Rechtsprechung
| BGH, 16.06.2016 - V ZR 292/14 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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GKG § 49a Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseigentumssache: Bemessung des Gegenstandswerts bei Klage auf Abberufung des Verwalters und Bestellung eines namentlich bezeichneten neuen Verwalters
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 49a Abs 1 GKG
Wohnungseigentumssache: Bemessung des Gegenstandswerts bei Klage auf Abberufung des Verwalters und Bestellung eines namentlich bezeichneten neuen Verwalters - IWW
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Gegenstandswerts einer Klage bzgl. der Abberufung des Verwalters und gleichzeitiger Bestellung eines namentlich bezeichneten neuen Verwalters; Ermittlung des die Abberufung überschießenden Interesses an der Bestellung eines neuen Verwalters auf der ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Streitwert bei Abberufung und Neubestellung eines Verwalters; § 49a Abs. 1 GKG
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
GKG § 49a Abs. 1
Zur Festsetzung des gerichtlichen Gegenstandswerts bei gleichzeitiger Abberufung des WEG-Verwalters und Bestellung eines neuen Verwalters - ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Gebührenrecht
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 49a Abs. 1
Festsetzung des Gegenstandswerts einer Klage bzgl. der Abberufung des Verwalters und gleichzeitiger Bestellung eines namentlich bezeichneten neuen Verwalters; Ermittlung des die Abberufung überschießenden Interesses an der Bestellung eines neuen Verwalters auf der ... - rechtsportal.de
GKG § 49a Abs. 1
Festsetzung des Gegenstandswerts einer Klage bzgl. der Abberufung des Verwalters und gleichzeitiger Bestellung eines namentlich bezeichneten neuen Verwalters; Ermittlung des die Abberufung überschießenden Interesses an der Bestellung eines neuen Verwalters auf der ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gegenstandswert bei Klage auf Abberufung und Neubestellung eines Verwalters?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gegenstandswert bei Klage auf Abberufung und Neubestellung eines Verwalters
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Neues zum Streitwert: Abberufung und Neubestellung eines Verwalters (IMR 2016, 397)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 23.05.2013 - 150 C 277/13
- LG Dresden, 26.11.2014 - 2 S 340/13
- BGH, 16.09.2015 - V ZR 292/14
- BGH, 16.06.2016 - V ZR 292/14
Papierfundstellen
- NJW 2016, 3104
- MDR 2016, 1234
- MDR 2016, 1235
- NZM 2017, 637
- ZMR 2016, 918
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des …
Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZR 292/14
Das Gesamtinteresse der Parteien kann im Fall der Abberufung anhand des in der restlichen Vertragslaufzeit anfallenden Verwalterhonorars geschätzt werden (vgl. dazu Senat, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884 Rn. 18).Das Interesse der Klägerin kann nach ihrem Anteil an der jeweils zugrunde zu legenden Verwaltervergütung bestimmt werden (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, aaO, Rn. 20).
- OLG München, 25.08.2009 - 32 W 2033/09
Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung im Streit um die Beendigung des …
Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZR 292/14
Zwar wird, worauf die Klägerin zutreffend hinweist, die Auffassung vertreten, dass bei der Festsetzung des Gegenstandswertes im Falle einer Verbindung der Anträge nur von der noch zu zahlenden Verwaltervergütung für die Restlaufzeit des Verwaltervertrages auszugehen ist (OLG München, NJW-RR 2009, 1615, 1616). - OLG Schleswig, 23.05.1990 - 2 W 98/89
Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZR 292/14
Bei der Bestellung eines neuen Verwalters kann die Schätzung an die auf die gesamte Vertragslaufzeit entfallende Verwaltervergütung anknüpfen (BayObLG, WuM 1996, 663; OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 1045, 1046;… BeckOK KostR/Toussaint, § 49a GKG Rn. 36;… Sauren, WEG, 6. Aufl., § 49a GKG Rn. 5V;… Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 49a GKG Rn. 17;… vgl. auch Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentumsrechts, 6. Aufl., 10. Teil Rn. 234).
- LG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 9 S 45/21
Streitwert für Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung?
Wird der Beschluss angefochten (§§ 43 Abs. 2 Nr. 4, 44 WEG), ist das Interesse der Wohnungseigentümer nach der auf die gesamte Vertragslaufzeit entfallenden Verwaltervergütung zu bemessen (BGH NJW 2016, 3104 Rn. 4;… Toussaint, in: BeckOK KostR, 36. Ed. 1.1.2022, § 49 GKG Rn. 21).Maßgeblich ist insoweit der Bruttobetrag (vgl. BGH NJW 2016, 3104 Rn. 8).
- BGH, 25.03.2021 - V ZR 136/20
Wohnungseigentumssache: Beschwer einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einer Klage …
Das Verwalterhonorar ist aber ein ebenso wichtiger Aspekt und in der Regel das gegebene Hilfsmittel, um das jeweilige Interesse an einer Entscheidung über die Neu- oder Wiederbestellung des Verwalters einzuschätzen (vgl. Senat…, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884 Rn. 20 und Beschlüsse vom 16. Juni 2016 - V ZR 292/14, NJW 2016, 3104 Rn. 4 …und vom 15. März 2018 - V ZR 59/17, WuM 2018, 391 Rn. 6).Strebt der Rechtsmittelführer, wie die Kläger hier, neben der Abberufung des bisherigen Verwalters die Bestellung eines neuen Verwalters an, bestimmt sich seine Beschwer nach seinem Anteil an dem Resthonorar des bisherigen Verwalters und nach dem Honorar des neuen Verwalters, wobei in sich überschneidenden Zeiträumen nur das höhere Honorar maßgeblich ist (Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 292/14, NJW 2016, 3104 Rn. 5).
- BGH, 10.03.2021 - V ZR 174/20
Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Bestimmung der …
Diese Wertfestsetzung entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 292/14, NJW 2016, 3104 Rn. 4 f. mwN).
- BGH, 15.03.2018 - V ZR 59/17
Nichtzulassungsbeschwerde: Zulässigkeit der Beschwerde bei Anfechtung eines …
Der Anteil an dem Verwalterhonorar ist auch für die Bestimmung der Rechtsmittelbeschwer beim Streit um die Neu- oder - hier - Wiederbestellung des Verwalters maßgeblich (vgl. zur Bewertung des Interesses: Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 292/14, NJW 2016, 3104 Rn. 4). - BGH, 07.03.2019 - V ZR 208/18
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 29.453 EUR (§ 49a Abs. 1 Sätze 1 und 2 GKG; vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 292/14, NJW 2016, 3104 Rn. 5). - LG Rostock, 17.01.2020 - 1 S 41/17
Anfechtung mehrerer Hausgeldabrechnungen
Hinsichtlich des zunächst ebenfalls mit der Berufung angegriffenen Beschlusses zu TOP 9 (Verwalterbestellung) ist die auf die gesamte Vertragslaufzeit entfallende, auf 6.000 Euro geschätzte Verwaltervergütung als Gesamtinteresse der Parteien zugrunde zu legen (vgl.BGH, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 292/14). - LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 T 49/17
Wohnungseigentum: Streitwert eines Antrags auf Abberufung des Verwalters
Die Kammer folgt der Rechtsprechung des BGH, dass sich das Gesamtinteresse im Rahmen des § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG, wenn ein Wohnungseigentümer die sofortige Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund begehrt, anhand des in der restlichen Vertragslaufzeit anfallenden Verwalterhonorar geschätzt werden kann (BGH…, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884, Rn. 18, zitiert nach juris; Beschluss vom 16.06.2016 - V ZR 292/14, NJW 2016, 3104, Rn. 4, zitiert nach juris). - LG München I, 11.10.2017 - 1 T 475/16 Nach der Rechtsprechung des BGH kann das Gesamtinteresse bei der Anfechtung eines Beschlusses über die Bestellung eines Verwalters grundsätzlich anhand der auf die gesamte Vertragslaufzeit entfallenden Verwaltervergütung geschätzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - V ZR 292/14).
- AG Bayreuth, 07.12.2022 - 105 C 685/22
Rechenwerk fehlerhaft?
Für die Bestellung des Verwalters ist das Interesse der Wohnungseigentümer nach der auf die gesamte Vertragslaufzeit entfallenden Verwaltervergütung zu bemessen (BGH NJW 2016, 3104). - LG Rostock, 29.09.2023 - 1 S 132/22
Verwalterlose Gemeinschaft ist nicht gut!
Soweit sich die Laufzeiten des Alt- und Neuvertrags überschneidenden, ist nur der jeweils höhere Honoraranspruch anzusetzen (BGH NJW 2016, 3104 Rn. 5, beck-online). - LG Lüneburg, 13.03.2019 - 3 S 3/19
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Rechtsprechung
| BGH, 20.04.2016 - XII ZB 390/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
FamFG §§ 113 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 5; ZPO §§ 85 Abs. 2, 233
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Persönliche Einreichung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch den Rechtsanwalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 117 Abs 5 FamFG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Persönliche Einreichung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch den Rechtsanwalt - IWW
§ 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, §§ ... 574 Abs. 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 Satz 4, 238 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, §§ 117 Abs. 5 FamFG, 233 Satz 1 ZPO, § 113 Abs. 1 FamFG, § 85 Abs. 2 ZPO, §§ 113 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 5 FamFG, §§ 233, 85 Abs. 2 ZPO, § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 117 Abs. 5 FamFG, § 233 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Alleinige Verantwortung eines einen fristgebundenen Schriftsatz selbst bei Gericht einreichenden Rechtsanwalts für dessen fristgerechten Eingang
- ra.de
- rechtsportal.de
Alleinige Verantwortung eines einen fristgebundenen Schriftsatz selbst bei Gericht einreichenden Rechtsanwalts für dessen fristgerechten Eingang
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Wer sich um alles selbst kümmert, der muss auch an alles denken!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- famrz.de (Kurzinformation)
Wiedereinsetzung
Verfahrensgang
- AG Cochem, 08.09.2014 - 34 F 387/10
- OLG Koblenz, 22.07.2015 - 9 UF 734/14
- BGH, 20.04.2016 - XII ZB 390/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 3104
- NJW-RR 2016, 882
- MDR 2016, 844
- FamRZ 2016, 1153
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.12.1988 - VIII ZB 35/88
Begriff des Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 20.04.2016 - XII ZB 390/15
Reicht er den Schriftsatz nicht rechtzeitig bei Gericht ein, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur in Betracht, wenn der Rechtsanwalt alle erforderlichen Schritte unternommen hat, die bei einem normalen Verlauf der Dinge mit Sicherheit dazu führen würden, dass die Frist gewahrt wird (BGH Beschluss vom 21. Dezember 1988 - VIII ZB 35/88 - NJW 1989, 1158 mwN).Rn. 12 Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21. Dezember 1988 (VIII ZB 35/88 - NJW 1989, 1158) entschieden, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommen kann, wenn der Rechtsanwalt vergisst, die von ihm mitgenommene Berufungsbegründung beim Gericht abzugeben, aber eine Kanzleiangestellte angewiesen hat, ihn nach Rückkehr in die Kanzlei darauf anzusprechen, ob er den Schriftsatz abgegeben habe.
- BGH, 27.01.2016 - XII ZB 684/14
Beginn der Berufungseinleguns- und Begründungsfrist für nach gesetzlicher …
Auszug aus BGH, 20.04.2016 - XII ZB 390/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach §§ 113 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 5 FamFG iVm §§ 233, 85 Abs. 2 ZPO darf einem Verfahrensbeteiligten nur gewährt werden, wenn seinen Verfahrensbevollmächtigten kein auch nur mitursächliches Verschulden an der Fristversäumung trifft (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2016 - XII ZB 684/14 - FamRZ 2016, 624 Rn. 25 mwN). - BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14
Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer …
Auszug aus BGH, 20.04.2016 - XII ZB 390/15
Der krankheitsbedingte Ausfall des Rechtsanwalts am letzten Tag einer Rechtsmittelfrist rechtfertigt daher für sich genommen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand noch nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14 - FamRZ 2015, 135 Rn. 19).
- BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung wegen eines …
Auszug aus BGH, 20.04.2016 - XII ZB 390/15
Schöpft ein Rechtsanwalt - wie im vorliegenden Fall - eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag aus, hat er wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos zudem erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (vgl. BGH Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04 - NJW 2006, 2637 mwN). - BGH, 13.09.2006 - XII ZB 103/06
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei am nächsten Tag …
Auszug aus BGH, 20.04.2016 - XII ZB 390/15
Zwar darf sich ein Rechtsanwalt für Verrichtungen einfachster Art wie etwa Botengänge nicht nur seines Büropersonals, sondern auch anderer, nicht angestellter Personen, mithin auch Ehegatten und anderer Familienangehöriger bedienen (…vgl. BGH Beschluss vom 13. September 2011 - XI ZB 3/11 - NJW-RR 2012, 124 Rn. 10; vgl. aber Senatsbeschluss vom 13. September 2006 - XII ZB 103/06 - FamRZ 2006, 1663, 1664), sofern diese ihm persönlich bekannt sind, hinreichend unterrichtet wurden und sich mehrfach in ähnlichen Fällen als zuverlässig erwiesen haben (Senatsbeschluss vom 5. September 2001 - XII ZB 81/01 - FamRZ 2003, 368 mwN). - BGH, 21.04.2010 - XII ZB 64/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterbliebene Eintragung im …
Auszug aus BGH, 20.04.2016 - XII ZB 390/15
In der genannten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die erteilte Anweisung an die Kanzleiangestellte deshalb als eine geeignete Vorkehrung zur Sicherung der Fristwahrung angesehen, weil die Anweisung gerade der Kanzleikraft erteilt worden ist, die die Berufungsbegründung geschrieben hat und ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung befolgt (vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 Rn. 11). - BGH, 13.09.2011 - XI ZB 3/11
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
Auszug aus BGH, 20.04.2016 - XII ZB 390/15
Zwar darf sich ein Rechtsanwalt für Verrichtungen einfachster Art wie etwa Botengänge nicht nur seines Büropersonals, sondern auch anderer, nicht angestellter Personen, mithin auch Ehegatten und anderer Familienangehöriger bedienen (vgl. BGH Beschluss vom 13. September 2011 - XI ZB 3/11 - NJW-RR 2012, 124 Rn. 10; vgl. aber Senatsbeschluss vom 13. September 2006 - XII ZB 103/06 - FamRZ 2006, 1663, 1664), sofern diese ihm persönlich bekannt sind, hinreichend unterrichtet wurden und sich mehrfach in ähnlichen Fällen als zuverlässig erwiesen haben (Senatsbeschluss vom 5. September 2001 - XII ZB 81/01 - FamRZ 2003, 368 mwN). - BGH, 05.09.2001 - XII ZB 81/01
Versäumung der Berufungsfrist aufgrund von Unachtsamkeiten auf Seiten des …
Auszug aus BGH, 20.04.2016 - XII ZB 390/15
Zwar darf sich ein Rechtsanwalt für Verrichtungen einfachster Art wie etwa Botengänge nicht nur seines Büropersonals, sondern auch anderer, nicht angestellter Personen, mithin auch Ehegatten und anderer Familienangehöriger bedienen (…vgl. BGH Beschluss vom 13. September 2011 - XI ZB 3/11 - NJW-RR 2012, 124 Rn. 10; vgl. aber Senatsbeschluss vom 13. September 2006 - XII ZB 103/06 - FamRZ 2006, 1663, 1664), sofern diese ihm persönlich bekannt sind, hinreichend unterrichtet wurden und sich mehrfach in ähnlichen Fällen als zuverlässig erwiesen haben (Senatsbeschluss vom 5. September 2001 - XII ZB 81/01 - FamRZ 2003, 368 mwN).
- BGH, 08.03.2022 - VIII ZB 45/21
Scheitern der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes am Tag des …
Die dann aufzuwendende erhöhte Sorgfalt, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (…vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2007 - VIII ZB 40/06, NJW 2007, 2559 Rn. 11; vom 20. April 2016 - XII ZB 390/15, NJW-RR 2016, 882 Rn. 10;… vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 5/16, NJW-RR 2017, 953 Rn. 16; jeweils mwN), reicht jedenfalls nicht so weit, dass die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter auch damit rechnen müssten, durch ein unvorhersehbares Ereignis noch an der rechtzeitigen Einreichung gehindert zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 1998 - I ZB 2/98, NJW 1998, 2677 unter II). - BGH, 06.12.2017 - XII ZB 335/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einplanung einer Zeitreserve bei Nutzung …
Reicht er den Schriftsatz nicht rechtzeitig bei Gericht ein, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur in Betracht, wenn der Rechtsanwalt alle erforderlichen Schritte unternommen hat, die bei einem normalen Verlauf der Dinge mit Sicherheit dazu führen würden, dass die Frist gewahrt wird (Senatsbeschluss vom 20. April 2016 - XII ZB 390/15 - FamRZ 2016, 1153 Rn. 10 mwN). - BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 23/19 B
Parallelentscheidung zu BSG B 1 KR 42/19 B v. 04.02.2021
Den Beteiligten darf grundsätzlich kein auch nur mitursächliches Verschulden treffen (BGH vom 20.4.2016 - XII ZB 390/15 - NJW-RR 2016, 882 ) .
- OLG Frankfurt, 10.02.2025 - 5 UF 111/23
Neubeginn der Frist zur Beschwerdeeinlegung bei Berichtigung
Wiedereinsetzung kann nicht gewährt werden, wenn sie verschiedene Ursachen hat und das Verschulden des Beteiligten neben anderen, von ihm nicht verschuldeten Umständen mitgewirkt hat oder sein Verschulden nicht auszuschließen ist (Mitursächlichkeit des Verschuldens, vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - XII ZB 390/15, FamRZ 2016, 1153 Rn. 13). - BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 42/19 B
Rückerstattung von Zuzahlungen über einer Belastungsgrenze
Den Beteiligten darf grundsätzlich kein auch nur mitursächliches Verschulden treffen (BGH vom 20.4.2016 - XII ZB 390/15 - NJW-RR 2016, 882 ) . - BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 22/19 B
Parallelentscheidung zu BSG B 1 KR 42/19 B v. 04.02.2021
Den Beteiligten darf grundsätzlich kein auch nur mitursächliches Verschulden treffen (BGH vom 20.4.2016 - XII ZB 390/15 - NJW-RR 2016, 882 ) .
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