Rechtsprechung
| LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 141 ZPO, § 286 Abs 1 ZPO, § 448 ZPO, § 546 Abs 1 BGB, § 573 Abs 1 S 1 BGB
Räumungsprozess: Parteivernehmung bei Eigenbedarfskündigung; freie Beweiswürdigung - RA Kotz
Parteivernehmung eines Vermieters bei Beweisnot bzgl. Eigenbedarf
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigenbedarfskündigung ist ausreichend zu begründen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Zur Beweislast bei einer streitigen Eigenbedarfskündigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eigenbedarf: Parteivernehmung möglich? (IMR 2015, 41)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 11.04.2014 - 23 C 90/13
- LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
Papierfundstellen
- NJW 2014, 3585
- NZM 2014, 786
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00
Anforderungen an Beweisaufnahme und -würdigung bei Beweisnot einer Partei …
- BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12
Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche …
Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
Denn das Amtsgericht hat es unterlassen, die Durchführung und den Inhalt der Parteianhörung, die es wie eine Parteiaussage gewürdigt und als zentralen Beweis zu Lasten der Beklagten verwertet hat, entweder im Sitzungsprotokoll oder im Urteil wiederzugeben (…vgl. BGH, Urt. v. 27. November 1968 - IV ZR 675/68, NJW 1969, 428 Tz. 15; Beschl. v. 29. November 2013 - BLw 4/12, NJW-RR 2014, 243 Tz. 10): Während das erstinstanzliche Sitzungsprotokoll weder zur Durchführung noch zum Inhalt der Parteianhörung Angaben enthält, erwähnt der erstinstanzliche Urteilstatbestand in seiner Prozessgeschichte zwar eine Anhörung des Klägers, bei der dieser den behaupteten Eigenbedarf "bekräftigt und bestätigt hat, dass er mit seiner Familie tatsächlich in die Wohnung einziehen wolle." Die getroffene Feststellung ist jedoch bereits formal unzureichend, da sich der Inhalt der ohnehin nur verknappt wiedergegebenen Aussage des Klägers nicht deutlich von deren Würdigung abhebt (…BGH, Beschl. v. 27. November 1968 - IV ZR 675/68, a.a.O. Tz. 13, 17). - BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 254/06
Voraussetzungen der Kündigung von Mietverhältnissen in einer von einer Bank in …
- BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88
Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen …
Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
Auch eine Vernehmung gemäß § 448 ZPO von Amts wegen hatte zu unterbleiben, da es insoweit an dem erforderlichen Anbeweis im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für den von dem Kläger behaupteten Eigennutzungswunsch fehlte (vgl. BGH, Urt. v. 5. Juli 1989 - VIII ZR 334/88, NJW 1989, 3222;… LG Berlin, Urt. v. 18. Oktober 2013 - 63 S 87/13, ZMR 2014, 535). - BGH, 09.10.2013 - I ZR 115/12
Warenverlust im Multimodaltransport von Containern auf Schiene und Straße: …
Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
Eine derartige richterliche Überzeugung aber setzt einen auf Grundlage der klägerseits dargetanen Indiztatsachen nicht zu gewinnenden Grad von Gewissheit voraus, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, Urt. v. 9. Oktober 2013 - I ZR 115/12, MDR 2013, 1412 Tz. 30) und der weit über die vom Amtsgericht für ausreichend erachtete bloße Plausibilität des Kündigungssachverhaltes hinausgeht. - BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88
Werkdienstwohnung: rechtliches Schicksal an Arbeitsverhältnis gebunden
Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
Davon ausgehend bedurfte es keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, ob es sich bei der streitgegenständlichen Wohnung unter Zugrundelegung des "Hauswart-Dienstvertrages" vom 2. Januar 1977 um eine Werkdienstwohnung i.S.d. § 576 b Abs. 1 BGB handelte, deren hier lediglich ausgesprochener Teilkündigung der Fortbestand des Dienstverhältnisses entgegen gestanden hätte (BAG, Urt. v. 23. August 1989 - 5 AZR 569/88, WuM 1990, 285;… Urt. vom 15. Dezember 1992 - 1 AZR 308/92, WuM 1993, 353;… Rolfs, in: Staudinger, Neubearb. 2014, § 576b Rz. 4), sofern der Kläger auch in dessen Rechte und Pflichten entweder gemäß den §§ 57 ZVG, 566 BGB (…vgl. zum Streitstand: Emmerich, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2014, § 566 Rz. 19 m.w.N.) oder rechtsgeschäftlich eingetreten wäre. - BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93
Rechtliches Gehör und Effektivität des Rechtsschutzes im Räumungsprozeß - …
Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
Der Kläger hat zwar einen entsprechenden Eigenbedarf behauptet, diesen jedoch als insoweit darlegungs- und beweisbelastete Partei (BVerfG, Beschl. v. 30. Juni 1993 - 2 BvR 459/93, NJW 1993, 2165 Tz. 26 ff.;… Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl. 2013, § 573 Rz. 70 m.w.N.) auf das erhebliche Bestreiten der Beklagten nicht zu beweisen vermocht. - LG Berlin, 18.10.2013 - 63 S 87/13
Eigenbedarfskündigung setzt "Eigenbedarf" voraus!
Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
Auch eine Vernehmung gemäß § 448 ZPO von Amts wegen hatte zu unterbleiben, da es insoweit an dem erforderlichen Anbeweis im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für den von dem Kläger behaupteten Eigennutzungswunsch fehlte (…vgl. BGH, Urt. v. 5. Juli 1989 - VIII ZR 334/88, NJW 1989, 3222; LG Berlin, Urt. v. 18. Oktober 2013 - 63 S 87/13, ZMR 2014, 535). - BAG, 15.12.1992 - 1 AZR 308/92
Erhöhung des Nutzungsentgelts für eine Werkdienstwohnung - Anwendung des Gesetzes …
Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
Davon ausgehend bedurfte es keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, ob es sich bei der streitgegenständlichen Wohnung unter Zugrundelegung des "Hauswart-Dienstvertrages" vom 2. Januar 1977 um eine Werkdienstwohnung i.S.d. § 576 b Abs. 1 BGB handelte, deren hier lediglich ausgesprochener Teilkündigung der Fortbestand des Dienstverhältnisses entgegen gestanden hätte (…BAG, Urt. v. 23. August 1989 - 5 AZR 569/88, WuM 1990, 285; Urt. vom 15. Dezember 1992 - 1 AZR 308/92, WuM 1993, 353;… Rolfs, in: Staudinger, Neubearb. 2014, § 576b Rz. 4), sofern der Kläger auch in dessen Rechte und Pflichten entweder gemäß den §§ 57 ZVG, 566 BGB (…vgl. zum Streitstand: Emmerich, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2014, § 566 Rz. 19 m.w.N.) oder rechtsgeschäftlich eingetreten wäre. - BGH, 27.11.1968 - IV ZR 675/68
Rechtsmittel
Auszug aus LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14
Denn das Amtsgericht hat es unterlassen, die Durchführung und den Inhalt der Parteianhörung, die es wie eine Parteiaussage gewürdigt und als zentralen Beweis zu Lasten der Beklagten verwertet hat, entweder im Sitzungsprotokoll oder im Urteil wiederzugeben (vgl. BGH, Urt. v. 27. November 1968 - IV ZR 675/68, NJW 1969, 428 Tz. 15; Beschl. v. 29. November 2013 - BLw 4/12, NJW-RR 2014, 243 Tz. 10): Während das erstinstanzliche Sitzungsprotokoll weder zur Durchführung noch zum Inhalt der Parteianhörung Angaben enthält, erwähnt der erstinstanzliche Urteilstatbestand in seiner Prozessgeschichte zwar eine Anhörung des Klägers, bei der dieser den behaupteten Eigenbedarf "bekräftigt und bestätigt hat, dass er mit seiner Familie tatsächlich in die Wohnung einziehen wolle." Die getroffene Feststellung ist jedoch bereits formal unzureichend, da sich der Inhalt der ohnehin nur verknappt wiedergegebenen Aussage des Klägers nicht deutlich von deren Würdigung abhebt (BGH, Beschl. v. 27. November 1968 - IV ZR 675/68, a.a.O. Tz. 13, 17).
- LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22
Zur Fortsetzung eines Mietverhältnisses unter Berufung auf fehlenden …
Die Klägerin hat den von ihr behaupteten Nutzungswunsch als insoweit beweisbelastete Partei zur vollen Überzeugung der Kammer bewiesen (vgl. zum Beweismaß Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14 , NJW 2014, 3585 , juris Tz. 5 ). - LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17
Widerspruch des Wohnraummieters gegen die Kündigung: Härtegrund der …
Während der Mieter seiner Bestreitenslast schon mit einem Bestreiten mit Nichtwissen i.S.d. § 138 Abs. 4 ZPO genügt, reicht für eine auf streitigen Eigenbedarf gestützte Räumungsverurteilung allein der Vollbeweis des behaupteten Eigenbedarfs, nicht hingegen die vom Amtsgericht für genügend erachtete bloße Plausibilität des Kündigungsvorbringens aus (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14 , NJW 2014, 3585 , juris Tz. 5 ). - LG Berlin, 07.12.2023 - 67 S 20/23
Eigenbedarfskündigung und Härte für den Mieter
Der Kläger hat den von ihm behaupteten Nutzungswunsch als insoweit beweisbelastete Partei zur vollen Überzeugung der Kammer bewiesen (vgl. zum Beweismaß Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14 , NJW 2014, 3585 , juris Tz. 5 ).
- LG Berlin, 07.05.2015 - 67 S 117/14
Berufung nach Abweisung der Räumungsklage des Wohnraumvermieter: Behandlung …
Rn. 21 Will der Vermieter - wie der Kläger - selbst in die Wohnung einziehen, so kann er entweder die zu beweisende Haupttatsache dartun und beweisen oder er hat statt der zu beweisenden Haupttatsache Indizien vortragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die den Schluss auf die Nutzungsabsicht rechtfertigen (vgl. Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14 , NJW 2014, 3585 m.w.N.). - LG Berlin II, 08.08.2024 - 67 S 92/24
Rechtsfolgen eines durch einen Inkassodienstleister verbraucherschutzrechtswidrig …
Denn wegen fehlender Einwilligung der Beklagten und einer ebensowenig bestehenden Beweisnot der Klägerin waren die Voraussetzungen für die von ihr beantragte Parteivernehmung weder nach § 447 ZPO noch nach den §§ 448, 141 ZPO erfüllt (vgl. Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14 , NJW 2014, 3585 , beckonline Tz. 7 m.w.N.). - LG Berlin, 19.10.2023 - 67 S 119/23
Eigenbedarfskündigung für sozial eng verbundenen Cousin
Denn die Klägerin hat den von ihr behaupteten Nutzungswunsch als insoweit beweisbelastete Partei zur vollen Überzeugung der Kammer bewiesen (vgl. zum Beweismaß Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14 , NJW 2014, 3585 , juris Tz. 5 ). - LG Berlin, 10.09.2019 - 67 S 149/19
Wohnraummiete: Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung bei unwahren Aussagen im …
Erforderlich ist auch hier die Führung des Vollbeweises (vgl. Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14 , NJW 2014, 3585 , juris Tz. 5 ). - LG Berlin, 11.12.2014 - 67 S 278/14
Wohnraummiete: Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur monatlichen …
Eine Parteieinvernahme der Beklagten zu ihrem streitigen Vorbringen hatte zu unterbleiben, da weder die Voraussetzungen des § 447 ZPO, noch die der §§ 448, 141 ZPO erfüllt waren, auch nicht unter Beachtung des Gebots der prozessualen Waffengleichheit (vgl. dazu Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14 , NJW 2014, 3585 Tz. 7 m.w.N.). - AG Berlin-Mitte, 24.11.2021 - 9 C 278/20
Sog. "Nest-Modell" als Eigenbedarf?
Dafür reicht bezüglich des behaupteten Wohnungs-Nutzungswunsches des Wohnungs-Vermieters für sich oder seine Angehörigen die Plausibilität dieses Wunsches indes nicht aus (vergleiche Landgericht Berlin, NZM 2019, 371, 372 (Randziffern 10 und 17), 373 (Randziffern 20 und 22), 374 (Randziffer 32); GE 2019, 1311, 1312 mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 04. September 2019, Geschäftszeichen: 67 S 64/19 mit weiteren Nachweisen; GE 2018, 1000 f. und 262, jeweils mit weiteren Nachweisen; Beschluss vom 19. Oktober 2017, Geschäftszeichen: 67 S 202/17, Ziffer I.; NJW 2014, 3585, 3586 mit weiteren Nachweisen; Amtsgericht Mitte, Urteil vom 08. Mai 2019, Geschäftszeichen: 9 C 343/18, Ziffer II. 1. Buchstabe a) (2) (a) mit weiteren Nachweisen; Selk, NZM 2019, 914, 915 ff. mit weiteren Nachweisen). - LG Berlin, 28.05.2020 - 67 S 21/20
Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung bei Verweigerung von Modernisierungsarbeiten …
Ein dem Beklagten günstigeres Beweisergebnis ist nicht aufgrund seiner eigenen Einvernahme als Partei gerechtfertigt, die die Kammer zur Beseitigung seiner nicht anderweitig zu behebenden Beweisnot angeordnet hat (st. Rspr. der Kammer, vgl. nur Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14 , NJW 2014, 3585 ). - AG Berlin-Mitte, 21.09.2016 - 9 C 148/16
Unpünktliche Mietzahlungen: Kündigung bei nur geringen Verzögerungen?
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