Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11873
BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13 (https://dejure.org/2014,11873)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2014 - VIII ZR 289/13 (https://dejure.org/2014,11873)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - VIII ZR 289/13 (https://dejure.org/2014,11873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,11873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, § 543 Abs. 1, § 535, § 573 Abs. 2 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vermieterkündigung bei vorangegangener Provozierung des Mieterverhaltens: Verletzung des Mieterhausrechts durch anlasslose Betretung der Mietwohnung; Wirksamkeit einer das Betretungsrecht regelnden Formularbestimmung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 535 BGB, § 543 Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 1 BGB, Art 13 Abs 1 GG
    Vermieterkündigung bei vorangegangener Provozierung des Mieterverhaltens: Verletzung des Mieterhausrechts durch anlasslose Betretung der Mietwohnung; Wirksamkeit einer das Betretungsrecht regelnden Formularbestimmung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Würdigung des berechtigten Interesses des Vermieters an der Beendigung des Mietvertrages bei Provokation des vertragswidrigen Verhaltens des Mieters

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mieter darf Vermieter aus der Wohnung werfen; §§ 307 Abs. 1 Satz 1, 535, 543 Abs. 1, 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 307 Abs. 1 Satz 1, 535, 543 Abs. 1, 573 Abs. 2 Nr. 1
    Vorangegangenes vertragswidriges Verhalten des Vermieters kompensiert pflichtwidriges Verhalten des Mieters; Gewaltanwendung bei Wohnungsbesichtigung; unwirksames allgemeines Besichtigungsrecht; Notwehr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Würdigung des berechtigten Interesses des Vermieters an der Beendigung des Mietvertrages bei Provokation des vertragswidrigen Verhaltens des Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter trägt Vermieter nach Streit aus Wohnung: Kündigung unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (51)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur fristlosen Kündigung des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem Mieter

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kein Recht zur Besichtigung des Vermieters ohne konkreten Anlass

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Zupackend

  • faz.net (Pressemeldung, 04.06.2014)

    Trägt man die Vermieterin hinaus, darf man bleiben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vermieterin hinaus getragen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die rausgetragene Vermieterin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses - und die Provokation des Vermieters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zutritt zur Mietwohnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach Streit mit dem Mieter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem Mieter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bewertung der Provokation eines vertragswidrigen Verhaltens durch den Vermieter

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter trägt neugierige Vermieterin vor die Tür - Kündigung des Mietvertrags ist trotz des Rauswurfs unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vermieterin "auf den Arm genommen"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Streit mit Vermieter begründet keine fristlose Kündigung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur fristlosen Kündigung des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem Mieter

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem Mieter

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Mieter schmeißt / trägt Vermieterin raus! Kündigung gerechtfertigt?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewertung der Provokation eines vertragswidrigen Verhaltens durch den Vermieter

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Zur fristlosen Kündigung des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem Mieter

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Hausrecht des Mieters - Rauswurf unwirksam nach eigenmächtiger Besichtigung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    (Kein) Kündigungsrecht des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem Mieter?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Vermieter dürfen nicht ohne Zustimmung in Wohnung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Was ein Mieter zulassen muss - Wohnungsbesichtigung erlaubt oder nicht?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Was, wenn Mieter überneugierige Vermieterin aus der Wohnung trägt?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Hinaustragens der Vermieterin ist unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Hinaustragens der Vermieterin ist unwirksam

  • mieterbund-wi.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung wegen Rausschmiss des Vermieters

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betretungsrecht des Vermieters: Nicht voraussetzungslos!

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Kündigung nach Streit nur bei gravierende Pflichtverletzung

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Keine anlasslose Überprüfung des Wohnungszustandes durch den Vermieter

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Das Besichtigungsrecht des Vermieters

  • bista.de (Kurzinformation)

    Keine Miet-Kündigung wegen Rauswurf neugieriger Vermieterin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Vermieterkündigung im Anschluss an einen Streit mit dem Mieter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hausfriedensbruch eines Mieters bei Nichtauszug nach Kündigung durch Vermieter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Besichtigungs- und Betretungsrecht des Vermieters

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Hausrecht des Mieters steht Kündigung entgegen!

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Kein allgemeines Besichtigungsrecht des Vermieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieter wegen Rauswurf des Vermieters unwirksam gekündigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht - Besichtigungsrecht des Vermieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Betretungsrecht des Vermieters nur bei sachlichem Grund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Wenn der Mieter den Vermieter aus dem Haus trägt ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht zur fristlosen Kündigung durch Vermieter nach Streit?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zutritt zur Wohnung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wann darf der Vermieter die Wohnung des Mieters besichtigen?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Darf ein Vermieter ohne Ankündigung die Wohnung betreten?

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Besichtigung, Betreten der Wohnung durch Vermieter - Privatsphäre

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Besichtigungsrecht des Vermieters - Wie viel hat der Mieter zu dulden ?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach Streit mit Vermieter?

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Vermieterin davongetragen - Daraufhin kündigte sie dem Mieter ohne Erfolg fristlos

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Nach Streit: Mieter trägt Vermieterin aus dem Haus

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Betretungsrecht des Vermieters nur bei sachlichem Grund

Besprechungen u.ä. (4)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kein Recht zur Besichtigung des Vermieters ohne konkreten Anlass

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mieter trägt Vermieterin gegen ihren Willen aus dem Haus - Kündigung unwirksam

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter die Vermieterin aus dem Haus trägt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter trägt Vermieterin nach Streit aus der Wohnung: Kündigung unzulässig! (IMR 2014, 366)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2566
  • NJW 2014, 28
  • MDR 2014, 950
  • NZM 2014, 635
  • ZMR 2014, 963
  • NJ 2014, 388
  • JR 2016, 18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (12)

  • LG München II, 21.07.2008 - 12 S 1118/08

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Formularklausel über das Recht des …

    Auszug aus BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13
    Rn. 16 c) Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung steht dem Vermieter weder ein periodisches, etwa alle ein bis zwei Jahre zu gewährendes Recht, ohne besonderen Anlass den Zustand der Wohnung zu kontrollieren, zu (so auch LG München II, ZMR 2009, 371; aA LG Tübingen, GE 2008, 1055; Lützenkirchen, NJW 2007, 2152 f.) noch ergibt sich ein solches Recht aus der von der Revisionserwiderung angeführten Formularklausel im Mietvertrag der Parteien, wonach die Klägerin berechtigt sei, das vom Beklagten gemietete Haus nach vorheriger Ankündigung zur "Überprüfung des Wohnungszustands" zu besichtigen.

    Rn. 20 Vielmehr besteht eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter - nach entsprechender Vorankündigung - den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, nur dann, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt, der sich zum Beispiel aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes ergeben kann (LG München II, ZMR 2009, 371; LG Hamburg, WuM 1994, 425; AG Bonn, NZM 2006, 698; MünchKommBGB/Häublein, BGB, 6. Aufl., § 535 Rn. 134 ff.; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.

  • LG Tübingen, 21.12.2007 - 7 O 404/07

    Gewerberaummiete: Besichtigungsrecht der Vermietergesellschaft; Wahrnehmung durch …

    Auszug aus BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13
    Rn. 16 c) Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung steht dem Vermieter weder ein periodisches, etwa alle ein bis zwei Jahre zu gewährendes Recht, ohne besonderen Anlass den Zustand der Wohnung zu kontrollieren, zu (so auch LG München II, ZMR 2009, 371; aA LG Tübingen, GE 2008, 1055; Lützenkirchen, NJW 2007, 2152 f.) noch ergibt sich ein solches Recht aus der von der Revisionserwiderung angeführten Formularklausel im Mietvertrag der Parteien, wonach die Klägerin berechtigt sei, das vom Beklagten gemietete Haus nach vorheriger Ankündigung zur "Überprüfung des Wohnungszustands" zu besichtigen.

    Rn. 19 Vor diesem Hintergrund kann dem Vermieter von Wohnraum entgegen einer Auffassung, die teilweise in der Instanzrechtsprechung (LG Stuttgart, ZMR 1985, 273, LG Frankfurt a.M., Urteil vom 17. Dezember 2012 - 2-11 S 146/12, BeckRS 2013, 06643; AG Münster WuM 2009, 288; AG Saarbrücken, ZMR 2005, 372; AG Rheine, WuM 2003, 315; vgl. auch LG Tübingen, GE 2008, 1055 zur Gewerberaummiete) und der Literatur (…Palandt/Weidenkaff, BGB, 73. Aufl. § 535 Rn. 82;… Erman/Lützenkirchen, BGB, 13. Aufl., § 535 Rn. 76;… Krämer/Schüller in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., III. A Rn. 2720;… Hannemann/Wiegner/Kühn, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, 3. Aufl., § 15 Rn. 132) vertreten wird, nicht das Recht zugebilligt werden, die Mietsache auch ohne besonderen Anlass in einem regelmäßigen zeitlichen Abstand von ein bis zwei Jahren zu besichtigen.

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13
    Zudem steht die Wohnung des Mieters als die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet, unter dem Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG, der das Recht gewährleistet, in diesen Räumen "in Ruhe gelassen zu werden" (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, 1, 23, sowie vom 16. Januar 2004 - 1 BvR 2285/03, NZM 2004, 186, 187).
  • BVerfG, 16.01.2004 - 1 BvR 2285/03

    Verfassungsmäßigkeit einer zivilgerichtlichen Verurteilung zur Räumung und …

    Auszug aus BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13
    Zudem steht die Wohnung des Mieters als die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet, unter dem Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG, der das Recht gewährleistet, in diesen Räumen "in Ruhe gelassen zu werden" (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, 1, 23, sowie vom 16. Januar 2004 - 1 BvR 2285/03, NZM 2004, 186, 187).
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13
    Der Vermieter, der schuldhaft eine materiell unbegründete Kündigung ausspricht und dem Mieter auf diese Weise sein Besitzrecht grundlos streitig macht, verletzt vertragliche Nebenpflichten aus dem Mietvertrag (BGH, Urteile vom 11. Januar 1984 - VIII ZR 255/82, BGHZ 89, 296, 302; vom 14. Januar 1988 - IX ZR 265/86, NJW 1988, 1268 unter III 2 b; vom 8. Juli 1998 - XII ZR 64/96, NZM 1998, 718 unter 2 a).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 394/03

    Kündigung des Zwischenmietvertrages wegen Nichtweiterleitung des erhaltenen …

    Auszug aus BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13
    Rn. 12 Die Beantwortung der Frage, ob eine Unzumutbarkeit in diesem Sinne vorliegt, ist das Ergebnis einer wertenden Betrachtung; diese obliegt in erster Linie dem Tatrichter und kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat und ob er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 394/03, WuM 2005, 401 unter II 3).
  • BGH, 14.01.1988 - IX ZR 265/86

    Schadensersatzanspruch des Vollstreckungsschuldners bei übereinstimmender …

    Auszug aus BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13
    Der Vermieter, der schuldhaft eine materiell unbegründete Kündigung ausspricht und dem Mieter auf diese Weise sein Besitzrecht grundlos streitig macht, verletzt vertragliche Nebenpflichten aus dem Mietvertrag (BGH, Urteile vom 11. Januar 1984 - VIII ZR 255/82, BGHZ 89, 296, 302; vom 14. Januar 1988 - IX ZR 265/86, NJW 1988, 1268 unter III 2 b; vom 8. Juli 1998 - XII ZR 64/96, NZM 1998, 718 unter 2 a).
  • BGH, 08.07.1998 - XII ZR 64/96

    Voraussetzungen eines Grundurteils

    Auszug aus BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13
    Der Vermieter, der schuldhaft eine materiell unbegründete Kündigung ausspricht und dem Mieter auf diese Weise sein Besitzrecht grundlos streitig macht, verletzt vertragliche Nebenpflichten aus dem Mietvertrag (BGH, Urteile vom 11. Januar 1984 - VIII ZR 255/82, BGHZ 89, 296, 302; vom 14. Januar 1988 - IX ZR 265/86, NJW 1988, 1268 unter III 2 b; vom 8. Juli 1998 - XII ZR 64/96, NZM 1998, 718 unter 2 a).
  • AG Saarbrücken, 22.12.2004 - 4 C 365/04

    Bezeichnung der Wohnung als "vermüllt" und "verkommen"; Duldung von Maßnahmen zur …

    Auszug aus BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13
    Rn. 19 Vor diesem Hintergrund kann dem Vermieter von Wohnraum entgegen einer Auffassung, die teilweise in der Instanzrechtsprechung (LG Stuttgart, ZMR 1985, 273, LG Frankfurt a.M., Urteil vom 17. Dezember 2012 - 2-11 S 146/12, BeckRS 2013, 06643; AG Münster WuM 2009, 288; AG Saarbrücken, ZMR 2005, 372; AG Rheine, WuM 2003, 315; vgl. auch LG Tübingen, GE 2008, 1055 zur Gewerberaummiete) und der Literatur (…Palandt/Weidenkaff, BGB, 73. Aufl. § 535 Rn. 82;… Erman/Lützenkirchen, BGB, 13. Aufl., § 535 Rn. 76;… Krämer/Schüller in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., III. A Rn. 2720;… Hannemann/Wiegner/Kühn, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, 3. Aufl., § 15 Rn. 132) vertreten wird, nicht das Recht zugebilligt werden, die Mietsache auch ohne besonderen Anlass in einem regelmäßigen zeitlichen Abstand von ein bis zwei Jahren zu besichtigen.
  • AG Bonn, 25.05.2005 - 5 C 275/04

    Zutritt zur Wohnung durch Vermieter

    Auszug aus BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13
    Rn. 20 Vielmehr besteht eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter - nach entsprechender Vorankündigung - den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, nur dann, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt, der sich zum Beispiel aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes ergeben kann (LG München II, ZMR 2009, 371; LG Hamburg, WuM 1994, 425; AG Bonn, NZM 2006, 698; MünchKommBGB/Häublein, BGB, 6. Aufl., § 535 Rn. 134 ff.; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.
  • AG Rheine, 04.03.2003 - 4 C 668/02

    Anspruch auf Duldung einer Besichtigung des Wohnung eines Mieters; …

  • AG Münster, 18.12.2008 - 6 C 4949/08

    Wohnraummietrecht - Wirksamkeit von Besichtigungsklauseln

  • BGH, 09.11.2016 - VIII ZR 73/16

    Gerichte müssen schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters …

    Diese Würdigung obliegt zwar in erster Linie dem Tatrichter und kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob sie auf einer rechtsfehlerfrei gewonnenen Tatsachengrundlage beruht, alle relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt worden sind und der Tatrichter den zutreffenden rechtlichen Maßstab angewandt hat (Senatsurteile vom 8. Dezember 2004 - VIII ZR 218/03, NZM 2005, 300 unter II 4; vom 9. März 2005 - VIII ZR 394/03, NJW 2005, 2552 unter II 3; vom 4. Juni 2014 - VIII ZR 289/13, NJW 2014, 2566 Rn. 12).
  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 281/13

    Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten: …

    Das Gleiche gilt für die weitere Frage, ob die Beklagten Grund zu der Annahme haben konnten, dass die Klägerin ihren Wiederherstellungspflichten nicht nachkommen würde oder ihr gegebenenfalls selbst Vertragsverstöße zur Last fielen, die im Rahmen der Würdigung der Erheblichkeit der den Beklagten zur Last gelegten Verstöße von Bedeutung sein könnten (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 2014 - VIII ZR 289/13, NJW 2014, 2566 Rn. 13).
  • BGH, 26.04.2023 - VIII ZR 420/21

    Pflicht des Mieters zur Zugangsgewährung bei sachlichem Grund; Berücksichtigung …

    Eine solche Pflicht kann sich zudem aus einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag ergeben (im Anschluss an Senatsurteil vom 4. Juni 2014 - VIII ZR 289/13, NJW 2014, 2566 Rn. 16 f., 20).

    Rn. 15 1. Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend angenommen hat, besteht eine vertragliche, aus § 14 Nr. 1 des Mietvertrags beziehungsweise § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter - nach entsprechender Vorankündigung - den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund (in § 14 Nr. 1 des Mietvertrags bezeichnet als "besonderer Anlass") gibt (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 2014 - VIII ZR 289/13, NJW 2014, 2566 Rn. 20 mwN), der beispielsweise - wie im vorliegenden Fall - in der gewünschten Besichtigung der Mietwohnung anlässlich ihres beabsichtigten Verkaufs mit Immobilienmaklern, Gutachtern und Kaufinteressenten liegen kann (vgl. hierzu RGZ 106, 270, 271; LG Frankfurt am Main, NZM 2002, 696; AG Stuttgart, WuM 2009, 732;… BeckOK-Mietrecht/Gras, Stand: 1. Februar 2023, § 535 BGB Rn. 4201;… MünchKommBGB/Häublein, 9. Aufl., § 535 Rn. 199;… BeckOK-BGB/Zehelein, Stand: 1. November 2022, § 535 Rn. 551;… Lützenkirchen, Mietrecht, 3. Aufl., § 535 BGB Rn. 807;… Staudinger/V. Emmerich, Stand: 18. März 2022, § 535 BGB Rn. 100;… Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 15. Aufl., § 535 BGB Rn. 209;… Blank/Börstinghaus, Miete, 6. Aufl., § 535 BGB Rn. 342; Schmid, WuM 2014, 316 ff.).

    Zudem steht die Wohnung des Mieters als die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet, unter dem Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG, der das Recht gewährleistet, in diesen Räumen "in Ruhe gelassen zu werden" (BVerfGE 89, 1, 23; BVerfG, NJW-RR 2004, 440, 441; Senatsurteil vom 24. Juni 2014 - VIII ZR 289/13, NJW 2014, 2566 Rn. 18).

    Jedoch besteht, wie der Senat bereits entschieden hat, eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter - nach entsprechender Vorankündigung - den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 2014 - VIII ZR 289/13, aaO Rn. 20 mwN).

    Eine solche Pflicht kann sich zudem - wie hier - aus einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag ergeben (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 2014 - VIII ZR 289/13, aaO Rn. 16 f.;… Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 15. Aufl., § 535 BGB Rn. 218 f.;… Blank/Börstinghaus, Miete, 6. Aufl., § 535 BGB Rn. 344;… MünchKommBGB/Häublein, 9. Aufl., § 535 Rn. 202).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht