Rechtsprechung
| BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 648a Abs. 1
- openjur.de
§ 648a Abs. 1 BGB
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bauhandwerkersicherung: Voraussetzungen eines erfolgreichen Sicherungsverlangens nach Bestellerkündigung des Bauvertrags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 648a Abs 1 BGB
Bauhandwerkersicherung: Voraussetzungen eines erfolgreichen Sicherungsverlangens nach Bestellerkündigung des Bauvertrags - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 648a Abs. 1 BGB verlangen. Der Unternehmer hat die ihm nach einer Kündigung zustehende Vergütung schlüssig darzulegen.
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Bauunternehmers auf Sicherheitsleistung (Bauhandwerkersicherung) nach Kündigung des Werkvertrages
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 648 a Abs. 1
Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages; Schlüssigkeit der Vergütung; entgangener Gewinn - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 648a Abs. 1
Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrags in Höhe des vom Unternehmer dargelegten tatsächlichen Vergütungsanspruchs - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Bauunternehmers auf Sicherheitsleistung (Bauhandwerkersicherung) nach Kündigung des Werkvertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umfang der Sicherheit gemäß § 648a BGB nach Kündigung des Bauvertrags?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (28)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigung des Bauvertrages - und die Bauhandwerkersicherung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vergütung und Sicherung des Bauunternehmers beim gekündigten Bauvertrag
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unternehmer kann Bauhandwerkersicherheit trotz Kündigung des Vertragsverhältnisses fordern
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unternehmer kann Bauhandwerkersicherheit trotz Kündigung des Vertragsverhältnisses fordern
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Unternehmer kann § 648a BGB-Sicherheit auch bei strittiger Kündigung des Bauvertrags effektiv durchsetzen
- wohlleben-partner.de (Kurzinformation)
Bauhandwerkersicherung nach Vertragskündigung?
- schluender.info (Kurzinformation)
Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unternehmer kann Bauhandwerkersicherheit trotz Kündigung des Vertragsverhältnisses fordern
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EGBGB Art. 27; EUGVVO 44/2001 Art. 23
Vertragliche Schuldverhältnisse --> Allgemeines Vertragsrecht - hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages
- haerlein.de (Kurzinformation)
Bauvertrag - Zum Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages
- bau-blawg.de (Kurzinformation)
Dauerbrenner § 648a BGB: Bauhandwerkersicherung - Auch nach Kündigung des Werkvertrages!
- baunetz.de (Kurzinformation)
Sicherheit nach § 648 a BGB auch nach (egal welcher) Kündigung.
- baunetz.de (Kurzinformation)
Darlegung und Höhe der § 648a Sicherheit
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages
- tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)
Der Unternehmer kann eine Bauhandwerkersicherheit auch nach Kündigung des Bauvertrages verlangen; die ihm nach der Kündigung zustehende Vergütung hat er schlüssig darzulegen.
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Nach Kündigung des Bauvertrages ist eine Bauhandwerkersicherung noch möglich
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Bauhandwerkersicherung - Auch nach Kündigung des Werkvertrages
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nach Kündigung des Bauvertrages ist eine Bauhandwerkersicherung noch möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Inanspruchnahme der Bauhandwerkersicherung trotz Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bauhandwerkersicherung nach § 648 a BGB
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Werkvertrages § 648 a BGB
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bauhandwerkersicherung nach §§ 648 a BGB a. F. bzw. § 650 f BGB n. F.
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Bauhandwerkersicherung nach Vertragskündigung
Besprechungen u.ä. (5)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Bauhandwerkersicherung gemäß § 648a BGB auch nach Kündigung des Bauvertrages
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Besteller muss trotz Kündigung des Bauvertrags Sicherheit leisten
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Unternehmer kann § 648a BGB-Sicherheit auch bei strittiger Kündigung des Bauvertrags effektiv durchsetzen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sicherheit nach § 648a BGB auch nach Kündigung! (IBR 2014, 344)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
§ 648a BGB-Sicherheit nach Kündigung: In welcher Höhe? (IBR 2014, 345)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.11.2010 - 98 O 14/10
- KG, 28.11.2012 - 21 U 174/10
- BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
Papierfundstellen
- BGHZ 200, 274
- NJW 2014, 2186
- ZIP 2014, 27
- MDR 2014, 13
- MDR 2014, 586
- NZBau 2014, 343
- NJ 2014, 299
- NJ 2014, 473
- VersR 2016, 532
- WM 2014, 801
- BauR 2014, 992
- ZfBR 2014, 460
Wird zitiert von ... (111) Zitiert selbst (16)
- BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97
Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung …
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
Er hat die vereinbarte Vergütung und darüber hinaus darzulegen, welche Kosten er erspart hat und welchen anderweitigen Erwerb er sich anrechnen lassen muss (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365, 369; Urteil vom 6. März 1997 - VII ZR 47/96, BauR 1997, 643, 644 = ZfBR 1997, 242; Urteil vom 7. November 1996 - VII ZR 82/95, BauR 1997, 304, 305 = ZfBR 1997, 78). - BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04
Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der …
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
Auch diesen Anspruch muss der Unternehmer schlüssig darlegen (BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 146/04, BGHZ 167, 345 Rn. 23; Urteil vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 103/00, BGHZ 153, 244, 250; Urteil vom 25. März 1993 - X ZR 17/92, BauR 1993, 469, 471 = ZfBR 1993, 189). - BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92
Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach …
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
Auch diesen Anspruch muss der Unternehmer schlüssig darlegen (BGH…, Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 146/04, BGHZ 167, 345 Rn. 23; Urteil vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 103/00, BGHZ 153, 244, 250; Urteil vom 25. März 1993 - X ZR 17/92, BauR 1993, 469, 471 = ZfBR 1993, 189).
- BGH, 22.11.2007 - VII ZR 83/05
Umsatzsteuerpflicht der nach freier Kündigung eines Bauvertrages zu zahlenden …
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
Auf den Teil der Vergütung, der für nicht erbrachte Leistungen geltend gemacht wird, darf der Unternehmer keine Umsatzsteuer berechnen (BGH, Urteil vom 22. November 2007 - VII ZR 83/05, BGHZ 174, 267 Rn. 16 ff.). - BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00
Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis …
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
Auch diesen Anspruch muss der Unternehmer schlüssig darlegen (BGH…, Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 146/04, BGHZ 167, 345 Rn. 23; Urteil vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 103/00, BGHZ 153, 244, 250; Urteil vom 25. März 1993 - X ZR 17/92, BauR 1993, 469, 471 = ZfBR 1993, 189). - BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97
Darlegung ersparter Aufwendungen
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
Dieser ermittelt sich - worauf das Berufungsgericht hingewiesen hat - als Differenz zwischen der für die nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Vergütung einerseits und ersparten Aufwendungen und anderweitigem Erwerb andererseits (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1980 - VII ZR 324/79, BauR 1981, 198, 199; Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 277/97, BGHZ 140, 263, 265). - BGH, 27.05.2010 - VII ZR 165/09
Zur Sicherheitenvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines …
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
Während der Unternehmer nach der Altfassung des Gesetzes keinen durchsetzbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung hat, gewährt ihm nunmehr die Neufassung einen solchen Anspruch, der auch im Wege der Klage geltend gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 27. Mai 2010 - VII ZR 165/09, BauR 2010, 1219 Rn. 19 = NZBau 2010, 495). - BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93
Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch …
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
Er kann sich nicht - wie die Klägerin - darauf beschränken, lediglich einen Gewinnentgang zu behaupten (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846, 849 = ZfBR 1996, 310). - BGH, 10.04.2003 - VII ZR 314/01
Zum Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Herausgabe einer …
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
Diese Umstände sind für eine konkludente Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - VII ZR 314/01, BGHZ 154, 378, 382). - BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95
Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den …
Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
Er hat die vereinbarte Vergütung und darüber hinaus darzulegen, welche Kosten er erspart hat und welchen anderweitigen Erwerb er sich anrechnen lassen muss (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365, 369; Urteil vom 6. März 1997 - VII ZR 47/96, BauR 1997, 643, 644 = ZfBR 1997, 242; Urteil vom 7. November 1996 - VII ZR 82/95, BauR 1997, 304, 305 = ZfBR 1997, 78). - BGH, 06.03.1997 - VII ZR 47/96
Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrages
- OLG Celle, 25.04.2012 - 7 U 234/11
Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB nach einer …
- BGH, 23.10.1980 - VII ZR 324/79
Kündigung des Auftraggebers - Vergütungsanspruch des Auftragnehmers
- LG Stuttgart, 03.12.2010 - 8 O 284/10
Bauhandwerkersicherung: Anspruch auf Sicherheitsleistung nach Kündigung des …
- LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12
Bauvertrag: Stellung einer Bauhandwerkersicherung für offene Zusatzvergütungen …
- LG Paderborn, 09.06.2011 - 3 O 521/10
Bauunternehmer hat gegen den Besteller des Werkes Anspruch auf …
- OLG Stuttgart, 17.01.2023 - 10 U 91/22
Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des …
Die Kündigung wirkt sich (lediglich) auf die Höhe der zu sichernden Forderung aus, wenngleich nach einer Kündigung regelmäßig keine Vorleistungen des Unternehmers mehr ausstehen (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 14).Rn. 37 Die dem Werkunternehmer nach einer Kündigung zustehende Vergütung ergibt sich aus der dem Vertrag zugrunde liegenden Vereinbarung und ist somit die vereinbarte Vergütung im Sinne des § 650f Abs. 1 Satz 1 Abs. 1 BGB (zu § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB a.F.: BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 19 f.).
Dies beruht darauf, dass der Besteller ein berechtigtes Interesse daran hat, nur mit einem Sicherungsverlangen konfrontiert zu werden, das der durch die Kündigung bedingten Veränderung des Vergütungsanspruchs Rechnung trägt, zumal ihn die Sicherheit nach einer Kündigung in größerem Maße belastet als bei einem ungekündigten Bauvertrag (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 25).
Will er eine Sicherheit in Anspruch nehmen, muss er es hinnehmen, dass er möglicherweise vor den vertraglich vereinbarten Fristen abrechnen muss (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 23 f.).
Auf den Teil der Vergütung, der für nicht erbrachte Leistungen geltend gemacht wird, darf der Unternehmer keine Umsatzsteuer berechnen (BGH…, Urteil vom 22. November 2007 - VII ZR 83/05, juris Rn. 16 ff.; BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 21).
Auch diesen Anspruch muss der Unternehmer schlüssig darlegen (BGH…, Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 146/04, juris Rn. 23; BGHZ 153, 244, 250; BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 22).
Rn. 44 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Besteller im Sicherungsprozess nicht damit gehört werden, dass anstelle der vom Werkunternehmer behaupteten freien Kündigung des Bauvertrags die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorgelegen hätten, sofern die dieser Behauptung zugrundeliegenden Tatsachen bestritten sind (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 29).
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.03.2014 (VII ZR 349/12) steht diesem Ergebnis nicht entgegen, weil ausweislich der dortigen Randnummer 33 auch für die nicht erbrachten Leistungen nicht auf die gesetzliche Vermutungsregelung zurückgegriffen worden ist (hierauf weist auch KG…, Urteil vom 15. Juni 2018 - 21 U 140/17, juris Rn. 45 hin), vielmehr wurde lediglich ausgeführt, dass allein der behauptete entgangene Gewinn den zu sichernden Anspruch nicht schlüssig darlegt.
Das Sicherungsinteresse des Unternehmers besteht solange fort, wie sein Vergütungsanspruch nicht befriedigt ist (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 15).
Rn. 60 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Unternehmer eine Sicherheit trotz möglicherweise berechtigter Mängelrügen des Bestellers verlangen (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 28; BGH…, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, juris Rn. 23).
Der Gesetzgeber wollte dem Unternehmer mit § 650f BGB die Möglichkeit eröffnen, möglichst schnell und effektiv vom Besteller eine Sicherheit für den Fall zu erlangen, dass der Besteller ihn nicht bezahlt (zu § 648a BGB a.F.: BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 27).
Mit Rücksicht auf dieses Schutzbedürfnis hat der Gesetzgeber gleichzeitig in Kauf genommen, dass unter Umständen - rückblickend betrachtet - eine Übersicherung des Unternehmers besteht, weil die sich nach abschließender Klärung aller insoweit streitigen Umstände ergebende Vergütung womöglich geringer ausfällt als der in § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB umschriebene Sicherungsumfang (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 28; BGH…, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, juris Rn. 23).
Indem im Rechtsstreit auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung - wie ausgeführt - die schlüssige Darstellung des Vergütungsanspruchs genügt (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 23), wird die Gefahr einer Übersicherung des Werkunternehmers ausdrücklich in Kauf genommen (OLG München…, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 20 U 94/19, juris Rn. 18: OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 5 U 87/18, juris Rn. 47; im Ergebnis ebenso: KG…, Urteil vom 22. Juni 2018 - 7 U 111/17, juris Rn. 40; einschränkend: KG…, Urteil vom 15. Juni 2018 - 21 U 140/17, juris Rn. 37).
Rn. 99 Die insoweit streitigen Behauptungen der Parteien sind im vorliegenden Rechtsstreit nicht durch eine Beweisaufnahme aufzuklären, da nach dem gesetzgeberischen Willen das Sicherungsverlangen nicht mit einem Streit über die tatsächlichen Voraussetzungen der Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch zu belasten sind, wenn dieser die Durchsetzung des Sicherungsverlangens verzögern würde (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 29).
Dies würde dem Gesetzeszweck des § 650f BGB gemäß den vorgenannten Ausführungen des Gesetzgebers und des Bundesgerichtshofs widersprechen, das Sicherungsinteresse der Klägerin würde missachtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 26).
- BGH, 23.11.2017 - VII ZR 34/15
Bauvertrag: Rechtsmissbräuchliches Sicherungsverlangen des Unternehmers
Während der Unternehmer nach der Altfassung von § 648a BGB keinen durchsetzbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung hatte, gewährt ihm nunmehr die Neufassung einen solchen einklagbaren Anspruch (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274 Rn. 13 m.w.N.).Rn. 28 Mit der Neufassung der Vorschrift wollte der Gesetzgeber dem Unternehmer die Möglichkeit eröffnen, möglichst schnell und effektiv vom Besteller eine Sicherheit für die vereinbarte und nicht gezahlte Vergütung zu erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274 Rn. 27 m.w.N.).
- BGH, 20.05.2021 - VII ZR 14/20
Hinnahme eines Widerspruchs zwischen Teilurteil und Endurteil
b) Allerdings ist für den werkvertraglichen Sicherungsanspruch nach § 648a BGB a.F. (jetzt: § 650f BGB ) im Hinblick auf dessen gesetzlichen Zweck, dem Unternehmer möglichst schnell und effektiv, das heißt insbesondere unabhängig von der gegebenenfalls langwierigen Aufklärung der tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des Vergütungsanspruchs, eine Sicherheit für den Fall ausbleibender Zahlung des Bestellers zu verschaffen (vgl. BT-Drucks. 16/511 S. 1, 11 f., 17; BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 27 ff., BGHZ 200, 274 ), eine Ausnahme von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anzunehmen.Denn in dem Zeitraum der Aufklärung der streitigen Tatsachen kann der Besteller zahlungsunfähig werden, wovor der Unternehmer durch die Vorschrift gerade geschützt werden soll ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 27, BGHZ 200, 274 ).
Schließlich bleiben bei der Berechnung der dem Sicherungsverlangen zugrundeliegenden Vergütung aufrechenbare Ansprüche des Bestellers unberücksichtigt, sofern sie nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 28, BGHZ 200, 274 ).
Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der im Rahmen des Anspruchs nach § 648a BGB a.F. schlüssig dargelegten Vergütung streitig und würde deren Klärung zu einer Verzögerung bei der Durchsetzung des Sicherungsanspruchs führen, so ist dem Sicherungsverlangen des Unternehmers stattzugeben, wenn nicht der Streit bereits anderweitig rechtskräftig geklärt ist ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 29, BGHZ 200, 274 ).
(c) Dieser Zweck des Gesetzes und die ihm zugrundeliegende ausdrückliche Wertentscheidung des Gesetzgebers, insoweit dem (Sicherungs-) Interesse des Unternehmers Vorrang vor den Rechten des Bestellers einzuräumen, um den Unternehmer gegen das Risiko einer Insolvenz des Bestellers zu schützen ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 30, BGHZ 200, 274 ), würden unterlaufen, wenn über den - hier mit der Widerklage geltend gemachten - Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB a.F. wegen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen im Prozess über den Vergütungsanspruch nicht vorab durch Teilurteil befunden werden dürfte, sondern erst mit der - gerade in Bausachen die oftmals langwierige Klärung zahlreicher Einzelpunkte voraussetzenden - Entscheidung über die dem Unternehmer letztlich zustehende Vergütung.
b) Allerdings ist für den werkvertraglichen Sicherungsanspruch nach § 648a BGB a.F. (jetzt: § 650f BGB ) im Hinblick auf dessen gesetzlichen Zweck, dem Unternehmer möglichst schnell und effektiv, das heißt insbesondere unabhängig von der gegebenenfalls langwierigen Aufklärung der tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des Vergütungsanspruchs, eine Sicherheit für den Fall ausbleibender Zahlung des Bestellers zu verschaffen (vgl. BT-Drucks. 16/511 S. 1, 11 f., 17; BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 27 ff., BGHZ 200, 274 ), eine Ausnahme von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anzunehmen.
Denn in dem Zeitraum der Aufklärung der streitigen Tatsachen kann der Besteller zahlungsunfähig werden, wovor der Unternehmer durch die Vorschrift gerade geschützt werden soll ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 27, BGHZ 200, 274 ).
Schließlich bleiben bei der Berechnung der dem Sicherungsverlangen zugrundeliegenden Vergütung aufrechenbare Ansprüche des Bestellers unberücksichtigt, sofern sie nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 28, BGHZ 200, 274 ).
Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der im Rahmen des Anspruchs nach § 648a BGB a.F. schlüssig dargelegten Vergütung streitig und würde deren Klärung zu einer Verzögerung bei der Durchsetzung des Sicherungsanspruchs führen, so ist dem Sicherungsverlangen des Unternehmers stattzugeben, wenn nicht der Streit bereits anderweitig rechtskräftig geklärt ist ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 29, BGHZ 200, 274 ).
(c) Dieser Zweck des Gesetzes und die ihm zugrundeliegende ausdrückliche Wertentscheidung des Gesetzgebers, insoweit dem (Sicherungs-) Interesse des Unternehmers Vorrang vor den Rechten des Bestellers einzuräumen, um den Unternehmer gegen das Risiko einer Insolvenz des Bestellers zu schützen ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 30, BGHZ 200, 274 ), würden unterlaufen, wenn über den - hier mit der Widerklage geltend gemachten - Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB a.F. wegen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen im Prozess über den Vergütungsanspruch nicht vorab durch Teilurteil befunden werden dürfte, sondern erst mit der - gerade in Bausachen die oftmals langwierige Klärung zahlreicher Einzelpunkte voraussetzenden - Entscheidung über die dem Unternehmer letztlich zustehende Vergütung.
- OLG Karlsruhe, 21.12.2018 - 8 U 55/17
VOB-Vertrag: Einrede des nichterfüllten Vertrags wegen Sachmängeln bei …
Es kommt allein darauf an, ob der Unternehmer - wie hier - noch einen offenen Vergütungsanspruch hat (BGH, Urteil vom 06.03.2014 - VII ZR 349/12 -, juris Rn. 12 ff.). - OLG Celle, 08.01.2020 - 14 U 96/19
Folgen eines Verstoßes gegen die Formvorschriften des § 7 Abs. 1 HOAI für …
Auch nach einer Kündigung kann der Unternehmer eine Sicherungsleistung verlangen, allerdings muss der Unternehmer seinen Anspruch schlüssig darlegen (BGH, Urteil vom 6.3.2014 - VII ZR 349/12, Rn. 20, juris).Rn. 69 In Bezug auf die nicht erbrachten Leistungen ermittelt sich der Vergütungsanspruch als Differenz zwischen der für die nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Vergütung einerseits und ersparten Aufwendungen und anderweitigem Erwerb andererseits (BGH, Urteil vom 6.3.2014 - VII ZR 349/12, Rn. 33, juris).
Die Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen und deren Bewertung muss den Besteller in die Lage versetzen, sich sachgerecht zu verteidigen (BGH…, Urteil vom 16.10.2014 - VII ZR 176/12, Rn. 10; Urteil vom 6.3.2014 - VII ZR 349/12, Rn. 21;… Urteil vom 25.7.2002 - VII ZR 263/01, Rn. 9;… Urteil vom 4.5.2000 - VII ZR 53/99, Rn. 47, alle zitiert nach juris).
Dem berechtigten Interesse des Unternehmers, eine effektive Sicherheit zu erlangen, wird ausreichend dadurch Rechnung getragen, dass ein Streit über die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des Vergütungsanspruchs im Prozess auf Stellung einer Sicherheit nicht zugelassen wird (BGH, Urteil vom 6.3.2014 - VII ZR 349/12, Rn. 26, juris).
- KG, 15.06.2018 - 21 U 140/17
Klage eines Bauunternehmers auf eine Sicherheitsleistung: Festsetzung durch das …
Die Kündigung führt zwar zur Reduktion des Vergütungsanspruchs des Unternehmers auf die "große" oder die "kleine Kündigungsvergütung" (zu dieser Terminologie vgl. KG, Urteil vom 16. Februar 2018, 21 U 66/16 ) und mit dieser Reduktion des Vergütungsanspruchs verringert sich auch der Sicherungsanspruch des Unternehmers, unter Berücksichtigung geleisteter Zahlungen eventuell sogar auf 0 (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014, VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274, Rz 14 und 24).Dass der Besteller nach der Kündigung keine Erfüllungsansprüche mehr gegen den Unternehmer hat und sich dessen Vorleistungsrisiko nicht weiter erhöhen kann ist ebenfalls unerheblich (BGH, Urteil vom 6. März 2014, VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274, Rz 28).
Es widerspricht dem gesetzlichen Konzept eines Anspruchs auf Sicherheitsleistung, wenn die Entscheidung des Gerichts durch die aufwändige Klärung der Forderungshöhe verzögert würde (BGH, Urteil vom 6. März 2014, VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274, Rz 19 und 29, Retzlaff BauR 2013, 1184).
Deshalb kommt im Sicherungsprozess eine Beweisaufnahme grundsätzlich nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 6. März 2014, VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274, Rz 29).
(BGH, Urteil vom 6. März 2014, VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274, Rz 23).
Trotz des Wortlauts des Gesetzes ist es deshalb nicht weiter gerechtfertigt, dem Unternehmer einen Sicherungsanspruch in Höhe der vollen vereinbarten Vergütung zuzubilligen, vielmehr muss sich dieser ebenfalls verringern (BGH, Urteil vom 6. März 2014, VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274, Rz 23 f).
Wenn das Gericht in seiner Entscheidung den schlüssigen Vortrag des Unternehmers ohne Korrekturmöglichkeit zugrunde zu legen hätte, würde das durchaus auch zu berücksichtigende Interesse des Bestellers, keine Übersicherung leisten zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014, VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274, Rz 30) ohne Not zwei Mal gegenüber dem Unternehmer zurückgestellt: Zum ersten Mal bei der Entscheidung, keine Beweisaufnahme über die Einwendungen des Bestellers durchzuführen und im Interesse des Unternehmers schnell zu entscheiden.
Sodann hat er darzulegen, welche Kosten er aufgrund der Kündigung erspart hat und welchen anderweitigen Erwerb er sich anrechnen lassen muss (BGH, Urteil vom 6. März 2014, VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274, Rz 21; Urteil vom 11. Februar 1999, VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365, jeweils m.w.N.).
Dem dortigen Kläger hätte gemäß § 649 S. 3 BGB eine Vergütung NEL von zumindest (198.656,47 EUR - 105.017,00 EUR = 93.639,47 EUR) x 0, 05 = 4.681,97 EUR zugestanden, die ihm aber nicht zugesprochen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014, VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274, Rz 2 und 32).
Rn. 46 (2) Hinsichtlich der Frage, ob eine schlüssige Abrechnung der großen Kündigungsvergütung des Unternehmers voraussetzt, dass er Angaben zu seinem anderweitigen Erwerb macht, der ihm durch die Kündigung möglich wurde, so verlangt die Rechtsprechung des BGH nach dem Verständnis des Senats Folgendes: Der Unternehmer muss zwar darlegen, welchen anderweitigen Erwerb "er sich anrechnen lassen muss" (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014, VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274, Rz 21 m.w.N.), allerdings kann dies auch konkludent geschehen (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999, VII ZR 326/98, BGHZ 143, 79, Rz 17).
Zwar ändert dies nichts am Bestehen ihres Sicherungsanspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014, VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274, Rz 14 und 28), da der Gesetzgeber mit der Einführung dieses Rechts aber dennoch primär ein Gegengewicht für das Vorleistungsrisiko des Unternehmers schaffen wollte und dieses im vorliegenden Fall nicht benötigt wird, ist es gerechtfertigt, diesen Aspekt bei der Bemessung der Sicherheitsleistung anspruchsmindernd in Ansatz zu bringen.
- OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18
Sachaufklärung und Hinweispflichtdes Gerichts; Kündigung eines Werkvertrags und …
Damit war das von der Beklagten nunmehr reklamierte Verständnis (1001 GA), sie sei von einem (auch nach erklärter Kündigung statthaften) Sicherheitsverlangen (vgl. BGH, Urteil vom 06.03.2014, VII ZR 349/12) ausgegangen, nach dem maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont ausgeschlossen. - BGH, 25.03.2021 - VII ZR 94/20
Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung; Beginn der Verjährungsfrist …
Dieser kann eine Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte noch nicht gezahlte Vergütung (§ 648a Abs. 1 Satz 1 BGB a.F.) oder an deren Stelle tretende Ansprüche (§ 648a Abs. 1 Satz 2 BGB a. F.) bis zum Wegfall seines Sicherungsbedürfnisses (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 14, BGHZ 200, 274) grundsätzlich jederzeit und unabhängig von einer etwaig erfolgten Abnahme seiner Leistungen oder bestehenden (Nach-)Erfüllungsansprüchen des Bestellers verlangen (vgl. § 648a Abs. 1 Satz 3 BGB a.F.).Denn durch die Bauhandwerkersicherung soll der Unternehmer bis zu einer Klärung des ihm zustehenden möglichen Vergütungsanspruchs vor einem Ausfall des Bestellers geschützt werden (…vgl. BT-Drucks. 16/511, S. 17 sowie BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 30, BGHZ 200, 274).
- KG, 02.03.2021 - 21 U 1098/20
Einstweilige Verfügung bei Vergütungsanpassung; Urkalkulationsvermutung
Diesen Anspruch kann der Unternehmer ebenfalls auch dann noch gegen den Besteller durchsetzen, wenn der Bauvertrag gekündigt oder Schlussrechnungsreife eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014, VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274). - BGH, 17.08.2023 - VII ZR 228/22
Kündigung des Bauvertrags nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Frist …
Ein Abzug bei der Höhe der Sicherheit unter Anwendung von § 287 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274).Aus dem Urteil des Senats vom 6. März 2014 (VII ZR 349/12 Rn. 24, BGHZ 200, 274) ergibt sich nichts anderes.
Denn nach der Rechtsprechung des Senats reicht es für den Fall einer Kündigung des Vertrags aus, dass der hieran angepasste Vortrag des Unternehmers zur Höhe der Vergütung schlüssig ist, um hiernach die Höhe der geforderten Sicherung zu bemessen (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 20, 26 ff., BGHZ 200, 274).
Einen - streitigen - Abzug von der schlüssig dargelegten Vergütungsforderung ausnahmsweise nach Maßgabe von § 286 ZPO festzustellen, ohne dass damit der Rechtsstreit verzögert wird (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014- VII ZR 349/12 Rn. 29, BGHZ 200, 274), bleibt unberührt; für die Anwendung von § 287 Abs. 2 ZPO ist kein Raum.
Der Senat hat bereits entschieden, dass und warum dies aus § 650f BGB folgt (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 26-30, BGHZ 200, 274).
Damit liegen die Voraussetzungen vor, bei denen die Höhe der Sicherheit nach einer Kündigung - ausgehend von der ursprünglichen Vergütung - in der vom Unternehmer schlüssig dargelegten Höhe seines ihm nunmehr zustehenden Vergütungsanspruchs zu bemessen ist: Die tatsächlichen Voraussetzungen der schlüssig dargelegten Vergütungshöhe waren streitig und deren Klärung hätte zu einer Verzögerung bei der Durchsetzung des Sicherungsanspruchs geführt (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 29, BGHZ 200, 274).
- KG, 26.07.2019 - 21 U 3/19
Klage eines Werkunternehmers nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages auf …
- BGH, 18.01.2024 - VII ZR 34/23
Bemessung des Anspruchs auf Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrags …
- OLG Hamm, 27.04.2021 - 24 U 198/20
Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit; Gefahr einander …
- OLG Hamm, 03.06.2016 - 12 U 99/15
Gewährung einer Bauhandwerkersicherung durch die Sicherungsabtretung von …
- OLG Karlsruhe, 12.06.2018 - 8 U 102/16
Vergütung für Nachträge streitig: Höhe der Sicherheit nach § 648a BGB?
- OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 122/16
Bauvertrag: Anspruch des Unternehmers auf Leistung einer Bauhandwerkersicherheit …
- OLG Hamm, 08.10.2015 - 21 U 71/15
Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Bauhandwerkersicherheit
- BGH, 20.10.2022 - VII ZR 154/21
Bauhandwerkersicherung: Anspruch auf Stellung einer Sicherheit für zusätzliche …
- OLG Frankfurt, 06.03.2023 - 29 U 115/22
Keine Kenntnis des Vertragspartners von Verstoß gegen Schwarzarbeitergesetz
- OLG Düsseldorf, 12.01.2023 - 5 U 266/21
Voraussetzungen des Anspruchs auf Bauhandwerkersicherung; Begriff des …
- KG, 08.11.2022 - 21 U 142/21
Klage auf § 650f BGB-Sicherheit: Gericht kann Abschlag vornehmen!
- KG, 11.11.2022 - 21 U 142/21
Höhe der Bauunternehmersicherheit bei Streit über die Höhe der …
- KG, 18.08.2020 - 21 U 1036/20
Streit über die Vergütung für die Begutachtung eines Bauvorhabens: Herausgabe des …
- OLG München, 08.10.2019 - 20 U 94/19
§ 7 HOAI ist auch nach der Entscheidung des EuGH zum Verstoß der Mindest- und …
- OLG Bamberg, 19.02.2018 - 5 U 190/17
Anspruch auf Leistung einer Sicherheit gem. § 648a BGB
- LG München I, 28.05.2021 - 24 O 17358/18
Leistungen, Arbeitszeit, Vertragsschluss, Schlussrechnung, AGB, Unternehmer, …
- OLG Frankfurt, 19.09.2025 - 21 U 14/25
Kein Abzug für Baustrom & Co. bei der Bauhandwerkersicherheit!
- KG, 04.07.2025 - 21 U 129/23
Anspruch auf eine Bauunternehmersicherheit für einen Vergütungsanspruch aus einem …
- OLG Hamm, 16.01.2017 - 17 U 111/16
Zulässigkeit eines Teilurteils im Bauprozess
- OLG Dresden, 02.07.2014 - 1 U 1915/13
Um ein größeres Bauprojekt muss sich der Auftraggeber selbst kümmern!
- KG, 22.06.2018 - 7 U 111/17
Sicherung eines baurechtlichen Vergütungsanspruchs durch Bauhandwerkersicherung
- OLG Frankfurt, 22.10.2025 - 21 U 14/25
Teilurteil über Stellung einer Bauhandwerkersicherung
- OLG Bamberg, 18.01.2018 - 5 U 190/17
Anspruch auf Leistung von Sicherheit gemäß § 648a Abs. 1 Sätze 1 u. 2 BGB a.F.
- KG, 24.09.2021 - 7 U 35/15
VOB-Vertrag: Restwerklohnanspruch und Beweislastverteilung bei gescheitertem …
- OLG Karlsruhe, 15.12.2021 - 25 U 342/21
Einordnung eines Vertrags über Malerarbeiten als Bauvertrag
- OLG Brandenburg, 08.12.2016 - 12 U 192/15
VOB-Vertrag: Nachtragsvergütung des Auftragnehmers bei Ausführung von …
- LG Frankfurt/Main, 31.10.2024 - 32 O 13/24
Bauhandwerkersicherheit auch für (erhöhten) Stundenlohnaufwand!
- LG Frankfurt/Main, 06.02.2025 - 32 O 13/24
- OLG Düsseldorf, 19.08.2021 - 5 U 39/20
Ansprüche aus einem Generalunternehmervertrag Anspruch auf Gewährung einer …
- OLG Naumburg, 24.11.2022 - 2 U 180/21
Anspruch auf Sicherheit für Vergütungsansprüche aus Architektenvertrag; …
- OLG Celle, 06.10.2021 - 14 U 153/20
Anspruch auf Rückzahlung von überzahlten Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen …
- KG, 20.02.2018 - 7 U 40/17
Anspruch auf Leistung einer Bauhandwerkersicherung
- OLG Köln, 17.06.2020 - 11 U 186/19
Ab wann verjährt der Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherheit?
- OLG München, 19.06.2023 - 28 U 1119/23
Anspruch auf Bauhandwerkersicherung auch noch nach Kündigung durch den …
- OLG München, 21.11.2023 - 9 U 301/23
Beginn der Verjährung bei einem Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit
- OLG Hamm, 27.03.2019 - 12 U 66/17
Entsorgung des im Erdreich enthaltenen Mülls: Geänderte oder zusätzliche …
- OLG Düsseldorf, 11.08.2015 - 21 U 196/14
Höhe der einem Baubetreuer einzuräumenden Bauhandwerkersicherung
- OLG Köln, 18.12.2019 - 16 U 114/19
Wer muss für Sonderwünsche bezahlen: Die Erwerber oder der Bauträger?
- LG München I, 28.02.2023 - 24 O 7467/22
Bauhandwerkersicherheit auch nach Kündigung durch den Unternehmer!
- OLG München, 08.02.2022 - 28 U 3880/21
Bauhandwerkersicherung erfordert auch bei Auftraggeberkündigung schlüssige …
- OLG Frankfurt, 24.06.2024 - 29 U 100/22
Bauvertrag: Zulässiges Teilurteil über Sicherheitsleistung trotz Widerklage
- LG Frankfurt/Main, 20.05.2022 - 33 O 174/21
- OLG München, 03.08.2023 - 28 U 1119/23
Anspruch auf Bauhandwerkersicherung auch noch nach Kündigung durch den …
- LG Stuttgart, 14.07.2026 - 7 O 179/25
Bauhandwerkersicherheit und Vergütung für erbrachte und nicht erbrachte …
- LG Duisburg, 22.10.2014 - 8 O 415/13
Stellen einer Sicherheitsleistung i.R.e. Vergütungsanspruchs für Umbaumaßnahmen …
- OLG München, 26.02.2025 - 27 U 1463/24
Wohnungseigentümergemeinschaft, Rechtsmißbrauch, Richterliche Hinweispflicht, …
- OLG Celle, 27.04.2022 - 14 U 96/19
Sicherheitsleistung für eine Vergütung aus einem Architektenvertrag; Unterschied …
- OLG München, 06.10.2026 - 9 U 3377/25
Unwirksamkeit eines Sicherungsverlangens nach § 174 BGB, Angemessenheit der …
- OLG Naumburg, 28.02.2019 - 2 U 13/18
Zweifamilienhaus - Anspruch auf Bauhandwerkersicherung bei Bauvorhaben betreffend …
- OLG Dresden, 14.08.2024 - 13 U 1745/23
Keine Preisanpassung trotz Mengenänderung!?
- OLG Düsseldorf, 22.07.2025 - 23 U 143/24
Anforderungen an die Darlegung der "großen" Kündigungsvergütung?
- LG Düsseldorf, 03.12.2021 - 6 O 138/20
- OLG Zweibrücken, 13.05.2019 - 5 U 87/18
Klage auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung: Anforderungen an die Darlegung …
- OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 21 U 67/21
Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf eine …
- OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 13 U 2800/19
Bauhandwerkersicherung für isoliert beauftragte Gerüstbauarbeiten
- KG, 30.03.2021 - 21 W 4/21
Einstweilige Verfügung gegen die Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes …
- OLG Köln, 18.03.2026 - 11 U 109/23
Wann ist eine Bauhandwerkersicherheit zurückzugeben?
- OLG München, 26.04.2022 - 28 U 3880/21
Privates Baurecht: Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung für …
- OLG Naumburg, 08.09.2025 - 12 U 26/25
Nur der grobe Rechtsmissbrauch schadet!
- OLG München, 09.02.2021 - 9 U 1546/20
Voraussetzung eines Anspruchs auf Stellung einer Bauhanderwerkersicherheit für …
- KG, 02.06.2023 - 7 U 127/21
Missbrauchsverbot bei einer Rüge des Missbrauchs einer Vollmacht
- KG, 18.03.2025 - 21 U 110/24
Erfüllen der Voraussetzungen eines Bauvertrags hinsichtlich Lieferung und Montage …
- OLG München, 02.04.2019 - 9 U 1683/18
Detail-Pauschalvertrag kann nach Kündigung auf Einheitspreisbasis abgerechnet …
- OLG Naumburg, 13.03.2017 - 1 U 128/16
Bauhandwerkersicherung: Sicherungsfähiger Vergütungsanspruch bei …
- KG, 24.06.2025 - 21 U 165/24
Bauhandwerkersicherung und Bausollbestimmung bei Pauschalpreisvertrag
- KG, 07.05.2024 - 21 U 129/23
Bemessung der Sicherheitsleistung zum Schutz eines Vollstreckungsschuldners vor …
- OLG München, 21.12.2021 - 9 U 5469/21
Bauhandwerkersicherheit auch für Nachträge!
- OLG Frankfurt, 19.12.2014 - 5 U 9/14
Schlüsselfertige Erstellung einer Wohnanlage - Begriff des Bauwerks
- OLG München, 24.04.2020 - 9 U 6930/19
Auch im Bürgschaftsrecht spielt die Urkalkulation keine Rolle mehr!
- OLG München, 21.11.2019 - 28 U 3648/19
Absicherung des Unternehmers für etwaige Mängelbeseitigungsarbeiten - Absicherung …
- LG Duisburg, 30.01.2020 - 21 O 54/16
- OLG Dresden, 20.09.2018 - 10 U 1729/17
Auch Nachunternehmer sind "Unternehmer eines Bauwerks"!
- LG Berlin, 19.01.2017 - 86 O 142/16
Bauhandwerkersicherung: Absicherung streitiger Nachträge wegen vom Besteller zu …
- OLG Hamburg, 22.06.2021 - 8 U 53/18
Zeitliche Grenzen bei der außerordentlichen Kündigung eines Werkvertrages
- OLG Hamburg, 07.02.2019 - 4 U 103/18
Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages
- OLG Naumburg, 10.02.2022 - 2 U 176/20
Sicherungsverlangen des Bauhandwerkers trotz seiner Kündigung des …
- LG Hamburg, 10.06.2015 - 328 O 291/14
Sicherheit nach § 648a BGB setzt keine schriftliche Nachtragsbeauftragung voraus!
- KG, 20.12.2016 - 7 U 123/15
Klage auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung bei VOB-Vertrag: …
- LG Essen, 19.07.2024 - 17 O 85/21
Erneuerung der Elektrik: Bauvertrag, aber kein Verbraucherbauvertrag!
- LG Frankfurt/Main, 24.05.2022 - 20 O 99/21
Eintragung einer Sicherungshypothek: Mängel spielen keine Rolle!
- LG Arnsberg, 06.09.2018 - 8 O 55/18
Stellung einer Sicherheit i.R. eines "VOB-Bauvertrags"
- OLG München, 04.04.2025 - 28 U 2940/24
Abschlagsrechnung, Mängelbeseitigung, Leistungsverweigerungsrecht, Teilvergleich, …
- OLG München, 22.01.2025 - 28 U 2940/24
Besteller in Annahmeverzug: Nur "einfacher" Mängeleinbehalt!
- KG, 03.12.2015 - 27 U 105/15
Bauhandwerkersicherung: Sicherheitsleistung des Bauherrn nach Vertragskündigung
- LG Landshut, 13.12.2018 - 72 O 182/14
Anspruch des Unternehmer auf Sicherheitsleistung trotz Geltendmachung von …
- OLG Koblenz, 07.06.2016 - 4 U 66/16
Auftragnehmer fordert § 648a BGB-Sicherheit: Werklohn muss schlüssig vorgetragen …
- LG Hannover, 02.03.2015 - 14 O 62/14
Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruches auf Einräumung einer …
- OLG Braunschweig, 07.03.2019 - 8 U 11/16
Kein Fluchtwegekonzept, kein Verzug!
- OLG Zweibrücken, 20.02.2019 - 5 U 87/18
Klage auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung: Anforderungen an die Darlegung …
- LG München I, 14.06.2016 - 5 O 18289/15
Bauhandwerkersicherung für Architektenleistungen
- LG Kleve, 17.09.2024 - 3 O 104/23
- OLG München, 19.02.2021 - 9 U 7047/20
Beginn der Gewährleistungsfristen: Abnahmeprotokoll geht Bauvertrag vor!
- OLG München, 02.07.2020 - 9 U 6930/19
Auch im Bürgschaftsrecht spielt die Urkalkulation keine Rolle mehr!
- OLG München, 30.10.2019 - 28 U 3648/19
Leistungsverweigerungsrecht für den Fall einer unzureichenden Sicherung
- OLG Koblenz, 17.05.2016 - 4 U 66/16
Bauhandwerkersicherheit - Voraussetzungen bei Mehrleistungen
- LG München I, 31.03.2016 - 8 O 179/14
Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB: Vertragsstrafe wird nicht berücksichtigt!
- LG Karlsruhe, 24.01.2025 - 6 O 78/24
Sicherheitsleistung bei einer Bauhandwerkersicherheit
- LG Hamburg, 08.03.2024 - 305 O 91/23
Voraussetzungen des Anspruchs auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit
- LG Düsseldorf, 31.05.2019 - 36 O 21/18
- OLG Hamburg, 04.10.2016 - 12 U 13/15
- LG Aachen, 29.08.2023 - 12 O 69/23
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