Rechtsprechung
| BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtsanwaltshaftung: Steuernachzahlung als ersatzfähiger Schaden bei Übermittlung einer Selbstanzeige an die Finanzverwaltung ohne vorherige Abstimmung mit dem Mandanten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 675 Abs 1 BGB
Rechtsanwaltshaftung: Steuernachzahlung als ersatzfähiger Schaden bei Übermittlung einer Selbstanzeige an die Finanzverwaltung ohne vorherige Abstimmung mit dem Mandanten - IWW
§ 280 Abs. 1 Satz 1, § 611 Abs. 1, § 675 Abs. 1 BGB, § 249 Abs. 1 BGB, § 675 BGB, § 665 BGB, § 675 Abs. 1, §§ 249 ff BGB, § 378 Abs. 1 AO, § 561 ZPO
- Wolters Kluwer
Schadenersatzbegehren des Mandanten wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten aus einem Rechtsberatungsvertrag; Versehentliche Übermittlung einer für den Mandanten gefertigten Selbstanzeige der Finanzverwaltung durch den rechtlichen Berater ohne vorherige Abstimmung; ...
- rabüro.de
Zur Anwaltshaftung bei Übermittlung einer Selbstanzeige an die Finanzverwaltung ohne vorherige Abstimmung mit dem Mandanten
- Anwaltsblatt
§ 249 BGB
Anwalt muss dem Mandanten nicht Vorteile einer Steuerhinterziehung sichern - Anwaltsblatt
§ 249 BGB
Anwalt muss dem Mandanten nicht Vorteile einer Steuerhinterziehung sichern - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadenersatzbegehren des Mandanten wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten aus einem Rechtsberatungsvertrag; Versehentliche Übermittlung einer für den Mandanten gefertigten Selbstanzeige der Finanzverwaltung durch den rechtlichen Berater ohne vorherige Abstimmung; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
- schluender.info (Kurzinformation)
Ein Anwalt übermittelt versehentlich ohne Abstimmung mit dem Mandanten eine Selbstanzeige an die Finanzverwaltung. Liegt in der anschließend festgesetzten Steuer ein ersatzfähiger Schaden?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Anwaltshaftung bei eigenmächtiger Abgabe einer Selbstanzeige
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 21.12.2017)
Selbstanzeige: Steuerberater haftet nicht bei Versehen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Haftung des Anwalts für versehentlich versandte Selbstanzeige
- haufe.de (Kurzinformation)
Rechtsanwalt haftet nicht für versehentlich abgesandte Selbstanzeige
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Schadensersatzanspruch gegen Rechtsanwalt aufgrund versehentlicher Versendung einer Selbstanzeige ans Finanzamt - Steuernachzahlung stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zur festgesetzten Steuerpflicht als ersatzfähigem Schaden
Besprechungen u.ä. (4)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 249 BGB
Ersatzfähiger Schaden infolge versehentlicher Übermittlung einer Selbstanzeige durch den Rechtsanwalt - Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Keine Schadensersatzfähigkeit von Steuernachzahlungen nach Hinterziehung
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Ersatzfähiger Schaden infolge versehentlicher Übermittlung einer Selbstanzeige durch Rechtsanwalt
- zeitschrift-jse.de
(Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Steuerpflicht als ersatzfähiger Schaden
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 15.03.2016 - 6 O 1944/15
- OLG Nürnberg, 17.10.2016 - 13 U 688/16
- BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16
Papierfundstellen
- NJW 2018, 541
- MDR 2018, 237
- VersR 2018, 224
- WM 2018, 1944
- DB 2018, 248
- AnwBl 2018, 105
- AnwBl Online 2018, 153
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (29)
- BGH, 14.11.1996 - IX ZR 215/95
Umfang der Schadensersatzpflicht des Steuerberaters
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16
Er muss sich dabei aber im Rahmen der Rechtsordnung halten (BGH, Urteil vom 14. November 1996 - IX ZR 215/95, NJW 1997, 518, 519).Erst recht darf der Berater schon zur Vermeidung eigenen ordnungswidrigen Handelns (§ 378 Abs. 1 AO) nicht von sich aus einen Vorgang den Steuerbehörden gegenüber in einer Weise deklarieren, die zu einer Verkürzung des staatlichen Steueranspruchs führt (BGH, Urteil vom 14. November 1996, aaO).
Rn. 32 (1) Ein Steuerberater, der es durch einen von ihm erteilten Rat oder durch die von ihm veranlasste unzutreffende Darstellung steuerlich bedeutsamer Vorgänge verschuldet, dass gegen seinen Mandanten wegen leichtfertiger Steuerverkürzung ein Bußgeld verhängt wird, kann verpflichtet sein, jenem den darin bestehenden Vermögensschaden zu ersetzen (BGH, Urteil vom 14. November 1996 - IX ZR 215/95, NJW 1997, 518, 519;… vom 15. April 2010 - IX ZR 189/09, WM 2010, 993 Rn. 7 ff).
Diese Ersatzpflicht greift nicht ein, wenn - wie hier - die Mandantin vorsätzlich Steuern verkürzt hat, weil sie sich dann über die Rechtswidrigkeit ihres Tuns im Klaren ist und keiner Aufklärung bedarf (BGH, Urteil vom 14. November 1996, aaO;… vom 15. April 2010, aaO Rn. 9).
Da der rechtliche Berater nicht an einer Steuerhinterziehung seines Mandanten mitwirken darf (BGH, Urteil vom 14. November 1996, aaO S. 519), gehörte es jedoch nicht zu den vertragsgemäßen Aufgaben des Beklagten, der Klägerin durch die Vermeidung einer fahrlässigen Pflichtverletzung die Erträge der von ihr begangenen Steuerhinterziehung zu erhalten.
- BGH, 06.06.2002 - III ZR 206/01
Rechtsfolgen der pflichtwidrigen Herausgabe einer Bürgschaftserklärung durch …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16
Der Rechtsanwalt muss für eine Büroorganisation Sorge tragen, die verhindert, dass Schriftsätze durch das Büropersonal eigenmächtig versandt werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - III ZR 206/01, WM 2002, 1440 f;… vom 14. November 2013 - IX ZR 215/12, WM 2014, 854 Rn. 19).Wird die Versendung der Selbstanzeige als pflichtwidrige Handlung hinweggedacht, hätte sich der Schaden nicht verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - III ZR 206/01, WM 2002, 1440 f).
Ein Rechtsanwalt ist gehalten, mit Hilfe seiner Büroorganisation geeignete Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass ein Schriftsatz ohne seinen Willen herausgegeben wird (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - III ZR 206/01, WM 2002, 1440 f;… vom 14. November 2013 - IX ZR 215/12, WM 2014, 854 Rn. 19).
- BGH, 15.04.2010 - IX ZR 189/09
Haftung des Steuerberaters: Anspruch des Mandanten auf Erstattung der gegen ihn …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16
Rn. 32 (1) Ein Steuerberater, der es durch einen von ihm erteilten Rat oder durch die von ihm veranlasste unzutreffende Darstellung steuerlich bedeutsamer Vorgänge verschuldet, dass gegen seinen Mandanten wegen leichtfertiger Steuerverkürzung ein Bußgeld verhängt wird, kann verpflichtet sein, jenem den darin bestehenden Vermögensschaden zu ersetzen (BGH, Urteil vom 14. November 1996 - IX ZR 215/95, NJW 1997, 518, 519; vom 15. April 2010 - IX ZR 189/09, WM 2010, 993 Rn. 7 ff).Diese Ersatzpflicht greift nicht ein, wenn - wie hier - die Mandantin vorsätzlich Steuern verkürzt hat, weil sie sich dann über die Rechtswidrigkeit ihres Tuns im Klaren ist und keiner Aufklärung bedarf (BGH…, Urteil vom 14. November 1996, aaO; vom 15. April 2010, aaO Rn. 9).
- BGH, 13.03.2014 - IX ZR 23/10
Sanierungserlass - Steuerberaterhaftungsprozess: Notwendige Feststellung einer …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16
Der Verlust einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die er keinen Anspruch hat, ist grundsätzlich kein erstattungsfähiger Nachteil (BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - IX ZR 198/99, WM 2000, 1814, 1816;… vom 15. November 2007 - IX ZR 34/04, WM 2008, 41 Rn. 21;… vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 207/11, WM 2012, 2242 Rn. 28; vom 13. März 2014 - IX ZR 23/10, WM 2014, 858 Rn. 32).Die Beratung ist an einer dem Mandanten günstigen Behördenpraxis auszurichten, sofern diese mit dem Gesetz nicht schlechterdings unvereinbar ist (BGH, Urteil vom 13. März 2014 - IX ZR 23/10, WM 2014, 858 Rn. 32).
- BGH, 15.11.2007 - IX ZR 34/04
Pflicht des Steuerberaters zur Herbeiführung einer verbindlichen Auskunft des …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16
Der Verlust einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die er keinen Anspruch hat, ist grundsätzlich kein erstattungsfähiger Nachteil (BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - IX ZR 198/99, WM 2000, 1814, 1816; vom 15. November 2007 - IX ZR 34/04, WM 2008, 41 Rn. 21;… vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 207/11, WM 2012, 2242 Rn. 28;… vom 13. März 2014 - IX ZR 23/10, WM 2014, 858 Rn. 32).Ebenso scheidet ein Schaden aus, wenn das Finanzamt rechtsirrig eine fehlerhafte verbindliche Auskunft erteilt und auf ihrer Grundlage einen rechtswidrigen Steuervorteil gewährt hätte (BGH, Urteil vom 15. November 2007 - IX ZR 34/04, WM 2008, 41 Rn. 13 ff).
- BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11
Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister: …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16
Der Verlust einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die er keinen Anspruch hat, ist grundsätzlich kein erstattungsfähiger Nachteil (BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - IX ZR 198/99, WM 2000, 1814, 1816;… vom 15. November 2007 - IX ZR 34/04, WM 2008, 41 Rn. 21; vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 207/11, WM 2012, 2242 Rn. 28;… vom 13. März 2014 - IX ZR 23/10, WM 2014, 858 Rn. 32).Der Umstand, dass die Partei bei sachgerechter Vertretung durch ihren Anwalt den Vorprozess gewonnen hätte, rechtfertigt es nicht, der Partei im Regressprozess gegen ihren Prozessbevollmächtigten einen Vermögensvorteil zu verschaffen, auf den sie nach materiellem Recht keinen Anspruch hatte (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012, aaO).
- BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04
Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16
Weicht der Berater von einer Weisung des Mandanten ab, liegt darin eine Pflichtverletzung, die ihn grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet (BGH, Urteil vom 20. März 1984 - VI ZR 154/82, WM 1984, 1025; vom 15. November 2007 - IX ZR 44/04, BGHZ 174, 205 Rn. 8;… vom 25. September 2014 - IX ZR 199/13, WM 2014, 2274 Rn. 19).Zur Beantwortung der Frage, welchen Schaden die Pflichtverletzung eines rechtlichen Beraters zur Folge hatte, ist danach zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten genommen hätten und wie die Vermögenslage des Betroffenen sein würde, wenn der Rechtsanwalt die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH, Urteil vom 22. März 1990 - IX ZR 128/89, NJW 1990, 2128, 2129; vom 15. November 2007 - IX ZR 44/04, BGHZ 174, 205 Rn. 9).
- BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02
Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16
Rn. 21 Adäquat ist eine Bedingung dann, wenn das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen (BGH, Urteil vom 4. Juli 1994 - II ZR 126/93, NJW 1995, 126, 127; vom 11. Januar 2005 - X ZR 163/02, NJW 2005, 1420, 1421).Rn. 24 aa) Diese Haftungsbegrenzung erfordert eine wertende Betrachtung und gilt gleichermaßen für die vertragliche wie die deliktische Haftung (BGH, Urteil vom 11. Januar 2005, aaO, S. 1421 f).
- BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13
Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresberichte des …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16
Weicht der Berater von einer Weisung des Mandanten ab, liegt darin eine Pflichtverletzung, die ihn grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet (BGH, Urteil vom 20. März 1984 - VI ZR 154/82, WM 1984, 1025;… vom 15. November 2007 - IX ZR 44/04, BGHZ 174, 205 Rn. 8; vom 25. September 2014 - IX ZR 199/13, WM 2014, 2274 Rn. 19).Vor der Abweichung hat er jedoch dem Auftraggeber Anzeige zu machen und dessen Entscheidung abzuwarten, wenn nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist (BGH, Urteil vom 25. September 2014, aaO).
- BGH, 14.11.2013 - IX ZR 215/12
Steuerberaterhaftung: Ausschluss der Verjährungseinrede für …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16
Der Rechtsanwalt muss für eine Büroorganisation Sorge tragen, die verhindert, dass Schriftsätze durch das Büropersonal eigenmächtig versandt werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - III ZR 206/01, WM 2002, 1440 f; vom 14. November 2013 - IX ZR 215/12, WM 2014, 854 Rn. 19).Ein Rechtsanwalt ist gehalten, mit Hilfe seiner Büroorganisation geeignete Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass ein Schriftsatz ohne seinen Willen herausgegeben wird (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - III ZR 206/01, WM 2002, 1440 f; vom 14. November 2013 - IX ZR 215/12, WM 2014, 854 Rn. 19).
- BGH, 20.03.1984 - VI ZR 154/82
Pflicht des Auftragnehmers bei Erteilung des Auftrags aufgrund besonderer …
- BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77
Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der …
- BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57
Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers für …
- BGH, 06.07.2006 - IX ZR 88/02
Schaden des Mandanten eines Steuerberaters bei zeitweise rechtsirriger …
- BGH, 05.07.2007 - IX ZR 230/04
Kausalität zwischen Pflichtverletzungen eines Steuerberaters und einem im …
- BGH, 26.01.1989 - IX ZR 81/88
Einordnung des Verlustes der Erwerbsunfähigkeitsrente eines …
- BGH, 26.10.1983 - III ZR 40/83
- BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11
Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der …
- BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12
Steuerberaterhaftung: Verspätete Insolvenzantragstellung aufgrund pflichtwidrig …
- BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03
"Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines …
- BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93
Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der …
- BGH, 17.01.2008 - IX ZR 172/06
Umfang des Schadens bei schuldhafter Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters; …
- BGH, 06.07.2000 - IX ZR 198/99
Beratung über das Risiko mangelnder Insolvenzfestigkeit der …
- BGH, 27.01.1981 - VI ZR 204/79
Hubschrauber - § 33 LuftVG, Schutzzweck; § 836 BGB, keine Vermutung für …
- BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93
Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines …
- BGH, 11.07.1996 - IX ZR 116/95
Haftung des Notars bei weisungswidriger Auszahlung der Hinterlegungssumme
- BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12
Insolvenzverwalterhaftung: Berechnung des ersatzfähigen Schadens bei …
- BGH, 07.10.1976 - III ZR 110/74
Honorarforderung wegen anwaltlicher Tätigkeit - Vertragswidriges Verhalten eines …
- BGH, 22.03.1990 - IX ZR 128/89
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Sicherheitsleistung der vertretenen …
- OLG Frankfurt, 25.09.2019 - 17 U 45/19
Deliktische Haftung des Herstellers im Abgasskandal
Vielmehr hat sich in der Kaufentscheidung zwingend gerade die Gefahrenlage verwirklicht, die von der Beklagten durch die Entwicklung und das Inverkehrbringen des manipulierten Fahrzeuges geschaffen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 09. November 2017 - IX ZR 270/16 -, Rn. 23, juris), weil die Nutzbarkeit des Fahrzeugs im Straßenverkehr grundsätzlich nicht gegeben war.Der Verlust einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die er keinen Anspruch hat, ist grundsätzlich kein erstattungsfähiger Nachteil (vgl. BGH, Urteil vom 09. November 2017 - IX ZR 270/16 -, Rn. 24, juris).
- BGH, 07.02.2019 - IX ZR 47/18
Insolvenzverfahren: Voraussetzungen der Hinterlegung von Geld- und …
Es genügt, wenn der Beitrag der Beklagten im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der eingetretenen Art herbeizuführen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2017 - IX ZR 270/16, NJW 2018, 541 Rn. 21 mwN). - OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19
Bauvertrag: Mangelhaftigkeit einer Dämmung unter einer tragenden Bodenplatte; …
Nach der gebräuchlichen Formel der Adäquanztheorie, wonach das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet sein muss, einen Erfolg der eingetretenen Art herbeizuführen (BGH NJW 2018, 541; NJW 2018, 944), kann der Zurechnungszusammenhang nicht verneint werden: Wenn das falsche Dämmmaterial direkt beim Einbau oder kurz danach von der Beklagten 2) erkannt worden wäre, dann hätte eine Mangelbeseitigung sehr viel kostengünstiger erfolgen können und die Beklagte 1) hätte sich dann auch eher dazu bereitgefunden.
- BGH, 13.11.2025 - IX ZR 175/24
Rechtsanwaltsvergütung: Schadensersatz wegen unterlassenem Hinweis in Bezug auf …
Rn. 15 Die Belastung mit einer Gebührenforderung kann allerdings nur dann einen ersatzfähigen Schaden darstellen, wenn sie auf rechtlich zulässigem Weg vermeidbar war (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2017 - IX ZR 270/16, WM 2018, 1944 Rn. 26 für einen Steuernachteil).Ein Geschädigter soll grundsätzlich im Wege des Schadensersatzes nicht mehr erhalten als dasjenige, was er nach der materiellen Rechtslage hätte verlangen können (BGH, Urteil vom 9. November 2017, aaO Rn. 24 mwN).
- BGH, 21.10.2021 - IX ZR 9/21
Führt eine fehlerhafte steuerliche Beratung zu steuerlichen Vorteilen, die dem …
Das nach der Differenzmethode gewonnene Ergebnis bedarf einer normativen Kontrolle, die am Schutzzweck der Haftung sowie an Funktion und Ziel des Schadensersatzes ausgerichtet ist (BGH, Urteil vom 9. November 2017 - IX ZR 270/16, WM 2018, 1944 Rn. 22;… G. Fischer in G. Fischer/Vill/D. Fischer/Pape/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 5. Aufl., § 5 Rn. 89). - OLG Celle, 21.07.2025 - 20 U 11/24
Bindungswirkung; Rechtskraft; Feststellungsurteil; Haftungsbegründende …
Der Einwand, eine konkrete Schadensposition falle nicht in den Schutzbereich der vom Steuerberater verletzten Beratungspflicht, betrifft (auch) die im Rahmen der Differenzhypothese zu beantwortende Frage nach der haftungsausfüllenden Kausalität zwischen dem haftungsbegründenden Ereignis und einer dadurch eingetretenen Vermögensminderung (Anschluss an: BGH, Urteil vom 9. November 2017 - IX ZR 270/16 , NJW 2018, 541).aa) Im konkreten Fall geht es um die im Rahmen der Differenzhypothese zu beantwortende Frage nach der - haftungsausfüllenden - Kausalität zwischen dem haftungsbegründenden Ereignis und einer dadurch eingetretenen Vermögensminderung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 9. November 2017 - IX ZR 270/16, NJW 2018, 541 Rn. 18;… s. auch Gehrlein, Anwalts- und Steuerberaterhaftung, 6. Aufl., Rn. 100 und 132; Gehrlein, DStR 2018, 487, 491 ff.), also um die Frage, ob und in welcher Höhe die geltend gemachten Schäden in Gestalt der (entgangenen) Wertsteigerung bzw. der Kosten für den Rückerwerb des Ferienhauses "S." und der entgangenen Mieteinnahmen in dem Zeitraum von 2014 bis 2023 durch die Pflichtverletzung des Beklagten entstanden sind.
Im Rahmen dieser haftungsausfüllenden Kausalität muss der Mandant darlegen und gemäß § 287 ZPO beweisen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des steuerlichen Beraters genommen hätten und wie die Vermögenslage des Betroffenen sein würde, wenn der Steuerberater die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2017 - IX ZR 270/16, NJW 2018, 541 Rn. 18 m.w.N.).
Das mit Hilfe der Differenzhypothese ermittelte rechnerische Ergebnis eines Schadenseintritts ist insoweit - mit Hilfe des Rechtswidrigkeitszusammenhangs - einer normativen Wertung zu unterziehen (vgl. Urteil vom 9. November 2017 - IX ZR 270/16, BeckRS 2017, 135881 Rn. 22 m.w.N.).
- OLG Stuttgart, 12.12.2019 - 13 U 13/19
Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen …
Ein solcher adäquater Kausalzusammenhang ist gegeben, wenn ein Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, ganz unwahrscheinlichen und nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung eines Erfolges der eingetretenen Art geeignet war (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.2017 - IX ZR 270/16 -, NJW 2018, 541;… juris Rdn. 21; BGH…, Urteil vom 19.10.2016 - IV ZR 521/14 -, NJW 2017, 263, juris Rdn. 15;… Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl. 2019, Vorb v § 249 Rdn. 26). - OLG Karlsruhe, 06.09.2023 - 7 U 162/22
Steuerberaterhaftung: Darlegungs- und Beweislast des Mandanten bei …
Wenn der Beklagte, was aus seinen Äußerungen gegenüber den Zeugen H. und S. geschlossen werden kann, jedenfalls vermutete, dass Einnahmen nicht erklärt und deshalb die Steuer verkürzt worden sei, konnte die Klägerin nicht von ihm verlangen, in einer Weise tätig zu werden, die ihr die Früchte einer Steuerhinterziehung erhielt (vgl. dazu BGH, NJW 2018, 541, 544).Das mithilfe der Differenzhypothese ermittelte rechnerische Ergebnis eines Schadenseintritts ist einer normativen Wertung zu unterziehen (BGH, NJW 2018, 541, 543).
Der Verlust einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die er keinen Anspruch hat, ist grundsätzlich kein erstattungsfähiger Nachteil (BGH, NJW 2018, 541, 543).
- OLG Hamm, 27.01.2023 - 11 U 60/20
Öffentlich-rechtliche Verwahrung; Amtshaftung; Beschlagnahme; Sicherstellung; …
Nur eine Vermögensminderung, die durch das haftungsbegründende Ereignis verursacht ist, also ohne dieses nicht eingetreten wäre, ist als ersatzfähiger Schaden anzuerkennen (BGH, Urteil vom 09.11.2017 - IX ZR 270/16, juris Rn. 18 m. w. N.). - OLG Celle, 28.10.2024 - 20 U 8/24
Steuerberater; Geschäftsbesorgungsvertrag; Umfassende Tatsachenermittlung; …
Nur eine Vermögensminderung, die durch das haftungsbegründende Ereignis verursacht ist, das heißt ohne dieses nicht eingetreten wäre, ist als ersatzfähiger Schaden anzuerkennen (BGH, Urteile vom 9. November 2017 - IX ZR 270/16, NJW 2018, 541 Rn. 17 ff.;… vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11, BGHZ 193, 297 Rn. 42;… Beschluss vom 7. Februar 2013 - IX ZR 75/12, ZInsO 2013, 671 Rn. 10;… Urteil vom 6. Juni 2013 - IX ZR 204/12, WM 2013, 1323 Rn. 20).Zur Beantwortung der Frage, welchen Schaden die Pflichtverletzung eines rechtlichen Beraters zur Folge hatte, ist danach zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten genommen hätten und wie die Vermögenslage des Betroffenen sein würde, wenn der Rechtsanwalt bzw. Steuerberater die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH, Urteile vom 9. November 2017 - IX ZR 270/16, NJW 2018, 541 Rn. 17 ff.; vom 22. März 1990 - IX ZR 128/89, NJW 1990, 2128, 2129;… vom 15. November 2007 - IX ZR 44/04, BGHZ 174, 205 Rn. 9).
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