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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4842
BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15 (https://dejure.org/2016,4842)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2016 - IX ZR 146/15 (https://dejure.org/2016,4842)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - IX ZR 146/15 (https://dejure.org/2016,4842)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    InsO § 80, § 103 Abs. 2 Satz 1; BGB §§ 133, 157; StromGVV § 2 Abs. 2; GasGVV § 2 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Insolvenzverfahren: Ablehnung der Erfüllung eines noch nicht vollständig erfüllten gegenseitigen Vertrags durch den Insolvenzverwalter; Adressat einer Realofferte eines Energieversorgungsunternehmens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 InsO, § 103 Abs 2 S 1 InsO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 2 Abs 2 StromGVV
    Insolvenzverfahren: Ablehnung der Erfüllung eines noch nicht vollständig erfüllten gegenseitigen Vertrags durch den Insolvenzverwalter; Adressat einer Realofferte eines Energieversorgungsunternehmens

  • IWW

    § 103 Abs. 2 Satz 1 InsO, § ... 80 Abs. 1 InsO, § 103 InsO, § 38 InsO, § 87 InsO, § 103 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 103 Abs. 1 InsO, § 55 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 InsO, § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 812 Abs. 1 BGB, § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 55 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 InsO, § 35 Abs. 1 Fall 2 InsO, §§ 36, 38 EnWG, § 2 Abs. 1 Satz 2 StromGVV, §§ 145 ff BGB, § 38 Abs. 1 Satz 1 EnWG, § 3 Nr. 25 EnWG, § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Erfüllung eines beidseits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht (vollständig) erfüllten gegenseitigen Vertrages durch den Insolvenzverwalter; Realofferte eines Versorgungsunternehmens hinsichtlich eines massezugehörigen, vollständig ...

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Neuverbindlichkeiten bei nach Insolvenzeröffnung fortgesetztem Energiebezug trotz späterer Ablehnung der Vertragserfüllung durch Verwalter

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur "Realofferte" eines Energieversorgers nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 133, 157; StromGVV § 2 Abs. 2; InsO § 80; GasGVV § 2 Abs. 2; InsO § 103 Abs. 2 Satz 1
    Weiterleistung nach Insolvenzeröffnung keine Neuverbindlichkeiten des Schuldners, Realofferte, Versorgungsleistungen, Strom, Gas, Insolvenzverfahren

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Energielieferungsverträge in der Insolvenz; Erfüllungsablehnung und Neuabschluss aufgrund Realofferte des Energieversorgers mit dem tatsächlichem Inhaber des Anschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Erfüllung eines beidseits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht (vollständig) erfüllten gegenseitigen Vertrages durch den Insolvenzverwalter; Realofferte eines Versorgungsunternehmens hinsichtlich eines massezugehörigen, vollständig ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fortgesetzter Energiebezug trotz Insolvenzeröffnung≠keine neue Verbindlichkeit

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Neuverbindlichkeiten bei nach Insolvenzeröffnung fortgesetztem Energiebezug trotz späterer Ablehnung der Vertragserfüllung durch Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beidseits noch nicht erfüllte Verträge - Wahlrecht des Insolvenzverwalters und die Neuverbindlichkeiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strom- und Gasversorgung für ein Miethaus - nach Insolvenzeröffnung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bezug von Versorgungsleistungen nach Insolvenzeröffnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Realofferte eines Versorgungsunternehmens richtet sich nicht an den Schuldner persönlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Realofferte eines Versorgungsunternehmens richtet sich nicht an den Schuldner persönlich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Realofferte: Lieferung von Strom und Gas

Besprechungen u.ä. (6)

  • derenergieblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strom- und Gaslieferung nach Insolvenzeröffnung begründet keine Forderung gegen den bisherigen Kunden

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weiterlieferung von Energie nach Insolvenzeröffnung

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weiterlieferung von Energie nach Insolvenzeröffnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bezug von Versorgungsleistungen ohne Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters (IMR 2016, 257)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Hauseigentümerinsolvenz: Adressat der Realofferte eines Energieversorgers? (IMR 2016, 258)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzverwalter lehnt Vertragserfüllung ab - keine Neuverbindlichkeit des Schuldners (IVR 2016, 74)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2260
  • ZIP 2016, 682
  • MDR 2016, 550
  • NZI 2016, 484
  • NZM 2016, 676
  • WM 2016, 614
  • DB 2016, 820
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 02.07.2014 - VIII ZR 316/13

    Zum stillschweigenden Vertragsschluss durch Energieverbrauch

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15
    Nach dem maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont richtet sich eine in der Bereitstellung von Versorgungsleistungen (Strom, Gas) liegende Realofferte eines Versorgungsunternehmens hinsichtlich eines massezugehörigen, vollständig fremdvermieteten Grundstücks nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht an den Schuldner persönlich, sondern entweder an den Insolvenzverwalter oder an die Mieter (Fortführung von BGH, 2. Juli 2014, VIII ZR 316/13, BGHZ 202, 17; BGH, 22. Juli 2014, VIII ZR 313/13, BGHZ 202, 158).

    Dieser Rechtsgrundsatz zielt darauf ab, einen ersichtlich nicht gewollten vertragslosen Zustand bei den zugrunde liegenden Versorgungsleistungen zu vermeiden (BGH…, Urteil vom 10. Dezember 2008 - VIII ZR 293/07, NJW 2009, 913 Rn. 6; vom 2. Juli 2014 - VIII ZR 316/13, BGHZ 202, 17 Rn. 10;… vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 313/13, BGHZ 202, 158 Rn. 12).

    Mithin kommt es nicht auf die subjektive Sicht des Erklärenden an, sondern darauf, an wen sich nach dem objektiven Empfängerhorizont das in der Bereitstellung von Energie liegende Vertragsangebot richtet (BGH, Urteil vom 2. Juli 2014, aaO Rn. 11;… vom 22. Juli 2014, aaO Rn. 13).

    Diese auf den Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss weisenden Grundsätze gelten nur dann nicht, wenn gegenläufige Anhaltspunkte vorhanden sind, die im Einzelfall unübersehbar in eine andere Richtung weisen, oder wenn der Abnehmer der Versorgungsleistung bereits anderweitig feststeht, weil das Versorgungsunternehmen oder der Abnehmer zuvor mit einem Dritten eine Liefervereinbarung geschlossen haben, aufgrund derer die - nur einmal fließende - Leistung in ein bestehendes Vertragsverhältnis eingebettet ist (BGH, Urteil vom 2. Juli 2014, aaO Rn. 12 ff;… vom 22. Juli 2014, aaO Rn. 14 ff).

    Nur ein solches Verständnis wahrt das bei einer beiderseits interessengerechten Auslegung einzubeziehende Anliegen aller Beteiligten, stabile Vertragsbeziehungen zu erreichen und verhindert, dass aufwendige - und angesichts fehlender Zwischenzählerstände voraussichtlich in aller Regel erfolglose - Ermittlungen zwischenzeitlich möglicherweise erfolgter Kleinstbezüge erforderlich sind, um festzustellen, wer Vertragspartner des Versorgungsvertrages geworden ist (BGH, Urteil vom 2. Juli 2014 - VIII ZR 316/13, BGHZ 202, 17 Rn. 21).

  • BGH, 22.07.2014 - VIII ZR 313/13

    Zum stillschweigenden Vertragsschluss durch Energieverbrauch

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15
    Nach dem maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont richtet sich eine in der Bereitstellung von Versorgungsleistungen (Strom, Gas) liegende Realofferte eines Versorgungsunternehmens hinsichtlich eines massezugehörigen, vollständig fremdvermieteten Grundstücks nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht an den Schuldner persönlich, sondern entweder an den Insolvenzverwalter oder an die Mieter (Fortführung von BGH, 2. Juli 2014, VIII ZR 316/13, BGHZ 202, 17; BGH, 22. Juli 2014, VIII ZR 313/13, BGHZ 202, 158).

    Dieser Rechtsgrundsatz zielt darauf ab, einen ersichtlich nicht gewollten vertragslosen Zustand bei den zugrunde liegenden Versorgungsleistungen zu vermeiden (BGH…, Urteil vom 10. Dezember 2008 - VIII ZR 293/07, NJW 2009, 913 Rn. 6;… vom 2. Juli 2014 - VIII ZR 316/13, BGHZ 202, 17 Rn. 10; vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 313/13, BGHZ 202, 158 Rn. 12).

    Mithin kommt es nicht auf die subjektive Sicht des Erklärenden an, sondern darauf, an wen sich nach dem objektiven Empfängerhorizont das in der Bereitstellung von Energie liegende Vertragsangebot richtet (BGH…, Urteil vom 2. Juli 2014, aaO Rn. 11; vom 22. Juli 2014, aaO Rn. 13).

    Diese auf den Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss weisenden Grundsätze gelten nur dann nicht, wenn gegenläufige Anhaltspunkte vorhanden sind, die im Einzelfall unübersehbar in eine andere Richtung weisen, oder wenn der Abnehmer der Versorgungsleistung bereits anderweitig feststeht, weil das Versorgungsunternehmen oder der Abnehmer zuvor mit einem Dritten eine Liefervereinbarung geschlossen haben, aufgrund derer die - nur einmal fließende - Leistung in ein bestehendes Vertragsverhältnis eingebettet ist (BGH…, Urteil vom 2. Juli 2014, aaO Rn. 12 ff; vom 22. Juli 2014, aaO Rn. 14 ff).

  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf …

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15
    Ist dieses an Dritte vermietet, bestehen die Mietverhältnisse gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, und zwar unabhängig davon, ob der Schuldner wie vorliegend als Vermieter oder als Mieter an dem Rechtsverhältnis beteiligt ist (BGH, Urteil vom 29. Januar 2015 - IX ZR 279/13, BGHZ 204, 83 Rn. 28).

    Ansprüche aus einem gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO nach Insolvenzeröffnung fortbestehenden Mietverhältnis sind Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 InsO), wenn ihre Erfüllung für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss (BGH, Urteil vom 29. Januar 2015, aaO Rn. 33).

  • BGH, 26.09.2013 - IX ZR 3/13

    Tod des Insolvenzschuldners: Anspruchsgegner für einen Anspruch eines …

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15
    Rn. 7 2. Neugläubiger können auch während des laufenden Insolvenzverfahrens ihre nach Verfahrenseröffnung entstandenen Forderungen gegen den Schuldner unmittelbar geltend machen (BGH, Urteil vom 26. September 2013 - IX ZR 3/13, NJW 2014, 389 Rn. 8).

    Sie sind von der Durchsetzungssperre des § 87 InsO nicht erfasst (BGH…, Beschluss vom 28. Juni 2012 - IX ZR 211/11, NJW-RR 2012, 1465 Rn. 4; Urteil vom 26. September 2013, aaO).

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 38/04

    Rückforderung von rechtsgrundlos erbrachten Leistungen einer öffentlichen Kasse …

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15
    Stimmen die Vorstellungen der Beteiligten nicht überein, ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers geboten (BGH, Urteil vom 2. November 1988 - IVb ZR 102/87, BGHZ 105, 365, 369; vom 21. Oktober 2004 - III ZR 38/04, NJW 2005, 60 f).

    Es kommt daher darauf an, wie eine vernünftige Person in der Lage des Empfängers die Zuwendung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004, aaO).

  • BGH, 12.02.2009 - IX ZB 112/06

    Anwendbarkeit des Vollstreckungsverbots nach § 89 Abs. 1 Insolvenzordnung ( InsO …

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15
    Durch die wirksame Abgabe der Freigabeerklärung scheidet der betreffende Gegenstand zwar aus der Insolvenzmasse aus und wird der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners unterstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - IX ZB 112/06, NZI 2009, 382 Rn. 8;… vom 3. April 2014 - IX ZA 5/14, NZI 2014, 501 Rn. 6 jeweils mwN).
  • BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07

    Keine Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers für Kosten der Wasserversorgung …

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15
    Dieser Rechtsgrundsatz zielt darauf ab, einen ersichtlich nicht gewollten vertragslosen Zustand bei den zugrunde liegenden Versorgungsleistungen zu vermeiden (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2008 - VIII ZR 293/07, NJW 2009, 913 Rn. 6;… vom 2. Juli 2014 - VIII ZR 316/13, BGHZ 202, 17 Rn. 10;… vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 313/13, BGHZ 202, 158 Rn. 12).
  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines …

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15
    Stimmen die Vorstellungen der Beteiligten nicht überein, ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers geboten (BGH, Urteil vom 2. November 1988 - IVb ZR 102/87, BGHZ 105, 365, 369; vom 21. Oktober 2004 - III ZR 38/04, NJW 2005, 60 f).
  • OLG Celle, 07.01.2003 - 16 U 156/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15
    Solche Neugläubiger können ihre Forderungen auch während des Insolvenzverfahrens im Wege der Klage durchsetzen (zu allem OLG Celle, NZI 2003, 201, 202).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15
    Die Freigabe hat aber nicht zur Folge, dass die Masse von Verbindlichkeiten befreit wird, die zuvor in Verbindung mit dem freigegebenen Gegenstand bereits entstanden sind (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Februar 2006 - IX ZR 46/05, NZI 2006, 293 Rn. 12 f;… BAG, BAGE 129, 257 Rn. 25 für Arbeitsverhältnisse; BFH, BFHE 218, 435, 439 und ZIP 2008, 283 Rn. 6 für Kfz-Steuerpflicht;… HambKomm-InsO/Lüdtke, 5. Aufl., § 35 Rn. 69;… Holzer in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2014, § 35 Rn. 23;… MünchKomm-InsO/Peters, aaO § 35 Rn. 90;… Schmidt/Büteröwe, InsO, 19. Aufl., § 35 Rn. 43).
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZA 5/14

    Nachtragsverteilung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Veräußerungserlöse …

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 46/05

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter nach …

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 110/08

    Sozialkassenbeiträge - Insolvenz

  • BGH, 28.06.2012 - IX ZR 211/11

    Kostenfestsetzung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Justizfiskus als von …

  • OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03

    Zur Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften des BGB bei Erfüllungsverlangen …

  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 168/80

    Strombezug durch Konkursverwalter

  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 143/07

    Anforderungen an die Erklärung des Erfüllungsverlangens i.S. von § 103 Abs. 1 …

  • BGH, 21.04.1982 - VIII ZR 142/81

    Strombezug durch Konkursverwalter

  • BGH, 05.11.2020 - I ZR 193/19

    Rechtsstreit um bereicherungsrechtliche Ansprüche bezüglich Provisionen für die …

    Es kommt darauf an, wie eine vernünftige Person in der Lage des Empfängers die Zuwendung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte (BGH…, Urteil vom 14. Januar 2016 - III ZR 107/15, NJW 2016, 3027 Rn. 34; Urteil vom 25. Februar 2016 - IX ZR 146/15, NJW 2016, 2260 Rn. 21, jeweils mwN).
  • BGH, 11.02.2025 - VIII ZR 300/23

    Energielieferungsvertrag: Adressat der Realofferte eines …

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Energieversorger die Identität des Inhabers der tatsächlichen Verfügungsgewalt bekannt ist, er also etwa weiß, dass das zu versorgende Grundstück sich im Besitz eines Mieters oder Pächters befindet und dieser die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss ausübt (…Senatsurteile vom 2. Juli 2014 - VIII ZR 316/13, aaO Rn. 14;… vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 313/13, aaO Rn. 16;… vom 27. November 2019 - VIII ZR 165/18, aaO Rn. 11 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - IX ZR 146/15, NJW 2016, 2260 Rn. 14).
  • LG Hamburg, 19.05.2017 - 321 O 172/14

    Stromlieferungsvertrag: Vertragsschluss mit dem Mieter einer gewerblichen …

    Rn. 21 Im Urteil vom 02.02.2016, Az. IX ZR 146/15 führte der Bundesgerichtshof - in Zusammenfassung der ständigen Rechtsprechung - diesbezüglich für das konkludente Zustandekommen eines Energieversorgungsvertrages aus:.

    Auf den tatsächlichen Willen kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 02.02.2016, Az. IX ZR 146/15, Rn. 13 nach Juris;… Urteil vom 02.07.2014, Az. VIII ZR 316/13, Rn. 11 nach Juris).

    Mit Urteil vom 25.02.2016, Az. IX ZR 146/15 hat der BGH gar offen gelassen, ob sich die Realofferte des Versorgungsunternehmens an den Mieter oder Vermieter eines vollständig fremdvermieteten Grundstücks richtet (…Rn. 16 nach Juris).

    Rn. 60 1.2 Schließlich sind auch die Bestätigung des Lieferbeginns mit Schreiben vom 07.03.2013 (Anlage K5) und das Schweigen des Beklagten hierauf unerheblich, da der Versorgungsvertrag schon zuvor konkludent nach dem objektiven Empfängerhorizont mit demjenigen zustande kam, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt ausübt und die Bestätigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 StromGVV lediglich deklaratorische, nicht hingegen eine konstitutive Wirkung hat (BGH, Urteil vom 25.02.2016, Az. IX ZR 146/15, Rn. 13 ff., insb. 17 nach Juris).

  • OLG Köln, 17.07.2026 - 19 U 35/25

    Online-Poker, Ansprüche bei Spielteilnahmen aus dem Ausland, …

    Rn. 46 Unter einer Leistung im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB ist die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens zu verstehen, wobei für die Bestimmung der Personen des Leistenden und des Empfängers aus objektivierter Empfängersicht auf den Zweck abzustellen ist, den die Beteiligten im Zeitpunkt der Zuwendung nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen mit der Zuwendung verfolgt haben - entscheidend ist, wie eine vernünftige Person in der Lage des Empfängers die Zuwendung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte (…BGH, Urteile vom 14.01.2016, III ZR 107/15, juris Rn. 34; vom 25.02.2016, IX ZR 146/15, juris Rn. 21;… vom 31.01.2018, VIII ZR 39/17, juris Rn. 17).
  • OLG Köln, 20.07.2026 - 19 U 63/25

    Rückzahlung von Spielverlusten eines Spielers aus der Teilnahme an …

    Entscheidend ist, wie eine vernünftige Person in der Lage des Empfängers die Zuwendung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte (…BGH, Urteile vom 14.01.2016, III ZR 107/15, juris Rn. 34; vom 25.02.2016, IX ZR 146/15, juris Rn. 21;… vom 31.01.2018, VIII ZR 39/17, juris Rn. 17).
  • OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 76/23
    Rn. 41 Unter einer Leistung im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB ist die bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens zu verstehen, wobei für die Bestimmung der Personen des Leistenden und des Empfängers aus objektivierter Empfängersicht auf den Zweck abzustellen ist, den die Beteiligten im Zeitpunkt der Zuwendung nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen mit der Zuwendung verfolgt haben - entscheidend ist, wie eine vernünftige Person in der Lage des Empfängers die Zuwendung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte (…BGH, Urteile vom 14.01.2016 - III ZR 107/15, juris, Rn. 34; vom 25.02.2016 - IX ZR 146/15, juris, Rn. 21;… vom 31.01.2018 - VIII ZR 39/17, juris, Rn. 17).
  • LG Saarbrücken, 20.05.2016 - 10 S 13/16

    Energieversorgungsvertrag: Vertragspartner bei einem konkludenten Vertragsschluss …

    Zwar hat der BGH in einem Urteil vom 25.2.2016 - IX ZR 146/15, WM 2016, 614 die Auffassung vertreten, dass sich die Realofferte eines "vollständig fremdvermieteten Grundstücks" durchaus an die Mieter des Grundstücks richten könne, sofern diese die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Übergabepunkt ausüben.
  • OLG Stuttgart, 28.03.2018 - 3 U 168/17

    Insolvenzanfechtung der Begleichung von Mietzinsforderungen gegen eine insolvente …

  • LG Aachen, 29.10.2020 - 2 S 52/20

    Zustandekommen Gaslieferungsvertrag - Gaslieferung Mietshaus

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2019 - 12 U 189/17

    Gewährträgerschaft einer Gemeinde für die Mitgliedschaft eines privaten …

  • OLG Köln, 29.01.2026 - 19 U 53/25

    Zurückweisung der Berufung der Online-Glücksspielanbieterin mit Sitz in Gibraltar …

  • OLG Köln, 12.09.2025 - 19 U 8/25

    Rückzahlung von Verlusten aus Online-Glücksspielen (Online-Poker); Gesetzliches …

  • OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 112/23
  • OLG Nürnberg, 26.04.2024 - 15 U 736/23

    Klage des Insolvenzverwalters gegen den Insolvenzschuldner auf Herausgabe einer …

  • OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 4 U 237/22

    Kein Privileg des Energie-Grundversorgers im Rahmen der Insolvenzanfechtung

  • LG Amberg, 06.09.2021 - 22 O 828/20

    Kein Anspruch des Energieversorgers gegen den Eigentümer eines vermieteten …

  • OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 82/23
  • OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 132/23
  • KG, 14.12.2020 - 8 U 66/19

    Konkludenter Abschluss eines Stromlieferungsvertrags durch die Stromentnahme der …

  • OLG Hamm, 28.02.2018 - 20 U 202/16

    Rückabwicklung der Leistung eines Versicherers an den (Schein-)Zessionar bei …

  • OLG Köln, 22.12.2023 - 19 U 86/23

    Streit um Rückzahlung von Spieleinsätzen im Rahmen eines Online-Pokerspiels; …

  • AG Steinfurt, 17.06.2020 - 21 C 915/18

    Realofferte des Energieversorgers

  • LG Lübeck, 28.02.2025 - 15 O 238/23

    Rückforderung von Einsätzen aus Online-Glücksspiel

  • KG, 05.11.2020 - 8 U 66/19

    Konkludenter Abschluss eines Stromlieferungsvertrags durch die Stromentnahme der …

  • LSG Hamburg, 19.11.2020 - L 5 KA 3/18

    Rückforderung einer von der Kassenärztlichen Vereinigung an einen …

  • LG Wuppertal, 19.02.2018 - 17 O 242/17
  • AG Rheinbach, 19.05.2022 - 5 C 185/21
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