Rechtsprechung
| EGMR, 12.11.2015 - 2130/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Menschenrechtsverletzung durch die Feststellung einer erneuten Straffälligkeit in der Bewährungszeit nach einer langen Freiheitsstrafe
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EL KAADA v. GERMANY
Violation of Article 6 - Right to a fair trial (Article 6-2 - Presumption of innocence);Non-pecuniary damage - award (Article 41 - Non-pecuniary damage) (englisch)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EL KAADA v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]
[DEU] Violation of Article 6 - Right to a fair trial (Article 6-2 - Presumption of innocence);Non-pecuniary damage - award (Article 41 - Non-pecuniary damage)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EL KAADA v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)
[DEU] Violation of Article 6 - Right to a fair trial (Article 6-2 - Presumption of innocence);Non-pecuniary damage - award (Article 41 - Non-pecuniary damage)
- dorkawings.de
(deutsche Übersetzung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lto.de (Kurzinformation)
Deutschland zu Schadensersatz verurteilt - Strafvollzug ist nicht Untersuchungshaft
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
El Kaada gegen Deutschland - Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung verletzt die Unschuldsvermutung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Widerrufenes Geständnis darf nicht zum Bewährungs-Abbruch führen
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensmitteilung)
EL KAADA v. GERMANY
Verfahrensgang
- BVerfG, 23.12.2009 - 2 BvR 2888/09
- EGMR, 12.11.2015 - 2130/10
- EGMR, 04.06.2020 - 2130/10
Papierfundstellen
- NJW 2016, 3645
- StV 2016, 703
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (14)
- EGMR, 03.10.2002 - 37568/97
Fall B. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus EGMR, 12.11.2015 - 2130/10
Die Feststellung der innerstaatlichen Gerichte, er habe einen weiteren Einbruchdiebstahl begangen, bevor er für diesen rechtskräftig verurteilt worden sei, stelle außerdem eine Missachtung der Feststellungen dar, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 3. Oktober 2002 (B. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 37568/97) getroffen habe.Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass Artikel 6 Abs. 2 Anwendung findet, wenn eine Gerichtsentscheidung, die in einem Verfahren erging, das nicht gegen den Betroffenen als "Angeklagten" gerichtet war, ihn aber dennoch betraf und mit einem gleichzeitig gegen ihn geführten Strafverfahren in Verbindung stand, eine vorzeitige Bewertung seiner Schuld implizieren kann (siehe B. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 37568/97, Rdnr. 67, 3.0ktober 2002, und Diamantides ./. Griechenland (Nr. 2), Individualbeschwerde Nr. 71563/01, Rdnr. 44, 19.
- EGMR, 25.03.1983 - 8660/79
Minelli ./. Schweiz
Auszug aus EGMR, 12.11.2015 - 2130/10
Auch ohne formellen Schuldspruch reicht es aus, dass es Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Gericht oder der Amtsträger die angeklagte Person für schuldig hält (siehe Minelli ./. Schweiz, 25. März 1983, Rdnr. 37, Serie A Band 62;… und B., a. a. 0., Rdnr. 54). - EGMR, 27.03.2014 - 54963/08
Individualbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung des …
Auszug aus EGMR, 12.11.2015 - 2130/10
April 2008; und M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 54963/08, Rdnr. 46, 27.
- EGMR, 28.10.2014 - 60101/09
PELTEREAU-VILLENEUVE c. SUISSE
Auszug aus EGMR, 12.11.2015 - 2130/10
Zwischen einer Äußerung, nach der jemand der Begehung einer Straftat nur verdächtig ist, und einer eindeutigen Erklärung - jedoch ohne rechtskräftige Verurteilung -, dass die Person die in Rede stehende Straftat begangen hat, muss eine grundsätzliche Unterscheidung vorgenommen werden (siehe Peltereau-Villeneuve ./. Schweiz, Individualbeschwerde Nr. 60101/09, Rdnr. 32, 28. - EGMR, 27.02.2014 - 17103/10
Verletzung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung gegenüber einem türkischen …
Auszug aus EGMR, 12.11.2015 - 2130/10
Mai 2005; und K. .t Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 17103/10, Rdnr. 41, 27. - EGMR, 10.02.1995 - 15175/89
ALLENET DE RIBEMONT c. FRANCE
Auszug aus EGMR, 12.11.2015 - 2130/10
Das Recht auf Achtung der Unschuldsvermutung dient dazu, Personen vor Äußerungen von Amtsträgern zu schützen, welche die Öffentlichkeit dahingehend beeinflussen, die Betreffenden für schuldig zu halten, bevor der gesetzliche Beweis ihrer Schuld erbracht worden ist, und der Bewertung des Sachverhalts durch die zuständigen Tatgerichte vorgreifen, und so ein faires Verfahren vor diesen Gerichten sicherzustellen (vgl. Allenet de Ribemont ./. Frankreich, 10. Februar 1995, Rdnrn. 35 and 41, Serie A Band 308;… und Mokhov ./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 28245/04, Rdnr. 28, 4. März 2010). - BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04
Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit …
Auszug aus EGMR, 12.11.2015 - 2130/10
Mit Beschluss vom 9. Dezember 2004 (2 BvR 2314/04) befand das Bundesverfassungsgericht, dass es in erster Linie Sache des Gesetzgebers sei, die Auswirkungen der im Rechtsstaatsprinzip und in Artikel 6 Abs. 2 der Konvention wurzelnden, Verfassungsrang beanspruchenden Unschuldsvermutung auf das Verfahrensrecht zu konkretisieren. - BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08
Verletzung der Unschuldsvermutung durch den Widerruf der Strafaussetzung wegen …
Auszug aus EGMR, 12.11.2015 - 2130/10
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung später bekräftigt (siehe insbesondere 2 BvR 1448/08, Beschluss vom 12. August 2008 mit weiteren Nachweisen). - EGMR, 01.07.2010 - 25551/05
KOROLEV v. RUSSIA
Auszug aus EGMR, 12.11.2015 - 2130/10
Hauptelement des in Artikel 35 Abs. 3 Buchstabe b der Konvention niedergelegten Kriteriums ist die Frage, ob dem Beschwerdeführer ein erheblicher Nachteil entstanden ist (siehe lonescu ./. Rumänien (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 36659/04, 1. Juni 2010; Korolev ./. Russland (Entsch.), Individualbescherde Nr. 25551/05, ECHR 2010; und Shefer ./. Russland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 45175/04, Rdnr. 17, 13. - EGMR, 06.03.2012 - 23563/07
[FRE]
Auszug aus EGMR, 12.11.2015 - 2130/10
Im Lichte der in seiner Rechtsprechung niedergelegten Kriterien ist der Gerichtshof der Auffassung, dass u. a. folgende Faktoren zu berücksichtigen sind, wenn zu beurteilen ist, ob die Verletzung eines Rechts das Mindestmaß an Schwere erreicht: die Art des angeblich verletzten Rechts, die Schwere der Auswirkungen der angeblichen Verletzung auf die Ausübung eines Rechts und/oder die möglichen Folgen der Verletzung für die persönliche Situation des Beschwerdeführers (siehe Giusti ./. Italien, Nr. 13175/03, § 34, 18. Oktober 2011; und Gagliano Giorgi ./. Italien, Nr. 23563/07, Rdnr. 56, ECHR 2012 (Auszüge)). - EGMR, 01.06.2010 - 36659/04
IONESCU c. ROUMANIE
- EGMR, 18.10.2011 - 13175/03
GIUSTI c. ITALIE
- EGMR, 13.03.2012 - 45175/04
[ENG]
- EGMR, 04.03.2010 - 28245/04
[ENG]
- BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche …
b) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) soll die durch Art. 6 Abs. 2 EMRK gewährleistete Unschuldsvermutung verhindern, dass die Fairness eines Strafverfahrens untergraben wird, indem in engem Zusammenhang mit diesem Verfahren nachteilige Äußerungen getätigt werden (etwa EGMR, Urteil vom 12. November 2015 - 2130/10, "E. ./. Deutschland' Rn. 52 mwN). - LG Bonn, 24.06.2024 - 63 KLs 1/22
Cum-Ex-Strafverfahren gegen Christian Olearius eingestellt
Nach der ständigen Rechtsprechung des EGMR sind neben Richtern und Gerichten auch sonstige Amtsträger von dem Verbot umfasst, da es sich um ein Verfahrensrecht handelt, das sowohl die Rechte der Verteidigung garantiert als auch dazu beiträgt, die Würde des Angeklagten zu wahren (EGMR, Urteil vom 12.11.2015 - 2130/10, NJW 2016, 3645 E/Deutschland). - OLG Bremen, 17.10.2017 - 1 Ws 118/17
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei noch nicht rechtskräftiger …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellt es grundsätzlich einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung aus Art. 6 Abs. 2 EMRK dar, wenn ohne das Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung des zuständigen erkennenden Gerichts das die Strafaussetzung überwachende Gericht die Begehung einer Straftat in der Bewährungszeit durch den Verurteilten feststellt (vgl. EGMR, Urteil vom 03.10.2002 - 37568/97, juris Ls., NJW 2004, 43; Urteil vom 12.11.2015 - 2130/10, juris Ls., NJW 2016, 3645).Dagegen wäre es unzulässig, die Strafaussetzung zu widerrufen, wenn das Geständnis vor der Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung widerrufen wurde (vgl. EGMR, Urteil vom 12.11.2015, a.a.O., juris Ls. sowie Tz. 58 ff.).
- OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
Strafvollstreckung: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei glaubhaftem …
Soweit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Entscheidung vom 12. November 2015 - 2130/10 - erneut angenommen hat, dass die im Verfahren über den Widerruf der Strafaussetzung Anwendung findende Unschuldsvermutung aus Art. 6 Abs. 2 EMRK verletzt werde, wenn eine gerichtliche Entscheidung oder eine Äußerung eines Amtsträgers über einen Angeklagten die Auffassung erkennen lasse, er sei schuldig, bevor der gesetzliche Nachweis seiner Schuld erbracht worden ist (vgl. EGMR, Urteil vom 12. November 2015 - 2130/10 -, juris Rn. 53), betraf dies einen Fall, in dem die Gerichte ihre Schlussfolgerung, der Betroffene habe während der Bewährungszeit erneut eine Straftat begangen, nicht mehr auf ein gültiges Geständnis stützen konnten und eine Einschätzung der Glaubwürdigkeit der verschiedenen Aussagen des Betroffenen vornehmen mussten, weil der Betroffene ein zunächst abgelegtes Geständnis widerrufen hatte (vgl. EGMR, Urteil vom 12. November 2015 - 2130/10 -, juris Rn. 58 f.).Auch hierbei hat der Gerichtshof diesen maßgeblichen Unterschied zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung vom 9. Oktober 1991 - 15871/89 - zugrunde lag, hervorgehoben (vgl. EGMR, Urteil vom 12. November 2015 - 2130/10 -, juris Rn. 60) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Orientierungshilfe zur Auslegung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung für die nationalen Fachgerichte in den Vordergrund gerückt (vgl. EGMR, Urteil vom 12. November 2015 - 2130/10 -, juris Rn. 60), die die Zulässigkeit eines Widerrufs gerade nicht auf Fälle beschränkt, in denen ein richterliches Geständnis vorliegt, sondern im Einzelfall auch ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat ausreichen lässt (BVerfG, Beschlüsse vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 -, juris und vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris).
- OLG Koblenz, 15.07.2022 - 4 Ws 326/22
Widerruf der Strafaussetzung bei Geständnis des Verurteilten
Dies kann auch auf ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat gestützt werden, wenn es nicht von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht bis zur Widerrufsentscheidung seinerseits widerrufen ist; dies verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung aus Art. 6 Abs. 2 EMRK (Senat, Beschl. 4 Ws 49/21 v. 15.03.2021; 4 Ws 478/19 v. 18.07.2019; OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 139 u. 140/18 v. 09.04.2018; 1 Ws 643/14 v. 17.12.2014; OLG Hamburg, Beschl. 1 Ws 118/17 v. 17.10.2017 - juris;… OLG Hamm, Beschl. 4 Ws 174/16 v. 16.06.2016 - Rn. 4 ff. n. juris;… Fischer, StGB, 69. Aufl. § 56f Rn. 7a mwN.; zu den Grenzen einer solchen Feststellung vgl. EGMR, Urt. 2130/10 v. 12.11.2015 - NJW 2016, 3645).Aus der im Jahre 2015 ergangen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urt. 2130/10 v. 12.11.2015 - aaO.) ergibt sich nichts anderes.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-883/19
HSBC Holdings u.a./ Kommission
{FN:72} Vgl. u. a. EGMR, 12. November 2015, El Kaada/Deutschland (CE:ECHR:2015:1112JUD000213010, § 54). - OLG Celle, 07.11.2025 - 3 Ws 78/25
Widerruf der Aussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Dabei muss die schuldhafte Begehung der Straftat zur Überzeugung des den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung befindenden Gerichts feststehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 1986 - 2 BvR 796/86 -, NStZ 1987, 118), wofür im Hinblick auf die in Art. 6 Abs. 2 MRK normierte Unschuldsvermutung und die dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. Entscheidungen vom 3. Oktober 2002, StV 2003, 82; und vom 12. November 2015, StV 2016, 703) regelmäßig eine rechtskräftige Verurteilung oder ein unwiderrufenes Geständnis vor einem Richter erforderlich ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 2 Ws 523/11 -, NStZ 2012, 702; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2010 - 2 Ws 834/10 -, StV 2009, 151;… Hubrach in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage, § 56f StGB, Rn. 8; jew. mwN). - OLG Hamburg, 21.04.2017 - 2 Rev 83/16
Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls: Strafschärfende Berücksichtigung …
Darauf, ob die neue Straftat bereits (rechtskräftig) abgeurteilt ist, kommt es - wie für den Aussetzungswiderruf gemäß § 56f StGB - nicht notwendig an (…Horn/Wolters, a.a.O.): Liegt kein rechtskräftiges Urteil hinsichtlich der neuen Tatbegehung vor, kann es ausreichend sein, wenn der Beschuldigte die Tatbegehung im Beisein eines Verteidigers glaubhaft vor einem Richter eingeräumt hatte und ein Widerruf nicht erfolgt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 2016 - Az.: 2 Ws 109/16 - unter Verweis auf EGMR, Urteil vom 12. November 2015 - Az.: 2130/10 E/Deutschland, in NJW 2016, 3645). - OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20
Widerruf der Strafaussetzung, neue Straftat, polizeiliches Geständnis
Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem neueren Urteil bestätigt (vgl. EGMR, Urteil vom 12. November 2015 - Nr. 2130/10 -, NJW 2016, 3645). - OLG Celle, 07.06.2017 - 2 Ws 107/17
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat für den Fall des Vorliegens einer rechtskräftigen Nachverurteilung keinen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung gesehen (EGMR, Urteil vom 12.11.2015 - 2130/10 (E/Deutschland), NJW 2016, 3645). - EGMR, 24.11.2020 - 75414/10
KURBAN v. TURKEY
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