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Rechtsprechung
   EuGH, 12.10.2017 - C-278/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,38369
EuGH, 12.10.2017 - C-278/16 (https://dejure.org/2017,38369)
EuGH, Entscheidung vom 12.10.2017 - C-278/16 (https://dejure.org/2017,38369)
EuGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - C-278/16 (https://dejure.org/2017,38369)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sleutjes

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2010/64/EU - Art. 3 Abs. 1 - Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren - Übersetzung von "wesentlichen Unterlagen" - Begriff "wesentliche Unterlagen"- Nach ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sleutjes

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2010/64/EU - Art. 3 Abs. 1 - Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren - Übersetzung von "wesentlichen Unterlagen" - Begriff "wesentliche Unterlagen"- Nach ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sleutjes

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2010/64/EU - Art. 3 Abs. 1 - Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren - Übersetzung von "wesentlichen Unterlagen" - Begriff "wesentliche Unterlagen" - Nach ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Strafbefehle müssen übersetzt werden

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Sleutjes

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2010/64/EU - Art. 3 Abs. 1 - Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren - Übersetzung von "wesentlichen Unterlagen" - Begriff "wesentliche Unterlagen" - Nach ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Strafverfahren gegen EU-Ausländer: Strafbefehl muss übersetzt werden

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Strafbefehle müssen in Sprache des Empfängers übersetzt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafbefehle müssen übersetzt werden

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 142
  • NZV 2017, 530
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.10.2015 - C-216/14

    Covaci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus EuGH, 12.10.2017 - C-278/16
    Folglich fällt die Situation einer Person wie Herrn Sleutjes, die gegen einen nach den §§ 407 ff. StPO gegen sie erlassenen Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, dessen Zulässigkeit im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens geprüft wird, offensichtlich in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/64, so dass diese Person die Möglichkeit haben muss, das dort garantierte Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Anspruch zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2015, Covaci, C-216/14, EU:C:2015:686, Rn. 27).

    Der dem Gerichtshof vorliegenden Akte sowie den Rn. 20 und 60 des Urteils vom 15. Oktober 2015, Covaci (C-216/14, EU:C:2015:686), lässt sich entnehmen, dass der im deutschen Recht vorgesehene Strafbefehl auf der Grundlage eines vereinfachten Verfahrens erlassen wird.

    Zweitens geht, wie der Generalanwalt in Nr. 33 seiner Schlussanträge festgehalten hat, sowohl aus den Erwägungsgründen 14, 17 und 30 dieser Richtlinie als auch aus dem Wortlaut ihres Art. 3 selbst, insbesondere aus dessen Abs. 1, hervor, dass das dort normierte Recht auf Übersetzung zu dem Zweck konzipiert ist, den betreffenden Personen die Wahrnehmung ihrer Verteidigungsrechte zu ermöglichen und ein faires Verfahren zu gewährleisten (Urteil vom 15. Oktober 2015, Covaci, C-216/14, EU:C:2015:686, Rn. 43).

  • EuGH, 08.12.2016 - C-532/15

    Eurosaneamientos u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Leistungen von …

    Auszug aus EuGH, 12.10.2017 - C-278/16
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (…Urteile vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 19, und vom 8. Dezember 2016, Eurosaneamientos u. a., C-532/15 und C-538/15, EU:C:2016:932, Rn. 27).

    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 8. Dezember 2016, Eurosaneamientos u. a., C-532/15 und C-538/15, EU:C:2016:932, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.09.2016 - C-182/15

    Petruhhin - Auslieferung von Unionsbürgern an einen Drittstaat

    Auszug aus EuGH, 12.10.2017 - C-278/16
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteile vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 19, …und vom 8. Dezember 2016, Eurosaneamientos u. a., C-532/15 und C-538/15, EU:C:2016:932, Rn. 27).
  • BGH, 18.02.2020 - 3 StR 430/19

    Kein Anspruch auf schriftliche Übersetzung eines nicht rechtskräftigen …

    Ob hiervon Abweichendes in Betracht kommt, wenn es sich - anders als im vorliegenden Fall - um Sonderkonstellationen wie in Abwesenheit des Angeklagten ergangene Berufungsurteile (vgl. OLG München, Beschluss vom 18. November 2013 - 4 StR 120/13, StV 2014, 532) oder Strafbefehle (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2017 - C-278/16, NJW 2018, 142 Rn. 34; LG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 7 Qs 18/14, NStZ-RR 2014, 216;… vgl. hierzu auch die Übersicht bei BeckOK StPO/Larcher, § 37 Rn. 39 ff. sowie Sandherr, NZV 2017, 531) und damit um Fälle handelt, in denen dem Angeklagten mit der Zustellung der Entscheidung zugleich rechtliches Gehör gewährt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2017 - C-278/16, NJW 2018, 142 Rn. 30;… SSW-StPO/Mosbacher/Claus, 3. Aufl., § 37 StPO Rn. 59), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 320/17

    Übersetzung von Urteilen des Bundesgerichtshofs (kein Anspruch auf Übersetzung; …

    Diese Mindestvorschriften sollen gewährleisten, dass es unentgeltliche und angemessene sprachliche Unterstützung gibt, damit verdächtige oder beschuldigte Personen, die die Sprache des Strafverfahrens nicht sprechen oder verstehen, ihre Verteidigungsrechte in vollem Umfang wahrnehmen können und ein faires Verfahren gewährleistet wird (Richtlinie, insb. Erwägungsgründe 8, 14, 17, 19, 22, 30;… EuGH aaO Rn. 37; Urteil vom 12. Oktober 2017 - C-278/16, NJW 2018, 142, 143 Rn. 25).

    Eine solche Begrenzung findet eindeutigen Niederschlag auch in Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie, wonach das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens gilt, worunter die endgültige Klärung der Frage zu verstehen ist, ob die beschuldigte Person die Straftat begangen hat, gegebenenfalls einschließlich der Festlegung des Strafmaßes und der abschließenden Entscheidung in einem Rechtsmittelverfahren (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Oktober 2017 - C-278/16, NJW 2018, 142, 143 Rn. 26 …und vom 9. Juni 2016 - C-25/15 Rn. 36).

  • EuGH, 25.05.2023 - C-575/21

    Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung darf bei einem …

    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 12. Oktober 2017, Sleutjes, C-278/16, EU:C:2017:757, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 12. Oktober 2017, Sleutjes, C-278/16, EU:C:2017:757, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 15.06.2021 - VII B 18/21

    AdV wegen unterlassener Anhörung und Verstoß gegen Offenlegung der …

    Der Verweis des Antragstellers auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 12.10.2017 - C-278/16 (EU:C:2017:757, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2018, 142) geht fehl.

    Zudem besteht das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen nur bis zum Abschluss des Verfahrens, worunter die endgültige Klärung der Frage zu verstehen ist, ob eine Straftat begangen worden ist, gegebenenfalls einschließlich der Festlegung des Strafmaßes und der abschließenden Entscheidung in einem Rechtsmittelverfahren (vgl. EuGH-Urteil, EU:C:2017:757, NJW 2018, 142, Rz 26).

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2025 - 1 Ws 2/25

    Wirksamkeit der Zustellung eines nachträglichen Gesamtstrafenbeschlusses

    Rn. 28 Gleichwohl bedarf es keiner dem Gerichtshof der Europäischen Union im Verfahren nach Art. 267 AEUV vorbehaltenen Entscheidung, ob im Hinblick darauf, dass unionsrechtlich geklärt ist ("acte claire"), dass das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren nach der Richtlinie 2010/64/EU bis zur endgültigen Klärung der Frage gilt, ob die betroffene Person die Straftat begangen hat, gegebenenfalls einschließlich der Festlegung des Strafmaßes und der abschließenden Entscheidung in einem Rechtsmittelverfahren (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2017 - C-278/16 -, juris Rn. 26), eine nach deutschem Recht gemäß § 460 StPO getroffene Entscheidung über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung, die zwar die Gesamtstrafe in gleicher Weise unabänderlich festsetzt wie ein Urteil nach §§ 53, 55 StGB (vgl. BayObLG HRR 1935 Nr. 1206; JZ 1951 523; OLG Hamm GA 1961 155; OLG Karlsruhe MDR 1976 862; OLG Düsseldorf MDR 1983 862; JR 1984 508;… Graalmann-Scheerer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 460 StPO, Rn. 50) und nach Eintritt ihrer Rechtskraft die alleinige Vollstreckungsgrundlage bildet (…vgl. Graalmann-Scheerer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 460 StPO, Rn. 50 m.w.N.), die Existenz der Urteile, in denen die in die Gesamtstrafenbildung einbezogenen Strafen rechtskräftig festgesetzt wurden, aber unberührt lässt (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - 2 ARs 376/21 -, juris Rn. 9 m.w.N.), eine "wesentliche Unterlage" i.S.v. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2010/64/EU ist und sich die Pflicht zu Übersetzungsleistungen nach § 187 Abs. 1 und 2 Satz 1 GVG daher im Wege unionsrechtskonformer Auslegung auf eine solche gerichtliche Entscheidung erstreckt.

    Insoweit handelt es sich um unionsrechtliche Vorgaben zu nationalen Mindeststandards, die gewährleisten sollen, dass es unentgeltliche und angemessene sprachliche Unterstützung gibt, damit verdächtige oder beschuldigte Personen, die die Sprache des Strafverfahrens nicht sprechen oder verstehen, ihre Verteidigungsrechte in vollem Umfang wahrnehmen können und ein faires Verfahren gewährleistet wird (Erwägungsgründe 1, 3, 8, 9, 14, 17, 19, 22, 30 der RL;… EuGH NJW 2016, 303, 304 Rn. 35 f.; NJW 2018, 142, 143 Rn. 25).

    Rn. 31 Abweichendes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der mit Urteil vom 12. Oktober 2017 - C-278/16 - entschieden hat, dass Art. 3 der Richtlinie 2010/64 dahin auszulegen ist, dass ein Strafbefehl eine "wesentliche Unterlage" i.S.v. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2010/64 darstellt, von der verdächtige oder beschuldigte Personen, die die Sprache des betreffenden Verfahrens nicht verstehen, gemäß den von dieser Bestimmung aufgestellten Formerfordernissen eine schriftliche Übersetzung erhalten müssen, um zu gewährleisten, dass sie imstande sind, ihre Verteidigungsrechte wahrzunehmen, und um so ein faires Verfahren zu gewährleisten.

  • OLG Köln, 05.07.2019 - 1 RBs 207/19

    Normadressat des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach Gesetzesänderung 2017

    Die von der Verteidigung angezogene Entscheidung des EuGH vom 12. Oktober 2017 (C-278/16, veröffentlicht u.a. in NJW 2018, 142) betrifft demgegenüber die Festsetzung strafrechtlicher Rechtsfolgen im Strafbefehlswege.
  • LG Trier, 14.09.2026 - 5 Qs 98/26

    Strafbefehl ohne Übersetzung: Wiedereinsetzung gegen die Einspruchsfrist gewährt

    Rn. 25 Etwas anderes folgt insbesondere nicht aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Oktober 2017 - C-278/16 (so jedoch: LG Heilbronn…, Beschluss vom 8. September 2020 - 2 Qs 59/20 -, juris Rn. 12).

    Der Gerichtshof hat darin lediglich klargestellt, dass ein nach den §§ 407 ff. StPO erlassener Strafbefehl eine "wesentliche Unterlage" im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2010/64/EU darstellt und einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten daher eine schriftliche Übersetzung zur Verfügung gestellt werden muss (EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2017 - C-278/16 -, Rn. 31-34).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-268/17

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls kann nicht mit der Begründung …

    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 12. Oktober 2017, Sleutjes, C-278/16, EU:C:2017:757, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 12. Oktober 2017, Sleutjes, C-278/16, EU:C:2017:757, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.10.2021 - C-338/20

    Prokuratura Rejonowa Łódź-Bałuty - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Der Gerichtshof selbst habe im Urteil vom 12. Oktober 2017, Sleutjes (C-278/16, EU:C:2017:757), befunden, dass die Übersetzungspflicht auch in Rechtssachen gelte, die minder schwere Straftaten beträfen.
  • LG Aachen, 13.11.2017 - 66 Qs 10/16

    Zustellung des Strafbefehls, Übersetzung des Strafbefehls, bedeutender Schaden, …

    Dies ergibt sich aus dem in diesem Verfahren ergangenen Urteil des Éuropäischen Gerichtshofs vom 12.10.2017 - C-278 / 16 = NZV 2017, 530 mit Anmerkung von Sandherr.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2025 - 1 A 2126/23
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2020 - 18 Qs 16/19

    Keine wirksamem Zustellung des Strafbefehls bei Verhandlungsunfähigkeit

  • LG Berlin, 23.09.2019 - 538 Qs 110/19

    Beginn der Einspruchsfrist gegen Strafbefehl nur bei wirksamer Zustellung des …

  • EuGH, 01.08.2022 - C-242/22

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-338/20

    Prokuratura Rejonowa Łódź-Bałuty - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2020 - C-649/19

    Spetsializirana prokuratura (Déclaration des droits) - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-242/22

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 2010/64/EU und 2012/13/EU - …

  • AG Singen, 10.01.2025 - 5 Cs 50 Js 14422/22

    Zustellung, Strafbefehl, Wirksamkeit, Ausländer, Übersetzung in die Landessprache

  • LG München I, 20.02.2020 - 22 Qs 6/20

    Strafbefehl, Übersetzung, Rechtsmittelbelehrung, Frist, Einspruchsfrist, …

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