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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2016 - III ZR 255/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6648
BGH, 10.03.2016 - III ZR 255/12 (https://dejure.org/2016,6648)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2016 - III ZR 255/12 (https://dejure.org/2016,6648)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2016 - III ZR 255/12 (https://dejure.org/2016,6648)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Brüssel I-VO (vom 22. Dezember 2000) Art. 15 Abs. 1 Buchst. c, 2. Alt.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Internationale Zuständigkeit für Klage gegen den Vertragspartner aus einem nicht unmittelbar der gewerblichen, auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausgerichteten Tätigkeit des Vertragspartners dienenden Vertrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 15 Abs 1 Buchst c Alt 2 EGV 44/2001 vom 22.12.2000, Art 16 Abs 1 Alt 2 EGV 44/2001 vom 22.12.2000
    Internationale Zuständigkeit für Klage gegen den Vertragspartner aus einem nicht unmittelbar der gewerblichen, auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausgerichteten Tätigkeit des Vertragspartners dienenden Vertrag

  • IWW

    Art. 15 Abs. 1 Buchst. c, 2. Alt. EuGVVO, Art. ... 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO, Art. 15, 16 EuGVVO, Art. 16 Abs. 1, Art. 15 ff EuGVVO, Art. 16 Abs. 1 EuGVVO, Art. 15 Abs. 1 EuGVVO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Brüssel I-VO Art. 15 Abs. 1 lit. c Alt. 2
    Gerichtliche Zuständigkeit am Wohnsitz des Klägers bei enger Verbindung zwischen Vermittlungsvertrag und streitigem Geschäftsbesorgungsvertrag mit in Spanien ansässigem Makler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur internationalen Zuständigkeit für Klage aus einem Vertrag, der in Verbindung mit einem anderen Vertrag einer auf den Mitgliedstaat des Verbrauchers ausgerichteten Unternehmertätigkeit zuzuordnen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Internationale Zuständigkeit nach der Brüssel-I-VO für Annexverträge

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bei einem Immobiliengeschäft mit Auslandsbezug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bei einem Immobiliengeschäft mit Auslandsbezug

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EUGVVO 44/2001 Art. 15; EUGVVO 44/2001 Art. 16; ZPO § 562; ZPO § 563
    Zuständigkeit --> Versicherungs-, Verbraucher-, Arbeitsgerichtsstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2888
  • ZIP 2016, 1357
  • MDR 2016, 1043
  • NZM 2016, 328
  • VersR 2016, 1396
  • WM 2016, 1894
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 255/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Internationale Zuständigkeit in …

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - III ZR 255/12
    Rn. 6 Der Senat hat mit Beschluss vom 15. Mai 2014 (WM 2014, 2133) dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV die Frage vorgelegt, ob ein Verbraucher gemäß Art. 15 Abs. 1 Buchst. c, 2. Alt. in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1, 2. Alt. der für den Streitfall noch maßgebenden Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22. Dezember 2000 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO a.F. - ABl. EG Nr. L 21 S. 1; mit Wirkung vom 10. Januar 2015 ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl.

    Ob ein solcher Gerichtsstand - zumal für alle Beklagten (siehe hierzu Senat, Beschluss vom 15. Mai 2014 - III ZR 255/12, WM 2014, 2133 Rn. 10) - nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. c, 2. Alt. in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1, 2. Alt. EuGVVO a.F. begründet ist, hängt unter Beachtung der Ausführungen in dem auf den Vorlagebeschluss des Senats ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 23. Dezember 2015 (C-297/14, NJW 2016, 697) von noch nachzuholenden tatsächlichen Feststellungen ab.

    Rn. 18 b) Zwischen dem Vermittlungsvertrag aus dem Jahr 2005 und dem 2008 geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag besteht jedoch bei Anwendung der vom Gerichtshof der Europäischen Union in dem aufgrund des Vorlagebeschlusses des Senats (Beschluss vom 15. Mai 2014 - III ZR 255/12, WM 2014, 2133) ergangenen Urteil vom 23. Dezember 2015 (…C-297/14, NJW 2016, 697 Rn. 24 ff) aufgestellten Kriterien eine hinreichende Verbindung, die es rechtfertigt, auf Letzteren Art. 15 Abs. 1 Buchst. c, 2. Alt. in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1, 2. Alt. EuGVVO a.F. anzuwenden.

    Im Revisionsverfahren ist mangels entgegenstehender Feststellungen des Weiteren zu unterstellen, dass auch der Geschäftsbesorgungsvertrag aus dem Jahr 2008, aus dem der Kläger die von ihm geltend gemachten Ansprüche herleitet, mit allen drei Beklagten geschlossen wurde (Senatsbeschluss vom 15. Mai 2014 aaO Rn. 10).

    Mit diesem Vertrag sollte mithin der bereits durch den Vermittlungsvertrag und die Options- und Kaufverträge bestimmte wirtschaftliche Erfolg unterstützt und endgültig herbeigeführt werden (siehe bereits Senat, Beschluss vom 15. Mai 2014 aaO Rn. 18).

  • EuGH, 23.12.2015 - C-297/14

    Hobohm - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und …

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - III ZR 255/12
    Der Gerichtshof hat die Vorlage mit Urteil vom 23. Dezember 2015 (C-297/14, NJW 2016, 697) beschieden.

    Ob ein solcher Gerichtsstand - zumal für alle Beklagten (siehe hierzu Senat…, Beschluss vom 15. Mai 2014 - III ZR 255/12, WM 2014, 2133 Rn. 10) - nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. c, 2. Alt. in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1, 2. Alt. EuGVVO a.F. begründet ist, hängt unter Beachtung der Ausführungen in dem auf den Vorlagebeschluss des Senats ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 23. Dezember 2015 (C-297/14, NJW 2016, 697) von noch nachzuholenden tatsächlichen Feststellungen ab.

    Rn. 18 b) Zwischen dem Vermittlungsvertrag aus dem Jahr 2005 und dem 2008 geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag besteht jedoch bei Anwendung der vom Gerichtshof der Europäischen Union in dem aufgrund des Vorlagebeschlusses des Senats (Beschluss vom 15. Mai 2014 - III ZR 255/12, WM 2014, 2133) ergangenen Urteil vom 23. Dezember 2015 (C-297/14, NJW 2016, 697 Rn. 24 ff) aufgestellten Kriterien eine hinreichende Verbindung, die es rechtfertigt, auf Letzteren Art. 15 Abs. 1 Buchst. c, 2. Alt. in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1, 2. Alt. EuGVVO a.F. anzuwenden.

    Hieraus ergibt sich der lediglich ergänzende Charakter des in Rede stehenden Geschäftsbesorgungsvertrags zum zuvor geschlossenen Vermittlungsvertrag, wovon auch der Gerichtshof der Europäischen Union ausgegangen ist (Urteil vom 23. Dezember 2015 aaO, Rn. 35).

  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Der Gerichtshof präzisiert die unionsrechtlichen Regeln über die gerichtliche …

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - III ZR 255/12
    Dessen ungeachtet stellen die Umstände, dass die Beklagten ihre Dienste im Internet unter der Domänenkennung ".com" in deutscher Sprache anboten, auf der betreffenden Webseite als Kontaktmöglichkeit eine E-Mailanschrift mit der Domänenkennung ".de" angaben und sich deutschsprachiger Prospekte bedienten, Indizien für das Ausrichten der Tätigkeit des Gewerbetreibenden auf einen anderen Mitgliedstaat dar, die der Gerichtshof der Europäischen Union in dem Urteil vom 7. Dezember 2010 in den Sachen Pammer und Hotel Alpenhof (C-585/08 und C-144/09, NJW 2011, 505 Rn. 93) aufgeführt hat.

    Rn. 17 Demgegenüber erfüllt der im Sommer 2008 zustande gekommene Geschäftsbesorgungsvertrag, aus dem der Kläger seine Ansprüche herleitet, bei isolierter Betrachtung nicht die Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c, 2. Alt. EuGVVO a.F. Abgesehen von dem wenig aussagekräftigen Umstand, dass die Beteiligten in deutscher Sprache kommunizierten, ist weder einer der vom Gerichtshof der Europäischen Union in dem vorerwähnten Urteil vom 7. Dezember 2010 (aaO) - allerdings nicht erschöpfend - aufgezählten Gesichtspunkte (internationaler Charakter der Tätigkeit, Angabe von Anfahrtbeschreibungen aus anderen Mitgliedstaaten, Verwendung einer anderen Sprache oder Währung als derjenigen des Sitzstaats, Möglichkeit der Buchung in der anderen Sprache, Angabe von Telefonnummern mit internationaler Vorwahl, Tätigung von Ausgaben für einen Internetreferenzierungsdienst, um in anderen Mitgliedstaaten wohnhaften Verbrauchern den Zugang zur Webseite des Gewerbetreibenden oder seines Vermittlers zu erleichtern, Verwendung eines Domänennamens mit einer anderen Länderkennung als der des Sitzlandes, Erwähnung von Kundschaft aus anderen Mitgliedsländern) für ein Ausrichten der Tätigkeit der Beklagten in Spanien auf einen anderen Mitgliedstaat erfüllt noch sind vergleichbare Indizien hierfür ersichtlich.

  • EuGH, 06.09.2012 - C-190/11

    Die Möglichkeit für einen Verbraucher, einen ausländischen Gewerbetreibenden vor …

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - III ZR 255/12
    Nicht erforderlich ist dabei, dass der Vertrag zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer im Fernabsatz geschlossen wurde (EuGH, Urteil vom 6. September 2012 - C-190/11 - Mühlleitner, NJW 2012, 3225 Rn. 35 ff).
  • EuGH, 17.10.2013 - C-218/12

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Verbraucherschutzes bei …

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - III ZR 255/12
    Ob im Einzelfall unter Gesamtwürdigung der Umstände, unter denen der jeweilige Verbrauchervertrag geschlossen wurde, die Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO a.F. erfüllt sind, hat der nationale Richter zu entscheiden (EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2013 - C-218/12 - Emrek, NJW 2013, 3504 Rn. 26, 31).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - III ZR 255/12
    Das Urteil beruht aber inhaltlich nicht auf der Säumnis der Beklagten, sondern auf der Berücksichtigung des gesamten Sach- und Streitstands (…vgl. z.B. Senatsurteil vom 18. Januar 2007 - III ZR 44/06, NJW-RR 2007, 621 Rn. 6; BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff).
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer …

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - III ZR 255/12
    Das Urteil beruht aber inhaltlich nicht auf der Säumnis der Beklagten, sondern auf der Berücksichtigung des gesamten Sach- und Streitstands (vgl. z.B. Senatsurteil vom 18. Januar 2007 - III ZR 44/06, NJW-RR 2007, 621 Rn. 6; BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff).
  • BGH, 15.05.2024 - VIII ZR 226/22

    Widerrufsrecht eines in Deutschland wohnhaften Verbrauchers bei Abschluss von …

    Rn. 27 bb) Das Berufungsgericht ist zutreffend von diesen rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen und hat ihr Vorliegen in revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer tatrichterlicher Würdigung des Sachverhalts (…vgl. zu Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Brüssel I-VO BGH, Urteile vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, aaO Rn. 22; vom 10. März 2016 - III ZR 255/12, NJW 2016, 2888 Rn. 16; zu Art. 15 Abs. 1 Buchst. c LugÜ II BGH…, Urteil vom 9. Februar 2017 - IX ZR 9/16, aaO Rn. 15 f.) rechtsfehlerfrei festgestellt.

    Dabei hat es nicht nur den Umstand berücksichtigt, dass die Beklagte im Internet unter der internationalen Domäne ".com" aufgetreten ist (…vgl. zu diesem Kriterium im Rahmen des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Brüssel I-VO EuGH, C-585/08 und C-144/09, aaO Rn. 83 - Pammer und Hotel Alpenhof; zu Art. 15 Abs. 1 Buchst. c LugÜ II BGH…, Urteil vom 9. Februar 2017 - IX ZR 9/16, aaO Rn. 24), sondern auch auf weitere Indizien abgestellt, die sich aus den von ihm in Bezug genommenen Anlagen K 2 und K 7 ergeben, so auf die dort erfolgte Angabe des Kaufpreises in Euro und den aufgedruckten Hinweis, dass die Beklagte für jeden verkauften Baum "10 EUR/ct" an UNICEF spenden werde (…zur Maßgeblichkeit der Währung im Rahmen des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Brüssel I-VO vgl. EuGH, C-585/08 und C-144/09, aaO Rn. 84 - Pammer und Hotel Alpenhof;… BGH, Urteile vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, aaO Rn. 15; vom 10. März 2016 - III ZR 255/12, aaO Rn. 17).

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 67/16

    Verbrauchergerichtsstand: Vorliegen eines Kapitalanlagevertrags zu …

    Rn. 27 ee) Die Bewertung, ob ein Unternehmer seine Tätigkeit nach Deutschland ausgerichtet hat, liegt im tatrichterlichen Ermessen und ist nur eingeschränkt revisionsrechtlich überprüfbar (BGH, Urteil vom 10. März 2016 - III ZR 255/12, NJW 2016, 2888 Rn. 16).

    Für das Tatbestandsmerkmal des Ausrichtens nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO aF/LugÜ 2007 muss die Internetseite nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht kausal für den Vertragsschluss mit diesem Verbraucher sein (EuGH…, Urteil vom 17. Oktober 2013, C-218/12, Emrek, NJW 2013, 3504 Rn. 20 ff, 32; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - III ZR 255/12, WM 2014, 2133 Rn. 17).

    Nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass ein Ausrichten keine Kausalität zwischen dem im Wohnsitzstaat des Verbrauchers eingesetzten Mittel und dem Vertragsschluss verlange (EuGH…, Urteil vom 17. Oktober 2013, C-218/12, Emrek, NJW 2013, 3504 Rn. 24, 32), ist an diesem Merkmal nicht mehr festzuhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - III ZR 255/12, WM 2014, 2133 Rn. 17; noch offen gelassen von BGH…, Urteil vom 24. April 2013 - XII ZR 10/10, WM 2013, 1234 Rn. 33).

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 103/16

    Verbrauchergerichtsstand bei privaten Anlagegeschäften eines Unternehmers

    Die Bewertung, ob ein Unternehmer seine Tätigkeit nach Deutschland ausgerichtet hat, liegt im tatrichterlichen Ermessen und ist nur eingeschränkt revisionsrechtlich überprüfbar (BGH, Urteil vom 10. März 2016 - III ZR 255/12, NJW 2016, 2888 Rn. 16).

    Für das Tatbestandsmerkmal des Ausrichtens nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO aF/LugÜ 2007 muss die Internetseite nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht kausal für den Vertragsschluss mit diesem Verbraucher sein (EuGH…, Urteil vom 17. Oktober 2013, C-218/12, Emrek, NJW 2013, 3504 Rn. 20 ff, 32; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - III ZR 255/12, WM 2014, 2133 Rn. 17).

    Nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass ein Ausrichten keine Kausalität zwischen dem im Wohnsitzstaat des Verbrauchers eingesetzten Mittel und dem Vertragsschluss verlange (EuGH…, Urteil vom 17. Oktober 2013, C-218/12, Emrek, NJW 2013, 3504 Rn. 24, 32), ist an diesem Merkmal nicht mehr festzuhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - III ZR 255/12, WM 2014, 2133 Rn. 17; noch offen gelassen von BGH…, Urteil vom 24. April 2013 - XII ZR 10/10, WM 2013, 1234 Rn. 33).

  • OLG München, 11.10.2017 - 20 U 1506/17

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Unfalls in einem Ferienhaus auf …

    Der in deutscher Sprache gehaltene Internetauftritt wendet sich ersichtlich an Interessenten in Deutschland: Die Internetseite ist in deutscher Sprache abgefasst, die Domaine ("www...de") endet mit der Kennung "de", es wurde eine deutsche Telefonnummer und zum Zeitpunkt der hier gegenständlichen Buchung auch eine deutsche Adresse angegeben (vgl. EuGH…, Urteil vom 07.12.2010 - C-585/08, C-144/08 - NJW 2011, 505 Rn. 83; BGH…, Urteil vom 15.01.2015 - I ZR 88/14 - NJW 2015, 2339 Rn. 15, BGH, Urteil vom 10.03.2016 - III ZR 255/12 - NJW 2016, 2888 Rn. 16).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 66/16

    Ausrichtung der Kapitalanlagefalls-Rechtsanwaltstätigkeit auf Deutschland

    Rn. 27 ee) Die Bewertung, ob ein Unternehmer seine Tätigkeit nach Deutschland ausgerichtet hat, liegt im tatrichterlichen Ermessen und ist nur eingeschränkt revisionsrechtlich überprüfbar (BGH, Urteil vom 10. März 2016 - III ZR 255/12, NJW 2016, 2888 Rn. 16).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 9/16

    Tätigkeitsausrichtung bei internationalem Verbrauchergerichtsstand und …

    Die Bewertung, ob ein Unternehmer seine Tätigkeit nach Deutschland ausgerichtet hat, liegt im tatrichterlichen Ermessen und ist nur eingeschränkt revisionsrechtlich überprüfbar (BGH, Urteil vom 10. März 2016 - III ZR 255/12, NJW 2016, 2888 Rn. 16).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 10/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige …

    Die Bewertung, ob ein Unternehmer seine Tätigkeit nach Deutschland ausgerichtet hat, liegt im tatrichterlichen Ermessen und ist nur eingeschränkt revisionsrechtlich überprüfbar (BGH, Urteil vom 10. März 2016 - III ZR 255/12, NJW 2016, 2888 Rn. 16).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 39/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige …

    Die Bewertung, ob ein Unternehmer seine Tätigkeit nach Deutschland ausgerichtet hat, liegt im tatrichterlichen Ermessen und ist nur eingeschränkt revisionsrechtlich überprüfbar (BGH, Urteil vom 10. März 2016 - III ZR 255/12, NJW 2016, 2888 Rn. 16).
  • OLG Köln, 08.09.2022 - 15 U 217/21
    Den aufgetretenen Schaden in solchen Fällen unter die Haftung des § 3 PflVG i.V.m. § 10 AKB zu stellen, hieße, den Zweck dieser Bestimmungen zu überspannen und das durch die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasste Wagnis zu weit zu fassen (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 26.6.2008 - 15 W 4/08, OLGR 2008, 895;… OLG Frankfurt, Urt. v. 30.5.2006 - 18 U 64/05, OLGR 2007, 403; offen gelassen von OLG München, Urt. v. 24.4.2015 - 25 U 4874/14, VersR 2016, 1396).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 3 W 242/16

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Vollstreckungstitels

    Jedenfalls würde bei der vorliegend gegebenen besonderen Lage der "Doppelqualifikation" auch der Umstand eines "Erstkontaktes" in Deutschland noch nicht für die Ausrichtung der Tätigkeit des Antragstellers als französischer Anwalt auf Deutschland sprechen, denn daraus lässt sich noch nicht einmal schließen, der Antragsteller sei in dieser Hinsicht in irgendeiner Form werbend aufgetreten (dazu BGH NJW 2016, 2888 ff).
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