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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 04.03.1953

Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,73
BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52 (https://dejure.org/1953,73)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1953 - VI ZR 46/52 (https://dejure.org/1953,73)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1953 - VI ZR 46/52 (https://dejure.org/1953,73)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Vorteilsausgleichung - Nichtberücksichtigung einer angefallenen Erbschaft bei Unterhaltsschaden der Tochter eines Getöteten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz der Kosten für Trauerkleidung bei Versterben des Vaters durch einen fremdverschuldeten Unfall, wenn diese schon aufgrund des Todes der Mutter angeschafft wurde - Bemessung der anzuerkennenden Rente der Tochter aufgrund des Todes ihres Vaters - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Berücksichtigung der Erbschaft bei Umfang des Unterhaltsanspruchs aus § 844 Abs. 2 BGB

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 325
  • NJW 1953, 618
  • MDR 1953, 284
 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (4)

  • RG, 05.11.1906 - VI 603/05

    Anrechnung von Pensionen u. Vermögenserwerb in Haftpflichtfällen

    Auszug aus BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52
    Diese Meinung hat es in einer weiteren Entscheidung (RGZ 64, 350 [355]) bestätigt.
  • RG, 10.02.1910 - VI 77/09

    Schadensersatzanspruch der Witwe des Getöteten.

    Auszug aus BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52
    Das Reichsgericht hat in verschiedenen Entscheidungen erörtert, inwieweit die Witwe eines tödlich Verunglückten sich auf die ihr nach § 844 Abs. 2 BGB zustehende Rente die Einkünfte des ererbten Vermögens anrechnen lassen müsse (EG JW 1958, 673; RG JW 1936, 444 und RGZ 72, 437; KG DR 1941, 275;… BGB RGRK 9. Aufl § 844 Anm. 6;… vgl auch Geigel 6. Aufl drittes Kapitel; Wussow Unfallhaftpflichtrecht 1952 S 226; Enneccerus-Lehmann § 249 II 2 b).
  • RG, 04.01.1935 - V 173/34

    Besteht ein den Ausgleich von Schaden und Vorteil rechtfertigender Zusammenhang …

    Auszug aus BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52
    Es muss als ausreichend erachtet werden, dass, wie das Reichsgericht in späteren Entscheidungen ausgesprochen hat, Schaden und Vorteil aus mehreren, der äusseren Erscheinung nach selbständigen Ereignissen fließen, soweit nur das schädigende Ereignis allgemein geeignet war, derartige Vorteile mit sich zu bringen (RGZ 146, 275 [278]; RGZ 93, 145; 130, 261; JR 1934 Nr. 625).
  • RG, 11.07.1883 - V 159/83

    Anrechnung der Witwenpension in Haftpflichtsfällen

    Auszug aus BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52
    Das Reichsgericht hat also den adaequaten Kausalzusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und eingetretenem Vorteil verneint (RGZ 10, 50 [52]).
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Es ist hierfür nicht erforderlich, daß die schädigende Handlung unmittelbar auch den Vorteil zur Entstehung gebracht hat, sondern es genügt, daß Schaden und Vorteil aus mehreren, der äußeren Erscheinung nach selbstständigen Ereignissen fließen, sofern nur nach dem natürlichen Ablauf der Dinge das schädigende Ereignis allgemein geeignet war, derartige Vorteile mit sich zu bringen, und der Zusammenhang nicht so lose ist, daß er nach vernünftiger Lebensauffassung keine Berücksichtigung mehr verdient (BGHZ 8, 325, 329; RGZ 133, 221, 223; 146, 275, 278; vgl. Cantzler, AcP 156, 42, der hier von einem Bedingungszusammenhang spricht).

    Der erkennende Senat hat bereits in den Urteilen BGHZ 8, 325 und 10, 107 darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber, wie oben unter 1 a) näher dargelegt ist, die Entscheidung, welcher Vorteil anzurechnen sei, der Rechtsprechung überlassen hat; in diesen beiden Entscheidungen kommt weiter zum Ausdruck, daß in jedem einzelnen Falle zu prüfen ist, ob eine Anrechnung dem Sinn und Zweck der Schadenersatzpflicht entspricht.

  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78

    Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung

    Solche Sicht läßt außer Betracht, daß die Ersparnis schon nicht kausal (vgl BGHZ 8, 325, 328) mit der Beschädigung des Fahrzeugs zusammenhängt, sondern mit der Verletzung der Beamtin.
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …

    Andererseits sind nicht alle durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, sondern nur solche, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, d.h. dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (BGHZ 8, 325, 328/329; 10, 107, 108; 30, 29, 32 f; 49, 56, 61/62; 54, 269, 272; 74, 104, 113/114; 77, 151, 153; 81, 271, 275; BGH NJW 1977, 1819; 1978, 536 f).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvL 5/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,123
BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvL 5/52 (https://dejure.org/1953,123)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.1953 - 1 BvL 5/52 (https://dejure.org/1953,123)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 1953 - 1 BvL 5/52 (https://dejure.org/1953,123)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 136
  • NJW 1953, 618
  • DVBl 1953, 643
  • DÖV 1953, 436
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvL 5/52
    Wie in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1952 (BVerfGE 1, 184 ) ausgeführt ist, müssen Vorlagen über diese Gerichte geleitet werden, um jede Möglichkeit eines Einwirkens der Justizverwaltung auf die Rechtsprechung auszuschließen und um diesen Gerichten dadurch die Möglichkeit zu einer eigenen Stellungnahme zu geben und sie über die Vorlagen der ihnen nachgeordneten Gerichte zu unterrichten.
  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvL 5/52
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1953 - 1 BvL 21/51 - hat jedes Gericht selbständig die Rechtsfrage zu prüfen und zu entscheiden, ob ein vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht.
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 14/52

    Voraussetzungen für den Antrag auf Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvL 5/52
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 20. März 1952 (BVerfGE 1, 202 ) jedoch ausgesprochen, daß § 80 Abs. 1 BVerfGG die selbständige Befugnis des erkennenden Gerichts, das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG auf Grund eigener Entscheidung anzurufen, nicht einschränken oder von der Zustimmung des oberen Bundesgerichts oder des obersten Landesgerichts abhängig machen konnte.
  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvO 2/52

    Reichsgesetz über den Finanzausgleich

    Rn. 15 Allerdings hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts in dem Rundschreiben vom 7. November 1951 -- 3000 -129/51 -- (…abgedruckt bei Lechner, BVerfGG, 1954, S. 246) eine Stellungnahme der oberen Bundesgerichte als wünschenswert bezeichnet, und das Bundesverfassungsgericht hat sie in BVerfGE 2, 136 (138) wenigstens für möglich gehalten.

    Es muß vielmehr den Antrag auch dann vorlegen, wenn es mit ihm nicht einverstanden ist (BVerfGE 2, 136 [138]).

    Art. 126 GG braucht auch nicht erweiternd ausgelegt zu werden, denn nunmehr ist allgemein anerkannt, daß Bundesrecht erst mit dem ersten Zusammentreten des Bundestags am 7. September 1949 entstanden ist (vgl. BVerfGE 2, 136 [139]; 4, 74 [83]; 4, 178 [184]).

  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Sie genügen den Erfordernissen, die für Normenkontrollverfahren im Art. 100 GG, § 80 BVerfGG aufgestellt und durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 184 [189]; 2, 136 [139]; 2, 181 [190]; 2, 380 [389]; 3, 357 [359]) näher bestimmt worden sind: Die zur Entscheidung gestellte Vorschrift ist Bestandteil eines formellen Gesetzes; dieses Gesetz ist zeitlich nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ergangen; der Bundesgerichtshof ist, wie der Vorlagebeschluß ergibt, von der Ungültigkeit der Vorschrift überzeugt; die Entscheidung des vorlegenden Gerichts ist von der Gültigkeit der Vorschrift abhängig.
  • BVerfG, 19.03.1958 - 2 BvL 38/56

    Verfassungswidrigkeit des rheinland-pfälzischen Steuerneuordnungsgesetzes

    1. Soweit die §§ 396, 404 AO Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit gemäß Art. 74 Nr. 1 GG oder Art. 105 Abs. 2 GG betreffen, wurden sie in der französischen Besatzungszone nach Art. 125 Nr. 1 GG Bundesrecht, und zwar mit dem Zusammentritt des ersten Deutschen Bundestages am 7. September 1949 (BVerfGE 2, 136 [139]; 4, 74 [83 f.]; 178 [184 f.]; 3 31 [340 f.]; 35 8 [368]).

    Entscheidend ist also allein, daß die §§ 396, 404 AO beim Zusammentritt des ersten Deutschen Bundestages in der französischen Zone einheitlich galten (BVerfGE 2, 136 [139]; 4, 74 [83]; 178 [184]).

  • BVerfG, 11.05.1955 - 1 BvO 1/54

    Landesgesetze über die Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Das Erfordernis der einheitlichen Geltung ist auf den Zeitpunkt zu beziehen, an dem der Bundestag zum ersten Male zusammengetreten ist, also den 7. September 1949 (BVerfGE 2, 136 [139]; 4, 74 [83]).
  • BGH, 13.05.1955 - 1 StR 429/54

    Rechtsmittel

    Die die Zulassung zum Ärzteberuf regelnden Vorschriften des Bayer. Ärztegesetzes sind daher mit dem Zusammentritt des Bundestags am 7. September 1949 (vgl BVerfGE 2, 136 [BVerfG 04.03.1953 - 1 BvL 5/52] [139]) - innerhalb ihres Geltungsbereichs Bayern - nur dann Bundesrecht geworden, wenn durch sie "früheres Reichsrecht abgeändert worden ist" (Art. 125 Nr. 2 GG).

    Dieses Gesetz galt nach dem Zusammenbruch in sämtlichen Ländern des späteren Bundesgebiets als Landesrecht (vgl BVerfGE 2, 136 [BVerfG 04.03.1953 - 1 BvL 5/52] [139]) fort, bis es für das Land Bayern durch das Bayer. Ärztegesetz vom 13. Mai 1946, das u.a. die Rechte und Pflichten des Arztes, insbesondere die Befugnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs, neu regelte, ausser Kraft gesetzt wurde (Art. 35 BayÄrztG).

  • BVerwG, 08.09.1953 - III A 8.53

    Soforthilfegesetz (SHG)

    erst von da an, nicht schon mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, swird älteres Recht nach Art. 124, 125 GG Bundesrecht; erst von diesem Zeitpunkt an kann es daher als Maßstab für die Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG gelten (vgl. den Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom 4. März 1953 - NJW 1953 S. 618, DÖV 1953 S. 436 -).
  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 68/52

    Enteignung zwecks Wohnungsbau

    Diesen Grundsatz hat es im Beschluß vom 4. März 1953 - 1 BvL 5/52 (BVerfGE 2, 136 [138] = NJW 1953, 618) dahin erweitert, daß es dabei keinen Unterschied mache, ob ein solches Gesetz als Bundes- oder als Landesrecht weitergilt.
  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvL 12/59

    Begriff der Abänderung i.S. von Art. 125 Nr. 2 GG bei durch Besatzungsmacht …

    Diese Vorschrift hätte nämlich dann zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem Zusammentritt des Ersten Deutschen Bundestages am 7. September 1949 (BVerfGE 2, 136 (139); 8, 143 (154), 229 (235)), nicht "innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gegolten", da Art. 9 des Bayerischen Gesetzes vom 12. August 1948 mit Wirkung vom 1. August 1948, also vor dem Zusammentritt des Ersten Deutschen Bundestages, den § 14 KB- Leistungsgesetz für das Land Bayern in gleicher Weise wie später § 9 des Hessischen Gesetzes vom 30. November 1949 für das Land Hessen geändert hätte.
  • BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvL 122/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    In solchen Fällen haben die Gerichte in eigener Zuständigkeit zu entscheiden (BVerfGE 2, 136 [139]).
  • BGH, 03.12.1954 - 6 StR 108/54
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  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17

    Pressedelikte

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