Rechtsprechung
| BGH, 22.11.1951 - III ZR 198/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.11.1951 - III ZR 198/51
- BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51
Papierfundstellen
- NJW 1952, 425 (Ls.)
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.05.1951 - II ZR 65/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.11.1951 - III ZR 198/51
Eine solche Auslegung des § 233 Abs. 1 ZPO ist besonders dann erforderlich, wenn man sich der Ansicht anschliesst, eine Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist auf Antrag des Revisionsbeklagten mit Rücksicht auf eine beabsichtigte Anschlussrevision sei unstatthaft (BGH vom 21.5.1951 - II ZR 65/51 - abgedruckt in Lindenmaier-Möhring § 556 ZPO Leitsatz 1). - RG, 18.11.1937 - IV 139/37
1. Stellt eine Schuldumwandlung eine Verfügung im devisenrechtlichen Sinne dar? …
Auszug aus BGH, 22.11.1951 - III ZR 198/51
Wegen der Gleichheit des Grundes mit den in § 233 Abs. 1 ZPO aufgezählten Fristen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch auch bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Anschlussrevision zulässig (so auch RGZ 156, 158; Anm. dazu in ZZivPr 61, 225;… Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozessrechts 5. Aufl. § 77 II 1, § 140 VI 1;… Baumbach, 20. Aufl. § 556 Anm. II;… Stein-Jonas 17. Aufl. § 556 Anm. I).
- BGH, 25.01.2022 - VIII ZR 359/20
Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Anschlussberufung; …
Rn. 29 (2) Im Einklang mit diesem Regelungskonzept des Gesetzgebers hat der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit eine entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung auf andere, in § 233 ZPO nicht genannte Fristen abgelehnt (BGH, Urteil vom 25. Januar 1960 - II ZR 22/59, BGHZ 32, 17, 27 [Frist für den Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 Abs. 2 ZPO]; Beschlüsse vom 23. Januar 1980 - IV ZR 217/79, NJW 1980, 785 unter II 2 [Frist für den Antrag auf Urteilsergänzung nach § 321 Abs. 2 ZPO];… vom 24. September 1986 - VIII ZB 42/86, juris Rn. 6 mwN [Jahresfrist des § 234 Abs. 3 ZPO]; Urteil vom 15. November 1973 - VII ZR 56/73, BGHZ 61, 394, 395 ff. [vertragliche Frist zum Widerruf eines Vergleichs]; vom 4. Oktober 1990 - IX ZB 78/90, NJW 1991, 229 unter II 2 a [Zeitraum für den Beitritt eines Nebenintervenienten, § 66 Abs. 2 ZPO]; siehe auch zur abgelehnten Erweiterung bei inhaltlichen Unvollständigkeiten der Rechtsmittelbegründung BGH, Urteil vom 13. Februar 1997 - III ZR 285/95, NJW 1997, 1309 unter I 2 a bb, oder bei der Versäumung eines rechtzeitigen Fristverlängerungsantrags BGH…, Beschluss vom 6. Juli 1989 - IX ZB 52/89, juris Rn. 2) oder diese allenfalls unter sehr engen Grenzen bei Fristen für Rechtsbehelfe erwogen, die einem Rechtsmittel ähnlich sind und deren Versäumung für den Betroffenen einschneidende persönliche Nachteile zur Folge hat (BGH…, Beschluss vom 4. Oktober 1990 - IX ZB 78/90, aaO unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 22. November 1951 - III ZR 198/51, LM Nr. 15 zu § 233 ZPO [zu der Anschlussrevision nach § 556 ZPO aF]; Urteil vom 27. Februar 1970 - IV ZR 41/69, BGHZ 53, 310, 312 ff. [zur Frist für die Erhebung der Anfechtungsklage gegen den die Entmündigung aussprechenden Beschluss]).Rn. 47 dd) Soweit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass wegen einer Versäumung der Frist zur Einlegung der Anschlussrevision die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand statthaft ist (zu § 556 ZPO aF BGH, Beschlüsse vom 22. November 1951 - III ZR 198/51, LM Nr. 15 zu § 233 ZPO;… vom 21. Oktober 1976 - VII ZR 68/75, juris Rn. 8; jeweils mwN; zu § 554 ZPO BGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06, NJW 2008, 588 Rn. 15 [obiter dictum]), kann hieraus für den vorliegenden Fall einer Anschlussberufung nichts hergeleitet werden.
- BGH, 15.11.1973 - VII ZR 56/73
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer in einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.10.1990 - IX ZB 78/90
Wiedereinsetzung bei Versäumung des Beitritts vor Rechtskraft des Urteils
Dabei handelte es sich jeweils um Fristen für Rechtsbehelfe, die einem Rechtsmittel ähnlich sind und deren Versäumung für den Betroffenen einschneidende persönliche Nachteile zur Folge hat (vgl. BGH, Beschl. v. 22. November 1951 III ZR 198/51, LM § 233 ZPO Nr. 15 zur Anschlußrevisionsbegründungsfrist; BGHZ 53, 310 zur Frist für die Erhebung der Anfechtungsklage nach § 664 ZPO).
- OLG Bremen, 09.10.2012 - Verg 1/12
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Zudem wären im Hinblick auf den oben geschilderten Vertrauenstatbestand dem Beschwerdegegner und der Beigeladenen wegen der Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, schlösse sich der Senat nunmehr der Ansicht an, die Frist des § 117 Abs. 1 Satz 1 GWB gelte auch dann für die - unselbständige - Anschlussbeschwerde, wenn diesem Beschwerdeführer eine zwei Wochen überschreitende Frist zur Stellungnahme auf die Beschwerde eingeräumt worden ist (zur Zulässigkeit der Wiedereinsetzung In den vorigen Stand bei unselbständigen Anschlussrechtsmitteln siehe BGH NJW 1952, 425 - nur der LS - unter Berufung auf REIZ 156, 158 und OLG Zweibrücken NJW-RR 2003, 1299, 1300 m.w.Nw.). - OLG Düsseldorf, 03.08.2005 - 4 UF 47/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung …
Hierzu zählt nicht nur die (unselbständige) Anschlussrevision (zu § 556 ZPO a.F.: RGZ 156, 156, 158;… BGH aaO.; LM § 233 ZPO Nr. 15 = NJW 1952, 425 [LS]; VersR 1977, 152 f.;… zu § 554 ZPO n.F.: Zöller-Greger aaO.;… Zöller-Gummer, § 554 ZPO, Rn. 6), sondern auch die Anschlussberufung neuen Rechts, weil diese ebenso wie jene kein eigenes Rechtsmittel, sondern ein auch angriffsweise wirkender Antrag innerhalb eines fremden Rechtsmittels ist (BGH FamRZ 2005, 1513, 1514) und sich eine - gar unbefristete - Verlängerung der Berufungserwiderungsfrist nach § 224 Abs. 2 ZPO nicht allein mit einer beabsichtigten Anschließung rechtfertigen lässt (Verfügung vom 20.6.2005; vergl. BGH NJW 1951, 605; VersR 1977, 152). - OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 4 UF 47/05 Hierzu zählt nicht nur die (unselbständige) Anschlussrevision (zu § 556 ZPO a.F.: RGZ 156, 156, 158;… BGH aaO.; LM § 233 ZPO Nr. 15 = NJW 1952, 425 [LS]; VersR 1977, 152 f.;… zu § 554 ZPO n.F.: Zöller-Greger aaO.;… Zöller-Gummer, § 554 ZPO, Rn. 6), sondern auch die Anschlussberufung neuen Rechts, weil diese ebenso wie jene kein eigenes Rechtsmittel, sondern ein auch angriffsweise wirkender Antrag innerhalb eines fremden Rechtsmittels ist (BGH FamRZ 2005, 1513, 1514) und sich eine - gar unbefristete - Verlängerung der Berufungserwiderungsfrist nach § 224 Abs. 2 ZPO nicht allein mit einer beabsichtigten Anschließung rechtfertigen lässt (Verfügung vom 20.6.2005; vergl. BGH NJW 1951, 605; VersR 1977, 152).
- BGH, 17.10.1984 - IVa ZR 161/83
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine unselbständige Anschlußrevision
Wäre dem entsprochen worden, dann hatte sie die Anschlußrevision - gegebenenfalls in Verbindung mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGH, Beschluß vom 22.11.1951 - III ZR 198/51 = LM ZPO § 233 Nr. 15 und ständig) - immer noch nachholen können. - OLG Hamm, 13.11.2012 - 27 U 192/11
Ansprüche in der Beendigung einer BGB -Gesellschaft
Zwar ist die Frist zur Einlegung der Anschlussbeschwerde weder eine Notfrist noch wird sie sonst in § 233 ZPO genannt, jedoch wendet die Rechtsprechung die Vorschriften zur Wiedereinsetzung auch auf Anschlussrechtsmittelfristen entsprechend an (BGH NJW 52, 425; VersR 77, 152; OLG Düsseldorf, FamRZ 06, 215;… MüKo-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 233 Rn. 14;… Zöller/Greger, § 233 Rn. 6;… Beck-OK-ZPO/Wendtland, § 233 Rn. 4). - VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 35/96
Beschwerdefrist; Fristversäumung; Wiedereinsetzung
Diese Einschätzung der Rechtslage war irrig und bei Anwendung äußerster zumutbarer Sorgfalt, wie sie einem Rechtsanwalt im Rahmen des Wiedereinsetzungsrechts abzuverlangen ist (vgl. BGH NJW 52, 425; NJW 53, 179, 180; OLG Stuttgart FamRZ 84, 402, 405 m.w.N.), vermeidbar. - BGH, 21.10.1976 - VII ZR 68/75
Revisionsbegründungsfrist - Anschlußrevision - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Der - hilfsweise gestellte - Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist für die Anschlußrevision, über den somit befunden werden muß, ist statthaft (BGH Beschluß vom 22. November 1951 - III ZR 198/51 = LM Nr. 15 zu § 233 ZPO;… Stein/Jonas/Grunsky, a.a.O., § 536 I 2). - BGH, 14.11.1968 - IX ZR 288/67
Rechtsmittel
- BGH, 17.09.1974 - X ZR 26/74
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
- BGH, 24.03.1970 - IX ZR 272/69
Rechtsmittel
- BGH, 19.03.1970 - IX ZR 21/70
Rechtsmittel
- BGH, 25.11.1969 - IX ZB 574/69
Rechtsmittel
- BGH, 20.11.1969 - IX ZB 488/69
Rechtsmittel
- BGH, 20.11.1969 - IX ZR 277/69
Rechtsmittel
- BGH, 23.10.1969 - IX ZR 126/67
Rechtsmittel
- BGH, 13.02.1969 - IX ZB 649/68
Rechtsmittel
- BGH, 10.12.1968 - IX ZB 565/68
Rechtsmittel
- BGH, 20.04.1959 - III ZR 141/57
Rechtsmittel
- BGH, 20.05.1969 - IX ZR 74/69
Rechtsmittel
- BGH, 09.02.1971 - IX ZB 616/70
Rechtsmittel
- BAG, 10.05.1957 - 1 AZR 475/56
Überlasteter Rechtsanwalt - Fristenkalender - Begründungsfrist - Versehen als …
- BGH, 08.06.1971 - IX ZR 86/71
Rechtsmittel
- BGH, 08.01.1970 - IX ZB 525/69
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BGH, 08.01.1952 - IV ZB 97/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten - Auswirkung einer Nichtzulassung der Revision
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHZ 4, 294
- NJW 1952, 425
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.11.1950 - IV ZA 107/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.01.1952 - IV ZB 97/51
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bilden jedoch die Fälle des § 547 Abs. 1 Ziff 1. Nach dieser Bestimmung findet die Revision in nichtvermögensrechtlichen Rechtsstreitigkeiten auch ohne Zulassung statt, insoweit es sich um die Unzulässigkeit des Rechtsweges oder die Unzulässigkeit der Berufung handelt (vgl. Beschluß des Senats vom 17.11.1950 - IV ZA 107/50 - JZ 1951, 18. Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk Z Nr. 1 zu § 547 Abs. 1 Ziff 2 ZPO).
- BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89
Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen; …
Urteile der Oberlandesgerichte in Ehesachen werden, auch wenn sie die Revision nicht zulassen, erst rechtskräftig, wenn die Frist zur Einlegung der Revision ungenutzt verstreicht oder das Revisionsgericht über eine in der Frist eingelegte Revision entscheidet (Fortführung von BGHZ 4, 294).Der Senat hält die letztere Auffassung für richtig (so auch der frühere IV. Zivilsenat in BGHZ 4, 294 auf der Grundlage des § 547 Abs. 1 Nr. 1 ZPO a.F.).
- BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77
Zustimmung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - …
Die Rechtskraft einer Entscheidung, durch die eine Instanz beendet wird, tritt nur dann bereits mit ihrer Verkündung oder mit ihrer Zustellung ein, wenn gegen sie ein Rechtsmittel überhaupt nicht statthaft ist (…Stein-Jonas-Münzenberg, aaO, § 705 Rdnr. 2;… Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 12. Aufl., § 151 II 1 a CS. 859 - 860]; RGZ 70, 431; BFH JZ 1972, 167 mit Anm. v. Grunsky und BGHZ 4, 294- C295])- 9.Ob eine dieser Voraussetzungen erfüllt war, unter denen ausnahmsweise eine nicht zugelassene Revision statthaft sein konnte, hatte das Revisionsgericht zu über prüfen und war nicht von der Beurteilung durch die Parteien oder durch das Berufungsgericht abhängig (vgl. BGHZ 4, 294 [295 und zur streitigen Rechtslage nach der Neufassung der §§ 546 ff. ZPO: Baumbach-Hartmann, ZPO, 57- Aufl., § 705 Anm. 1 C b und Schneider, DRiZ 1977, 115)« Die formelle Rechtskraft dieser Entscheidungen trat demgemäß erst mit Ablauf der Revisionsfrist ein.
Auch ein Urteil des Finanzgerichts wird dann, wenn weder die Streitwertgrenze erreicht noch die Revision nach § 115 Abs. 1 FGO zugelassen wird, nicht bereits mit seiner Verkündung oder Zustellung formell rechtskräftig, weil die Revision auch ohne die genannten Voraussetzungen nach § 116 FGO wegen eines wesentlichen Mangels des Verfahrens statthaft sein kann (vgl. BFH JZ 1972, 167)- Zwischen der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesfinanzhofs besteht nur in soweit eine im Streitfall unerhebliche Divergenz, als der BGH (BGHZ 4, 294 [2953) angenommen hat, die angefochtene Entscheidung werde bei der Einlegung eines an sich statthaften, aber im konkreten Fall unzulässigen Rechtsmittels erst dann rechtskräftig, wenn es als unzulässig verworfen worden sei.
- GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83
Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels
Damit ist der Eintritt der Rechtskraft auch dort bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist hinausgeschoben, wo ein Rechtsmittel zwar an sich gegeben, seine Zulässigkeit aber an im konkreten Falle fehlende besondere Voraussetzungen wie etwa eine Zulassung oder die Erreichung einer Rechtsmittelsumme geknüpft ist (BGHZ 4, 294).
- BFH, 14.07.1971 - I R 127/70
Fehlende Revisionsbegründung - Unzulässige Revision - Rechtsschutzbedürfnis - …
Einerseits wird angenommen, in Fällen dieser Art trete die formelle Rechtskraft des angefochtenen Urteils im Zeitpunkt der Rechtskraft der das Rechtsmittel verwerfenden Entscheidung ein (Urteil des RG III 900/22 vom 21. Dezember 1927, Seuffert's Archiv, Bd. 82 Nr. 72; Beschluß des BGH IV ZB 97/51 vom 8. Januar 1952, BGHZ 4, 294; Blomeyer, Zivilprozeßrecht, § 88 I 2;… Klinger, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl., S. 549; Schneider, Zeitschrift für Zivilprozeß 1965 S. 475;… Stein-Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 19. Aufl., § 705 II 2 c;… Thomas-Putzo, Zivilprozeßordnung, 4. Aufl., § 705 Anm. 3 c;… Ule, Verwaltungsprozeßrecht, 2. Aufl., § 121 Anm. I;… Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze [Handausgabe], 2. Aufl., § 705 Anm. B II -- anders jedoch in Anm. B IV 3 c; Zeise, NJW 1952, 532 [OLG Celle 18.01.1952 - 8 U 228/52]).Im Beschluß IV ZB 97/51, a. a. O., hat der BGH ausgesprochen, daß Urteile der OLGe in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten, auch wenn die Revision nicht zugelassen ist, erst rechtskräftig werden, wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ohne daß Revision eingelegt wurde, oder das Revisionsgericht eine eingelegte Revision als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen hat.
- OLG Frankfurt, 20.06.1978 - 3 UF 49/78 Rn. 13 Zwar war es vor der Änderung des § 547 ZPO durch das Gesetz vom 8. Juli 1975 (BGBl. I Seite 1863) durchaus herrschende Meinung, dass Urteile der Oberlandesgerichte in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten, wenn die Revision nicht zugelassen ist, auch dann erst rechtskräftig werden, wenn entweder das Revisionsgericht eine eingelegte Revision als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen hat oder wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ohne dass Revision eingelegt wurde (vgl. BGHZ 4, 294 f.).
Rn. 18 Da die zur Entscheidung stehende Rechtsfrage nach wie vor umstritten ist, grundsätzliche Bedeutung hat und der Senat in Abweichung von BGHZ 4, 294 entschieden hat, ist die weitere Beschwerde zugelassen worden (§§ 621 e Abs. 2, 546 Abs. 1 Satz 2 ZPO).
- OLG München, 11.06.2002 - 21 W 1082/02
Vollstreckbarkeit bei Bestätigung eines Urteils erster Instanz in nicht …
Insbesondere die Ehesachen betreffenden Entscheidungen des BGH (BGHZ 4, 294 = NJW 1952, 425; BGHZ 109, 211 - hier v.a. auf Seite 212 mit Zusammenstellung der verschiedenen Ansichten) sind durch § 17a GVG jedenfalls zum Teil überholt. - BGH, 02.02.1966 - VIII ZR 76/64
Nachträgliche Revisionszulassung
Daraus folgt: Sämtliche Berufungsurteile der Oberlandesgerichte werden nicht schon mit ihrer Verkündung, sondern erst nach Ablauf der Revisionsfrist (§ 552 ZPO), oder, wenn Revision eingelegt worden ist, mit der Verwerfung oder Zurückweisung des Rechtsmittels formell rechtskräftig (vgl. dazu BGHZ 4, 294 für Urteile in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten). - OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 16 WF 53/05
Versorgungsausgleich: Zeitpunkt der Rechtskraft einer Beschwerdeentscheidung
Dieses begründet seine von der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1990, 283; BGHZ 4, 294) abweichende Auffassung damit, dass dieser bei seiner Entscheidung (FamRZ 1990, 283, 286), nach der der Ablauf der Revisionsfrist oder die Entscheidung des Revisionsgericht über einen binnen dieser Frist eingelegte Revision für den Zeitpunkt der Rechtskraft maßgebend sei, darauf abgestellt habe, dass das Gesetz für den Fall der Nichtzulassung der Revision bzw. der weiteren Beschwerde keine Regelung enthalte; es sei deshalb in Zweifelsfällen eine Entscheidung des Revisionsgerichts erforderlich. - BGH, 13.07.1962 - IV ZR 43/62
Bindung an die Ehe
Der Senat hat daher in dem BGHZ 4, 294, 295 [BGH 08.01.1952 - IV ZB 97/51] abgedruckten Beschluß ausgesprochen, daß Urteile der Oberlandesgerichte in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten nicht schon mit der Verkündung, sondern erst dann rechtskräftig werden, wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ohne daß Revision eingelegt wurde. - BGH, 05.12.1973 - IV ZR 128/73
Verwerfung einer unzulässigen Revision im Eheprozess bei Tod des …
Der Bundesgerichtshof hat in dem BGHZ 4, 294 veröffentlichten Beschluß, ohne daß es wohl darauf ankam, bemerkt, die Rechtskraft trete erst ein, wenn das Revisionsgericht die eingelegte Revision als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen habe (so auch Stein/Jonas/Münzberg ZPO § 705 II 2 b und die dort in Note 12 Genannten sowie OLG Stuttgart FamRZ 1969, 104). - OLG Bamberg, 29.12.1981 - 2 WF 172/81
- BGH, 30.09.1964 - IV ZR 319/63
Revision zur Aufrechterhaltung der Ehe
- BSG, 05.04.1974 - 9 RV 468/73
- BGH, 02.02.1966 - VIII ZR 77/64
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Rechtsprechung
| BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 425
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (6)
- RG, 15.03.1932 - VII B 1/32
Muß ein nicht verkündeter Beschluß, durch welchen einer Partei das Armenrecht für …
Auszug aus BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51
Unter Ablehnung der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 135, 303 [304]; 147, 154 [157]) und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (NJW 1950, 545) und des Bundesgerichtshofs (Urteil des IV. Ziv. Sen. vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50) vertritt es die Auffassung, daß das Hindernis für die Einlegung der Berufung bereits mit der Bekanntgabe und nicht erst mit der förmlichen Zustellung des Armenrechtsbeschlusses an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten beseitigt worden sei.Das Reichsgericht ist von seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung (vgl. RGZ 135, 303 [304]; 147, 154 [156]) bereits in RGZ 157, 168 [171] abgegangen und der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (NJW 1950, 545) sowie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben nur an die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts angeknüpft.
- RG, 07.03.1935 - IV B 19/35
Genügt zur Zustellung des Beschlusses, durch den das Armenrecht für die Berufung …
Auszug aus BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51
Unter Ablehnung der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 135, 303 [304]; 147, 154 [157]) und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (NJW 1950, 545) und des Bundesgerichtshofs (Urteil des IV. Ziv. Sen. vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50) vertritt es die Auffassung, daß das Hindernis für die Einlegung der Berufung bereits mit der Bekanntgabe und nicht erst mit der förmlichen Zustellung des Armenrechtsbeschlusses an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten beseitigt worden sei.Das Reichsgericht ist von seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung (vgl. RGZ 135, 303 [304]; 147, 154 [156]) bereits in RGZ 157, 168 [171] abgegangen und der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (NJW 1950, 545) sowie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben nur an die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts angeknüpft.
- RG, 10.03.1938 - IV 254/37
1. Kann ein Urteil wirksam demjenigen zugestellt werden, der …
Auszug aus BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51
Das Reichsgericht ist von seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung (vgl. RGZ 135, 303 [304]; 147, 154 [156]) bereits in RGZ 157, 168 [171] abgegangen und der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (NJW 1950, 545) sowie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben nur an die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts angeknüpft.Das Reichsgericht war schon in der in der amtlichen Sammlung abgedruckten Entscheidung RGZ 157, 168 von der Auffassung abgegangen, zur Ingangsetzung der Frist für den.
- BGH, 21.03.1951 - IV ZR 13/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51
Unter Ablehnung der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 135, 303 [304]; 147, 154 [157]) und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (NJW 1950, 545) und des Bundesgerichtshofs (Urteil des IV. Ziv. Sen. vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50) vertritt es die Auffassung, daß das Hindernis für die Einlegung der Berufung bereits mit der Bekanntgabe und nicht erst mit der förmlichen Zustellung des Armenrechtsbeschlusses an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten beseitigt worden sei.Wie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes bereits im Urteil vom 21. März 1951 (IV ZR 13/50) ausgeführt hat, ist das Hindernis der Armut in dem Augenblick behoben, in welchem dem Antragsteller oder seinem Prozeßbevollmächtigten die Nachricht über die Bewilligung des Armenrechts und die Beiordnung des Armenanwalts zugeht.
- RG, 18.09.1924 - IV B 6/24
Ist Art. I § 2 der Verordnung zur Entlastung des Reichsgerichts vom 15. Januar …
Auszug aus BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51
Die sofortige Beschwerde ist gemäss §§ 519 b Abs. 2, 547 Abs. 1 Ziff 1 ZPO ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes zulässig, und zwar nicht nur hinsichtlich des Beschlusses, durch den das Kammergericht die Berufung als unzulässig verworfen hat, sondern auch hinsichtlich der in den Gründen des Beschlusses ausgesprochenen Ablehnung, dem Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für die Berufungsfrist zu gewähren (vgl. RGZ 108, 383). - RG, 10.03.1898 - VI 425/97
Von wann ab ist die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51
Die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag begann gemäss § 187 Abs. 1 BGB am Tage nach dem Erhalt des Armenrechtsbeschlusses durch den Anwalt, also am 1. Juli 1951, zu laufen (so auch die vom Kläger zitierte Entscheidung OLG 6, 395; ferner RGZ 41, 367 [368]) und endete gemäss § 188 Abs. 1, 2 BGB am Sonnabend, den 14. Juli 1951, also an einem Wochentage und noch vor Beginn der Gerichtsferien.
- BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten …
Rn. 21 (3) Der rechtliche Berater muss jedoch nur über die in den amtlichen Sammlungen und in den einschlägigen allgemeinen Fachzeitschriften veröffentlichten Entscheidungen der obersten Bundesgerichte orientiert sein (BGH, Beschl. v. 18. Januar 1952 - I ZB 13/51, NJW 1952, 425;… Urt. v. 21. September 2000, aaO). - BGH, 25.06.1974 - VI ZR 18/73
Rechtsanwalt - Haftung - Hinweisbeachtung - Unhaltbarkeit
Im übrigen wird zu erörtern sein, ob die Berufungsanwälte der Kläger aufgrund der jedem Rechtsanwalt obliegenden Verpflichtung, sich in den zur Verfügung stehenden Fachzeitschriften über den Stand der neueren Rechtsprechung zu unterrichten (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 18. Januar 1952 - I ZB 13/51 = LM ZPO § 233 Nr. 16 und Urteil vom 10. Dezember 1957 - VIII ZR 243/56 = VersR 1958, 97) auch ohne jenen Hinweis die neue Rechtsprechung über die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aufgrund verjährter Ansprüche (BGHZ 48, 116 und 53, 122) hätten kennen und zum Zwecke der Schadensabwendung vorbringen müssen. - BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56
Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung
Es ist zwar von einem Rechtsanwalt grundsätzlich zu verlangen, daß er sich an Hand der Entscheidungssammlungen und Fachzeitschriften über den Stand der Rechtsprechung unterrichtet (BCrH NJW 1952, 425).
- BGH, 09.12.1975 - VI ZR 198/74
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil - …
Über diesen Zweck hinausgehende Erleichterungen von den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung waren nicht beabsichtigt, insbesondere keine Befreiung davon, daß der als Wiedereinsetzungsgrund angegebene Umstand für die Versäumung der Frist ursächlich gewesen sein muß (BGH Beschluß vom 18. Januar 1952 - I ZB 13/51 = LM ZPO § 233 Nr. 16; st.Rspr.). - BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54
Armenrechtsgesuch für Rechtsmitteleinlegung
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat es als ausreichend bezeichnet dass eine in Berlin ansässige Partei für eine Berufung beim Kammergericht 8 Tage vor Ablauf der Berufungsfrist um das Armenrecht nachgesucht hat (Beschluss vom 18. Januar 1952 - I ZB 13/51 = LM Nr. 16 zu § 233 ZPO). - BGH, 19.03.1965 - V ZB 10/64
Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung …
Diesen Standpunkt hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl. Beschlüsse des BGH vom 18. Januar 1952, I ZB 13/51, LM ZPO § 233 Nr. 16; BGHZ 7, 194, 196 [BGH 24.09.1952 - III ZB 13/52]; Beschluß vom 10. Oktober 1956, IV ZB 156/56, LM ZPO § 234 Nr. 13; Urteil vom 9. Juli 1957, III ZR 237/55, LM ZPO § 234 Nr. 18; Beschluß vom 25. September 1962, VI ZR 68/52, VersR 1962, 1109; Beschluß vom 20. Oktober 1964, V BLw 31/64; ferner Wieczorek, ZPO § 234 I mit weiteren Nachw.). - BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52
Gerichtsferien. Begründungsfrist
Eine irrtümliche Auffassung der Partei oder des Anwalts bildet aber nur dann einen unabwendbaren Zufall im Sinne des § 233 ZPO, wenn der Irrtum bei Würdigung der besonderen Umstände des Falles auch durch die äusserste, diesen Umständen angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht zu vermeiden war (RG JW 26, 810 [811] und BGH Beschl v. 18.1.1952 - I ZB 13/51 -). - BVerwG, 08.11.1966 - III CB 121.66
Antrag auf Feststellung von Vertreibungsschäden - Verspätung einer …
Es ist von einem rechtskundigen Bevollmächtigten zu erwarten, daß er bei der Einlegung des Rechtsmittels die zu wahrenden Förmlichkeiten kennt oder sich die entsprechende Kenntnis erwirbt (…BVerwG, Beschlüsse vom 14. März 1957 a.a.O. und vom 3. Januar 1961 - BVerwG VIII CB 130.60 - vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Februar 1957 [BGHZ 23, 307, 312 [BGH 14.02.1957 - VII ZR 250/56]] und Beschluß vom 18. Januar 1952 [NJW 1952, 425 Nr. 14]). - BGH, 23.03.1972 - III ZB 13/71
Kontrolle über die Einhaltung der Berufungsfrist durch einen Angestellten des …
Der Beklagte hat jedoch nicht dargetan, daß die im Büro seines Berufungsanwalts für die Fristenüberwachung durch eine zuverlässige Angestellte erforderliche Kontrolle so beschaffen war, daß sie der äußersten, den Umständen nach angemessenen und vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt (vgl. BGH NJW 1952, 425) entsprach. - BVerwG, 30.05.1962 - VIII B 184.60
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof hat es als unabwendbaren Zufall anerkannt, wenn ein Anwalt sich auf eine später aufgegebene höchstrichterliche Rechtsprechung verläßt, solange die abweichende neuere Rechtsprechung in der Amtlichen Sammlung oder in einer der allgemein zur Verfügung stehenden Fachzeitschriften noch nicht abgedruckt ist (BGH, NJW 1952 S. 425; LM, ZPO § 233 Nr. 16, b). - OLG Stuttgart, 13.01.1984 - 15 UF 251/83
Wirksamkeit einer die Rechtsmittelfrist in Lauf setzende Zustellung bei …
- BSG, 17.05.1955 - 8 RV 53/54
- BGH, 26.09.1953 - IV ZB 64/53
Rechtsmittel
- OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84
Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten aus dem Anwaltsvertrag …
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Rechtsprechung
| BGH, 04.12.1951 - II ZR 150/51 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 425
- NJW 1952, 744 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.02.1954 - I ZR 27/54
Rechtsmittel
Aus der Vollstreckung dieses Urteils kann der Beklagten kein nicht zu ersetzender Nachteil erwachsen, da die zuständige Dienststelle die Transferierung des eingezahlten Betrages in das Devisenausland vor Rechtskraft des Urteils nicht genehmigt und die Beklagte im Falle der Aufhebung des Berufungsurteils durch das Revisionsgericht ohne besondere Schwierigkeiten auf den bezahlten Betrag zurückgreifen könnte (vgl. BGH Beschluss v. 4.12.51 - II ZR 150/51 - NJW 1952, 425).
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