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Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.06.1969

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,104
BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68 (https://dejure.org/1969,104)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1969 - 2 BvR 238/68 (https://dejure.org/1969,104)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1969 - 2 BvR 238/68 (https://dejure.org/1969,104)
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Grober Unfug

Art. 103 Abs. 2 GG, hinreichende Bestimmtheit einer Strafvorschrift (hier: § 360 Nr. 11 StGB aF) durch 'jahrzehntelang gefestigte Rechtsprechung', (Hinweis: vgl. jetzt § 118 OWiG)

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafbestimmung über groben Unfug - Vereinbarkeit mit GG - Zweite Alternative

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 26, 41
  • NJW 1969, 1759
  • MDR 1969, 730
  • DÖV 1969, 466
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68
    Jedermann soll vorhersehen können, welches Handeln mit welcher Strafe bedroht ist, und sein Verhalten entsprechend einrichten können (BVerfG, Beschluß vom 26. Februar 1969 - 2 BvL 15/68 und 23/68 - S. 23 f. = BVerfGE 25, 269 [285]).

    Welches Verhalten mit Strafe bedroht ist, läßt sich aber auch dann nicht vorhersehen, wenn das Gesetz einen Straftatbestand zu unbestimmt faßt (vgl. BVerfGE 14, 245 [252]; BVerfG, Beschluß vom 26. Februar 1969 - 2 BvL 15/68 und 23/68 - S. 23 = BVerfGE 25, 269 [285]).

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68
    Welches Verhalten mit Strafe bedroht ist, läßt sich aber auch dann nicht vorhersehen, wenn das Gesetz einen Straftatbestand zu unbestimmt faßt (vgl. BVerfGE 14, 245 [252]; BVerfG, Beschluß vom 26. Februar 1969 - 2 BvL 15/68 und 23/68 - S. 23 = BVerfGE 25, 269 [285]).

    Jedenfalls muß das Gesetz die Strafbarkeitsvoraussetzungen um so präziser bestimmen, je schwerer die angedrohte Strafe ist (BVerfGE 14, 245 [251]).

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68
    Rn. 11 Allerdings kann das Strafrecht nicht völlig darauf verzichten, allgemeine Begriffe zu verwenden, die nicht eindeutig allgemeingültig umschrieben werden können und die in besonderem Maße der Auslegung durch den Richter bedürfen (BVerfGE 11, 234 [237]).
  • BGH, 03.07.1959 - 4 StR 90/59

    mißbräuchliche Alarmierung der Polizei - § 360 Nr. 11 StGB aF, grober Unfug …

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68
    Rn. 15 (Vgl. BGHSt 13, 241;… Heinitz, Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafbestimmung gegen den groben Unfug, Berliner Festschrift für Ernst E. Hirsch, 1968, S. 47, 52;… Maurach, Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, 4. Aufl. 1964, S. 490;… Schäfer in: Dalcke/Fuhrmann/Schäfer, Strafrecht und Strafverfahren, 37. Aufl. 1961, § 360 StGB Anm. 21;… Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 13. Aufl. 1967, 5 360 Rn. 48 ff.;… Schwarz,/Dreher, Strafgesetzbuch, 29. Aufl. 1967, § 360 Anm. 11 B;… Welzel, Das Deutsche Strafrecht, 9. Aufl. 1965, S. 431; OLG Hamm, Urteil vom 26. Mai 1966, JZ 1966, 648 f.).
  • RG, 27.04.1880 - 1004/80

    Erfordert der Thatbestand des groben Unfuges eine Gefährdung oder ungebührliche …

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68
    Das Reichsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 27. April 1880 entschieden, daß nicht jeder störende Eingriff in die unter dem Schutze der öffentlichen Ordnung stehenden Interessen und Rechte Dritter grober Unfug sei (RGSt 1, 400 [401]).
  • RG, 14.06.1898 - 1548/98

    1. Darf bei Feststellung des Thatbestandes des § 130 St.G.B.'s, insbesondere des …

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68
    In einem Urteil vom 14. Juni 1898 hat es den groben Unfug definiert als "eine grob ungebührliche Handlung, durch welche das Publikum in seiner unbestimmten Allgemeinheit unmittelbar belästigt oder gefährdet wird, und zwar dergestalt, daß in dieser Belästigung oder Gefährdung zugleich eine Verletzung oder Gefährdung des äußeren Bestandes der öffentlichen Ordnung zur Erscheinung kommt" (RGSt 31, 185 [192]).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Verfassungsrechtliche Bedenken, die die Weite eines Tatbestands (-merkmals) bei isolierter Betrachtung auslösen müsste, können zudem durch weitgehende Einigkeit über einen engeren Bedeutungsinhalt, insbesondere durch eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, entkräftet werden (vgl. BVerfGE 26, 41 ; 87, 209 ; 92, 1 ).

    Gerade in Fallkonstellationen, in denen der Normadressat nach dem gesetzlichen Tatbestand nur noch die Möglichkeit einer Bestrafung erkennen kann und in denen sich erst aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen lässt (vgl. BVerfGE 26, 41 ; 45, 363 ), trifft die Rechtsprechung eine besondere Verpflichtung, an der Erkennbarkeit der Voraussetzungen der Strafbarkeit mitzuwirken.

    Dagegen wird ein - gegebenenfalls in höchstrichterlichen Obersätzen - gefestigtes Normverständnis einer inhaltlichen Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht nur in dem Sinne unterzogen, dass es nicht evident ungeeignet zur Konturierung der Norm sein darf (vgl. BVerfGE 26, 41 mit - nur verstärkendem - Hinweis darauf, dass die gefestigte Auslegung "allgemein anerkannt" sei).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Rn. 79 a) Für die Beurteilung der Bestimmtheit einer Strafnorm ist anerkannt, daß auch die Verwendung von Begriffen, die eine sehr weite Auslegung zulassen und aus diesem Grunde nach Art. 103 Abs. 2 GG Bedenken begegnen könnten, dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitserfordernis genügen, wenn sie durch eine gefestigte Rechtsprechung eine Auslegung erfahren haben, die dem Normadressaten hinreichend verdeutlicht, was die Bestimmung strafrechtlich verbietet (vgl. BVerfGE 26, 41 [43]; 45, 363 [372]; 57, 250 [262]; 73, 206 [243] m.w.N.).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Das Risiko einer Bestrafung war aber für den Staatsbürger zumindest aufgrund der im Schrifttum weithin anerkannten Rechtsprechung vorhersehbar (zu deren Beachtung vgl. BVerfGE 14, 245 [253]; 28, 175 [183]; 37, 201 [208]; 26, 41 [42 f.]; 57, 250 [262]); die Beschwerdeführer behaupten selbst nicht, sie hätten mit einer Bestrafung nicht gerechnet.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1969 - V ZR 74/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1310
BGH, 27.06.1969 - V ZR 74/66 (https://dejure.org/1969,1310)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1969 - V ZR 74/66 (https://dejure.org/1969,1310)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1969 - V ZR 74/66 (https://dejure.org/1969,1310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von § 139 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Teilanfechtung eines Rechtsgeschäfts - Genehmigungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Wiesengrundstücks nach Landwirtschaftsrecht - Widerrechtliche Drohung beim Abschluss eines Kaufvertrages über ein ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1759
  • MDR 1969, 743
  • DNotZ 1969, 742
  • DB 1969, 1742
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.02.1962 - V ZR 92/60
    Auszug aus BGH, 27.06.1969 - V ZR 74/66
    Daß es sich hier um ein einheitliches Rechtsgeschäft im Sinne des § 139 BGB handelt, steht außer Zweifel (vgl. Urteil des Senats vom 14. Februar 1962, V ZR 92/60 NJW 1962, 912, 913; BGH BB 1955, 430;… BGB RGRK 11. Aufl. § 139 Anm. 6).
  • BGH, 08.11.1968 - V ZR 60/65

    Wirksamkeit eines mit einer Steuerhinterziehung verbundenen Vertrags - …

    Auszug aus BGH, 27.06.1969 - V ZR 74/66
    Insofern liegt der Fall anders als der von dem Senat in seinem Urteil vom 8. November 1968, V ZR 60/65 (WM 1969, 163) entschiedene Fall.
  • BGH, 13.11.1954 - II ZR 23/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1969 - V ZR 74/66
    Daß es sich hier um ein einheitliches Rechtsgeschäft im Sinne des § 139 BGB handelt, steht außer Zweifel (vgl. Urteil des Senats vom 14. Februar 1962, V ZR 92/60 NJW 1962, 912, 913; BGH BB 1955, 430;… BGB RGRK 11. Aufl. § 139 Anm. 6).
  • BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63

    Widerrechtlichkeit der Drohung einer Bank mit Nichteinlösung eines Wechsels; …

    Auszug aus BGH, 27.06.1969 - V ZR 74/66
    Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 25. Juni 1965 V ZR 31/63 (LM § 123 BGB Nr. 32) Bezug genommen.
  • BGH, 28.06.1968 - V ZR 77/65

    Fehlen einer gültigen Genehmigung nach dem Wohnsiedlungsgesetz als …

    Auszug aus BGH, 27.06.1969 - V ZR 74/66
    Die Revision hat sich in der mündlichen Verhandlung noch auf die Rechtsprechung des Senats berufen, wonach der Grundsatz, daß ein wegen Fehlens der Wohnsiedlungsgenehmigung schwebend unwirksamer Grundstückskaufvertrag mit dem Wegfall des Genehmigungserfordernisses gemäß § 186 Abs. 1 Nr. 10 BBauG seine volle Wirksamkeit erlangte, dann nicht anwendbar ist, wenn die Vertragspartner einen unrichtigen Kaufpreis hatten beurkunden lassen und dabei von vornherein die Absicht hatten, für den wirklich gewollten, aber nicht beurkundeten Vertrag keine Genehmigung der Wohnsiedlungsbehörde einzuholen, in diesem Fall vielmehr schwebende Unwirksamkeit nicht vorlag, sondern das Vertragsverhältnis schon bei Beginn endgültig unwirksam war (Urteil vom 28. Juni 1968, V ZR 77/65, NJW 1968, 1928).
  • RG, 19.12.1934 - V 200/34

    Wie wirkt bei einem einheitlichen (einfachen) Rechtsgeschäft und wie bei einem …

    Auszug aus BGH, 27.06.1969 - V ZR 74/66
    Nur in einem solchen Fall lägen die Voraussetzungen für die Anwendung des § 139 BGB vor, wie sich aus RGZ 146, 234 ergebe.
  • OLG Saarbrücken, 05.10.2011 - 5 U 90/11

    Unfallversicherungsvertrag: Voraussetzung für die Auswirkung einer …

    Rn. 39 Auch wenn man mit dem Landgericht davon ausgeht, dass die Beklagte ihre Anfechtungserklärung auf den Gesamtvertrag bezogen hat, ist § 139 BGB jedenfalls analog auf die Fälle anwendbar, in denen zwar eine Gesamtanfechtung erklärt wird, der Anfechtungsgrund aber nur einen Teil des Rechtsgeschäfts erfasst (siehe BGH, Urt. v. 27.6.1969 - V ZR 74/66 - NJW 1969, 1759;… RGRK-BGB, 12. Auflage 1982, § 139 Rdn. 15).

    Wie oben ausgeführt und vom Landgericht richtig erkannt, vernichtet die Anfechtung nur den durch den sie rechtfertigenden Anfechtungsgrund "infizierten" Vertragsteil, wenn die Parteien den restlichen Teil der Vereinbarung auch unabhängig von diesem geschlossen hätten (BGH, Urt. v. 27.6.1969 - V ZR 74/66 - NJW 1969, 1759;… RGRK-BGB, 12. Auflage 1982, § 139 Rdn. 15;… siehe auch Senat, Urt. v. 16.5.2007 - 5 U 590/06 - VersR 2007, 1681: ein nur in Teilen von einer arglistigen Täuschung beeinflusstes Rechtsgeschäft soll auch nur insoweit nichtig sein).

    § 139 BGB stellt ab auf das hypothetische Festhalten am Restvertrag, nicht an der Person der Vertragspartei (siehe auch BGH, Urt. v. 27.6.1969 - V ZR 74/66 - NJW 1969, 1759 [teilweise Aufrechterhaltung eines Grundstückskaufvertrags, bei welchem die Veräußerer zum Mitverkauf eines zweiten Grundstücks durch widerrechtliche Drohung bestimmt worden waren];… OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.4.2002 - 22 U 215/01 - OLGR Düsseldorf 2003, 153 [teilweise Wirksamkeit eines Kaufvertrags, bei dem bezüglich einer von zwei erworbenen Ikonen über wertbildende Eigenschaften getäuscht worden war]).

  • BGH, 15.02.1985 - V ZR 131/83

    Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts unter Bedingungen

    Für den Ausnahmefall von § 139 Halbs. 2 BGB kommt es dabei auf den Willen an, den die Klägerin und ihre Großmutter bei der Vereinbarung des Vorkaufsrechts - hypothetisch - gehabt hätten, wenn sie damals mit der Nichteintragung eines Teiles der gewollten Vereinbarung gerechnet hätten (Senatsurteile v. 20. Mai 1966, V ZR 214/64, LM BGB § 139 Nr. 34 und v. 27. Juli 1969, V ZR 74/66, LM BGB § 139 Nr. 43).

    Die danach erforderliche Prüfung des mutmaßlichen Willens der Vertragsschließenden ist Sache des Tatrichters (Senatsurt. v. 27. Juli 1969, V ZR 74/66, LM BGB § 1198 Nr. 2/3).

  • OLG Köln, 14.04.2000 - 3 U 147/99

    Teilanfechtung eines teilbaren Rechtsgeschäfts

    Allerdings ist anerkannt, dass eine Teilanfechtung zulässig ist, wenn es sich um ein zusammengesetztes und deshalb teilbares Rechtsgeschäft handelt (vgl. RGZ 146, 234 ff. (236 f.); BGH LM § 139 BGB Nr. 43 = NJW 69, 1759; BGH LM § 119 HGB Nr. 10; BGH DnotZ 84, 684 f.;… Palandt-Heinrichs, BGB 59. Aufl., § 142 Rn. 1).
  • BGH, 08.12.1969 - VIII ZR 213/66

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Rückzahlung eines …

    Sie ist deshalb auch dann anwendbar, wenn bei einer Anfechtung nach § 123 BGB der Anfechtungsgrund nur einen Teil des Rechtsgeschäfts erfaßt (vgl. BGH Urt. v. 27. Juni 1969 - V ZR 74/66 - NJW 1969, 563 = WM 1969, 958 = MDR 1969, 743 = BGHWarn 1969 Nr. 196).
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