrale Bedeutung bei der Bestimmung der Arbeitgebereigenschaft kommt der Frage zu, wer den tatsächlichen Gegebenheiten nach ein dem Arbeitsvertrag typisches umfassendes und mithin Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung betreffendes Weisungsrecht ausüben können soll und in wessen Betrieb der Arbeitnehmer eingegliedert ist (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Juni 2023 - 1 StR 74/22 -, juris, Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 StR 76/15 -, juris, Rn. 10; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 1 StR 626/12, NStZ-RR 2013, 278 ; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17. Februar 2016 - L 8 R 66/14 -, juris, Rn. 72).
- LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18
Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen
Entscheidend ist die Eingliederung in den Betrieb und ein Weisungsrecht des Arbeitgebers (arg. e. § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 1 StR 626/12 -, juris, Rn. 6). - LG Frankfurt/Oder, 09.03.2020 - 23 Wi KLs 1/18 Zur Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnissen und selbstständigen Tätigkeiten kommt es vorrangig auf die tatsächlichen Verhältnisse, erst dann auf die vertraglichen Vereinbarungen und Bezeichnungen an (BGH NStZ-RR 2013, 278;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 266a, Rz. 4 und 4 a. m.w.N.).
- LG Münster, 16.12.2020 - 12 KLs 2/20 Entscheidend sind hierbei die tatsächlichen, in eine Gesamtbetrachtung einzustellenden Gegebenheiten (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 StR 249/18; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 StR 76/15; BGH, Beschluss vom 05. Juni 2013 - 1 StR 626/12).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".