Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.07.1972

Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1972 - II ZR 67/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1262
BGH, 22.06.1972 - II ZR 67/70 (https://dejure.org/1972,1262)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1972 - II ZR 67/70 (https://dejure.org/1972,1262)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1972 - II ZR 67/70 (https://dejure.org/1972,1262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einverständliche Einbeziehung der Handelsvertretungen in den Geschäftsbereich der Gesellschaft - Verstoß gegen Gesellschafterpflichten bei Überleitung der Handelsvertretungen auf ein eigenes zu diesem Zweck gegründetes Unternehmen durch den Gesellschafter - Pflicht zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einverständliche Einbeziehung der Handelsvertretungen in den Geschäftsbereich der Gesellschaft; Verstoß gegen Gesellschafterpflichten bei Überleitung der Handelsvertretungen auf ein eigenes zu diesem Zweck gegründetes Unternehmen durch den Gesellschafter; Pflicht zur ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1860 (Ls.)
  • MDR 1972, 932
  • WM 1972, 1229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 22.06.1972 - II ZR 67/70
    Dies gilt auch für die hier in Frage stehenden Ansprüche auf Unterlassung und Rechnungslegung, die daraus entstanden sind, daß der Kläger die ihm obliegenden Geschäftsführungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt hat (vgl. BGHZ 25, 47, 49 [BGH 27.06.1957 - II ZR 15/56]; BGH WM 1956, 88, 89).
  • BGH, 11.01.1971 - II ZR 143/68
    Auszug aus BGH, 22.06.1972 - II ZR 67/70
    Die für Ansprüche aus Wettbewerbsverstößen geltende kurze Verjährungsfrist des § 113 Abs. 3 HGB kommt, wie der Senat im Urteil vom 11. Januar 1971 (WM 1971, 412, 414) in einem ähnlichen Falle bereits entschieden hat, einem Gesellschafter nicht zugute, der zwar mit der Führung bestimmter Geschäfte zugleich auch gegen das Wettbewerbsverbot des § 112 HGB verstößt, dessen gesellschaftswidriges Verhalten aber darüber hinausgeht und insbesondere darin besteht, daß er diese für Rechnung der Gesellschaft abzuwickelnden Geschäfte unter Verletzung seiner Geschäftsführungs- und allgemeinen Gesellschafterpflichten auf sich übergeleitet hat.
  • BGH, 04.12.2012 - II ZR 159/10

    Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden …

    Die für Ansprüche aus Wettbewerbsverstößen geltende kurze Verjährungsfrist des § 113 Abs. 3 HGB kommt nach der Senatsrechtsprechung einem Gesellschafter nicht zugute, der zwar mit der Führung bestimmter Geschäfte zugleich auch gegen das Wettbewerbsverbot des § 112 HGB verstößt, dessen gesellschaftswidriges Verhalten aber darüber hinausgeht und insbesondere darin besteht, dass er für Rechnung der Gesellschaft abzuwickelnde Geschäfte unter Verletzung seiner Geschäftsführungs- und allgemeinen Gesellschafterpflichten auf sich übergeleitet hat (BGH, Urteil vom 11. Januar 1971 - II ZR 143/68, WM 1971, 412, 414; Urteil vom 22. Juni 1972 - II ZR 67/70, WM 1972, 1229, 1230;… Goette in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 113 Rn. 41;… Schäfer in Großkomm. HGB, 5. Aufl., § 114 Rn. 61, 66).
  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 334/87

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH; Verjährung von …

    Die Revision beruft sich für ihre Ansicht ferner auf Fleck, der unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Senats vom 11. Januar 1971 (II ZR 143/68, WM 1971, 412), 22. Juni 1972 (II ZR 67/70, WM 1972, 1229) und 28. Juni 1982 - II ZR 121/81, WM 1982, 1025, 1026) ausführt, die kurze Verjährungsfrist des § 43 Abs. 4 GmbHG komme dann nicht zum Tragen, wenn in dem Verstoß gegen die Geschäftsführer- und Organpflichten zugleich ein darüber hinausgehendes gesellschaftswidriges Verhalten liege (WM 1981, SB 3 Seite 9; WM 1985, 677, 679).
  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 242/82

    Wettbewerbsverbot in der GmbH & Co. KG

    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung steht dem Unterlassungsverlangen nicht entgegen, daß damit mittelbar in den Geschäftsbetrieb eines rechtlich selbständigen Unternehmens eingegriffen wird (vgl. hierzu Sen. Urt. v. 22.6.1972 - II ZR 67/70, WM 1972, 1229).
  • OLG Köln, 10.01.2008 - 18 U 1/07

    Ansprüche gegen den Geschäftsführer und Kommanditisten einer Komplementär-GmbH …

    Dies gilt aber nur dann, wenn die Pflichtverletzung sich nicht in einem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot erschöpft, sondern "dessen gesellschaftswidriges Verhalten ... darüber hinaus geht" (BGH WM 1972, 1229, 1230).
  • BGH, 21.02.1978 - KZR 6/77

    Verhältnis des Wettbewerbsverbots gem. § 112 HGB zu § 1 GWB

    Aus der Verletzung des § 112 HGB folgt, daß der Beklagte verpflichtet ist, künftige Zuwiderhandlungen zu unterlassen (BGH, Urt. v. 22.6.72 - II ZR 67/70, WM 1972, 1229).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2024 - 7 U 36/21

    Verdacht der Vornahme von Eigengeschäften durch ein Vorstandsmitglied zum …

    Allerdings soll nach höchstrichterlicher Rechtsprechung einem Gesellschafter einer Handelsgesellschaft, der gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen hat, dessen pflichtwidriges Verhalten aber darüber hinausgeht, weil er Geschäfte nicht für die Gesellschaft abgewickelt, sondern auf sich übergeleitet hat, nicht der Vorteil einer kurzen Verjährung von § 113 Abs. 3 HGB zugute kommen (BGH, Urteil vom 11.01.1971 - II ZR 143/68, NJW 1971, 802; Urteil vom 22.06.1972 - II ZR 67/70, NJW 1972, 1860).
  • BGH, 03.07.1978 - II ZR 180/76

    Zulässigkeit des Erlasses eines Grundurteils - Verletzung der Pflichten des …

    Schadenseratzansprüche, die sich aus solchen Verstößen ergeben, unterliegen nicht der kurzen Verjährung nach § 113 Abs. 3 HGB oder § 46 Abs. 4 GmbHG, sondern der dreißigjährigen Verjährung nach § 195 BGB, die noch nicht eingetreten war, als die Kläger in diesem Rechtsstreit ihre jetzt maßgebenden Anträge stellten (Urt. d. Sen. v. 22.6.72 - II ZR 67/70, LM HGB § 113 Nr. 2 = WM 1972, 1229 und v. 11.1.71 - II ZR 143/68, WM 1971, 412 zu III).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1972 - III ZR 150/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,963
BGH, 13.07.1972 - III ZR 150/69 (https://dejure.org/1972,963)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1972 - III ZR 150/69 (https://dejure.org/1972,963)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1972 - III ZR 150/69 (https://dejure.org/1972,963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Erwerb von Ansprüchen kraft gesetzlichen Forderungsübergangs - Verursachung eine Verkehrsunfalls durch einen Soldaten der belgischen Streitkräfte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1860
  • MDR 1972, 1020
  • VersR 1972, 1020
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.12.1968 - III ZR 179/67

    Anspruch einer Witwe aus nicht vorsätzlicher Amtsplichtverletzung; Verhältnis …

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 150/69
    Wenn, wie hier, aus der Schädigung einer einzelnen Person infolge teilweisen Forderungsübergangs mehrere Ersatzberechtigte nebeneinander stünden, seien in - entsprechender - Anwendung des § 12 Abs. 2 Satz 2 StVG alle Schadensposten in dem Verhältnis zu kürzen, in dem ihr Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag stehe (u.a. BGHZ 51, 226 = NJW 1969, 656 [BGH 16.12.1968 - III ZR 179/67] ).

    Vielmehr sei nach den vom Bundesgerichtshof in NJW 1967, 1273 (= BGHZ 47, 196), 1968, 1962 aufgestellten und auch auf Fälle der vorliegenden Art anzuwendenden Grundsätzen (BGHZ 51, 226) die Verteilung des Höchstbetrages so vorzunehmen, wie wenn die ersatzpflichtige Körperschaft nur aus Halterhaftung nach § 7 StVG für den Schaden einzustehen hätte.

    Soweit in der Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 1968 - III ZR 179/67 (= NJW 1969, 656 [BGH 16.12.1968 - III ZR 179/67] /7, insoweit in BGHZ 51, 226 ff nicht mit abgedruckt) eine andere Auffassung zum Ausdruck kommt, hält der Senat daran nicht fest.

    Der Senat hat dazu in seiner Entscheidung in BGHZ 51, 226, 235 [BGH 16.12.1968 - III ZR 179/67] /6 (= NJV 1969, 656, 659) im einzelnen dargelegt, daß die Kapitalisierung der Renten nach dem Umrechnungsmaßstab des § 12 Abs. 1 StVG in der Weise vorgenommen werden müsse, daß die Renten unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6 % bei unendlicher Laufzeit zu kapitalisieren sind (Jahresrentenbetrag × 100: 6).

  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 107/69

    Anspruch auf vollen Schadensersatz aus unerlaubter Handlung; Haftung der …

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 150/69
    Hierzu hat das Oberlandesgericht Hamm u.a. in der - in VersR 1970, 748 veröffentlichten - Entscheidung, die dem zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil des erkennenden Senats von heute in der Sache III ZR 107/69 zugrunde liegt und auf die die Beklagte in der mündlichen Revisionsverhandlung insoweit verwiesen hat, folgende Auffassung vertreten:.

    Wie in dem erwähnten Urteil in der Sache III ZR 107/69 im einzelnen dargelegt ist, ist dem Verletzten mit der Entschließung (Bescheid) des AVL nicht schlechthin die Möglichkeit genommen, zwischen Ersatz in Kapital- oder in Rentenform zu wählen.

  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 119/65

    Geltendmachung übergegangener Ersatzansprüche Hinterbliebener - Anspruch auf …

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 150/69
    Die Klägerin hat vielmehr allein Ansprüche der Geschädigten nach §§ 7, 10 Abs. 2, 12 StVG kraft gesetzlichen Forderungsübergangs erworben (BGHZ 49, 267; VersR 1968, 664 und 695 sowie 1970, 439).

    Die Anschlußrevision der Klägerin wendet sich allein dagegen, daß das Berufungsgericht bei der Errechnung des für die Zeit nach dem 30. November 1968 aus der Haftungshöchstsumme noch verbleibenden Restkapitalbetrages die bis zu dem genannten Zeitpunkt an die einzelnen Berechtigten erstatteten oder noch zu erstattenden Rentenbeträge entgegen den in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 29. Januar 1968 - III ZR 119/65 (= VersR 1968, 664, 667) aufgestellten Grundsätzen in voller Höhe kapitalisiert und von dem Haftungshöchstbetrag abgezogen habe.

  • OLG Hamm, 25.03.1969 - 9 U 110/66
    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 150/69
    Hierzu hat das Oberlandesgericht Hamm u.a. in der - in VersR 1970, 748 veröffentlichten - Entscheidung, die dem zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil des erkennenden Senats von heute in der Sache III ZR 107/69 zugrunde liegt und auf die die Beklagte in der mündlichen Revisionsverhandlung insoweit verwiesen hat, folgende Auffassung vertreten:.
  • BGH, 27.06.1968 - III ZR 63/65

    Kaskoversicherer und Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 150/69
    Soweit sich die Revision in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Senats vom 27. Juni 1968 - III ZR 63/65 (= NJW 1968, 1962, 1964) [BGH 27.06.1968 - III ZR 63/65] beruft und meint, daß Steuerberatungskosten ebensowenig wie Rechtsanwaltskosten zu entschädigen seien, kann sie damit nichts gewinnen.
  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 111/66

    Haftung der Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 150/69
    Die Klägerin hat vielmehr allein Ansprüche der Geschädigten nach §§ 7, 10 Abs. 2, 12 StVG kraft gesetzlichen Forderungsübergangs erworben (BGHZ 49, 267; VersR 1968, 664 und 695 sowie 1970, 439).
  • BGH, 20.03.1967 - III ZR 100/66

    Kaskoversicherer und Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 150/69
    Vielmehr sei nach den vom Bundesgerichtshof in NJW 1967, 1273 (= BGHZ 47, 196), 1968, 1962 aufgestellten und auch auf Fälle der vorliegenden Art anzuwendenden Grundsätzen (BGHZ 51, 226) die Verteilung des Höchstbetrages so vorzunehmen, wie wenn die ersatzpflichtige Körperschaft nur aus Halterhaftung nach § 7 StVG für den Schaden einzustehen hätte.
  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 280/67

    Voraussetzungen an das Vorliegen der Verfassungsmäßigkeit der Anerkennung des so …

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 150/69
    Den SVT wird von der Rechtsprechung im Rahmen des § 1542 RVO im Verhältnis zum Geschädigten das Quotenvorrecht allgemein zugebilligt (BGH in NJW 1969, 98 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Bamberg, 15.06.2004 - 5 U 186/03

    Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    bb) Im Hinblick auf die wegen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses auf die Quote von 75 % beschränkten Haftung der Beklagten für den Personenschaden, zu dem auch der Haushaltsführungsschaden gehört, gilt für die Anrechnung folgendes: Anders als beim Rechtsübergang nach den Vorschriften des hier unanwendbaren § 116 SGB X (vgl. oben) steht im Anwendungsbereich des § 1542 RVO dem Sozialversicherungsträger das Quotenvorrecht zu, wenn - wie hier - der Schädiger aus Rechtsgründen nur beschränkt haftet (vgl. BGH NJW 69, 98; 72, 1860; 79, 271; VersR 82, 166; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 24.09.1996 - VI ZR 315/95

    Erbringung des Haftungshöchstbetrages des Haftpflichtversicherers durch Abschluß …

    Derartige Ansprüche des Geschädigten versucht zwar die Revision mit ihrer Rüge aufzuzeigen, daß die Leistungen des GUV allein der Wiederherstellung der Gesundheit des Geschädigten und dem Ausgleich seines Erwerbsschadens gedient hatten, während die vom Kläger erbrachten Leistungen zum Ausgleich verletzungsbedingter Mehraufwendungen bestimmt gewesen sei en (zur Kongruenz bei unterschiedlichen Schadensgruppen s. auch BGH, Urteil vom 13. Juli 1972 - III ZR 15O/69 - VersR 1972, 1020, 1021).
  • BGH, 05.10.1972 - III ZR 189/70

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fahrzeug eines geschlossenen Verbandes

    Die Klägerin hat vielmehr allein Ansprüche der Geschädigten nach §§ 7, 11 StVG kraft gesetzlichen Forderungsübergangs erworben (BGHZ 49, 267, 275 ff; BGH VersR 1968, 664 u. 695 sowie VersR 1970, 439; ferner Urteile des Senats vom 13. Juli 1972 - III ZR 107/69 - zum Abdruck in BGHZ bestimmt - und vom 13. Juli 1972 - III ZR 150/69 - zur Veröffentlichung bestimmt -).
  • OLG Nürnberg, 21.12.1982 - 11 U 3224/81

    Anspruch auf Erstattung von Behandlung und Unterbringung eines …

    Der Senat folgt zwar grundsätzlich der Rechtsprechung des BGH zum sogenannten Quotenvorrecht auf der Grundlage des § 1542 RVO , nach dem unter anderem auf den Träger der gesetzlichen Versicherung ein Anspruch des Versicherten auf Ersatz des ihm durch Unfall erwachsenen Schadens insoweit übergeht, als er dem Ersatzberechtigten nach der Reichsversicherungsordnung ( RVO ) Leistungen zu gewähren hat, und der Versicherte nach anderen gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz beanspruchen kann (…Palandt/Heinrichs, BGB , 41. Aufl., § 249 Vorbem. 7 c cc;… Geigel, Der Haftpflichtprozess, 17. Aufl., Kap. 4 Rdn. 203 und Kap. 30 Rdn. 98;… Wussow, Der Unfallhaftpflichtprozess, 11. Aufl., § 1542 RVO Rdn. 1499 ff.; BGH, NJW 1969, 98; BGH, VersR 1969, 281; BGH, NJW 1972, 1860 ; BGH, VersR 1972, 1020 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht