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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3195
BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12 (https://dejure.org/2014,3195)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2014 - VII ZR 349/12 (https://dejure.org/2014,3195)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2014 - VII ZR 349/12 (https://dejure.org/2014,3195)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BGB § 648a Abs. 1

  • openjur.de

    § 648a Abs. 1 BGB

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Bauhandwerkersicherung: Voraussetzungen eines erfolgreichen Sicherungsverlangens nach Bestellerkündigung des Bauvertrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 648a Abs 1 BGB
    Bauhandwerkersicherung: Voraussetzungen eines erfolgreichen Sicherungsverlangens nach Bestellerkündigung des Bauvertrags

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 648a Abs. 1 BGB verlangen. Der Unternehmer hat die ihm nach einer Kündigung zustehende Vergütung schlüssig darzulegen.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Bauunternehmers auf Sicherheitsleistung (Bauhandwerkersicherung) nach Kündigung des Werkvertrages

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 648 a Abs. 1
    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages; Schlüssigkeit der Vergütung; entgangener Gewinn

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 648a Abs. 1
    Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrags in Höhe des vom Unternehmer dargelegten tatsächlichen Vergütungsanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Bauunternehmers auf Sicherheitsleistung (Bauhandwerkersicherung) nach Kündigung des Werkvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang der Sicherheit gemäß § 648a BGB nach Kündigung des Bauvertrags?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung des Bauvertrages - und die Bauhandwerkersicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütung und Sicherung des Bauunternehmers beim gekündigten Bauvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unternehmer kann Bauhandwerkersicherheit trotz Kündigung des Vertragsverhältnisses fordern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unternehmer kann Bauhandwerkersicherheit trotz Kündigung des Vertragsverhältnisses fordern

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmer kann § 648a BGB-Sicherheit auch bei strittiger Kündigung des Bauvertrags effektiv durchsetzen

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Bauhandwerkersicherung nach Vertragskündigung?

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmer kann Bauhandwerkersicherheit trotz Kündigung des Vertragsverhältnisses fordern

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EGBGB Art. 27; EUGVVO 44/2001 Art. 23
    Vertragliche Schuldverhältnisse --> Allgemeines Vertragsrecht

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Bauvertrag - Zum Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Dauerbrenner § 648a BGB: Bauhandwerkersicherung - Auch nach Kündigung des Werkvertrages!

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Sicherheit nach § 648 a BGB auch nach (egal welcher) Kündigung.

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Darlegung und Höhe der § 648a Sicherheit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Unternehmer kann eine Bauhandwerkersicherheit auch nach Kündigung des Bauvertrages verlangen; die ihm nach der Kündigung zustehende Vergütung hat er schlüssig darzulegen.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nach Kündigung des Bauvertrages ist eine Bauhandwerkersicherung noch möglich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bauhandwerkersicherung - Auch nach Kündigung des Werkvertrages

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nach Kündigung des Bauvertrages ist eine Bauhandwerkersicherung noch möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme der Bauhandwerkersicherung trotz Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bauhandwerkersicherung nach § 648 a BGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Werkvertrages § 648 a BGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bauhandwerkersicherung nach §§ 648 a BGB a. F. bzw. § 650 f BGB n. F.

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Bauhandwerkersicherung nach Vertragskündigung

Besprechungen u.ä. (5)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bauhandwerkersicherung gemäß § 648a BGB auch nach Kündigung des Bauvertrages

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Besteller muss trotz Kündigung des Bauvertrags Sicherheit leisten

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmer kann § 648a BGB-Sicherheit auch bei strittiger Kündigung des Bauvertrags effektiv durchsetzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheit nach § 648a BGB auch nach Kündigung! (IBR 2014, 344)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    § 648a BGB-Sicherheit nach Kündigung: In welcher Höhe? (IBR 2014, 345)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 200, 274
  • NJW 2014, 2186
  • ZIP 2014, 27
  • MDR 2014, 13
  • MDR 2014, 586
  • NZBau 2014, 343
  • NJ 2014, 299
  • NJ 2014, 473
  • VersR 2016, 532
  • WM 2014, 801
  • BauR 2014, 992
  • ZfBR 2014, 460
 
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Wird zitiert von ... (111)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.11.2007 - VII ZR 83/05

    Umsatzsteuerpflicht der nach freier Kündigung eines Bauvertrages zu zahlenden …

    Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
    Auf den Teil der Vergütung, der für nicht erbrachte Leistungen geltend gemacht wird, darf der Unternehmer keine Umsatzsteuer berechnen (BGH, Urteil vom 22. November 2007 - VII ZR 83/05, BGHZ 174, 267 Rn. 16 ff.).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis …

    Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
    Auch diesen Anspruch muss der Unternehmer schlüssig darlegen (BGH…, Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 146/04, BGHZ 167, 345 Rn. 23; Urteil vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 103/00, BGHZ 153, 244, 250; Urteil vom 25. März 1993 - X ZR 17/92, BauR 1993, 469, 471 = ZfBR 1993, 189).
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97

    Darlegung ersparter Aufwendungen

    Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
    Dieser ermittelt sich - worauf das Berufungsgericht hingewiesen hat - als Differenz zwischen der für die nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Vergütung einerseits und ersparten Aufwendungen und anderweitigem Erwerb andererseits (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1980 - VII ZR 324/79, BauR 1981, 198, 199; Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 277/97, BGHZ 140, 263, 265).
  • BGH, 27.05.2010 - VII ZR 165/09

    Zur Sicherheitenvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines …

    Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
    Während der Unternehmer nach der Altfassung des Gesetzes keinen durchsetzbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung hat, gewährt ihm nunmehr die Neufassung einen solchen Anspruch, der auch im Wege der Klage geltend gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 27. Mai 2010 - VII ZR 165/09, BauR 2010, 1219 Rn. 19 = NZBau 2010, 495).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch …

    Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
    Er kann sich nicht - wie die Klägerin - darauf beschränken, lediglich einen Gewinnentgang zu behaupten (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846, 849 = ZfBR 1996, 310).
  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 314/01

    Zum Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Herausgabe einer …

    Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
    Diese Umstände sind für eine konkludente Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - VII ZR 314/01, BGHZ 154, 378, 382).
  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den …

    Auszug aus BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12
    Er hat die vereinbarte Vergütung und darüber hinaus darzulegen, welche Kosten er erspart hat und welchen anderweitigen Erwerb er sich anrechnen lassen muss (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365, 369; Urteil vom 6. März 1997 - VII ZR 47/96, BauR 1997, 643, 644 = ZfBR 1997, 242; Urteil vom 7. November 1996 - VII ZR 82/95, BauR 1997, 304, 305 = ZfBR 1997, 78).
  • BGH, 06.03.1997 - VII ZR 47/96

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrages

  • OLG Celle, 25.04.2012 - 7 U 234/11

    Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB nach einer …

  • BGH, 23.10.1980 - VII ZR 324/79

    Kündigung des Auftraggebers - Vergütungsanspruch des Auftragnehmers

  • LG Stuttgart, 03.12.2010 - 8 O 284/10

    Bauhandwerkersicherung: Anspruch auf Sicherheitsleistung nach Kündigung des …

  • LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12

    Bauvertrag: Stellung einer Bauhandwerkersicherung für offene Zusatzvergütungen …

  • LG Paderborn, 09.06.2011 - 3 O 521/10

    Bauunternehmer hat gegen den Besteller des Werkes Anspruch auf …

  • OLG Stuttgart, 17.01.2023 - 10 U 91/22

    Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des …

    Die Kündigung wirkt sich (lediglich) auf die Höhe der zu sichernden Forderung aus, wenngleich nach einer Kündigung regelmäßig keine Vorleistungen des Unternehmers mehr ausstehen (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 14).

    Rn. 37 Die dem Werkunternehmer nach einer Kündigung zustehende Vergütung ergibt sich aus der dem Vertrag zugrunde liegenden Vereinbarung und ist somit die vereinbarte Vergütung im Sinne des § 650f Abs. 1 Satz 1 Abs. 1 BGB (zu § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB a.F.: BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 19 f.).

    Dies beruht darauf, dass der Besteller ein berechtigtes Interesse daran hat, nur mit einem Sicherungsverlangen konfrontiert zu werden, das der durch die Kündigung bedingten Veränderung des Vergütungsanspruchs Rechnung trägt, zumal ihn die Sicherheit nach einer Kündigung in größerem Maße belastet als bei einem ungekündigten Bauvertrag (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 25).

    Will er eine Sicherheit in Anspruch nehmen, muss er es hinnehmen, dass er möglicherweise vor den vertraglich vereinbarten Fristen abrechnen muss (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 23 f.).

    Auf den Teil der Vergütung, der für nicht erbrachte Leistungen geltend gemacht wird, darf der Unternehmer keine Umsatzsteuer berechnen (BGH…, Urteil vom 22. November 2007 - VII ZR 83/05, juris Rn. 16 ff.; BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 21).

    Auch diesen Anspruch muss der Unternehmer schlüssig darlegen (BGH…, Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 146/04, juris Rn. 23; BGHZ 153, 244, 250; BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 22).

    Rn. 44 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Besteller im Sicherungsprozess nicht damit gehört werden, dass anstelle der vom Werkunternehmer behaupteten freien Kündigung des Bauvertrags die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorgelegen hätten, sofern die dieser Behauptung zugrundeliegenden Tatsachen bestritten sind (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 29).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.03.2014 (VII ZR 349/12) steht diesem Ergebnis nicht entgegen, weil ausweislich der dortigen Randnummer 33 auch für die nicht erbrachten Leistungen nicht auf die gesetzliche Vermutungsregelung zurückgegriffen worden ist (hierauf weist auch KG…, Urteil vom 15. Juni 2018 - 21 U 140/17, juris Rn. 45 hin), vielmehr wurde lediglich ausgeführt, dass allein der behauptete entgangene Gewinn den zu sichernden Anspruch nicht schlüssig darlegt.

    Das Sicherungsinteresse des Unternehmers besteht solange fort, wie sein Vergütungsanspruch nicht befriedigt ist (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 15).

    Rn. 60 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Unternehmer eine Sicherheit trotz möglicherweise berechtigter Mängelrügen des Bestellers verlangen (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 28; BGH…, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, juris Rn. 23).

    Der Gesetzgeber wollte dem Unternehmer mit § 650f BGB die Möglichkeit eröffnen, möglichst schnell und effektiv vom Besteller eine Sicherheit für den Fall zu erlangen, dass der Besteller ihn nicht bezahlt (zu § 648a BGB a.F.: BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 27).

    Mit Rücksicht auf dieses Schutzbedürfnis hat der Gesetzgeber gleichzeitig in Kauf genommen, dass unter Umständen - rückblickend betrachtet - eine Übersicherung des Unternehmers besteht, weil die sich nach abschließender Klärung aller insoweit streitigen Umstände ergebende Vergütung womöglich geringer ausfällt als der in § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB umschriebene Sicherungsumfang (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 28; BGH…, Urteil vom 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20, juris Rn. 23).

    Indem im Rechtsstreit auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung - wie ausgeführt - die schlüssige Darstellung des Vergütungsanspruchs genügt (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 23), wird die Gefahr einer Übersicherung des Werkunternehmers ausdrücklich in Kauf genommen (OLG München…, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 20 U 94/19, juris Rn. 18: OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 5 U 87/18, juris Rn. 47; im Ergebnis ebenso: KG…, Urteil vom 22. Juni 2018 - 7 U 111/17, juris Rn. 40; einschränkend: KG…, Urteil vom 15. Juni 2018 - 21 U 140/17, juris Rn. 37).

    Rn. 99 Die insoweit streitigen Behauptungen der Parteien sind im vorliegenden Rechtsstreit nicht durch eine Beweisaufnahme aufzuklären, da nach dem gesetzgeberischen Willen das Sicherungsverlangen nicht mit einem Streit über die tatsächlichen Voraussetzungen der Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch zu belasten sind, wenn dieser die Durchsetzung des Sicherungsverlangens verzögern würde (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 29).

    Dies würde dem Gesetzeszweck des § 650f BGB gemäß den vorgenannten Ausführungen des Gesetzgebers und des Bundesgerichtshofs widersprechen, das Sicherungsinteresse der Klägerin würde missachtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 26).

  • BGH, 23.11.2017 - VII ZR 34/15

    Bauvertrag: Rechtsmissbräuchliches Sicherungsverlangen des Unternehmers

    Während der Unternehmer nach der Altfassung von § 648a BGB keinen durchsetzbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung hatte, gewährt ihm nunmehr die Neufassung einen solchen einklagbaren Anspruch (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274 Rn. 13 m.w.N.).

    Rn. 28 Mit der Neufassung der Vorschrift wollte der Gesetzgeber dem Unternehmer die Möglichkeit eröffnen, möglichst schnell und effektiv vom Besteller eine Sicherheit für die vereinbarte und nicht gezahlte Vergütung zu erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274 Rn. 27 m.w.N.).

  • BGH, 20.05.2021 - VII ZR 14/20

    Hinnahme eines Widerspruchs zwischen Teilurteil und Endurteil

    b) Allerdings ist für den werkvertraglichen Sicherungsanspruch nach § 648a BGB a.F. (jetzt: § 650f BGB ) im Hinblick auf dessen gesetzlichen Zweck, dem Unternehmer möglichst schnell und effektiv, das heißt insbesondere unabhängig von der gegebenenfalls langwierigen Aufklärung der tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des Vergütungsanspruchs, eine Sicherheit für den Fall ausbleibender Zahlung des Bestellers zu verschaffen (vgl. BT-Drucks. 16/511 S. 1, 11 f., 17; BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 27 ff., BGHZ 200, 274 ), eine Ausnahme von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anzunehmen.

    Denn in dem Zeitraum der Aufklärung der streitigen Tatsachen kann der Besteller zahlungsunfähig werden, wovor der Unternehmer durch die Vorschrift gerade geschützt werden soll ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 27, BGHZ 200, 274 ).

    Schließlich bleiben bei der Berechnung der dem Sicherungsverlangen zugrundeliegenden Vergütung aufrechenbare Ansprüche des Bestellers unberücksichtigt, sofern sie nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 28, BGHZ 200, 274 ).

    Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der im Rahmen des Anspruchs nach § 648a BGB a.F. schlüssig dargelegten Vergütung streitig und würde deren Klärung zu einer Verzögerung bei der Durchsetzung des Sicherungsanspruchs führen, so ist dem Sicherungsverlangen des Unternehmers stattzugeben, wenn nicht der Streit bereits anderweitig rechtskräftig geklärt ist ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 29, BGHZ 200, 274 ).

    (c) Dieser Zweck des Gesetzes und die ihm zugrundeliegende ausdrückliche Wertentscheidung des Gesetzgebers, insoweit dem (Sicherungs-) Interesse des Unternehmers Vorrang vor den Rechten des Bestellers einzuräumen, um den Unternehmer gegen das Risiko einer Insolvenz des Bestellers zu schützen ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 30, BGHZ 200, 274 ), würden unterlaufen, wenn über den - hier mit der Widerklage geltend gemachten - Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB a.F. wegen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen im Prozess über den Vergütungsanspruch nicht vorab durch Teilurteil befunden werden dürfte, sondern erst mit der - gerade in Bausachen die oftmals langwierige Klärung zahlreicher Einzelpunkte voraussetzenden - Entscheidung über die dem Unternehmer letztlich zustehende Vergütung.

    b) Allerdings ist für den werkvertraglichen Sicherungsanspruch nach § 648a BGB a.F. (jetzt: § 650f BGB ) im Hinblick auf dessen gesetzlichen Zweck, dem Unternehmer möglichst schnell und effektiv, das heißt insbesondere unabhängig von der gegebenenfalls langwierigen Aufklärung der tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des Vergütungsanspruchs, eine Sicherheit für den Fall ausbleibender Zahlung des Bestellers zu verschaffen (vgl. BT-Drucks. 16/511 S. 1, 11 f., 17; BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 27 ff., BGHZ 200, 274 ), eine Ausnahme von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anzunehmen.

    Denn in dem Zeitraum der Aufklärung der streitigen Tatsachen kann der Besteller zahlungsunfähig werden, wovor der Unternehmer durch die Vorschrift gerade geschützt werden soll ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 27, BGHZ 200, 274 ).

    Schließlich bleiben bei der Berechnung der dem Sicherungsverlangen zugrundeliegenden Vergütung aufrechenbare Ansprüche des Bestellers unberücksichtigt, sofern sie nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 28, BGHZ 200, 274 ).

    Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der im Rahmen des Anspruchs nach § 648a BGB a.F. schlüssig dargelegten Vergütung streitig und würde deren Klärung zu einer Verzögerung bei der Durchsetzung des Sicherungsanspruchs führen, so ist dem Sicherungsverlangen des Unternehmers stattzugeben, wenn nicht der Streit bereits anderweitig rechtskräftig geklärt ist ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 29, BGHZ 200, 274 ).

    (c) Dieser Zweck des Gesetzes und die ihm zugrundeliegende ausdrückliche Wertentscheidung des Gesetzgebers, insoweit dem (Sicherungs-) Interesse des Unternehmers Vorrang vor den Rechten des Bestellers einzuräumen, um den Unternehmer gegen das Risiko einer Insolvenz des Bestellers zu schützen ( BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 Rn. 30, BGHZ 200, 274 ), würden unterlaufen, wenn über den - hier mit der Widerklage geltend gemachten - Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB a.F. wegen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen im Prozess über den Vergütungsanspruch nicht vorab durch Teilurteil befunden werden dürfte, sondern erst mit der - gerade in Bausachen die oftmals langwierige Klärung zahlreicher Einzelpunkte voraussetzenden - Entscheidung über die dem Unternehmer letztlich zustehende Vergütung.

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